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Handbuch
der
mathematischen und wöhnfschen n
Chronologie.
Aus den Quellen bearbeitet
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D" Luowıs [DELER,
Königlichem Astronomen, ordentlichem Professor an der Universität zu Berlin,
Mitgliede der Königl. Preufsischen Akademie der Wissenschaften
und Correspondenten der Göttinger Societät.
Zweiter Band.
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Berlin, bei August Rücker.
413.26.
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Vorrede.
User den Inhalt dieses zweiten Bandes meines
Handbuchs der Chronologie habe ich schon beim
ersten das Nöthige gesagt, und es würde daher
keiner neuen Vorrede bedürfen, wenn ich nicht
der Pflicht der Dankbarkeit für so manche. Mit-
theilungen zu genügen hätte, deren ich mich auch
hier zu erfreuen gehabt habe. Besonders fühle ich
mich in dieser Hinsicht meinen Collegen Herren
Biener, Klenze und Neander verpflichtet. Bei
der Zeitrechnung der Araber und Perser ist mir
ganz vorzüglich die Theilnahme zu Statten gekom-
men, die der grofse Orientalist Herr Silvestre
de Sacy der frühern ug: derselben be-
wiesen hat.
Mein gelehrter Freund Herr Buttmann hat
sich auch bei diesem zweiten Bande der Mühe ei-
ner Revision der Druckbogen unterzogen. Die
letztern Bogen sind von Herrn Dr. Rosen durch-
gesehen worden, einem jungen Orientalisten, auf
dessen sicher zu erwartende Leistungen das ge-
lehrte Publikum aufmerksam zu machen, ich mir
das Vergnügen nicht versagen kann.
IV » Korrede.
Wenn mein Buch von Seiten des Litterarischen
einiges Verdienst haben sollte, so bekenne ich
gern, dafs es nur in einer Bibliothek entstehen
konnte, die im Fache der Geschichte und Littera- ;
tur so reichhaltig ist, wie die hiesige königliche.
Unter der grofsen Anzahl der von mir angeführten
Bücher sind kaum vier, die ich auf fremde Autori-
tät zu citiren genöthigt gewesen bin. Den Herren
Bibliothekaren, die mir seit zwanzig Jahren die
uneingeschränkte Benutzung der ihnen anvertrau-
ten Schätze gestattet und durch ihre freundliche
Theilnahme erleichtert haben, sage ich meinen ver-
bindlichen Dank. F
Berlin den 5. Oktober 1826.
L. Ideler.
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Handbuch
der
mathematischen und technischen
Chronologie.
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Zweiter Band.
I. | [1]
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Sechster Abschnitt.
Zeitrechnung der Römer.
E. ist bereits. oben (1,80,100) mit: den Worten des
Gensorinus und Plinius bemerkt, worden, dafs die
Römer ihren bürgerlichen Tag um Mitternacht an-
gefangen haben. Nach Gellius "31 hatte Varro. in
einem eigenen Buche seines grofsen Werks Rerum. hu-
manarum ausführlich von diesem Gegenstande gehan-
delt und unter andern gesagt: Homines; qui. ex media
nocte ad proximam mediam noctem in his horis vi-'
ginti quatuor nati sunt, una. die nati dicuntur. Nach-
dem Gellius diese Worte erläutert und der abweichen+
den Gewohnheit der Athener, Babylonier, und Umbrer
gedacht hat, fährt er also fort: Populum autem Roma-
num ita, uti Varro dixit, dies. singulos annumerare a
media-nocte usque ad mediam proximam, multis ar-
gumentis ostenditur. Was er dayon anführt, zeigt aller-
dings, dafs dies bei den Römern Observanz war, dafs
aber kein ‚ausdrückliches Gesetz defshalb vorhanden sein
mufste, -weil er ee sonst. gewifs vorangestellt haben
würde. Er schliefst mit den Worten: Dies, quem
Romani..civilem appellaverunt, a sexta. noctis. hora
1) N. 4. II, 2. Vergl. Macrob. Saturn.I,3; Paulus Dig. II,
tt. XI, sect. 8; Isidor. Etym. V, 30.
ANM
A Technische Chronologie.
oritur, nämlich vom Schlufs der sechsten Stunde oder
von Mitternacht, so dafs sie zwar, gleich allen übrigen
Völkern des Alterıhums (1,84), der Nacht zwölf Stunden
beilegten, diese aber nach einer ihnen 'eigenthümlichen
Weise beim Datiren auf zwei bürgerliche Tage yertheil-
ten. Den Tag mit dem schwankenden Auf- oder Un-
tergange der Sonne zu beginnen, fanden sie in ihrer
Zeitrechnung keine Veranlassung. Sie hatten daher nur
zwischen Mittag und Mitternacht zu wählen, und ent-
schieden sich für diese, weil jener gar keinen Ein-
schnitt in das Treiben der Menschen macht, und nur
in den Augen der Astronomen in so fern den Vorzug
verdient, als er sich durch eine unmittelbare Beobach-
tung bestimmen läfst.
Den Anfang des bürgerlichen Tages zu erkennen,
bot sich den Römern vor Erfindung der Wasseruhren
kein Mittel weiter dar, als die Beachtung des gestirn-
ten Himmels und die Clepsydrae, von deren Gebrauch
bei den Griechen oben (1,230) gehandelt worden ist.
Man nimmt gewöhnlich an, dafs ihnen diese Zeitmes-
ser, ihrer Einfachheit ungeachtet, nicht vor dem Jahr
702 der Stadt bekannt geworden sind, weil der Verfasser
des Dialogs de caussis corruptae eloquentiae sagt +):
Primus tertio consulatu Cn. Pompeius adstrinzit impo-
suitque veluti frenos eloquentiae, was man, und wol
nicht mit Unrecht, auf die Einführung der Clepsydrae
bezieht. Es ist aber nur von ihrem Gebrauch vor Ge-
richt die Rede. Dafs sie nicht schon früher zur Ab-
messung der Nachtwachen in den Lägern benutzt’ sein
sollten, ist kaum denkbar. Wie sie als Zeitmesser bei
f
CL e 29.
Römer. 5
den gerichtlichen Verhandlungen gestaltet waren, er-
sehen wir aus folgenden Worten des Apuleius '):
Praeconis amplo boatu citatus accusator quidam se-
nior exsurgit, et ad dicendi spatium vasculo quodam
in vicem coli. graciliter fistulato, ac per hoc guttatim
defluo, infusa. aqua populum sic adorat, Dafs sie nicht
durchgehends von gleicher Gröfse waren, geht aus fol-
gender Stelle des jüngern Plinius hervor ?): Dixi
horis paene quinque. Nam X clepsydris, quas spa-,
tiosissimas acceperam, sunt additae quatuor. Für X
findet sich in einigen Handschriften XI, in andern XX;
auf jeden Fall erhellet aber, dafs die Zeiträume, in denen
sich die Clepsydrae leerten, ziemlich kurz sein mufsten.
Vielleicht waren sie, den veränderlichen Stunden ge-
mäfs, im Sommer länger‘ als im Winter. Dafs diese
Zeiträume selbst Clepsydrae genannt wurden, lehren
die bekannten Formeln petere und dare clepsydras.
Wenn dem einen Redner das Wasser abgelaufen war,
so verkündigte ein Gerichtsdiener, dafs die Reihe an dem
andern sei. Während man Zeugen verhörte oder Akten-
stücke vorlas, wurde das Wasser gehemmt, damit der
Redner nichts von der ihm bewilligten Frist einbüfste.
Dies nannte man sustinere aquam °). Wenn Cä-
sar "1 von certis ex: aqua mensuris spricht, durch die
er gefunden haben will, dafs die (Sommer-) Nächte
auf den britischen Inseln kürzer als auf dem Fest-
lande seien, so scheint er damit nicht die gewöhnlichen
1) Metam.1.I1I. Opp. ed. Par. 1688. Tom. I. p. 73.
AE r Sa l EE a
°) Apul. Apol. p. 465.
‘) De bello Gall. V, 13.
D Technische Chronologie.
Clepsydren zu meinen, sondern die oben (1,225) gedachte
Vorrichtung zu genauerer Abmessung der Zeit, deren
sich die chaldäischen und griechischen Astronomen bei
ihren Beobachtungen bedienten. Man vergleiche eine
oben (1,231) eitirte Stelle des Martianus Capella,
in der das Wort Clepsydrae eben so gebraucht vor-
kommt.
Der Vigilien rechneten die Römer, nach dem Zeug-
nisse des Vegetius ‘) und anderer, vier von gleicher
Dauer auf die Nacht, so dafs die Mitternacht auf den
Anfang der dritten traf. Eine ähnliche Eintheilung hat-
ten sie nach Censorinus ?) auch für den natürlichen
Tag, und beim Varro.?) findet sich die Notiz: Cosco-
nius in actionibus scribit, praetorem accensum solitum
tum esse iubere, ubi ei videbatur horam esse tertiam,
inclamare horam esse tertiam, itemque meridiem et ho-
ram nonam. Nach Plinius "1 verkündigte eben so der
Diener der Consuln den Mittag, wenn er yon der Cu-
ria aus die Sonae nach einer bestimmten Richtung sah:
Duodecim tabulis ortus tantum et occasus nominantur ;
post aliquot annos adiectus est et meridies, accenso con-
sulum id pronunciante, cum a curia inter rostra et grae-
costasin prospexisset.solem. Dafs der Mittag in dem
Zwölftafelgesetz nicht erwähnt gewesen sei, ist un-
7
"1 Quia impossibile videbatur in speculis per totam noctem
vigilantes singulos permanere, ideo in quatuor partes ad éle-
psydram sunt divisae vigiliae, ut non amplius quam tribus
horis nocturnis necesse sit vigilare. De re militari IIJ, 8.
ZE
*) De ling. Jet LN Auctores latinae linguae ed. Gothofr.
eol. 44.
"o HAND, 60.
RÖMER, 2
gegründet; denn Gellius ') führt eine Stelle daraus an,
in der ante meridiem und post meridiem vorkommen,
es sei denn, dafs dieselbe aus einer spätern Redaction
des Gesetzes entlehnt war, in die man vielleicht diese
bald nachher entstandenen Ausdrücke gesetzt hatte. Auch
Censorinus sagt: Horarum nomen non minus annos
CCC Romae igneratum esse, credibile est. Nam in XII
tabulis nusquam nominatas horas invenies, ut in aliis
postea legibus, sed ante meridiem. Das Wort hat-
ten valso die Römer bereits zur Zeit der Decemvirn oder
unmittelbar nachher, ob sie gleich damals noch nicht
im Stande sein mochten, diesen Zeitpunkt mit einiger
Genauigkeit. zu bestimmen. Einen Gnomon zu errich-
ten, scheint ihnen nicht eingefallen zu sein, und Son-
nenuhren erhielten sie erst nach der Mitte des fünften
Jahrhunderts der Stadt.
Zur Geschichte dieser Zeitmesser finden sich ein
paar wichtige Stellen beim Plinius und Gensorinus.
Beim .erstern heifst es °) : Princeps Romanis solarium
horologium statuisse ante undecim annos, quam cum
Pyrrho bellatum est, ad aedem Quirini, L. Papirius Cur-
sor a Fabio Vestale proditur. Sed neque facti horolo-
gii rationem wel artificem significat: nec unde transla-
tum sit, aut apud quem scriptum id invenerit. Pyrrhus
setzte, um die Römer zu bekriegen, im Jahr 474 d. St.
nach Italien über; die erste Aufstellung einer Sonnenuhr
zu Rom würde also ins Jahr 465 gehören. Censorinus
erklärt sich weniger bestimmt: Quorum (solariorum)
antiquissimum quod fuerit, inventu difficile est. Alii
1) Makt AVH.
A A.a O
8 Technische C hronologie.
enim apud aedem Quirini primum statutum dicunt, alii
in Capitolio, nonnulli ad aedem Dianae in Aventino.
Plinius fährt fort: M. Varro primum statutum in pu-
blico secundum rostra in columna tradit, bello Punico
primo, a M. Valerio Messala Consule, Catina capta in
Sicilia: deportatum inde post XXX annos, quam de
Papiriano horologio traditur, as u. CCCCXCI. Nec
congruebant ad horas eius lineae: paruerunt tamen eis
annis undecentum (also bis 590), donec Q. Marcius Phi- `
lippus, qui cum L. Paulo fuit censor, diligentius ordi-
natum iuxta posuit. Nichts kann wol die damalige Be-
schränktheit der wissenschaftlichen Kenntnisse der Rö-
mer greller an den Tag legen, als diese Aufstellung und
lange Benutzung einer Sonnenuhr, die für einen fast
vier Grad südlichern Ort gezeichnet war! Gensorinus
drückt sich hierüber also aus: Zllud satis constat, nul-
lum in foro prius fuisse, quam id, quod M. Valerius
ex Sicilia advectum ad rostra in columna posuit. Quod
cum ad clima Siciliae descriptum ad horas Romae non
conveniret, L. Philippus Censor aliud iuxta constituit.
Man sieht, der Name des Censors, dem die Römer diese
Verbesserung verdankten, lautet hier etwas anders, als
beim Plinius. Dieser fährt fort: Etiam tum tamen
nubilo incertae fuere horae usque ad proximum lu-
strum, Tunc Scipio Nasica, collega Laenatis, prius
aqua divisit horas aeque noctium ac dierum, idque
‘horologium sub tecto dicavit a. u. DXCV. Tam diu
populo Romano indiscreta lux fuit. Beim Censorinus
heifst es: Deinde aliquanto post P. Cornelius Nasica
Censor ex aqua fecit horarium, quod et ipsum ex
consuetudine noscendi a sole: horas, solarium coe-
ptum wocari. Dafs Solarium wie Horologium sowohl
RÖMER. ) d
die Sonnen- als die Wasseruhr bezeichnet habe, be-
stätigt eine Stelle des Cicero '), wo beide durch so-
larium wel'descriptum aut ex aqua angedeutet und un-
terschieden werden: Es ist daher bei ihm vermuthlich
von beiden auf dem Forum befindlichen Uhren die Rede,
wenn er von einem eingezogen lebenden Römer sagt ?):
Vixit semper inculte atque horride: natura tristi ac
recondita fuit: non. ad solarium; non in campo, non
in conpivüs versatus est. Was übrigens Scipio Nasica
aufgestellt hat, war, nach den Benennungen Horologium
und Horarium zu. schliefsen, eine eigentliche Wasser-
uhr, keine blofse Clepsydra. ‘Ob sie seine eigene Er-
findung oder eine Kopie der von Gtesibius construir-
ten gewesen sei, geht aus den Worten des Plinius
und Censorinus nicht hervor. Vitruvius nimmt
"Letzteres an, indem er das Horologium ex aqua diesem
alexandrinischen Mechaniker beilegt, in welchem Falle
freilich die Erfindung etwas früher gemacht sein müßste,
als ich es oben (1,230) »auf die Autorität Montucla’s
angegeben. habe; denn Ptolemäus Euergetes I
trat seine Regierung nach dem astronomischen Kanon
erst im Jahr 608 d. St. an, und Scipio Nasica soll
seine Wasseruhr schon 595 aufgestellt haben.
Ungeachtet bei dem vorhin gedachten alterthüm-
lichen Gebrauch der Verkündigung der drei Hauptein-
schnitte des Tages durch den Diener des Prätors schon
der Stunden gedacht wird, es also scheinen könnte,
dafs man schon vor Einführung der Sonnenuhren die
Stundeneintheilung des Tages und der Nacht gekannt
1) De nat. deor. II, 34.
?) Pro P. Quintio e, 18.
10 Technische Chronologie.
habe, so mufs man doch dem Censorinus beipflich-
ten, wenn er sagt: In horas duodecim divisum esse
diem, noctemque in totidem; vulgo notum est. Sed
hoc credo Romae post repertàå solária observatum.
Vor Einführung‘ der Mittel zur Unterscheidung der
Stunden mufste dieser Begriff; wenn er sich auch
durch Hörensagen zu den Römern fortgepflanzt hatte,
für sie ganz bedeutungslos bleiben. ` Auch mochte sich
das Wort Hora, das sie, eben so wie die Sonnenuhren,
von den Griechen entlehnten , bei diesen. selbst nicht
viel vor dem Schlusse des fünften Jahrhunderts d. St.
auf jenen Begriff fixirt ‚haben. Man vergleiche was
oben (1,238) hierüber gesagt ist.
Man 'mufs sich daher bis auf die Zeit des L. Pa-
pirius Cursor und M. Valerius Messala mit der
Eintheilung des Tages und der Nacht in vier gleiche
Theile und mit den Wörtern beholfen. haben, welche
die Volkssprache zur Unterscheidung der verschiede-
nen Tageszeiten darbot. Verzeichnisse derselben lie-
fern Varro, Macrobius und Isidorus, besonders
Censorinus‘), bei welchem sich folgende zusammen-
gestellt finden: Media'nox, quod tempus principium
et postremum est diei Romani; de media nocte;
gallicinium; conticinium, cum galli conticuerunt;
ante`lucem et diluculum, cum, sole nondum orto,
iam lucet; mane, cum lux videtur solis; ad meri-
diem; meridies; de meridie; suprema; we-
spera, ante ortum eius stellae, quam Plautus wespe-
ruginem, Ennius vesperum; Virgilius hesperum appel-
t) Varro de ling. lat.V, col. 34. Macrob. Saturn. I, 3. Isid.
Etym. V,30 und 31. Censor. c. 24.
Römer. 11
lant; crepusculum; luminibus accensis, antiqui
prima face dicebant; concubium cum itum est cu-
bitum; intempesta, id est multa nox, qua:nihil agi
tempestivum: est; ad mediam noctem. Die Präposi-
tion de in den Ausdrücken de media nocte und de me-
ridie heifst unmittelbar nach; so spricht Plautus
von einem somnus de prandio '). Meridies, das nach
Varro aus medidies oder media dies entstanden ist,
gebrauchten die ältesten Römer für die Mitte jeder
Zeit; denn sie sagten nach Nonius: ?) meridies noctis
und aetatis. Suprema beis die letzte Zeit des Tages
mit Inbegriff des Unterganges der Sonne. In dem Zwölf-
tafelgeseiz stand nach Censorinus und Macrobius:
Solis occasus suprema tempestas esto. Vespera ist
nach obiger Erklärung die Zeit unmittelbar nach Un-
tergang der Sonne, wo es noch zu hell ist, um schon
den Abendstern sehen ‘zu können, das ‚Correlat von
mane. Crepusculum ist eben so der Gegensatz von
diluculum. |
Als den Römern die Stunden geläufig geworden
waren, gebrauchten sie natürlich diese lieber, weil sie
ihnen genauere Zeitbestimmungen gestatteten. Man mufs
sich aber erinnern, wie sie im gemeinen Leben ihre
Stunden zählten (1,84), um die dahin gehörigen Stellen
nicht unrichtig zu fassen. Ein paar derselben werden
hier nicht am unrechten Orte stehen. So sagen die
Worte des Horaz °): Goin Pa
1) Mostell. III, 2, 8.
2) De prop. serm. VI, 16.
*) Epist. I, 17,6.
12 . Technische C hronologie.
Si te grata quies et primam somnus in horam
Delectat etc.
so viel als: ‚Ist dir die Ruhe lieb und schläfst du
gern bis an den hellen Tag. Wenn es beim Virgil
heifst t):
Inde, ubi quarta sitim: caeli collegerit hora,
so wird die Zeit nach der Mitte des Vormittags ge-
meint, wo die zunehmende Tageshitze den Durst beim
weidenden Vieh erregt. Persius, die üppige Lebens-
art der damaligen römischen Jugend mit grellen Far-
ben malend, drückt sich also aus °):
Stertimus , indomitum quod despumare Falernum
Suffieiat, quinta dum linea tangitur umbra,
„wir schnarchen, bis die Sonnenuhr die fünfte Stunde
„zeigt, ? nach heutiger Rechnung bis elf Uhr Vormit-
tags. -Wie der Tag des römischen Geschäftsmannes zu
Martial’s Zeiten eingetheilt zu sein pflegte, lehrt fol-
gendes Epigramm °):
Prima salutantes atque altera continet hora,
Exercet raucos tertia caussidicos.
In quintam varios extendit Roma labores,
Sexta quies lassis, septima. finis erit.
Suüfficit-in nonam nitidis octava- palaestris.
Imperat extructos frangere nona. toros etc.
Sollen solche Stunden mit den unsrigen verglichen wer-
den, so mufs man wissen, wie lang der jedesmalige
natürliche Tag unter der Polhöhe Roms (41° 54) ist.
1) Georg. Ill, 327.
2) Sat. II, 3.
VB.
RÖMER. 13
Wenn es auf keine besondere Genauigkeit ankommt,
so wird zu dergleichen Reductionen folgende Tafel aus-
reichen, welche die Länge des römischen Tages in un-
sern gleichförmigen Stunden für die acht Hauptpunkte
der Sonnenbahn im Jahr 45 v. Chr., dem ersten
des von lulius Cäsar geordneten römischen Kalenders,
angibt. d
Oerter der Sonne. Tage des Jahrs. Dauer des Tages.
femme zz un
0° & 23. December 8 St. 54 Min.
157% 6. Februar 9- 50. -
BA 23. März 12 =
15° o 9. Mai 14-40 =
0° ën 25. Junius 45 -ı 60 =
15: N 10. August 14 - 10 -
0° u 25. September 12 -
1857 9. November 9- 50 -
Fragt man z.B., wann der Römer am längsten Tage
nach unserer Uhr zu Tische ging, vorausgesetzt, dafs
es, wie Martial sagt, mit dem Anfange der neunten
Stunde geschah, so gelten 12 römische Stunden in
unserer Zeit 15 St. 6’, also 8 römische 10 St. An, Da
nun die Sonne an diesem Tage zu Rom um 4 U. 27
aufging, so nahm die neunte Stunde nach unserer
Rechnung ‘um 2 U. 31’ Nachmittags ihren Anfang.
Am kürzesten Tage dagegen begann sie bereits um
1 U. 29”.
Die Sonnenuhren scheinen zu Rom sehr ge-
mein geworden zu sein. Man hatte, wie man aus dem
Vitruvius ersieht, mehrere Arten derselben, die sich
in der äufsern Form unterschieden, aber alle in dem
14 Technische Chronologie.
Punkt übereinkamen, dessen oben (1,84) mit seinen
Worten gedacht worden ist. Von Rom verbreiteten
sie sich über die Landhäuser der reichen Römer, und
es sind hie und dort in Italien römische Sonnenuhren
ans Licht gezogen worden. Man hielt sich eigene Skla-
ven, um sich von ihnen die Stunden verkündigen zu
lassen, sei es, dafs man sie von Zeit zu Zeit nach dem
Forum, oder wo sonst Zeitmesser aufgestellt waren,
schickte, oder selbst dergleichen besafs. So heifst es
beim Tuvenal''):
„ur... Clamore opus est, ut sentiat auris,
Quem dicat wenisse puer, quot nuntiet horas,
woraus erhellet, dafs ein solcher Gast- und Stunden-
anmelder zu dem Luxus der spätern Römer gehörte.
Martial sagt von einem hungrigen Gaste °):
Horas quinque puer nondum tibi nuntiat, et tu
Tam conviva mihi, Caeciliane, venis:
Wenn Sidonius Apollinaris von einem nuntius per
spatia`clepsydrae horarum incrementa servans redet °),
soist wol an keine eigentliche Wasseruhr. zu denken
(diese findet sich nirgends mit Sicherheit clepsydra ge-
nannt), sondern an einen Zeitmesser von der Art derer,
die man vor Gericht und in den Lägern gebrauchte, und
durch eine einfache, oben (1,231) nach Aeneas Tactieus
beschriebene, Vorrichtung so einrichten konnte, dafs sie
sich das ganze Jahr hindurch stündlich leerten.
Eben so wie die Römer erst spät den Tag-und die
Nacht mit Sicherheit eintheilen lernten, gingen auch
") Sat. X, 215.
?) Epigr. VII, 67.
3) Zp.U,9. i
RÖMER: t5
H
mehrere Jahrhunderte. hin, che sie eine feste. Einthei-
lung des Jahrs 'erhielten. Vor dem Jahr. .709 d. St.
45 v. Chr., dem ersten nach: heutiger Weise geordneten,
befand sich ihre Zeitrechnung in einem höchst schwan-
kenden: Zustande, den Voltaire treffend mit den Wor-
ten bezeichnet: Les generaux Romains triomphaient
toujours, mais Ae ue sayaient pas. quel jour ils.triom-
phaient. =
Zunächst vor Cäsar’s Kalenderverbesserung hatten
die Römer ein cyklischesSonnenjahr (1,68), das sich
alle vier und‘ zwanzig’ Jahre mit: dem tropischen aus-
glich, aber bei seiner ‚etwas zusammengesetzten: Einrich-
tung durch die Schuld der Pontifices, denen die Anord-
nung des Kalenders oblag, in eine Verwirrung gerieth,
von der sich bei keinem eultivirten Volke etwas ähn-
liches findet. Vor den Decemvirn hatte ihr Jahr die
Form eines Mondjahrs, (und vor Numa Pompilius
gar keinen entschieden ausgesprochenen..oder doch sicher
zu ermittelnden. ‚Charakter. Hiernach and vier Zu-
stände der römischen Zeitrechnung zu betrachten, die
wir durch die Benennungen Jahr des Romülus, des
Numa, der Decemvirn und des Tulius Cäsar un-
terscheiden wollen.
Die Zweifel, die man gegen die Zuverlässigkeit der
ältesten Geschichte Roms, wie sie uns von Livius und
Dionysius überliefert worden, angeregt bat, wollen
wir gänzlich auf sich beruhen. lassen... Sollten auch
wirklich Romulus und Numa keine ganz geschicht-
liche Personen sein, so können sie uns wenigstens als
Symbole gelten, jener von der rohen Urzeit des rö-
mischen Volks, dieser von der ältesten Gesetzgebung, der
Rom die meisten seiner religiosen Institute verdankt.
e, e ar
mW
16 Technische Chronologie. .
Es kommt hier darauf an, die grofse Masse zum
Theil sich widersprechender Notizen, ‘die sich von der
ältesten römischen Zeitrechnung bei den Alten zerstreut
findet, zu sammeln und dergestalt unter allgemeine Ge-
sichtspunkte zu bringen, dafs ein allmäliger natur- und
geschichtgemäfser Fortschritt von Ideen sichtbar wird,
wenn es auch nicht möglich sein sollte, die Epoche, wo
jede einzelne ins Leben getreten ist, genau auszumitteln.
Ich habe mich in einer Vorlesung über die Zeitrech-
nung der Römer ') bemüht, diese schwierige Aufgabe
zu lösen, und werde hier die Hauptmomente meiner
Darstellung wiederholen und zum Theil noch fester zu
begründen suchen.
I. Jahr des Romulus.
Ovid sagt von dem Erbauer Roms °):
Scilicet arma magis; quam sidera, Romule, noras,
Curaque finitimos vincere maior erat;
und Plutarch "1: „Unter Romulus wurden die Monate
„widersinnig und regellos — dAöyws nal draxrws —
gezählt.” Man sieht also, dafs die Alten: weit davon
entfernt waren, sich das ursprüngliche Jahr der Römer
so wohlgeordnet vorzustellen, wie es sich einige Neuere
gedacht haben.
Die Geschichischreiber Licinius Macer und
Fenestella hatten'behauptet, dafs zu Rom von An-
1) Abhandlungen der Berliner Akademie aus den Jah-
ren 1818 und 19. Histor: philologische Klasse S. 401
2) Fast.129:
3) Vita Numae c. 18.
Ki
at"
Za
Römer. 17
fang an ein Sonnenjahr — annus vertens — von zwölf
Monaten im Gebrauch gewesen sei. Censorinus, dem
wir diese Notiz verdanken, setzt jedoch hinzu '): Sed
magis Iunio Gracchano, et Fulvio, et Varroni, et Sue-
tonio, aliisque credendum, qui decem mensium puta-
verunt fuisse, ut tunc Albanis erat, unde orti Romani.
Man ersieht hieraus, dafs sich die zehn Monate auf
keine urkundliche Nachricht, sondern auf einen blofsen
Schlufs gründen, Die Analogie hatte indessen für die
Römer so viel Gewicht, dafs nicht blofs Censorinus,
sondern alle noch vorhandenen Schriftsteller, die auf
diesen Gegenstand zu sprechen kommen, Ovidius,
Gellius, Macrobius, Solinus 21. die zehn Monate
für ausgemacht halten. In welchem Werke Varro, des-
sen Stimme hiebei von besonderem Gewicht ist, seine
Meinung vorgetragen haben mochte, wissen wir nicht;
sie geht aber auch nicht undeutlich aus einer Stelle sei-
ner Schrift De lingua latina hervor, wo er, nachdem
er die Monate, die ihm für die ältesten gelten, genannt
hat, dem Ianuarius und Februarius das Prädicat ad kos
qui additi beilegt °). Nur Plutarch erklärt sich für
zwölf Monate. Numa, sagt er, machte den Martius,
der anfangs der erste Monat war, zum dritten, den Ia-
nuarius und Februarius, die sonst die elfte und zwölfte
Stelle einnahmen, zum ersten und zweiten. Viele be-
haupten jedoch, setzt auch er hinzu, dafs Numa diese
Monate erst zum ursprünglichen, nur aus zehn Mona-
ten bestehenden Jahr hinzugefügt habe.
un. 7 SE
1) e 20.
°) Fast. 1, 27,43. IIL, 99, 119, 151. N. A. IU, 16. Saturn. 1, 12.
Polyh.c.1.
2) ER col. 36.
48 Technische Chronologie.
Als die ursprünglichen zehn Monate werden allge-
mem senannt:
£ Dre Martius.
Aprilis.
Maius.
Iunius.
Quintilis.
Sextilis.
September.
October.
November.
December.
Nur über die Etymologie der vier ersten Namen konnte
Streit sein, und es war dies wirklich ein von den Al-
ten häufig besprochener Gegenstand '). Dafs das Jahr
mit dem Martius begann, ging. aus den sechs letztern
Namen zu klar hervor, als dafs nicht selbst diejenigen,
die zwölf Monate annahmen, diesen als den ersten hät-
ten. betrachten sollen. Nach Censorinus °) hielten
Fulvius und Iunius den Romulus für den Urheber
jener Benennungen ; aber Varro hatte scharfsinnig dar-
gethan, dafs sie von den Lateinern stammten und älter
als die Stadt wären. Ovid nennt 71 mehrere Völker-
schaften aus der Umgegend Roms, Albaner, Falisker, |
Herniker, bei denen der Martius im Gebrauch war, nur
dafs derselbe hier diese, dort jene Stelle im Sonnenjahr
einnahm. Aus seinen Worten:
1) Censorinus c.22, und daselbst die Ausleger.
23) A.a.0.
®) Fast. III, 87.
ad,
RÖMER. 19
Quod si forte wacas, peregrinos inspice fastos,
ist klar, dafs diese Völker noch zu seiner Zeit ihre eigen-
thümlichen Kalender haben mufsten. Eben so aus einer
andern Stelle "1. wo es heifst:
Inspice, quos habeat nemoralis Aricia fastos,
Et populus Laurens, Lanuviumque meum.
Est illic mensis Junonius_ete.
Wir können also annehmen, dafs das, was uns Gen-
sorinus yon der Dauer einiger Monate bei den Alba-
nern, Tusculanern und Aricinern berichtet, wirklich aus
den Kalendern yon Alba p Tusculum und Aricia
geschöpft war.
Befremdender noch, als die Zahl der Monate, ist
die Dauer, die ihnen Censorinus, Solinus und
Macrobius beilegen. Es sollen nämlich die vier Mo-
nate Martius, Maius, Quintilis und October, qui ho-
dieque septimanas habent nonas, wie der letztere sagt,
31 Tage, die übrigen 30 gehalten haben. Und dafs
sich nicht etwa Fehler in diese Zahlen eingeschlichen,
ersieht man aus der Dauer des ganzen ursprünglichen
Jahrs, die sie ausdrücklich auf 304 Tage setzen. Nur
Plutarch versichert, das Jahr des Romulus habe bei
aller Unregelmäfsigkeit der Monate, von denen einige
nicht 20, andere 35 und mehr Tage gehabt, durch-
gängig aus 360 Tagen bestanden.
Es fragt sich, welche von diesen zwei so verschie-
denen Nachrichten oder vielmehr Ansichten den Vor-
zug verdient. Vor allen Dingen müssen wir sehen,
wie die Alten selbst sich die Sache gedacht haben.
1) VI,89.
[2*]
20 Technische Chronologie.
Ovid sagt von den ältesten Römern, nachdem er
ihre Unkunde mit grellen Zügen geschildert hat '):
Ergo animi indociles et adhuc ratione carentes,
Mensibus egerunt lustra minora decem.
Annus erat, decimum cum luna repleverat orbem.
Hic numerus magno tunc in honore fuit.
Seu quia tot digiti ete.
Er scheint hiermit andeuten zu wollen, dafs das ur-
sprüngliche Jahr aus zehn Mondmonaten bestanden
habe. Allein zehn nach dem Monde abgemessene Mo-
nate halten nicht 304 Tage; auch wäre ein solches
Mondjahr eine seltsame, ganz unerklärliche Erschei-
nung. Man mufs es aber mit den Worten des Dich-
ters nicht ganz genau nehmen. Er will wol bois sa-
gen, das Jahr bestand aus zehn Monaten, und dafs
diese nicht etwa das Sonnenjahr erschöpften, sondern
von einer ähnlichen Dauer, wie im spätern Jahr wa-
ren, gibt er durch die Worte: mensibus egerunt lu-
stra minora decem hinreichend zu erkennen. Von
einer Ausgleichung mit dem Sonnenjahr ist also bei
ihm nicht die Rede. Den Grund von den zehn Mo-
naten sucht er theils in der Roheit des Urvolks, theils
in der Bedeutsamkeit der Zahl zehn.
Auch Plutarch ist der Meinung, dafs das Wesen
der uranfänglichen Zeitrechnung der Römer lediglich
in ihrer Unwissenheit begründet war. Sie hatten, sagt
er, keine Ahnung von der Anomalie des Mondes und
der Sonne; er meint von der Incommensurabilität des
Sonnen- und Mondlauf. Ob ihm, wie den frühern
"3 Fast. Ill, 119.
Bäss 21
Griechen nicht selten (1,264), die Zahl 360 blofs für
einen Ausdruck des Sonnenjahrs gelten soll, so dafs er
nur sagen will, ihr Jahr war bei aller Anomalie der
Monate ein annus vertens, oder ob die Zahl wirk-
lich eine Ueberlieferung für sich hatte, ist nicht klar.
Des-Vignoles hätte sie für seine Hypothese (1,69) ge-
brauchen können, wenn ihm nicht das 304lägige Jahr
noch annehmlicher geschienen hätte ').
Es ist sehr zu bedauern, dafs der unterrichtete und
gründliche Censorinus, dem wir die wichtigsten Auf-
schlüsse über die Zeitrechnung der alten Völker ver-
danken, sich über das romulische ‘Jahr so.kurz gefafst
hat. Er legt den zehn Monaten die oben gedachte Dauer
bei, ohne von einer Ausgleichung derselben mit dem
Sonnenjahr zu reden. Dafs ihm aber eine solche vor-
geschwebt haben müsse, lehren die Worte, womit er
sich den Uebergang zu dem römischen Jahr bahnet:
Sed, ut hos annos mittam, caligine iam profundae ve-
tustatis obductos, in his quoque, qui sunt recentioris
memoriae, et ad cursum lunae wel solis instituti, quanta
sit varietas, facile est cognoscere, si quis vel in unius
Italiae gentibus, ne dicam peregrinis, welit anquirere.
Nam ut alium Ferentini, alium Lavinii, itemque Albani
wel Romani, habuerunt annum: ita et aliae gentes.
Omnibus tamen fuit propositum, suos civi-
les annos, varie intercalandis mensibus, ad
unum verum illum naturalemque corrigere.
- Bestimmter äufsern sich Macrobius und Ser-
vius. Der erste macht die ältesten Römer zu wah-
ren Barbaren; denn nachdem er der 304tägigen Dauer
"1 Chronol. de l'Hist. Sainte Tom. II, p. 852.
23 Technische Chronologie.
der zehn Monate gedacht hat, gibt er folgende ver-
muthlich von ihm selbst ersonnene Erklärung in Form
einer Notiz: Cum is numerus neque solis cursui, neque
lunae rationibus conveniret, nonnunquam usu veniebat,
ut frigus anni aestivis mensibus, et contra calor hie-
malibus proveniret. Quod ubi contigisset, tan-
tum dierum sine ullo mensis nomine patie-
bantur absumi, quantum ad id anni tempus
adduceret, quo caeli habitus instanti mensi
aptus inveniretur.
Etwas annehmlicher stellt Servius die Sache
dar 71. Nur zehn Monate, sagt: er, führten ursprüng-
lich eigene Namen. Dazu kamen noch propter ratio-
nem signorum anni- (zur Ausgleichung mit dem Son-
nenlauf) zwei eingeschaltete namenlose , die nachmals
yom Ianus und Februus benannt wurden. Er scheint
diese Notiz aus Licinius Macer geschöpft zu haben,
der nach Macrobius?) den Romulus für den Urhe-
` ber des Einschaltens bei den Römern hielt. Es ist
aber sehr unwahrscheinlich, dafs man für die beiden
Schaltmonate keine eigene Namen erfunden haben sollte.
Undecember und Duodecember lagen ja so nahe.
Dies ist alles, was wir über das ursprüngliche Jahr
der Römer bei den: Alten aufgezeichnet und geurtheilt
finden. Man sieht leicht, welches weite Feld der Com-
bination sich hier‘ den neuern Forschern eröffnete. Ich
würde kein Ende finden, wenn ich alle ihre Hypothe-
sen sammeln und prüfen wollte, und will mich daher
nur auf die Hauptansichten beschränken.
1) Ad Virg. Georg. 1, 43.
2) Saturn. I, 13.
REMES 23
Scaliger ') verwirft das zehnmonatliche Jahr, das
er ad omnia et per omnia inutilissimum nennt, zugleich
mit der Meinung derer, die den Hirten Romulus gern
zu einem Meton und Callippus machen möchten. Er
glaubt, dafs das römische Jahr gleich anfangs aus zwölf
nach dem Monde geregelten Monaten bestanden habe,
als wovon die Wörter Calendae, Nonae, Idus, und
das Beginnen des römischen Tages mit der Mitternacht
hinlänglich zeugten. Wie der letztere Umstand auf
ein Mondjahr hindeute, begreift man nicht; wenig-
stens finden wir bei den alten Völkern, ‘die ihre Mo-
nate nach den Phasen abmafsen, einen ganz andern
Tagsanfang (1,80) ; aber die Benennungen der drei Haupt-
epochen des römischen Monats beweisen allerdings, dafs
zu Rom einmahl ein solches Jahr gebräuchlich sein
mufste, wenn auch gerade nicht, dafs es kein älteres
von einem andern Charakter gegeben habe.
Auch Dodwell ?) findet ein 304 tägiges Jahr, des-
sen Anfang weder zu gleicher Mondgestalt, noch zu
gleicher Jahrszeit zurückkehrte, den Zwecken einer bür-
gerlichen Zeitrechnung ganz unangemessen. Aber die
zehn Monate, die auch die Albaner hatten, nimmt er
in Schutz. Es ist klar, dafs diese Monate, wenn sie
das Sonnenjahr erschöpfen sollten, zum Theil bedeu-
tend länger sein mufsten, als im spätern römischen
Jahr. Nun hat uns Censorinus die "merkwürdige
Notiz aufbewahrt °); dafs der Martius bei den Albanern
36, der Maius 22, der Sextilis 18, der September 16,
1) Emend. temp. IL, p. 11728.
2) De Cyclis X, 108.
SOEN
24 Technische Chronologie.
bei den Tuseulanern der Quintilis 36, der October 32,
und bei den Aricinern der October 39 Tage hielt; und
da auch Plutarch: von einer ähnlichen Verschieden-
heit der Monate : bei den ältesten Römern spricht, so
nimmt Dodwell keinen Anstand, ihnen ein- zehn-
mönatliches Jahr von einer ähnlichen Beschaffenheit
wie das der Albaner beizulegen,. und das Jahr von
304 Tagen einem Irrthum "zuzuschreiben , der die spä-
tere Länge der Monate auf die frühern übertrug.
Es hat aber diesem kurzen Jahr auch nicht an
Vertheidigern gefehlt. Dahin gehört Erycius Pu-
teanus, dem die Commensurabilität desselben und
der achttägigen römischen Woche, auf die auch Des-
Vignoles ‘) und andere viel Gewicht legen, zuerst
merkwürdig geschienen hat. Soli Romuli anno, sagt
er in seiner Schrift de Nundinis Romanis ?), nundinae
exacto conveniunt. numero. Putes prima ista origine
wel annum. nundinarum , . vel nundinas anni causa in-
stitutas. Annus nimirum diebus constabat CCCIV,, og-
doades autem XXXVIII totidemque nundinas hi dies
CCCIY. implent. Und weiterhin: Pulchra sane et
concinna haec nundinaria ratio, quia constans et sui
semper similis; quae proinde nullo cyclo indigebat.
Unus annus, omnis annus; unius nundinae, annorum
omnium.
Gegen Scaliger’s und Dodwell’s Ausspruch,
dafs das _304tägige Jahr ohne allen Nutzen gewesen
"TI ASP :
2) c. 4 und 7. Die kleine Schrift findet sich im achten Bande
des Thesaurus von Grävius.
Römer. 25
sei, erhebt sich Julius Pontedera '). Ein Jahr von
zehn Monaten, sagt er, yon denen keiner vorzugsweise
dem Winter, d. i. der Unthätigkeit, gewidmet war,
mufste, da es unaufhaltsam alle Jahrszeiten durcheilte,
die Menschen zu stätem Fleifse reizen. Es eignete sich
daher ganz vorzüglich für das ackerbautreibende Land
des Saturn. Bei der Rückkehr des Frühlings ging ein
jeder an seine Arbeit, nicht weil es der Kalender, son-
dern die erste warme Luft gebot; man ruhte aus,
wenn der stürmende Winter der Feldarbeit ein Ziel
setzte, gleich dem Reisenden, der sich durch die Um-
stände, nicht etwa durch eine Ephemeride zum Ein-
kehren veranlafst findet. Zehn Monate von einer der
spätern ähnlichen Dauer sind um ein Sechstel kürzer,
als das Sonnenjahr, so dafs sechs solcher zehnmonat-
lichen Jahre nahe fünf Sonnenjahre geben. Diesen Zeit-
raum nennt er Hexaöteris, und zeigt in einer Tafel, wie
beide Jahre zusammenstimmten. Läfst man das erste
Sonnenjahr am 1. Martius, das zweite am 1. Maius, das
dritte am 1. Quintilis, das vierte am 1. September und
das fünfte am 1. November anfangen, so findet man,
bei gehöriger Beachtung der von Censorinus ange-
gebenen Dauer der Monate, dafs auf die vier ersten
Jahre 365 und auf das fünfte 364, mithin auf die
ganze Hexaöteris 1824 Tage, ein Tag weniger, als auf
eben so viel ägyptische, 24 Tage weniger, als auf eben
so viel julianische gehen. So viel über seine Ansicht
im Allgemeinen. .Was er über seine Hexaöteris weiter
+) Antiquitatum Latinarum Graecarumque enarraliones atque
emendationes, praecipue ad weteris anni rationem attinentes
(Patavii 1740, 4), ep. 30 und 33.
26 Technische: Chronologie.
im Einzelnen sagt, ist, wie alles, was er über die Zeit-
rechnung der alten Völker geschrieben hat, ein Gewebe
zwar sianreicher, aber unhaltbarer Hypothesen.
Hr. Niebuhr widmet dem 304tägigen Jahr einen
eigenen Abschnitt seiner Römischen Geschichte un-
ter dem Titel: Ueber den Säculareyclus '). So
wie ihm in Rom alles auf etruskischen Ursprung hin-
deutet und ihm die ganze älteste Verfassung der Stadt
durch die heiligen Bücher der Etrusker geordnet er-
scheint, so sieht er auch in jenem Jahr eine Schöpfung
dieses Volks, und zwar eine Schöpfung von tiefem Sinn.
Der Säcularcyclus, mit dem er es in Verbindung
bringt, soll folgende Einrichtung gehabt haben. Sechs
30Atägige Jahre kommen, wie wir eben gesehen haben,
bis auf 24 Tage mit fünf julianischen überein. Dies
ist das Zustrum der ältern Römer. Ihr Saeculum hielt
110 Jahre Zu oder 22 Lustra. Um nun diese mit der
Sonne auszugleichen, schalteten sie zweimahl, am Ende
des elften .und zwei und zwanzigsten Lustri, einen Mo-
nat von 24 Tagen: oder drei Nundinis ein, und so er-
hielt der ganze Säculareyclus 40176 Tage, welche bis
auf etwa 15 Stunden mit 110 tropischen Jahren über-
einstimmen, dahingegen 110 julianische Jahre von eben
so vielen tropischen um 21 Stunden abweichen ; der so
eingerichtete Säculareyclus von 22 Lustris, 110 Sonnen-
jahren, 132 romulischen Jahren, 5022 Nundinis, und
1) Th. I, S.192#.
"1 Hiervon unten. Für jetzt erinnere man sich nur an die Verse
Certus undenos decies per annos
Orbis ut. cantus referatque ludos
aus dem Carmen saeculare des Horaz.
RÖMER. 27
40176 Tagen stimmte also genauer mit dem Himmel
überein, als der julianische Schalteyclus. — Allerdings,
wenn sich nur mit einiger Sicherheit nachweisen liefse,
dafs dieser durch eine sinnreiche Combination gebildete
Cyclus wirklich einmahl bei den Etruskern und ältesten
Römern in. Gebrauch. war.
Ein ‚wesentlicher Bestandtheil dente? ist das
304tägige Jahr gerade nicht. Man könnte ihn eben
so eut: anf das 360tägige Jahr beim Plutar ch (2, 19)
gründen, das ebenfalls eine volle Zahl von Nundinis
enthält. Nähme man an, dafs am Ende von je fünf
solcher Jahre ein Monat von 24 Tagen oder 3 Nundinis,
und noch ein überzähliger von gleicher Dauer am Ende
des elften und zwei und zwanzigsten Lustri eingeschal-
tet wurde, so erhielte man einen Cyclus von eben so
vielen Nundinis und Tagen, der noch den nicht unbe-
deutenden Vorzug hätte, dafs er sich auf ein naturge-
mäfseres Jahr gründete. Dennoch sei es fern. von uns,
ihn für etwas mehr als einen lusus i ingenii ausgeben zu
wollen.
Dafs zu Rom ursprünglich ein Jahr von Ce Mo-
naten im Gebrauch war, haben wir keinen triftigen
Grund zu bezweifeln. Aber nie werde ich mich über-
reden, dafs dies Sonnen- oder Mondmonate waren.
Schon oben (1,63) ist die Bemerkung gemacht worden,
dafs die Zahl von zwölf Monaten nicht wesentlich zum
Character des Sonnenjahrs ‚gehört, und daher von Völ-
kern, für welche die Mondwechsel von keiner besondern
Bedeutsamkeit waren, leicht mit jeder andern conven-
tionellen vertauscht werden konnte. Aber die wenig-
stens rohe Beachtung der Jahrszeiten ist überall und
zu allen Zeiten als ein dringendes Bedürfnifs gefühlt
28 Technische C hronologie.
worden. Die Geschichte nennt mit Bestimmtheit nur
zwei Völker, auf deren Zeiteintheilung sie keinen Ein-
flufs gehabt hat, ‘die alten Aegypter und die Araber.
Die ersten gebrauchten aus religiosen Grundsätzen ein
Sonnenjahr von 365 Tagen, dessen Anfang in einem
Zeitraum von 1460 Jahren den ganzen Cyclus der Jahrs-
zeiten durchwanderte. Aber die Verschiebung hetrug
in 100 Jahren noch keinen Monat; auch bildeten die
periodischen Ueberschwemmungen des Nils für sie so
regelmäfsige Jahreinschnitte, dafs sie eines nach den
Jahrszeiten geordneten Kalenders weniger als andere
Völker bedurften. Die Beduinen, die wegen der Hitze
ihres Klimas mehr während der Nacht als am Tage ihre
Heerden zu weiden und ihre Streifzüge zu unternehmen
gewohnt sind, haben die Eintheilung ihrer Zeit aus-
schliefslich auf die Wechsel des Mondes gegründet; allein
dieses von Muhammed in den Islam verflochtene reine
Mondjahr genügt bei weitem ` den meisten Bekennern
desselben so wenig, dafs sie im bürgerlichen Leben ein
Sonnenjahr daneben gebrauchen. Das Jahr, das wir bei
allen übrigen Völkern antreffen, sei es nun ein reines
Sonnenjahr, wie bei den spätern Römern, oder ein ge-
bundenes Mondjahr, wie bei den Griechen, hat sich un-
ter den mannigfachsten Formen hier in längerer, dort
in kürzerer Zeit mit der Sonne ausgeglichen, z.B. bei
den alten Persern in 120, bei den Mexicanern in 52,
bei den Griechen seit Meton und Callippus in 19, bei
den Römern früherhin in 24 und seit Iulius Cäsar in
4 Jahren; aber die Feststellung des Jahranfangs ist allen
diesen Völkern immer die Hauptsache gewesen.
Ich zweifele daher mit Dodwell nicht, dafs die
Entstehung des 304tägigen Jahrs einem Irrthum beizu-
Römer. 29
messen ist, der den zehn Monaten, die das römische
Jahr der Tradition und der Analogie nach ursprüüglich
gehalten hatte, dieselbe Dauer wie im spätern Jahr bei-
legte. Wenn zehn Monate bei den Römern die Frist
der Trauer, der Auszahlung legirter Aussteuer, des Cre-
dits beim Verkauf von Früchten, und wahrscheinlich
aller Darleihen und Mafsstab des ältesten Zinsfufses wa-
ren '), so scheint daraus allerdings zu folgen, dafs ihr
Jahr zu der Zeit, als sich diese Institute bildeten, aus
zehn Abschnitien oder Monaten bestand, aber nicht,
dafs es gerade zehn Sonnenmonate waren. Als sie
statt der zehn Monate zwölf erhielten, können sie gar
wohl die einmahl gesetzlich gewordene Zahl zehn bei
allen dergleichen Fristen unyerändert gelassen haben,
wodurch sich dieselben freilich um ein Sechstel yer-
kürzten,
Da nach Plutarch’s Versicherung einige Monate
des Romulus kaum 20, andere 35 und mehr Tage ge-
halten haben, und Censorinus den Albanern zehn
Monate von ganz ähnlicher Verschiedenheit beilegt, so
scheint die Voraussetzung sehr natürlich, dafs die Pflanz-
stadt in dieser Beziehung dem Beispiel des Muttervolks
gefolgt ist. Es fragt sich nur, wie man sich die dem
Anschein nach so widersinnige Ungleichheit der alba-.
nisch-römischen Monate zu erklären habe.
Dodwell hat den gar nicht verwerflichen Gedan-
ken, dafs diese Monate weder mit den Mondwechseln,
noch mit den Zeichen der Ekliptik in Verbindung stan-
den, sondern die durch die Auf- und Untergänge kennt-
licher Gestirne begrenzten Abtheilungen des Sonnenjahrs
1) S. Hrn. Niebuhr’s Römische Gesch. Th. I, S. 203.
2
20 Technische Chronologie.
bezeichneten. Dafs die Landbebauer und Schiffahrer
der alten Welt von je her fleifsig auf die Erscheinungen
der Gestirne in der Morgen- und Abenddämmerung ach-
teten , weils ein jeder, der in den Dichtern und land-
wirthschaftilichen Schriftstellern der Griechen und Rö-
mer nicht ganz unbelesen ist. Man erinnere sich aus
dem Obigen (1,251), dafs Hippocrates sieben Jahrs-
zeiten annahm, indem er den Frühling mit der Nacht-
gleiche, den Frühsommer mit dem Frühaufgange der
Plejaden, den Spätsommer mit dem Frühaufgange des
' Sirius, den Herbst mit dem Frühaufgange des Arktur,
die Saatzeit mit dem Frühuntergange der Plejaden, den
Winter mit der Sonnenwende und die Baumpflanzungs-
zeit mit dem Spätaufgange des Arktur anfing. Eine
ähnliche Bewandnifs nun, wie mit diesen sieben Jahrs-
zeiten, glaubt Dodwell, dafs es mit den zehn Jahrs-
zeiten oder sogenannten Monaten der Albaner und älte-
sten Römer nicht allein, sondern auch mit dem sechs-
monatlichen Jahr der Akarnaner und Carer, dem
viermonatlichen der ältern Aegypter, und dem drei-
monatlichen der Arkadier hatte, wovon Plutarch,
Censorinus; Macrobius "1 und andere reden. Das
Wort py, mensis, Monat, das offenbar vom Monde
entlehnt (1,256) und vielleicht spätern Ursprungs ist,
hat man, sagt er, durch einen Mifsgriff auf die alten
siderischen Jahreinschnitte übergetragen. Das Jahr aller
dieser Völker war ein Sonnenjahr, das dem Ackerbau
und der Schiffahrt allein zusagt.
Es können aber auch die zehn Jahreinschnitte dee
ältesten Römer durch ihre Hauptbeschäftigungen bedingt
1) Vita Numae l.c. De die nat. c.19. Saturn. 1,12.
Römer. 31
gewesen sein, wie dies nach Krascheninikow’s Ver-
sicherung ') bei den Kamtschadalen der Fall ist,
die ihr Jahr gleichfalls in zehn ungleiche Abschnitte
theilen.
Will man sich indessen die ungleichen Monate
nicht gefallen lassen, nun so vyertheile man die 360
Tage, die Plutarch als die Dauer des ursprünglichen
römischen Jahrs nennt, auf zehn gleiche. Dann er-
hält das Jahr des Romulus eine ähnliche Form, wie
das Prytanenjahr der Athener (1,289).
Doch genug von einem Gegenstande, von dem wir
so gut wie gar nichts wissen, und der sich durch
die scharfsinnigsten Combinationen nie ganz aufs Reine
bringen lassen wird.
II. Jahr des Numa.
Die alten Schriftsteller sind darüber einverstanden,
dafs das ursprüngliche Sonnenjahr der Römer frühzeitig
zu einem Mondjahr umgebildet worden ist. Iunius
Gracchanus, einer der ältern römischen Geschicht-
schreiber, legte nach Censorinus diese Aenderung
dem Tarquinius bei, ohne Zweifel dem Priscus;
denn da er nach Macrobius den Servius Tullius
als den Urheber der Einschaltung ansah, so mufs er
sich das Mondjahr selbst älter als die Ausgleichung des-
selben mit der Sonne gedacht oder geglaubt haben,
dafs die Römer erst ein reines Mondjahr hatten, che
1) Histoire et description du Kamtchalka (Amsterdam 1770)
Th, LS 26.
32 Technische Chronologie.
sie ein gebundenes erhielten, wenn man anders an-
nehmen darf, dafs die römischen Schrifsteller die No-
tizen, die sie von der frühern Zeitrechnung ihres Volks
geben, nach richtigen astronomischen Principien abge-
wogen haben. Der noch ältere Fulvius Nobilior
und mit ihm die jüngern ohne Ausnahme machen da-
gegen den Numa zum ersten Verbesserer des römi-
schen Kalenders, was nichts weiter sagen soll, als dafs.
die Einführung von zwölf Monaten und die Bestim-
mung der Dauer des Jahrs zu 355 Tagen einer uralten
römischen Gesetzgebung angehören.
Ich habe hier die beiden wesentlichsten Punkte
der Reform genannt '), über die wir jetzt den Haupt-
gewährsmann, den Censorinus, vernehmen wollen.
Nachdem er vom romulischen Jahr geredet hat, fährt
er also fort: ‚‚Nachmals, sei es vom Numa, wie
„Fulvius, oder vom Tarquinius, wie Iunius
„behauptet, sind 12 Monate und 355 Tage eingeführt:
1) Am ausführlichsten handeln von ihr Censorinus c. 20,
Solinus e 1 und Macrobius Saturn. 1,13. Der Hinzufügung
des Ianuarius und Februarius zu den ursprünglichen zehn Monaten
gedenken kurz Livius I, 19, Ovidius Fast. I, 43 und III, 151,
Aurelius Victor de vir. illustr. c.3, Florus I,2 und Cas-
siodorus Chron. p. 381 (ed. 1679). Mit allen im Widerspruch
ist Eutropius, wenn er Brev. I,3 vom Numa sagt: Annum
descripsit in X menses, prius sine aliqua computatione con-
Jusum. Arntzen an der angeführten Stelle des Aur. Victor
schlägt vor, das Komma nicht hinter menses, sondern hinter de-
scripsit zu setzen. Aber annum describere in menses ist ein
solenner Ausdruck, der sich unter andern an den obigen Stellen
des Livius und Florus findet. Wahrscheinlicher ist es, dafs
das Zahlzeichen verdorben ist.
Römer, 33
„worden, wiewohl der Mond mit seinen zwölf Um-
„‚läufen nur 354 Tage auszufüllen schent, Dafs aber
„ein Tag mehr genommen wurde, geschah entweder
„aus Irrthum, oder, was mir wahrscheinlicher ist, aus
„jenem Aberglauben, nach welchem die ungerade Zahl
„für voll und glücklicher gehalten wird. Gewifs ist
„eS, dafs zu dem frühern Jahr 51 Tage kamen, und
„da diese nicht zwei Monate ausfüllten, so wurde je-
„dem der sechs hohlen Monate’’ (den 30tägigen des
Romulus) ,,ein Tag genommen, wodurch zusammen 57
», Tage entstanden, aus denen zwei Monate, der Ianua-
„Tius zu 29 und der Februarius zu 28 Tagen, gebildet
„wurden. So erhielten also alle Monate eine volle
„und ungerade Anzahl von Tagen, den Februarius aus-
„genommen, der allein hohl blieb und defshalb für
„minder glücklich als die übrigen galt.” In Ansehung
der Epitheta plenus und capus -verdient bemerkt zu
werden, dafs der römische Sprachgebrauch dem griechi-
schen entgegengesetzt ist (1,266). Wegen des numerus
impar vergleiche man des Servius Anmerkung zu
dem numero deus impare gaudet des Virgil'). Auch
beim Plinius heifst es "1: /mpares numeros ad om-
nia vehementiores credimus, und beim Festus: Im-
parem numerum antiqui prosperiorem hominibus esse
crediderunt.
Wesentlich in gleichem Sinne mit Censorinus
äufsern sich Solinus und Macrobius. Das Jahr
des Numa hatte hiernach folgende Einrichtung:
+) Eclog. VII, 75.
2) H. N. XXVIII, 5.
I. [3]
34 Technische Chronologie.
Martius 31 Tage
Aprilis SR
Maius lan
Iunius Ne
Quintilis 31 -
Sextilis 29 -
September 29 -
October Al -
November 29 -
December 29 -
Ianuarius 29 -
Februarius 28 -
Macrobius will, dafs nach diesen Monaten von An-
fang an ganz ordentlich datirt worden sei, gerade wie
im spätern Jahr. In den vier ein und dreifsigtägi-
gen Monaten, sagt er, waren die Nonae septimanae,
in den übrigen quintanae, und in allen, mit Aus-
nahme des Februarius, wurde nach den Idus a. d.
septimum decimum Calendas gesagt.
Die 355 Tage finden sich auch beim Plinius er-
wähnt. Er gedenkt nämlich *) einer angeblich von
Numa geweihten Statue des Ianus mit den Worten:
Praeterea Ianus geminus a Numa rege dicatus, qui
pacis bellique argumento colitur, digitis ita figuratis,
ut trecentorum quinquaginta quinque dierum nota, per
significationem anni, temporis et aeyi se deum indica-
ret. Macrobius sagt dagegen von diesem Gott "1:
Simulacrum eius plerumque fingitur manu dextera tre-
centorum et sinistra sexaginta et quinque numerum
1) H.N. XXXIV, 16.
2) Saturn. I, 9.
Römer. 35
retinens, ad demonstrandam anni dimensionem. Man
hat den Handschriften zuwider den einen Schriftsteller
durch den andern verbessern wollen; es ist aber nichts
zu ändern. Plinius redet yon einer uralten Bildsäule
des Ianus, Macrobius von seiner in spätern Zeiten
gewöhnlichen Darstellungsweise.
Aber auch die 355 Tage stehen nicht ganz fest.
Plutarch versichert, Numa habe den Unterschied des
Sonnen- und Mondjahrs zu 11 Tagen, also die Dauer
des letztern zu 354 Tagen angenommen '). Macro-
bius, der beide Angaben vor sich hatte, sucht sie da-
durch zu vereinigen, dafs er den Numa erst das Jahr
zu 354 Tagen bestimmen, aber paullo post in honorem
imparis numeri noch einen Tag zum lIanuarius, der
anfangs mit dem Februarius von gleicher Dauer ge- `
wesen sein soll, hinzufügen läfst. Die 355 Tage be-
stätigen sich vollkommen durch das Wesen der nach-
maligen Reformen des römischen Jahrs; die 354 haben
ihren Grund vermuthlich in einer spätern Klügelei,
welche die Sache aus dem Standpunkt der Theorie be-
trachtete.
Dem sei jedoch, wie ihm wolle, man sieht, dafs
Numa, den Eintlufs abgerechnet, den Aberglauben und
Unwissenheit auf seine Kalendereinrichtungen haben
mochten, sein Jahr nach dem Monde abgemessen hat,
der in 354 Tagen 8 St. 48’ zwölfmal zur Sonne zu-
rückkehrt und sein Licht erneuet. Dies versichern
auch die Alten allgemein, am bestimmtesten Livius
und Solinus. Der erste sagt: Omnium primum ad
1) An der mehrmals angeführten Stelle aus dem Leben des
Numa.
BAE
36 Technische Chronologie.
cursum lunae in duodecim menses. describit annum;
der andere: Cum. ratio illa ante Numam a lunae cursu
discreparet, lunari computatione annum. peraequarunt.
Es ist sehr- wahrscheinlich, dafs er sein Mondjahr von
den griechischen Kolonien aus Unteritalien entlehnt
hat, die damals ohne Zweifel in dem Besitz einer
höhern Cultur waren, als die Urvölker des Landes.
Das Mondjahr war aber zu innig in den Cultus der
Griechen verflochten, als dafs man es nicht unter ihre
ältesten Institute zählen müßte. Auf diesen Ursprung
des römischen Mondjahrs deutet selbst die alte Tradi-
tion von einem Verkehr des Numa mit Pythagoras, die
Ovid in folgenden Versen berührt:
Primus oliviferis Romam deductus ab arvis
Pompilius menses sensit abesse duos;
Sipe hoc a Samio doctus, qui posse renasci
Nos putat, Egeria sive monente sua,
Fast, II. 151.
eine Tradition übrigens, die schon Cicero mit Recht
für einen inveteratus error erklärt ‘).
War denn aber das 355tägige Jahr auch wirklich
ein Mondjahr? Die Alten machen die Sache ihrer be-
stimmten Versicherung ungeachtet dadurch wieder zwei-
felhafı, dafs sie den Numa zugleich zum. Urheber
der Schalteinrichtung machen, wodurch späterhin das
355tägige Jahr mit der Sonne ausgeglichen wurde. Es
geschah dies vermittelst eines Monats von abwechselnd
22 und 23 Tagen, des sogenannten Mercedonius,
der ein Jahr ums andere eingeschaltet wurde und dessen
Wesen unten näher erklärt werden wird. Ein solcher
1) De Republ. 11,15. Vergl. Dion. Halic. II, 59.
Ro MER. 317
Monat verträgt sich aber durchaus nicht mit dem Charak-
ter eines Mondjahrs; denn wenn ein Jahr diesen Na-
men mit Recht führen soll, so ist es nicht hinlänglich,
dafs seine Dauer nach dem Monde abgemessen ist; auch
die einzelnen Monate müssen dergestalt geordnet sein, dafs
ihr Anfang immer zu’ der ersten Erscheinung der Mond-
sichel zurückkehrt. Dies bedachte Dio Cassius nicht,
wenn er sagt, dafs die Römer bis auf Iulius Cäsar ihre
Monate nach den Mondwechseln abgemessen haben "3.
und dies bedenken eben so wenig Scaliger und mit
ihm fast alle neuere Chronologen, wenn sie von Mond-
schaltjahreykeln reden, die auf den kurzen Schalt-
monat gegründet gewesen sein sollen. Sobald die Rö-
mer ihren Mercedonius einzuschalten anfingen, erhielten
sie ein eyklisches Sonnenjahr, wie wir dergleichen
bei mehreren Völkern antreffen. Sollte das 355tägige
Jahr von Anfang an ein solches werden, so begreift
man nicht, warum nicht lieber gleich ein dem juliani-
schen analoges Sonnenjahr eingeführt wurde, War aber
zuerst ein Mondjahr im Gebrauch, das nach griechischer
Weise durch einen von Zeit zu Zeit eingeschalteten
Mondmonat mit der Sonne ausgeglichen wurde, so ist
es gar wohl denkbar, dafs man, als die Form der Ein-
‚sehaltung und mit ihr der ganze Charakter der Zeit-
rechnung geändert wurde, die Dauer sowohl des Jahrs
als der einzelnen Monate, an die man einmahl gewöhnt .
war, beibehielt.
"1 Ipos ras zë: oehyyng mepiodoug črt xal TOTE zo pvas Myov.
Hist. 1. XLIII, c.26. In gleichem Irrthum sind Appianus und
Lydus befangen. De bell. civ. 1. IL am Schlufs. De mensi-
bus p.30:
38 Technische Chronologie.
So würden wir urtheilen müssen, wenn es uns
auch an Beweisen fehlte, dafs die Monate des Numa
wahre Mondmonate gewesen sind. Es gebricht uns
aber daran keinesweges. Ich halte es für nöthig, die-
sen wesentlichen Punkt der ältern römischen Zeitrech-
nung mit einiger Ausführlichkeit zu erörtern und über
jeden Zweifel zu erheben, da ihn Petavius, der
unter den neuern Chronologen allein eine richtige An-
sicht von demselben gehabt hat, schr ungenügend be-
handelt "1.
Zu den Beweisen gehört zuvörderst das Wort mensis
selbst. Mensis, sagt Varro’), a lunae motu dictus,
dum a sole profecta rursus redit ad eum luna, quod
graece olim dicta win, unde illorum pîysçs, ab eo no-
stri. So- wie es etymologisch und geschichtlich ausge-
macht ist, dafs u7» und pels bei den Griechen einen
Mondmonat bezeichnet hat, so wird auch das davon
enllehnte mensis bei den Römern keine andere Bedeu-
tung gebabt haben, und wer dies bezweifeln wollte,
dürfte nur die Eintheilung des römischen Monats und
die uralten Benennungen seiner Hauptepochen in Er-
wägung ziehen.
Die Idus zerfällten den Monat in zwei Abschnitte
von ungleicher Dauer, indem sie in den 34tägigen Mo-
naten des Numa dem 15ten und in den übrigen dem
13ten Tage den Namen gaben. Der erste Abschnitt
hielt also 14 oder 12, der zweite 17 Tage. Schon diese
Zahlen machen es wahrscheinlich, dafs die Calendae
ursprünglich der ersten Erscheinung der Mondsichel in
1) Doctr. temp. II, 74.
2 Le 09592
RÖMER. 39
der Abenddämmerung und die Idus dem Vollmonde
entsprachen. Noch unzweideutiger geht dies aus folgen-
der Notiz beim Macrobius hervor *): Priscis tempori-
bus, antequam fasti a Cn. Flavio Scriba invitis patribus
in omnium notitiam proderentur (dieses Factum gehört
in das Jahr 450 d. St.), pontifici minori haec provincia
delegabatur, ut novae lunae primum observaret adspe-
ctum, wisamque regi sacrificulo nuntiaret; itaque sacri-
ficio a rege ac minore pontifice celebrato, idem pon-
tifex calata, id est vocata, in Capitolium plebe iuxta
curiam Calabram, quae casae Romuli proxima est,
quot numero dies a calendis ad nonas superessent pro-
nuntiabat, et quintanas quidem dicto quinquies werbo
xuAd, septimanas repetito septies praedicabat. V erbum
autem za graecum est, id est woco, et hunc diem,
qui ex his diebus, qui calarentur, primus esset, placuit
calendas vocari. Hinc et ipsi curiae, ad quam voca-
bantur, Calabrae nomen datum. Diese Nachricht trägt
ganz das Gepräge der Wahrheit an sich. Ist sie aber ge-
gründet, so mufs das römische Jahr einmahl ein Mond-
jahr gewesen und auch eine geraume Zeit geblieben
sein, wenn es gleich wohl möglich ist, dafs alles, was
Macrobius beschreibt, selbst nach Abschaffung dessel-
ben noch eine Zeitlang als eine leere Ceremonie fortbe-
stand, da die Plebs den Kalender noch nicht kannte,
mithin noch über die Calenden und Nonen belehrt wer-
den mufßste.
Einem der Pontifices lag es also ob, aus der Gestalt
der zuerst wahrgenommmenen Mondsichel zu beurtheilen,
wie viel Tage bis zu den Noren, d.i. bis zum ersten
"1 Saturn.1, 15.
A0 Technische Chronologie.
Viertel, noch zu zählen waren ; denn dieser Einschnitt
des Monats, der allemahl acht Tage vor den Idus oder
dem Vollmonde herging, kann ursprünglich nichts an-
ders, als die luna dixöronog bezeichnet haben. Nach
Macrobius sprach er das lautschallende Wort xur®
fünf oder siebenmahl hintereinander aus. Nach Varro,
der diesen alterthümlichen Gebrauch kurz berührt '),
rief er dagegen entweder quinque calo Tuno Novella,
oder septem calo Iuno Novella. Scaliger will Jana
Novella gelesen wissen °). In Varro’s Landbau °) fragt
nämlich jemand, was die luna quadripartita mit dem
Feldbau zu schaffen habe, worauf geantwortet wird:
Hast du denn nie gehört, dafs die Landleute vom ersten
und letzten Viertel sprechen? und dies wird folgender-
mafsen ausgedrückt: Nunquam rure audisti octavo Ia-
nam et crescentem et contra senescentem? Hier steht
also das alterthümliche Iana geradehin für Luna, das
auch in den Ausgaben daneben gesetzt ist. Auch beim
Macrobius heifst es *): Pronuntiavit Nigidius, Apolli-
nem Tanum esse, Dianamque Tanam, apposita d lit-
tera, quae sacpe i litterae causa decoris apponitur, ut
reditur, redhibetur, redintegratur et similia. Allerdings
apostrophirt der Pontifex das neue Licht; es scheint
aber obiger Ausruf keiner Aenderung zu bedürfen. Mö-
gen Iuno und Lana oder Diana ursprünglich bei den
Römern Namen von einerlei Gottheit gewesen sein, oder
nicht, was ich gelehrtern Alterthumsforschern zu unter-
1) A.a.0.col. 35. Vergl. Lydus p. 34.
?) Emend.temp.\.1. p. 174.
s 1,37,
1) Saturn. 1,9, ka
RÖMER. 44
suchen überlasse; gewifs ist es, dafs die Calendae der
Iuno geweiht waren, und zwar der Iuno Lucina.
Ovid sagt:
Findicat Ausonias Junonis cura Calendas:
Idibus alba Iovi grandior agna cadit.
Nonarum tutela deo caret etc.
Fast. I, 55;
und an einer andern Stelle: |
An faciant mensem luces, Zucinaque ab illis
Dicar, et a nullo nomina mense traham?
Ib. VI, 39.
Luces ist hier das neue Licht, und yon diesen lucibus
eben wurde Iuno Lucina, d. i. die Licht- oder ans
Licht bringende genannt, welchen Namen sie be-
kanntlich auch als Geburtshelferinn führte. Dieser
Umstand dient also zu einer Andeutung mehr von der
ursprünglichen Stellung der Calendae, was auch schon
Macrobius bemerkt; denn nachdem er gesagt hat,
dafs an den Calendis von einem Pontifex der Iuno ein
Opfer dargebracht wurde, setzt er hinzu '): Cum enim
initia mensium maiores nostri ab exortu lunae serva-
werint, iure Iunoni addixerunt Calendas, lunam ac
Junonem eandem putantes.
Die Athener zählten die Tage der letzten Dekade
ihrer Monate in rückgängiger Ordnung (1, 280). Es
scheint dies der Gebrauch mehrerer, wo nicht aller
griechischen Völker gewesen zu sein, ein Gebrauch, der
zugleich mit dem Mondjahr von ihnen zu den Römern
übergegangen sein mufs. Macrobius sagt dies aus-
drücklich °): Zatii weteres incolae morem Graeciae in
1) L RA 15. Vergl. Lydus p. 36.
?) Saturn. D 10;
42 Technische Chronologie.
numerandis mensium diebus secuti sunt, ut retroversum
cedente numero ab augmento in diminutionem compu-
tatio resoluta desineret. Wäre diese unsern Begriffen
nach unbequeme Zählungsweise, die auf alle drei Perio-
den angewendet worden ist, vom Monde unabhängig
gewesen, so würde sich kein befriedigender Grund dafür
angeben lassen. Entsprachen aber die Calendae der
ersten Phase, die Nonae dem ersten Viertel, die
Idus dem Vollmonde, so war es ganz natürlich, dafs
man sich durch das Datiren selbst in jedem Augenblick
die Frage beantwortete, wie lange es bis zu diesen drei
Epochen noch hin sei.
Die Nonae haben ihren Namen daher, weil sie
allemahl die Stelle des ante diem nonum Idus ein-
nahmen. Neben dieser natürlichen Etymologie findet
sich beim Varro und Festus noch eine andere sehr
gezwungene, nach der das Wort auf die erste Mond-
phase, die nova luna Bezug haben soll, quod in eas
concurreret principium lunae, wie es beim letztern heifst.
Sie dient abermals zum Beweise, dafs die Römer über
das Wesen ihres ältern Jahrs wenig nachgedacht haben.
Auch beim Plutarch kommt sie vor. Er wirft die
Frage auf‘), warum die Römer ihren Monat in drei
Abschnitte von ungleicher Dauer getheilt haben, und
beantwortet sie unter andern so: ,,Es geschah defs-
„halb, weil sie, die Zeit nach den Mondgestalten ab-
„messend, im Verlauf des Monats drei Hauptverände-
„rungen am Monde wahrnahmen, zuerst die, dafs er,
„mit der Sonne in Verbindung, sich gar nicht zeigt;
„dann die, dafs er, ihren Strahlen sich entwindend,
1) Quaest. Rom. XXIV.
Bowen, A3
` „in der Abenddämmerung erscheint; endlich die, dafs
„er, ihr gegenüberstehend,, mit vollem Lichte leuch-
„tet. Man nennt daher seine Unsichtbarkeit Calendas,
„von den Wörtern clam und celare, seine erste Er-
„scheinung oder die Neyunyia Nonas, vom Worte no-
„vus, und sein volles Licht Idus, did TÒ sdiie xal
„ro eidos.’”’” Mögen diese Etymologien gefallen, wem
sie wollen; so viel ist gewifs, dafs die Intervalle zwi-
schen den drei Epochen sich mit der Ansicht, aus der
sie hervorgehen, durchaus nicht vertragen ; denn von
der Conjunction bis zur ersten Phase sind nicht fünf
oder. gar sieben Tage, und von der letzten bis zur
Opposition mehr als acht, wohl zehn bis zwölf. Plu-
tarch fühlt dies; denn er setzt hinzu: „Man mufs es
„mit diesen Zahlen so genau nicht nehmen, da noch
„jetzt, wo die Astronomie eine so grofse Entwickelung
„erhalten hat, die Anomalien des Mondes den Erfah-
„rungen und Rechnungen der Mathematiker nicht sel-
„ten Trotz bieten.’’ Allein selbst diese falsche Ansicht
der Sache gibt zu erkennen, dafs es die Mondwechsel
waren, durch welche ursprünglich die Calendae, No-
nae und Idus bestimmt wurden.
In Ansehung der Idus ist die Sache vollends ent-
schieden durch alles, was die Alten über den Ursprung
dieses Worts beibringen. Beim Macrobius *) findet
man eine ganze Reihe Etymologien, die alle darauf
hinauslaufen, dafs die Idus ursprünglich der Voll-
mondstag waren. Nur einiges davon zur Probe! Zu-
erst soll Idus vom etruskischen Itis kommen, das
dieser Schriftsteller durch Zovis fiducia erklärt, Nam
1) Saturn. I, 15.
44 Technische Chronologie.
cum Jovem accipiamus lucis auctorem, unde et Luce-
tium Aalt in carmine canunt, et Cretenses Ala tiy
yuépay vocant, ipsi quoque Romani diespitrem appel-
lant ut diei patrem, iure hie dies Iovis fiducia voca-
tur, cuius lux non. finitur cum solis occasu, sed : splen-
dorem diei et noctu continuat illustrante luna, quod
semper in plenilunio, id est medio mense, fent solet.
Diem igitur, qui wel nocturnis carct tenebris, Iovis
fiduciam: Tusco nomine vocaverunt, unde et omnes idus
Iovis ferias observandas sanxit antiquitas. Dafs die
Idus dem Iupiter eben so wie die Calendae der
Iuno geweiht waren, sagen mehrere Alte, und dafs
jener aus einem ganz ähnlichen Grunde Lucetius hiefs,
aus welchem diese Lucina genannt wurde, ist mehr als
wahrscheinlich. Zucetium, sagt Festus, Jovem appel-
labant, quod eum lucis esse causam credebant, und
Servius‘): Lingua Osca Lucetius est Juppiter, dictus
a luce, quam praestare hominibus dicitur. Martianus
Capella gebraucht?) Lucetia, als gleichbedeutend mit
Lucina, auch von der Iuno.
Nach einer andern von Macrobius mit beson-
derer Billigung hervorgehobenen Etymologie soll Idus
der Tag heifsen, qui dividit mensem. Iduare enim
Etrusca lingua dividere est. Inde vidua, quasi valde
Idua, id est valde divisa. Hiernach wäre also Idus
das griechische ôxounvía, und dies läfst sich allerdings
hören. Noch andere Etymologien bringen das römische
Wort mit dem griechischen Gef und eidog in Verbin-
t) Ad Virg. den.IX,570. Nach Gellius N. AN, 12, hatte
besonders Nävius dieses Beiwort vom Iupiter gebraucht.
2) Nuptiae UL, p. 37.
Römer. 45
dung. Bei allen aber liegt, wie gesagt, der Begriff des
Vollmondes zum Grunde.
Nach allem, was ich hier zusammengestellt habe,
wird hoffentlich niemand weiter zweifeln, dafs Numa’s
Jahr ein Mondjahr gewesen sei, und dafs ein solches
lange zu Rom bestanden haben müsse, weil es sonst
schwerlich auf Sprache und Verkehr so tief eingewirkt
haben würde, dafs ein bleibendes Andenken davon sich
bis auf die spätesten Zeiten erhalten konnte. Ich wie-
derhohle hier eine schon oben (1, 405). gemachte, für
die Zeitrechnung der alten Völker wichtige Bemerkung,
dafs unsere regelmäfsige Art zu datiren, nach der jeder
Monat seine bestimmte, unveränderliche Zahl von Tagen
erhält, nicht so alt ist, als man gewöhnlich annimmt,
und dafs der Sinn für eine solche Genauigkeit sich erst
spät etwickelt hat, eigentlich erst seit der durch Tulius
Cäsar veranstalteten Reform der römischen Zeitrech-
nung. Früherhin befanden sich die Völker, mit Aus-
nahme der Aegypter und (wenigstens meiner Ueberzeu-
gung nach) der Athener seit Meton, alle mehr oder
weniger in dem Falle der Siculer, von denen Cicero
an einer oben (1, 256) beigebrachten Stelle spricht.
Wäre diese Ansicht unter den neuern Chronologen bis-
her allgemeiner gewesen, so würde des Streitens über
die anticipirten julianischen Data so mancher Begeben-
heiten der alten Welt weit weniger gewesen sein. Un-
möglich können die römischen Monate, so lange das
Mondjahr bestand, von der festen Dauer gewesen sein,
die ihnen Censorinus und Macrobius beilegen ').
t) Es ist ein Mifsgriff des letztern, wenn er Saturn. I, 15 schon
von Romulus behauptet, dafs er die Dauer seiner Monate zu
46 Technische Chronologie.
An dem Tage, wo der gedachte Pontifex die Mondsichel
zuerst in der Abenddämmerung erblickte, rief er sein
calo, und die Calendae scheinen nun allemahl von
der nächsten Mitternacht an gerechnet worden zu sein;
denn wir haben keinen Grund zu bezweifeln , dafs die
Mitternacht von je an die Epoche des römischen Tages
gewesen ‘ist. Die Mondsichel zeigt sich, der verschie-
denen Lage der Ekliptik zufolge, bald einen, bald auch
wol erst zwei oder drei Tage nach der Conjunction.
Der Pontifex mufs daher aus ihrer jedesmaligen Stärke
zu beurtheilen gehabt haben, ob er die Nonen fünf-
oder siebentägig zu verkündigen hatte; denn ein uralter
Gebrauch liefs ihm nur die Wahl zwischen beiden Be-
stimmungen. Die Nonae wurden so in die Gegend des
ersten Viertels, und die acht Tage später eintreflenden
Idus in die des Vollmondes geschoben. Nach den Idus
mag man immerhin, wie Macrobius versichert, ante
diem decimum septimum Calendas gesagt, und durch
diese Zählungsweise den Tag der Calendae bestimmt
haben, wenn trübe Witterung die Beobachtung der
ersten Phase hinderte; allein man hat sich zuverlässig
erlaubt, die Intervalle zwischen den drei Hauptepochen
des Monats um einen oder zwei Tage zu verlängern `
oder zu verkürzen, so bald man eine Abweichung von
den Monderscheinungen, denen sie angehören sollten,
wahrnahm. Erst als durch Einführung des Mercedo-
nius der Kalender von den Mondwechseln ganz un-
31 und 30 Tagen nach dem Monde abgemessen habe. Es ist
unmöglich, in dem ältesten Jahr der Römer, wie man es auch
construirt sich vorstellen mag, eine Spur einer Beziehung auf den
Mondlauf wahrzunehmen.
RÖMER. 47
abhängig geworden war, kann die regelmäfsigere Dati-
rungsweise, nach der die Monate eine ein für allemahl
bestimmte Zahl von Tagen, und die Nonae septimanae
ihren festen Sitz erhielten, aufgekommen sein,
Es gibt nun aber ein zwiefaches Mondjahr, das
freie, dessen Anfang allmälig das ganze Sonnenjahr
durchwandert, und ein gebundenes, welches yon
Zeit zu Zeit dergestalt mit der Sonne ausgeglichen wird,
dafs einerlei Monate immer auf einerlei Jahrszeit haften
(1,67,68). Das Jahr des Numa gehörte entschieden
zur letztern Klasse. Unter den römischen an bestimmte
Monatstage geknüpften Festen gab es mehrere yon ho-
hem Alter, deren Bezug auf die Jahrszeiten unyerkenn-
bar ist, z. B, die Cerealia, Robigalia, Parilia
oder Palilia. Die letztern, ein ländliches Frühlings-
fest "1. müssen von jeher undecimo Calendas Maias
gefeiert worden sein, weil nach einer uralten Tradition,
deren wir öfters gedacht finden ?), an diesem Fest und
Datum zugleich der Grund der Stadt gelegt sein soll,
daher auch die Jahre Roms, wie Censorinus sagt °),
a Parilibus gezählt wurden. Die Hyaden hatten den
Namen sidus Parilicium *), weil sie um die Zeit
der Parilia heliacisch untergingen. Solche volksthüm-
liche Namen pflegen sehr alt zu sein. Das Fest war
es gleichfalls; denn nach Plutarch ’) soll es schon
1) @vovew dv «dth, sagt Dionysius I, 88, mepl yovie rerpa-
mödwv of yeupyol xal vouels Yuclav xapısmprov Eapos dpxouévov,
?) S. unter andern Gic. de divin. IL, 47, und die eben citirte
Stelle des Dionysius.
TI e
1) Plin. H. N. XVIII, 66.
5) Vita Rom. c. 12.
48 Technische Chronologie.
vor Erbauung Roms unter den Hirten Latiums bestan-
den haben. Selbst der Name des Monats, auf den es
traf, Aprilis, deutet nach der wahrscheinlichsten Ab-
leitung, wie das attische ’AyJesypıwv, auf den Frühling.
Macrobius, der das Kapitel von den Etymologien
der Monatsnamen nach Cincius und Varro umständ-
lich abhandelt "3. bemerkt schon die Analogie beider
Benennungen, irrt aber, wenn er sie einerlei Monat
beilegt; denn der Anthesterion entsprach mehr dem
Februarius als dem Aprilis. Solcher Beziehungen der
römischen Monate auf die Jahrszeiten wird der Alter-
thumsforscher leicht mehrere auffinden können. Die
wenigen hier angeführten sind hinlänglich, uns zu
überzeugen, dafs Numa eine Einschaltung zur Aus-
gleichung seines Jahrs mit der Sonne angeordnet ha-
ben müsse.
Die ältern Geschichtschreiber waren sehr verschie-
dener Meinung über den Ursprung des Schaltwesens
bei den Römern. Macrobius sammelt, was er dar-
über aufgezeichnet fand, in einer Stelle 71. die ich
hier im Zusammenhange anführen will, da ich mich
öfters auf sie beziehen mufs: Quando autem primum
intercalatum sit, varie refertur, et Macer quidem Li-
cinius eius rei originem Romulo assignat. . Antias libro
secundo Numam Pompilium sacrorum causa id inpe-
nisse contendit. Junius Servium Tullium regem pri-
mum intercalasse commemorat, a quo et nundinas in-
stitutas Varroni placet. ` Tuditanus refert libro tertio
magistratuum, Decemviros, qui decem tabulis duas
1) Saturn. I, 12.
2) Saturn. I, 13.
Römer. 49
addiderunt, de intercalando populum: rogasse.: : Cassius
eosdem scribit auctores: Fulyius autem id egisse Ma-
nium Consulem dicit ab urbe condita anno quingente-
simo sexagesimo secundo, inito mox bello- A4etolico.
Sed hunc arguit Varro scribendo antiquissimam legem
fuisse incisam in columna aerea a L. Pinario et Furio
consulibus, cui mentio intercalaris adscribitur. Nach
Valerius Antias hatte also Numa die Einschaltung
sacrorum causa eingeführt, d.i. um die Feste in ei-
nerlei Jahrszeit zu erhalten, was allerdings seine Absicht
dabei gewesen sein mufs. Die spätern Schriftsteller,
die ihm das Mondjahr -beilegen, vereinigen sich dahin,
ihn zugleich zum Schöpfer des Schaltwesens zu machen,
wenn gleich die Form der Einschaltung, die ihm. allein
angehört haben kann, von keinem ausdrücklich erwähnt
wird. Cicero äufsert sich nur ganz im Allgemeinen,
wenn er sagt '): Diligenter habenda: ratio: intercalandi
est, quod institutum perite a Numa, posteriorum pon-
tificum negligentia: dissolutum est. Livius-?)- macht
ihn auf eine ganz unstatthafte Weise zum Urheber des
später zu Rom gebräuchlichen, auf den kurzen Schalt-
monat gegründeten Cyclus, bei dem das Jahr ‘kaum
noch dem Namen nach ein Mondjahr blieb. -Plutarch
legt ihm ausdrücklich den Mercedonius bei, indem
er sagt, er habe den elftägigen Unterschied des Sonnen-
und. Mondjahrs verdoppelt, und alle zwei Jahre zur
Ausgleichung beider einen ‘Monat von 272 Tagen einge-
schoben. Censorinus hat eine richtigere Ansicht von
der Sache; denn nachdem er von den Jahren des Ro-
1) De legg. TI, 12.
2) An einer unten im Zusammenhange anzuführenden Stelle.
IL. [4]
50 Technische Chronologie.
mulus und Numa geredet hat, fährt er fort "3: Deni-
que, cum intercalarem mensem wiginli duum vel wi-
ginti trium dierum alternis annis‘ addi placuisset, ut
civilis annus ad naturalem exaequaretur, in mense po-
tissimum Februario intercalatum est, wo aus dem de-
nique klar genug hervorgeht, dafs er die Einschiebung
des kurzen Schaltmonats für eine spätere Erfindung ge-
halten hat; und dies war sie allerdings. Die von dem
Urheber des Mondjahrs eingeführte Einschaltung kann
blofs darin bestanden haben, dafs er alle zwei oder drei
Jahre nach dem Vorgange der Griechen, jedoch noch
ohne die unter diesen erst späterhin aufgekommene feste
Norm, einen vollen Mondmonat einschob, um den An-
fang des Jahrs in einerlei Jahrszeit zu erhalten. Nur
eine solche rohe Einschaltung, bei der das Jahr ‘den
Charakter eines Mondjahrs behielt, ist dem Zeitalter
des Numa und seinen übrigen Kalendereinrichtungen
angemessen. l
Es ist mir nun noch übrig zu untersuchen, mit
welchem Monat das alte Mondjahr angefangen hat. Die
römischen Schriftsteller, ‘welche, die Epochen der mit
ihrem Kalender vorgegangenen Aenderungen wenig un-
terscheidend, Altes und Neues bunt unter einander
mischen, haben auch über diesen Punkt sehr verschie-
dene Ansichten.
Wie wir unten sehen werden, traten die Consuln
erst seit dem Jahr 601 d. St. am 1. Januar in Fún-
ction, da sie früher ihr Amt mit den Idus des März,
und noch früher mit andern Epochen begonnen hatten.
Die Calendae Ianuariae hatten also in den ersten sechs
re S0-
Römer. 51
Jahrhunderten d. St. keine Art von Vorrecht, wenn
vom Anfange des römischen Jahrs die Rede ist. Dies
müssen indessen die spätern Schriftsteller geglaubt ha-
ben, weil sie ziemlich allgemein versichern, dafs Numa
die Monate Ianuarius und Februarius, die er zum ro-
mulischen Jahr hinzugefügt haben soll, zum ersten und `
zweiten gemacht und den Anfang des Jahrs von den Ca-
lendis Martiis auf die Calendas Ianuarias versetzt habe.
Am bestimmtesten äufsert sich Macrobius in diesem
Sinn, wenn er von den beiden neuen Monaten des
Numa sagt 1); Priorem Januarium nuncupavit , pri-
mumque anni esse voluit, tanquam bicipitis dei men-
sem, respicientem ac prospicientem transacti anni finem
Juturique principia. Secundum dicavit Februò deo; und
in folgender Stelle ?): Sequitur Tulius, qui cum, secun-
dum Romuli ordinationem Martio anni tenente princi-
pium, Quintilis a numero vocaretur, nihilominus tamen
etiam post praepositos a Numa Januarium ac Februa-
rium retinuit nomen, cum non videretur iam quintus
esse, sed septimus. Wenn er dagegen an nóch einer
andern Stelle sagt °): Omni intercalationi mensis” Fe-
bruarius deputatus est, quoniam is ultimus anni erat, so
sieht man, dafs er seine Nachrichten aus sehr verschie-
denen Quellen ohne Kritik zusammengetragen hat.
Dafs übrigens der Februarius in den ältesten Zeiten
der letzte Monat des Jahrs war, finden wir auch an-
derwärts sehr bestimmt gesagt, z. B. beim Cicero °):;
1) Saturn. I, 13.
2).:Ib. I; 12.
>) Ib.1,13.
t) De legg. II, 21. l
EN
52 Technische Chronologie.
Kenio nunc ad manium iura, quae maiores nostri
et: sapientissime instituerunt et religiosissime. coluerunt.
Februario autem mense; qui tunc extremus anni mensis
erat, mortuis parentari voluerunt; und beim Varro '):
Terminalia, quod is dies anni extremus constitutus.
Duodecimus enim mensis fuit Februarius. Auch geht
dies unverkennlich aus dem ganzen Wesen dieses Mo-
nats ‚hervor. Das letzte Fest, das in ihm gefeiert wurde,
die Terminalia, war zugleich das letzte im Jahr.
Es war dem Terminus geweiht, dem Gotte der Gren-
zen, der Monate so wie der Felder. Unmittelbar nach
diesem Feste wurde, wie unten erhellen wird, der Mer-
cedonius; so. wie späterhin der Bissextus, einge-
schaltet, und es läfst- sich-wol nicht bezweifeln ;. dafs
im Mondjahr der Schaltmonat dem Februarius gefolgt
sei.. Zum Sitz der Einschaltung wird man aber nicht
den zweiten, sondern den letzten Monat des Jahrs ge-
wählt haben. - ‚Der Februarius. hatte ferner allein eine
gerade Anzahl von Tagen, und wurde defshalb für
‚einen verstümmelten und ‚minder glücklichen Monat
gehalten. Auch war er der Reinigung der Lebenden
und der Sühne ; der Abgeschiedenen geweiht. Jener
verdankte er seinen Namen, denn Februum war, wie
Varro sagt, in der Sprache der Sabiner ein Synonym
yon purgamentum; und- dieser waren die Feralia be-
stimmt, die in. ihm gefeiert wurden. _
‚Alle diese, Umstände zusammengenommen. liefsen
den Ovid nicht bezweifeln, dafs der Februarius vor
1) Del. LV. col. 32. Cf. Festus v. Februarius und Servius
ad Georg. T, 43, wo noch eine andere dasselbe sagende Stelle des
Varro, und folgende Worte des Atta angeführt werden: Maio-
res Martium primum habuerunt.
Römer. 53
Zeiten der letzte Monat des römischen Jahrs gewesen
sei. Da er sich aber zugleich nicht von dem Wahn
losmachen konnte, dafs der Ianuarius: von Alters her
der erste gewesen, so sagt er:
Sed tamen antiqui ne nescius ordinis erres,
Primus, ut est, Jani mensis et ante fuit.
Qui sequitur Tanum weteris fuit ultimus anni.
Tu quoque sacrorum, Termine, finis eras.
Primus enim Iani mensis, quia ianua prima est;
Qui sacer est imis manibus, imus erat.
Postmodo creduntur spatio distantia longo
Tempora bis quini continuasse wiri.
: Fast. IL, 47.
Er schiebt also den Februarius in die zwölfte Stelle,
spatio longo vom Ianuarius weg, ohne zu bedenken,
dafs beide Monate auch so immer an einander grenzten,
nur dafs letzterer dem ersten nicht voranging, sondern
folgte. Von dieser umgekehrten Stellung beider Mo-
nate und von ihrer Vertauschung ‘unter den Decemvirn
spricht aber kein Alter weiter. Ich halte sie daher für
sehr ungewifs und pflichte dem Ausonius bei, wenn
er vom Februarius sagt "1:
Unus erit tantum duodetriginta dierum,
Quem Numa praeposito voluit succedere Tano.
Plutarch wirft die Frage auf), warum man das
neue Jahr mit dem Ianuarius anfange? ,‚In alten
„ Zeiten,” sagt er, „war der Martius der erste Monat,
„was aus vielen Zeichen klar ist, besonders aber dar-
„aus, dafs, vom Martius gerechnet, der fünfte Monat
1) Eclogarium No. 378 ed. in us. Delph.
2) Quaest. Rom. No. XIX.
54 Technische Chronologie.
‚„Quintilis, der zehnte December heifst. Daher haben
„denn auch ‘einige Veranlassung genommen, zu be-
„haupten, dafs die Römer damals nur zehn Monate
„auf das Jahr rechneten, einigen mehr als dreifsig
„Tage beilegend. Andere berichten jedoch, der Ia-
„nuarius sei für den elften, und der Februarius, in
„welchem man Reinigungs- und Todtenopfer darbringt,
„für den zwölften genommen worden. Nachmals habe
„man diese Monate versetzt und den Ianuarius zum
„ersten des Jahrs gemacht, weil an den Calenden des.
„selben die ersten Consuln ihr Amt angetreten. Wahr-
„scheinlicher ist aber die Meinung derer, welche glau-
„ben, dafs der kriegerische Romulus das Jahr vom
„Martius, der von seinem angeblichen Vater den Na-
„men führte, der friedliebende Numa hingegen vom
„Januarius angefangen habe, der nach einem mehr für
„den Frieden als für den Krieg gestimmten und von
„ihm hochgefeiert@n Gott benannt sei. Es fragt sich
„aber, ob Numa nicht vielmehr den Anfang des Jahrs auf
„eine naturgemäfse Weise bestimmt habe. Im Grunde
„ist zwar bei Dingen, die sich im Cirkel drehen, nichts
„zuerst und nichts zuletzt. Es scheint doch aber am
‚„„passendsten, das Jahr nach der Wintersonnenwende
„zu beginnen, wo die Sonne aufhört, sich von uns
„zu entfernen, die Tage wieder anfangen zuzunehmen
„und die ganze Natur sich erneuet.’”’ Ganz in demsel-
ben Sinn argumentirt Ovidius. Er fragt den Ianus,
den er redend einführt:
Dic, age, frigoribus quare novus incipit annus,
Qui melius per ver incipiendus erat?
Omnia tunc florent ete.
Fast. L 149.
Römer. 55
Quaesieram multis: non multis ille moratus,
Contulit in versus sic sua verba duos:
Bruma noyi prima est, weterisque Novissima solis:
Principium capiunt Phoebus -et annus- idem.
Fast.1,.161.
Man sieht hieraus, wie man in spätern Zeiten so ganz
vergafs, dafs das consularische Jahr erst mit dem be-
ginnenden siebenten Jahrhundert d. St. mit den Calen-
den des Ianuarius angefangen habe, und was man nun
alles ersann, diese Epoche zu rechtfertigen.
Es ist zu bedauern, dafs Plutarch die vielen
Zeichen, aus denen klar geworden sein soll, dafs der
Martius ursprünglich der erste Monat des Jahrs war,
nicht erwähnt bat, Ovidius 1) und Macrobius’)
führen Mehreres davon an, z. B. dafs man an den Ca-
lendis Martiis das Feuer auf den Altären der Vesta er-
neuerte, ut, wie letzterer sagt, incipiente anno cura
denuo servandi novati ignis inciperet; dafs man an dem-
selben Tage in der Wohnung der Flamines die alten
Lorbern gegen neue vertauschte u.d. m. Schwerlich
würden solche zu einer Zeit, wo das Jahr noch mit
dem Martius anfing, aufgekommene Gebräuche sich bis
auf späte Zeiten erhalten haben, wenn schon Numa
die Jahrepoche geändert hätte. Da nun ohnedies alles
darauf hindeutet, dafs der Februarius lange der leizte
Monat geblieben ist, und da der Ianuarius erst spät
seinen nachmaligen Vorrang erlangt hat, so können wir
uns überzeugt halten, dafs das römische Jahr im volks-
thümlichen und religiosen Gebrauch die ersten sechs
1) Fast. IH, 135£.
Y Saturn. 1,12.
56 Technische Chronologie.
Jahrhunderte d. St. hindurch mit dem Martius begon-
nen hat. Selbst unter den Imperatoren, wo in politi-
scher Hinsicht der Ianuarius längst die erste Stelle un-
ter den Monaten eingenommen hatte, blieb den Rö-
mern die Ansicht noch immer geläufig, dafs das Jahr
mit dem Frühlinge anfange. Man vergleiche nur, was
Servius zur Erläuterung des Ausdrucks were novo
beim Virgil beibringt ').
III. Jahr der Decemvirn.
Ich hoffe überzeugend dargethan zu haben, dafs
das römische Jahr seit seiner ersten Reform unter den
Königen ein gebundenes Mondjahr gewesen und
eine geraume Zeit geblieben ist. Es hörte auf, ein
solches zu sein, als man den kurzen Schaltmonat zu
gebrauchen anfing, dessen ich schon ein paarmahl ge-
dacht habe. Wir müssen zuvörderst Namen, Dauer,
Sitz und Form desselben kennen lernen.
Plutarch erwähnt diesen Monat zweimahl. Im
Leben des Numa’) nennt er ihn Mspxuötye,, im Le-
ben des Cäsar °) Mepxmdöncg. Die erste Form scheint
eine griechische Corruption der letztern zu sein. Beim
Festus findet sich: Mercedonias (dies) dixerunt a mer-
1) AdGeorg.1,43. Lydus, der (de mens. p.42) einen drei-
fachen Jahranfang unterscheidet, den mit dem 1. Januar, den
ınit dem 1. März, und den zu seiner Zeit im oströmischen Reich
gebräuchlichen mit dem 1. September, sagt vom zweiten, dafs
er den Römern für den vaterländischen — ndrpiov — gegol-
ten habe,
2) An der mehrmals citirten Stelle.
I)
Römer. 57
H
cede solvenda, und beim Isidorus: Mercedonius
(homo) qui solvit mercedem. Lydus hat uns die
Notiz aus dem Cincius aufbewahrt '), dafs der No-
vember bei den Alten den Namen Mepxwöiyo; geführt
habe, weil die Pächter den Eigenthümern in ihm den
Zins entrichtet hätten. Man sieht also, dafs: Mercedo-
nius beim Plutarch so viel als Zahlmonat heifst,
und dafs mithin auch im Schaltmonat gewisse Zahlun-
gen zu leisten gewesen sein müssen, von denen je-
doch die Geschichte schweigt. Merkwürdig ist es, dafs
diese Benennung bei keinem römischen ` Schriftsteller
vorkommt: Wir finden blofs mensis intercalaris
und intercalarius, und es scheint fast, als wenn
Mercedonius in der edlern Sprache nicht gebräuch-
lich war °).
Plutarch sagt, Numa habe den elftägigen Un-
terschied des Mond- und Sonnenjahrs verdoppelt und
daraus“ einen Monat von 22 Tagen gebildet, der ein
Jahr ums andere eingeschaltet worden sei. Nach Cen-
sorinus und Macrobius dagegen, die in diesem
Punkt mehr Glauben verdienen, hielt der Schaltmonat
s
t} De mens. p. 125.
2) Wenn Scaliger (Emend. temp. II. p. 177) glaubt, dafs
das Merk. welches in einem alten römischen Kalender auf Mar-
mor hinter einigen Tagen des Tulius, September und November
steht, die dies mercedonias des Festus bezeichnen soll, so irrt
er. Er meint den Kalender, der in der Sammlung des Fo ggini
Calendarium Maffaeiorum heifst. Auch im Cal. Amiternino
und Pinciano findet sich dieses Merk. In dem Calendario
Capranicorum steht dafür Merca:, und im Antiatino ein
paarmal vollständig Mercatus.
58 Technische Chronologie.
abwechselnd 22 und 23 Tage 71. Befremdend ist es da-
her auf den ersten Blick, wenn sich in den Digestis °)
die Notiz findet: Mensis intercalaris constat ex diebus
viginti octo. Wir werden aber gleich gang welche
Bewandnifs es damit hat.
Nach Plutarch wurde der Schaltmonat in den
Februarius eingeschoben. Näher bezeichnen seine Stelle
Censorinus und Macrobius. Der erste sagt: In
mense potissimum Februario inter Terminalia et Regi-
Jugium intercalatum est. Der andere bemerkt, die Rö-
mer hätten zwar nach dem Beispiel der Griechen ihren
Schaltmonat ans Ende des Jahrs gebracht, wären aber
in Einem Punkt von ihnen abgewichen: Nam illi con-
fecto ultimo mense, Romani non confecto Februario,
sed post vicesimum et tertium diem eius intercalabant,
terminalibus scilicet iam peractis: deinde reliquos Fe-
bruarii mensis dies, qui erant quinque, post intercalatio-
nem subiungebant, credo wetere religionis suae more,
ut Februarium omnimodo Martius consequeretur. Auch
Varro sagt °): Duodecimus mensis fuit Februarius, et
cum intercalatur, inferiores quinque dies duodecimo de-
muntur mense, welche Worte offenbar vor der julia-
nischen Kalenderverbesserung geschrieben sind. Wir er-
sehen hieraus, dafs im Schaltjahr die Terminalia der
1) De d. n. c. 20. Saturn. 1,13. Solinus drückt sich c. 1
sehr verworren über das ältere römische Schaltwesen aus. Man
lernt aus ihm weder die Dauer noch den Sitz des Schaltmonats
kennen. Nugatur hic Solinus, quod illi solemne, sagt Sal-
masius. Auch erfordert der Text offenbar Berichtigungen.
2). LL. tit. XVI, leg. 98.
?) De ling: Jet V: col. 32.
RÖMER. 59
letzte Tag des Februarius waren, der dann nur 23 Tage
zählte, dafs ihm der Schaltmonat von 22 oder 23 Tagen
folgte, und dafs die fünf letzten Tage des Februarius
von Regifugium an, welches im Gemeinjahr der 24ste
war, nach Art der ägyptischen Epagomenen dem Jahr
angehängt wurden. Unmöglich konnte man beim Da-
tiren, wenn der Schaltmonat zu Ende war, noch ein-.
mahl zum Februarius zurückkehren; man mufßs die fünf
abgerissenen Tage als zum Schaltmonat gehörig bezeich-
net haben, der also dadurch eine Dauer von 27 oder
28 Tagen erhielt. Nur von 28 ist in den Digestis
die Rede; vielleicht hat aber der alte Rechtsgelehrte,
aus welchem die Worte entlehnt sind, viginti septem
wel octo geschrieben ').
Wie man im Schaltjahr datirt haben müsse, hat
zuerst Erycius Puteanus genügend nachgewiesen °).
Der Februarius, sonst von 28 Tagen, hatte im Schalt-
*) Die Stelle verdient im Zusammenhange angeführt zu wer-
den. Nachdem Celsus, aus dem sie genommen ist, bemerkt
hat, dafs nach römischen Rechten das bissextum des Cäsar
nur für Einen Tag gelte, sagt er: ‚Selbst der ehemalige Schalt-
„monat wurde mit dem Februarius, dem er beigefügt war, nur
„für Einen Monat angesehn.’’ ‘Dies ist so ausgedrückt; Cato
putat, mensem intercalarem: additicium esse, omnesque eius
dies pro momento temporis observat, extremoque diei mensis
Februarii attribuit Q. Mucius. Mensis autem intercalaris con-
stat ex diebus viginti octo. Man sieht, es kam hier auf keine
scharfe Bestimmung der Dauer des Schaltmonats an; genug, dafs
er viele Tage hielt. Die Worte können daher auch unverdor-
ben sein.
2) Im 4äten Kapitel seiner kleinen Schrift de Bissexto, welche
Grävius in den achten Band seines Thesaurus aufgenom-
men hat.
60 Technische Chronologie.
jahr nur 23. Statt dafs man also im Gemeinjahr nach
den Idus a. d. XVI Calendas Martias sagte, hiefs es im
Schaltjahr a. d. XI Calendas intercalares. Die Fermi-
nalia, die im Gemeinjahr auf a. d. VII Calendas Mar-
tias trafen, waren im Schalyjahr pridie Calendas inter-
calares. Dem Schaltmonat gab man ganz ordentlich
seine Calendas, Nonas und Idus mit dem Zusatz
intercalares. Nach den Idus sagte man entweder
a.d. XV oder a.d. XVI Calendas Martias, je nachdem
der Monat 22 oder 23 Tage hatte. In beiden Fällen
war, wie im Gemeinjahr, Regifugium a. d. VI Calen-
das Martias. Als Beläge hierzu finden sich nur fol-
gende wenige Stellen. Livius sagt‘) von D. Scipio:
Triumphavit mense intercalario, pridie Calendas Mar-
tias. Beim Cicero heifst es?): Dic, Naevi, diem.
Ante V Calendas intercalares, am 20. Februar. Gleich
darauf: Deiicitur de saltu pridie Calendas intercalares,
am 23. Februar. Beim Asconius Paedianus°): Pom- >
peius ab interrege Servio Sulpitio V Calendas Martias
mense intercalario consul creatus est; entweder am 24
oder 25sten des Schaltmonats, je nachdem derselbe im
Jahr 702 d. St., von welchem die Rede ist, 27 oder
28 (eigentlich 22 oder 23) Tage hatte. Nach den Fa-
stis triumphalibus, die bekanntlich zu den capito-
linischen Marmorn gehören, hat der Consul C. Duilius
493 (nach varronischer Aere 494) C. Intercalar., am er-
sten Tage des Schaltmonats, und der Consul P. Cornelius
+) L. XXXVII, c. 39.
?) Pro P. Quintio c. 25.
°) Comment. in Cie. orat. pro Milone p. 1486 ed: Lugd.
Bat. 1644. S
Römer. 61
Lentulus 517 (518) an den /dib. Intercal., am Aöten
des Schaltmonats, triumphirt ').
‘„ Dies war ohne Zweifel die Regel. Wer aber weifs,
was uns die Römer von dem höchst schwankenden Zu-
stande ihres Kalenders vor Iulius Cäsar sagen, wird
leicht erachten, dafs es nicht an Ausnahmen gefehlt
haben werde. Dahin deutet schon das potissimum in
den vorhin (2,58) angeführten Worten des Censori-
nus, welches zu erkennen gibt, dafs der Schaltmonat
auch wol einmahl anderswo als in den Februarius ein-
geschoben worden ist, wenn sich gleich (mit Ausnahme
des Jahrs 708 d.St., des nächsten vor der julianischen
Reform) nirgends eine deutliche Anzeige davon findet,
und wenn gleich Macrobius, in chronologischen Din-
gen freilich minder zuverlässig, versichert: Omni in-
tercalationi mensis Februarius deputatus est. Daf selbst
im Februarius der Schaltmonat keinen ganz festen Sitz
hatte, geben ein paar Stellen des Livius zu erkennen.
An der einen heifst es?): Intercalatum eo anno (587);
postridie Terminalia intercalares fuerunt. Wäre dies die
unyerletzliche Regel gewesen, so würde sich der: Schrift-
steller eines so unnützen Zusatzes enthalten haben. Dafs
1) Wenn Cicero an den Atticus VI, 1 schreibt: Accepi
tuas litteras a. d. quintum terminalia Laodiceae, d. i. den
19. Februar, so: war. dies gewils eine sehr ungewöhnliche Art zu
datiren, die er offenbar gebrauchte, weil er nicht wufste, ob
man in seiner Abwesenheit zu Rom eingeschaltet habe oder nicht;
denn in jenem Falle würde er lieber &. d.: sextum Calendas
intercalares gesagt haben. Dafs er es aber wirklich nicht wulste,
geht aus dem. weitern Verfolge des Briefes hervor, wo es heifst:
Ea sic observabo, quasi intercalatum non sit.
2) 1. XLY c. 44.
62 - Teechnische Chronologie.
sie aber in der That Ausnahmen erlitt, sehen wir aus ei-
ner andern Stelle‘), welche also lautet: Hoc anno (584)
intercalatum est. Tertio die post terminalia ca-
lendae intercalares fuere. Puteanus glaubt?), um der
Nothwendigkeit einer hier anzunehmenden Ausnahme
auszuweichen , dafs erst postriduo im Text gestanden
habe, woraus triduo post und weiter tertio die post
geworden sei. Fabricius sagt ear 71. aus der Ver-
gleichung beider Stellen gehe klar hervor, dafs tertio `
die post und postridie einerlei sei! Es wird aber nicht
nöthig sein, weder zu solchen Voraussetzungen seine
Zuflucht zu nehmen, noch, wie andere wollen, den
Grund der Anomalie in einer blofsen Laune der An-
ordner des Kalenders zu suchen.
Beim Macrobius heifst es *): ,,Da das römische
Volk nach Vertreibung der Könige die Nonen beson-
„ders festlich zu begehen pflegte, um seine hohe Ver-
„„ehrung für den König Servius Tullius an den Tag zu
„legen, von dem es wulste, dafs er an irgend einem
„derselben geboren sei, so suchte man, aus Besorgnifs,
„dafs sich die versammelte Menge aus Sehnsucht nach
„dem Könige eine Neuerung erlauben möchte, das
„„Begegnen der Nundinae mit den Nonis zu verhin-
„dern; auch wurde das Zusammentreffen der erstern
„mit dem Neujahrstage für unglückbringend gehalten.”
Ein solcher Fall trat im Jahr 714 d. St. ein, wo man,
Te AS LEE SA,
"1 De bissexto c. 2.
3) Menologium p- 89.
*) Saturn. 1,13.
Römer. 63
wie Dio Cassius erzählt t), einen Tag gegen die fest-
gesetzte Norm einschaltete, damit nicht der Anfang des
nächstfolgenden Jahrs auf die Nundinas treffe, was man
von Alters her sorgfältig vermieden; nachher wurde
wieder ein Tag ausgemerzt, damit keine Störung im
Kalender des Cäsar verursacht werde. So wie nach
der julianischen Reform, wird man auch vor dersel-
ben hier einen Tag eingeschoben, und dort dafür einen
andern weggelassen haben, so oft sich Collisionen ge-
dachter Art ereigneten. Da nun Cäsar seinen Schalt-
tag unmittelbar auf die Terminalia folgen liefs, so
scheint die Voraussetzung ganz natürlich, dafs man
schon vor ihm gewohnt war, dem aufser der Ordnung
einzuschiebenden Tage eben die Stelle anzuweisen. Dies
geht auch wirklich aus den Worten hervor, die Ma-
crobius auf obige Notiz folgen läfst: Unde dies ille,
quo abundare. annum diximus, eorum est permissus
arbitrio, qui fastis praeerant, uti cum vellent interca-
laretur, dummodo eum in medio terminaliorum wel
mensis intercalaris ita locarent, ut a suspecto die ce-
lebritatem averteret nundinarum. Atque hoc est quod
quidam veterum retulerunt, non solum mensem apud
Romanos, verum etiam diem intercalarem fuisse ...
wenn wir nur stalt des vel vor mensis intercalaris
et lesen, welche Aenderung schon dadurch gerechtfer-
tigt wird, dafs wir sonst das Wort Terminalia in
einem ganz andern Sinn nehmen müfsten, als es im-
mer gebraucht vorkommt. Der überzählige Tag des
Jahrs, den der Schriftsteller meint, ist der 355ste, den
Numa, der Sage nach aus Vorliebe für die ungerade
1) 1. XLVIII, c. 33, p: 550. Vergl.1. XL, c. 47, p. 251.
64 Technische Chronologie.
Zahl, zur ursprünglichen Dauer des Mondjahrs hinzu-
gefügt hat. Dieser Tag wurde also, so oft dergleichen
Collisionen zu vermeiden waren, im Schaltjahr zwischen
den Tag Terminalia und den Schaltmonat eingeschoben,
in welchem Falle man nach den Idus des Februarius
a, d. XII Calendas intercalares gesagt haben mufs. So
wäre denn das tertio die post terminalia beim Livius
gerechtfertigt. Wenn Macrobius kurz zuvor bemerkt,
dafs der überschüssige 355ste Tag dem Ianuarius zuge-
legt worden sei, welcher anfangs nur 28 Tage ge-
habt habe, so sieht man, dafs er seine Notizen ohne
Kritik zusammenstellt. Man mufs, um beides zu ver-
einigen, annehmen , entweder dats im :Fortgange der
Zeit mit dem. überzähligen Tage eine Aenderung vor-
gegangen sei, oder dafs ihn- die Ordner des Kalenders
nach- Willkühr bald an den Schlufs des Ianuarius,
bald unmittelbar vor den: Anfang des Schaltmonats ge-
setzt haben.
Nach diesen Erörterungen über das Wesen des rö-
mischen Schaltmonats fragt es sich, welche Form durch
Einführung desselben das Jahr des Numa erhielt. Dafs
es kein Mondjahr bleiben konnte, ist klar; denn bei
der ersten Einschaltung des kurzen Monats gingen die
Calendae zum letzten Viertel, und bei der zweiten zum
Vollmonde zurück. Befestigung der Monatsanfänge in
der Gegend des neuen Lichts konnte also nicht länger
das Princip sein, welches die. Anordner des Kalenders
leitete (diese Rücksicht hatte für die Römer, deren Feste
nicht an die Mondwechsel geknüpft waren, weniger Ge-
wicht, als für die Griechen), sondern vielmehr die Be-
festigung des bei der frühern noch rohen Einschaltungs-
weise schwankend gebliebenen Jahranfanges in einerlei
Römer. 65
Gegend des Sonnenjahrs. Censorinus sagt ausdrück-
lich, dafs man den kurzen Schaltmonat' ein Jahr ums
andere eingeschaltet habe, ut civilis annus ad natura-
lem exaequaretur. Das alte Jahr, dessen Dauer von
355 Tagen beibehalten wurde, nahm sonach den Cha-
rakter eines eyklischen an (1, 68), welches sich der
Absicht seiner Urheber nach durch eine zweimalige Ein-
schaltung mit der Sonne ausgleichen sollte. Da sie
aber bei dieser Reform von keinen richtigen astrono-
mischen Grundsätzen ausgingen, sondern sich blofs eine
fremde, auf die Dauer ihres Jahrs nicht passende Schalt-
einrichtung aneigneten, so legten sie dadurch den Grund
zu einer Kalenderverwirrung, wie sie die Geschichte kei-
nes andern Volks kennt.
Man sieht, es wurden alle acht Jahre 90 Tage ein-
geschaltet. Da nun von der griechischen Octaeteris das-
selbe gilt (1,294), so wird man schon hieraus schliefsen,
dafs das vor Meton in Griechenland, wenigstens zu
Athen, gebräuchliche Schaltwesen dem römischen zum
Muster gedient habe, und dies war wirklich der Fall,
wie wir aus dem Macrobius ersehen, dessen Zeugnifs
wir nicht so schnöde verwerfen wollen, wie Scaliger "1.
Es ist wahr, er hat sich in den Nachrichten, die er von
der Octaöteris, dem Schalteyclus eines fremden Volks,
gibt, ein paar Versehen zu Schulden kommen las-
sen (1,306); aber darum annehmen zu wollen, dafs
alles, was er aus Cincius?) und andern alten Gewährs-
‘) Macrobius et alii eius notae scriptores hac in re multum
mentili sunt, multum hallucinati. Emend. temp. 1. IL, p. 176.
?) L. Cineius Alimentus ‘schrieb um die Zeit des zwei-
ten‘ punischen Krieges eine vaterländische Geschichte: in griechi-
U. [5]
66 Technische Chronologie.
männern, durch deren damals noch vorhandene Schrif-
ten ihn seine Zeitgenossen in jedem Augenblick contro-
liren konnten, über die ältere Schalteinrichtung seines
eigenen Volks sagt, auf lauter Mifsverständnissen beruhe,
weil es sich etwa nicht in unsere Ansichten fügte, wäre
eine Uebereilung. Wenigstens behauptet er keinesweges,
wessen ihn Scaliger beschuldigt, dafs der Mercedonius
von den Griechen kopirt sei; denn nachdem er be-
merkt hat, dafs die Griechen aus den 90 überzähligen
Tagen drei Schaltmonate zu 30 Tagen bildeten, sagt
er ausdrücklich, die Römer hätten zwar gleichfalls alle
acht Jahre 90 Tage eingeschaltet, sie aber auf vier
Monate abwechselnd zu 22 und 23 Tagen vertheilt.
Nunmehr werden wir im Stande sein, die Epoche
der zweiten Reform des römischen Kalenders mit vieler
Wahrscheinlichkeit festzusetzen. Im Jahr 300 d. St.
wurden Gesandten nach Athen geschickt, mit dem Auf-
trage, die Gesetze Solon’s abzuschreiben, und von der
Verfassung , den Sitten und Rechten der übrigen grie-
chischen Staaten Kunde einzuziehen. Um diese Zeit,
22 Jahre vor. Einführung des metonschen Cyklus, war
die Octaëteris in entschiedenem Gebrauche. Die Vor-
ausselzung ist also wol sehr natürlich, dafs sie den Rö-
mern damals bekannt geworden sei, und zur Einfüh-
rung des Mercedonius Anlafs gegeben habe. Und wirk-
lich sagt Macrobius an der oben (2,48) eitirten Stelle,
worin er die verschiedenen Meinungen über die Zeit
der Einführung des römischen Schaltwesens anführt,
scher Sprache. Nach Macrobius, der ihm vorzüglich gefolgt
zu sein scheint, hatte man auch eine Schrift de Fastis von ihm
(Saturn.],12), die Lydus p. 125 unter dem Titel msp? &opröv citirt.
RÖMER. 67
dafs nach Tuditanus und Cassius (Hemina), zweien
der ältesten römischen Schriftsteller, die. zweiten Decem-
vira — qui decem tabulis duas addiderunt — diejeni-
gen waren, die wegen des Einschaltens einen gesetz-
lichen Antrag an das Volk machten. Offenbar ist hier
von keiner Einschaltung nach einmahl angenommenen
Grundsätzen die Rede (diese war Sache der Pontifices),
sondern von einer Einführung oder neuen Gestaltung
des Schaltwesens. Ich nehme daher keinen Anstand,
den Ursprung des römischen Schaltmonats ins Jahr
304 d. St. zu setzen, wo jene Decemvirn am Ruder wa-
ren. Dafs das Mondjahr wenigstens bis dahin bestan-
den, beweiset folgende Stelle des Dionysius: „Im
„nächsten Jahr übernahm Appius Claudius mit den
„übrigen Decemyirn die consularische Gewalt an den
„Idus des Maius; man xechnete die Monate nach dem
„‚Monde, und es traf der Vollmond auf die Idus '),”
wenn es gleich befremdet, dafs er bei dieser Gelegen-
heit die bald nachher erfolgte Veränderung der Jahr-
form nicht erwähnt. Die bestimmte Kunde davon mufs
ihm entweder nicht zugekommen, oder, da er dies
schrieb, nicht gegenwärtig gewesen sein. Wenn Varro
nach eben jener Stelle des Macrobius von einem un-
ter den Consuln Pinarius und Furius, d.i. im Jahr
282 d. St., gegebenen und auf einer ehernen Säule ein-
gegrabenen Gesetz gesprochen hat, worin schon des
Schaltmonats gedacht gewesen, 50 hindert uns nichts,
den-Schaltmonat zu verstehen, der zur Zeit des Mond-
jahrs im Gebrauch sein mufste (2, 50).
1) "Bien òè wol; pvas xard eil xal oben sde sde eldous
d aanetimgc, X, 59.
EN
68 Technische Chronologıe.
Man kann hiegegen einwenden, dafs in der oben
(2,39) angeführten Stelle des Macrobius wegen der
Calendae, die so offenbar und glaubwürdig aus ältern
Schriftstellern genommen ist, der Rex sacrificulus,
den es zu den Zeiten der Könige noch nicht gab, als
eine wesentlich handelnde Person aufgeführt wird, dafs
daher das alte Mondjahr noch eine geraume Zeit unter
der Republik bestanden haben müsse. ` Scheinen sechzig
Jahre hiebei nicht auszureichen, so mufs man anneh-
men, dafs alles das, was Macrobius beschreibt, noch
als eine leere Ceremonie fortdauerte, als das Mondjahr
längst abgeschafft war, das Volk aber den Kalender noch
nicht kannte, folglich über die Nonen belehrt werden
mufste, was dann auf die ursprüngliche Weise, die nun
nichts mehr bedeutete, fort geschah.
Durch die neue Schalteinrichtung erhielt das rö-
mische Schaltjahr abwechselnd 377 und 378, das Bien-
nium also abwechselnd 732 und 733, und das Qua-
driennium 1465 Tage‘). Da nun vier julianische Jahre
nur 1461 Tage halten, so wurde das römische Jahr im
‘Mittel um einen Tag zu lang angenommen, eben um
‘jenen Tag, den Numa dem alten Jahr zugelegt haben
soll. Die Folge davon mufste sein, dafs sich der An-
fang des Jahrs durch alle Jahrszeiten vorwärts schob.
Wenn Censorinus versichert, es habe lange ge-
dauert, ehe man diese Verschiebung wahrgenommen °),
1) Die Zahl 732 halbirte Ennius, wenn er nach Censori-
nus (c. 19) dem tropischen Jahr (annus vertens) eine Dauer
von 366 Tagen beilegte.
?) Idque diu factum, priusquam sentiretur, annos civiles
aliquanto naturalibus esse maiores. Diese Worte folgen. auf
die oben (2,50) citirten.
Römer. 69
so irrt er offenbar; denn sie mufste bei einiger Auf-
merksamkeit: auf die Fixsternerscheinungen, die in der
alten Welt fleifsig beobachtet wurden, schon nach weni-
gen Jahren sehr merklich werden. Um ihr zu begeg-
nen, gab es, wenn die Schalteinrichtung im Wesent-
lichen beibehalten werden sollte, kein anderes Mittel,
als dafs man von Zeit zu Zeit einen Schaltmonat weg-
liefs. Dies geschah anfangs vermuthlich ohne feste Re-
gel; wenigstens versichert der eben gedachte: Schrift-
steller, dafs man die Abhülfe des Fehlers, so wie über-
haupt das ganze Schaltwesen , der Willkühr der Pon-
tifices anheim gestellt habe *). Späterhin aber wurde
zur Ausgleichung des bürgerlichen Jahrs mit der Sonne
ein vier und zwanzigjähriger Schalteyclus ein-
geführt, dessen Einrichtung wir, wenn auch nur im
Groben, aus folgender Stelle des Macrobius kennen
lernen ?): Hunc ergo ordinem (die griechische Weise,
alle acht Jahre 90 Tage einzuschalten) Romanis quo-
que imitari placuit: sed frustra: quippe fugit eos unum
diem additum esse ad Graecum numerum in honorem
imparis numeri. — Hoc quoque errore iam cognito,
haec species emendationis inducta est. Tertio quoque
octennio ita intercalandos dispensabant dies, ut non
nonaginta, sed sexaginta sex intercalarent, compensa-
tis viginti et quatuor: diebus pro illis, qui per totidem
'annos supra Graecorum numerum creverant. Durch
zwei achtjährige Zeiträume ging also die Einschaltung
‘) Quod delietum ut corrigerelur, pontificibus datum est
negolium, eorumque arbitrio intercalandi ratio. permissa.
Ebend.
?) Saturn. 1,13.
70 Technische Chronologie.
regelmäfsig fort. Im dritten sollten 24 Tage ausge-
merzt werden. Dies konnte so geschehen, dafs man
dem Mercedonius im 20sten Jahr nur 22 Tage gab, und
ihn im 24sten ganz wegliefs. Vielleicht wurde aber eine
andere Anordnung des Schaltcyclus beliebt, worüber
sich nichts mit Sicherheit entscheiden läfst, da die ein-
zige Stelle, die seine Einrichtung beschreibt, so unbe-
friedigend ist.
Man ersieht hieraus, dafs die Römer dem Wesen
nach schon vor Iulius Cäsar das julianische Jahr ge-
braucht haben, wenn auch nicht in der bequemen von
ihm zuerst eingeführten Form. Es ist mir aber sehr
wahrscheinlich, dafs die Theorie, mit der uns Macro-
bius bekannt macht, nie recht zur Ausführung gekom-
men und das römische Schaltwesen unter den Händen
der Pontifices fortwährend in einem schwankenden Zu-
stande geblieben ist, weil Censorinus des 24jährigen
Schalteyelus mit keiner Sylbe gedenkt und desselben
überhaupt nirgends weiter Erwähnung geschieht, als in
folgender problematischen Stelle des Livius $): Om-
nium primum (Numa) ad cursum lunae in duodecim
menses describit annum, quem, quia tricenos dies sin-
gulis mensibus luna non explet, desuntque dies solido
anno, qui solstitiali circumagitur orbe, intercalaribus
mensibus interponendis ita dıspensavit, ut quarto et
vigesimo anno ad metam eandem solis, ünde orsi
essent, plenis annorum omnium spatiis dies congrue-
rent. Hätte es mit den ausgezeichneten Worten seine
Richtigkeit, so würden sie offenbar auf dieselbe Schalt-
periode gehen, von der Macrobius spricht. Allein
7,19.
RÖMER. 71
alle Handschriften Drakenborch’s lesen vigesimo
anno; nur eine hat von zweiter Hand vigesimo quarto
quoque anno, welche Lesart- zuerst Sabellicus in
seine Ausgabe von 1491 eingeführt hat, den Livius
nach Macrobius emendirend. Die spätern Heraus-
geber sind ihm mit Ausnahme von Sigonius gefolgt,
der die alte Lesart zurückruft, wefshalb ihn aber Ro-
bortellus in einer Abhandlung De ratione corrigendi
zurechtweiset "1. Joh. Friedr. Gronov erklärt sich
in seinen Observationes, worin er ausführlich von die-
ser -Stelle handelt ?), für die Emendation, doch so,
dafs er richtiger quarto et vigesimo anno lieset, das
quoque weglassend, welches nach römischem Sprachge-
brauch eher auf eine drei- als vier und zwanzigjäh-
rige Periode deuten würde. Wir sehen also, dafs Li-
vius nicht mit entschiedener Sicherheit als Gewährs-
mann des 24jährigen Schalteyclus genannt werden kann,
was gleichwohl von Petavius und andern Chronologen
geschieht, die der alten Lesart nicht einmahl gedenken.
Ich zweifele indessen nicht an der Richtigkeit der Emen-
dation.
Dafs es keinen zwanzigjährigen Cyclus, wenig-
stens keinen solchen, wie Sigonius will, gegeben ha-
ben könne, geht klar aus allem, was wir von der Länge
des römischen Jahrs und Schaltmonats mit Bestimmt-
heit wissen, hervor. Beim Plutarch heifst es: ,, Numa
„verdoppelte den Unterschied des Mond- und Sonnen-
„jahrs, den er, das Mondjahr zu 354, das Sonnenjahr
t) 8. Gruter’s SS critica (Francof. 1604, 8) Tom. D.
p- 23; 24.
2) 1. II, c. 18. p. 273ff. ed. Platner;
12 Technische C hronologie.
„zu 365 Tagen annehmend,, auf 11 Tage setzte, und
‚„„bildete daraus einen Schaltmonat zu 22 Tagen, den
„‚sogenannten Merkidinos, den er in den Februar ein-
„„schob.” Diese, wie man sieht, etwas leicht hinge-
schriebenen Worte fafst Sigonius, auf. Er sagt, der
Unterschied beider Jahre betrug eigentlich 114 Tage;
man nahm ihn viermahl und vertheilte die 45 Tage,
die man so erhielt, auf zwei Schaltmonate, einen zu 22,
und einen zu 23 Tagen.‘ Auf diese Weise entsteht aller-
dings eine Ausgleichung für ein Jahr von 354 Tagen,
aber eine vierjährige, von der man nicht begreift,
warum sie Livius gerade eine zwanzigjährige ge-
nannt haben sollte; denn sie konnte eben so gut eine
vier und zwanzigjährige heifsen. Auch hielt ja
das Jahr des Numa nicht 354, sondern 355 Tage.
Einen andern Gang nimmt Joh. Gottl. Seger
in einer mit mehr Gelehrsamkeit als Klarheit geschrie-
benen Dissertation über die römische Zeitrechnung "1.
Um den unemendirten Livius mit Plutarch und
Macrobius in Uebereinstimmung zu bringen, trägt
er folgende Hypothese vor: Numa gab seinem Jahr 354
und dem Schaltmonat unabänderlich 22 Tage, wie es
Plutarch versichert. Er vernachlässigte also den Vier -
teltag, wodurch nach zwanzig Jahren ein Deficit von
fünf Tagen entstand. Um dieses zu decken, führte
Servius Tullius, der als einer der Urheber der
Einschaltung bei den Römern genannt wird, die 20jäh-
rige Periode ein, von der Livius allein spricht, da
‘) Annus Romanus. Argumentum historicum ampl. philos.
ordinis auctoritate a. d. XVIII Maii a. CIJIO CCLVIIII mo-
deste disceptandum proposuit Joann. Theoph. Segerus.
Leipzig. 4.
Römer. 73
es ihm an der angeführten Stelle nur darauf ankam,
die älteste römische Zeitrechnung zu erwähnen. Den
24jährigen Schalteirkel, dessen Macrobius gedenkt,
hat erst der Consul M’ Acilius Glabrio welcher gleich-
falls unter die Urheber des römischen Schaltwesens
gezählt wird, im Jahr 563 d. St. in Vorschlag ge-
bracht. Wie die 20jährige Periode eingerichtet war,
läfst Seger auf sich beruhen. : Dafs sich eine solche
denken, ja auf mehr als eine Weise construiren lasse,
wird niemand bezweifeln; aber man wird hier hoffent-
lich keine Widerlegung einer Hypothese erwarten, die
allem , was oben über den Charakter des frühern rö-
mischen Jahrs und Schaltwesens gesagt ist, zuwider
läuft, und durchaus nichts weiter für sich hat, als
einige flüchtig hingeworfene Worte eines griechischen
Schriftstellers, und eine höchst wahrscheinlich verdor-
bene Stelle eines römischen.
Es gibt schwerlich einen Gegenstand der Alter-
thumskunde, an welchem sich der Scharfsinn der Ge-
lehrten vielfacher versucht hätte, als an diesem. : Ein
undankbares Beginnen würde es sein, wenn ich alle
von Panvinius, Cujacius, Langius, Petitus
und andern ersonnene Schaltmethoden ausführlich zer-
gliedern und prüfen wollte. Sie tragen ohne Ausnahme
ihren Ungrund an der Stirn '). Nur einer Hypothese
+) So stellt der erste (Comment. in l. I. Fastor. p. 30 ed.
1580, fol.) einen vierjährigen Cyclus auf, indem er die
10; Tage, um welche das Jahr des Numa kürzer als das julia-
nische war, viermahl nimmt und daraus zwei Schaltmonate ab-
wechselnd zu 20 und 21 Tagen bildet. Der zweite in seinem
Commentar zu der oben (2,59) citirten Stelle der Digesta ver-
theilt die 82 Tage, welche auf gleiche Weise in acht Jahren
74 Technische Chronologie.
mufs hier mit einiger Ausführlichkeit gedacht werden,
da sie der Name ihres Urhebers bei den Gelehrten noch
immer in einigem Ansehen erhält, ich meine die des
Iosephus Scaliger. Sie hat längst an Petavius ‘)
und Gronovius sehr gründliche Beurtheiler gefunden ;
ich werde daher besonders nur diejenigen Momente her-
vorheben, die beide Gelehrte weniger berücksichtigt ha-
ben, als es nöthig scheint.
Scaliger legt”) der römischen Schaltperiode eine
Dauer von 22 Jahren bei. Am Schlusse derselben, sagt
er, liefs man den Mercedonius, der die ersten 20 Jahre
hindurch abwechselnd 22 und 23 Tage gehalten hatte,
weg, so dafs im Verlauf der ganzen Periode 225 Tage
eingeschaltet wurden. Da aber 22 julianische Jahre um
225 Tage 12 Stunden länger sind, als eben so viel rö-
mische Gemeinjahre, so gab man, um die 12 Stunden
einzubringen, in der folgenden Periode dem ersten
Schaltmonat nicht 22 sondern 23 Tage, wodurch am
Ende zweier Perioden die Ausgleichung vollkommen
wurde. Folgendes Schema gewährt eine Uebersicht die-
ser Schalteinrichtung:
entstehen, auf drei Schaltmonate, von denen zwei 27 und ciner
28 Tage gehalten haben soll. Die Meinung des Wilhelm
Lange findet man in seinem Werk de Arnis Christi (Lugd.
Bat. 1649, 4) 1.I.c. 15, und die des Petitus in seinen Zelogis
chronologieis (1,254) 1. V. c.1.
1) Doctr, temp. II, 13 fE.
2) Emend, temp. LU. p. 172ff. und 1. IV. p. 298 ff.
Römer. 75
Erste Periode. Zweite Periode.
nn nn 3 aa eeneg
II. 22 Tage. Il. 23 Tage.
IV. MA ei - IV. 23: -
VI 22 - NI. 22 -
VDL 2 - VII. 23 -
P ATARE. Es, X. äi
XI. 23 - XII. 23 =-
ASV, 20 XIV. 22 -
Kids Cer XV. 23 -
XVII...22. = BYEIL422.1—
Ze Bin e Sieg -
Sam. 0 Sc ii
225 Tage. 226 Tage.
Er glaubt ferner, dafs aus der 22jährigen Periode und
dem 5jährigen Lustrum das 110 jährige Saeculum
der Römer entstanden sei. Die erste Periode des Sae-
culi habe mit dem ersten Jahr des Lustri, die zweite
mit dem dritten, die dritte mit dem fünften, die vierte
mit dem zweiten, die fünfte mit dem vierten, die
sechste wieder mit dem ersten angefangen, und mit dem
neuen Saeculo sei wieder alles in das vorige Geleise ge-
kommen. Das Saeculum habe also aus fünf Perioden,
22 Lustris und 110 Jahren bestanden. Am Schlusse
jedes Saeculi seien die Ludi saeculares gefeiert wor-
den. Weder Varro noch irgend ein anderer Kritiker
habe von dieser Sache eine richtige Ansicht gehabt.
Von den ersten Spielen, die nach den Commentarien
der Quindeeimvirn im Jahr 298 d. St. gefeiert worden
wären, bis auf Septimius Severus habe man die 110jäh-
rigen Intervalle genau beobachtet. Ziehe man 110 Jahre
76 Technische Chronologie.
von der Epoche der ersten Spiele ab, so erhalte man
das Jahr 188, wo des Seryius Tullius erstes Lustrum
Statt gefunden.
Man sieht, die scaligersche Periode sollte eigentlich
eine vier und vierzigjährige heifsen, weil erst nach
Ablauf von je 44. Jahren die Art von Ausgleichung,
die man bei der Einschaltung beabsichtigt haben soll,
vollständig bewirkt war. Die A4jährige Periode ist aber
eben so wenig dem: 110jährigen Saeculo commensura-
bel, als das fünfjährige Lustrum der 22 und 44jähri-
gen Periode. Auch die ganze Anordnung. der Periode
empfiehlt sich durch keine besondere Symmetrie; sie
hat wenigstens in dieser Hinsicht keinen Vorzug vor
der 24jährigen.. Doch dies sind Kleinigkeiten.
Erheblicher ist es, dafs bei den Alten nirgends von
einem 22jährigen Cyclus die Rede ist, während sich
die Nachricht von einem 24jährigen erhalten hat. Die
sie betreffende Stelle des Macrobius anzuführen hält
Scaliger der Mühe gar nicht werth; nachdem er sich
über die Glaubwürdigkeit seines Zeugnisses, auf das er
sich doch ` anderswo ohne Bedenken beruft, auf eine
höchst wegwerfende Weise geäufsert hat. Dagegen citirt
er den Livius mit der Lesart vigesimo quarto quoque
anno, die er für die einzige, oder doch für die richti-
gere gehalten haben mufs. Daf dieser Geschichtschrei-
‚ber, der bald nach der julianischen Reform lebte, nicht.
gewufst habe, was die Römer vor derselben für eine
Schaltperiode hatten, eine-zwei- oder eine vier und
zwanzigjährige, ist schon sehr befremdend; dafs
aber gar.Varro, von dem Cicero sagt '): Tu aetatem
1) Acad. Quaest.],3.
Bowrn, 77
patriae, tu descriptiones temporum .-. tu'omnium di-
vinarum humanarumque rerum nomina, genera, offi-
cia, causas, aperuisti, von dem frühern römischen
Schaltwesen , das doch erst in seinen spätern Lebens-
jahren abgeschafft worden, keine richtige Ansicht ge-
habt haben soll, ist völlig unbegreiflich.
Das Zeugnifs des Livius verwirft Scaliger —
weil es sich nicht in sein System fügt (dies gilt, wie
man sieht, auch dann, wenn wir vigesimo lesen), und,
wie er glaubt, mit um so gröfserem Recht, da der
Ausdruck plenis annorum omnium spatiis schlecht auf
einen Cyclus passe, worin eine Einschaltung übergangen
werde. Gronov zeigt aber mit Hülfe einer Parallel-
stelle des Cicero, was damit eigentlich gemeint wird,
nämlich die durch die Einschaltung bewirkte vollstän-
dige Ausgleichung des kürzern Jahrs mit dem: zur
Norm angenommenen längern, und fragt nun, ob der-
selbe mit gröfserem Recht von einem 22jährigen Cy-
clus, der noch einen halben Tag auszugleichen übrig
lasse, oder von einem 24jährigen, der alles in sein vori-
ges Geleise bringe, gebraucht zu werden verdiene.
Was allein für Scaliger's Hypothese zu sprechen
scheint, ist das Verhältnifs, in welchem seine Periode
zum Lustrum und Saeculum der. Römer stehen
soll. Dieser Gegenstand mufs ‚hier sorgfälug erörtert
werden. 2
Wenn wir einen Blick werfen auf alle die Stellen
früherer und späterer Autoren, wo sich Lustrum als
Benennung eines Zeitraums gebraucht findet, so über-
zeugen wir uns leicht, dafs dieses Wort bei den Römern
nie zu ‚der festen Bedeutung gelangt ist, wie "OXvuzıds
bei den Griechen. Vor dem Zeitalter des August scheint
78 Technische Chronologie.
es in diesem Sinn selten vorzukommen, und nur, wenn
von der Geschäftsführung der Gensoren die Rede ist.
Beim Ovid ist es bald eine Zeit von fünf Jahren:
Troia fuit lustris obsessa duobus '), bald von vier,
z. B. wenn er die julianische Schaltregel also ausdrückt :
In lustrum accedere debet, Quae consummatur parti-
bus, una dies ê). Dafs die letzte Bedeutung den Sprach-
gebrauch in Prosa eben so gut für sich hatte, wie die
erste, ersehen wir aus Plinius, der zweimahl kurz
hintereinander °) Lustrum deutlich für Quadrien-
nium setzt. Sie fixirte sich besonders seit Einführung
der kapitolinischen Spiele unter Domitian, welche gleich
den olympischen in vierjährigen Zwischenräumen ge-
feiert wurden *), die wir auf Inschriften Lustra ge-
nannt finden °). Im dritten Jahrhundert unserer Zeit-
rechnung war es schon so gebräuchlich, Lustrum nur
für einen vierjährigen Zeitraum zu nehmen, dafs
der sonst so wohl unterrichtete Censorinus gar nicht
einmahl eine andere Bedeutung des Worts gekannt zů
haben scheint; denn nachdem er die Olympiaden ei-
nen quaternum annorum eircuitus genannt hat, sagt er:
Idem tempus anni magni Romanis fuit, quod lustrum
appellabant, ita a Servio Tullio institutum, ut, quinto
quoque anno censu ciyium habito, lustrum condere-
tur, und dafs quinto quoque anno nach gewöhnlichem
vi Amor. ITI, 6, 27.
2) Fast. IIT, 165.
2 H.N.II, 47,48.
1) Agon et in Elide Iovi Olympio et Romae Capitolino
quinto quoque anno redeunte celebratur. Censor. e 218.
>) S. Gruter’s Thesaurus p. CCCXXXI, 3.
Römer 79
Sprachgebrauch ‚so viel als alle vier Jahre heifsen
soll, geht auch im weitern Verfolge aus den, Worten
hervor: Rursus annus idem magnus per Capitolinos
agonas coeptus est diligentius servart.
Doch hier kann blofs yon der ältern Bedeutung
des Worts Lustrum die Rede sein, und diese scheint
entschieden auf cinen fünfjährigen Zeitraum zu ge-
hen. Abgesehen von dem Artikel lustra beim Fe-
stus '), will ich nur folgende Stelle des Varro an-
führen: Lustrum nominatum tempus quinquennale, ,
a luendo, hoc est solvendo, quod quinto quoque anno
wectigalia et ultro tributa per censores persolveban-
tur ?). Zwar könnte man auch hier wegen des quinto
quoque anno, und weil Cicero einmahl yon den olym-
pischen Spielen den Ausdruck maxima illa quinquen-
nalis celebritas ludorum gebraucht °), an vier Jahre
denken wollen; allein es steht fest, dafs die Censoren
fünf Jahre im Amt blieben, und dafs am Schlusse des-
selben und des Census das Reinigungsopfer, Lustrum
genannt, zur Sühne des Volks dargebracht wurde, wefs-
halb auch diese feierliche Handlung lustrum condere
heifst, wo condere bekanntlich so viel als finire be-
deutet.
Dies war ohne Zweifel die Regel; allein sie litt so
häufige Ausnahmen , dafs die symmetrische Verbindung
des Lustri mit dem Schalteirkel, die Scaliger voraus-
setzt, gar nicht entstehen konnte. Livius bemerkt
1) Cum vocabuli prima syllaba producitur, significat nunc
tempus quinquennale, nunc populi lustrationem,
2) Del: N- el, 32;
3) De orat. IMI, 32.
80 Technische Chronologie.
einmahl '): Census actus eo anno (294 d. St.); lustrum
propter Capitolium captum, consulem occisum,- condi
religiosum fuit. Aehuliche Rücksichten müssen häufig
genommen sein; denn in dem langen Zeitraum von
nahe 650 Jahren, zwischen dem ersten von Servius Tul-
lius und dem letzten im Jahr 827 d. St. von Vespasian
veranstalteten Lustrum, hat es nach CGensorinus nicht
mehr als 75 Lustra gegeben, so dafs auf die Zwischen-
räume im Durchschnitt acht bis nenn Jahre gehen °).
Zur Bestätigung dessen dient es, dafs Livius das
zehnte Lustrum ins Jahr 295 d. St. setzt °), wo seit
Servius Tullius schon mehr als 20 hätten gefeiert sein
sollen, und dafs nach den auf uns gekommenen Bruch-
stücken der Fasti Capitolini das 25ste Lustrum im
Jahr 435 und das 58ste im Jahr 617 Statt gefunden
hat ‘). In diesem Zeitraum ist kein Lustrum übergan-
gen worden; wie unregelmäfsig aber die Intervalle ge-
wesen sind, erhellet aus folgender Uebersicht °). Unter
den Consuln der Jahre 435, 441 und 446 stehen die
Namen der Censoren mit dem Beisatz L. F. (lustrum
fecere). XXV, XXVI, XXVII. Beim Jahr 488 kommen
22
2) Cum inter primum a Servio Rege conditum lustrum, et
id, quod ab Imperatore Vespasiano V et Caesare III Coss.
factum est, anni interfuerint paullo minus sexcentis quinqua-
ginta, lustra. tamen per ea tempora non plura quam septua-
ginta quinquè sunt facta. c. 18. ;
2). T 2A:
*) Die Jahre in diesen Fastis: sind durchgehends um eine
Einheit kleiner angesetzt, als nach, der sogenannten varronischen
Aere, Davon unten.
€) Gruteri Thes. Inser. p. CCXCI bis CCXCIV.
Römer. 81
die Censoren vor, qui L. F. XXXV. Beim Jahr 495
hat sich nur der Name des einen Censors erhalten;
der des andern mit dem L. F. XXXVI ist verwischt.
Beim Jahr 500 werden Censoren genannt, jedoch ohne
L.F. Beim Jahr 501 kommen andere Censoren vor
mit dem Beisatz L. F. XXX VII. Beim Jahr 506 ste-
hen die Namen der Censoren mit dem L. F. XXX VIII,
Beim Jahr 512 findet sich nur der Name des einen
Censors; der des andern mit dem L.F. ist verwischt.
Beim Jahr 517 werden Censoren genannt, doch ohne
L. F. Beim Jahr 519 kommen andere Censoren vor
mit L.F.XL. Beim Jahr 522 stehen wieder andere
Censoren ohne L. F. Beim folgenden Jahr sind neue
Censoren bemerkt mit L. F. XLI. Beim Jahr 528 kom-
men Censoren mit dem L. F. XLII vor. Nun eine
Lücke. Dann sind die Jahre 549, 554, 559, 564,
569, 574, 579, 584, 589, 594 und 599 mit den Lustris
XLV bis LV bezeichnet. Von hier an haben sich nur
noch einzelne Bruchstücke erhalten, aus denen sich je-
doch noch abnehmen läfst, dafs das 56, 57 und 58ste
Lustrum in die Jahre 606, 611 und 617 gehören.
Man sieht, dafs diese Lustra in unregelmäfsigen
Zwischenräumen von 4, 5, 6, ja öfters von 7 Jahren
fortschreiten, und so, hoffe ich, wird man obige Be-
hauptung von der Unstatthaftigkeit der Verknüpfung
des Lustri mit dem zu Rom gebräuchlichen Schalteirkel,
welches auch die Dauer desselben gewesen sein mag, ge-
rechtfertigt finden. Wenn die olympischen Spiele zwar
in der Regel alle 4 Jahre, aber auch zuweilen in Zwi-
schenräumen von 3, 5, ja 6 Jahren gefeiert und öfters
ganz weggefallen wären, wie würden die griechischen
Geschichtschreiber darauf gekommen sein, die Olym-
I. [6]
32 Technische Chronologie.
piaden als einen Zeitmafsstab zu gebrauchen? Das Lu-
strum ist, ich wiederhohle es, bei den Römern immer
ein schwankender; Zeitraum geblieben, und kann daher
einem 22jährigen Schalteirkel nicht zur Grundlage ge-
dient haben, zumal da es demselben in seiner eigent-
lichen Dauer nicht einmahl commensurabel war.
Eine ganz ähnliche Bewandnifs hat es mit dem
Saeculum der,Römer, Wenn man den Scaliger
lieset, so ahnet man gar nicht, dafs auch dieses Wort
bei den Römern in keiner festen Bedeutung genommen
worden ist. Man höre aber nur, wie sich Censorinus
darüber äufsert *): Romanorum saecula quidam ludis
saecularibus putant distingui. -Cui rei fides si certa
est, modus Romani saeculi est incertus. Temporum
enim intervalla,, quibus ludi isti debeant referri, non
modo quanta fuerint retro: ignoratur, sed ne quanta
quidem esse debeant scitur. Nam ita institutum esse,
ut centesimo quoque anno. fierent, id cum An-
tias aliique historici auctores sunt, tum Varro de sce-_
nicis originibus libro primo ita scriptum reliquit: cum
multa portenta | fierent, et murus ac turris, quae sunt
intra portam Collinam et Esquilinam, de caelo essent
tacta, et ideo libros Sibyllinos decemviri adissent, re-
nuntiarunt, uti Dii patri et Proserpinae ludi Teren-
tini in. Campo Martio fierent et hostiae furvae immo-
darentur, utique ludi. centesimo -quoque anno fierent.
Item T. Livius libro CXXXVI: eodem anno ludos
saeculares Caesar ingenti apparatu fecit, quos cente-
simo quoque anno (is enim terminus saeculi) fieri. mos.
At contra ut decimo. centesimoque anno repe-
i) 17.
Römer. 83
tantur, tam commentarii quindecimvirorum , quam D.
Augusti edicta testari videntur, adeo ut Horatius Flac-
cus in carmine, quod saecularibus ludis cantatum est,
id tempus hoc modo designaverit:
Certus undenos decies per annos
Orbis ut cantus referatque ludos,
Ter die claro, totiesque grata
Nocte frequentes.
Wir ersehen hieraus, dafs über die Dauer des
Saeculi únter den Römern zwei verschiedene Mei-
nungen herrschten, indem es von einigen auf hun-
dert, von anderen auf hundert und zehn Jahre
gesetzt wurde. Zur ersten bekannten sich aufser dem
Geschichtschreiber Valerius Antias, der in der letz-
ten Hälfte des siebenten Jahrhunderts der Stadt, also
vor der julianischen Reform lebte, Varro und Livius,
denen man, wenn die Frage ist, in welchen Zwischen-
räumen die Ludi saeculares nicht etwa gefeiert werden
sollten, sondern wirklich gefeiert worden sind, die Com-
petenz nicht absprechen wird; die andere wird bestä-
tigt, oder, wie sich Gensorinus ausdrückt, scheint
bestätigt zu werden durch den Ausspruch der Quin-
decimvirn, der Aufbewahrer und Ausleger der sibyl-
linischen Bücher, durch die nach diesem Ausspruch ge-
modelten Verordnungen , die August bei Gelegenheit
der von ihm veranstalteten Säcularfeier hatte ergehen
lassen, und durch das damals gesungene Carmen
saeculare des Horaz.
Dafs das römische Saeculum hundert Jahre halte,
war, so weit wir jetzt darüber urtheilen können, die
allgemeine Meinung der römischen Alterthumsforscher
und Grammatiker. Varro sagt in einem noch erhal-
EN
84 Technische Chronologie.
tenen Werke '): Saeculum spatium annorum centum
wocarunt, dictum a.sene, quod longissimum spalium
senescendorun hominum id putarunt. Eben so Festus,
oder vielmehr der von ihm epitomirte Verrius Flac-
cus, welcher unter Augustus und Tiberius gelebt hat:
Saeculares ludi apud Romanos post centum annos fie-
bant, quia saeculum in centum annos extendi existi-
mabant. Selbst Censorinus, dem in diesem Punkt
vor allen eine Stimme gebührt, neigt sich zuletzt zu
der Meinung derer hin, die das Saeculum von den
ältern Römern auf hundert Jahre gesetzt wissen wol-
len, mit den Worten: Nostri maiores, quod naturale
sactulum (er meint die längste Lebensdauer der Men-
schen) quantum esset, exploratum non habebant, civile
ad certum annorum modulum centum statuerunt, wo-
þei sie, setzt er hinzu, wie in so manchen andern
Stücken, den Etruskern gefolgt sind. Auch Acron,
der alte Ausleger des Horaz, geht in diese Ansicht
ein, wenn er zu Od. IV, 6 sagt: Hymnum hic Apollini
dicit et commendat carmina sua saecularibus ludis, qui
celebrantur post centum annos. In seinen Anmerkun-
gen zum Carmen saeculare dasan bestätigt er die
1410 Jahre des Dichters.
Doch man wird sagen, es komme hier nicht auf
Meinungen und Erklärungen, sondern blofs auf die
Epochen der wirklich gefeierten Säcularspiele und ihre
Zwischenräume an. Da begegnet uns nun aber Cen-
sorinus sogleich mit der Bemerkung: Zemporum si
veterum reyolvantur annales (modus Romani saeculi)
longe magis in incerto invenietur. Bis zu den fünften
1). Dei N 22032,
Römer. 85
Spielen nämlich, deren Feier August im Jahr 737 d. St.
veranstaltete, unterliegt das Historische der ludi saecu-
lares besondern Zweifeln. Nach den Commentarien
der Quindecimvirn gehörten die ersten Spiele ins
Jahr 298, die zweiten, dritten und vierten in die Jahre
408, 518 und 628, so dafs die Intervalle durchgehends
110 Jahre betragen hätten. Dagegen sollen nach Vale-
rius Antias die ersten Spiele 245, die zweiten nach
eben demselben 305, die dritten nach Antias und
Livius 505, die vierten nach Antias, Varro und
Livius 605, nach Piso Censorius, On. Gellius
und dem damals lebenden Cassius Hemina aber 608
gefeiert worden sein. Die überall von Censorinus
angeführten Namen der Consuln lassen die Richtigkeit
dieser Zahlen nicht bezweifeln. Man sieht, dafs ihnen
im Ganzen das Princip einer hundertjährigen Feier
zum Grunde liegt, so dafs also über die vier ersten
Säcularfeiern die Commentarien der Quindeeimvirn in
offenbarem Widerspruch mit den Berichten der Ge-
schichtschreiber waren.
Die Römer hegten bekanntlich eine grofse Achtung
für ihre sibyllinischen Bücher, die anfangs Duum vi-
ris sacris faciundis, nachmals Decemviris und
endlich Quindecimvyiris anvertraut wurden. Der
Senat liefs sie öfters in gefahrvollen Momenten des Ge-
meinwesens befragen, und veranstaltete dann auf ihren
Ausspruch Sühnopfer und andere Ceremonien. Die alten
Bücher, die Tarquinius gekauft haben soll, gingen zur
Zeit des Sylla mit dem Kapitol in Feuer auf. Man
sammelte hierauf von allen Seiten, aus Samos, Ery-
thrae, Afrika, sibyllinische Verse, von denen August,
nachdem er die Würde eines Pontifex maximus ange-
86 Technische Chronologie.
nommen, eine sorgfältige Auswahl veranstalten und das
Uebrige verbrennen liefs. Auf seinen Befehl mufsten
die Quindecimyirn die vor Alter verblichenen Verse
eigenhändig abschreiben, damit sie den Augen der Pro-
fanen entzogen blieben '), worauf er sie in einem ver-
goldeten Behältnifs unter dem Fufsgestell des Apollo
Palatinus niederlegen liefs ?). Dies sind die Versus
Sibyllini, von denen Horaz im Anfange seines Car-
men sacculare spricht. Ein Fragment davon ist ver-
muthlich das aus 37 Hexametern bestehende sibylli-
nische Orakel, das uns Phlegon Trallianus°) und
Zosimus *) aufbewahrt haben. Es enthält den Aus-
spruch, dafs die Römer stets siegreich sein würden, wenn
sie alle 110 Jahre auf dem Campus Martius mehreren
Gottheiten der Ober- und Unterwelt, die namentlich
aufgeführt werden, Opfer darbrächten. Die Verse, welche
die Zeitbestimmung enthalten, lauten also:
AAA Zrérau Mäntee De Xpövos dvIpwzrosı
Zwis, eis Erewv Exarov Gun xúxzhov Zëstdon,
Maunëe Ga "Pwnais se..
Galläus *) hat &xarovrdda emendiren wollen; allein es
ist nichts zu ändern, wenigstens hat Zosimus ent-
schieden &xaröv ðéxa gelesen. Die Verse haben daher
ohne Zweifel eben so zu August’s Zeiten gelautet; ob
aber auch früher, ist nicht so entschieden. Nach
dem uns von Censorinus aus Varro’s Schrift De
1) Dio Cassius l. LIV. c. 17.
?) Suet. Aug. c. 31.
*) De longaevis p.127 ed. Meursii.
4) Hist-l. II c. 6.
5) Dissert. de Sibyllis c. 6.
„RÖMER.“ SI `
scenicis originibus aufbewahrten, oben eitirten, Frag-
ment thaten die sibyllinischen ‘Bücher bei "einer ge-
wissen Gelegenheit (vielleicht im Jahr 305 d. St.) den
Ausspruch, dafs man dem Pluto und der Proserpina
die ludos Terentinos d:i. saeculares auf dem Campus
Martius feiern und damit alle hundert Jahre fort-
fahren solle. Auch‘ beim Augustinus‘) findet sich
die Notiz, dafs in einer gefahrvollen Periode der puni-
schen Kriege auf Veranlassung der sibyllinischen Bücher
die ludi saeculares gefeiert wurden, quorum celebritas
inter centum annos fuerat instituta, felicioribusque
temporibus memoria negligente perierat. Er spricht
ohne Zweifel von der Feier des Jahrs 505, und was
er von Vernachlässigung sagt, mufs: auf die im Jahr
405 versäumte gehen.
Sueton gedenkt ?) der Säcularfeier unter August
als eines abgekommenen, damals wieder aufgefrischten
Gebrauchs mit den Worten: Nonnulla etiam ex anti-
quis cerimonüs paullatim abolita restituit, ut Salu-
tis augurium, Diale flaminium, sacrum Lupercale, lu-
dos saeculares. An einem andern Ort?), wo er von
der sechsten Feier spricht, die Claudius 63 Jahre später
zur Verherrlichung des beginnenden neunten Jahrhun-
derts d. St. veranstaltete, sagt er: Fecit et saeculares,
quasi anticipatos ab Augusto, nec legitimo tempori re-
servatos, quamvis ipse in historiis suis prodat, inter-
missos eos Augustum multo post, diligentissime anno-
rum ratione subducta, in ordinem redegisse. Auch
Zosimus, welcher ausführlich von den Säcularspielen
1) De civit. dei II, 18.
u in
?) Claud. e, 21.
88 Technische Chronologie:
handelt, bemerkt, dafs sie August wieder aufgefrischt
habe, nachdem sie eine Zeitlang vernachlässigt worden
wären. Nach den Commentarien der Quindecim-
virn hat aber bis zur fünften Feier hin so wenig eine
Vernachlässigung Statt gefunden, dafs August nicht ein-
mahl den Schlufs des 110ten Jahrs abgewartet, sondern
das Fest schon im Verlauf desselben wiederhohlt hat.
Dagegen fehlt in der hundertjährigen Reihenfolge bei
den Geschichtschreibern die Feier, welche im Jahr 705
hätte eintreten sollen, und vermuthlich defshalb nicht in
Anregung gebracht worden war, weil in diesem höchst
unruhyollen Jahr der Bürgerkrieg zwischen Pompeius
und Cäsar ausbrach.
Suetonius und Zosimus scheinen also die
Epochen der vier frühern Säcularfeiern , wie sie die
Quindecimyirn bestimmt haben, gar nicht anzuerken-
nen. Da nun, was allerdings sehr auflallend ist, kein
Geschichtschreiber, ich will nicht sagen der beiden er-
sten Feiern aus den Jahren 298 und 408, wo es noch
schlecht um die römische Geschichtschreibung stand,
sondern nicht einmahl der beiden folgenden aus den
Jahren 518 und 628 gedenkt, die doch zu den merk-
würdigsten Öffentlichen Verhandlungen gehört haben
müfsten; da diese Jahre mit den von Antias, Livius |
und anderen angegebenen im Widerspruch stehen '),
1) Letzterer hat von der dritten und vierten Feier in seinem
verloren gegangenen 49sten Buch gesprochen, wie die Epitome
zeigt. Unter den Fragmenten der Fasti Capitolini finden sich
Ludi saec. tert. erwähnt; allein das zugehörige Jahr ist nicht
auszumitteln. Man sehe Nr. 25 bei Sanclemente, der im er-
sten Buch seines Werks De vulgaris aerae emendatione (1,456)
diese Bruchstücke am vollständigsten gibt.
RÖMER. 89
und da sich vor dem augusteischen Zeitalter nirgends
eine Spur einer hundertzehnjährigen Feier zeigt,
aber wohl, selbst nach dem Ausspruch der sibyllini-
schen Bücher, einer hundertjährigen (man ver-
gleiche die aus Censorinus angeführten Worte des
Varro), so wird es niemand befremden, wenn Peta-
vius, Taffinus') und andere die Vermuthung aufstel-
len, dafs die Quindecimvirn, über die Zeit der Säcu-
larfeier von August befragt, die vier ersten Feiern er-
sonnen haben, um ihrer Angabe, dafs sie in 110jähri-
gen Zwischenräumen zu wiederhohlen seien, desto mehr
Nachdruck zu geben.
1) Petri Taffini de veterum Romanorum anno seculari
eiusque potissimum per ludos seculares celebritate, eorum-
que chronologia liber singularis- Tornaci 1644, A; auch im
achten Bande von Grävii Thesaurus. Derselbe Gegenstand
ist von mehreren anderen Gelehrten gründlich bearbeitet worden,
von Onuphrius Panvinius (Grävii Thes. Tom. IX), von
Joh. Alphonsus Turretin (Genf 1701), von Joh. Matth.
Gesner (Weimar 1717) und von Chr. Fr. Ayrmann (Wit-
tenberg 1717). Letzterer stellt die Hypothese auf, dafs es zweier-
lei ludi saeculares gegeben habe, 1) die ludi Terentini zu
Ehren des Dis pater und der Proserpina, die man ursprünglich
zur Abwendung der Pest angestellt, nachmals aber alle hundert
Jahre wiederhohlt habe; 2) die eigentlichen ludi saeculares,
welche zu Ehren mehrerer Gottheiten, besonders des Apollo und
der Diana, alle 110 Jahre gefeiert worden seien. August soll
diese Spiele combinirt haben. Es wäre doch aber sonderbar,
wenn Censorinus von einer solchen Unterscheidung, die alle
Schwierigkeiten vermittelt, beim Varro und andern kein Wort
aufgezeichnet gefunden hätte. In obigen Schriften sind übrigens
auch Notizen über die nach August’s Zeiten gefeierten Säcular-
spiele zusammengetragen, von denen hier zu handeln nicht der
Ort ist. Es liegt ihnen theils das Princip des hundertjährigen,
theils des hundertzehn jährigen Saeculi zum Grunde.
90 Technische‘ Chronologie.
Was konnte aber die Quindecimvirn veranlassen,
die hundertjährige Feier in eine hundertzehnjäh-
rige zu verwandeln, und wird letztere nicht immer
noch für Scaliger’s Hypothese sprechen, da sie von
einem 110jährigen Saeculum zu zeugen scheint?
Mit einer auf Veranlassung der sibyllinischen Ora-
kel im Jahr 628 d. St. veranstalteten Sühne des Volks
mag es seine Richtigkeit haben. Ceremonien dieser Art
waren gewifs nicht selten, sind aber, wenn gleich ähn-
liche Lieder dabei gesungen sein mögen, mit den Sä-
eularspielen nicht zu verwechseln, wie schon ein alter
Ausleger des Horaz bemerkt: Saecularis carminis du-
plex devotio esse consueverat; aut enim pro sedanda
aut vitanda pestilentia, aut pro certo et constituto nu-
mero annorum. Als nun August die seit 605 oder 608
vernachlässigte Säcularfeier unter gesetzlichen Formen
zu wiederhohlen wünschte, so erklärten die Quinde-
cimyirn, von jener Ceremonie als der letzten, die Statt
gefunden haben mochte, ausgehend, dafs die Spiele
vor 110 Jahren gefeiert wären, und dafs ihre richtige
Epoche wiedergekehrt sei. Es kam ihnen dabei der
schwankende Gebrauch des Worts Saeculum zu Statten,
das nach Censorinus eigentlich spatium vitae huma-
nae longissimum partu et morte definitum bezeichnet.
Dem Ausspruch der Quindecimvirn gemäfs modelte dann
August seine Edicte und Horaz sein Carmen sae-
culare, die also gerade nur so viel Beweiskraft haben,
als der Ausspruch selbst.
In der That, es scheint so schwer, das Sull-
schweigen zu erklären, das die Geschichtschreiber über
eine Feierlichkeit beobachten, die in der Verbindung,
in die sie Scaliger bringt, dem römischen Volke ein
Römer 94
hohes Interesse gewähren und einen bedeutenden Ein-
schnitt in seine Geschichte machen mufste, dafs sich
in ihr durchaus keine Bestätigung der 22jährigen Pe-
riode finden läfst. Auch ist es, wie Petavius zeigt,
eine grundlose Hypothese, dafs Servius Tullius sein er-
stes Lustrum gerade im Jahr 188 d. St., 110 Jahre vor
den ersten Säcularspielen der Quindecimvirn , gefeiert
haben soll. Aus Censorinus geht nur so viel mit
Bestimmtheit hervor, dafs es bald nach dem Jahr 177
Statt gefunden haben mufs.
Da sich also die 22jährige Periode von keiner Seite
her bestätigen will, so kehren wir zur 24jährigen zu-
rück, -die wenigstens Ein entschiedenes Zeugnifs für sich
hat. Wenn sie zu verwickelt scheinen sollte, als dafs
sie einem Volkskalender zur Grundlage gedient haben
könnte, so mochte sie sich vielleicht gerade dadurch den
Patriciern empfehlen, denen darum zu thun sein mufste,
dafs die Plebejer ihr Kalendergeheimnifs, welches, wie
wir unten sehen werden, durch Cn. Flayius im Jahr
450 d. St. zum Theil verrathen worden war, nicht vol-
lends durchschauten.
Die Frage aber, wann diese Periode eingeführt
worden, gehört zu den schwierigsten der ältern rö-
mischen Zeitrechnung. Man könnte geneigt sein, den
Consul Manius Acilius Glabrio des Jahrs 563 als
ihren Urheber zu betrachten, weil er uns in der mehr-
mals angezogenen Stelle des Macrobius über den Ur-
sprung des römischen Schaltwesens (2, 49) als einer der
Begründer desselben genannt wird, und weil die Pe-
riode zu genau mit dem Himmel übereinstimmt, als
dafs man ihr bei den Römern, die erst damals zu eini-
ger wissenschaftlichen Cultur zu gelangen anfingen, ein
92 Technische Chronologie.
höheres Alter beilegen könnte. Allein diese Annahme
ist grofsen Schwierigkeiten unterworfen.
Wenn die 24jährige Periode 563 eingeführt war '),
so sollte man meinen, dafs ein Jahr später der römische
Kalender in Ordnung sein mufste. Er war aber 564
in einer eben so grofsen Verwirrung wie zu Cäsar’s
Zeit. Livius sagt nämlich vom Consul L. Corne-
lius Scipio °): Per eos dies, quibus est profectus ad
bellum, ludis Apollinaribus, ante diem quintum Idus
Quintiles, caelo sereno interdiu obscurata lux est, cum
luna sub’ orbem solis subisset. Das römische Datum
dieser grofsen Sonnenfinsternifs soll also der 11. Quin-
tilis 190 y. Chr. gewesen sein. In diesem Jahr hat sich
aber keine Sonnenfinsternifs weiter ereignet, als am
14. März des julianischen Kalenders. Nach den De-
lambreschen Sonnen- und Mayer-Masonschen Mond-
tafeln hat sie zu Rom um 6 U. 33’ Morg. w. Z. ange-
fangen, um 8 U. 44’ aufgehört und 11 Zoll 14 Minu-
ten am südlichen Rande betragen, so dafs nur eine
schmahle Sichel: von der Sonnenscheibe unverdunkelt
blieb. Ist nun der Alte römische Quintilis 564 der 14te
julianische März 190 v. Chr. gewesen, so hat, voraus-
gesetzt, dafs auf dieses Jahr kein Mercedonius traf, der
Anfang des römischen Januarius dem Sten julianischen
September 191 entsprochen. Eine solche Verschiebung
konnte nur durch Weglassung mehrerer Schaltmonate
entstehen, wobei die Pontifices damals offenbar schon
eben so willkührlich verfahren sind, wie späterhin.
‘) Macrobius, der nach der catonischen Aere zu rechnen
pflegt, nennt das Jahr 562 (2,49).
2) .XXXVI, c. 4.
RÖMER. 93
Lé
Wir sehen uns also genöthigt, die Einführung der
24jährigen Schaltperiode und den Zeitpunkt, wo der
römische Kalender mit dem Himmel wenigstens im
Groben übereingestimmt hat, in eine ältere Periode zu
setzen; in welche gerade, wage ich nicht zu entschei-
den. Es ist schwer zu sagen, worauf die Anträge des
Consuls Manius Acilius an das Volk eigentlich ‚gerichtet
gewesen sind, ob auf eine neue Gestaltung des Schalt-
wesens oder auf eine blofse Rectification des durch eine
willkührliche Anwendung der Schaltprineipien verscho-
benen Kalenders. Ein Irrihum kann bei der ganzen
Notiz unmöglich im Spiel sein, da sie aus den Fastis
seines Zeitgenossen Fulvius Nobilior, Consuls im
Jahr 565, entlehnt ist. Vielleicht ist einmahl jemand
so glücklich, eine Hypothese aufzustellen, wodurch sich
alle Schwierigkeiten vermitteln lassen. Als dieser Glück-
liche ist aber keinesweges der französische Gelehrte De
la Nauze zu betrachten, dessen Schalttheorie wir jetzt
in Erwägung ziehen wollen.
In seiner Abhandlung: Ze Calendrier Romain de-
puis les Decemvirs jusqu à la correction de Jules Cé-
sar ') beurtheilt er zuerst die Arbeit seines Vorgängers
Dodwell. Dieser Chronolog, sagt er, geht in seinem
Werke de Oyclis °) in tiefgelehrte Untersuchungen über
den römischen Kalender aus der Periode von den De-
cemvirn bis auf Cicero ein, um zu zeigen, wie der-
selbe mit dem anticipirten julianischen übereingestimmt
habe. Einer der Fäden, die ihn in diesem Labyrinthe
leiten sollen, ist die Reihenfolge der Nundinae, von
1) Memoires de l’Academie des Inscriptions Tom. XXVI.
2) Dissert. X.
94 Technische Chronologie.
denen sich aber nur drei Data erwähnt finden, und
noch dazu erst aus den Zeiten nach Cäsar’s Reform.
Die Principien, die er befolgt, sind meistens unsichere
Voraussetzungen, z+ B. dafs der achttägige Cyclus nie
unterbrochen worden, dafs die Tage der Comitien: und
Triumphe nie mit den Nundinis zusammengetroffen
sind ns, w. Nach Gutdünken macht und verwirft er
hiernach. Einschaltungen. Ferner verwechselt er die
Jahrszeiten der Geschichtschreiber,. die ungefähr den
unsrigen analog sind, mit denen der landwirthschaft-
lichen Schriftsteller, die ihren Frühling, Sommer,
Herbst und Winter fast sechs Wochen vor der Rück-
kehr der Sonne zu den- Cardinalpunkten anfangen.
Wie er es gerade nöthig findet, bestimmt er die Jahrs-
zeiten bald so, bald anders, und wenn er bei aller die-
ser Willkühr auf Schwierigkeiten stöfst, was häufig der
Fall ist, so hilft er sich mit gezwungenen Erklärungen
oder mit der Voraussetzung, dafs sich die Alten geirrt
haben. Selbst die Nachrichten von den Finsternissen
verwirft er, wenn sie sich nicht in sein System fügen
wollen.
Dieses Urtheil, dem ich im Wesentlichen bei-
pflichte, überhebt mich der Mühe, in die Widerlegung
einer der unklarsten und meines Dafürhaltens verfehl-
testen chronologischen Untersuchungen einzugehen, die
je angestellt worden sind. Es fragt sich aber, ob es dem
französischen Gelehrten gelungen sei, dasselbe Thema,
nämlich dafs es keinesweges unmöglich sei, in
das Chaos der frühern römischen Zeitrech-
nung Licht und Ordnung zu bringen, genü-
gender zu bearbeiten.
RÖMER. 95
Die Hypothese, welche seiner ganzen Untersuchung
zum Grunde liegt, ist folgende. Das :Gemeinjahr der
Römer behielt bis auf Iulius Cäsar seine, von Numa
festgesetzte Dauer von 355 Tagen. Mit seltenen Un-
terbrechungen wurde ein Jahr ums andere der Mer-
cedonius eingeschaltet, abwechselnd von 22 und 23 Ta-
gen. Vier auf einander folgende römische Jahre hiel-
ten daher 1465 Tage, dahingegen: vier julianische oder
feste Sonnenjahre nur 1461 geben. Eine nothwendige
Folge dieses Unterschiedes war, dafs der Ianuarius, mit
welchem man im bürgerlichen Leben das Jahr begann,
in 365 Jahren alle Jahrszeiten durchlief. Die Jahre
der Stadt hingegen, nach denen die Geschichtschreiber
rechnen, sind feste Sonnenjahre; denn sie wurden durch
den Wechsel der Consuln bestimmt, die als Befehlsha-
ber der Heere im Winter gewählt werden mufsten, um
bei der jedesmaligen Eröffnung des Feldzuges auf ihrem
Posten zu sein. Da nun der Ianuarius wandelbar war, so
ist die allmälige Verschiebung, des Datums, mit welchem
die Consuln ihr Amt angetreten haben, ganz in der Ord-
nung. Wir wollen sehen, wie diese Hypothese durch-
geführt ist.
Nach Dionysius *) und Livius’) sind die De-
cemyirn an den Idus des Maius in Function getreten,
die ersten nach varronischer Aere im Jahr 303 d.St.,
welehes mit diesem Datum angefangen bat, Die an-
dern Decemyirn folgten mit dem Jahr 304, und da
sie ihr Amt eigenmächtig um mehrere Monate über die
gesetzliche Frist verlängerten, so mufs das Jahr 305,
1) X, 59.
2) III, 36.
96 Technische Chronologie.
welches wieder ein consularisches war, erst mit den
Idus des December begonnen haben, mit welchem Da-
tum wir bald nach dieser Epoche, nämlich im Jahr 311,
die Consuln eintreten sehen "1. Um also, sagt De la
Nauze, den römischen Kalender fortführen zu können,
mufs ausgemittelt werden 1) auf welches Jahr d. St. die
erste Einschaltung des Mercedonius traf; 2) welchem
julianischen Datum die Idus des December entsprochen
haben, womit das Jahr 305 begann. Die erste Frage
beantwortet er mit der Stelle des Macrobius (2, 48):
Tuditanus refert libro tertio magistratuum, Decemviros,
qui decem tabulis duas addiderunt, de intercalando po-
pulum rogasse. Hiernach, sagt er, gehört die erste Ein-
schaltung dem Jahr 304 an, so dafs die geraden Jahre
d. St. Schaltjahre, die ungeraden Gemeinjahre sind. —
Aber aus dem ganzen Zusammenhange, in den der
Schriftsteller diese Worte bringt, geht nichts weiter mit
Sicherheit hervor, als dafs die zweiten Decemyirn dem
Volke den Entwurf eines Gesetzes über die Anordnung
des Schaltwesens vorgelegt haben. Ob sie zugleich dar-
auf antrugen, dafs das laufende Jahr ein Schaltjahr sein
sollte, wissen wir nicht.
Um die zweite Frage zu lösen, geht De la Nauze
von der oben (2,92) erwähnten Sonnenfinsternifs aus,
welche sich nach Livius am 11. Quintilis 564, nach
den astronomischen Tafeln am A4ten julianischen März
190 v. Chr. ereignet hat. Bei Voraussetzung eines regel-
mäfsigen Ganges des römischen Kalenders, sagt er, sind
von den Idus des December 305 bis zum gedachten
11. Quintilis 94697 Tage verflossen. Rechnen wir diese `
1) Dionysius am Schlufs seines elften Buchs.’
Römer. 97
vom 14. März 190 zurück, so erhalten wir den Tten julia-
nischen December 450 y. Chr., dem also jene Idus ent-
sprochen haben müssen. Hiernach entwirft er eine Ta-
fel, worin der Anfang‘eines jeden Consularjahrs im an-
tieipirten julianischen Kalender nachgewiesen ist, Sie
fängt mit dem 15ten römischen oder 12ten julianischen
Mai des Jahrs 305 d. St. an und führt den römischen
Kalender bis zum Jahr 565 regelmäfsig fort. Dem er-
sten Mercedonius gibt er 22 Tage: Die Jahre d. St. läfst
er von 305 ab mit den Idus des December, von 353
mit den Calendis des October, von 467 mit den Ca-
lendis des Quintilis, und von 533 mit den Idus des
Martius anfangen , welcher Wechsel, wie er sagt, die
Bedingung erfüllt, dafs die Consuln immer in den
Wintermonaten gewählt wurden.
Wer verbürgt uns aber den: regelmäfsigen Gang
des römischen Kalenders während eines Zeitraums von
mehr als dritthalb hundert Jahren? Waren die frü-
hern Pontifices gewissenhafter, als die spätern, von
denen Censorinus sagt: Ob odium wel gratiam, quo
quis magistratu citius abiret, diutiusve fungeretur, aut
publici redemtor ex anni magnitudine in lucro dam-
nove esset, plus minusye ex libidine intercalando, rem
sibi ad corrigendum mandatam ultro depravarunt "1
Und läfst sich das Zusammentreffen des 11. Quintilis
mit dem 14ten julianischen März im Jahr 564 nicht aus
einer schon damals eingerissenen Unordnung erklären,
so wie die der Reform Cäsar’s unmittelbar vorangegan-
gene ganz ähnliche Verschiebung des römischen Kalen-
t) c. 20. In gleichem Sinn äufsern sich Macrobius Sat. I, 14;
Ammianus Marcellinus XXVI, 1 und Solinus c.1.
I. [7]
98 Technische C hronologie.
ders die blofse Folge ‚einer Verletzung der Schaltprinci-
pien war? Man durfte ja, so wie späterhin, nur einige
Schaltmonate weggelassen haben. i
Dafs die Consuln zunächst nach den Decemvirn an
den Idus des December eingetreten sind, kann man zu-
geben. Dionysius versichertes vom Jahr 344 und
Liens ii von 331. Wenn letzterer an einer andern
Stelle?) sagt, dafs die Militärtribunen des Jahrs 352
genöthigt wurden, ihr Amt ante Idus Decembres, so-
lennem ineundis magistratibus diem bereits an den Ca-
lendis. des October niederzulegen,, so berechtigen uns
seine Worte gar:nicht zu der Voraussetzung, dafs es von
nun an beim 1. October geblieben sei. Diese Ausnahme
mag damals eben so wenig zur.Regel ‘geworden sein.
wie eine andere, welche nach Livius bei den Consuln
des Jahrs 425 Statt gefunden °), von De la Nauze als
normbildend angesehen wird *).
EV, dt.
AR ER
3) VII, 20.
231 Noch eine Anomalie scheint nach Livius beim Jahr 584
d. St. vorgekommen zu sem. L XLII. c. 11 heifst es: Comitia
consularia ante diem quintum Calendas Septembres fuere. Der
ganze Zusammenhang zeigt aber, dafs ‚ante diem quintum Ca=
lendas Februarias gelesen werden müsse. Der Senat läfst
dem in Macedonien befindlichen Consul Hostilius durch Legaten
andeuten, er möge die Comitien zur Wahl der neuen Consuln
dergestalt anordnen, dafs sie. im Monat Ianuarius. gehalten ‚wer-
den könnten und baldmöglichst nach. Rom kommen.. ‚Gleich
darauf folgen obige Worte. Dann heifst es, die Legaten wären
exacto mense Februario aus Macedonien zurückgekommen und
das Jahr sei ein Schaltjahr gewesen, worauf die Erzählung wei-
tergeht mit den Worten: Principio .insequentis anni, quum
Römern. 99 `
“Von einem Eintritt der Magistratspersonen an den
Calendis des Quintilisfindet ‚sieh nur in der Jletztge-
dachten Stelle des Livius eine Spur, die aber ant
nichts Sicheres leitet. ‘Dafs um die Mitte des sechsten
Jahrhunderts d. St. die Consuln mit den Idus des Mar-
tius ihr Amt angetreten haben , erkellet aus dem An-
fange des 22sten, 26sten und 32sten Buchs des Livius;
dafs es aber gerade seit dem Jahr 533 geschehen sei,
wird nirgends bemerkt. Alles was De la Nauze Un-
verbürgtes über diesen Gegenstand sagt, beruht auf
Muthmafsungen ‘von Lydiat und Sigonius. Wenn er
übrigens eine Bestätigung seiner Hypothese in den Da-
tis der Triumphe finden will, indem 'es bekannt und
auch natürlich sei, dafs die Consuln allemahl gegen
das Ende ihrer Amtsführung triumphirt haben, so steht
es damit sehr schwach, Er fertigt die Sache kurz mit
drei Triumphen aus den Jahren “3805, 311 und 317
ab, wo nach seiner Theorie der römische Kalender
noch wenig von dem julianischen abwich, und be-
ruft sich wegen der übrigen auf die Fasti trium-
phales (2, 60). Von den 98 -Triumphen, die in den
Fragmenten derselben während des Zeitraunis von 250
bis 672 mit deutlicher Erwähnung des Jahrs und Ta-
ges aufgeführt sind; treffen 20 auf den Martius, 13 auf
consules novi etc. Wer kann hier zweifeln, dafs die neuen
Consuln an dem damals gebräuchlichen Termin, nämlich an
den Idus des Martius, ins‘ Amt getreten sind, und dafs die
Emendation Calendas Februarias, de schon Pighius; und
I. F. Gronov gemacht haben , - richtig ist?- Gleichwohl behält
Dodwell die alte Lesart bei, und macht sie zu einem der An-
gelpunkte seines chronologischen Systems, von dessen Unhaltbar-
keit man sich hiernach einen Begriff machen kann.
Ei
100 Technische Chronologie.
den Februarius, 12 auf den September, 9 auf den Octo-
ber, 7 auf den Maius und eben so viel auf den Sextilis,
6 auf den Iunius und eben so viel auf den Ianuarius,
5 auf den November, 4 auf den Aprilis, und je drei
auf den Quintlis, December und. den Schaltmonat,
Aus diesen Datis läfst sich, so viel ich sehe, durchaus
kein sicherer Schlufs auf die Epoche des Eintritis:der
Consuln machen. Dafs derselbe von den Idus des De-
cember auf die Idus des Martius und endlich auf die
Calendas des Ianuarius verlegt worden, steht fest, und
diese Data fügen sich ganz gut in die allerdings rich-
tige Ansicht, dafs die Consuln mit der Eröffnung: des
jedesmaligen Feldzuges- in Function sein mufsten, auch
ohne dats man sich. den römischen Januarius durch
alle Jahrszeiten irrend vorstellen darf.
Wie man, einmahl in einer. Theorie befangen,
überall die Bestätigung derselben findet, und auch, was
sie nicht unmittelbar bestätigen will,. zu seinem Vor-
theil zu deuten wels, zeigt De la Nauze noch an
folgenden Beispielen. ‚Der Consul Duilius triumphirte
nach den capitolinischen Marmorn. im Jahr 493, nach
varronischer Aere 494,.an den Calendis intercalaribus.
Das Jahr 494, sagt er, war richtig ein Schalyjahr., Es
fing mit dem 1. Quintilis an, welcher. damals nach
seiner Rechnung dem 2östen julianischen December ent-
sprach. — Hat es aber mit dem Zusammentreffen dieser
Data und dem Jahranfange am 1. Quintilis seine Rich-
tigkeit, so triumphirte der Consul am 20 ten julianischen
August, fünf Monate vor seinem Austritt, was schwer
zu glauben ist. Nehmen wir dagegen an, dafs das con-
sularische Jahr schon damals mit den Idus des Martius
begann, woran uns nichts hindert, so hat er nicht
Römer, 101
lange vor seinem Abgange triumphirt. Eine ganz ähn-
liche Bewandnifs hat es mit dem Triumph des Consuls
P. Cornelius Lentulus, der nach den capitolinischen
Marmorn im Jahr 517, nach varronischer Aere 518,
an den Idus des Schaltmonats Statt gefunden hat:
Selbst die Notiz beim Macrobius, dafs der Consul
M’ Acilius Glabrio im Jahr 563 den Entwurf eines
Gesetzes wegen des Schaltwesens vor das Volk gebracht
hat, deutet De la Nauze für sich günstig. Es ge-
schah dies, sagt er, kurz vor dem Ende seines Consu-
lats d.i: vor den Idus des Martius; die Einschaltung
konnte daher erst auf das folgende Jahr treffen, welches
auch seiner Hypothese nach ein Schaltjahr war. — Daf
der Consul seinen Antrag kurz vor seinem Aus-
tritt gemacht habe, ist ein blofser Sehlufs, zu welchem
die Worte des Macrobius nicht berechtigen, und wenn
der römische Kalender damals noch regelmäfsig fort-
schritt (erst mit dem Jahr 565 soll sein Gang gestört
worden sein), so begreift man nicht, warum eine Ein-
schaltung in Vorschlag gebracht wurde, die sich von
selbst verstand.
Ein paar Einwürfe, die sich De la Nauze hier
macht, weifs er leicht zu beseitigen. Die Floralia,
die auf den 28. Aprilis trafen, müfsten im Jahr 516, wo
sie nach Plinius eingeführt wurden, dem 14ten julia-
nischen November entsprochen haben. Der 28. Aprilis,
sagt er, war der Tag, auf den sie nach der julianischen
Reform fielen; yor derselben war das Datum ihrer Feier
veränderlich. Wir wollen sehen, wie sich Plinius
ausdrückt '); Floralia quarto Calendas Maii institue-
1) H.N. XVIII, 69.
102 Technische Chronologie.
vunt urbis año DXVI ex oraculis Sibyllae , "ut: om-
nia bene deflorescerent. Hunc diem Varro determinat
sole Zort partem quartam decimam obtinente. Es war
also ein: Fest, welches von seinem Ursprunge an. so
wie die Terminalia, Palilia, Robigalia und an-
dere, an ein bestimmtes Datum: geknüpft waar. Es
müfste ‚mithin nach De la Nauze’s Theorie durch
alle Jahrszeiten gewandert sein, und dies läfst sich
nicht annehmen, weil es 19 der Absicht gefeiert wurde,
ut omnia bene, oder, wie Varro- sagt‘), tempestive,
deflorescerent. ` Mochte es auch in dem frühern Ka-
lender wegen des Mercedonius in einem dreiwöchent-
lichen Zeitraum umherschwanken; es blieb doch im-
mer auf dem Frühlinge haften, yon welchem es blofs
durch die in die römische Zeitrechnung eingerissene
Unordnung entfernt werden konnte.
Ein zweiter Einwurf betrifft das ver sacrum, das
grofse Frühlingsopfer, welches nach alter Sitte in ge-
fahrvollen Momenten der Republik, z. B. als Hannibal
sich Rom näherte, den Göttern gelobt zu werden pflegte.
Es bestand nach Livius?) in allem was der Frühling
ex suillo, ovillo, caprino , bovillo grege brachte, und
zwar, wie Plutarch °) und Festus ausdrücklich
sagen, jedesmahl der nächstfolgende Frühling. Ein
solches ver sacrum war den Göttern im Jahr 559 d. St.
geopfert worden. Im folgenden erhob sich darüber nach
Livius‘) ein Streit. Der Pontifex P. Licinius be-
1) R. R.I,1.
*) XXII, 9,10. Vergl. Festus v. ver sacrum.
3) Vita Fabii c. A.
+) XXXIV, 44.
Römer. 103
hauptete, es müsse, als unrichtig: dargebracht, wieder-
hohlt werden; denn wer sacrum ider? pecus, quod na-
tum esset inter Calendas Martias et pridie Calendas
Maias,- P. Cornelio’ Scipione et T. Sempronio Longo
Consulibus. „Man sieht,” -sagt De la Nauze, nach
dessen System das ver sacrum dem julianischen No-
vember und December-êntsprochen haben mülste, ,, man
„sieht, dal die Partei, die es, unabhängig von. den
„Jahrszeiten, an den Kaälendertagen erhalten wissen
„wollte, an die es ursprünglich geknüpft worden war,
„den Sieg über diejenigen davon trug, die es, der an-
„‚fänglichen “Anordnung. gemäfs, dem Frühlinge an-
„eigneten.”” Wie ist es aber denkbar, dafs man mit
dem Worte ver so gespielt haben sollte! Die Zeitbestim-
mung P. Cornelio Scipione et T. Sempronio Longo Coss.,
welche das Jahr 560 gibt, zeigt offenbar, dafs der ganze
Gegenstand des Streits blofs die Frage betraf, ob die
Erzeugnisse des Jahrs.559, wo. sich das Gelübde erle-
digt haben mochte, oder die des folgenden Früh-
lings zum ver sacrum zu nehmen seien. Wir wollen
uns übrigens die Schwierigkeit der Sache nicht ver-
‚ hehlen; denn bei der damaligen Anomalie des römi-
schen Kalenders waren der Martius und Aprilis Win-
termonate. Wir müssen entweder annehmen, dafs
Livius das Datum der mehrmals erwähnten, vier Jahr
später eintreffenden, Sonnenfinsternifs unrichtig ange-
geben, oder die ursprüngliche Bestimmung des ver
sacrum, nach der es mit dem Martius und Aprilis
zusammengehört haben mufs, auf das Jahr 560 über-
getragen und dem Pontifex Licinius Worte in den
Mund gelegt hat, die er nicht füglich gesagt haben
kann.
104 Technische Chronologie.
Wir sind nun mit De la Nauze bis zum Jahr
565 d.St. gekommen, wo nach seiner Hypothese die
erste Unordnung im römischen Schaltwesen entstanden
ist. Sie gibt sich, sagt er, auf folgende Weise zu er-
kennen. `, Unter dem Consulat des L. Aemilius Paulus
und C. Licinius Crassus, im Jahr 586, ereignete sich
eine Mondfinsternifs, wie Livius berichtet‘), nocte
quam pridie Nonas Septembres insecuta est dies, also
am dritten römischen September. Diese Finsternifs kann
keine andere sein, als die totale, die in der Nacht vom
21 zum 22. Junius des julianischen Kalenders im Jahr
168 v. Chr. eingetroffen ist "1. Der 15. Martius, mit
1) XLIV,37. Vergl. Plut. vita Aemil. c.17. Plin. 4.N.1l,9.
Front.Strat.1,12,8. Val. Max. VIII, 11.
2) Nach meiner Berechnung trat zu Rom der Anfang der Fin-
sternifs um 5 U. 44’, der Anfang der totalen Verdunkelung um
6 U. 51’, das Mittel um 7 U. 34’, das Ende der totalen Verdun-
kelung um 8 U. 18’ und das Ende der ganzen Finsternifs um
9 U. 24' Abends w. Z. ein, in Macedonien, unter 40 Grad Länge,
39 Min. später. Die Sonne ging zu Rom und in Macedonien um
7 U. 33’ unter, Eine Nachtstunde dauerte 44t Min. Aequato-
realzeit. Die erste Nachtstunde endigte sich also um 8 U. 17’,
die zweite um 9 U. 2’, die dritte um 9 U. 46’, die vierte um
40 U. 31’. Der Mond ging demnach in Macedonien total ver-
dunkelt: auf, das Mittel der Finsternifs trat am Ende der ersten
Nachtstunde ein, die totale Verdunkelung hörte am Ende der
zweiten und die ganze Finsternifs gegen die Mitte der vierten
auf. Man sieht der Tribunus militum C. Sulpicius Gallus,
der seinen Soldaten auf die nächste Nacht ab hora secunda
usque ad quartam eine Mondfinsternifs verkündigt haben soll,
mufs sich sehr gut auf ihre Berechnung verstanden haben. Auch
Plinius und Frontinus reden von einer Vorherverkündi-
gung. Nach Cicero dagegen (de Republ. 1,15. p. 44 ed. Maii)
hatte er die Armee blofs über die Statt gefundene Finsternifs
belehrt — kaud dubitavit postridie palam in castris docere
Römer. 105
welchem das Jahr 586 d. St. begann, entsprach mithin
dem ten julianischen Januar 168 v.Chr. Das Jahr
565 d. St. hat aber am 30. November 190 v. Chr. sei-
nen Anfang genommen. Das Intervall zwischen beiden
Datis beträgt 7706 Tage, da doch die 21 römischen
Jahre bei ungestörter Einschaltung nur 7680 hielten.
Es sind mithin in diesem Zeitraum 26 Tage zu viel
eingeschaltet worden, welche sich folgendermafsen nach-
weisen lassen. Livius sagt von L. Scipio Asiaticus,
welcher 564 Consul war: Triumphavit mense interca-
lario pridie Calendas Martias — anno Jore post, quam
consulatu abiit}. Dies geschah also am Schlufs des
Jahrs 565, das mithin ein Schaltjahr war, da es, als
ein ungerades, ein Gemeinjahr hätte sein sollen. Dann
ging die Einschaltung wieder ganz ordentlich fort bis
zum Jahr 584, das, wie alle geraden, ein Schaltjahr
war, und zwar mit einem 'Schaltmonat von 25 statt 22
Tagen; denn Livius bemerkt ?): Hoc anno interca-
latum est; tertio dies post terminalia Calendae inter-
calares fuere. Nehmen wir also diese drei Tage mit
jenem aufserordentlichen Schaltmonat, der füglich 23
Tage gehalten haben kann, zusammen, so haben wir
die 26 zu viel eingeschalteten Tage.” — Dafs das Jahr
565 ein Schaltjahr war, ist gewifs; ob gerade ein
aufserordentliches, wollen wir nicht mit Sicher-
nullum esse prodigium. Eben so stellt Valerius Maximus
die Sache dar, vermuthlich der Wahrheit gemäfser. Auch das _
aldvidıov, plötzlich, beim Plutarch, deutet eben nicht auf eine
erwartete Finsternifs.
1) XXXVII, 59.
®?) KEMA,
‚106 Technische : Chronologie.
heit behaupten. Von dem tertio die post terminalia
ist schon oben (2,64) die Rede gewesen. Auf keinen
Fall. kann, es von drei vollen Tagen zwischen den
beiden Grenzen genommen werden.
Eine zweite aufserordentliche Einschaltung, und
noch dazu. von zwei Monaten, soll im Jahr 587 unter
dem : Consulat: des Q, Aelius Paetus und M. Iunius
Pennus Statt gefunden haben; denn Livius sagt‘):
Intercalatum eo anno, da doch dieses Jahr als ein un-
gerades ein gemeines hätte sein müssen. Dal aber der
Mercedonius zwiefach war, folgert De la Nauze dar-
aus, dafs die Censoren des Jahrs 586 nach Livius?)
um eine Amtsverlängerung von einem Jahr und zwei
Monaten ‚anhielten. Man verweigerte sie ihnen zwar,
sagt er, mufs aber nichts desto weniger ihrem. Wunsch
gemäfs, das nächstfolgende Jahr um zwei Monat ver-
längert haben. In der That ein bündiger Schlufs! So
willkührlieh-auch das Schaltwesen um diese Zeit schon
gehandhabt sein mag, so ist es doch nicht wahrschein-
lich, dafs man in Einem: Jahr zwei Monate eingeschaltet
habe. Und. Livius sollte es nicht der Mühe werth ge-
halten: haben , eine solche auffallende Anomalie zu be-
merken ?
Die Nothwendigkeit eines dritten aufserordentlichen
Mercedonius entweder für das Jahr 587, oder doch für
- ein nicht sehr weit davon entferntes, sucht De la
Nauze auf folgende Weise darzuthun. M. Porcius
Cato, der im Anfange des dritten punischen Krieges
(im Jahr 604) starb, beschäftigte sich in den letzten
‘) XLV, Ad.
2) XLV, 15.
D
Römer. 107
Jahren. seines Lebens mit dem Ackerbau und verfafste
ein kleines noch vorhandenes Werk über denselben.
In diesem stehn die römischen Monate in eben dem
Verhältnisse zu den Jahrszeiten, sie mm spätern julia-
nischen Kalender. ` So heifst es c. 146: Dies ärgento
ex Cal. Nov. mensium decem-oleae ‚legendae faciun-
daeque ` locata est, et si emtor locari, Idibus solyito,
Es ist vom Verkauf der Oliven am Stamm die Rede.
Nach Plinius!) begann die Olivenernte, nach der
Weinlese um die Zeit des Untergangs der Plejaden,
den er auf den 31. November setzt”). Hiermit kommt
Cato’s Vorschrift sehr gut überein, der die Oliven
am Stamm zum 1. November verkauft wissen will. Von
hier an sollen dem Käufer zum Einsammeln, zur Be-
reitung des Oels und zum Verkauf zehn Monate bewil-
ligt sein; wenn der Käufer aber die Ernte wieder ver-
kaufen will, so soll er dem ersten Verkäufer schon um
die Mitte des November Zahlung leisten.
Zu Cato’s Zeit stimmte also der römische Kalen-
der mit dem julianischen überein, was nach De la
Nauze’s Theorie blofs dem zufälligen Umstande bei-
zumessen ist, dafs er gerade schrieb, als der römische
Januarius seinen Kreislauf durch das julianische Jahr
vollendet hatte, Wie ist es aber denkbar, dafs Cato
die Wandelbarkeit des römischen Jahrs in seinem Werk
gar nicht berücksichtigt haben: sollte? Gesetzliche Vor-
schriften, wie er sie unter andern noch über den Ver-
` kauf der Weintrauben gibt, konnten im alten römi-
schen Kalender, wenn es damit wirklich die von De
1) H. N. XVII, 74.
2) 11,47.
108 Technische Chronologie.
la Nauze angenommene Bewandnifs hatte, gar nicht
an bestimmte Data geknüpft werden, weil sich nach
30 Jahren schon alles um einen Monat verschoben
hatte. Cato’s unstreitig ächte Schrift dient vielmehr
zum Beweise, dafs das römische Jahr zu seiner Zeit
durch einen Schalteyclus geregelt sein mufste, und dafs
nur durch die Schuld der Pontifices Anomalien ent-
standen, die er natürlich unberücksichtigt liefs.
Mit dem Jahr 601 d. St. begannen die Consuln
ihre Amtsführung an den Calendis des Ianuarius. Die
Einschaltung ging nun nach De la Nauze auf die
ungeraden Jahre über, indem das Jahr 600 wegen des
anticipirten Eintritts der Consuln ein gemeines gewor-
den sein soll. Das Schaltwesen erlitt hierauf seiner Mei-
nung nach bis zum Consulat des Cicero (im Jahr 691)
keine Anomalien weiter, aber desto häufigere nach dem-
selben, wo bis 708, dem letzten vor der julianischen
Reform, sieben Schaltmonate übergangen sein sollen.
Man sieht, dafs in dieser Hypothese von einer Aus-
gleichung des ältern römischen Jahrs mit dem Sonnen-
jahr vermittelst einer Schaltperiode durchaus keine
Rede ist, da sich doch die sehr bestimmte Nachricht
von einer vier und zwanzigjährigen findet, die wir so
ganz zu vernachlässigen unmöglich berechtigt sind.
‚Bei der grofsen Willkühr, mit der die Pontifices
das Geschäft der Einschaltung betrieben, scheint der
einzig sichere Weg, zur Kenntnifs der Stelle zu gelan-
gen, die ein jedes Consulat im julianischen Jahr ein-
nimmt, der zu sein, dafs man ohne vorgefafste Mei-
nung durch sorgfältige Vergleichung aller sich ergeben-
den Zeitmerkmale die julianischen Data der einzelnen
Begebenheiten wenigstens annäherungsweise zu ermitteln
RÖMER: 109
sucht. Diesen Weg hat Hr. Albert in seinem Abrégé
chronologique de l'Histoire » Romaine ‘), so weit Li-
vius und Dionysius seine Führer waren, nicht ohne
Glück betreten.
So unhalıbar nun anch De la E s Hypo-
these im Ganzen sein mag ?), so ist doch das, was er
über die Jahrszeiten einzelner von Cicero nach Mo-
natstagen bestimmten Begebenheiten aus dem Zeitraum
seines Consulats und der folgenden Jahre beibringt, aller
Aufmerksamkeit werth.
Scaliger, Calvisius, Petavius, Usserius und
fast alle übrigen Chronologen und Annalisten; 'sind der
Meinung, dafs zur Zeit dieses Consulats der römische
Kalender dem julianischen schon eben so vorgeeilt sei,
wie siebzehn Jahre später bei seiner Reform durch Cä-
sar. Scaliger z.B. sagt’), Cicero: habe dasselbe im
Jahr 4650 der julianischen Periode (64 v. Chr.) ent-
weder am Aöten oder 23. Oktober angetreten, je nach-
dem das vorhergehende Jahr em Gemein-- oder ein
Schaltjahr gewesen sei. Man nimmt daher gewöhn-
lich an, dafs die Mondfinsternifs, deren er im zwei-
ten Buche seines Gedichts Consulatus mit den Worten.
gedachte "1:
1) L'Art de werifier les dates avant l’Ere chrétienne
Tom. IV und Y.
2) Man vergleiche, was Hr. Daunou über sie urtheilt. Jour-
nal des Savans 1820, p. 658 ff.
?) Emend. temp.1.V. p. 443.
4) De divin.I, 11. Er besang sein Consulat in einem eigenen
Gedicht, von welchem er uns an dieser Stelle ein Fr agment auf-
bewahrt hat.
110 Technische Chronologie.
Quod ferme dirum in tempus cecidere Latinae,
Cum claram speciem concreto lumine luna
Abdidit,. et subito stellanti nocte peremta est,
die partielle vom 7. November 64 v. Chr.: gewesen sei ').
De la Nauze dagegen macht den 1. Ianuarius 691. zum
44ten. julianischen März .63 v. Chr., und: Bringt uns
so das Consulat um ganze fünf Monate näher. ` Nach
ihm ist die Mondfinsternifs, von der Cicero‘'spricht,
die totale’ vom 14. Mai des Jahrs 63.
Dafs, wenn auch er nicht bis auf den Tag Recht,
doch seine Vorgänger entschieden Unrecht haben, geht
meines Erachtens "unwidersprechlich aus den Zeitum-
ständen der catilinarischen : Verschwörung hervor. Aus
der Rede: pro P: Sylla?) ‚ersehen “wir, dafs Catilina
und seine Mitverschworenen ihre Plane in der Nacht
verabredeten, quae- consecuta est posterum diem Nona=
rum Novembr., also in der zum 7. November. Am.
Sten hielt: Cicero die erste seiner noch vorhandenen
Reden gegen ihn, und am folgenden Tage die zweite.
In der letztern nun sagt er’): Feruntamen ‘guid sibi
isti miseri volunt? num suds secum mulierculas. sunt in
castra ducturi? quemadmodum autem illis carere po-
terunt, his pragsertim noctibus? quo autem pacto
illi Apenninum atque illas pruinas ac nives per-
ferent? Dies pafst schlecht auf die letzte Hälfte des
August, in die der 9. November gehört haben miüfste,
wenn der 1. Ianuarius des verschobenen römischen Ka-
1) Dieser Meinung ist zum Beispiel Calvisius.. Opus chro-
nologicum p.397 ed. Francof. 1650, fol.
?) A8,
2) 0.10.
Römer. 141
lenders dem 13. Oktober des julianischen entsprochen
hätte. Dio Cassius ferner -berichtet 11. -Catilina sei
gleich im Anfange des Jahrs, in welchem Iunius
Silanus und L. Licinius CGonsuln gewesen (692 d. St.)
vernichtet worden, also nach der gewöhnlichen Ansicht.
bis zur: Mitte des Oktobers; und doch sagt Cicero in
seiner Rede pro P. Sextio 71: Si M. Petreü von exccel-
lens animo et amore -reipublicae wirius, non, summa
auctoritas ‘apud milites ... fuisset; datus» illo in
bello esset hiemi locus, neque unquam Catilina,
cum e pruina Apennini atque e nivibus illis
emersisset, atque aestatem integram: nactus, Italiae
calles et pastorum stabula cepisset, sine multo sanguine
ac sine totius Italiae vastitate miserrima concidisset.
Alles dies stimmt, wie man sieht, sehr gut zu’ De la
Nauze’s Ansicht, dafs der römische Kalender damals
um dritthalb Monate retardirte; denn der kurze gegen
Catilina unternommene Feldzug trifft hiernach auf den
Februar. Auch gehen obige Verse des Cicero oflenbar
auf eine totale Mondfinsternifs, nicht zu gedenken, dafs
die Feriae Latinae, mit denen er ‚dieselbe in Ver-
bindung bringt, als ein auf dem hohen Mons Albanus
gefeiertes Volksfest der Einwohner Latiums, schicklicher
in den Mai als in den November zu setzen sind °).
1) Hist. XXXVII, 39.
E i
"1 Die Zeit ihrer Feier war unbestimmt. Doch finden wir
gewöhnlich nur Frühlingsmonate genannt. Man vergl. Livius
XXV,12; XLI, 16; XLII, 35; XLIV, 22. Verhehlen wollen
wir uns übrigens die Schwierigkeit nicht, die das ein paar Verse
früher von Cicero dem Mons Albanus beigelegte Epitheton ni-
valis verursacht. f
112 Technische ‚Chronologie.
Noch eine Bestätigung erhält diese Ansicht durch
den Horoskop des August, der sich nach der Stel-
lung, die man sonst, den römischen Monaten während
Cicero’s Consulat; gab; nicht befriedigend erklären
läfst. Dieser Gegenstand, der zu vielen Streitigkeiten
Anlafs gegeben hat *), verdient hier eine Erörterung.
August wurde nach Suetonius M. Tullio Cicerone,
C. Antonio Coss. IX. Cal. Octobr. paullo ante solis
exortum: geboren ê). Hier fragt sich zuvörderst, ob
der 23. September des damaligen verschobenen römi-
schen Kalenders oder des julianischen gemeint sei.
Letzteres nimmt Dodwell an °), voraussetzend,, dafs
August das römische Datum seiner Geburt auf den spä-
.terhin von Cäsar rectificirten Kalender redueirt habe.
Für diese Meinung spricht die Lebensdauer, die wir
ihm beigelegt finden; denn vom 2östen julianischen
September:des Jahrs 691 d. St. bis zum 19. August 767,
wo er starb, verfliefsen 76 Jahre weniger 35 Tage, die
ihm Suetonius‘), oder 75 Jahre 10 Monate 26 Tage,
die ihm Dio Cassius gibt.’). Es ist aber weit wahr,
scheinlicher, dafs der 23. September des alten Kalen-
ders nach Einführung des neuen unverändert als der
Geburtstag des Imperators beibehalten wurde, und die
1) Man sche den Thesaurus numismatum Imperatorum Mo-
rellianus. Tom. I. p. 194 f.
2) Aug. c.5. Dasselbe Datum findet sich in einem von August
an seinen Enkel Caius geschriebenen Briefe (Gellius N. 4. XV, 7)
und in den Calendariis Maffaeiorum, Pinciano und Caprani-
corum bemerkt. Man vergleiche die Sammlung des Foggini.
TI) De Cyclis X, 3.
<) »CaA00,
5) LVI 30.
RÖMER. 418
beiden Geschichtschreiber hiernach seine Lebensdauer
berechnet haben, ohne sich um den gewifs schon da-
mals schwer zu bestimmenden Sitz dieses Tages im
julianischen Kalender -zu kümmern. Dies ist auch
Scaliger’s und Petavius Meinung. Nun erzählt
Suetonius‘), August habe sich von dem Mathematiker
(Astrologen) Theogenes die Nativität stellen lassen und
so viel Vertrauen zu dessen Verkündigungen gefafst, ut
thema suum wulgayerit, nummumque argenteum nota
sideris Capricorni, quo natus est, percusserit. Der-
gleichen Münzen sind noch mehrere vorhanden. Der
Horoskop des August, d.i. das in der Stunde seiner
Geburt aufgehende Zeichen des Thierkreises, war also,
wenn anders Theogenes richtig gerechnet hatte, der
Steinbock. Wie ist aber dieses Zeichen und die
Frühstunde, in der die Geburt geschehen sein soll,
mit dem Julius zu vereinigen, auf den damals nach
der gewöhnlichen Annahme der 23ste römische Septem-
ber traf? Scaliger’) durchhauet den Knoten, indem
er den Suetonius in der Angabe der Tagszeit eines
Irrthums beschuldigt, und die Geburt auf den Abend
setzt. Alles hingegen geht klar auseinander, wenn wir
1) c.94. In eben diesem Kapitel wird angemerkt, August sei
an einem Tage geboren, wo der Senat über Catilina verhandelt
habe. Bedenkt man, dafs Cicero schon eine geraume Zeit vor
Ausbruch der Verschwörung von ihrer Existenz unterrichtet war
und den Senat davon in Kenntnifs setzte, so wird man bei die.
ser Notiz wenig Schwierigkeit finden. Dodwell hingegen be-
nutzt sie, um den 9. November des alten Kalenders, an welchem
die zweite catilinarische Rede gehalten worden ist, als den eigent-
lichen Geburtstag August festzustellen.
2); Emend. temp: \. V +p. 443.
I. [8]
114 Technische Chtonolog Die. A
` der Ansicht des französischen Gelehrten beitreten. Nach
dieser traf der 23ste römische September auf den 28sten
julianischen November, und erwägen wir, dafs die Rö-
mer die Aequinoctien und Solstitien auf die achten
Grade der entsprechenden Zeichen setzten 71. so wer-
den wir keine Schwierigkeit finden, den Aufgang des
Steinbocks mit der ante solis exortum erfolgten Geburt
des Imperators zusammenzubringen.
Welchen Gang der römische Kalender weiter wäh-
rend der letzten siebzehn Jahre vor seiner Reform ge-
nommen hat, wird sich durch ein genaues Studium
der Werke des Cicero, besonders seiner Briefe, de-
ren aus allen Jahren dieses Zeitraums noch viele vor-
handen sind”), mit ziemlicher Sicherheit ausmitteln
lassen.
Das Jahr 708, unmittelbar vor der Adlon: hatte,
wie. die unten beizubringenden Zeugnisse lehren wer-
den, 445 Tage. Es fing also den 43. Oktober 47 v. Chr.
an. Da nun das alte römische Gemeinjahr 355, das
Schaltjahr abwechselnd 377 und 378 Tage hielt, so
würden wir leicht den Anfang aller übrigen Jahre aus
dem gedachten Zeitraum angeben können, wenn wir
die Schaltjahre kennten. Mit Bestimmtheit wissen wir
aber nur vom Jahr 702, dafs es ein solches war g
Alle übrigen macht De la Nauze zu Gemeinjahren.
Er glaubt sich dazu um so eher berechtigt, da Ma-
1) S. unten.
2) Man vergleiche die chronologische Anordnung derselben in
der 'schützischen Ausgabe, wo Bas nach der catonischen Aere `
gerechnet ist.
°) S. die oben (2,60) citirte Stelle des Aiegi Pedianus.
Römer. 115
erobius einmahl bemerkt +): Fuit tempus, cum prop-
ter superstitionem intercalatio omnis omissa est. Auf-
fallend nur ist es, dafs weder Censorinus noch ein
anderer einen so merkwürdigen Umstand, wie die Weg-
lassung so vieler Einschaltungen kurz hinter einander,
nicht erwähnt hat. Wie willkührlich es übrigens beim
Einschalten damals zuging, lehren folgende Worte des
Cicero °): Illud tamen memento curare per te et per
omnes nostros, inprimis per Hortensium, ut annus no-
ster mancat suo statu, ne quid noypi decernatur. Hoc
tibi ita mando, ut dubitem, an etiam te rogem, ut
pugnes, ne intercaletur. Er meint das Jahr seines Pro-
consulats, 704 d. St. Der Tribun Curio hatte damals
die Einschaltung betrieben °), aber nichts ausgerichtet —
de intercalando non obtinuerat, wie es in einem Briefe
des Coelius an Cicero heifst °).
Wäre wirklich in dem Zeitraum von 691 ein-
schliefslich bis 708 nur einmahl, im Jahr 702, einge-
schaltet worden, so würden die Anfänge der Consular-
jahre also zu stehen kommen:
A. u. 691 den 14. März 63 v.Chr.
- 692 den A. März 92 -
-. 693 den 22. Februar 61 -
-= 694 den 11. Februar 60 ` -=
- 695 den 1, Februar 59 -
1) Sat. I, 14.
2) Ad Atticum\,9. Man vergleiche V, 13. Und doch sagt er
selbst: Diligenter habenda ratio intercalandi est etc. S. oben
(2,49).
23) Dio Cassius Hist. XL, 62.
+) Ad diw. VIIL 6.
EN
116. Technische Chronologie.
A.u. 696 den 22. Januar 58 v. Chr.
- 697 den 12. Januar BI -
- 698 den 1. Januar 56 à
- 699 den 22. December 56 -
- "200 den 12. December 55 -
- .701 den 2. December 54 -
- 702 den 21. November 55 -=
- 705 den A. Deeember 52 -
- 704 den 23. November 51 -
- 705 den 43. November 50° -
- 706 den 2.November 49 -
- 707 den 23. Oktober A8 -
- 708 den 435. Oktober 47 -
und es wäre nun die Frage, ob sich alle Zeitbestim-
mungen beim Cicero ungezwungen in diese Hypo-
these fügen. So viel ich sehe, allerdings. Wenn er
z.B. im Jahr 700 an den Atticus schreibt '), er habe
von seinem Bruder Quintus und von Cäsar Briefe, vom
26. September an den Ufern Britanniens nach Beendi-
gung des dortigen Feldzuges datirt, erhalten, so stimmt
damit die Angabe Cäsar’s?), dafs er seine Armee ge-
gen das Aequinoctium aus Britannien zurückgezo-
gen habe, ganz gut überein; denn nach vorstehendem
Schema entsprach der 26ste römische September da-
mals dem 3isten julianischen August, und das Herbst-
äquinoctium traf auf den 25sten julianischen Septem-
ber. Im Jahr 705 datirt Cicero einen Brief an den
Atticus?) vom 16. Mai, worin er sagt: Nunc qui-
’) IV, 17.
°) De bello Gallico V, 23.
a X;17.
RÖMER. 117
dem aequinoctium nos moratur. Der 16te römische
Mai war der 24ste julianische März, der Tag nach
dem Frühlingsäquinoctium.
IV. Jahr des Iulius Cäsar.
Die Pontifices, denen die Aufsicht über den Ka-
lender oblag, bedienten sich desselben, im Einverständ-
nifs mit ihrer Kaste, als eines Mittels zur Bedrückung
des Volks. Zwar hatte der gewöhnlichen Sage nach
der Scriba Cn. Flavius im Jahr 450 d. St. das Ge-
heimnifs der dies fasti verrathen '); allein es blieb
ihnen noch immer der Schaltmonat ?), den sie ihren
jedesmaligen Privatabsichten gemäfs gegen die Norm an-
zusetzen sich ‘erlaubten. Sie allein, sagt Plutarch’),
wufsten um die Zeit; plötzlich und ohne dafs es je-
mand ahnte, schoben sie den Schaltmonat ein. Da-
t) Fastos circa forum in albo proposuit, ut, quando lege
agi posset, sciretur. Liv.IX,46. Vergl. Cicero pro L. Mu-
raena e II. Val. Max. DS Macrob. Sat. Liz Aus einem
Briefe des Cicero an den Atticus (VI, 1) erschen wir übrigens,
dafs dieser die ganze Geschichte bezweifelt und jener ihm darin .
nicht ganz Unrecht gegeben hatte.
2) Pontificum arbitrio intercalandi ratio permissa. Censor.
c. 20.
$) Vita Caes. c. 59. Man vergleiche die oben (2, 97) aus
Censorinus, Ammianus Marcellinus und Solinus citir-
ten Stellen. Cicero konnte daher, was nach unsern Begriffen
sonderbar klingt, an den Atticus schreiben (V,21): Cum scies
Romae intercalatum sit, necne, velim ad me scribas. In
einem andern Briefe (ad div. VII, 2) sagt er: Quotidie vota
facimus, ne intercaletur, ut quam primum te videre pos-
simus.
118 Technische C hronologie.
durch entstand eine solche Verwirrung im Kalender,
ut neque messium feriae aeslali, neque vindemia-
rum autumno competerent, wie Suetonius sich aus-
drückt *).
Iulius Cäsar erwarb sich als: Pohtifex maximus,
welche Würde er in seinen letzten Jahren unter den
höchsten im Staat bekleidete, das grofse, noch auf die
späteste Nachwelt. wohlıhätig .einwirkende, Verdienst,
dafs er nicht blofs die römischen Monate zu den Jahrs-
zeiten zurückführte, denen sie ursprünglich angehört
hatten, sondern auch zur Verhütung fernerer Verschie-
bungen eine möglichst ‘einfache Schaltregel aufstellte.
Bei seinem Aufenthalt im Orient, hatte er das reine
Sonnenjahr kennen gelernt. ` Die Aegypter haben zwar
den Vierteltag im bürgerlichen Leben nicht vor dem
Jahr 30.v. Chr. zu gebrauchen angefangen ; allein die
Hundssternperiode , wodurch ‘ihr bewegliches Jahr mit
dem festen ausgeglichen wurde, war auf denselben ge-
gründet. Er hatte nun den einfachen Gedanken, eine
vierjährige Ausgleichung einzuführen, indem er dreien
ägyptischen Jahren zu 365 Tagen ein viertes zu 366
beigesellte, wodurch ein Cyclus von 1461. Tagen: gebil-
det wurde, der nur um etwa £ Stunden zu lang ist.
4
Dies gibt alle 128 Jahre einen Tag zu viel. Ob er
den Unterschied mit Hipparch in 300 Jahren auf
einen Tag, oder mit Callippus auf Null gesetzt hat
(1,344,352), läfst sich nicht mit Sicherheit entscheiden,
da die nicht ungelehrten astronomischen Schriften, die
er nach Macrobius hinterlassen haben soll *), unter-
1) Caesar c. 40.
°?) Siderum motus, de quibus non indoctos libros reliquit,
ab Aegyptiis disciplinis hausit. Saturn. I, 46. Plinius führt
RÖMER: ' 119
gegangen sind; genug er berücksichtigte denselben bei
seiner Schalteinrichtung nicht.
Die Ausdrücke, in denen die Schriftsteller von sei-
ner Kalenderverbesserung reden 71. zeigen, dafs er we-
der, wie in gleichem Falle Gregor XII, blofs seinen
Namen dazu hergegeben hat, noch ganz ohne Zuzie-
hung der Gelehrten dabei zu Werke gegangen ist. Als
sein Lilius und Clavius werden uns von Plinius der
Peripatetiker Sosigenes, und von Macrobius der
Scriba M. Flavius genannt. Jener scheint ihm bei
der wissenschafllichen, dieser bei der technischen Partie
behülflich gewesen zu sein.
Das Wesen und die Umstände der Reform lehrt
uns am bündigsten Censorinus kennen. Adeo aber:
ratum est, sagt er, ut C. Caesar Pontifex Maximus,
suo III. et M. Aemilii Lepidi consulatu, quo retro
delictum corrigeret, duos menses intercalarios dierum
sexaginta septem in mensem Novembrem et Decem-
brem interponeret, cum iam mense Februario dies tres
et wiginti intercalasset, faceretque eum annum dierum
CDXLV, simul providens in futurum, ne iterum erra-
retur. Nam intercalario mense sublato, annum civi-
lem ad solis cursum formavit. Itaque diebus CCCLV
addidit X, quos per septem menses, qui dies undetri-
unter den von ihm beim achtzehnten Buch benutzten Quellen cin
Werk Cäsar’s de astris an.
t1) Die Hauptstellen sind: Plut. vita Caes.l.c. Dio Cas-
sius XLII, 26. Appianus de bello civ. l. U. extr. Ovid.
Fast. Il, 155ff. Suet. Caes. Le Plin. H. N. XVII, 57. Censo-
rinus l.c. Macrob. Saturn. 1,144. Ammianus Marc. XXVI, 1.
An letzterm Ort wird die Reform irrig dem August zuge-
schrieben.
120 Technische Chronologie.
cenos habebant, ita distribuit, ut Ianuario et Sextili
et Decembri bini accederent, caèteris singuli: eosque
dies extremis partibus mensium apposuit, ne scilicet
religiones sui cuiusque mensis a loco submoverentur.
Quapropter nunc cum in septem mensibus dies singuli
ct triceni sint, quatuor tamen illi ita primitus instituti
co dinoscuntur, quod Nonas habent septimanas, caeteri
quintanas. Praeterea pro quadrante diei, qui annum
verum. suppleturus videbatur, instituit, ut peracto qua-
driennii circuitu dies unus, ubi mensis quondam. sole-
bat, post Terminalia intercalaretur, quod nunc bis-
sextum vocatur. Ex hoc anno ita a Iulio Caesare
ordinato, caeteri. ad nostram memoriam Tuliani ap-
pellantur, iique consurgunt ex 'guarto Caesaris con-
sulatu.
Das Jahr also, dem Cäsar eine so abnorme Ge-
stalt gab, um die Calendas: des Ianuarius, die bis ge-
gen die Herbstnachtgleiche zurückgewichen waren, zu
ihrer ursprünglichen Stelle im Sonnenjahr zurückzu-
schieben, war das, auf welches sein drittes Consulat
trifft, nämlich 708 d. St., 46 v.Chr. Von den neuern
Chronologen wird es das Jahr der Verwirrung
genannt, von Macrobius treflender annus confusio-
nis ultimus. Nach Censorinus bestimmter Angabe
der Länge der drei eingeschalteten Monate läfst sich
mit Zuziehung der ursprünglichen Dauer der übrigen
leicht folgendes Schema entwerfen;
Römer. | ER
Anfang im
' Römische Monate. Tagzahl. julianischen Kalender.
m nn? — u) NE
Januarius a. u. 708 29 143. Oktober 47 v. Chr.
Februarius 23 41. November
Mercedonius 23 4. December
Letzte Tage des Februarius 5 27. December
Martius 31 1. Januar 46 v. Chr.
Aprilis 29 1. Februar |
Maius RH 2. März
Iunius 29 2. April
Quintilis 31 4. Mai
Sextilis 29 1. Junius
September 29 30. Junius
October 31 29. Julius
November 29 29. August
Zwei aufserordentliche l
Schaltmonate 67 27. September
December 29 3. December
Tanuarius a. u. 709 1. Januar 45 y. Chr.
Summa 445
Macrobius spricht nur von 443 Tagen. Da er aber
die Dauer der Schaltmonate nicht angibt, so verdient
Censorinus Aussage den Vorzug. Dafs das Jahr der
Verwirrung aus funfzehn Monaten bestanden habe,
sagt auch Suetonius sehr bestimmt: Quo autem ma-
gis in posterum e Calendis Ianuarüs nobis temporum
ratio congrueret, inter Novembrem ac Decembrem men-
sem interiecit duos alios, fuitque is annus, quo haec
constituebantur, XV mensium cum intercalario, qui
cx consuetudine in eum annum inciderat, Wenn also
122 Technische Chronologie.
Dio Cassius versichert, dafs nur 67 Tage eingeschal-
tet wurden und die Angabe von mehreren als unrich-
tig _verwirft '), so hat er Recht, in sofern auf den
Mereedonius, der auf das Jahr der Verwirrung ex con-
suetudine traf, keine Rücksicht genommen wird. Auf
keinen Fall kann diesem Zeugnifs der Vorzug vor dem
des Suetonius und Censorinus eingeräumt werden,
was gleichwohl von De la Nauze geschieht, der das
Jahr 708 erst mit dem 5. November anfängt.
Die 67 aufser der Ordnung eingeschalteten Tage
sind nach Puteanus nicht unwahrscheinlicher Mei-
nung °) also vertheilt gewesen:
Mensis intercalaris prior 29 27. September
Mensis intercalaris posterior 31 26. Oktober
Epagomenen 7 26. November,
Von dem erstern Monat ist in folgender Stelle des
Cicero die Rede’): Ego idem tamen cum a.d. V.
Cal. intercalares priores, rogatu fratrum tuo-
rum, venissem mane ad Caesarem ... Dieses Datum
entspricht dem 23sten julianischen September.
Man kann fragen, wodurch Cäsar bestimmt wor-
den sei, dem Jahr der Verwirrung gerade die Dauer
beizulegen, die er ihm gegeben hat. Offenbar wollte
er die Calendas des Ianuarius zu ihrer ursprünglichen
Stelle in der Gegend der Bruma oder des kürzesten
Tages zurückführen. Das Wintersolstitium ereignete
sich im Jahr 46 v.Chr, unter dem Meridian Roms am
1) “Emrd xal &gnxovra Yulpas Spfeich ... "Hön plv yap tives nal
mheloug #pacav Spa ër, ed X dnote ovrug eet, Le
?) De bissexto col. 442.
°) Ad div. VI, 44.
RÖMER. i 123
24. December um 0 U. 9’ Morgens. Hätte er den-4. Ta-
nuarius gerade auf die Bruma setzen wollen "1. so hätte
er die sieben Epagomenen sparen können. Er mufs
aber zugleich die Absicht gehabt haben, den Anfang
des ersten richtigen Jahrs auf den Neumond zu brin-
gen, der zunächst auf die Bruma folgte, um auch in
diesem: Punkt seine Achtung für die uralten, von ihm
so viel als möglich beibehaltenen. Kalendereinrichtun-
gen des Numa an den Tag zu legen. Der mittlere
Neumond. ereignete sich nach meiner Berechnung zu
Rom am 1. Januar. des Jahrs 45 v: Chr. oder 709 d. St.
um 6 U. 16’ Abends und der wahre am 2. Januar um
4 U.34’ Morgens. Auf diesen Umstand zielt ohne Zwei-
fel Macrobius mit den nicht ganz treffend gewählten
Worten: Annum civilem Caesar habitis ad lunam
dimensionibus constitutum edicto palam posito pu-
blicavit ?). Schade, dafs dieses Edikt nicht auf uns
gekommen ist! Auch Plutarch erwähnt dasselbe,
wenn er vom.Cicero die Anekdote erzählt, dafs er,
als ihm jemand nach der Kalenderreform sagte, mor-
1) Mit den Worten des Ovidius:
Bruma novi prima est veterisque novissima solis,
Principium capiunt Phoebus et annus idem,
Fast. I, 163.
mufs man es nicht ganz scharf nehmen. Selbst der sonst so ge-
naue Censorinus sagt (c. 21): Einige (er meint die Römer),
fangen ihr Jahr æ nopo sole id est a bruma an. Bestimmter
drückt sich Servius aus, wenn er zu den, VII, 720 sagt: Pros
prie sol novus est octavo Calendas Ianuarias.
?) Lydus sucht den Grund der Stellung, die Cäsar dem
1. Januarius gegeben, blofs in der Verkürzung des Mittagschat-
tens, welche erst acht Tage nach dem Wintersolstitium merklich
zu werden anfange p., 41.
124 Technische Chronologie.
gen wird die Leier aufgehen, spöttisch antwortete: val
ër Öiardyuarog, ja wohl, nach dem Edikt!
Aus Plinius!) und Columella?) ersehen wir,
dafs Cäsar das Wintersolstitium auf den VIII. Cal. Ian.
oder den 25. December gesetzt hat 71. Da es nun zu sei-
ner Zeit zwischen dem 23 und 24. December schwankte,
so scheint sein astronomischer Consulent Sosigenes
bei der Bestimmung der Bruma nicht von eigenen Be-
obachtungen ausgegangen, sondern frühern,, vielleicht
denen des Hipparch, gefolgt zu sein. Die übrigen
Cardines setzte er der Gleichförmigkeit wegen ebenfalls
auf die VIII. Calendas, ungeachtet das Frühlingsäqui-
noctium damals über einen Tag früher, und das Som-
mersolstiium einen, das Herbstäquinoctium zwei Tage
später erfolgte. Vielleicht war es dieser Umstand, der
1) A.2.0.
2) R. R. IX, 14.
2) Merkwürdig ist es, dafs Dionysius von Halicarnass,
der von Erbauung der Stadt bis auf seine Zeit 745 Jahre zählt
(dnt. I, 3), also nach Cäsar’s Reform schrieb, sagt (1,32), die
Lupercalien würden im Februarius nach der Winterwende
gefeiert, und (I,38) die Idus des Maius wenig später als die
Frühlingsnachtgleiche annimmt, mithin die Jahrpunkte um
anderthalb bis zwei Monate hinter die Zeitpunkte setzt, die ihnen
in Cäsar’s Kalender angehören. Hr. Bredow glaubt, dafs er
blofs die ältern römischen Geschichtschreiber, namentlich den
Fabius Pictor und L. Cincius, die er unter andern T, 6 als
seine Gewährsmänner nennt, studirt und die Jahrepochen so fixirt
habe, wie er sie bei diesen Römern nach dem damaligen verscho-
benen Kalender angesetzt fand, ohne sich um ihre Stellung im
julianischen Kalender zu kümmern. Untersuchungen S. 175 f.
(1,508). Man vergleiche das römische Datum der Finsternifs des
Jahrs 586 (2,104), um diese Hypothese sehr wahrscheinlich zu
finden.
Römer. 125
ihm die Schwierigkeit machte, von der Plinius spricht:
Trinis commentationibus , quanquam diligentior caete-
ris, non cessavit tamen addubitare, ipse semet cor-
rigendo.
Was die Einrichtung betrifft, die Cäsar seinem
Sonnenjahr gab, so legte er von den zehn Tagen, um
welche er das Jahr des Numa verlängerte, je zwei den
Monaten Januarius, Sextilis und December, und je einen
den Monaten Aprilis, Iunius, September und Noyember
bei, die früherhin sämmtlich nur 29 Tage gehabt hat-
ten. Um nicht die Intervalle zwischen den Festen
eines jeden Monats zu ändern, oder, wie sich Cen-
sorinus ausdrückt, ne religiones sui cuiusque mensis
a loco submoverentur, setzte er die neu hinzukommen-
den Tage ans Ende ihres jedesmaligen Monats, peractis
cuiusque mensis feriis, wie Macrobius sagt, der die
Stellen folgendermafsen bezeichnet: im Januar kam
hinzu IV. und III. Cal. Febr., im April VI. Cal. Maii,
im Junius III. Cal. Iulii, im August IV. und III. Cal.
Septembr., im September II. Cal. Octobr., im Novem-
ber III. Cal. Decembr., im December IV. und III. Cal.
Tanuarii. Im April scheint II. Cal. für VI. Cal. gelesen
werden zu müssen, weil auf IV. Cal. die Floralia trafen.
Die fünf übrigen Monate behielten ihre alte Dauer, der
Februarius namentlich, ne deum inferum religio iñ-
mutaretur, wie Macrobius sagt. An den Stellen der
Nonae und Idus änderte er nichts, so dafs die vier
Monate Martius, Maius, Quintilis und Oktober sich da-
durch noch immer als diejenigen kenntlich machten,
welche ursprünglich 34 Tage hatten. Statt dafs man
sonst in allen Monaten, mit Ausnahme des Februarius,
17 Tage vor den Calendis gezählt hatte, sagte man jetzt
126 Technische - Chronologie.
nach den Idus im Ianuarius, Sextilis und December
a. d. XIX, im Aprilis, Iunius, September und November
a, d. XVIII, im Martius, Maius, Quintilis und Oktober
wie vorhin a, d. XVIL, und im Februarius a. d. XVI
Calendas, nämlich: des folgenden Monats.
Wie man beim Datiren die Monatstage gezählt
habe, mag hier der Ianuarius lehren:
Laufende Tage. Römische Bezeichnungsweise derselben.
NEE, "mme
1 Calendae Ianuariae oder Januarii "1.
2 a. d. IV. Nonas Januarias oder Nonarum
A a GH zi [Januarü.
4 Pridie Nonas .Ianuarias.
5 Nonae Tanuariae.
6 a.d. VIII. /dus Ianuarias oder Iduum
Kr a. d. VIL [Tanuarii.
8 a. d. VI
3 a. d. V
10 a. d. IV
14 a. d. III
12 Pridie Idus Ianuarias.
45 Idus Januariae.
14 a. d. XIX. Calendas Februarias oder Ca-
15 a.d. XVIIL [lendarum Februarii.
16 a. d. XVIL.
17 asd. XVI
18 a.d. XV
19 a, d. XIV
20 a. d. XII
ri, 215,52. dA
1) Nämlich mensis: Die Monatsnamen sind eigentlich Adjektiven
Römer 127
Laufende Tage. Römische Bezeichnungsweise derselben.
N a N Lage
22 a. d. XI
23 a, d X
24 a. d. IX
25 a. d. VIII
26 a. d. VII
27 a.d. VI
28 a.d.V
29 "ASSEN
30 a. d. III
31 Pridie Calendas Februarias.
Nach dieser Analogie wird man den Kalender leicht
fortführen können, wenn man nur bedenkt, dafs in
den Monaten Martius, Maius, Iulius und October der
zweite Tag mit a. d. VI. Non., in den übrigen mit
a. d. IV. Non. bezeichnet wird. Auf die Nonas folgt
durchgehends a. d. VIII. Zdus.
Das ante diem oder abgekürzt a. d., welches beim
Datiren gewöhnlich der Zahl vorgesetzt wird, steht ge-
radehin für die, z.B. wenn Cicero sagt‘): Scripsi
a.d. decimum sextum Calendas Februarias, so heifst
dies, er hat nicht etwa vor dem 17. Januar, sondern
an diesem Tage selbst geschrieben, was auch durch
decimo sexto Calendas Februarias ausgedrückt vor-
kommt. Es fragt sich, was ante in diesem Fall ur-
sprünglich bedeutet habe, Scaliger glaubt, das ante
diem. rühre daher, dafs die Römer den Tag mit der
Mitternacht anfingen; dies sei hier nämlich für den
1) Ad div.1,2.
128 Technische ‚Chronologie.
natürlichen Tag zu nehmen, vor dem noch sechs
Stunden des bürgerlichen hergingen. Dies ist weit her-
gehohlt. Petavius meint, ante diem zeige beim Da-
tiren so viel an, als ante diem confectum, i.e. ipso
die. Natürlicher ist es wol, das a.d. decimum sex-
tum Calendas durch Inyersion aus diem decimum sex-
tum ante Calendas, wie vielleicht anfangs gesagt wurde,
entstanden sich zu denken, Die ursprüngliche, später-
hin ungewöhnliche Stellung des ante kommt noch hin
“und wieder vor, z.B. beim Tacitus: tertio ante Idus
Octobres '). Wie wenig man die Kraft des ante beim
Datiren beachtete, erhellet besonders daraus, dafs man
noch die Präpositionen in und ex davor setzte, z.B. in
ante diem quartum Cal. Decembres distulit; nuntii tri-
stes venerant ex ante diem Non. Tun. usque ad pri-
die Cal. Septembres °). Man scheint hier in ante und
ex ante als Ein Wort geschrieben zu haben, Selbst
wenn nicht datirt wird, findet sich ante diem ohne
Weiteres für die gesetzt, z. B. ante quem diem. iturus
sit?) statt quo die, welcher Gebrauch offenbar erst
durch das Datiren entstanden ist. Auch die griechi-
schen Schriftsteller bedienen sich dieser Redeform, wenn
sie nach dem römischen Kalender datiren. So sagt
Plutarch *), Rom sei erbauet zuepa Ti mpo Evderu Ka-
Aar Malwy.
1) Ann. XII, 69.
?) Cicero Philipp. III, Ad Att. III, 17.
°) Caesar de bello civ. I, 144. Merkwürdig ist noch bei eben
‘diesem: Schriftsteller: Is dies erat ante diem V. Cal. Aprilis,
„es war dies der 28. März.” De belle Gall. I, 6.
*) Vita Rom. e 18.
RÖMER. 129
Aus den Zahlen der Monatstage erhellet, dafs die
Römer, wenn sie ein Zeitintervall angeben wollten, den
Tag, von welchem sie rückwärts rechneten, allemahl
mitzählten, wie wir Deutschen den Zeitraum von einem
Sonntage zum andern acht Tage nennen. Daraus ist
zu erklären, warum der achte Tag vor den Idus Nonae
hiefs. Auf dieser Zählungsweise beruht‘ folgende in der
Ausübung nützliche Regel: wenn man die römischen
Data nach unserer Weise auf laufende Monatstage brin-
gen will, addire man bei den Nonis entweder zu 5 oder
zu 77, je nachdem sie quintanae oder septimanae sind,
und bei den Idibus im ersten Fall zu 13, im letztern
zu 15, eins, bei den Calendis hingegen zur Tagzahl
des vorangehenden Monats zwei, und ziehe von der
Summe die Zahl des Datums ab. So ergibt sich ; dafs
a. d. III. Nonas Ianuarias, der Geburtstag des Cicero,
der 3. Januar, a. d. IV. Idus Quintiles, der Geburtstag
des Cäsar, der 12. Julius und a. d. XI. Cal. Maias, der
angebliche Erbauungstag Roms, der 21. April ist.
Den Schalttag setzte Cäsar an die Stelle des
Schaltmonats zwischen Terminalia und Regifugium
oder zwischen a. d. VII. und EI. Cal. Martias. Um
nun im Schaltjahr an der Bezeichnung der Terminalia
und der übrigen Tage rückwärts bis zu den Idus des Fe-
bruarius nichts ändern zu dürfen, gebot er den Schalt-
tag durch a. d. bissextum Cal. Martias anzudeuten, wo-
her denn derselbe den Namen. bissextum erhielt — quod
nunc bissextum vocatur, wie es beim Censorinus heifst.
Natürlich wird man auch eben so gut bissextus sc. dies
gesagt haben '), wie sich annus bissextus für das Jahr
‘) Mit Sicherheit kommt bissextus von dem Tage gebraucht
nur bei sehr späten Schriftstellern vor, z. B. bei Dionysius
1. [9]
s/a zl
Jr x3}
LE Li
Be A
130 Technische ‚Chronologie.
findet, in welchem eingeschaltet‘ wird *). Das bei den
neuern Chronologen sehr gebräuchliche bissextilis ist
unrömisch. Es findet sich zuerst beim Beda ?),
Die römischen. Rechtsgelehrten warfen die Frage
auf, ob von den beiden Tagen; die a. d. sextum Cal.
Martias hiefsen, der prior oder der posterior, d.i. der
dem März nähere oder der entferntere, als das bissex-
tum zu betrachten sei. ` Sie! entschieden sich für den
letztern , wie aus folgenden Worten des Gelsus erhel-
Jet 31: Cum bissextum Calendas est (im Schaltjahr), ni-
hil refert; utrum priore, an posteriore die quis ratus
sit:`et deinceps (in den folgenden Gemeinjaliren) sex-
tus Calendas eius natalis dies est: nam id biduum. pro
uno die: habetur: sed posterior dies intercalatur, non
prior. Ideo, quo anno. intercalatum‘ non est, sexto
`> Calendas natus, cum bissextum Calendas est, priorem
diem-natalem habet.
; Cäsar’s Wille war, dafs peracto quadriennii cir-
euitu, wie Censorinus, oder quinto quoque incipiente
anno, wie Macrobius. sich ausdrückt, das Bissextum
eingeführt werden sollte. Um dieser Regel vom An-
Exiguus (Argumenta paschalia p. 86 ed. Iani) und Isidor
(Etym. VI, 117). Ob Macrobius (Saturn. T, 44) und Ammia-
nus. Marcellinus: (l. c.) bissextus oder bissextum sagen, ist
nicht klar. ;
1) Augustin, epist.119 c. 1:-Non plantem hoc anno vineam,
qui bissextus est. Man sieht, dafs die Abergläubigen nicht blofs
den dies bissextus, wie Ammianus bemerkt, sondern sogar den
ganzen annus bissextus für re ansahen.
2) De temp. rat. c.9.
°) Dig. an der oben (2, 59) angeführten Stelle. Vergl. Ulpian.
1. IV. tit. 4, leg. 3.
Römer. 134
fange an ihre Gültigkeit zu geben, scheint er gleich
das erste Jahr seiner neuen Zeitrechnung, oder, wie
die Römer sagten, das erste julianische Jahr —a.u.
703, v. Chr. 45 — zum Schaltjahr gemacht zu haben "3.
In seinem Kalenderedikt stand vermuthlich, wie beim
Suetonius, das zweideutige quarto quoque anno, und
dies gab dann zu dem Mifsgriffe Anlafs, von welchem
in folgender Stelle des Macrobius die Rede ist ?):
Sacerdotes: sibi errorem novum ex ipsa emendatione
fecerunt. Nam cum oporteret diem, qui ex quadran-
tibus confit, quarto quoque anno confecto, antequam
quintus inciperet, intercalare, illi quarto non peracto
sed incipiente intercalabant. Hic error sex et triginta
annis permansit, quibus annis intercalati sunt dies duo-
decim, cum debuerint intercalari novem. Sed hunc
quoque errorem sero deprehensum correxit Augustus,
qui annos duodecim sine intercalari die transigi iussit,
1) Ein bestimmtes Zeugnifs darüber ist nicht vorhanden, da-
her die Ansichten der Gelehrten getheilt sind. Man vergl. Pe-
tavii Doctr. temp. IN, 3. Sanclemente findet. es. natürlich,
dafs sich erst vier Viertel in eben so vielen Gemeinjahren sam-
meln mufsten,. ehe eingeschaltet werden konnte. De vulg. aerae
emend.I, 140. Er glaubt daher, dafs nach Cäsar’s Absicht erst
das fünfte julianische Jahr ein Schaltjahr habe sein sollen. Dann
wären aber gleich anfangs vier Gemeinjahre auf einander gefolgt,
die dem ‘ganzen Wesen seiner Verbesserung nach nie auf einan-
der folgen konnten. Ich trete Scaliger’s Meinung bei, der das
erste julianische Jahr für ein Schaltjahr nimmt. Emend. temp.
1. IV. p. 229. Die ganze Sache ist übrigens ziemlich gleichgültig,
da gleich vom Anfange an Cäsar’s Regel, wie, sie auch gestellt
sein mochte, verletzt worden ist.
2) Saturn. I, 44, Vergl. Plin. H.N. XVIII, 57. Suet. Aug.
cak: Solim. 6, 1.
[9*]
132 Technische Chronologie.
ut illi tres dies, qui per annos tringinta et sex witio
sacerdotalis festinationis excreverant, sequentibus an-
nis duodecim nullo die intercalato devorarentur. Post
hoc unum diem secundum ordinationem Caesaris quinto
quoque incipiente anno intercalari iussit, et omnem
hunc ordinem aereae tabulae ad aeternam custodiam
incisioni mandavit. Man sieht, die Pontifices, von
niemand controlirt (Cäsar war gleich im zweiten juliani-
schen Jahr ermordet worden), machten die Jahre 712,
715, 718, 721, 724, 727, 130, 733, 736, 7395742
und 745 zu Schaltjahren, statt dafs es die Jahre 713,
717, 121, 725, 729, 733, 737, 741 und 745 hätten
sein sollen. Im Jahr 745 wurde also zum zwölftenmahl
eingeschaltet, da es erst (die von Cäsar selbst gleich
anfangs gemachte Einschaltung nicht gerechnet) zum
neuntenmahl hätte geschehen müssen. August gebot
nun im Jahr 746 ') zwölf Jahre ohne Einschaltung hin-
gehen zu lassen, d.i. drei Schaltjahre, nämlich 749,
‘753 und 757 in Gemeinjahre zu verwandeln. Erst das
Jahr 761 d.St. oder 8 n. Chr. wurde wieder ein Schalt-
jahr, und von diesem Zeitpunkt an bis auf unsere Tage
hat der julianische Kalender, der bekanntlich blofs noch
bei den Bekennern der griechischen Kirche im Gebrauch
ist, keine Störung weiter erlitten.
Aus obigen Zahlen ist leicht zu folgern, dafs man,
um die in dem Zeitraum von 712 bis 757 verschobe-
nen römischen Data zu berichtigen, addiren müsse:
*) Suetonius sagt nämlich a.a. O., zugleich mit der Gor-
rection sei dem Monat Sextilis der Name Augustus beigelegt
worden. Dies geschah aber nach Censorinus (c. 22) Marcio
Censorino C. Asinio Gallo Coss., a. u. 746.
Römer. 133
einen Tag vom bissextum a. u. 712 bis zum VI. Cal.
Martii 713,
einen Tag vom bissextum 745 bis zum VI. Cal.
Martii 147;
einen Tag zwischen den bissexuis der ‘Jahre 718
und 124 di
zwei Tage bis zum VI. Cal. Martii 725,
einen Tag bis zum bissextum 727,
zwei Tage bis zum VI. Cal. Martii 729,
einen Tag bis zum bissextum 730,
zwei Tage bis zum bissextum 7356,
drei Tage bis zum VI. Cal. Martii 737,
zwei Tage bis zum bissextum 739,
drei Tage bis zum VI. Cal. Martii 741,
zwei Tage bis zum bissextum 742,
drei Tage bis zum VI. Cal. Martii 749,
zwei Tage bis zum VI. Cal. Martii 753,
einen Tag bis zum VI. Cal. Martii 757,
mit welchem Datum der römische Kalender wieder in
sein richtiges Geleise kommt. Man vergleiche, was
oben in der ägyptischen Zeitrechnung (1,160) hieraus
für den Neujahrstag des alexandrinischen ‚Jahrs gefol-
gert ist.
Es gibt indessen einen Umstand, der diese Reduction
unsicher macht, ich meine die Einschaltung und Aus-
merzung einzelner Tage, die man vornahm, so oft die
Nundinae mit den Nonis oder dem Jahranfange in Col-
lision geriethen. Zu der oben (2,63) aus Dio Cassius
‘) Man sieht also, dafs die Schlacht bei Actium, die nach Dio
Cassius am 2. September a. u. 723 geliefert worden ist,' (4, 153), -
eigentlich am 3. September Statt gefunden hat.
134 Technische Chronologie.
angeführten, das Jahr 714 d. St. betreffenden; Stelle
füge ich noch eine andere desselben Schriftstellers '),
wo bei Bemerkung einer im Jahr 797 der Nundinae
wegen geschehenen Verschiebung der Tage gesagt wird,
dafs man sich dergleichen Willkührlichkeiten sonst
häufig — dhore moAAdzı; — erlaubt habe.
Das Verdienst, welches sich Cäsar und August
um die Verbesserung der Zeitrechnung erwarben, scheint
zunächst Veranlassung zur Einführung der Monatsnamen
Julius und Augustus gegeben zu haben. Jener wurde
C. Caesare E et M. Antonio Coss.°), also im. Todes-
jahr des erstern auf den Vorschlag des leiztern °) dem
Quintilis beigelegt, in welchem der Dictator geboren
war‘). Diesen führte Augustus selbst ein, bei Gelegen-
heit seiner vorhin erwähnten Rectification des Schalt-
wesens. Er wählte nicht den ‚September, in welchem
er geboren war, sondern den Sextilis, wegen der vie-
len in demselben von ihm gewonnenen Siege, welche
in dem von Macrobius aufbewahrten Senatuscon-
sult (1,153), wodurch dieser Namenwechsel sanktionirt
wurde, aufgezählt sind °).
t) Hist. LX.c.24. Irrig sagt der Geschichtschreiber, dafs die
Nundinae — d ayopa d da Tüv Zwviu nuepöv — versetzt worden
seien. Dies war schwerlich je der Fall.
2) Gensor.l.c.
°) Legem ferente M. Antonio M. filio Consule. Macrob., Sa-
turn. L 12.
*) Dio Cassius XLIV, 5. Appian. de bello civ.1. TI. p. 494
ed. Steph. Nach Macrobius traf Cäsar’s Geburtstag auf den
IV. Idus Quintiles (2, 129).
°) Annum a D. Iulio ordinatum, sed postea negligentia con-
turbatum atque confusum, rursus ad pristinam rationem rede-
RöMeER A 135
Es ist schr zu bedauern, dafs die Fasti des Iulius
Cäsar nicht in ihrer ursprünglichen Form auf uns
gekommen sind. Bruchstücke davon haben sich auf
manchen in und aufser Rom gefundenen Denkmälern
erhalten, aber keins gibt eine Idee von allem, was in
dem Kalender, wie er aus den Händen seines Urhebers
gekommen ist, gestanden haben mufs. -Diese Bruch-
stücke sind von Gruter und vollständiger von Fog-
gini gesammelt worden 11. Letzterer stellt folgende
elf mit gelehrten Erläuterungen begleitete Kalender zu-
sammen:
1) das Calendarium Maffaeiorum, welches durch alle
‘Monate geht; oa
2) das Cal. Praenestinum von Verrius: Flaccus zu-
sammengetragen, und nur in Fragmenten der Mo-
nate Ianuarius, Februarius, Martius, Aprilis und
December vorhanden ;
3) das Cal. Capranicorum. mit den vollständigen Mo-
naten Augustus und September;
4) das Cal. Amiterninum mit Fragmenten der Mo-
nate Maius bis December ;
git, in cuius ordinatione Sextilem mensem e suo cognomine
nuncupavit, magis quam Septembrem, quo erat natus, quia
hoc sibi et primus consulatus et insignes wictoriae obtigis-
sent. Sueton. Aug. c. 34. Vergl. Dio Cassius LN. 6.
+) Fastorum anni Romani a Ferrio Flacco ordinatorum re-
liquiae, ex marmorearum tabularum fragmentis Praeneste nu-
per effossis collectae et illustratae. Accedunt. Pei? Flacci
. operum fragmenta omnia quae exstant, ac Fasti Romani
singulorum mensium ex hactenus repertis calendariis mar-
moreis inter se conlatis expressi, cura et studio P. F. F.
Rom 17179, fol.
136 Technische C hronologie.
5) das Cal. Antiatinum. mit Bruchstücken der sechs
letztern Monate;
6) das Cal. Exquilinum mit einem Theil des Maius
und Iunius;
7) das Cal. Farnesianum nur mit einigen Tagen des
Februarius und Martius;
. 8) das Cal. Pincianum mit Fragmenten der Monate
. Tulius, Augustus und. September ;
9) das Cal. Fenusinum mit den vollständigen Mo-
naten Maius und Iunius;
10) das Cal. Vaticanum mit einigen Tagen des Mar-
tius und Aprilis;
11) das Cal. Allifanum mit einigen Tagen des Iulius
und Augustus.
Ueberall finden sich die Monatstage eben so mit den
wiederkehrenden acht ersten Buchstaben des Alphabets
bezeichnet, wie in unsern Kalendern sonst mit den sie-
ben ersten. Diese Buchstaben beziehen sich keineswe-
ges auf einen Mondeirkel, wie Bianchini glaubt "1.
sondern ‚auf die von den Nundinis gebildeten wochen-
ähnlichen Zeitabschnitte. ` Die Römer hatten nämlich
eine achttägige Woche. Sieben Tage arbeitete der
Landmann; am achten kam er in die Stadt, um zu
handeln und sich nach Staatsangelegenheiten zu er-
kundigen, weil jeder römische Bürger, auch auf dem
Lande, Antheil an der Gesetzgebung und Vertheilung
der Staatsämter hatte. Dieser Markttag wurde Nundi-
nae genannt, weil er nach römischem Sprachgebrauch
nono quoque die wiederkehrte?). Jeder Gesetzvorschlag
') De Calendario et cyclo Caesaris. Rom 1703, fol.
"JI Varro R.R. II, praef. Dionys. VI, zg. Columella in
praef. Plin. H. N. XVIII,3. Macrob. Saturn. I, 16. Unter den
D
Römer. 137
mufste nach der lex Caecilia Didia *) zur Einsicht
sämmtlicher römischen Bürger ein Trinundinum, d.i.
zwei römische Wochen hindurch, die Nundinas, wo-
durch sie begrenzt wurden, mitgerechnet, also siebzehn
Tage, angeschlagen bleiben. Diese Zeiteintheilung war
bei den Römern uralt, indem ‘ihre Einführung von
einigen. dem Romulus, von andern dem Servius Tullius
beigelegt wird. Höchstwahrscheinlich schreibt sie sich
von den Etruskern her, welche nach Macrobius?)
nono quoque die regem suum salutabant et de pro-
priis negotiis consulebant. Die Ordnung der Nundinae
scheint eben so wenig, wie die unserer Sonntage, je
eine Unterbrechung erlitten zu haben; aber wohl mo-
dificirte man, wie wir oben (2, 62, 134) gesehen haben,
hin und wieder einen Monat, um das Zusammentreffen
der Nundinae mit ominösen Tagen zu verhüten. Die
Reihe jener acht Buchstaben stand also mit den Nun-
dinis in Verbindung. Zwar änderten diese, gleich un-
sern Sonntagen, mit jedem Jahr. die Stellen, die sie in
den einzelnen Monaten einnahmen; es konnte aber der
Neuern handelt am gründlichsten hievon Erycius Puteanus in
seiner Schrift de Nundinis Romanis. ©. den achten Band des
Thesaurus von Grävius. Aus dem durch die Etymologie des
Worts Nundinae veranlafsten Mifsgriffe des spätlebenden . Ma-
crobius, dafs er die römischen Lialeul octo diebus arbeiten,
nono autem die in die Stadt gehen läfst, mufs man nicht mit
De la Nauze schliefsen ei , dafs es zwei verschiedene rö-
mische Wochen, eine acht- und eine neuntägige gegeben habe,
wovon die letztere den Zeiten vor der julianischen Reform an-
gehört habe. i
t) Gegeben unter dem Consulat des Cäcilius und Didius a. u.
656. Cic. Phil. V,3.
2) Saturn. I, 15.
138 Technische Chronologie.
ihnen jedesmahl angehörige Buchstabe in Cäsar’s Ka-
lender durch einen 32jährigen Cyclus auf eine ähn-
liche Weise, wie unser Sonntagsbuchstabe durch einen
28jährigen, berechnet werden, wozu sich indessen nir-
gends bei den Alten eine Anweisung findet.
Die Einrichtung der Nundinae bestand bis auf
Constantin. In einer Steinschrift bei Gruter')
und Puteanus °) heifst es von ihm: Provisione etiam
pietatis suae Nundinas die solis perpeti anno constituit.
Er verlegte also die Markttage auf die Sonntage. Nun
wurde die siebentägige Woche, die schon früher beim
christlichen Cultus gebräuchlich war, auch ins bürger-
liche Leben eingeführt.
Einige unter den obigen Kalendern begnügen sich;
blofs die Tage. der Calendae, Nonae und Idus zu ver-
zeichnen; andere geben zugleich jedem zwischen diesen
Haupteinschnitten der Monate liegenden Tage das ihm
zugehörige römische Datum; alle aber vereinigen sich
dahin, den Charakter der einzelnen Tage zu bemerken,
ob sie nämlich F. (fasti), N. (nefasti), NP. (nefasti ex
prima parte), EN. (endotercisi) oder C. (comitiales) wa-
ren. Eine Erläuterung dieser Benennungen findet sich
beim Varro und Macrobius °). Nur bemerke ich,
dafs endotercisi oder enterecisi die ältere Form des Worts
intereisi ist. Zuweilen ist ein Tag, der in dem einen
1) Inscr. ant. p. CLXIV,2.
2) De Nundinis c. XXVI, col. 682.
2) De l. LN, col. 35. Saturn. 1,16. Gründliche Untersuchungen
' über diese und andere den römischen Kalender betreffende Ge-
genstände findet man in Van Vaassen Animadversionum histo-
rico-criticarum ad Fastos Romanorum sacros fragmenta, di-
gessit et praefatus est Christ. Saxius. Traj. ad Rhen. 1785, 4.
Römer. 139
Kalender ein C. hat, im andern mit einem F. bezeich-
net. Der Unterschied ist gering; denn die comitiales,
wenn an ihnen keine Comitia gehalten wurden, waren
zugleich fasti. Aufserdem finden sich die Feste und in
einigen die merkwürdigsten Jahrstage angemerkt. So
z: B. steht im Calendario, Antiatino beim 1. Au-
gust: Augustus Alexandriam recepit (1,153)'). Es
wurde unmittelbar nach der julianischen Reform ge-
bräuchlich, dafs die Verfertiger der Kalender dergleichen
Notizen gaben, um den Imperatoren zu schmeicheln.
Cicero wirft dem M. Antonius vor °), dafs er in den
Fastis bei den Lupercalien habe anmerken lassen: Caio
Caesari Dietatori perpetuo M. Antonius Consul populi
iussu regnum detulit; und er selbst erlaubte sich den
Namen Brutus in die Fastos tragen zu lassen 3). Unter
den Kaisern ging die Licenz in diesem Punkte weit.
Noch zwei aus dem Alterthum auf uns gekommene
Kalender müssen hier erwähnt werden. Zuerst ein Ca-
lendarium rusticum auf Marmor, in welchem Namen
und Dauer eines jeden Monats, die Beschaffenheit der
Nonae, ob sie nämlich quintanae oder septimanae sind,
die Tages- und Nachtlänge in Aequinoctialstunden, das
Zeichen, worin die Sonne den gröfsten Theil des Monats
verweilt, die Tage der Aequinoctien und Solstitien, die
Schutzgottheit eines jeden Monats, einige ländliche Ge-
1) Wenn hier der 1. August folgendermafsen bezeichnet ist:
E K A A EE Spei. Aug. Alexand. recepit, so
lehrt die Vergleichung mit dem Cal. Capranicorum, dafs die Lücke
so zu ergänzen ist: Ti, Claudii natalis. Dedicatio aedis Spei.
Das anfängliche Æ ist der Nundinalbuchstabe.
2) Philipp. II, 34.
3) Epist. ad Brut. XV.
t
140 Technische Chronologie.
schäfte und die vornehmsten Feste angegeben sind. Es
findet sich bei Gruter ') und mit Noten von Fulvius
Ursinus im achten Bande des Thesaurus von Grävius.
Zweitens ein Calendarium nach Art der elf obigen, zu-
erst vollständig von Lambek aus einer Handschrift der
kaiserlichen Bibliothek zu Wien mit schätzbaren Anmer-
kungen ans Licht gestellt 2). Es ist in antiquarischer
Hinsicht wegen der darin enthaltenen Zeichnungen, für
uns aber defshalb merkwürdig, weil es das Jahr zugleich
in Wochen und Nundinas abgetheilt darstellt, indem die
sieben Buchstaben der Woche neben den acht der Nun-
dinae durch alle Monate wiederkehrend fortlaufen. Es
mufs also in eine Zeit gehören, wo schon die christ-
liche Woche im Gebrauch, aber die heidnische noch
nicht ganz erloschen war, etwa in die Mitte des vierten
Jahrhunderts, und wirklich ist unter den vielen Kai-
sern, deren Geburtstage in diesem Kalender aufgeführt
sind, Constantius der letzte. Erst als Theodosius
die unbedingte Feier des Sonntags durch förmliche Ge-
setze geboten hatte °), scheint von den Nundinis nicht
weiter die Rede gewesen zu sein.
In allen bis jetzt aufgefundenen Kalendern ver-
mifst man die Auf- und Untergänge der Gestirne und
die Zrıonuaciaı oder Witterungsanzeigen, die Cäsar
nach dem Beispiel seiner Vorgänger, des Meton, Eu-
doxus und anderer, in seinen Kalender aufnahm. Bei
dem höchst schwankenden Zustande, worin sich die rö-
1) Inscriptt. p. 138, 139.
?) Comment. de Bibliöth. Caesarea Vindobonensi lib. IV.
D 277. Auch im achten Bande von Grävii Thesaurus.
°) Codex Theodos. 1. II, tit. 8. 1. VII, tit. 8.
Römer. ER
mische Zeitrechnung vor ihm befunden hatte, waren
die Landleute, Schiflfahrer, kurz alle diejenigen, denen
die richtige Beachtung der Jahrszeiten ein Bedürfnifs
ist, genöthigt gewesen, sich nach den Erscheinungen
der Gestirne zu richten. Die feste Jahrform, die er bei
seinem Kalender zum Grunde legte, machte zwar der-
gleichen Zeitbestimmungen entbehrlich; er hielt es in-
dessen für nöthig, die Römer mit den Monatstagen be-
kannt zu machen, denen die Erscheinungen entsprachen,
welche ihnen bis dahin zur Richtschiähr gedient hatten.
Ob wir nun gleich diese Partie seines Kalenders nir-
gends im Zusammenhange erhalten finden, so kommen
doch so viele Bruchstücke davon in den Fastis des
Ovid, beim Plinius, Columella und anderswo vor,
dafs sie sich fast vollständig wiederherstellen lassen
wird. Es ist hier nicht der Ort, in ausführliche Er-
örterungen über diesen Gegenstand einzugehen; ich
kann ihn nur so weit verfolgen, als er auf seine Be-
stimmung der Jahrszeiten Bezug hat.
Er theilte, wie wir aus Varro *), Plinius 21 und
Columella’) ersehen, das Jahr in acht Zeiten, de-
nen er eben so viel gleiche Theile der Sonnenbahn an-
wies. Die Einschnitte wurden durch die Nachtgleichen
und Sonnenwenden bestimmt, hätten also nach unserer
Weise dem Anfange des Widders, der Mitte des Stiers,
dem Anfange des Krebses, der Mitte des Löwen, dem
Anfange der Wage, der Mitte des Skorpions, dem An-
fange des Steinbocks und der Mitte des Wassermanns
1) R. R.T; 28. \
2) H.N. XVII, AE
3) R.R.IX,14; XI, 2.
142 Technische Chronologie.
entsprechen sollen. Allein er setzte die Nachtgleichen
und Sonnenwenden auf die achten Grade der Zeichen,
nicht etwa die Cardinalpunkte östlich, sondern die An-
fänge der Zeichen ‘westlich von den Koluren schiebend,
z.B. den des Widders in den jetzigen 23sten Grad der
Fische, so dafs die Sonne den Widder acht Tage frü-
her erreichte, als das Frühlingsäquinoctium, jenen nach
Columella am 17ten, dieses am 25. März. Der ein-
fache Grund dieser Begrenzung der Zeichen, über die
Scaliger und Petavius viel gegrübelt haben '), ist
gewifs kein anderer als der, dafs so die Hauptsterne
der Bilder des Thierkreises, von denen die. Zeichen
ihre Namen haben, ganz und symmetrisch: in densel-
ben zu stehen kamen, was weniger der Fall gewesen
sein würde, wenn man den Zeichen ihre jetzige Stel-
lung gegeben hätte, Es gilt dies besonders für die Zeit
des Meton und Eudoxus (400 v. Chr.), die Colu-
mella als die Urheber dieser Anordnung nennt. Seine
zum Theil schon oben (1,322) angeführten Worte sind:
Nec me fallit Hipparchi ratio, quae docet.solstitia et
aequinoctia non octavis, sed primis partibus signorum
confici. Verum in. hac ruris disciplina sequor nunc
Eudoxi et Metonis, antiquorumque fastus astrologo-
rum, qui sunt aptati publicis sacrificiis, quia et notior
est ista wetus agricolis concepta. opinio; nec tamen
Hipparchi subtilitas pinguioribus, ut aiunt, rusticorum
litteris necessaria est. Wir ersehen hieraus, dafs Hip-
parch die Zeichen nach- jeiziger Weise begrenzt hatte.
Die Römer folgten dem Meton und Eudoxus. Jetzt
haben sich in Folge der Vorrückung der Nachtgleichen
1) Man vergleiche die Var. dissert. IL, 4ff. des letztern.
RÖMER. 143
Bilder und Zeichen längst gänzlich gegen einander ver-
schoben (1, 28).
Wie die Vergleichung der obgedachten Zeugnisse
des Varro, Plinius und Columella lehrt, waren
die. Data der acht Jahrpunkte in Cäsar’s Kalender fol-
gende:
Bruma 25. December.
Veris initium „7. Februar.
Aequinoctium vernum 25. März.
Aestatis initium 9. Mai.
‚Solstitium 24. Junius.
Autumni initium 11. August.
Aequinoctium autumni 24, September.
Hiemis initium 11. November.
Man sieht also, dafs Cäsar nicht, wie es jetzt ge-
schieht, den Anfang, sondern die Mitte des Früh-
lings, Sommers, Herbstes und Winters auf die Nacht-
gleichen und Sonnenwenden gesetzt hat. Wie weit er
dabei der vaterländischen Sitte gefolgt ist, läfst sich
nicht mit Sicherheit ausmitteln. So viel ist gewifs,
dafs er nach uralter griechischer Weise (1,241) den
Anfang des Sommers noch immer an den Frühauf-
gang der Plejaden knüpfte, ungeachtet sich derselbe
für seine Zeit und Polhöhe erst am 28. Mai, fast drei
Wochen nach dem Anfange seines. Sommers, ereignete.
Dafs er ihn aber wirklich so viel früher im Jahr ange-
setzt habe, lehren folgende Stellen des Columella t):
Nonis Maüs Vergiliae exoriuntur mane; VI. Idus Ver-
giliae totae apparent; und des Plinius°): Sic fere
1) R. R: XI 2,39.
2) H. N. XVII, 66. Plinius sagt ausdrücklich, dafs er alle
dergleichen Angaben aus Gäsar’s Kalender entlchnt habe: Nos
144 Technische Chronologie.
in VI. Idus Mai, qui est Vergiliarum exortus, de-
currunt sidera.
Richtiger combinirte er den Anfang des Winters
mit dem Frühuntergange dieses Gestirns: FT. Idus
Novembris Vergiliae mane occidunt; Vergiliarum occa-
sus a.d. III. Idus Novembris, wie Columella und
Plinius. sagen‘). Die Erscheinung erfolgte damals zu
Rom am 9. November.
Bedeutend irrte er wieder, wenn er; wie Plinius
berichtet °), den Frühuntergang der Leier zum
Zeichen des beginnenden Herbstes machte: TIZ. Idus
Aug. Fidicula occasu suo autumnum inchoat, uti Cae-
sar adnotat. Die Erscheinung traf zu. Rom erst am
24. August ein.
Schon aus diesen wenigen Beispielen wird man ab-
nehmen; dafs er die Auf- und Untergänge der Sterne,
die er in seinen Kalender brachte, nicht durchgehends
nach eigenen Beobachtungen angesetzt haben könne.
Und wirklich findet sich bei näherer Untersuchung,
dafs er meistens ältern, auf südlichere Polhöhen sich
beziehenden Bestimmungen gefolgt ist 71.
sequemur observationem Caesaris; maxime haec erit Italiae
ratio. Ib. 57.
1) R.R.XI,2,84. H.N. XVII, 60.
2) Ib. 68.
2) Ich habe dies in einer 1822 der Berliner Akademie vorge-
legten und in ihren Schriften abgedruckten Abhandlung über
den astronomischen Theil der Fasti des Ovid mit -Hülfe
des Calculs näher nachgewiesen. Dieses Gedicht besingt die rö-
mischen Feste und die Fixsternerscheinungen, die in Cäsar’s
Kalender verzeichnet standen; aber nur die erste Hälfte in sechs
eben so viele Monate betreffenden Büchern ist vollendet worden,
RÖMER. 145
Der Anfang des Frühlings, der von keiner ausge-
zeichneten Himmelserscheinung begleitet war, machte
sich durch den Favonius oder lauen Westwind
bemerklich, der dann zu wehen begann, daher a fa-
vonio nach: römischem Sprachgebrauch eben so vom
Anfange des Frühlings heifst, wie a Fergiliarum
exortu, a Fidiculae occasu und a Vergiliarum oc-
casu vom Anfange des Sommers, Herbstes und
Winters.
Die feste Jahrform, die dem julianischen Kalender
zum Grunde lag, entwöhnte die Landleute allmählig von
der Beachtung der Auf- und Untergänge der Sterne.
Columella, der am Ende des ersten Jahrhunderts
der Reform schrieb, hielt es noch für nöthig, in sei-
ner Nachweisung der wesentlichsten ländlichen Geschäfte
überall neben den Monatstagen die zugleich eintreffen-
den Fixsternerscheinungen zu erwähnen, dahingegen der
etwa hundert Jahre später lebende Palladius seinen
Ruralkalender blofs an die Monatstage geknüpft hat.
So viel iiber die Jahrformen der Römer. Wir haben
nun noch ihre Jahrrechnungen zu betrachten.
‘ Dafs sie ihre Jahre nach den Consuln zählten,
ist eine bekannte Sache. Es geschah dies selbst noch
unter den Kaisern, so wenig auch die beiden Consuln,
die, einer alten Form zu genügen, fortwährend jährlich
gewählt wurden, an der Seite des Princeps zu bedeuten
à
oder auf uns gekommen. In vielen Handschriften findet sich
dem Gedicht eine kurze Inhaltsanzeige in der Form und unter
dem Titel eines Calendarii vorgesetat.
H. [10]
146 Technische Chronologie.
haben mochten. Dies Schattenwesen erlosch erst‘ völlig
a. u. 1294, 541 ù. Chr., wo Flavius Basilius Iu-
nior als der leizie Privatmann genannt wird, der das
Consulat verwaltete 71.
Unter den Verzeichnissen der Consuln, die wir dem
Fleifse mehrerer gründlichen Alterthumsforscher, eines
Panvinius, Pighius, Sigonius, Sanclemente
und anderer verdanken, verdient seiner Genauigkeit und
bequemen Anordnung wegen vor allen genannt zu wer-
den: Theodori Iansonii ab Almeloveen Fastorum
Romanorum consularium libri duo 71. Das erste Buch
gibt die Namen in chronologischer, das andere in alpha-
betischer Ordnung. Für die spätere Zeit, vom Jahr
898 d. Sts an, ist sehr brauchbar: Petri Relandı
Fasti Consulares ad illustrationem Codicis Justinianei
ac Theodosiani 71.
Als die Römer gegen das Ende des sechsten Jahr-
hunderts d. St. ihre Geschichte mit einiger Kritik zu
bearbeiten anfingen, kam es darauf an, die Namen der
-Consuln, Kriegstribunen und Dictatoren, nach denen
sie die Jahre bezeichnet fanden, an eine feste Aere zu
knüpfen, wozu sich ihnen am natürlichsten die Olym-
piaden darboten, und so eine vaterländische Jahrrech-
nung zu schaffen. Dies Unternehmen hatte seine be-
sonderen Schwierigkeiten, die zunächst in dem grofsen
Mangel urkundlicher Nachrichten lagen. Ihr ältester
+) S. Pagii Dissertatio hypatica seu de Consulibus Caesa-
reis (Lyon 1682, 4) p. lI. c. ult.; auch seine Critica in Annales
Baronii ad h. ann.
2?) Amsterdam 1705, zweite Ausgabe 1740, 8.
°) Utrecht 1715, 8.
Römer. 447
Geschichtschreiber, ja eigentlicher Prosaist, Q. Fabius
Pictor, lebte erst zur Zeit des zweiten ‘punischen Krie-
ges. Wie schlecht es früherhin, nicht etwa blofs unter
den Königen, sondern selbst noch lange unter den Con-
suln, um die römischen Annalen stand, geht aus fol-
gender merkwürdigen Notiz beim Livius hervor t);
Lex vetusta est, priscis litteris verbisque scripta , ut,
qui praetor maximus sit, Idibus Septembribus clavum
pangat. Fixa fuit dextro lateri aedis Iovis optimi
maximi, ex qua parte. Minervae templum est. Eum
clavum, quia rarae per ea tempora litterae
erant, notam numeri annorum fuisse ferunt,
eoque Minervae templo dicatam legem, quia
numerus Minervae inventum sit. Noch im Jahr
391 d. St. unter dem Consulat des Cn. Genucius und L.
Aemilius Mamercinus wurde ein Dictator clavi figendi
causa gewählt. Die Ceremonie hatte jedoch damals
schon ihre frühere Bedeutung verloren ; denn man wie-
derhohlte sie blofs, um den Zorn der Götter zu besänf-
tigen, weil man aus dem Munde alter Leute wissen
wollte, dafs einmahl eine pestartige Krankheit in Folge
derselben aufgehört habe.
Auch dadurch scheint die Ausmittelung des Olym-
piadenjahrs der einzelnen Begebenheiten erschwert wor-
den zu sein, dafs die Zeit des Eintritts der Consuln
bis zum Anfange des siebenten Jahrhunderts der Stadt
geschwankt hat. Hier ist im Zusammenhange, was sich
über diesen Punkt aufgezeichnet findet. Ovid sagt vom
4. Ianuarius:
D LX ef
[10*]
148 Technische Chronologie.
Festibus intactis Tarpeias itur in arces,
Et populus festo concolor ipse suo est.
Iamque novi praceunt fasces, nova purpura fulget,
Et nova conspicuum pondera sentit ebur.
Fast. I, 79.
Zu seiner Zeit traten also die Consuln ihr Amt mit
den Calendis Ianuariis an. Dies war späterhin
durchweg der Fall, früherhin nicht. In den ältesten
Zeiten der Republik geschah es an den Calendis
Sextilibus, ut tunc principium anni agebatur, wie
Livius sagt‘). In diese Periode mufs die vorhin ge-
dachte Ceremonie mit dem Nagel gehören, der an den
Idus des September, mithin nicht lange nach Anfang
des neuen Jahrs, zur Bezeichnung des abgewichenen
auf dem Capitol eingeschlagen wurde. Weiterhin, zur
Zeit der Decemvirn, finden wir die Idus Maias als so-
lemnes ineundis magistratibus bei eben diesem Schrift-
steller genannt 71. Dann kommen bei ihm in gleicher
Beziehung die Idus Decembres 71. und späterhin die
Idus Martiae vor*). Erst seit dem Consulat des
t) III,6. Auch Dionysius spricht 1. IX. c. 25 beim Jahr 278
vom Sextilis.
2) III,36. Vergl. Dionysius X, 59.
3) IV,37; V,9und 11. An der ersten Stelle ist von 331, an
den beiden letztern von 352 die Rede. Dionysius am Ende
des elften Buchs bemerkt ein Gleiches von 311. Im Jahr 352
mufsten die Militärtribunen, mit denen man unzufrieden war,
schon am 1. Oktober resigniren. Es folgt aber aus den Worten
des Livius gerade nicht, wie De la Nauze und andere glau-
ben, dafs es von nun an bei diesem Dato blieb.
1) S. den Anfang des 22, 26 und 32sten Buchs. An der er-
sten Stelle wird gesagt, dafs der Consul Cn. Servilius 537 sein
Römer. 149
Q. Fulvius Nobilior und T. Annius Luscus, d.i. seit
a. u. 601, traten die Consuln, wie nachher immer, am
1. Ianuarius ein. Dies sagt Cassiodor‘) bestimmt mit
den Worten: Hi primi consules Calendis Tanuarüs ma-
gistratum inierunt propter subitum Celtiberiae bellum.
Die Nachricht scheint aus dem verloren gegangenen sie-
benundvierzigsten Buch des Livius entlehnt zu sein,
In der Epitome, die gewöhnlich für dies Factum
eitirt wird, ist nur sehr dunkel davon die Rede/?),
Amt an den Idus des Martius angetreten, und nicht bemerkt,
dafs dies damals zum erstenmahl geschah. Vielmehr lassen die
Fasti triumphales schlielsen, dafs die Veränderung schon
zwischen den Jahren 474 und 488 geschehen sein müsse. Im
Jahr 473 (474) triumphirte erst der Consul Tib, Coruncanius
über die Volsinienser an den Calendis des Februarius, und dann
der Proconsul L. Aemilius Barbula über die Tarentiner, Samni-
ter und Salentiner am VI. Idus Quintiles; das Consularjahr kann
also damals noch nicht mit den Idus des Martius angefangen ha-
ben. Im Jahr 487 (488) dagegen triumphirten erst beide Consuln
kurz hintereinander, der eine am Schlufs des September, der an-
dere im Anfange des Oetober über die Sarsinaten, und dann wie-
der beide kurz hintereinander im Anfange des Februarius über
die Salentiner und Messapier. Während ihrer Amtsführung mufste
also schon der Februarius der spätere Monat im Jahr sein.
1) Chronicon p. 681. Opp. ed. Col. Allob. 1656, 4. Noch
mehr Wechsel bringt Hr. Bredow durch Combination heraus.
Man sehe eine hieher gehörige Abhandlung in seinen Unter-
suchungen über einzelne Gegenstände der Geschichte, `
Geographie und Chronologie.
2) Es müssen mehrere Wörter aus dem Text gefallen sein.
S.Drakenborch,. Dafs im Anfange des siebenten Jahrhunderts
d.St. der December der letzte Monat wurde, was früher der Fe-
bruarius gewesen, zeigt die Verlegung der Parentalia vom Fe-
brugrius (2,52) auf den December. - Diese Veränderung machte
D. Brutus Callaicus, der 616 Consul war. $.Cicero de legg. II, 21,
Na aR,
150 Technische C hronologie.
Wie man sieht, gab ein plötzlich ausgebrochener
Krieg Veranlassung, dafs die Consuln des Jahrs 601
ihr Amt ein paar Monate früher als gewöhnlich antra-
nten. Fanden bei den frühern Aenderungen des Ter-
mins ähnliche Verkürzungen Statt, oder wurde die
eine zum Theil durch die andere ausgeglichen? Letzte-
res ist wahrscheinlicher; wenigstens mufs der Ueber-
gang von den Idus des Maius zu den Idus des Decem-
ber eine Verlängerung gewesen sein, da sich die
zweiten Decemvirn, wie bekannt, eigenmächtig meh-
rere, Monate über die gesetzliche Frist in ihrem Amt
behauptet haben. Die richtige Beurtheilung dieses Ge-
genstandes mufste den römischen Chronologen um so
schwieriger fallen, da sie bei ihren Untersuchungen im-
mer einen dreifachen Jahranfang zu unterscheiden hat-
ten, den politischen, bürgerlichen und histori-
schen. Unter dem politischen verstehe ich den Ein-
tritt der Consuln, nach denen die Jahre in den öffent-
lichen Akten unterschieden wurden. Für den bür-
gerlichen, oder, wenn man lieber will, religiosen,
hat, wie oben (2,55) gezeigt worden, lange der 1. Mar-
tius gegolten. Den historischen nenne ich den Tag,
auf den eine alte Tradition die Gründung Roms setzte,
und von dem daher eigentlich auch die Jahre der Stadt
gezählt wurden, ich meine das Fest der Palilia am
XI. Cal. Maii oder 21. April (2,47).
Man darf sich daher gar nicht wundern, wenn die
Alten über das Olympiadenjahr der Erbauung Roms
so verschiedener Meinung waren. Die Hypothesen
besonders daselbst Lambinus Ergänzung der Lücke, und
Plutarch Quaest. Rom. XXXIV.
Römern. 151
schwanken in einem Zeitraum von nicht weniger als
442 Jahren.
Am weitsten ging in seinen Rechnungen der Dich-
ter Ennius zurück. In zwei uns von Varro‘) aaf
bewahrten Versen:
Septingenti sunt paulo plus aut minus anni,
Augusto augurio postquam incluta condita Roma’st,
gab er der Stadt ein Alter von 700 Jahren. Da er nun
nach varronischer Aere im Jahr 585 gestorben ist ?), so
kann er die Erbauung Roms nicht später als 870 v.Chr.
gesetzt haben. Man hat hier an zehnmonatliche
Jahre gedacht, welche allerdings die so abweichend er-
scheinende Zahl 700 fast ganz auf die herrschende An-
sieht zurückbringen würden. Allein es wäre nicht zu
begreifen, warum er sich einer Jahrform bedient hätte,
die längst nicht mehr, wenn anders je, im Gebrauch
war, und wie dem gelehrtesten aller Römer, der nur
hundert Jahr später lebte, nicht eingefallen sein sollte,
was es mit einer Zeitbestimmung, die er in den Wor-
ten:-/n hoc mune denique est, ut dici possit, non cum
Ennius scripsit, als ene verfehlte darstellt, eigentlich
für eine Bewandnifs hatte. Es scheint daher an Con-
sularjahre gedacht werden zu müssen. Vermuthlich war
der Dichter hierin den Annales Maximi gefolgt; we-
nigstens versichert Cicero °), dafs er mit denselben
1) R. R.II, 1. Vergl. Suet. Aug. c. Ta
2) Caepione et Philippo iterum Consulibus. Cicero Cat.
Maj. c.5.
3) De Republ.1,16. In Hin. Mai’s Anmerkung wird Aus-
kunft über diese seit den ältesten Zeiten vom Pontifex Maxi-
mus geführten Jahrbücher gegeben. Die Hauptstelle ist Cic. de
orat. II, 12.
152 Technische Chronologie.
bei Bestimmung einer Ze Jahr 350 d. St. eingetrete-
nen Sonnenfinster»is bis auf den Tag übereingekom-
men sei.
mimäus-aus Sicilien, der etwa hundert Jahre
trüher als Ennius schrieb und wegen seiner Zuver-
lässigkeit in keinem besondern Ruf,stand (1,378), setzte
die Gründung der Stadt gleichzeitig mit der von Car-
thago in das 38ste Jahr vor der ersten Olympiade, also
in 814 v.Chr. Dionysius, der uns diese Notiz
gibt '), sagt, er wisse nicht, welcher Canon dabei zum
Grunde liege.
Am jüngsten machten die Stadt: zwei der frühsten
römischen Geschichtschreiber, Q. Fabius Pictor und
L. Cincius Alimentus. Nach jenem soll sie im er-
sten Jahr der achten, nach diesem Am vierten der
zwölften Olympiade erbaut sein ?). Letztere Bestim-
mung bringt ihre Gründung. bis: zum. Jahr 728 v. Chr.
herab. Alle übrigen Angaben, und zwar gerade die der
glaubwürdigsten Schriftsteller, lassen sich auf die drei
Jahre Ol. 6,3, OLGA und Ol.7,1 zurückführen. .
Für das erste erklärte sich M. Terentius Varro.
Wir schliefsen dies mit grofser ‚Sicherheit (ausdrücklich
gesagt findet es sich nirgends) ans der Darstellung des
Censorinus, Dieser berichtet ê), Varro habe drei
1) Ant.1, 74.
2) Ebend. Es sind die Worte Köivrog 8b Baßıos xard ad spiren
Zeoc thg oydons "Ovumıddog aus dem Text gefallen, die sich blofs
in der vatikanischen Handschrift erhalten haben. Dieselbe Notiz,
jedoch minder bestimmt, findet sich beim Solinus: Cincio Ro-
mam duodecima Olympiade placet conditam, Pictori octavo.
Polyh. c. 1.
"1 e 21. Er hatte vermuthlich die Antiquitates des Varro
vor Augen, die er c. 47 nennt.
Römer. -
Zeitalter unterschieden, das unbekannte, mythische
und historische, von denen letzteres mit. der ersten
Olympiade begonnen, und: fährt dann fort: De tertio
tempore fuit quidem aliqua inter auctores dissensio,
in sex septèmye tantummodo annis versata. Sed. hoc
quodcunque ; caliginis. Varro. discussit, et pro caetera
sua sagacitate, nune diversarum- civitatium conferens
tempora, nunc defectus, eorumque intervalla. retro di-
numerans, ruit verum, lucemque ostendit, per quam
numerus certus non annorum modo, sed et dierum
perspici. possit. Secundum quam ratiohem, nisi fallor,
hic annus, cuius velut index et titulus quidam est
Ulpi et Pontiani consulatus, ab Olympiade prima mil-
lesimus est et quartus. decimus, ex diebus duntaxat
aèstiyis, quibus agon Olympicus celebratur; a- Roma
autem condita DCCCCXCI, et quidem ex Parilibus,
unde urbis anni numerantur. Man sieht, Censori-
nus schrieb nach Varro’s Zeitrechnung im laufenden
1014ten Jahr der Olympiaden und im laufenden 991sten
d. St. Jenes begann um die Sommerwende (1,366),
dieses ex Parilibus oder mit dem 21. April. Der
Zeitraum zwischen den Epochen beider Aeren beträgt
also nicht voll 23 Jahre. Aber 23 Jahre seit der er-
sten Olympiade sind erst im Anfange von Ol. 6, 4 ver-
flossen. Mithin mufs Varro die Erbauung Roms in
den Frühling des dritter Jahrs der sechsten
Olympiade gesetzt haben.
Dies erhellet auch nicht undeutlich aus einer Stelle
des Plutarch '), die im Wesentlichen also lautet:
„Allgemein wird angenommen, dafs die Gründung
1) Vita Romuli c. 12.
154 Technische ‘Chronologie.
„Roms am XI. Cal. Maii erfolgt sei. Die Römer feiern.
„diesen Tag, auf den das uralte Hirtenfest Palilia
„trifft, und nennen ihn den Geburtstag — yevé9Mov —
„der Stadt. An diesem Erbauungstage soll sich eine
„Sonnenfinsternifs ereignet haben, im dritten Jahr
„der sechsten Olympiade. Zur Zeit Varro’s, des
‚„‚gelehrtesten römischen Geschichtschreibers, lebte Ta-
"„rutius, ein gewandter Astrolog. Diesem seinem
„Freunde gab Varro auf, dem Romulus die Nativität
„zu stellen” u.s.w. Was über diese Nativitätstellerei,
von der auch Cicero redet‘), gesagt wird, übergehe
ich, da sich kein sicheres Datum für die Zeitrechnung
daraus ergibt; aber aus dem Zusammenhange, in den
hier Plutarch den Varro mit dem von ihm selbst
angenommenen Erbauungsjahr der Stadt bringt, geht
klar hervor, dafs er die ganze Stelle aus den Schriften
dieses gelehrten Römers entlehnt hat.
Mit allem Fug nennen daher die neuern Chrono-
logen die Rechnung, nach der Rom im Frühlinge des
dritten Jahrs der sechsten Olympiade, 3961 der julia-
nischen Periode oder 753 v. Chr. erbaut sein soll, die
varronische. Hiernach ist a.u: 753 das erste Jahr
vor und 754 das erste Jahr nach Christus. Um also
ein Jahr der Stadt, dessen Zahl nicht 753 übersteigt,
in das Jahr v.Chr. zu verwandeln oder umgekehrt,
mufs man die gegebene Jahrzahl von 754 abziehn, wo
dann der Rest das Jahr v.Chr. oder der Stadt gibt.
Z. B. Carthago und Corinth wurden zerstört a. u. 608,
d. i. 754— 608 = 146 v. Chr. Will. man Jahre d. St.,
die gröfser als 753 sind, mit Jahren n. Chr. oder um-
1) De divin. IL, 47.
Römer. 155
gekehrt vergleichen, so mufs man von den Jahren der
Stadt 753 abziehn, und zu den Jahren n. Chr. 753
addiren, wo man dann im ersten Fall Jahre n. Chr.
und im letzten Jahre d. St. erhält. Gewöhnlich ver-
nachlässigt man hiebei den fast viermonatlichen Un-
terschied des Anfanges der Jahre d. St. (2, 150) und der
Jahre unserer Zeitrechnung. Selbst die Römer scheinen
die Verschiedenheit jener Jahre von denen der Con-
suln, auf die Censorinus aufmerksam zu machen
für nöthig hält, wenig beachtet zu haben.
Es ist zu bedauern, dafs wir die Gründe nicht
kennen, wodurch sich Varro für Ol. 6,3 hat bestim-
men lassen. So viel ist aber gewifs, dafs er dabei
nicht etwa, wie Plutarch anzudeuten scheint, von
einer zu Rom sichtbaren Sonnenfinsternifs ausgegangen
st; denn eine solche hat es in jenem Jahr nicht ge-
geben "1. Auch die Tage der Empfängnifs und des
Todes des Romulus sollen durch Sonnenfinsternisse aus-
gezeichnet gewesen sein °). Hoffentlich wird man den
Astronomen gern die Mühe erlassen, diese Finsternisse,
von deren Umständen sich nichts aufgezeichnet findet,
auszumitteln und zu berechnen °).
1) Cicero spricht an der eben erwähnten Stelle nur von einer
Conjunction — in iugo cum esset luna.
2) Dionys. H, 56. i
2) Die Hypothesen der Gelehrten, woran es auch hier nicht
fehlt, findet man zusammengestellt in folgender kleinen Schrift des
römischen Astronomen Hrn. Calandrelli: Eclisse solare del
di XI. Febbrajo MDCCCIV, osservata nella specola astrono-
mica dell’ Universitä Gregoriana nel Collegio Romano (Rom, 4)
p-VIf. Durch die obgedachte Note des Herrn Mai (2,151) auf
diese Schrift aufmerksam gemacht, habe ich sie verglichen, jedoch
ohne erhebliche Belehrung.
156 Technische Chronologie.
Dem Varro pflichteten, was seiner Meinung kein
geringes Gewicht gibt, Pomponius Atticus und
Cicero bei, von denen Solinus versichert‘), dafs
sie die Erbauung Roms in das dritte Jahr der sechsten
Olympiade gesetzt haben. Hr. Mai glaubt, dafs hier-
mit eine Stelle der von ihm ans Licht gezogenen Ueber-
reste des Werks de Republica im Widerspruch stehe,
wo es heifst’): Si, id quod Graecorum investigatur
annalibus, Roma condita est secundo anno Olym-
piadis septimae, in id saeculum Romuli cecidit
actas, cum iam plena Graecia poetarum et musicorum
esset. Allein Cicero legt die Worte dem P. Corne-
lius Scipio in den Mund, der den chronologischen Be-
stimmungen seines Freundes Polybius folgte’). Seine
eigene Meinung mufs er an irgend einer verloren ge-
gangenen Stelle desselben Werks vorgetragen haben;
denn er läfst den Atticus sagen "1: Ut illos de repu-
blica libros edidisti, nihil a te sane postea accepimus; `
eisque nosmet ipsi ad weterum annalium memoriam
comprehendendam impulsi atque incensi sumus), In
den noch vorhandenen Schriften des Cicero, so wie
des Varro, findet sich nichts, was auf die in Rede
1) An der oben (2,152) angeführten Stelle.
DO:
3) Sequamur potissimum Polybium nostrum, quo nemo fuit
in exquirendis temporibus diligentior. 1. II, c. 14. Dafs Poly-
bius die Gründung Roms in Ol. 7,2 oder eigentlich an den Schlufs
von Ol. 7,1 gesetzt habe, werden wir bald sehen.
*) Brutus c.5.
°) Nach Orat. c.34 hatte Atticus in seinem geschichtlichen
Werke annorum septingentorum memoriam umfalst.
Römer. 157
stehende Bestimmung des Erbauungsjahrs d. St. hin-
deutete.
Zu derselben Meinung bekennt sich auch Velleius
Paterculus. Sexta Olympiade, sagt er‘), post duo
et viginti annos, quam prima constituta fuerat, Ro-
mulus, Martis filius, ultus iniurias avi, Romam urbem
Parilibus in Palatio condidit. A quo tempore ad vos
Consules anni sunt DCCLXXXII. Er meint das Con-
sulat des M. Vinicius, den er kurz zuvor angeredet hat.
Dieser war nach varronischer Aere a. u. 783 Consul;
bis dahin sind 782 Jahre verflossen °), so wie 22 bis
auf das varronische Erbauungsjahr. Eu tropius ver-
dient hier nur in sofern genannt zu werden, als man
aus ihm ersieht, welche Meinung zuletzt die vorherr-
schende geworden ist; denn er spricht ganz zuver-
sichtlich vom AI. Cal. Mai Olympiadis sextae anno
tertio °).
Die zweite Bestimmung, nach der die Gründung
Roms in den Frühling des vierten Jahrs der sechsten
Olympiade zu setzen ist, schreibt Dionysius dem
M. Porcius Cato zu. Er trägt sie zuerst als seine
eigene vor mit den Worten: ,Im 432sten Jahr seit
„der Einnahme Trojas erbaute eine Colonie Albaner,
„geführt von Romulus und Remus, die Stadt Rom,
„im ersten Jahr der siebenten Olympiade, als der
„Messenier Daicles im Wettlauf den Preis davon trug,
*) Hist.],8.
"1 Die Zahl 782 ist erst durch Emendation entstanden; die
Lesart der Handschriften schwankt. Doch stimmen sie in der
Zahl 22 überein. Wer DCCLXXXII lesen will, zählt laufende
Jahre.
3) Brev.1,1.
158 Technische Chronologie.
„im ersten des zehnjährigen Regiments des Archon
„‚Charops” 71. — ,,‚Da aber,” setzt er hinzu, ,,wegen
„der Erbauung und der Erbauer der Stadt viel Strei-
„tens ist, so.mag ich die Sache nicht für völlig ent-
„schieden ausgeben.” Zwei Kapitel weiter bemerkt
er, die römischen Geschichtschreiber, von denen keiner
sehr alt sei, hätten aus Berichten, die auf heiligen
Tafeln = éi iepais ÖeAroıg — aufbewahrt würden, ge-
schöpft. ‚Er meint unstreitig die Annales Maximi.
Weiterhin stellt er die verschiedenen Angaben der Er-
bauungszeit, die er vorfand, zusammen, und bei dieser
Gelegenheit sagt er °): „Porcius Cato bestimmt zwar
„das Olympiadenjahr — &Anyıxdv xpovov — der Er-
„bauung nicht; allein mit der ihm eigenen in Samm-
„Jung urkundlicher Nachrichten bewiesenen Sorgfalt,
„worin ihn nicht leicht jemand übertroffen hat, setzt
„er sie 432 Jahre später, als die Zerstörung Trojas.
„Diese Zeit, durch die Chronographie des Erato-
„sthenes gemessen, trifft auf das erste Jahr der sie-
„benten Olympiade. Dafs aber des Eratosthenes
„Kanon richtig sei, und wie man die römischen Zei-
„ten mit den griechischen vergleichen müsse, habe ich
„anderswo gezeigt” °).
1) Asuripw db xal epuaxerd xal merpaxonuogn perd edu "Dien Za-
cw, dmoıiav geihavres "AAßavol, PupvAov xal Pwuov sde Yiyenoviav
adris &xovruv, ri eger Pwuny, roug ivesürog mpwrou tie EBdaung dun.
middoc, yv vixe gadıov Aaf äre, Mereyvios, Apxovros LA ëduet Kapo-
mog Ärer ag dexaeriag mporov. Ant. L 71. Wesentlich noch einmahl
IL. 3 wiederhohlt.
ek, 7A:
°) "Eu sett xpovors, wie Casaubonus anmerkt. Dieses unter-
gegangene Werk wird öfters von Clemens Alexandrinus citirt.
RÖMER. 159
Auf welche Combinationen sich die Zahl 432 beim
Cato *) gründen mochte, wissen wir nicht. Die Ver-
gleichung mit dem Kanon des Eratosthenes hat
aber vermuthlich nicht er, sondern erst Dionysius
angestellt, so dafs wir seine eigentliche Meinung nicht
mit Sicherheit kennen. Von dem Kanon ist schon
oben (1,373) ein uns von Clemens Alexandrinus
erhaltenes Fragment angeführt worden, auf welches
sich hier Dionysius unstreitig bezieht. Nach diesem
beträgt der Zeitraum zwischen der Zerstörung Trojas.
und der ersten Olympiade 408 Jahre. Legen wir also
diese Bestimmung zum Grunde, so ist Rom 24 Jahre
nach der ersten Olympiade oder im Anf ange der
siebenten erbaut worden.
Man könnte glauben, dafs Dionysius eben dies
mit den Worten £rous &yeswrog mpwrou: ths EBdouns Ou,
ode: gesagt habe, die auch sein Uebersetzer durch
initio primi anni septimae Olympiadis gibt. Allein
dverwros, das bei Zeitbestimmungen häufig mit Zrovs und
uīvos verbunden vorkommt, z. B. in einer oben (1,395)
angeführten Stelle des Demosthenes, heifst nichts
weiter als im Verlaufe,
Seine Rechnung zeigt jedoch offenbar, dafs er wirk-
lich den Anfang des Jahrs meint, wenn er es auch
nicht ausdrücklich sagt. Da er nun, wie alle andern,
zum Stiftungstage die Palilien macht ?), so kann es
nur der Frühling des Jahrs Ol. 6, 4, v. Chr. 752, sein,
‘) Ohne Zweifel war dieser Gegenstand in seinem grofsen his-
torischen Werke, Origines betitelt, dessen die Alten öfters ge-
denken, abgehandelt.
2) 1,88.
160 Technische . Chronologie.
an den er die, Erbauung. der ‚Stadt knüpft, 'eben so
wie Vatro die zwei bis drei Monate vernachlässigend,
um welche die Pallen dem Ablaufe des Olympiaden-
jahrs vorangehen. Die dionysische, oder, wie man
gewöhnlich mit Scaliger sagt; die catonische Be-
stimmung gibt demnach ein Jahr weniger, als die vár-
ronische. Wollten wir mit Dodwell') an die Pa-
lilien des Jahrs Ol.7,4, v.Chr. 751, denken, blofs
weil Dionysius ausdrücklich. dieses Jahr nennt, so
würde er den Unterschied von neun bis zehn Mo-
naten, der sich zwischen seiner Rechnung und der
von ihm eigentlich gemeinten Epoche ergab, schwer-
lich unberücksichtigt gelassen, und sich überhaupt ganz
anders ausgedrückt haben.
Wir würden hierüber noch zuverlässiger urtheilen
können, wenn wir mit Sicherheit wüfsten, auf welche
Jahrszeit die Einnahme Roms durch die Gallier traf.
Dionysius sagt nämlich im weitem Verfolge: ,,Die
„Einnahme der Stadt gehört, wie fast allgemein ange-
„nommen wird, unter den Archon Pyrgion in 01.98, 1.
„¿Bis dahin sind von dem Consulate des L. Iunius Bru-
„tus und L. Tarquinius Collatinus, dem ersten nach
„‚den Königen, 120 Jahre verflossen. Dies geht unter
„andern aus den Commentarien der Censoren
An dr Toy. nahoupéywy Tunriaay vroumidrw — hervor,
„die sorgfältig vom Vater auf den Sohn überliefert wer-
„den. Es haben also hiernach die ersten Consuln ihre
„Verwaltung unter dem Archon Isagoras Ol. 68, 1 an-
‘) Man sehe seine schwerfällig gelehrte, der hudsonschen Aus-
gabe beigedruckte, Abhandlung: Chronologia Graeco - Romana
ex hypothesibus Dionysii Halicarnassei.
Römer 161
„getreten. Wenn man aber. yon Vertreibung der Kö-
„„nige rückwärts bis auf Romulus rechnet, so wird man
„244 Jahre finden, welche aus den summirten Re-
„gierungsjahren.. der einzelnen Könige entstehen "1. —
„Zieht man diese 244 Jahre oder 61 Olympiaden von
„Ol. 68, 4 ab, so erhält man für die Erbauung Roms
„„das erste Jahr der siebenten Olympiade.” Die 120
und 244 Jahre sollen unstreitig voll genommen. wer-
den. Wäre also Rom von den Galliern gerade um die
Zeit der olympischen Spiele erobert worden, so hätten
wir hier entschieden wieder den Anfang der siebenten
Olympiade. Allein die Sache stellt sich anders, sobald
wir von einer andern. Jahrszeit ausgehen. Dennoch
zweifele ich nicht, dafs auch dieser. Darstellung die
obige Ansicht zum Grunde liegt.
Eusebius und Solinus treten ihr bei. Der
erste, nachdem er unter Ol. 6,4 bemerkt hat: ‚In
„dieses Jahr setzen einige die Erbauung Roms,” nennt
Ol. 7,4 als das erste der Stadt 71. Der andere drückt
1) Er gibt dieselben bei dieser Gelegenheit also an: ,, Romu-
„lus soll 37 Jahre regiert haben und nach ihm ein Interregnum
„von einem Jahr eingetreten sein. Auf Numa Pompilius rechnet
„ınan 43, ‘auf Tullus Hostilius 32, auf Ancus Martius 24, auf
js Tarquinius Priscus 38, auf Servius, Tullius 44, auf Tarquinius
ss Superbus 25 Jahre.” Auch Livius sagt (1,60): Regnatum Ro-
mae a condita urbe ad liberatam annos ducentos quadraginta
quatuor. Duo consules: inde creati sunt L. Iunius Brutus et
L. Tarquinius Collatinus, Merkwürdig ist es, dafs wir diese
Zahlen überall mit der vollkommensten Uebereinstimmung er-
wähnt finden, , Offenbar hatten sie einen der ältesten römischen
Geschichtschreiber zum Gewährsmann, dem nachher alle unbe-
dingt folgten.
?) Chron. Vol. II, p. 475. (1, 211).
I. [11]
162 Technische Chronologie.
sich also aus '): Collatis nostris et Graecorum tempo-
ribus invenimus incipiente Olympiade septima Ro-
mam conditam.
Eine dritte Bestimmung endlich macht Rom noch
ein Jahr jünger. Nachdem Dionysius, wie wir gesehen
haben mit bescheidenem Zweifel, seine Meinung über die
Erbauungszeit der Stadt vorgetragen und sich dabei auf
Cato berufen hat, fährt er also fort: Ich habe nicht
„wie Polybius blofs so viel sagen wollen, dafs ich
„glaube, Rom sei im zweiten Jahr der siebenten
„Olympiade erbaut worden” °). Man ersieht hieraus,
dafs dieser Geschichtschreiber nichts weiter als eine
ganz unbegründete Vermuthung aufgestellt haben konnte.
Nach Solinus hatte er sie indessen mit Eratosthenes,
Apollodorus, C. Cornelius Nepos und Q. Luta-
tius Catulus‘ gemein *). Offenbar betrug auch der
!) A.aO0.
d Dionysius fügt hinzu: ‚Auch habe ich nicht ohne wei-
„tere Prüfung blofs bei dem Iag der Pontifices stehen bleiben
„wollen.” Für dyxırevcı lieset nämlich Hr. Niebuhr (Röm.
Gesch. I. S. 176) ohne Zweifel richtig äpxıspebrı, was auch ander-
weitig für Pontifices gebraucht vorkommt. Es werden die An-
nales maximi gemeint (2,151). Dafs Polybius gerade diesen
bei seiner Bestimmung gefolgt sei, wie Hr. Mai (zu Gic. de Re-
publ. IL, 10) glaubt, liegt in Dionysius Worten gar nicht. Ich
pflichte hierin gegen meine anfängliche Ansicht meinem gelehrten
Freunde Hın. Klenze mit Ueberzeugung bei.
3) Solinus hätte auch noch den Diodorus hinzufügen kön-
nen; denn auch dieser hatte in seinem verloren gegangenen sieben-
ten Buch, wie Eusebius Chron.Vol. II. p. 386 und Syncellus
Chron. p. 194 versichern, die Erbauung Roms in Ol. 7,2 gesetzt.
Die Graecorum annales beim Cicero in der oben (2, 156) eitir-
ten Stelle gehen, wie man sieht, auf Eratosthenes, Apol-
lodorus und Polybius. Von Cornelius Nepos hatte man
Römer. 163
` Unterschied zwischen der zweiten und dritten Bestim-
mung ein Jahr. Bringen wir also die zweite auf die
Pallien von Ol. 6, 4, so stellt sich die dritte auf
de Palilien von Ol.7, 4 oder auf den Frühling des
Jahrs 751 v. Chr., so dafs die eben gedachten Griechen
und Römer nicht etwa die Palilien von Ol.7,2 oder
den Schlufs, sondern nur den Anfang dieses Olym-
piadenjahrs gemeint haben können.
Nehmen wir nun auf die dritte Hypothese, die
niemand unter den noch vorhandenen Geschichtschrei-
bern zur Grundlage einer Jahrrechnung gemacht hat,
und die daher über Chr. Geburt hinaus wenig Anhän-
ger mehr gefunden zu haben scheint, keine weitere
Rücksicht, so haben wir zwei Aeren der Erbauung
Roms, von denen wir herkömmlich die eine die var-
ronische, die andere die catonische nennen wol-
len. Jene hat zur Epoche die Palilien von Ol. 6, 3
oder den Frühling des Jahrs 753, diese die Palilien von
Ol. 6,4 oder den Frühling des Jahrs 752 v. Chr.
Es verdient aber wohl bemerkt zu werden, dafs wir
beide Jahrrechnungen blofs in Consularverzeichnissen
(die jedoch alle in spätere Zeit gehören) und von
Schriftstellern, nirgends bei öffentlichen Verhandlungen
und nur ein paarmahl auf Denkmälern gebraucht fin-
den. Auf einer Münze des Hadrian, die in Gold und
Erz vorhanden ist, steht: ANN. DCCCLXXIM. NAT.
URB. P. CIR. CON., was man am wahrscheinlichsten
durch: Anno DCCCLXXIIII natali urbis primum cir-
ein historisches Werk unter dem Titel Chronica (Gell. N. A.
XVII, 21), und Lutatius Catulus schrieb de consulatu et re-
bus gestis suis (Cic. Brut, e, 35).
[11°]
164 Technische Chronologie.
censes constituti ergänzt und auf die Einführung der
ludi circenses an dem Palilienfeste deutet‘). Auf
einem ”Marmor bei Fabretti?) lieset man: Excessit
anno urbis conditae DCCCXCVII. Ist, wie zu ver-
muthen steht, von der varronischen Aere die Rede, so
gehört die Münze in das Jahr 121, und der Marmor
in das Jahr 144 n.Chr. Sonst: überall wird das Jahr
nur durch die Consuln bezeichnet.
Es ist eine ganz irrige, durch die Lehrbücher der
römischen Geschichte nur zu sehr genährte Ansicht,
dafs Varro und Cato selbst an die nach ihnen be-
nannten Aeren die Consuln auf eine ähnliche Weise
gereiht haben, wie sie uns die Verzeichnisse der Neuern
darstellen. Welche Untersuchungen beide Römer in die-
ser Beziehung angestellt haben , ist uns gänzlich un-
bekannt. Ihre Aeren sind bois als der Canevas. zu
betrachten, auf den die neuern Forscher, von dem
um diesen Theil der Alterthumskunde hochverdienten
Onuphrius Panyiniusan, die Namen der Consuln ge-
tragen haben. Wie verschieden hin und wieder die Com-
binationen ausfallen, mag Ein Beispiel lehren 31. Nach
Panvinius, Sigonius und Trewenschröder‘)
‘) S.Eckhel Doctr. Num.Vol.VI. p. 501 f.
2) Inscript. ant. p. 88.
*) Ich habe einen Aufsatz unsers gelehrten Hrn, Klenze vor
mir, in welchem die Hauptdivergenzen in der Absicht zusam-
mengestellt sind, um. zu zeigen, wie falsch die Meinung sei, dafs
alle Verschiedenheiten in der römischen Chronologie schon im
Alterthum auf einen doppelten Kanon, den varronischen und
eatonischen, reducirt sind, einen Aufsatz, dessen Druck sehr zu
wünschen wäre.
*) Fasti Romanorum Liviani (Danzig 1675,4) 5. 31.
RÖMER 165
bat das Decemyirat drei Jahre gedauert. Nach Pighius,
Calvisius und Almeloveen dagegen sind die näch-
sten Consuln: L., Valerius Poplicola und M. Horatius
Barbatus schon im dritten Jahr des Decemvirats einge-
treten und kein volles Jahr am Ruder gewesen. Li-
vius begünstigt die letztere Ansicht nicht. Er nennt
uns zwischen den Decemvirn und Militärtribunen fünf
Paare Consuln *) und sagt, dafs die ersten Decemvirn
dem Jahr 302, und. die ersten Militärtwribunen dem
Jahr 310.d. St. angehört haben ?).
So schwankend aber auch die Zeiten mancher Con-
sulate sein mögen, so leidet es doch keinen Zweifel,
dafs die sogenannte varronische Aere wenigstens seit
Claudius vorgeherrscht hat, der sie dadurch: gleich-
sam sanclionirte, dafs er in ihrem. achthundertsten Jahr
unter seinem und des L. Vitellius Consulate die sechste
Säcularfeier zur Verherrlichung des beginnenden neun-
ten Jahrhunderts der Stadt veranstaltete ?). Seitdem
rechnen Plinius, Tacitus, Dio Cassius, kurz
die bewährtesten Schriftsteller, im Sinn dieser Aere.
Der erste verbindet nicht selten die Namen der Con-
suln mit den ihnen angehörigen Jahren der Stadt. So
nennt er die Jahre 259, 485, 505, 535, 575, 655,
657 und 676 (ein paar, bei denen die Lesart schwankt,
nicht zu gedenken) in Verbindung mit eben den Gon-
ARA Er 65,66; IV,1.
?) Anno trecentesimo altero, quam condita Roma erat, ite-
rum mutatur forma civitatis a consulibus ad decemviros. 111,33.
Anno trecentesimo decimo, quam urbs Roma condita erat, pri-
mum tribuni militum pro consulibus magisiralum ineunt. IV, 1.
3) Censorinus c. 47. Das Jahr nennt auch Tacitus Ann.
XI, 11.
166 Technische Chronologie.
suln '), mit denen sie die Fasti des Almeloveen
combiniren, welche, wenigstens in der zweiten Ausgabe,
jene Aere zum Grunde legen. Aus diesen werden sich
daher auch in den Fällen, wo er blofs die Jahre der
Stadt erwähnt, die Consuln ergänzen lassen, z.B. beim
Jahr 608, in welches er die Zerstörung von Corinth
setzt, und beim Jahr 830, wo er geschrieben zu haben
versichert ?).
Seine Vergleichung der Jahre der Stadt mit ‘der
Olympiadenäre bietet dagegen manche Schwierigkeiten
dar, die jedoch nicht von der Art sind, dafs sie uns
nöthigen könnten, zurückzunehmen, was so eben von
seiner Rechnungsweise gesagt worden ist. Wenn er
z. B. das vierte Jahr der 48sten Olympiade, wo sich die
berühmte von Thales den Ioniern verkündigte Son-
nenfinsternifs ereignet haben soll, mit dem 170sten der
Stadt combinirt ê), so ergibt sich daraus für die Er-
bauung Roms nur dann das varronische Epochenjahr
"1 H.N.XXXV,3; XXXIII, 13; XV, 1; XXIX, 6; XXXV, 4;
VII, 7; XXX, 3; XXXVI, 8. Nur beim Jahr 775 finden sich die
Consuln C. Asinius Pollio und C. Antistius genannt (XXXIII, 8),
die nach seiner sonst überall befolgten Rechnungsweise dem Jahr
776 angehören.
?). XXXIV,3; XXVIII, 3.
*) D. o. Fünf Handschriften bei Harduin und fast alle Aus-
gaben lesen CLXX, wie Plinius. höchstwahrscheinlich geschrie-
ben hat, Emendationen nach vorgefafsten Meinungen sind hier
an der unrechten Stelle. Es kommt blofs darauf an, wie er die
Aeren der Olympiaden und der Stadt mit einander verglichen
hat. In welches Jahr eigentlich die Finsternifs des Thales ge-
hört, ist eine andere Frage, auf die wir schon oben (1,209) ge-
kommen sind. Plinius beantwortet sie auf jeden Fall un-
richtig.
OL 63. wenn man annimmt, dafs er die Finster-
nifs in die zweite Hälfte des Olympiadenjahrs , also in
584 v. Chr., setzt. Wenn er sagt‘), Mausolus sei
OL 106, 2, a. u. 402,. nach einer andern Lesart 404,
gestorben , so. sollte dafür nach varronischer Aere ent-
weder 399. oder 400 stehen, je nachdem der Tod in
die erste oder in. die zweite‘ Hälfte des Olympiaden-
jahrs gehört.
Die sogenannte re Aere liegt dem ur-
sprünglichen Consularverzeichnisse von Almeloveen
zum Grunde. Uhlius, der zweite Herausgeber, hat
sie aber, die Autorität des.Panvinius und Sigonius
für‘ gültiger anerkennend, als die des Pighius und
Calvisius, stillschweigend mit der varronischen ver-
tauscht °).
Der Unterschied beider Aeren scheint zunächst da-
durch entstanden zu sein, dafs einige, wie Livius (2,161),
dem Regiment der Könige unbedingt 244 Jahre beileg-
ten, andere aber die Consuln bereits im Verlauf des
annus regifugii eintreten liefsen. Nach Dionysius wa-
ren bei Einführung des Consulats von dem 244sten Jahr
noch vier Monate rückständig "1.
4) XXXVI, 6.
"1 In der ersten Ausgabe wird das erste Consulat in das Jahr
244, in der zweiten in das Jahr 245 d. ët. gesetzt. Beide Jahre
werden mit 509 v. Chr. verglichen. Die Consulate stellen sich da-
her in einerlei Jahr v. Chr., aber in der einen Aere um ein
Jahr niedriger, als in der andern, weil die Epoche der einen
um ein Jahr jünger ist, als die der andern. Man denkt sich
dies gewöhnlich nicht bestimmt genug.
+} Aëfagtsg Yevopikung ot EN Tyv Paini dach napd-
KEN Umarot, merrapuv Hiën sie edu Snamedu Exeivov Unokeımons-
. L. V im Anfange.
168 Technische Chronologie.
Dafs auch die catonische Aere, wenn gleich
späterhin, wie es schent, von der varronischen ver-
drängt, wirklich. in Bom gebraucht- worden sei, leidet
keinen Zweifel. ‘Sie liegt deutlich den Ueberresten eines
Verzeichnisses der Consuln auf Marmor zum. Grunde,
das von seinem Aufbewahrungsort Fasti'Capitolini
genannt wird '), daher sie auch Jun und wieder die
capitolinische heifst. In diesem bis auf den Tod
des ` August gehenden Verzeichnisse ` sind den Namen
der Consuln von zehn zu zehn“ die Jabre der Stadt
beigeschrieben 71. welche durchgehends um eine Rin-
heit kleiner ausfallen, ‘als in der neuen Ausgabe der
Fasti des Almeloveen. Es scheint daher vom An-
fange hinein ein Jahr weniger gezählt zu sein, worüber
sich indessen nicht bestimmt urtheilen läfst, da das
*) Es ist seit 4547, wo die Bruchstücke zu Rom ausgegraben
wurden, mehrmals gedruckt worden, unter andern in folgendem’
von Sigonmius herausgegebenen Werke: ` Fast? consulares, ac
triumphi acti. a: Romulo rege usque ad Tiberium Caesarem
(Venedig 1556, fol.) in Gruter’s Corpus Inscriptionum p. 289—
297, und am besten geordnet bei Sanclemente, Neuerdings
sind noch ein paar nicht sehr bedeutende Fragmente hinzuge-
kommen. Nuovi frammenti dei Fasti consolari Capitolini illu-
strati da Bartolomeo Borghesi. Mailand 1818, 20. 2 Vol. 4.
Petavius (Doctr. temp. 1. IX; e 211 will diese Fasti dem unter
August lebenden Grammatiker Verrius Flaccus beigelegt wis-
sen, von welchem Suetonius (de illustr. Gramm. e AT) sagt,
dafs er zu. Praeneste auf eine. marmorne, Wand, Fasti habe; ein-
hauen lassen. Irrig hält er diese für die capitolinischen , da es
doch die Fasti anni: Romani sind, deren an Praeneste gefundene
Bruchstücke Foggini ans Licht gestellt-hat (2,135).
2) Es haben «sich: folgende Zahlen erhalten: 290, 300, 440,
490, 500, 540, '520,:530, 550;560;570, 580, 590, 620,
70, 680.
‚Römer. 169
erste Fragment nicht über das Jahr 287 d. St. zu-
rückgeht:
Es wird nicht überflüssig sein , hier noch ein we-
nig bei der Frage zu verweilen‘, wie unsere beiden
Hauptschriftsteller über die frühere Geschichte Roms,
Livius und Dionysius, gerechnet: haben.
Wenn der erste die Dauer der monarchischen Ver-
fassung zu 244 Jahren ‘angibt, mit dem Zusatz ‚duo
consules inde creati; so ist wol nicht zu zweifeln, dafs
nach ihm das erste Consulat-dem Jahri 245 d. St. an-
gehört. ` Damit stimmt denn auch überein, dafs er die
ersten Militärtribunen ins Jahr 310 setzt (2,165), und
den Camillus- unmittelbar nach der Befreiung. Roms
von den Galliern in emer ap das Volk: gerichteten
Rede vom laufenden 365sten Jahr der Stadt sprechen
läfst '). Wenn er dagegen das: 302te zum ersten des
Decemvirats macht, so kommt er mit den Fastis Ca-
pitolinis- überein, denen auch die 488 Jahre ent-
sprechen, die ‚sein jetziger Text bis auf den Ausbruch
des ersten punischen Krieges unter dem Consùl Appius
Claudius zählt?) Bei der Zusammenstellung der Con-
suln P. Sulpicius: Galba und C» Aurelius mit dem
550sten Jahr d. St. °) mufs ein tertio- oder iquurto aus
1). Trecentesimus sexagesimus quintus annus urbis, Quirites,
agitur V; SA. | $
2) Quadringenti octoginta octo anni a condita urbe ad
Appium: Claudium Consulem, qui primus, bellum Carthaginien-
sibus. intulit. XXXI, 4. Das ausgezeichnete Wort ist Emendation
von Glareanus; die Handschriften lesen septuaginta, oder viel-
mehr sie lassen, Zahlzeichen gebrauchend, ein X weg.
?) Anno quingentesimo quinquagesimo ab urbe condita P.
Sulpicio Galba et C. Aurelio Coss. XXXI, 5.
170 Technische Chronologie.
dem Text gefallen sein; denn es handelt sich hier nur
um eine Einheit. Man sieht, wie. wenig diese Zahlen
(die einzigen, die er meines Wissens erwähnt) geeignet
sind, seine Jahrrechnung: ganz ins Klare zu setzen.
Nur so viel erhellet, dafs sie nicht durchweg mit den
Fastis des Almeloveen, weder nach der ersten,
noch nach der zweiten Ausgabe, übereinstimmt. ` Der
olympischen Spiele gedenkt er nur an Einer Stelle.
Nachdem er von der Wahl der Consuln `C. Claudius
Nero und M. Livius Salinator; geredet hat, sagt er '):
Simul, quod: Olympiae ludicrum“ ea aestate futurum
erat .... Er kann nur die 143ste Olympiade mei-.
nen, die auf den Sommer des Jahrs 208 v.Chr. trifft.
Jene Consuln gehören aber ins Jahr 207, mit welchem
Jahr der Stadt man sie auch combiniren mag. Peta-
vius zeiht ihm daher mit Recht eines: Versehens ?).
Dionysius dagegen erwähnt bei jedem. vierten
Jahr regelmäfsig die Olympiade. nebst dem Archon
Eponymus von Athen, und verbindet damit ein paar-
mal die Jahre der Stadt, und dies auf eine ihm ganz
eigenthümliche Weise. Da er die Erbauung Roms mit
Cato ein Jahr später annimmt, als Varro. (2, 157),
und doch der monarchischen Verfassung nur vier Mo-
nate weniger als 244 Jahre beilegt (2,167), welchen
Unterschied er bei seinem chronologischen Calcul ganz
vernachlässigt, so bringt er das erste Consulat in das
Jahr 508 v. Chr., in welchem die 68ste Olympiade be-
gann, deren erstes Jahr er ausdrücklich nennt (2, 160).
Gleiche Bewandnifs hat es mit den Consuln A. Virginius
+) XXVII, 35.
°) Doctr. temp. IX, 53.
Römer. 174
und T. Veturius Geminus, die nach "hm a, u. 260 un-
ter dem Archon Themistocles, im Jahr vor Anfang
der 72sten Olympiade — peAAodang zit zen tig
:Bdoumnogns xal ferdeg: dZAuuzdëe — in Function: ge-
treten sind *), und mit den Consuln P. Horatius und
Sextus Quintilius, von denen er sagt*), dafs sie ihre
Amtsführung in der 82sten Olympiade unter dem Archon
Chärephanes, als 300 Jahre nach Erbauung der
Stadt verflossen waren — !röy rpınxoriwv ExmerAn-
pop£vwv dmo zi Pwuns ovyorziopncd — also im Jahr 301,
begonnen haben. Man ersieht hieraus, dafs er eben
die Jahre der Stadt nennt, denen die gedachten Con-
suln nach der gewöhnlichen Rechnung angehören, dafs
er sie aber in der Olympiadenäre um ein Jahr höher
setzt, so dafs er uns die ganze römische Geschichte, so
weit er sie erzählt (bis a. u. 311), um ein Jahr näher
bringt. Dieser Unterschied von einem Jahr mufs sich
aber bei ihm weiterhin dadurch wieder ausgeglichen
haben, dafs er irgendwo ein Consulat weniger zählte,
wodurch für ihn ein Jahr ‘der Stadt verloren ging;
denn er bemerkt, es seien bis auf die Consuln Clau-
dius Nero II und Calpurnius Piso (unter denen er ohne
Zweifel schrieb) 745 Jahre seit Erbauung der Stadt ver-
flossen ê), woraus erhellet, dafs er dieselben ins 746ste
CH NH
EE
71 Von der langen Dauer der Herrschaft der Römer handelnd,
sagt er: Tare è mévre xal Tersepaxovra Mon mpg toç imraxorlorg
Ireoiv Zen de Umdrous Rio Sen Nipuva To Bedespon Umarevovra xal
Iowa Kadnovpviov, of xard tyv spiren ènl tate Evveunxovra xal ixe-
roy dAvumidew 'dnedelxOneav. 1,3. !
172 Technische ‚Chronologie.
setzt, dahingegen sie nach'gewöhnlicher Rechnung dem
147sten’angehören. ` Wenn. er zugleich die 193ste Olym-
piade nennt, so meint er das erste Jahr derselben, im
Verlaufe dessen: diese Consuln eingetreten sind. Dod-
well nimmt das Jahr 245 für das laufende, und
bringt'so zwischen Varro und Dionysiüs, oder, was
ihm. einerlei. ist, zwischen Varro und Cato, einen
Unterschied von zwei Jahren heraus, dessen Ent-
stehung‘ er durch ganz willkührliche. Hypothesen zu
erklären. sucht, wobei er immer den Varro und Cato
selbst als: rechnend einführt, als wenn wir von den
. Rechnungen dieser beiden Römer im Einzelnen das
Mindeste wülsten.
Da man einmahl; eines Fadens in dem Labyrinth
der ältern römischen Chronologie bedarf, so ıhut man
meines Erachtens wohl, wenn man die sogenannte var-
ronische Aere, nach der die Gründung Roms auf
den Frühling des Jahrs 753 v.Chr. trifft; wie man
auch über ihre Entstehung. urtheilen, mag, als die in
den Hauptwerken der Neuern‘ über die römische Ge-
schichte einmahl' gewöhnlichere, gebraucht, doch nicht
so, als wenn dadurch alle fernere Untersuchungen über
die Stellung einzelner Consulate und Begebenheiten über-
tlüssig würden‘ Wer dergleichen anzustellen‘ keinen Be-
ruf bei sich fühlt, halte sich an die neuere Ausgabe
der Fasti Almeloveen’s, die man als das Resultat
der gründlichsten bisherigen Forschungen zu betrach-
ten hat.
Noch ist zu bemerken , dafs Censorinus unter
andern von ihm verglichenen Aeren auch die anni
Juliani und Augustorum nennt. Die dahin gehörige
Stelle, welche sich an die oben (2,153) erwähnte an-
schliefst, lautet -wie folgt: Eorum- vero annorum, qui-
bus Iulianis nomen est, CCLXXAÄTII, sed ex die
Cal. Ian. unde Iulius Caesar anni a se constituti fecit
principium. At eorum, qui vocantur anni Augusto-
rum, CCLXF , perinde ex Cal. Ian., quamvis ex ante
diem decimum sextum Cal. Februarii Imperator Cae-
sar, D. F., sententia L. Munacii Planci, a senatu
caeterisque civibus Augustus appellatus est, se VII et
M.Vipsanio Agrippa III. Coss. Wie man sieht wur-
den die anni Iuliani vom A. Januar des ersten von
Iulius Cäsar rectifieirten römischen Jahrs an gezählt.
Dies war aber das seines vierten Consulats, 709 d. St.1);
45 v. Chr., wie aus einer andern bereits oben (2,120)
eitirten Stelle unsers Schriftstellers bestimmt heryor-
geht. Das 991ste d. St., in welchem er geschrieben zu
haben versichert, ist mithin richtig das 283ste julia-
nische. Ob diese Aere noch sonst bei irgend einem
alten Autor oder auf einem Denkmal vorkommen
möge, ist mir unbekannt.: Von den neuern Chronolo-
A
1) Nämlich das vom 4. Januar, nicht vom 21. April, dem
Tage der Palilien, gerechnete Jahr 709. Die Verfasser des Art
de verifier les dates depuis la naissance de Notre-Seigneur
(Tom. I. p. 35) unterscheiden beide Epochen und sagen, das erste
julianische Jahr habe am 1. Januar 708, und das Jahr 709 am
21. April des ersten julianischen angefangen. Wozu solche Di-
stinctionen, die den Anfänger nur verwirren! Selbst die Römer
haben diesen Unterschied überhaupt wenig (2,155) und in ihren
Consularfasten nie beachtet. Wenn Plinius OH. N. XXXVI, 8)
den M. Lepidus als Consul des Jahrs 676 aufführt, so fügt er
nicht die Bemerkung hinzu, dafs er eigentlich vom 1. Januar 675
bis zum 1. Januar 676 in Function gewesen sei und dafs das
Jahr 676. unter seinem Consulat mit dem 21. April angefan-
gen habe.
{74 ` Technische Chronologie.
gen haben sich ihrer mehrere bedient, : unter andern
Kepler in seinen Schriften. über das ‚Geburtsjahr
Christi. Um ihre Jahre auf die der Stadt zu bringen,
addire man 708, und um sie mit den Jahren unse-
rer ‚Zeitrechnung zu vergleichen, ziehe man sie von
46 oder von ihnen 45 ab, je nachdem ihre Anzahl
kleiner ist als 46 oder gröfser als 45, wo man dann
im ersten Fall Jahre vor und im letztern nach Chri-
stus erhält.
Auch die anni Augustorum, deren schon oben (1, 155)
gedacht worden, scheinen wenig gebraucht zu sein. Das
erste derselben ist das 727ste d. St.
So lange regelmäfsig zwei Consuln jährlich gewählt
wurden, empfand man im römischen Reiche das Be-
dürfnifs einer fortlaufenden Aere wenig oder gar nicht.
Es ward erst fühlbar, als nach Verlegung des Kaiser-
sitzes in den Orient die Consularäre schwankend zu
werden begann. ‘Wie man sich dann half, werden wir
im folgenden Abschnitte sehen.
— 0 ECH ët
Siebenter Abschnitt.
Zeitrechnung der christlichen Völker.
mann
D. Zeitrechnung , die mit wenigen Modificationen
von sämmtlichen Völkern der Christenheit gebraucht
wird, ist, so weit sie die Form und Eintheilung des
Jahrs betrifft, wesentlich die von Iulius Cäsar ver-
besserte römische, von der im vorigen Abschnitt ge-
handelt ist. Nur die siebentägige Woche ist aus
der jüdischen Zeitrechnung in die christliche über-
gegangen.
Schon seit dem Anfange der christlichen Aere schei-
nen Woche und Sabbath im römischen Reiche sehr be-
kannt gewesen, ja letzterer selbst von Nichtjuden hin und
wieder gefeiert worden zu sein, so wie überhaupt meh-
rere orientalische Religionsgebräuche, z.B. der Cultus
der ‘Isis und des Serapis, unter den Kaisern Eingang
in den Occident fanden. Der Sabbath, Sabbatum,
kommt seit dieser Zeit bei den römischen Schriftstel-
lern häufig‘ vor. Man erinnere sich der tricesima sab-
bata beim Horaz'), .worunter das Neumondsfest
— rosch chodesch — der Juden, das in den vollen Mo-
naten mit dem 30sten anfängt (1,513), zu verstehen
sein mufs, und vergleiche Ovidii ars amandi I, 415
1) Serm. I, 9, 69.
176 Technische Chronologie. .
und remedia amoris 219; Tibullieleg.1,3,17; Persii
Sat. V, 184; Iuvenalis Sat. VI, 158; XIV, 96; Se-
necae epist. 95, um nicht mehr Stellen anzuführen ').
Man ersieht daraus, dafs sich mannigfacher Aberglaube
an den Sabbath knüpfte. So wurde es unter andern
für ominös: gehalten, an: demselben eine Reise anzutre-
ten.. Wenn August bei einer Gelegenheit sagte ?): Ne
Iudaeus quidem tam diligenter sabbatis ieiunium_ ser-
wat, quam ego hodie servavi, so hatte er eine falsche
Ansicht von diesem ‘Tage; denn die Juden fasten an
ihm nie. Ovid nennt ihn rebus. minus apta geren-
dis. Anders dachte der Grammatiker Diogenes zu
Rhodus, der nach Sueton’s Versicherung’) nur an
den Sabbathen zu disputiren pflegte, und daher den
Tiberius, der ihn aufser der Ordnung zu .hören kam,
auf den siebenten Tag beschied. Warum er gerade die-
sen gewählt hatte, wissen wir nicht; es erhellet aber
aus dieser Vorliebe, dafs es bereits um den Anfang der
christlichen Aere Personen gab; die ihre Thätigkeit
durch ` den siebentägigen Zeiteinschnitt bestimmten.
Ein halbes Jahrhundert später sagte Iosephus gar
„schon *).: Ee gibt keine einzige weder griechische noch
„nicht griechische Stadt, wohin sich nicht der Gebrauch
„unserer Feier des siebenten Tages verbreitet hätte.”
1) Eine reiche Sammlung derselben findet sich bei Selden
(de Iure naturali et gentium:l. II. c.45ff.) und in Gottlieb
Wernsdorff’s Dissertatio.. de. gentilium ` sabbato , Witten-
berg 1722, 4.
?) Buet, Aug, c. 76.
3) Tiber. c. 32.
*) Contra Apion. D. 39.
CHRISTLICHE VOLKER. 177
Die damals mehr als je in Ansehen \stehende Stern-
deuterei, die wesentlich auf die sieben Planeten der
Alten gegründet. war, trug dazu ohne Zweifel nicht
wenig bei. Man vergleiche, was oben (1,178) über
die vermuthlich in Aegypten aufgekommene Benennung
der Wochentage nach den Planeten aus Dio Cassius
beigebracht worden ist. Man stellte die erste Stunde
des Sabbaths- unter den Einflufs des Saturn, und in-
` dem man jede der 24 Tagesstunden einem andern Plane-
ten unterordnete, gelangte man, den Kreis immer wie-
der von vorn durchlaufend, mit der ersten Stunde des
nächsten Tages zur Sonne, mit der ersten des folgenden
zum Monde, und so weiter zum Mars, Merkur, Jupiter
und zur Venus, was Gelegenheit gab, die einzelnen Tage
der Woche also zu bestimmen und zu bezeichnen :
Sonnabend Dies Saturni
Sonntag Dies Solis
Morxitag Dies Lunae
Dinstag ` ` Dies Martis
Mittwoch ` Dies Mercurii
Donnerstag. Dies Iovis
Freitag Dies Veneris:
Obgleich Dio Cassius der erste unter den noch
vorhandenen Schriftstellern. ist, der dieser Benennungen
förmlich und im Zusammenhange gedenkt, so läfst sich
doch nicht zweifeln, dafs sie schon viel früher bekannt
und gebräuchlich waren: Wenigstens kommt der Name
dies Saturni als Synonym von sabbatum bereits in der
angezogenen Stelle des Tibull vor. Iulius Fronti-
nus, der unter Nerya schrieb, sagt '), Vespasian habe
vr ao
1) Strateg. 11,1.
II. [12]
178 Technische Chronologie.
die Juden Saturni die, quo eis nefas est quidquam
seriae rei agere, angegriffen -und besiegt, und. Iusti-
nus Martyr, der um die Mitte des zweiten Jahrhun-
derts lebte, bemerkt‘), Christus sei #7 mpo zë: Kpov-
„ns (am Freitage) gekreuzigt, und zë pera tyy Koener
(am Sonntage) seinen Jüngern erschienen. ` Beim Ter-
tullian heifst es?): Si diem Solis laetitiae indul-
gemus, alia longe ratione quam religione solis, secundo
loco ab iis sumus, qui diem Saturni otio et victui
decernunt, exorbitantes et ipsi a Iudaico more, quem
ignorant, woraus hervorgeht, dafs um das Ende des
zweiten Jahrhunderts viele Römer den Sabbath gefeiert,
haben müssen, einem fremden Religionsgebrauche viel-
leicht um so lieber. huldigend, da die Feier des dies
Saturni ihnen einige Analogie mit den einheimischen
Saturnalien zu haben schien °). Kurz aus Allem ist
klar, dafs die siebentägige Woche seit dem Anfange
unserer Zeitrechnung im römischen Reiche sehr be-
kannt, wenn auch nicht gesetzlich war; denn dies
wurde sie oflenbar erst, als das Christenthum unter
Constantin zur Staatsreligion erhoben wurde.
Den Sonntag dies Solis zu nennen, war bei den
Christen ganz gewöhnlich. Zn ea, heifst es beim Am-
brosius‘*), salvator weluti sol oriens, discussis in-
Jernorùm tenebris, luce resurrectionis emicuit. Sie mach-
ten diesen Tag statt des jüdischen. Sabbaths , also den
ersten Tag der Woche statt des letzten, zum Feiertage,
D Apol. Loi,
?) Apologet. c. 16.
°) Man vergleiche Taciti Hist.V, 4.
"1 Sermo LX.
CHRISTLICHE VÖLKER. 179
an welchem sie, zusammenkamen, sich gemeinschaftlich
zu erbauen, und sich bei den über sie ergehenden Ver-
folgungen zur Standhaftigkeit zu ermuntern. ‚An dem
„nach der Sonne benannten Tage,” sagt Iustinus
Martyr '), „versammeln sich die in den Städten und
„auf dem Lande wohnenden Christen. aus einem. dop-
„„pelten Grunde, einmahl weil es der erste Schöpfungs-
„tag, und dann weil: es der Auferstehungstag Christi
„ist. In letzterer Beziehung nannte man ihn früh-
zeitig den Tag des Herrn — uge Dominicus oder
Dominica ?).
Folgende Stelle des Isidorus’) verdient hier an-
geführt zu werden: Apud Hebraeos dies prima una
sabbati dicitur (1,518), quae apud, nos dies domini-
cus est, quem gentiles soli dicaverunt. Secunda sab-
bati secunda feria, quem saeculares diem Lunae wo-
cant. Tertia sabbati tertia feria, quem illi diem
Martis vocant. Quarta sabbati quarta feria, qui
Mercurii. dies dicitur. a paganis. Quinta sabbati-
quinta feria est, qui apud gentiles. Iovis wocatur.
Sexta sabbati sexta feria est, quae apud cosdem
paganos Veneris nuncupatur. Sabbatum autem. sep-
timus a dominico die est, quem gentiles Saturno.: di-
caverunt et Saturni- nominayerunt.. Am besten richtet
man sich, fährt er fort, nach dem ritus ecclesiasticus,
nämlich die Wochentage Ferias zu nennen; sollte
Aa
3) Ob schon die Auepa xupiaxn in der Apokalypse (I, 10)
in diesem Sinn zu nehmen ist, oder, wie einige meinen, den
Auferstehungstag Christi bezeichnen soll, ist zweifelhaft,
°) Eiym.N,30. Vergl. Beda de temp. ratione, c.6.
[12°]
180 Technische °C hronologie.
einem aber auch ja einmahl einer der heidnischen
Wochennamen entschlüpfen, so bedenke man, dafs alle
die, nach denen die Heiden die Wochentage benannt
haben, Menschen gewesen sind, die man ihrer Ver-
dienste wegen göttlich verehrt und an den Himmel
versetzt hat, so dafs man gerade keine Sünde begeht,
wenn man ihre Namen über die Zunge bringt.
Woher es kam, dafs die Kirche das Wort Feriae,
welches bei den Römern Feiertage bezeichnete, an
denen keine Geschäfte, sei es vor Gericht oder anders-
wo, vorgenommen wurden, zu einer allgemeinen Be-
nennung der Wochentage stempelte, weifs man nicht
bestimmt. ` Nach einem Dekret des Valentinianus H
sollten ‘die sieben Tage zunächst vor und nach Ostern
Feiertage sein ').- Nur die Feier der sieben letztern
erhielt sich im Gebrauch. Da nun diese Woche den
ursprünglichen Christen, die ihr kirchliches Jahr mit
dem Osterfest zu beginnen pflegien, die erste im Jahr.
und ihre Tage durchaus ‚feriati waren, so nannte man
auch die Tage der übrigen’ Wochen ferias. ‚Dies ist
die Erklärung, die Scaliger?) und Du Cange?) von
der Sache geben. Ungezwungener scheint folgende zu
sein. Aufser dem Sonntage pflegten die ersten Christen
noch den Mittwoch und Freitag als Tage des Ge-
bets und der Fasten zu feiern‘). Um beide Wochen-
a
+) (Feriatos esse iubemus) sanctos quoque paschae dies,
qui septeno vel praecedunt numero, vel sequuntur. Cod. Theo-
dos. LU. tit. 8. de feriis.
*) Emend. temp: I, p: 6.
*) Glossar. med. et inf. latinitatis v. feriae.
‘) Clem. Alexandr: Strom. 1. VII. p. 316 und daselbst Sylburg.
CHRISTLICHE VÖLKER. 181
tage zu unterscheiden, nannten sie den einen feria
quarta, d. i. den Feiertag, welcher der -vierte Wochen-
tag war, den andern feria sexta. Beide Tage kommen
unter dieser Benennung bereits beim Tertullian vor‘).
Natürlich zogen die feria quarta und sexta allmälig
auch die feria secunda, tertia, quinta und septima nach
sich. Dem Sonntage blieb der Name Dominica.
Dafs Schebua, die siebentägige Woche der He-
bräer, durch £ßdonds und septimana übersetzt worden
sei, ist schon anderswo (1,89, 480) bemerkt worden.
Letzteres Wort kommt in dieser Bedeutung meines Wis-
sens zuerst im Codex Theodosianus, vor 71. Isidor,
bekanntlich stark im Etymologisiren , sagt °): Hebdo-
madam nos seplimanam vocamus, quasi septem luces;
nam mane lux est.
Einige Chronologen sind der Meinung, dafs die
Woche bei den deutschen und nordischen Völkern uralt,
und die Namen der Wochentage in den germanischen
Sprachen schon lange vor Einführung: der christlichen
Religion im Gebrauch gewesen seien *). Allein nicht
zu gedenken, dafs sich weder beim Tacitus noch sonst
irgendwo eine Spur dayon findet, wäre die Analogie der
1) De ieiuniis c. 2.
?) Dominico, qui septimanae totius primus est dies. L.XV,
tit. 5, leg. 5.
°) Eiym.V,32.
*) Auch den Kalendern mit Runenschrift, die auf Stäben
eingeschnitten in den scandinavischen Ländern gefunden werden,
haben einige patriotische Schriftsteller ein sehr hohes Alter bei-
legen wollen. Es ist aber gewils, dafs sie nichts als die christ-
liche Zeitrechnung enthalten. Vergl. Ferner de antiquitate Ca-
lendarii Runici. Stockholm 1758, A.
182 Technische Chronologie.
griechisch-römischen und germanischen Benennungen
der Wochentage sehr auffallend und nur dadurch zu er-
klären, dafs man sie aus einer gemeinschaftlichen orien-
talischen Quelle ableitete. Wahrscheinlicher bleibt es im-
mer, dafs die germanischen Völker die Woche erst zu-
gleich mit dem Christenthum erhalten und nun die
römischen Namen dies Martis, Mercurii, Iovis: und
Veneris mit analogen einheimischen vertauscht haben.
Dafs die englischen Benennungen Tuesday, Wednes-
day und Thursday (bei den Schweden Tisdag, Ons-
dag und Torsdag) für Dinstag, Mittwoch, Don-
nerstag, von Tuu, Tue, Tüg, dem Kriegsgott '),
von Wodan oder Odin, dem Merkur, und von Thor,
dem Jupiter oder Donnergott der Sachsen und Scandina-
vier entlehnt sind, leidet keinen Zweifel. Auch das
englische Friday, schwedische Fredag und deutsche
Freitag hängt höchstwahrscheinlich mit der Frea oder
Friga, der Venus dieser Völker, zusammen. Sonn-
tag und Montag sind Uebersetzungen von dies solis
und lunae. Sonnabend ist aus Sonntag-Abend,
d.i. Tag vor Sonntag, entstanden. Das oberdeutsche
Samstag ist das zusammengezogene Sabbathstag,
und das englische Saturday das römische dies Sa-
turni, wenn man nicht lieber auch hier mit Johnson
an den ähnlich klingenden Namen eines sächsischen
Idols denken will °).
1). Auch unser Dinstag will Adelung davon herleiten.. Nach
andern soll es so viel als dies iudicii sein, weil man vorzüglich
an diesem Tage Gericht gehalten habe (?), und Ding im alten
Deutsch so. viel als Gericht heifse.
°) Man vergleiche über dies Alles Wachter’s Glossarium und
Dissertatio historico-philologica de hebdomade gentilium et
CHRISTLICHE VOLKER. 183
Bei dieser Gelegenheit bemerke ich, dafs unser
Wort Woche aus dem gothischen Vik entstanden ist,
welches beim Ulfilas so viel als Ordnung, regel-
mäfsigen Wechsel, bedeutet, und vielleicht dem
lateinischen vicis verwandt ist. Die Angelsachsen ha-
ben es für Woche gebraucht, quia hebdomas est sep-
tem dierum ordo continuo recurrens, wie sich Wach-
ter ausdrückt.
Die Aufgabe, den Wochentag zu finden, der
einem gegebenen Monatstage der christlichen
Zeitrechnung angehört, ist von Wichtigkeit, weil
sich häufig neben dem Datum zugleich die Ferie er-
wähnt findet, und letztere Gelegenheit geben kann,
ersteres zu prüfen und zu berichtigen. Folgende Me-
thode ist leicht zu übersehen, Jedes vierte Jahr der
christlichen Aere vom Anfange hinein ist ein Schalt-
jahr. Man kann daher die ganze Jahrreihe in Schalt-
perioden zu je 3x365+366=1461 Tagen theilen. Um
nun die Zahl der Tage zu berechnen, die vom An-
fange der Aere bis auf ein gegebenes Datum verflossen
sind, dividire man die um eine Einheit verminderte
Jahrzahl durch 4. Der Quotient zeigt die Anzahl der
abgelaufenen Schaltperioden und der Rest die noch ab-
gelaufenen Gemeinjahre an. Man multiplicire also je-
—_—
dierum a planetis denominatione (Berlin 1747, 4), eine fleifsig
zusammengelragene Schrift, angeblich von einer Societas littera-
ria. Auch verdient hier erwähnt zu werden: P. Joseph Fuchs
Abhandlung yon den Wochentägen aus den Geschich-
ten der alten Hebräer, Griechen, Römer und Deut-
schen zur Erläuterung eines bei Mainz gefundenen
alten heidnischen Altars mit acht Götzenbildern.
(Mainz 1773, 4.)
184 Technische Chronologie.
‘nen mit 1461 und diesen mit 365, und addire beide
Producte. Auf diese Weise erhält man sämmtliche bis
auf den Anfang des gegebenen Jahrs verflossenen Tage.
‘Hiezu addire man noch die bis zum Anfange des ge-
gebenen Monats abgelaufenen Tage des Jahrs, die man
aus einer oben (1,105). mitgetheilten Tafel entllehnen
kann, und die Tage des laufenden Monats. Die Summe
ist die gesuchte Zahl aller bis zum gegebenen Datum
einschliefslich verflossenen Tage der christlichen Aere,
Nun ist der erste, mithin der achte, funfzehnte, kurz
jeder siebente Tag dieser Aere ein Sonnabend. Divi-
dirt man also. die gefundene Summe durch sieben, so
wird dem Rest 4 der Sonnabend, dem Rest 2 der
Sonntag, kurz
dem Best 1237 A SG 0
der Wochentag h © C 832.9
angehören. Es mufs aber hiebei nach dem alten Ka-
lender gerechnet werden, der nie eine Unterbrechung
erlitten hat. Ist ein Datum nach dem neuen Stil ge-
geben, so mufs man es zuvörderst auf den alten redu-
ciren. Der neue zählt mehr vom 5. Oktober 1582 bis
zum 24. Februar 1700 zehn Tage, bis dahin 1800
elf, bis dahin 1900 zwölf, bis wieder dahin 21400
dreizehn u. s. w. Es sei z.B. die Ferie des heutigen
20. Novembers neuen oder 8. Novembers alten Stils des
Jahrs 1825 zu finden: 1824 durch 4 dividirt gibt den
Quotienten 456 ohne Rest, und 456 x 1461 = 666216.
Bis ans Ende des Oktobers verfliefsen im Gemeinjahr 304
Tage und im November noch 8. Man hat demnach
666216 + 304-+8= 666528 Tage, welche durch 7 divi-
dirt den Rest 2, also nach obiger Tafel den Sonntag
geben.
CHRISTLICHE VÖLKER. 185
Eine andere Methode, die, Ferie eines Monatstages
zu bestimmen, bat man zum Debut der Berechnung
des Osterfestes erfunden , eines Festes, das bekanntlich
von den Christen immer am Sonntage gefeiert wird.
Es ist folgende. Wenn das bürgerliche Jahr durchgän-
gig 365 Tage oder 52 Wochen und einen Tag hielte,
so würde der Anfang desselben der Reihe nach von
einem Wochentage zum andern fortschreiten, und nach
sieben Jahren zu demselben Tage zurückkehren. Da aber
jedes vierte Jahr 366 Tage oder 52 Wochen und 2 Tage
hat, so mufs der Anfang des auf ein Schaltjahr folgen-
den Gemeinjahrs um zwei Wochentage vorschreiten, so
dafs, wenn das Schaltjahr z. B. mit einem Freitage an-
gefangen, das nächste Jahr mit einem Sonntage, das
folgende mit einem Montage, das folgende mit einem
Dinstage, das folgende (wieder ein Schaltjahr) mit einem
Mittwoch, das folgende mit einem Freitage u. s. w. be-
ginnt. Rechnet man auf diese Weise weiter, so findet
man, dafs erst wieder nach 28 Jahren ein Schaltjahr auf
den Freitag trifft, mithin erst dann dieselben Wochen-
tage ganz wieder mit denselben Monatstagen überein-
stimmen, Dieser Zeitraum wird von den Chronologen
Sonnencirkel genannt, weil dabei das Sonnenjahr
von 365 Tagen 6 Stunden zum Grunde liegt.
Theilt man die sämmtlichen Tage des Jahrs vom
1. Januar an in Perioden zu je sieben Tagen, und be-
zeichnet die Tage einer jeden der Reihe nach mit den
immer wiederkehrenden sieben Buchstaben A, B,C, D,
E,F,G, so wird der Buchstab, der jedesmal auf den
Sonntag trifft, der Sonntagsbuchstab des Jahrs ge-
nannt, Fängt z.B. das Jahr mit einem Sonnabend an,
so ist B der Sonntagsbuchstab, weil dann der zweite
186 - Technische Chronologie.
Januar, der immer mit B bezeichnet wird, ein Sonn-
tag ist. Eben so mufs der Sonntagsbuchstab C, D, E,
F,G sein, wenn das Jahr mit einem Freitag, Donners-
tag, Mittwoch, Dinstag, Montag anfängt. Trifft der
1. Januar auf einen Sonntag, so ist A der Sonntags-
buchstab.
Aber nicht blofs der Wochentag des 1. Januars
wird durch den Sonntagsbuchstaben bestimmt, sondern
zugleich der jedes andern Datums. Denn da der Januar
vier Wochen und drei Tage, der Februar gerade vier
Wochen, der März vier Wochen und drei Tage u. s.w.
hält, so überzeugt man sich sogleich von der Richtig-
keit folgender Tafel, welche den Anfangsbuchstaben
eines jeden Monats gibt:
Januar A Mai B September F
Februar D Junius E Oktober A
März D Julius G November D
April G August G December F
Wenn man ferner bedenkt, dafs der erste, achte, funf-
zehnte, zweiundzwanzigste und neunundzwanzigste alle-
mahl einerlei Buchstaben haben, so wird man leicht
durch Weiterzählen den Buchstaben finden, der jedem
Monatstage angehört. So hat der 20. November den
Buchstaben B, weil der erste mit D bezeichnet: ist.
Kennt man nun den Sonntagsbuchstaben des Jahrs, so
weifs man zugleich, auf welchen Wochentag jedes Da-
tum trifft. Im Jahr 1825 correspondiren die Wochen-
tage und Buchstaben wie folgt:
Gi Goi gisto Dro green
Bir rO ADB re Fe GA
woraus erhellet, dafs der 20. November, der allemahl den
Buchstaben B hat, in’diesem Jahr ein Sonntag ist.
CHRISTLICHE VOLKER. 187
Damit in einem Schaltjahr, worin der Februar
einen Tag mehr als gewöhnlich hat, die eben bemerkte
Folge der Anfangsbuchstaben eines jeden Monats nicht
gestört werde, also obige Tafel für alle Jahre gelten
möge, hat man folgende Einrichtung getroffen. Es ist
zwar gleichgültig, welchen Tag im Februar man als
den eingeschalteten betrachten will, ob den letzten oder
irgend einen andern. Allein es ist herkömmlich , den
24. Februar in den Kalendern ausdrücklich als den
Schalttag aufzuführen, weil ihn lulius Cäsar dazu
gemacht hat‘). Diesem Tage nun gibt man denselben
Buchstaben F, der dem folgenden angehört, wodurch G,
sonst der Buchstab des 25sten, auf den 26sten über-
geht, so dafs mit dem 1. März alles wieder ins Geleise `
kommt. Dadurch mufs sich aber der Sonntagsbuchstab
ändern; denn da in der Woche, auf die der Schalttag
trifft, zwei Tage einerlei Buchstaben haben, so werden
von dem vorhergehenden Sonntage bis zum nachfol-
genden nur sechs Buchstaben gezählt, und es mufs.
daher der Sonntagsbuchstab, wenn er vor dem Schalt-
tage z.B. D ist, nach demselben C sein. Jedes Schalt-
jahr hat mithin zwei Sonntagsbuchstaben , von denen
der spätere im Alphabet den Sonntagen vor, und der
frühere den Sonntagen nach dem Schalttage angehört.
Ueberhaupt folgen, wie man leicht sieht, die Sonntags-
buchstaben von einem Jahr zum andern in rückgängiger
Ordnung auf einander. So ist G der Sonntagsbuchstab
t) Er setzte nämlich den Schalttag zwischen Terminalia und
Regifugium (2,129), d.i. zwischen den 23sten Februar und den
Tag, der im Gemeinjahr der 24ste ist und im Schaltjahr der
25ste wird. Im christlichen Kalender ist Regifugium der Mat-
thiastag.
188 Technische Chronologie.
des Jahrs 1821, F des Jahrs 1822, E des Jahrs 1823,
DC des Jahrs 1824, B des Jahrs 1825 u.s. w.
Nach. Ablauf des Sonnencirkels kehren die Sonn-
tagsbuchstaben in gleicher Ordnung wieder, daher der-
selbe auch, und schicklicher noch, der Sonntags-
buchstabencirkel genannt werden könnte. Man
hat nun die Sonntagsbuchstaben dergestalt an diesen
Cirkel gereiht, dafs man dem letzten Jahr den Buch-
staben A gegeben und das erste zum Schaltjahr ge-
‚ macht hat. Dadurch ist folgendes Verhältnifs der Sonn-
\tagsbuchstaben zu den Jahren des Sonnencirkels ent-
‚standen:
Sonnen- |Sonntags-| Sonnen- Sonntags-
cirkel. |buchstab.| cirkel. |buchstab.
Ka
GEI
>
CH
oO
G
E
D
C
B
G
F
E
D
B
A
G
F
je
books oOboop P Ge
I
b bezeichnet die Schaltjahre.
Um aber diesen so geordneten Cirkel zur Bestim-
mung der Sonntagsbuchstaben gebrauchen zu können
Sm 5 5 a
CHRISTLICHE VÖLKER. 189
kommt es darauf an, ihn dergestalt an die christliche
Aere zu knüpfen, dafs ein Schaltjahr, welches mit einem
Montage anfängt, das erste des Cirkels werde. Ein
solches war unter andern das neunte vor unserer Zeit-
rechnung. Hierauf gründet sch folgende Regel: man
addire zur Jahrzahl 9 und dividire die Summe durch 28,
Der Rest gibt das jedesmalige Jahr des Sonnencirkels,
oder, wie man sich wol kurz auszudrücken pflegt, den
Sonnenecirkel. Bleibt kein Rest, so ist der Sonnen-
cirkel 28. So findet sich, dafs im Jahr 1825 der Son-
neneirkel 14, mithin der Sonntagsbuchstab D ist. Hie-
bei ist aber nur vom alten Kalender die Rede. Um
den Sonntagsbuchstaben im neuen zu erhalten, bediene
man sich folgender Vergleichungstafeln der Buchstaben
beider Kalender für die Unterschiede von 10, 11, 12
und 13 Tagen, die, wie wir vorhin (2,184) gesehn ha-
ben, während des Zeitraums von 1582 bis 2100 ein-
treten. Es gehören bei einem Unterschiede
von zehn Tagen
ABCDE E-G im alten
en DE RG A B C im neue;
von elf Tagen
A BCDEF G mm alten
an E F GABO D im neuen;
DE FG mm alten
B
zu C D E im neuen;
von dreizehn Tagen
ABC DE FG mm alten
zu G AB CD E P im neuen.
190 Technische Chronologie.
Wenn also z.B. nach dem Wochentage gefragt wird,
auf den der 24. Januar neuen Stils des Jahrs 1712, der
Geburtstag Friedrich’s des Grofsen, traf, so ergibt. sich
zuvörderst der Sonnencirkel 13, dem im alten Kalen-
der die Sonntagsbuchstaben F und E entsprechen. Hier
gilt der erste. Der Usterschied beider Kalender betrug
damals elf Tage, und: bei diesem Unterschiede corre-
spondirt F im alten mit C im neuen. Nun hat der
24. Januar den Buchstaben C; Friedrich ist also an
einem Sonntage geboren.
So viel über die Woche der christlichen Völker.
Was ihre Monate betrifft, so behalten sie, mit Aus-
nahme der koptischen und abessinischen Christen, die
noch immer den alexandrinischen Kalender (1, 143) ge-
brauchen, ganz die von Iulius Cäsar angeordnete
Form derselben bei, nach der auf den Januar, März,
Mai, Julius, August, Oktober und December 31, auf
den April, Junius, September und November 30 und
auf den Februar im Gemeinjahr 28, im Schaltjahr 29
Tage gerechnet werden. Auch die Namen, welche die
Monate in den heutigen europäischen Sprachen führen,
sind meistens die mehr oder minder entstellten römi-
schen; doch kommen auch, besonders bei den germa-
nischen und slavischen Völkern, eigenthümliche Benen-
nungen vor, deren Zusammenstellung uns hier zu
weit führen würde. Ich begnüge mich, defshalb auf
Joh. Albert Fabricius bekannte, leider sehr un-
kritische, Compilation ') zu verweisen, wo man wenig-
1) Menologium sive libellus de mensibus, centum circiter
populorum menses recensens atque inter se conferens. Ham-
burg 1712, 8.
CHRISTLICHE VÖLKER. 191
stens Bücher genug genannt finden wird, aus denen
man sich weiter Raths erhohlen kann. Ueber‘ die von
Karl dem Grofsen eingeführten deutschen Monats-
namen, die sich zum Theil noch im Gebrauch erhalten
haben, ist Eginhard: zu: vergleichen ').
Die römische Eintheilung' der Monate nach Ca-
lenden, Nonen ‘und Idus, und die damit zusam-
menhangende, unsern Begriffen nach widersinnige, Da-
tirungsweise ist erst sehr allmählig aufser Gewohnheit
gekommen. Gregorius, der Grofse genannt, Papst
seit 590, soll der erste gewesen sein, der die Monats-
tage hintereinander fortgezählt hat; er fand aber so
lange wenig Nachfolger, bis man anfing in den neuern .
Sprachen zu schreiben. Noch 1350 liefs der König
Peter von Arragonien defsfalls einen landesherrlichen
Befehl ergehen °). Auch war im Mittelalter nichts ge-
bräuchlicher, als beim Datiren die Tage mit den Na-
men der Apostel und Heiligen zu bezeichnen, die an
ihnen verehrt wurden, und man hat sich daher mit
denselben bekannt zu machen, wenn man beim Lesen
von Urkunden und Chroniken keinen Anstofs finden
will. Noch jetzt kommt diese Bezeichnungsweise im
bürgerlichen Verkehr häufig vor, z. B. bei Angabe der
Jahrmärkte in den Volkskalendern.
Wir gehen nun zu einem Hauptpunkt der christ-
lichen Zeitrechnung, ` zur “ Bestimmung des Oster-
festes, über.
"""Zuyörderst müssen wir die Art und Weise kennen
lernen, wie man dieses Fest bis auf die gregorianische
+} Vita Caroli Magni c. 29.
*) Du Cange Glossar. v. annus. Tom. I, col. 468.
192 . Technische Chronologie.
Reform berechnet hat und im alten Kalender nöch jetzt
berechnet; Es liegt dabei folgende Regel zum Grunde,
die sich in den ersten Jahrhunderten der Christenheit
gebildet hat: Das Osterfest wird allemahl an
einem Sonntage gefeiert, und zwar an dem,
der zunächst auf den Frühlingsvollmond
folgt, und wenn dieser Vollmond auf einen
Sonntag trifft, jedesmahl an dem nächstfol-
genden. ` Unter dem Frühlingsvollmonde ver-
steht man aber denjenigen, der entweder am. 21. März,
an den man ein für allemahl den Anfang des Frühlings
geknüpft hat, oder zunächst nach demselben eintritt.
| Er wird. ‚Terminus paschalis; Ostergrenze, genannt.
Man sieht demnach, es kommt bei der Bestimmung des
Österfestes auf zweierlei an, einmahl das Datum, und
dann den Wochentag der Östergrenze zu finden. Von
der letztern Aufgabe ist schon gehandelt worden; wir
haben also nur noch die erste zu lösen.
Die Ostergrenze wird nicht mit Hülfe astronomi-
scher Tafeln, deren Handhabung nicht jedermanns Sache
ist, sondern cyklisch auf eine Weise berechnet, die
auch der Laie leicht zu begreifen im Stande ist. Sowohl
in der mathematischen Chronologie (1,47), als in der
griechischen und hebräischen Zeitrechnung (1,313, 578)
ist des Cyclus von 255 synodischen Monaten gedacht
worden, die sich sehr nahe mit neunzehn Sonnenjah-
ren ausgleichen. Dieser Zeitkreis, den die Chronologen
schlechthin den Mondeirkel nennen, wird bei Be-
stimmung des Österfestes, des christlichen so wie des
jüdischen, zum Grunde gelegt.
In dem beliebig gewählten ersten Jahr des Mond-
cirkels traf ein Neumond auf den 23. Januar. Zählt
CHRISTLICHE VÖLKER. 193
man von diesem abwechselnd 29 und 30 Tage weiter,
so erhält‘ man die Neumonde des ersten Jahrs. `` Diese
Neumondstage werden im alten Kalender mit I bezeich-
net. Rechnet man ferner vom 13. December, auf den
der letzte Neumond des ersten Jahrs trifft, 30 Tage
vorwärts, so gelangt man zum 12. Januar, als dem ersten
Vollmonde des zweiten Jahrs, den man, wie die folgen-
den, mit II andeutet. So geht man durch alle neun-
zehn Jahre des Mondeirkels fort, nur dafs man zuweilen
zwei 30tägige oder volle Monate hintereinander zählen
mufs, weil der mittlere synodische Monat nicht gerade
29 Tage 12 Stunden, sondern 44’ 3” mehr. hält. Auf
diese Weise ergibt sich nachstehender Kalender, den
man den julianischen nennt, weil ihm das Jahr des
Iulius Cäsar zum Grunde liegt. Man findet ihn in
vielen Büchern, unter andern in Clavii grofsem Werke
über den gregorianischen Kalender ') und in Chri-
stian Wolf’s Chronologie’).
1) 5.108.
2) Elementa Maihescos Tom. IV. p. 165.
II. [13]
194 Technische Chronologie.
‚Immerwährender julianischer Kalender.
| Januar. Februar. März.
(IA HI D D HI G |
|2 |B E XI E A XI
SIG XI F XIX F XI B
au G VIIN G C XIX
51E XIX À A XIX D VII
6 |F VII B XVI B VIH E XVI
11G CV C FV
8|A XVI D D XVI G
9 B-V E XII EV A XII
C FH F B
m | ln ll E a
DXI IG Ga |C
Eu O nr DX |
F B B E
X GERD Ce F XVII
A D VII D G VII
B XVIII |E E XVII |A
CVII |F XV pen ay
D G IV G C IV
E XV A A XV D
F IV B XII B IV E XII
C FI
D XI G
EI AIX
F B
H Jess C XVII
A DVI |
B XVII |E |
D lcviI F XIV
D Gut
E XIV JA
F II
195
CHRISTLICHE VÖLKER.
Immerwährender julianischer Kalender.
en
DB
RS BS pe >d
EPEa e = aaO
o E
[13°]
196
Teehnische Chronologie.
Immerwährender julianischer Kalender.
1
2
3
4
5
6
7
8
S
September.
Oktober.
November. | December.
BER FRE
D
E XII
FU
G
AX
B
C XVIII
CHRISTLICHE VÖLKER. 197
! Die römischen Zahlen von I bis XIX, die hier die
Tage der Neumonde. während der neunzehn Jahre des
Mondeirkels bezeichnen, werden die güldenen — nu-
meri aurei — genannt "1, Um nun diesen Kanon rich-
tig an den Himmel zu knüpfen, kommt es darauf an,
mit einem Jahr anzufangen, dessen erster Neumond
aufi den 23. Januar: trifft. Ein solehes war das erste
vor Christi Geburt. Hierauf gründet sich folgende ein-
fache Regel: um das jedesmalige- Jahr des Mondcir-
kels, wie ihn die Christen gebrauchen , oder die gül-
dene Zahl zu erhalten, addire man zur christlichen:
Jahrzahl 4 und dividire die Summe durch 19. Der
Rest ist die güldene Zahl, und bleibt kein Rest, so ist
sie 19. So findet sich, dafs das jetzige Jahr 1825 das
zweite des Mondeirkels ist, wo nach unserer Tafel der
12; Januar, 10. Februar, 42. März, 10. April u. s. w.
alten, oder der 24. Januar, 22. Februar, 24. März,
22, April neuen Stils Neumondstage sein sollen. : Es
haben sich aber die Neumonde in der Wirklichkeit be-
reits am 19. Januar, 17. Februar, 19. März und 18. Ari
ereignet. Man sieht also, dafs dieser sogenannte imm er-
währende Kalender kein ‘immerwährender: jet. son.
+) Diese Benennung ist im Mittelalter entstanden, vermuthlich
erst nach Beda,: in dessen Schriften ich sie noch nicht finde.
Durandus oder Duran tis, ein italiänischer Rechtsgelehrter des
dreizehnten Jahrhunderts, sagt in seinem Rationale divinorum
officiorum A.VIH, e 11: Dicitur aureus numerus per similitu=
dinem, quia sicut aurum superat omnia metalla, ita iste nu=
merus omnes alias rationes lunares excellit. Die Benennung
kann aber auch ganz einfach daher rühren, dafs die güldenen
Zahlen in den im Mittelalter gemachten Kopien des immerwäh-
renden julianischen Kalenders mit goldener Dinte geschrieben
wurden.
198 Technische Chronologie.
dern sich seit seiner Einführung in den ersten Jahr-
hunderten der Christenheit um vier bis fünf Tage ver-
schoben hat. Der Grund davon ist, dafs neunzehn
julianische Jahre um anderthalb Stunden länger sind,
als 235 Mondmonate von mittlerer Dauer. Dieser Un-
terschied häuft sich nach 310 Jahren "ou einem Tage
an, um welchen dann die wirklichen Neumonde früher
eintreffen, als die cyklischen. i
Aus den Neumonden müssen wir nun weiter die
Vollmonde herleiten. Ueberall findet sich bei den
Verhandlungen über die Feier des Osterfestes in den
Schriften der Kirchenscribenten der Ausdruck reosapeo-
»audendrn (mulpa tie oshývns) oder Luna decima quarta
als Benennung des Vollmondstages gebraucht. Der
Vollmond ereignet sich zwar im Mittel fast 15 Tage
nach der Conjunction; die Griechen zählten aber das
Alter des Mondes nicht wie wir von seiner Zusammen-
kunft mit der Sonne, sondern von seiner Sichtbarwer-
dung am Abendhimmel, mit der sie auch ihren Monat
begannen (1,262). - Da.nun von der ersten Phase bis
zum Vollmonde in ‘der Regel 13 Tage verfliefsen , so
zählten die ersten Berechner des Osterfestes, um vom
neuen Lichte zum vollen zu gelangen, 13, oder mit
Einschlufs der Novurvfa 14 Tage vorwärts. Thun wir
dieses, so erhalten wir folgende Tafel der Oster-
‚grenzen, die wir von dem Orte, wo sie ohne Zwei-
fel entstanden isty, die alexandrinische nennen
wollen.
CHRISTLICHE VOLKER.
Güldene Güldene
$ E Ostergrenze. Zahlen. Ostergrenze.
| 0 1-5. Apik D| a „115: At G.
| 2 ..|25.März.-G. 12 4. April, C.
= 13. April. E. | 1A |24. März. F.
2. April. A. 14 112. April. D.
| 22. März. D. |1715 1. April.
10. April. B. 16 .|21. März.
| 30. März: E. | A)
| 18. April. C. 18
7. April. Fo 19
27. März. B. 4
499
Um in der Wahl des Neumondes, von : welchem
man ausgehen mufs, um den jedesmaligen Ostervoll-
mond zu erhalten, nicht zu irren, erinnere man sich,
dafs: die frühste: Ostergrenze der 21. März, der ange-
nommene Anfangstag des Frühlings, ist.
zeugt sich leicht; dafs die Osterneumonde zwischen dem /
Man über- ?
8. März und 5. April einschliefslich liegen müssen, Jenes
Datum gibt als frühste' Ostergrenze den 21. März, die-
ses als späteste den 18. April.
Ist der 24. März ein
Sonnabend, so wird das Fest gleich’ am folgenden 22sten
gefeiert; und ist der 18. April ein Sonntag, so triflt es
erst acht Tage später am 25. April ein. Dies sind die
beiden äufsersten, um fünf Wochen auseinander liegen-
den, Termine = Feier.
Nichts ist nun leichter, als mit , Hülfe vorstehen-
der Tafel den Tag der Osterfeier eines gegebenen Jahrs
zu finden.
zum Sonntagsbuchstaben D (2,
Ist z. B. vom jetzigen 1825 die Rede, das
189) und zur güldenen
f
200 Technische Chronologie.
Zahl 2 hat (2,197), so ist die Ostergrenze der 25. März,
und da dieser mit G bezeichnet ist, so mufs man noch
vier Tage weiter. zählen, um zum Sonntagsbuchstaben
zu gelangen. Ostern trifft also auf den 29. März alten
oder 10: April neuen Stils. ` Diese Regel gilt aber blofs
vom julianischen Kalender, der jetzt nur noch bei
den griechischen, nestorianischen und jakobitischen Chri-
sten im’ Gebrauch ist. Ehe von der Bestimmung des
Festes im gregorianischen gehandelt werden kann,
müssen wir sehen, wie sich die omg ec fg
geschichtlich gestaltet hat.
Es ist schon oben (2, 178) "ee: worden, dafs
die Feier des Sonntags besonders zum Andenken an
Christi Auferstehung unter den Bekennern seiner Lehre
frühzeitig aufgekommen ` ist. ». Natürlich war es, dafs
man eine so bedeutungsvolle Begebenheit auch jährlich
einmahl om die Zeit. feierte, wo gie sich dem Evangelium
zufolge zugetragen, und dafs man damit zugleich die
Erinnerung an seinen Tod verband. ` Die Apostel sche.
nen hierüber nichts festgesetzt, sondern, wie Socrates
sagt ‘),. in diesem Punkt,..so wie in. vielen andern,
der Frömmigkeit der Christen freien‘ Lauf gelassen zu
haben. Kein Wunder also, wenn die Feier gleich an-
fangs sehr verschieden ausfiel.
Die Christen von jüdischer Abkunft setzten’ die
Feier des Passah: (1,495, 514) und Wochenfestes
(1, 497, 524) der Juden fort, . legten aber eine christ-
liche Bedeutung hinein, die sich sehr natürlich -darbot.
Wenn sie insbesondere: an der Luna: XIV des Nisan
das Passahmahl feierten , so: war ihnen dieses wichtig,
"1 Hist. ecel.V, 22.
CHRISTLICHE VÖLKER. 201
theils weil sie ` das jüdische ‘Osterlamm als ein Vorbild
Christi betrachteten, den daher Paulus selbst‘. das
Passah‘ der Christen nennt), theils: weil sie dadurch
an sein letztes. mit den Jüngern eingenommene. Mahl
erinnert wurden. Den folgenden Tag, die Luna XV,
weihten sie, als einen "Bufs- and Fasttag; dem Anden.
ken an Christi Leiden, und an dem dritten Tage, der
Luna XVI; begingen sie, welcher: Wochentag es anch
sein mochte, die Gedächtnifsfeier seiner Auferstehung.
Dieselben Anordnungen gingen natürlich auch auf die-
jenigen Heidenchristen über, die mit. den jüdisch -christ-
lichen Gemeinden in Berührung standen. Alle diese in
Syrien; Mesopotamien und Kleinasien. zerstreut wohnen:
den Christen: feierten ‚das Passähfest Be mut den
Juden.
Ganz anders gestaltete bichi die Sache bei den. Ce-
meinden, die -nicht unter einem:solchen Einflusse stani-
den, vielmehr sich vom Anfange an gegen. die Beobach-
tung des jüdischen Ceremonialgesetzes erklärten.. . Diese
Gemeinden, z. B; die römische, "hatten ursprünglich nur
Wochenfeste. Den Sonntag feierten ae aus dem schon
bemerkten Grunde als ein Freuden- und Dankfest, und
den Freitag wegen des Andenkens an Christi Leiden
als einen Fast- und Bufstag. Indem sie nun allmählig
Einen Sonntag ünd Einen Freitag im Frühlinge in
dieser Beziehung besonders heryorhoben , entstand das
Osterfest der Heidenchristen.. Von einem Passahmahl
war unter.ihnen keine Rede,
Bei dieser Darstellung bin ich- ei. Neander’s
Erläuterungen über die Veranlassung und Be-
1) 1. Brief an die Corinther Y, 7.
202 . Technische Chronologie.
schaffenheit derältesten Passahstreitigkeiten
in der christlichen Kirche gefolgt 71. Etwas an-
ders stellt Mosheim den eigentlichen Streitpunkt
dar?). Er ‘sagt, das Passahmahl hätten ursprünglich
sämmtliche Christen gegessen, nur die einen zugleich
mit den Juden an der Luna XIV, die andern, um
nicht diè Fasten vor dem Osterfeste, die frühzeitig in
Gebrauch gekommen, unterbrechen zu dürfen, erst in
der Nacht vor dem Sonntage, den sie zur Österfeier
bestimmten. Allein die Allgemeinheit des Ostermahls
ist keinesweges eine beglaubigte Thatsache.
Anfangs liefs jede Gemeinde der andern ihren Ge-
brauch, ohne sie zu verketzern. Aber schon nach ‚der
Mitte des‘ zweiten Jahrhunderts der Christenheit wurde
der Österstreit hin und wieder mit Bitterkeit geführt.
Man nannte diejenigen, die das Passah zugleich mit
den Juden an der Luna XIV afsen, Teroapesxadexariras,
Quartadecimani,;- und beschuldigte sie der Kelbeignhk
zum Judaismus °).
Polycarpus, Bischof von Smyrna, und Anice-
tus, Bischof von Rom, disputirten über diesen Gegen-
1) S. das kirchenhistorische Archiv von Stäudlin,
Tschirner und Vater, 1823, 2tes Heft S. 90.
.*) De rebus Christianorum ante Constantinum Magnum com-
mentarii p. 435.
3) Man vergleiche Eusebii Hist. eccl. IV, 14 und 26, V, 23. ;
vita Constant. III, 5, und Epiphanius in der Haeresis L,
welches die der Quartadecimaner ist. Es findet sich darin
auch die Notiz (p. 420 ed. Petav.), dafs einige aus dieser Sekte
das, Passah allemahl am 25. März feierten, als an dem Tage, an
welchem nach den apokryphischen Akten des Pilatus Christus
gestorben ist. Auch Cyrillus gedenkt dieses Umstandes in sei-
nem Prologus paschalis.
CHRISTLICHE VÖLKER. 203
stand mündlich, über den Melito von Bordes ‘und
Apollinaris von Hierapolis Schriften verfafsten. ` Die
Hauptstreitfrage war: soll in den christlichen Gemein-
den die Passahmahlzeit beibehalten werden oder nicht?
Die Anhänger des jüdischen Gebrauchs behaupteten,
dafs Christus ein eigentliches Passahmahl zugleich mit
den Juden eingenommen habe. Die Gegenpartei meinte,
die Unrichtigkeit dieser Ansicht gehe schon daraus her-
vor, dafs er das letzte Mahl nicht am 14ten, sondern am
43ten des Monats Nisan gehalten habe (1, 519). ‚In
„den frühern Jahren,” sagt Clemens von Alexan-
drien t); „feierte der Herr das Passahfest mit den
„Juden und afs das von ihnen geschlachtete Passah-
„lamm. Da er aber verkündigte, dafs er selbst das
„Lamm Gottes sei, lehrte er seine Jünger, ` was die
„vorbildliche Bedeutung des heiligen Gebrauchs sei,
„gleich am dreizehnten.”
Nachdem die Streitigkeiten eine Zeitlang fortge-
dauert hatten, glaubte Victor, römischer Bischof seit
192 n. Chr., die Quartadecimaner durch Decrete zwin-
gen zu müssen, sich in die Sitte der übrigen Christen
zu fügen, und als dies nicht geschah, vielmehr Poly-
crates, Bischof von Ephesus, den orientalischen Ge-
brauch zu rechtfertigen suchte, excommunicirte er sie
förmlich. Allein Irenäus, Bischof von Lugdunum,
rieth zur Duldung, und da sich die Asiaten selbst durch
ein langes, in der Christenheit verbreitetes, Schreiben
von dem. Verdacht einer willkührlichen ‚Neuerung rei-
‘) In einem Fragment seiner Schrift mepl red mdrya, das uns
das Chronicon paschale p. 7 der par. Ausg. aufbewahrt hat.
204 Technische: Chronologie..
nigten,.'so blieb die Sache auf sich beruhen, bis sie
das nicänische Concilium im Jahr 325 wieder
aufnahm ').
Constantin hatte diese Versammlung berufen,
nicht blots om die arianischen Streitigkeiten zu schlich-
ten, sondern auch, um wegen der gemeinschaftlichen
Österfeier einen Beschlufs zu fassen. Dies geschah ;
allein. ‚die Väter, die voraussahen, dafs die östlichen
Kirchen , die noch gröfstentheils das Fest zugleich mit
den Juden feierten, schwer von dieser Sitte abzubrin-
gen. sein ‘würden, wollten, was sie über das Passah fest-
setzten, ‚nicht in Form. eines Kanons oder geistlichen
Gesetzes ‚fassen, um nicht zugleich auch Strafen auf
die Uebertretung desselben, die doch nicht 'ausbleiben
konnte, verfügen zu müssen. Wir finden ‚daher unter
den zwanzig auf. uns gekommenen Kanons dieses Con-
ciliums ê) keinen über die Feier des Osterfestes.
Was in dieser Beziehung eigentlich beschlossen wor-
den, ersehen. wir aus dem synodischen Sendschreiben
der Nicäner an die Aegypter-?), aus dem Briefe Con-
stantin’s an die Bischöfe, die nicht an der Versamm-
lung. Theil (genommen *), und aus einigen Stellen des
1) Man vergleiche über dies alles Eusebii Hist. ecel.V,23f.
und Socratis Hist. eccl.a.a.O. _
”) S. Beveridge’s Pandeclae Canonum "Tom.I.p..58 ff. und
vergleiche Thomas Ittigius i in der Vorrede zu seiner Historia
Concilii Nicaeni.
3) Socratis hist. eccl.I,9. Theodoreti hist. eccl. I, 9. Ge-
lasii Cyziceni Acta conc. Nicaeni II, 34.
+) -Eusebii vita Constant. II;17: Socrates Le Tatoo-
retus I, 40. Gelasius II, 37:
CHRISTLICHE VÖOLKER. «205
Eusebius*)' und Athanasius °), die, beide zugegen
waren. Es bestand blofs darin, dafs das Passah hin-
fort von allen den orientalischen Gemeinden, die es
bis dahin mit den Juden “gehalten, übereinstimmig
mit den Aegyptern an: Einem Sonntage gefeiert wer-
den solle, <
Unter dem Passah wird hier dg Auferste-
hungsfest: verstanden, das: seitdem vorzugsweise mit
diesem: Namen: bezeichnet wird, den man früherhin
schicklicher nur von dem Freitage gebraucht hatte, der
dem Andenken: an -Christi Leiden gewidmet war N.
Seitdem finden wir unter. dem Kreuzigungspassah
den "dein eomderbat — und: Auferstehungspassah
— deg drtedeuuen — unterschieden.
Athanasius sagt, die‘ Absicht der Kirchenyer-
sammlung sei dahin ‘gegangen ‚die Christen in Syrien,
Cilicien und Mesopotamien ,> die das Passah . mit den
Juden feierten, zur Mehrzahl der-Christen hinüberzuzie-
hen. Auch Epiphanius bemerkt 31. dafs alles, was zu
Nicäa wegen des Osterfestes verhandelt worden, eis Zoe,
auf die Eintracht, abgezweckt habe. Diese wurde .
‚jedoch nur theilweise bewirkt. Das antiochenische
Concilium vom Jahr 341 sah sich daher veranlafst,
abermals auf diesen Gegenstand zurückzukommen und
sprach die schwersten Strafen gegen diejenigen aus, die
‘) Vita Constant. III, 14.
’) Ad Afros episcopos epistola, Tom. I. p. 892. De Synodis
Arim. et Seleuc. p. 719. Opp. ed. Par. 1698.
"1 Tertullian de orat. c. t4..
"1 Haeres.: (LXX) Audiadnorum, c.9. Die Sekte der Audia-
ner 'pflichtete in der Feier des Rn den Juden se
Quartadecimanern bei. pn mod
206 ‘Technische: Chronologie.
der Festsetzung der Nicäner zuwider das Passah mit den
Juden feiern würden 71. Nun: ward es Ketzerei, das-
selbe an der Luna XIV zu essen, und das Auferste-
hungsfest an einem andern Tage als an einem Sonn-
tage zu begehen. Diejenigen, die sich derselben schul-
dig machten, wurden noch besonders mit dem Namen
Protopaschiten belegt, weil ‚sie das Passah in der
Regel früher als die übrigen. Christen: feierten.
Es ist ein durch viele Bücher verbreiteter Irrthum,
dafs das nicänische Concilium nicht blofs die Einheit
der Feier des Passahfestes geboten; sondern zugleich
auch die Principien festgestellt habe, ‚durch welche die-
selbe zu bewirken sei. nämlich die oben (2, 192) er-
wähnte Regel, auf die sich die Berechnung des Oster-
festes gründet. Dieser Irrthum ist von Christ. Wilh.
‚Franz Walch in einer akademischen Abhandlung des
Titels: Decreti Nicaeni. de paschate explicatio, gründ-
lich widerlegt worden ?). —
Jene Osterregel bat sich allmählig und allem ren
schein nach schon bald nach der Mitte des dritten Jahr-
hunderts unserer Zeitrechnung gestaltet.: Das christliche
Passah hing natürlich mit dem jüdischen zusammen,
1) Codex canonum ecclesiae universae (Paris 1590, 8) p. 40.
Mansi Collect. conciliorum "Tom. II. p. 1307.
2) Novi Comment. Soc. Regiae Scient. Gotting. Tom. I aus de
Jahren 1769 und 1770. Derselbe Gegenstand ist, minder befrie .
digend, fast zu gleicher Zeit von Christ. Friedr. Schott be-
handelt worden unter dem Titel: Momentum constitutionis Ni
caenae de tempore celebrandi paschatis, Tübingen 1770, 4.
Es verdient auch das Kapitel de Nicaena synodo in Van de
Hagen Dissertationes de cyclis paschalibus (Amsterd. 14736,4
S. 172%. verglichen zu werden.
CHRISTLICHE VÖLKER. 207
da es ein Pest zum. Andenken an Christi Tod und
Auferstehung sein sollte. Aber das jüdische Osterlamm
wurde allemahl am vierzehnten des Nisan, dem ersten
Vollmondstage im Frühling, genossen (1, 496). Das
christliche Osterfest knüpfte sich also an eben diesen
Vollmond. Die Frühlingsnachtgleiche traf im dritten
Jahrhundert n: Chr. auf: den 21. März. Dafs sie auf
diesem Tage nicht immer haften, sondern: allmählig
früher eintreten werde, hätte man zu Alexandrien wol
wissen sollen, wo Hippaxch (1,352) und Ptolemäus
gelehrt hatten, dafs das Sonnenjahr nicht ganz 365 Tage
6 Stunden ‘halte; man nahm aber, sei es aus Unwis-
senheit oder um die Osterrechnung möglichst zu ver-
einfachen, die julianische Schaltregel, die den Sosige-
nes, auch einen Alexandriner, zum Urheber hatte,
als dem Himmel vollkommen zusagend an, und setzte
dem gemäfs fest, dafs allemahl der am 21. März oder zu-
nächst nach demselben eintreiende Vollmond das Oster-
fest bedingen solle. Nun wollte man es durchgängig an
einem Sonntage‘ feiern, dem: Wochentage, an welchem
Christus auferstanden war; ‘man nahm also dazu den
nächsten Sonntag nach der Ostergrenze, und damit
man das Fest nicht etwa zugleich mit den verhafsten
Juden feiern möchte, verschob man e om acht Tage,
so oft die Ostergrenze selbst auf einen Sonntag traf.
Wäre diese Norm, die sich zuerst beim Epipha-
nius deutlich ausgesprochen findet‘), von dem nicä-
nischen Concilium ausdrücklich vorgeschrieben worden,
t) Heparnpovus$ Hin nv Teraupsonudendrnn, Umepßatvonev db ce
irnuepiav, pépopev SÈ im) mv dyldv xupraxny ad fie: uns ar
cews. Haeres. L,3. Vergl. Haer. LXX, 11.
208 ` Technische ` Chronologie.
sõ würden die Streitigkeiten über das Osterfest ver-
mieden’ worden sein, die mehrere‘ Jahrhunderte lang
zwischen der “lateinischen and griechischen Kirche ob-
“gewaltet haben; indem jene zum Theil von ganz an-
dern Principien ausging, als diese, und daher‘ das Fest
öfters an einem ganz andern Tage feierte. Auch würde
man bei den Verhandlungen, die defsfalls gepflogen
wurden; und von denen noch manches Aktenstück auf
uns gekommen ist, gewifs nicht unterlassen ‘haben, sich
auf diese) ökumenische, so hoch verehrte‘ Kirchenyer-
sammlung zu berufen, wenn sie ach über. die ‚frag-
lichen Punkte bestimmt geäufsert hätte. Dazu kommt,
dafs sie, wenn die ganze Bestimmungsweise des Festes
von ihr ausgegangen wäre, nicht der alexandrinischen
Kirche aufgetragen haben würde, den Tag: der Oster-
feier jährlich zu berechnen und ihn den übrigen Kirchen
anzuzeigen '). Wir werden von dieser Thatsache durch
Cyrillus und Leo unterrichtet: ` Jener sagt ê): Cum
his igitur atque huiusmodi dissensionibus‘ per univer-
-sum orbem paschalis regula turbaretur, sanctorum to-
tius orbis>synodi consensione decretum est; ut, quo-
niam apud ‚Alexandriam “talis esset reperta ‘ecclesia,
quae in hwiusmodi scientia clareret, quota 'Calendarum
wel Idium; quota‘luna pascha deberet ‘celebrari, per
H
1) i Mit Recht traute sie derselben eine besonders gründliche
Einsicht in diesen .Gegenstand'zu. Das Museum, jene alte Hoch-
schule der ernsten Wissenschaften, besonders der astronomischen,
war noch immer nicht ganz erloschen.
2?) Prologus pro Cyclo XCV annorum, p.484 der Doctrina
temporum des Bucherius (1,572). Vergl. Cassiani- Collat. X,
€. 2. (Opp:p. 383. ed. Kap 1737, Ve und daselbst Gazaei An-
merkung.
CHRISTLICHE VÖLKER. 209
singulos annos ‚Romanae ecclesiae litteris ` intimaret:
unde apostolica auctoritate universalis ecclesia per to-
tum. orbem. diffinıtam paschae diem sine ulla discepta-
tione cognosceret, Auf eine ähnliche Weise drückt sich
der heilige Leo im einem seiner Briefe aus t). Solche
emızoAdi Eoprasızal oder ` Aöyoı topraçixol, litterae oder
homiliae paschales, finden sich seit der Mitte des drit-
ten Jahrhunderts erwähnt).. Erhalten ‚haben sich der-
gleichen nur von Theophilus und Cy villus, die, in
der-ersten Hälfte .des' fünften Jahrhunderts nach ein-
ander den bischöflichen: Sitz. von Alexandrien bekleide-
ten. - Die drei Osterreden des erstern, welche blofs
in der lateinischen Uebersetzung ' des Hieronymus
auf uns gekommen sind’), betreffen die Feste der
Jahre 401, 402. und 404. ` Die des letztern. gehen, auf
die Feste der Jahre 414 bis 442:n. Chr.*). Nach aller-
lei vorausgeschickten ascetischen Betrachtungen über. die
Osterfeier wird am Schlufs einer jeden der Tag‘ des
Festes so bestimmt, wie folgendes. Beispiel zeigt: ,,‚Wir
„„beginnen,” heifst es in der ersten, ,, die- vierziglägi-
„gen; Fasten am 15. Mechir (9. Februar), und die hei-
„lige Charwöche am. 20. Phamenoth (16. März); wir
„endigen die Fasten am 25. Phamenoth (21. März),
„und feiern das Osterfest Sonntags den 26. Phame-
+) Epist. 94 ad Marcianum August. (ed. Paris. 1675, 4).
2) Euseb. hist. ecel. NI. 20.
*) S. dessen Werke Tom. IV, p. 691ff. ed. Par. 1706. Auch von
Athanasius hatte man Osterschreiben, die Hieronymus er-
wähnt. De vir. illustr. c: 87..
*) S. Tom. V. Pars II der Aubertschen Ausgabe seiner Werke.
Solche Reden wurden am Epiphanien-Feste gehalten.
Ir. [14]
210 Technische Chronologie.
„noth (22. März).” Es ist bier vom Fest des Jahrs
414 n. Chr. die Rede, das auf den 22. März, den früh-
sten Termin der Feier, traf. Zur Erläuterung bemer-
ken wir, dafs es mit den Fasten, wödurch man sich
auf das Osterfest vorbereitete, vom Anfange her in den
verschiedenen christlichen ‘Kirchen sehr verschieden ge-
halten wurde. Die Römer,” sagt Socrates‘), „fasten
‚„„drei Wochen vor dem Passah mit Ausnahme des Sonn-
„abends und Sonntags. In Ilyrien’ dagegen, ganz
‚„‚Griechenland und zu Alexandrien fastet man sechs
„, Wochen und nennt diese Zeit rescapaxosrn, Quadra-
„gesima. Noch andere fangen ihre Fasten schon sie-
‚„‚ben Wochen vor dem Feste an” u.s.w. Statt ôo-
nis To owrnpwWdous dexa beim Cyrillus, was ich
durch Charwoche gegeben habe, sagte man gewöhn-
licher peydàn EBdonds, magna hebdomas paschalis. Sie
nahm am Palmsonntage ihren Anfang. Unter den Ho-
milien des heiligen Chrysostomus handelt eine von
dieser grofsen Woche’). Sie hat, wie es daselbst
heifst, diesen Namen .daher erhalten, weil uns in ihr
durch Christi Leiden unaussprechliche Wohlthaten zu
Theil geworden sind. Es kommen auch die Benennun-
gen hebdomas azymorum und passionis vor’). Jene
ist vom jüdischen Feste entlehnt (1, 496, 515), und
von dieser ist unser Charwoche die Uebersetzung
(vom altdeutschen Char, Leid, Trauer). Der Char-
1). Hist.eccl.\V,22.
?) Opp. Tom. V. p. 525 ff. der par. Ausgabe vom Jahr 1718.
Vergl. Valesii Noten zu Euseb. hist. ecel.V, 24.
"18. Steph. Evod. Assemani Acta Martyrum orientalium
et occidentalium, Vol. I. p. 41.
CHRISTLICHE VÖLKER. 211
freitag wurde mapaszeun, parasceve (1,516), und der
Sonnabend vor Ostern sabbatum magnum genannt,
Um die Berechnung des Osterfestes möglichst zu
erleichtern, hat man sie frühzeitig auf allerlei Mond-
cykel gegründet, von denen sich der neunzehn-
jährige als der genauste und bequemste allein im
Gebrauch erhalten hat. Die gewöhnliche Meinung ist,
dafs das nicänische Concilium mit Festsetzung der mehr-
gedachten Osterregel zugleich diesen Zeitkreis eingeführt
habe, und es fehlt defshalb auch nicht an ausdrück-
lichen Zeugnissen. So sagt Ambrosius in seinem das
Osterfest des Jahrs 387 betreffenden Schreiben an die
Bischöfe der Provinz Aemilia (1, 164): Non mediocris
esse sapientiae, diem celebritatis definire paschalis, et
scriptura divina nos instruit et traditio maiorum, qui,
convenientes ad synodum Nicaenam, inter illa fidei ut
wera, ita admiranda decreta, etiam super celebritate
memorata, congregatis peritissimis calculandi, decem et
novem annorum collegere rationem, et quasi quendam
constituere circulum, ex quo exemplum in annos reliquos
gigneretur. Hunc circulum Enneadecaëterida nun-
cuparunt; und Dionysius Exiguus in seiner Epis-
tola ad Petronium*): Paschalis festi rationem expli-
care curavimus, sequentes per omnia venerabilium tre-
centorum et octodecim pontificum, qui apud Nicaeam,
civitatem Bithyniae, contra vesaniam Arii conyenerunt,
etiam rei huius absolutam veramqgue sententiam; qui
1) S. Jani historia Cycli Dionysiani p. 59. (Witemb. 1718, 4;
auch in seinen von Klotz gesammelten Opusculis. Halle 1769, 8).
Auch vergleiche man das Fragment eines das Osterfest des
Jahrs 444 betreffenden Schreibens des Cyrillus p- 12 beim
Bucherius.
[14°]
212 Technische Chronologie.
quartas decimas lunas paschalis observantiae per no-
vemdecim annorum redeuntem semper in se circulum
stabiles immotasque fixerunt. So bestimmt aber auch
diese Zeugnisse lauten mögen, Walch verwirft sie
dennoch. Er sagt, Ambrosius sei offenbar der Mei-
nung gewesen, dafs der Irrthum der Quartadeeimaner,
den die nicänische Kirchenversammlung verdammte,
nur durch den Gebrauch des neunzehnjährigen Cyclus
vermieden werden könne, den er ihr daher beigelegt
habe, und Dionysius habe diesem Cyclus der Alexan-
driner bei den Lateinern dadurch Eingang zu ver-
schaflen gesucht, dafs er ihn für eine Erfindung jenes
Coneiliums ausgegeben. Walch scheint aber hierin zu
weit zu gehen. Eingeführt haben die Nicäner den
neunzehnjährigen Cyclus: allerdings nicht. (wir werden
sehen, dafs er im Orient schon früher zur Bestimmung
des Osterfestes gebraucht wurde); man sieht aber nicht
ein, warum. sie ihn in irgend einem nicht auf uns ge-
kommenen Aktenstück nicht wenigstens gebilligt haben
sollten. Mittelbarer Weise haben sie dies auf jeden Fall
gethan, indem sie die alexandrinische Rechnungsart,
die sich auf diesen Cyclus gründete, dadurch als die
richtige anerkannten, dafs sie die Bischöfe von Alexan-
drien mit der Festsetzung des jährlichen Tages der Feier
beauftragten.
Scaliger behauptet ‘), dafs sowohl die Juden als
die Quartadeeimaner, die ihnen folgten, ihren: eigenen
Mondcyclus gehabt haben; allein Petavius zeigt’),
dafs die Geschichte davon nichts Sicheres erwähne,
1) Emend.temp.1. II. p. 150ff.
"1 Doctr. temp.1. U. p. 59 f.
CHRISTLICHE VÖLKER. 213
Nach allen Nachrichten und Combinationen hat sich
die jetzige, auf den 19jährigen Cyclus gegründete, Zeit-
rechnung der Juden nicht vor unserm vierten Jahr-
hundert ‚ausgebildet (1, 577). Früher scheinen sie die
Neumonde durch unmittelbare Beobachtung der ersten
Phase bestimmt zm haben (1,570). Dasselbe gilt höchst-
wahrscheinlich von den Quartadeeimanern , wenigstens
bis zur Mitte des dritten Jahrhunderts bin; denn Hip-
polytus, Dionysius von Alexandrien und Anato-
lius, die damals lebten, werden uns als die ersten
Verfertiger von Osterkanons genannt.
Die Geschichte des ersten ist zweifelhaft. Ge-
wöhnlich hält man ihn für einen Gallier, da er ein
Schüler des Irenäus war, wie Photius 1) berichtet.
Man nennt ihn Bischof; allein selbst Eusebius?) und
Hieronymus’) haben nicht in Erfahrung gebracht,
wo er seinen Sprengel hatte *). = Dafs er im Occident
lebte, wird durch die von ihm befolgte römische Zeit-
rechnung aufser Zweifel gesetzt. Von dem Märtyrer-
tode, den er erlitten haben soll, ist nichts Näheres
bekannt.
Eusebius erwähnt unter andern von ihm eine
Schrift über das Osterfest, worin er einen gewis-
sen Kanon dargelegt, den er auf eine sechzehnjäh-
rige Periode gegründet und auf das erste Jahr des
1) Cod. 121.
?) Hist. eccl. VI, 20.
3) De wiris illustr. c. 61.
D
‘) Nach dem Chronicon Paschale p-6 und nach Syncelli
Chronographia p. 358 soll er Bischof zu Portus (vermuthlich
Ostia) in der Nähe Roms gewesen sein.
214 Technische Chronologie.
Kaiser Alexander gestellt hatte‘). Eben desselben ge-
denken auch Hieronymus, Isidorus?) und Syn-
cellus°). Näheres wufste man von diesem Kanon
nichts, als man im Jahr 1554 zu Rom auf dem Wege
nach Tivoli nicht weit von der Kirche des heiligen
Laurentius unter Trümmern die marmorne Bildsäule
eines auf seiner Cathedra sitzenden Bischofs hervorzog. -
Zu beiden Seiten des Sitzes fand man in griechischer
Schrift gewisse Osterkreise eingehauen, und am Rande
derselben ein Verzeichnifs der anderweitig bekannten
Schriften des Hippolytus, woraus man ersah, dafs
die Statue ihn vorstellen solle. Sie wird in der vati-
kanischen Bibliothek aufbewahrt und ist öfters abgebil-
det worden, unter andern in der von Jo. Alb. Fa-
bricius veranstalteten Sammlung seiner Werke 11. wo
man auch alles zusammengedruckt findet, was Scali-
ger, Petavius, Bucherius, Jo. Dom. Cassini,
Bianchini und andere über diesen Osterkanon , den
ältesten, den man kennt, geschrieben haben.
Er Zorte ai ToD naoga, iv d ru CN dvaypadıv Hip
ver, xal Ttva xavove Exxaudexaernpidog zei ou den Seege äh tò
moörov ETOG abroxparopog E tong xXpovaug nepıypabst, list.
eccl. VI, 22.
2) Etymol. VI, 17.
3) Chronogr. A. a. O.
1) S. Hippolyti Episcopi et Martyris Opera non antea col-
lecta et partim nunc primum e Mss. in lucem edita, Graece
et Latine. Hamburg 1716 und 18, zwei Bände in fol. -Die In-
schrift gibt auch Gruter in seinem Thesaurus Inscriptionum
p- CXL. In dem Werke: Acta Martyrum ad Ostia Tiberina
sub Claudio Gothico, ex Ms. codice regiae bibliothecae Tau-
rinensis (kom 1795) finden sich funfzehn Dissertationes über
den heiligen Hippolytus und seine Werke, deren siebente' von
seinem Cyclus paschalis handelt.
CHRISTLICHE VÖLKER. 245
An der rechten Seite der Cathedra steht: „Im er-
„sten Jahr der Regierung‘ des Selbstherrschers Alexan-
„der traf die Luna XIV des Passahfestes auf die Idus
„des Aprils, einen Sonnabend, nach dem Schaltmo-
„mat.. In den folgenden Jahren wird sie so sein,
„wie es die untenstehende Tafel ‘zeigt, und. in den
„„verflossenen haben die Passahs sich so ergeben, wie.
„es. angedeutet worden. Die Fasten müssen immer
„mit dem Sonntage unterbrochen werden” (2, 210) ').
Darunter folgende Tafel der Ostergrenzen:
IV. Cal. Apr.
XV. Cal. Apr.
SS. Em. Non. Apr.
VII. Cal. Apr.
Em.Idibus Am. GFEDCBA
Be DUB AGD
S5. XII. XI. Cal. Ar. AG FED CB
Em. Vie, G FED CEA
IN. Dal Ape DUB AG. Er 5
XV. CG Ae, AG FED CB
SS. Em. Non. An, GFEDCBA
vol Goal Ae, DC EG FE
Em.Idibus Apr. CBAG FED
IV. Non.Apt. G #.E1D’G BTA
SS.XIL.XI. Cal. Apr. DCBAGFE
Em. V.Id. Apr. C BA GF ED
G ERGO DR
EE ME
CSG pEn
EE REES
1) "Erous a' Goerhsiaz AN eEdvòpov auroxpuropos Eyevero d AI KE
cupsoxatdexary) Tod éen eidois "Ampeiklaug Zapfdry uPoAtuov un-
vd yevopevov. "Beat tot EZ: Zeen xa9wg Vmortraxtaı dv TO mivant.
"Eyivero Òe dv Tots mapuxnadaı su ëdr CETNuELWTAL. "Anouneileodar
de del ed Av fun ien xupiax.
216 Technische Chronologie.
Em. bezeichnet den Schaltmonat — m» Zußd-
Aios —, der, wie man sieht, seinen Sitz im ersten,
vierten und “siebenten Jahr der beiden’ achtjährigen
Perioden hatte, ohne Zweifel zunächst vor dem Oster-
monat. SS ist eine Abkürzung’ für Zizsëzes, bissextus:
(Das grofse lateinische $ gilt den Griechen für de Zif-
fer 6, die in der kleinern ‘Schrift bekanntlich mit
einem 5 geschrieben wird). Das dritte, siebente, elfte
und funfzehnte Jahr‘ der sechzehnjährigen Periode ze
ben sich dadurch als julianische ‘Schaltjahre zw erken-
nen, Warum heim dritten und elften Jahr des Cyclus
zwei Data, nämlich der 21 und 22. März, neben ein-
ander stehen , ist nicht recht klar. . Das- erste Datum
ist eigentlich gemeint ,, wie die beigesetzten Ferien zei-
Sen, Diese werden, vom Sonntage. an gerechnet, mit
den Buchstaben. A, B, C, D, E, F, G bezeichnet. So
geben die ‚Buchstaben. G, F, E,,D, C, B, A in der
ersten Zeile zu erkeunen, dafs die Luna XIV, die
im ersten Jahr des sechzehnjährigen Cyclus an den
13; April geknüpft ist, im ersten Cyclus auf einen
Sonnabend, im zweiten anf einen Freitag, im dritten
auf einen Donnerstag a.s. w. trifft, indem sechzehn
julianische Jahre um einen Tag kürzer sind als eine
volle Wochenzahl,
Das erste Jahr des AE ee Severus, von
welchem in der Ueberschrift die Rede ist, SH kein
anderes als das Jahr 975 d. Sı. oder 222 n. Chr. sein,
weil nur in diesem der 13. April ein Sonnabend und
zugleich ein Vollmöndstag war. Auch weifs man aus
der von Dio Cassius ‘) bestimmt angegebenen Regie-
') Hist. Rom. LXXIX,3.
CHRISTLICHE VÖLKER. 247
rongsdauer des Antoninus Elagabalus, dafs Alexander,
sein Nachfolger, um die Mitte des März des gedachten
Jahrs zur Regierung gekommen ist. Zwar hat Joan.
Vignolius in zwei gelehrten Abhandlungen do anno
primo “imperii Severi Alexandri Augusti, quem prae-
Jet cathedra marmorea S. Hippolyti Episcopi *) mit
Hülfe- gewisser Münzen zu erweisen gesucht, dafs er
seine Regierung nicht vor dem Julius. 222 angetreten
habe, dafs also das Denkmal irre, wenn es schon das
Osterfest dieses Jahre unter ihn setzt. Allein die Auto-
rität dieser Münzen mufs nicht entscheidend sein, da
Eckhel sich nicht durch sie veranlafst gefunden hat,
von der gewöhnlichen Zeitbestimmung abzugehen °).
Auch der astronomische Kanon (1,113), der sich
überall als zuverlässig bewährt, kommt hiermit überein,
indem er das 545ste Jahr der philippischen Aere, das
vom 29. Junius 221 n. Chr. bis zum 28sten Junius 222
reicht, zum ersten. dieses Kaisers macht. Das. dritte,
siebente, elfte und funfzehnte Jahr des ‚sechzehnjährigen
Cyclus. waren mithin gang richtig Schaltjahre.
Man sieht, die Ostergrenzen kehren alle acht Jahre
in gleicher Ordnung wieder. Die erste im ersten Cyclus
ist, vermuthlich nach unmittelbarer Beobachtung, ganz |
richtig angesetzt. Um nun beurtheilen zu können, wie
weit auch: die iibrigen dem Himmel zusagen, wollen
wir sie den ersten Cyclus hindurch mit den alexandri-
nischen (2,199) vergleichen, die damals mit den mitt-
lern“ Vollmonden ganz gut übereinkamen :
‘) Abgedruckt unter den Werken des Hippolytus Tom.1.
So r4 f.
"1 Doctr. Num. Tom. VII. p. 252.
248 Technische Chronologie.
Ostergrenzen
Jahredes| Jahre | Güldene nach nach den
| Cyclus. | n. Chr. | Zahlen. | Hippolytus. | Alexan-
d
DD
Kä
d
Vis
>
Ce
3
drinern.
1 12. April
2 223 15 2. April | 4. April
3 224 16 | 21. März | 21. März
4 22 17 9. April | 9. April
5 226 18 29. März | 29. März
6 2327 19 `| 18. März | 17. April
re 228 d 5. April | 5. April
8 229 2 25. März | 25. März
9 230 3 13. April | 13. April |
10 231 4 2. April | 2. April
TI 232 5 21. März | 22. März
12 239 6 9. April | 10. April |
15 234 7 |29. März | 30. März |
14 235 8 18. März | 18. April
15 236 9 5. April | 7. April
16 10 25. März | 27. März
` Im sechsten und vierzehnten Jahr weichen die hier
zusammengestellten Ostergrenzen um einen ganzen Mo-
nat von einander ab, aber nur- in Folge der ihnen
zum Grunde liegenden Prineipien. Im neunzehnjähri-
gen Österkreise der Alexandriner nämlich , wie er im
julianischen Kalender noch jetzt gebraucht wird, gehen
die Östergrenzen nicht über den 21. März, den als
Frühlingsanfang gesetzten Tag, zurück (1,192); in den
lateinischen Osterkreisen dagegen wurde der 18. März
ÜHRISTLICHE VÖLKER. 219
zur frühsten Ostergrenze gemacht. Ganz anders verhält
es sich mit der Abweichung von zwei Tagen, die be-
reits gegen das Ende des ersten Cyclus eintritt. - Diese
ist eine Folge der Unrichtigkeit desselben. Sie wächst
am Ende des zweiten Cyclus auf 5, am Ende des drit-
ten auf 9, am Ende des vierten auf 12 Tage an, so
dafs im Verlauf des fünften die Ostergrenzen in die
Gegend der Neumonde rücken, das Osterfest also nicht
mehr, dem Willen der Kirche gemäfs, um -die Zeit
des vollen, sondern des neuen Lichtes gefeiert wird.
Die Divergenz vermindert sich dann allmählig wieder
und gleicht sich nach Verlauf von zehn Cykeln voll-
ständig aus. Die Sache kann auch nicht anders sein;
denn sechzehn julianische Jahre geben 5844 Tage, 198
synodische Monate dagegen 5847; es müssen sich folg-
lich die Neu- und Vollmonde alle sechzehn Jahre um
drei Tage im julianischen Kalender vorwärts schieben.
Man sieht, es ist dies die sechzehnjährige Periode, von
der in der Zeitrechnung der Griechen die Rede ge-
wesen ist (1, 296), eine Verbesserung ihrer ursprüng-
lichen sehr unvollkommenen Octaäteris.
Auf der linken Seite der Cathedra stehen die Oster-
sonntage durch sieben auf einander folgende 16jährige
Cykel verzeichnet, mit der Ueberschrift: , ‚Der Anfang
„im ersten Jahr des Cäsar Alexander. Die jährlichen
„Sonntage des Passah. Die beigesetzten Zeichen deuten
„den Bissextus an” t). Diese Zeichen fehlen, vermuth-
lich durch die Schuld des Bildhauers.
) "East "AkcEdvdpov Kulampos du de, Ai ees GIE
xata stoge Al db mapaxsvryosis Sheet tyv Sie npo EE.
220 Technische Chronologie.
Um die Tafel der Ostersonntage aus der der Oster-
grenzen herzuleiten, darf man nur jedesmahl von dem
in letzterer angemerkten Monats- und Wochentage bis
zum nächsten Sonntage fortzählen, wobei man jedoch
noch von einer Eigenthümlichkeit der lateinischen Oster-
kreise Notiz zu nehmen hat, die Victorius in der
Vorrede zu seinem Canon Paschalis mit folgenden Wor-
ten bemerkt '): Si die sabbati plenilunium esse conti-
gerit et consequenti dominico lunam XV reperiri, eg:
dem hebdomade transmissa in alterum diem domini-
cum, id est lunam XXII, transferri debere pascha
dixerunt, nämlich die kurz zuvor genannten Latini.
Als Grund dieser Abweichung von den alexandrinischen
Principien, nach denen das Osterfest schon an der
Luna XV gefeiert werden kann, wird im weitern Ver-
folge angegeben, dafs die Lateiner ‘dasselbe nicht vor
der Luna XVI, dem Auferstehungstage Christi, feiern
zu müssen glaubten. Wenn also im ersten Jahr des
ersten Cyclus die Ostergrenze auf den 13. April, einen
Sonnabend, trifft, so ist nicht der folgende Tag, son-
dern erst der 21. April, der Östersonntag. ` Im zwei-
ten Jahr ist es der 6. April, weil die Ostergrenze dem
2. April, einem Mittwoch, entspricht; im dritten Jahr
ist es der 28. März u.s.w. Hier sind die Data des
Osterfestes, wie sie den ersten Cyclus hindurch über-
einstimmig mit diesen Grundsätzen auf dem Marmor
verzeichnet stehen. Zugleich sind die Data beigefügt,
an denen das Fest in denselben Jahren nach den alexan-
drinischen Principien zu feiern war.
"JI Bucherius p.4.
CHRISTLICHE VOLKER.
Jahre des! Jahre
nach
yclus. | n. Chr. | Hippolytus.
. April
16 237 2. April
|
|
|
EE 1 222 2T April
| 2 225 6. April
3 224 | 28. Marz
A 225 |17. April
51236 | 2. April
6 ST 125. März
7 228 | 13. April
8 229 | 29. März:
9 250 | 18. April
wer 251 | 10. April
= 4 232 `| 25. März
12 | 233° | 14. April
| 13 234 6. April
| 14 235 “| 22. März
Ostersonntag
| nach den
Alexan-
drinern.
. April
. April
. März
. April
. April
. April
. April
. März
. April
. April
. März
. April
. April
. April
. April
. April
221
Die Abweichung von vier Wochen beim sechsten
und vierzehnten Jahr nicht gerechnet, ist das Osterfest
in diesem ersten Cyclus nach Hippolytus viermahl
um acht Tage später gefeiert worden, als nach den
Alexandrinern. Weiterhin kommen häufigere und be-
deutendere Unterschiede vor.
Im siebenten Cyclus fin-
det sich das Fest fünfmahl um drei Wochen und drei-
mahl um vierzehn Tage früher, dreimahl um acht Tage
und fünfmal um vierzehn Tage später angesetzt.
222 Technische Chronologie.
Man sieht, der Osterkanon des Hippolytus ist
auf siebenmahl 16 oder 112 Jahre gestellt, also eigent-
lich eine ‘Exarovzaudwöderaernpis, wie die Griechen einen
solchen Zeitraum nennen würden. ‘Wenn Cyrillus *)
und Victorius’) unter andern Österkreisen auch eines
112jährigen gedenken, so meinen sie keinen andern als
eben diesen. Sein Urheber hätte aber nicht weiter als
bis auf 56 Jahre zu gehen nöthig gehabt; denn schon
nach Ablauf derselben oder zweier Sonnencirkel kehren .
die Ostergrenzen zu denselben Wochentagen, mithin die
Östersonntage zu denselben Monatstagen zurück.
Aus Allem erhellet, wie wenig der Kanon des
Hippolytus seiner Absicht entsprach, das Osterfest
in der Nähe des Frühlingsvollmondes zu befestigen.
Es ist zu bedauern, dafs sich nicht auch seine Schrift
über das Osterfest erhalten hat (2, 215). Ihr ei-
gentlicher Titel, wie wir ihn auf der Cathedra lesen,
war: "(Ander xXpovw Tod deeg xad èy rw man, Nach-
weisung der Zeiten des Passah, wie sie in der
Tafel angegeben sind. Es war also ein Commentar
über die Östertafel, die einen Bestandtheil derselben
ausgemacht haben mufs, wie auch Eusebius ausdrück-
lich bemerkt.
In Ansehung der grofsen Mangelhaftigkeit dieses
Kanons mufs man dem Cyrillus beipflichtien,, der,
nachdem er von einem 84jährigen Osterkreise geredet
hat, von den Urhebern des 112jährigen sagt peius
aliquid addiderunt. Franciscus Bianchini dage-
gen kann sich nicht überreden, dafs ein so gelehrter
+) Prologus in Cyclum paschalem.
2) 5m i
CHRISTLICHE VÖLKER. 233
Kirchenyater, wie Hippolytus, ein solches Monstrum
zu Tage gefördert haben sollte. Vielmehr sucht er in
einer ausführlichen Abhandlung unter dem Titel: Dis-
sertatio de Canone paschali S. Hippolyti Episcopi et
Martyris, die in seinem Werke de Calendario et cy-
clo Tulii Caesaris 4703 zu Rom erschienen und von
Fabricius in seine mehrgedachte Sammlung aufgenom-
men worden ist), darzuthun, dafs der Kirchenvater
eine Tafel geliefert habe, die, gehörig verstanden und
angewendet, die Ostersonntage auf Jahrtausende vor-
und rückwärts übereinstimmig mit dem Himmel gebe.
Er geht von dem richtigen Satz aus, dafs nach
442 julianischen Jahren die Vollmonde um acht Mo-
natstage und um einen Wochentag früher eintreten °).
Wenn man also die Data der Ostergrenzen um acht Tage
und die Ferien um einen Tag vermindere, z.B. statt
des 15. April den 5ten und statt des Sonnabends den
Freitag setze, so sei die Ostertafel nach Ablauf des
112ten Jahrs wieder eben so richtig, wie zu Anfange
des ersten. Auf eine ähnliche Weise lasse sie sich für
jeden andern Zeitraum, den kleinsten wie den gröfsten,
rectificiren, und zu diesem Zweck hat er eine Methode
ersonnen, der man wenigstens die Gerechtigkeit wider-
fahren lassen mufs, dafs sie kunstreich genug ist. Sie
kann indessen nur für ein Spiel des Witzes gelten.
Wenn Hippolytus wirklich ein so tiefer Kenner der
Astronomie war, wie Bianchini glaubt, so konnte es
1) Vol. I. S. 93 £.
"1 112 julianische Jahre halten 40908 und 1385 synodische
Monate bis auf eine Kleinigkeit 40900 Tage, um einen Tag we-
niger als eine volle Wochenzahl.
224 Technische C hronologie.
ihm nicht schwer werden, eine Ostertafel zu entwerfen,
die auch ohne fortwährende ‚sehr verwickelte Rectifica-
tionen mit dem Himmel in Uebereinstimmung. blieb.
Er durfte ja nur den von Gallippus und Hipparch
verbesserten metonschen Cyclus zum Grunde legen, der
ihm unter Bianchini’s Voraussetzung unmöglich un-
bekannt sein konnte; und wenn die Data auf dem
Marmor immer erst einer Correction bedurfien, um. sie
gebrauchen. zu können, mit welchem Fug, konnte e
dann heifsen, dafs die Ostergrenzen und: Ostersonntage
so angesetzt wären, wie sie sich vom Regierungsantritt
Alexander’s an von Jahr zu Jahr ergäben ?
Der Kanon des Hippolytus ist nichts weiter als
ein roher Versuch, der nur auf wenige Jahre die Probe
bestand.: Wenn daher das ihm gesetzte Denkmal, wie
es scheint, zunächst dazu bestimmt. war, die römischen
Christen mit der Zeit der Österfeier bekannt zu. machen,
so mufs es ihm sehr früh, vielleicht schon unter
Alexander Severus selbst, errichtet worden sein,
während dessen dreizchnjährigen Regierung die Christen
ihrem Cultus ungestört oblagen. ` Wer könnte sich, als
die Unrichugkeit des Kanons nach Ablauf einiger Cykel
anerkannt war, noch die Mühe gegeben haben, den
Urheber desselben durch ein solches Monument verewi-
Sen zu «wollen? Dieser Meinung ist auch Philippus
a Turre, der gegen Vignolius geschrieben: hat +).
Unter den verloren gegangenen Werken des Hip-
polytus, die auf dem Marmor erwähnt werden, fin-
det sich auch ein Chronicon, das von dem Buche
über das Osterfest verschieden gewesen sein mufs, wie
‘) Opp. Hippolyti Vol. I. p. 16Af.
CHRISTLICHE VÖLKER. 225
aus dem Hieronymus erhellet, nach welchem er ratio-
nem paschae und temporum canones usque ad primum
annum Alexandri Imperatoris geschrieben. Es scheint
eine Chronik von Adam bis auf das erste Regierungs-
jahr des Alexander Severus gewesen zu sein. Verschie-
dene Kirchenväter haben dergleichen Bücher in der
frommen Absicht verfafst, um den sehr entfernten Ur-
sprung der göttlichen auf die Christen fortgepflanzten
Lehre im Gegensatz mit den Fabeleien des Ethnieismus
darzuthun. Wir haben Nachricht von mehreren solchen
Chroniken, die nach Ostereykeln geordnet waren, wohin
unter andern die Chronographie des Mönchs Ania-
nus gehört, von der unten die Rede sein wird. Höchst-
wahrscheinlich hatte Hippolytus seine Geschichte nach
112jährigen Perioden abgetheilt, und zugleich die Zei-
ten der Passahs angegeben, deren im alten Testament
‘gedacht wird '). Es: läfst sich sonst nicht wohl erklä-
ren, was die Wörter Exodus, in Bremo, Iesus
(Iosua), Ezechias, Iosias und Esdras sagen sollen,
die man in der Tafel der Ostergrenzen gewissen Jahren
des 112jährigen Cyclus beigesetzt findet. Auch zielen
dahin vermuthlich die Worte der Ueberschrift (2, 215):
„In den verflossenen Jahren haben die Passahs sich so
„ergeben, wie es angedeutet worden.”
Doch genug von einem Denkmal, das bois in
archäologischer Hinsicht einige Aufmerksamkeit verdient.
Ehe von den anderweitigen Versuchen gehandelt wer-
den kann, die im Occident zu einer richtigen cyklischen
Bestimmung des Osterfestes gemacht worden sind, müs-
1) 2.Mos. XI; 4.Mos.IX; IosuaV; 2.Chron. XXX und
XXXV; Esra VI.
IL. [15]
226 Technische Chronologie.
sen wir sehen, was in dieser Beziehung im Orient ge-
schehen ist.
Eusebius gedenkt in seiner Kirchengeschichte
zweier Osterbriefe — Zmısckal Eoprasızal — des Dio-
nysius, Bischofs von Alexandrien in den Jahren 248
bis 265 n. Chr. In dem einen soll er einen achtjäh-
rigen Kanon aufgestellt haben, von dem Grundsatze
ausgehend, dafs das Osterfest nur nach der Frühlings-
nachtgleiche gefeiert werden dürfe t). Von welcher
Beschaffenheit die zum Grunde gelegte Octaäteris sein
mochte, wissen wir nicht. Von einem Alexandriner steht
jedoch zu erwarten, dafs er etwas vollkommneres als
Hippolytus geleistet haben werde. Die Verbesserun-
gen der ursprünglichen Octäöteris durch Eratosthenes
-und andere (1, 305) waren ihm ohne Zweifel bekannt,
und es konnte ihm nicht schwer fallen, die julianisch-
alexandrinische Jahrform an die Stelle der griechischen
zu Setzen,
Der achtjährige Cyclus wurde aber bald durch
den neunzehnjährigen verdrängt, der, so viel wir
wissen, zuerst von Anatolius zur Bestimmung des
Österfestes gebraucht worden ist ?). Dieser Kirchen-
vater, von Geburt ein Alexandriner, gehörte nach
1) "Eu d xal xavova Zeriëergt durasenpidog, Ze un Zoe À perd
nv čapy Ionuepiav mpoomxoı Tyv Tod deg Eopryv imirekeiv mapt-
sdusvog. 1. VII, c. 20. Nicephorus wiederhohlt diese Notiz in
seiner Kirchengeschichte, aber minder bestimmt. VI, 18.
2) Merkwürdig ist es, und Petavius kann sich nicht genug
darüber wundern, dafs der hundert Jahre später lebende Epi-
phanius (Haeres. LXX, 13) blofs die Octa&teris erwähnt und
erklärt, ohne des 19jährigen Cyclus, der so viel vollkommener
ist, mit einer Sylbe zu gedenken.
CHRISTLICHE VÖLKER. 227
Eusebius *) und Hieronymus °) zu den gelehrtesten
und beredtsten Männern seiner Zeit. Er schrieb unter an-
dern "Apı$urrurds eiraywyas in zehn Büchern, von denen
sich in den Theologumenis arithmeticae °) noch einige
Fragmente erhalten haben. In der Philosophie hatte er
sich einen so grofsen Namen gemacht, dafs ihn seine
Alexandriner auflorderten, eine Schule der aristotelischen
Weltweisheit nach Art der zu Athen bestehenden pla-
tonischen zu eröffnen; er zog es aber vor, ‚sich ganz
dem Beruf eines Religionslehrers zu widmen. Bei einer
Reise durch Syrien wurde er ums Jahr 270 n. Chr.
zum Bischof von Laodicea gewählt. Er lebte noch un-
ter Carus im Jahr 282.
Von seinen Schriften hebt Eusebius besonders
seinen Osterkanon hervor, einiges daraus mitthei-
lend, was jedoch nicht hinreicht, denselben mit Sicher-
heit wiederherzustellen. Sehr gründlich commentirt dar-
über Van der Hagen °).
ı Zuvörderst bemerkt Eusebius, dafs Anatolius
im ersten Jahr seiner Enneadecaöteris die Novunvia des
ersten Monats auf den 26. Phamenoth der Aecgypter
oder 22. Dystrus der Syrer, d. i. auf den 22. März,
gesetzt habe. Unter dem ersten Monat wird hier,
wie es in den ersten Jahrhunderten der Christenheit ge-
wöhnlich geschah, nach dem Vorgange der Juden, die
ihr Kirchenjahr mit dem Nisan anfangen, derjenige
verstanden, dessen Luna XIV zunächst nach der Früh-
t) Hist. eccl.NII, 32.
2) De viris illustr, e 73.
3) S. 9, 16,34, 56, 64. (Paris 1543, 4.)
4) De cyclis paschalibus S. 142 fl.
[15*]
D
228 Technische Chronologie.
lingsnachtgleiche eintritt und das Osterfest bedingt.
Traf nun der Neumond auf den 22. März, so entsprach
die Luna XIV dem 4. April. Dies ist aber in der
alesandrinischen Tafel der Ostergrenzen das Datum der
Luna X1V für die güldene Zahl 12. Das erste Jalır
des Anatolius mufs folglich mit dem nachmaligen
zwölften der Alexandriner identisch gewesen sein, und
er hat hiernach seinen Cyclus mit dem Jahr 277 n. Chr.
begonnen, dem die güldene Zahl 12 angehört.
Van der Hagen fragt, warum er sich gerade für
dieses Jahr entschieden habe. Er glaubt, dafs 277 das
erste Jahr des Probus gewesen sei, und dafs Anatolius
eben so das erste dieses Kaisers gewählt habe, wie
Hippolytus das des Alexander Severus. Allein der
astronomische Kanon macht das 599ste Jahr der
philippischen Aere, das am 16. Junius 275 n. Chr. be-
gann, zum ersten des Probus, so dafs das Osterfest
des Jahrs 277 seinem zweiten Regierungsjahr angehört
hat. Hiermit stimmen auch die Ergebnisse der sehr
gründlichen Untersuchungen überein, die Noris über
diesen Gegenstand angestellt hat‘). Der einfache Grund,
warum Anatolius seinen Kanon an das Jahr 277
knüpfte, war ohne Zweifel der, weil er ihn in dem-
selben entwarf.
Weiterhin heifst es beim Eusebius: „‚,‚Jener
3:26. Phamenoth war bereits der vierte Tag, seitdem
„die Sonne in das erste Himmelszeichen getreten war.”
Wir ersehen hieraus, dafs Anatolius die Frühlings-
nachtgleiche auf den 19. März setzte. Wer, sagt er,
die Luna XIV des Osterfestes in das vorhergehende
') Annus et epochae Syromacedonum, diss. II, c. 3. p. DAT.
CHRISTLICHE VÖLKER. 229
Zeichen (die Fische) bringt, irrt selir. Er berief sich
defsfa'ls auf die Autorität mehrerer gelehrten jüdischen
Schriftsteller, des Aristobulus (eines der 70 Doll-
metscher), des Philo, Iosephus und anderer, nach
denen das Osterlamm allemahl nach der Frühlings-
nachtgleiche in der Mitte des ersten Monats geschlach-
tet werden müsse. Hiernach scheint ihm der 20. März,
der Tag nach der Nachtgleiche, die frühste Oster-
grenze, mithin der 21. März der frühste Ostertag ge-
wesen zu sein.
Dies ist alles, was uns Eusebius von dem Oster-
kanon des Anatolius berichtet. Man sieht, es be-
schränkt sich blofs auf die beiden Punkte, dafs im ersten
Jahr seines Cyclus die Luna XIV auf den 4. April traf,
und dafs ihm die frühste Ostergrenze der 20. März ge-
wesen sein mufs. Diese Data reichen aber, wie ge-
sagt, nicht hin, seine ÖOstertafel wiederherzustellen,
und Van der Hagen hat sich defsfalls viel vergeb-
liche Mühe gegeben.
Bucherius hat in seinem mehrgedachten Werke ')
einen vollständigen, mit ener Einleitung begleiteten,
Canon paschalis Anatolii Alexandrini Laodicensis Epi-
scopi aus einer lateinischen Handschrift ans Licht ge-
stellt. In der Voraussetzung, dafs derselbe wirklich dem
Bischofe von Laodicea angehöre, hat er ihm die ächten,
uns von Eusebius aufbewahrten, Bruchstücke zu einem
bunten Ganzen ‚angeflickt. Die lateinische Uebersetzung
legt er dem Rufinus, dem alten Interpreten des
Eusebius, bei.
1) 5.433.
230 Technische Chronologie.
Es ist unbegreiflich, wie der sonst so einsichtsvolle
Gelehrte, trotz der groben Fehler dieses Kanons, die er
selbst richtig aufgedeckt hat, ihn nicht ohne Weiteres
für ein Machwerk hat erklären können, das eines Man-
nes völlig unwürdig sei, von welchem Hieronymus
sagt: cuius ingenii magnitudinem de volumine, quod
super pascha composuit, et decem libris de arithme-
ticae institutionibus intelligere possumus *).
Der Urheber des Kanons und des damit ganz
übereinstimmigen Prologus war ein ganz unwissender
Mensch, der nicht einmahl das Wesen des julianischen
Jahrs kannte. Um nach Ablauf des neunzehnjährigen
Cyclus nicht blofs die Ostergrenzen, sondern selbst das
Fest zu denselben Monatstagen zurückzuführen, macht
er von diesen neunzehn Jahren nur zwei zu Schalt-
jahren, das siebente und siebzehnte. Eine seltsame
Verwirrung der Begriffe! Dafs er die Frühlingsnacht-
gleiche im Widerspruch mit dem wahren Anatolius
nicht. auf den 49ten, sondern auf den 25. März setzt,
wollen wir nicht einmahl rügen.
Van der Hagen, der umständlich von diesem
Product handelt °), glaubt, dafs es nicht vor der er-
sten Hälfte des siebenten Jahrhunderts entstanden sein
könne, weil darin des bekannten Bischofs Isidorus
aus Sevilla gedacht wird, der 636 gestorben ist, und
zwar irgendwo in England oder Schottland, wo wäh-
rend der daselbst in jenem Jahrhundert herrschenden
t) Noch bei Jo. Alb. Fabricius spielt det Pseudo - Anato-
lius die Rolle des wahren. Opp. Hippol. Vol. I. p. 42. Bibl.
Graeca Vol. III. p. 461 d.n. A.
?) De Cyclis paschalibus S. 115 f.
ÜHRISTLICHE VÖLKER. 231
Streitigkeiten über die Feier des Osterfestes leicht je-
mand auf den Gedanken kommen konnte, sich auf die
Autorität des gelehrten Bischofs von Laodicea, von dem
man aus Eusebius wufste, dafs er einen Osterkanon
geschrieben hatte, durch eine ihm angedichtete Schrift
berufen zu wollen. Aufser Beda und ein paar andern
Angelsachsen, deren Zeugnisse Bucherius beibringt '),
hat ihrer niemand weiter gedacht. Dafs jener, der
Chronologie sonst so kundige, Schriftsteller den offen-
baren Betrug nicht geahnet hat, ist allerdings auflal-
lend; doch die Kritik war damals in der Kindheit.
Ob der neunzehnjährige Osterkanon des wahren
Anatolius irgendwo zur Bestimmung des Osterfestes
angewendet worden ist, wissen wir nicht mit Sicher-
heit. So viel ist aber gewifs, dafs derselbe bald nach-
her diejenigen Modificationen erfahren hat, mit denen
wir ihn von den Alexandrinern, und nachmals von
der ganzen Christenheit gebraucht finden.
Man kann mit Recht fragen, und diese Frage hat
uns oben (1, 162) beschäftigt, wodurch die ägyptischen
Christen veranlafst worden sind, den Regierungsantritt
ihres grausamsten Verfolgers, des Diocletian, zur
Epoche einer eigenen Jahrrechnung zu machen, die
sie, gegen die sonst in Aegypten herrschende Gewohn-
heit, auch über seinen Tod hinaus fortgesetzt haben.
Vermuthlich hat es damit dieselbe Bewandnifs, wie mit
unserer christlichen Aere, die ihre allgemeine Verbrei-
tung zunächst der auf sie gegründeten Ostertafel des
Abts Dionysius verdankt. Wenigstens wissen wir
mit Sicherheit, dafs Cyrillus die seinige an die
1) $.451.
232 Technische Chronologie,
diocletianische Aere geknüpft bat 71. Es ist wol kein
blofser Zufall, dafs ein Anfang unsers 19jährigen Mond-
cirkels auf das Jahr 285 n. Chr., das erste des Dio-
cletian, trifft, so dafs eine blofse Division der nach
ihm gezählten Jahre die jedesmalige güldene Zahl gibt.
Es ist daher wahrscheinlich, dafs die Osterrechnung
der Alexandriner unter der Regierung dieses Kaisers
entstanden ist. Dafs sie von der nicänischen Kirchen-
versammlung zwar nicht, wie man gewöhnlich glaubt,
eingeführt, aber doch gebilligt worden ist, haben wir
bereits gesehen (2, 212).
Wann und durch wessen Mitwirkung sich der
neunzehnjährige Ostereyclus völlig ausgebildet haben
mag, ist nicht mit Bestimmtheit auszumitteln. Buche-
rius?) und Jan?) glauben, dafs der berühmte Euse-
bius daran einen vorzüglichen Antheil gehabt habe.
Sie berufen sich unter andern auf die Zeugnisse von
Hieronymus und Beda. Der erste sagt‘): Hip-
polytus XVI annorum circulum, quem Graeci txxaıde-
xastnpiða vocant, reperit, et Eusebio, qui super pa-
scha decem. et novem annorum circulum, id est èyvsa-
xuðexasryolða, composuit, occasionem dedit. Der an-
dere gibt geradezu diesen Kirchenyater als den Urhe-
ber des neunzehnjährigen Cyclus an’): Decemnoven-
t+) Die Metropoliten von Apamea in Syrien dagegen gebrauch-
ten die seleucidische (1,451). Vergl. Noris Ann, et Epachae
Syromacedonum 11,2, 1.
2) 8.427.
°) Historia cycli Dionysiani $. 1.
"3 De viris illustr. c. 61. Vergl. Gennadius de scriptoribus
ecclesiasticis c. 88. Isidorus Etym. VI, 17. `
5) De temporum ratione c. 42.
CHRISTLICHE VÖLKER. 233
nalis circuli ordinem primus Eusebius Cesareae Palae-
stinae episcopus, ob quartasdecimas lunas festi pa-
schalis ipsumque diem paschae inveniendum composuit.
Van der Hagen erregt aber gegen diese Meinung
grofse Zweifel t). Eusebius sage zwar selbst ?), dafs
er ein Buch über das Osterfest geschrieben, und
theile ein Belobungsschreiben mit, das er defsfalls von
Constantin erhalten. Allein er nenne es pugixyy dvaxd-
Anke red zë: oprig Aöyov, eine Enthüllung der
Mysterien des Festes, welcher Titel auf einen
ganz andern Inhalt schliefsen lasse, als auf eine Ent-
wickelung der Gründe, nach denen das Osterfest zu
berechnen sei. Auch hätten Theophilus, Cyrillus,
Proterius und andere Alexandriner, die über diesen
Gegenstand geschrieben, nirgends cines analogen Werks
des Eusebius gedacht. Diese Gründe sind allerdings
erheblich; doch scheint es immer sehr gewagt, von
einem so bestimmten Zeugnisse, wie das des gelehrten
Hieronymus, behaupten zu wollen, dafs es auf
einem Mifsverständnisse beruhe "1.
Ehe wir in unsern geschichtlichen Erörterungen
weiter gehen, wird es nöthig sein, noch einige Bemer-
kungen über die Anordnung des Ostercyclus der Alexan-
driner zu machen. Sehr gründlich, aber mit ermüden-
. der Weitschweifigkeit, handelt davon Van der Hagen
in der gröfsern Hälfte seines Werks De cyclis pa-
‚schalibus.
+) De eyclis paschalibus p. A57f.
°?) Fita Constant. IV, 34, 35.
3) Statt des Eusebius nennt Dionysius Exiguus (Epist.
ad Petronium) den Athanasius, von dessen Verdiensten um
die Osterrecknung aber nichts bekannt ist.
234 Technische Chronologie.
Dionysius Exiguus sagt’): Decemnovennalis
Cyclus per Ogdoadem et Hendecadem semper in se
revolvitur. Diese Eintheilung in eine acht- und elf-
jährige Periode, die in allen aus dem Alterthum auf
uns gekommenen neunzehnjährigen Ostertafeln ange-
troffen wird, und vermuthlich schon in der ursprüng-
lichen alexandrinischen vorkam, schreibt sich aus einer
Zeit her, wo man an die Stelle des achtjährigen Cyclus
den neunzehnjährigen setzte, also zu den acht Jahren
noch elf hinzufügte. In technischer Beziehung ist sie
von keiner Bedeutung.
Die Jahre, die dem Cyclus der Alexandriner zum
Grunde lagen, sind die julianischen, aber in der bei
ihnen gebräuchlichen Form, von welcher in der Zeit-
rechnung der Aegypter gehandelt worden ist. Wenn
also vorhin (2,232) bemerkt wurde, dafs das erste
Jahr des Diocletian und zugleich des Mondcirkels das
Jahr 285 n. Chr. sei, so mufs man mit Bezug auf die
Alexandriner den Anfang desselben auf den 1. Thoth
oder 29. August des vorhergehenden setzen.
Bei der Anordnung des Cyclus kam es darauf an,
die im Verlauf desselben eintretenden 235 Neumonde ge-
hörig zu vertheilen, und in jedem Jahr denjenigen Mo-
nat, dessen Luna XIV an oder zunächst nach der Früh-
lingsnachtgleiche eintraf, zum Östermonat zu machen.
Die Nachtgleiche ereignete sich zur Zeit der nicänischen
Kirchenversammlung am 20. März in den Nachmittags-
stunden (1,78). Anatolius wählte den 19. März (2, 228).
Die Alexandriner entschieden sich für den 25. Phame-
noth oder 21.März, und glaubten, dafs das Aequi-
‘) In der Epistola ad Bonifacium.
CHRISTLICHE VÖLKER. 235
noctium auf diesem Tage haften werde, worin sie sich
jedoch irrten; denn es verschiebt sich alle 128 Jahre
um einen Tag (1,67). Den 21. März machten sie zu-
gleich zur frühsten Ostergrenze.
Wir wollen annehmen, dafs sie in dem beliebig
gewählten ersten Jahr des Cyclus den Ostervollmond
durch unmittelbare Beobachtung bestimmten und den
5. April fanden. Da auf zwölf mittlere Mondmonate
nahe 354 Tage gehen, so erhielten sie, um so viel
Tage vorwärts rechnend, den 25. März als Ostergrenze
des zweiten Jahrs. Gingen sie abermals 354 Tage wei-
ter, so gelangten sie zum 14. März, den sie aber nicht
zur ÖOstergrenze machen konnten, da er der Nacht-
gleiche vorangeht. Sie mufsten also noch einen Mo-
nat weiter zählen, und diesem 30 Tage beilegend fan-
den sie den 13. April als Ostergrenze des dritten Jahrs.
Auf diese Weise bald 354, bald 384 Tage vorwärts
gehend, wie es die Rücksicht auf die Nachtgleiche er-
forderte, bestimmten sie die Ostergrenzen durch alle
neunzehn Jahre des Cyclus so, wie sie oben (2, 199)
angegeben sind. Man sieht, dafs sie von einem Jahr
zum andern entweder 11 Tage weniger oder 19 mehr zu
nehmen hatten. Nur um vom 17. April, der Oster-
grenze des neunzehnten Jahrs, wieder zum 5. April,
von dem sie ausgegangen waren, zurückzukommen,
mufsten sie nicht elf, sondern 12 Tage weniger zählen.
Dies haben die lateinischen Rechner Dionysius, Beda
und andere den saltus lunae genannt.
Auf die julianischen Schalttage konnte hiebei keine
Rücksicht genommen werden, da der 19jährige Cyclus
dem vierjährigen Schaltcirkel incommensurabel ist und
236 Technische C hronologie.
sich beide erst nach 76 Jahren ausgleichen. Man mufste
die Ostergrenzen so bestimmen, als wenn es keine
Schaltlage gäbe, was freilich ein Schwanken der eycli-
schen Vollmonde gegen die wirklichen zur Folge hatte.
Nur wenn die Dauer des ganzen Zeitkreises bestimmt
werden sollte, kamen. natürlich die inzwischen eintref-
fenden Schalttage in Betracht.
Setzen wir obige Rechnung durch alle neunzehn
Jahre des Cyclus fort, so erhalten wir zwölf Jahre
zu 354, sechs zu 384 und eins zu 383 Tagen. Auf den
viermaligen Cyclus gehen also, mit Einschlufs der unter-
dessen eintretenden neunzehn Schalttage, 27759 Tage.
Gerade so viel hat Callippus seiner 76jährigen Pe-
riode gegeben (1, 344). Diese ist es also, welche die
alexandrinischen Rechner zum Grunde gelegt haben.
Ihre Verbesserung durch Hipparch (1, 352) haben
sie entweder nicht gekannt, oder doch zu berücksich-
tigen nicht für nöthig erachtet. Daher verschiebt sich
der 19jährige Ostereyelus alle 310 Jahre um einen Tag.
Um ihn mit dem Himmel in Uebereinstimmung zu er-
halten, hätte man nach jeder sechzehnten Wiederhoh-
lung mit Hipparch einen Tag weglassen, also die
Data der Ostergrenzen um eine Einheit vermindern sol-
len. Bei der gregorianischen Kalenderverbesserung ist
eine analoge Einrichtung getroffen worden.
Als die Jahre des Cyclus, in denen man einen drei-
zehnten Monat zu zählen hatte, um nicht die Oster-
grenze vor die Frühlingsnachtgleiche treten zu lassen,
ergeben sich (man vergleiche die Tafel der Ostergren-
zen) das dritte, sechste, achte, elfte, vierzehnte,
siebzehnte und neunzehnte, die auch Dionysius
CHRISTLICHE VÖLKER. » 237
ausdrücklich als die Schaltjahre des Osterkreises auf-
führt "1. Und dafs diese dreizehnten Monate als die
Sehaltmonate betrachtet worden sind, geht schon
daraus hervor, dafs man ihnen durchgehends dreifsig
Tage gegeben hat. Auch die Juden legen ihrem Schalt-
monat Adar dreifsig Tage bei; sie setzen ihn aber nicht
unmittelbar vor den Ostermonat Nisan, sondern tren-
nen beide durch den Veadar, einen Monat von 29
Tagen (1, 541). Dafs sie übrigens in ihrem neunzehn-
jährigen Cyclus eben jene Jahre zu Schaltjahren machen,
ist zu seiner Zeit bemerkt worden (1, 542). Sie fangen
ihn aber um fast drei Jahre später an, als die Christen
den ihrigen. So ist das jetzige Jahr 1825 das zweite
des christlichen Cyclus; von dem jüdischen nimmt das
neunzehnte zugleich mit dem Jahr 5586 der Weltäre
am 13. September 1825 seinen Anfang. Dionysius
und Beda unterscheiden unter beiden Zeitkreisen so,
dafs sie den christlichen cyclus decemnovennalis, den
jüdischen cyclus lunaris nennen, als wenn nicht beide
neunzehnjährig und nicht beide Mondkreise wären. Da
also beide Cykel nicht zugleich anfangen, so sind natür-
lich die Schaltjahre in dem einen nicht immer zugleich
auch Schaltjahre im andern.
Doch genug für jetzt von dem neunzehnjährigen
Cyclus der Alexandriner, auf den wir unten zurückkom-
men werden. Ob er gleich genauer war, als jeder an-
dere Zeitkreis, den man zur Bestimmung der Osterfeier
gebraucht bat, dauerte es doch ein paar Jahrhunderte,
ehe er auch bei den occidentalischen Christen Eingang
fand. Der Grund davon lag theils darin, dafs er die
1) Epistola ad Bonifacium.
238 Technische Chronologie.
Ferien, mithin auch die Östersonntage, nicht in gleicher
Ordnung zurückführt, theils und vornehmlich darin,
dafs die lateinische Kirche das Osterfest nach etwas an-
dern Prineipien feierte (2, 218, 220), und auf die Be-
achtung derselben eine besondere Wichtigkeit legte.
Wie sie vor dem Jahr 222 n. Chr. den Osterneu-
mond bestimmt habe, und wie lange der damals ent-
standene Canon paschalis des Hippolytus im Ge-
brauch geblieben, wissen wir nicht mit Sicherheit. Dafs
sie sich aber bereits im Anfange des vierten Jahrhun-
derts zu diesem Behuf eines 84jährigen Zeitkreises be-
diente, leidet keinen Zweifel. Die nicänische Kirchen-
versammlung, die so sehr auf die Einheit der Osterfeier
drang, scheint dies nicht gewufst, vielmehr vorausge-
setzt zu haben, dafs die römische Bestimmungsweise
des Festes nicht wesentlich von der alexandrinischen
verschieden sei, weil keine Spur vorhanden ist, dafs sie
auf jene irgend einige Rücksicht genommen hätte.
Der Kardinal Noris hat seinem Werke über die
syromacedonische Zeitrechnung (1,400) drei Abhand-
lungen angehängt, von denen die erste die aus einer
Handschrift der kaiserlichen Bibliothek zu Wien ans
Licht gezogenen Fasti consulares eines Ungenannten,
die zweite den 84jährigen Östereyclus der Lateiner,
und die dritte die 95jährige Ostertafel von Ravenna
erläutert.
Die Fasti consulares gehen von 246 d.St. bis
4107 oder 354 n. Chr. Dafs ihr unbekannter Verfasser
damals gelebt haben müsse, erhellet daraus, dafs er
das Mondalter in den letzten Jahren seiner Tafel ganz
richtig angesetzt hat. Die Namen der Consuln gibt
er zum Theil sehr falsch. Auch nennt er von den
CHRISTLICHE VÖLKER. 239
Decemvirn und Militärtribunen nur immer zwei, noch
andere Fehler nicht zu gedenken, von denen einige
jedoch auf die Rechnung seiner Abschreiber kommen
mögen.
Für uns ist dieses Verzeichnifs wegen der ihm bei-
gefügten Zeitcharaktere wichtig. Zuerst sind den Jahren
der Stadt die eines 84jährigen Cyclus beigeschrieben,
dergestalt dafs das Jahr 246 das 36ste und 1107 das
57ste desselben ist. Der letzte Cyclus erneuert sich
mit dem Jahr 1051 d. St. oder 298 n. Chr. Zweitens
sind die julianischen Schaltjahre durch ein den Con-
suln vorgesetztes B. gröfstentheils richtig bezeichnet.
So ist das Jahr 709 d. St., das erste julianische, ein
Schaltjahr. Nur rückwärts vom Jahr 461, dessen Con-
suln L. Papirius Cursor und Sp. Carvilius Maximus
ausgelassen sind, stehen die B. falsch. Die Consuln
Brutus und Collatinus, womit die Fasti anfangen, ge-
hören daher auch nicht dem Jahr 246 d. St., sondern
dem vorhergehenden an. Drittens sind die dem 1. Ja-
nuar entsprechenden Wochentage bemerkt. Das erste
Jahr des Cyclus beginnt mit einem Sonnabend, das
zweite mit einem Sonntage, das dritte mit einem Mon-
tage, das vierte, das erste nach einem Schaltjahr, mit
einem Mittwoch u. s. w. Nach 28 Jahren, der Dauer
eines Sonnencirkels, kehren die Ferien in gleicher Ord-
nung wieder. Viertens endlich hat der Ungenannte
das Alter des Mondes am 1. Januar, die sogenannte
Epakte'), durch alle 862 Jahre seiner Tafel an-
‘) Unter Epakte — von Zéien hinzufügen, einschal-
ten — versteht man im Allgemeinen den Ueberschufs eines be-
stimmten Zeitraums über einen andern von ungleicher Dauer.
Sie wird fast nur gebraucht, wenn man zum Behuf der Bestim-
240 Technische Chronologie.
gesetzt. Nur im letzten Cyclus stimmen dieselben mit
der mittlern Bewegung des Mondes überein, von welcher
sie sich wegen der Mangelhaftigkeit des Cyclus um so
weiter entfernen, je tiefer man in die Vorwelt zurück-
geht. Im ersten Jahr ist die Epakte I, d.h. es trifft
ein Vollmond auf den 1. Januar, so dafs das Mondjahr
zugleich mit dem Sonnenjahr seinen Anfang nimmt.
Der dreizehnte Neumond dieses Jahrs ereignet sich 354
Tage weiter am 21. December. Die Epakte des zwei-
ten Jahrs ist also XII; ferner die des dritten XXIII,
die des vierten XXXIV, oder nach Weglassung eines
dreifsigtägigen Monats, IV u.s.w. Mit jedem Jahr
wächst sie um 41 Tage; nur nach je zwölf Jahren
nimmt sie einmahl um 42 zu, weil sich sonst die
eyklischen Neumonde im Verlauf des ganzen Zeitkreises
zu weit von den astronomischen entfernen würden. So
springt die Epakte II des zwölften Jahrs im dreizehnten
auf XIV über. Solcher saltus lunae ‚gibt es sechs, nach
den Jahren 12, 24, 36, 48, 60 und 72. Am Schlufs
des ganzen Cyclus ist keiner angesetzt, damit die Epak-
tenreihe wieder mit I von vorn anfange.
` Auf 84 julianische Jahre gehen 30681 Tage. Aber
die inzwischen eintreffenden 1039 synodischen Monate
halten 30682 Tage 6 St. 48”. Der 84jährige Cyclus gibt
also an seinem Schlufs die Neumonde um mehr als
einen Tag zu früh, der 19jährige hingegen erst nach
mung des Osterfestes die Länge des Mondjahrs mit der des Son-
nenjahrs vergleicht, und gibt dann zu erkennen, der wievielste
Tag des Mondmonats der 1. Januar oder irgend ein anderer be-
stimmter Tag des Jahrs ist. Die deutschen Chronologen haben
Epakten durch Mondzeiger, und die Computisten des Mittel-
alters durch adiectiones lunae übersetzt.
CHRISTLICHE VÖLKER. 241
sechzehnmaliger Wiederhohlung um einen Tag zu s pät.
Jener stimmt demnach minder genau mit dem Himmel
überein, als dieser. Er empfiehlt sich indessen dadurch,
dafs er die cyklischen Neumonde nicht blofs zu denselben
Monatstagen, sondern auch zu denselben Ferien zurück-
führt, daher sich nach seinem Ablauf nicht blofs, wie
beim neunzehnjährigen Cyclus, die Ostergrenzen, son-
dern auch die Data des Osterfestes in gleicher Ordnung
erneuern. Diese Eigenschaft verdankt er dem Umstande,
dafs er dem 28jährigen Sonnencirkel commensurabel ist.
Um sie ihm zu geben, verlängerte man die callippische
Periode, den viermaligen. 19jährigen Cyclus, absichtlich
um eine Octaöteris, ob man gleich wissen mufste, dafs
man ihre Genauigkeit dadurch bedeutend vermindere.
Es hat unter den Chronologen lange der Glaube
geherrscht, dafs bei den Lateinern eben so, wie bei den
Alexandrinern, von Alters her ein 19jähriger, ursprüng-
lich von Iulius Cäsar eingeführter, Cyclus im Ge-
brauch gewesen sei, und zwar eben der, den Dionysius
und Beda zum Unterschiede von dem alexandrinischen
lunaris nennen (2,237)... Selbst noch Petavius') legt
den Lateinern einen solchen Zeitkreis bei und liefert
einen darauf gegründeten immerwährenden julianischen
Kalender, der sich von dem obigen (2,194) nur da-
durch unterscheidet, dafs die güldenen Zahlen durch-
gehends um drei Einheiten kleiner ausfallen. Allein
Bucherius und Noris sind der richtigern Mei-
nung, dafs sich die lateinische Kirche vor Annahme
des Cyclus der Alexandriner keines 19jährigen, sondern
des S4jährigen bedient hat. Einen Beweis dafür liefert
1) Doctr. temp.VI, 5. Vergl. c. 12.
II. [16]
242 Technische Chronologie.
das Sendschreiben des Paschasinus an Leo. In
demselben heifst es bei Gelegenheit des Osterfestes des
Jahrs 444 n. Chr. '): Cum Romana supputatio, quae
cyclo concluditur, cwus ipse, de quo agitur, erit an-
nus LXIII, qui coepit a consulatu Antonii et Syagrü,
nobis dubietatem afferret etc. Hier ist von einer eige-
nen römischen supputatio die Rede, welche sich auf
einen Cyclus gründen soll, von dem das gedachte Jahr
das 63ste war. Das Consulat des Antonius und Sya-
grius trifft auf das Jahr 382 n. Chr., mit welchem die
Fasti Consulares einen neuen Cyclus beginnen,
und von diesem war das Jahr 444 das 63ste. Es lei-
det also keinen Zweifel, dafs der 84jährige Cyclus des
Ungenannten gemeint ist. Wie sollte er auch dazu
gekommen sein, einen solchen Zeitkreis in seine Tafel
zu bringen, wenn derselbe nicht den kirchlichen Ge-
brauch seiner Zeit für sich gehabt hätte? Was noch
weiter dafür spricht, ist, dafs Prosper Aquitanus,
ein Schriftsteller des fünften Jahrhunderts, in seinem
zuerst von Labbe vollständig herausgegebenen Chro-
nicon auf die Consulate des Messala und Sabinus, des
Faustus und Gallus und des Antonius und Syagrius,
d. i. auf die Jahre 214, 298 und 382, die Anfänge
eines Cyclus setzt), den man sogleich für den 84 jäh-
rigen unsers Ungenannten erkennt. So sagt er beim
erstern Consulat: Finis cycli secundi et initium tertü.
Man ersieht hieraus, dafs er, bis gegen Christi Tod
zurückgehend, als ersten und zweiten Cyclus diejenigen
‘) Bucherius p. 75.
"IS Labbei Nova Bibliotheca manuscriptorum librorum
Vol. I. p. 35, 39, 47.
CHRISTLICHE VÖLKER. 243
aufführt, deren Anfänge auf die Jahre 46 und 130 n. Chr.
treffen, Wegen einer Verwirrung in den Consuln knüpft
er sie aber nicht an die richtigen Jahre. So heifst es
Vetere et Nerviliano Coss., d.i. bei 50 n. Chr. +):
Paschalis cycli ratio ab his consulibus incipit, per an-
nos LXXXIV et ad eandem legem revertens. Seine
drei ersten Cykel kommen jedoch nicht in Betracht, da
sich die Lateiner vor dem Schlusse des dritten Jahr-
hunderts schwerlich einer geregelten Bestimmung des
Osterfestes bedient haben. Will man freilich dem
Cyrillus Glauben beimessen (2,222), so hat bei ihnen
der 84jährige Cyclus schon vor dem 112jährigen (des
Hippolytus) bestanden. Hiernach scheint es, dafs
man mit der Einführung oder doch Bildung des erstern
wenigstens bis zum Jahr 214 zurückgehen müsse,‘ auf
welches einer seiner Anfänge trifft ?). Vielleicht war er
in seiner ersten Anlage so unvollkommen, dafs Hip-
polytus in dem seinigen etwas besseres lieferte, oder
doch zu liefern glaubte.
') p.26.
2) Nach einer oben (1,571) angeführten Stelle des Epipha-
nius soll der 84jährige Cyclus bei den Juden gar schon zu
Christi Zeit im Gebrauch gewesen sein. Petavius (Noten zum
Epiphanius Th. II. S. 151), Bucherius (in einer ausführlichen
Abhandlung de antiquo paschali Iudaeorum cyclo p. 313 sei~
nes oft citirten Werks) und andere haben sich viel Mühe mit
Ermittelung der Einrichtung dieses jüdischen Cyclus und seines
Verhältnisses zu dem christlichen gegeben. Van der Hagen
(Observ. in Chronicon Prosperi p. 358) zeigt aber, dafs die Notiz
beim Epiphanius zu unbefriedigend ist, als dafs man durch sie
auf irgend etwas Sicheres kommen könne. Bei den jüdischen
Schriftstellern findet sich keine Spur davon.
Dez
244 Technische Chronologie.
Was den Gebrauch. dieses Zeitkreises bei den La-
teinern vollends aufser Zweifel setzt, ist, dafs wirklich
noch eine auf denselben gegründete vollständige Oster-
tafel vorhanden ist. Muratori nämlich hat im drit-
ten Bande seiner Anecdota ex Ambrosianae Bibliothecae
codicibus einen vermuthlich dem neunten Jahrhundert
angehörigen Liber de computo ans Licht gestellt, in
welchem sich unter mehreren Auszügen aus allerlei die
Bestimmung des Österfestes betreffenden Schriften der
frühern Jahrhunderte auch eine Tafel findet‘), die
durch einen Zeitraum von 84 Jahren den Wochentag
und die Epakte des 1.Januar (beides eben so, wie
die Fasti consulares), das Datum des Österfestes
und das gleichzeitige Alter des Mondes angibt. Die
erste Zeile lautet also: `
Annus I. Dies solis. Luna XXI. Pasch. V. Id. Apr.
Luna XXI.
Die Zahlen sind durch die Schuld der Abschreiber zum
Theil sehr entstellt, so wie schon hier Luna XXI
als Epakte des 1. Januar für Luna XII steht, lassen
sich indessen aus dem ihnen zum Grunde liegenden
leicht wahrnehmbaren Gesetz überall mit Sicherheit
verbessern. Nach der kurzen, vermuthlich von dem
Verfasser des Computus herrührenden, Vorrede beginnt
die Tafel mit dem Consulate des Festus (l. Faustus)
und Gallus, d. i. mit dem Jahr 298 n. Chr. Sie hat
sich aber dergestalt verschoben , dafs jene Zeile eigent-
lich dem Jahr 299, dem zweiten, und die letzte Zeile
LXXXIV. Dies VII. Luna I. Pasch. XV. Cal. Mai.
Luna XVIII.
1) p. 204 f.
CHRISTLICHE VÖLKER. 245
dem Jahr 298 oder 382, dem ersten des Cyclus, an-
gehört. Am Schlusse steht: Iterum ad caput reverti-
tur, zum Zeichen, dafs nicht etwa’ blots von einer an
bestimmte Jahre geknüpften Ostertafel , sondern von
einem sich stets erneuenden Cyclus die Rede ist. Die
sehr dunkele Nachschrift ist ‚offenbar ein ohne Sach-
kenntnifs gemachter Auszug aus einer der Tafel von
ihrem Urheber beigefügten Erläuterung. Der XII. Cal.
An, oder 21. März scheint ihm, wie den Alexandri-
nern, für den Tag der Frühlingsnachtgleiche zu gelten,
an und vor welchem kein Osterfest gefeiert werden
soll. Unter dem weteri laterculo, von welchem er
spricht, mufs er eine ältere Tafel: verstehen,- die er
durch die seinige hat verbessern wollen. Ein paarmal
setzt er ein doppeltes Datum für die Osterfeier an mit
der Bemerkung: Quia una (pascha) observanda lest,
erit in arbitrio summi Sacerdotis conferre cum pres-
byteris, qui dies eligi debeat. Man sieht, dafs dies
geschrieben sein mufs, als der 84jährige Cyclus noch
im Gebrauch war. |
Van der Hagen hat diese Tafel ausführlich er-
läutert und ihre Zahlen berichügt'). Da sie sowohl,
als die Fasti consulares lehren, dafs die Lateiner
ihr Osterfest vermittelst der Epakte und Pete des
1. Januar bestimmten, so fragt es sich, nach welcher
Regel sie die Dauer der einzelnen Monate gerechnet
haben. Hierüber gibt unsere- Tafel die vollständigste
t) In seinem Werke: Observationes. in Prosperi Aquitani
Chronicon integrum eiusque LXXXIV annorum cyclum, et in
Anonymi cyclum LXXXIV annorum a Muratorio editum, nec
non in Anonymi laterculum paschalem centum annorum a
Bucherio editum (Amsterdam 1733, 4), S. 245 ff.
246 Technische Chronologie.
Auskunft; denn aus dem Alter des Mondes am Tage
des Osterfestes läfst sich das Datum des Osterneumon-
des, und aus der Epakte des 1. Januar das Datum des
zunächst vorhergehenden Neumondes herleiten. Aus
der Vergleichung beider ergibt sich dann Folgendes:
für den ersten Monat des Jahrs wird derjenige ge-
nommen, dessen Alter am 1. Januar durch die jedes-
malige Epakte bezeichnet ist. Der Tag des Decembers,
auf den der Anfang desselben trifft, wird leicht ge-
funden, wenn man die jedesmalige Epakte von 33 ab-
zieht. So ist für die Epakte VII der Neumond des
Januars der 26. December. Der erste Monat wird im-
mer voll gezählt, und von hier an wechseln die vollen
und hohlen Monate regelmäfsig bis zu Ende des Jahrs,
so dafs der letzte Monat im gemeinen Mondjahr hohl,
und im Schaltjahr voll ist. Die Neumonde, die z.B.
zur Epakte VII gehören, sind: der 26. December, der
25. Januar, der 23. Februar, der 25. März, der 23. April,
der 23. Mai, der 21. Junius, der 21. Julius, der 19. Au-
gust, der 18. September, der 17. Oktober, der 16. Novem-
ber und der 15. December. Mit dem letztern fängt der
erste Morat des folgenden Jahrs an, dessen Epakte XVIII
ist. Hat man nun den Osterneumond gefunden, so zählt
man, um den Tag des Festes zu erhalten, nach den
Grundsätzen der Lateiner (2,220) bis zu demjenigen
Sonntage fort, der auf oder zunächst nach Luna XVI
trifft, woraus folgt, dafs Luna XXII der späteste Ter-
min der Feier ist.
Aber welcher unter den jedesmaligen Neumonden
des Jahrs wurde für den Osterneumond genom-
men, der vierte oder fünfte? Denn nur einer von bei-
den konnte es sein. Die lateinische Kirche hat, wie
CHRISTLICHE VÖLKER. 241
schon oben (2,218) angedeutet worden, zur frühsten
Ostergrenze nicht, wie die Alexandriner, den 24. März,
sondern den 18ten, mithin zum frühsten Osterneu-
monde nicht den 8. März, sondern den 5ten gemachi.
Dies sagt uns Victorius in folgenden Worten '): Ir
regulis primi mensis (2,227), quo pascha dominicum
celebrari statuunt, magna oritur utrisque (Alexandrinis
et Latinis) dissensio. Latini namque a III. Nonas Martii
usque in III. Nonas Aprilis, diebus scilicet XXIX, ob-
servandum maxime censuerunt, ut quocunque eorum die
luna fuerit nata, efficiat primi mensis initium etc. Wenn
hier der Zeitraum vom 5. März bis zum 3. April auf 29
Tage gesetzt wird, so ist dies die Dauer des vierten Mo-
nats im Mondjahr der Lateiner, der immer hohl war.
Es ist aber eine der beiden Grenzen auszuschliefsen,
weil man sonst 30 Tage erhalten würde. Vielleicht hat
Victorius usque in IV. Nonas Aprilis geschrieben,
` und wirklich nennt er gleich nachher den 45. April
als die äufserste Ostergrenze: Decimas quartas lunas
mensis eiusdem a XV. Cal. Aprilis usque in XVII. Cal.
Maii asserunt esse servandas. Wir sehen also, dafs
die Lateiner zum frühsten Österneumond den 5. März
und zum spätesten Ostervollmond den 15. April mach-
ten. Sie fügten aber noch eine Bestimmung hinzu, die
sich hiemit nicht immer vereinigen liefs, nämlich die,
dafs das Osterfest nicht später ze am 21. April gefeiert
werden solle. Dies geht unter andern aus einer Aeufse-
rung des Paschasinus hervor, der in seinem Send-
schreiben an Leo berichtet, das Osterfest des Jahrs 417
sei auf Befehl des Papstes Zosimus am 25. März ge-
1) Bucherius p.4.
248 Technische Chronologie.
feiert worden, ne X. Cal. Maii die teneretur. In die-
sem Jahr nämlich waren nach dem 84jährigen Cyclus
der 4. März und 2. April Neumondstage. Eigentlich
hätte letzterer das Osterfest bedingen sollen, weil der
erste aufser den von Victorius als herkömmlich be-
zeichneten Grenzen lag; allein die Luna XIV würde so
auf den 15. April, und, da dies ein Sonntag war, das
Osterfest auf den 22. April getroffen sein. Man ver-
letzte nun die eine Regel, um eine andere, deren Be-
achtung noch wichtiger schien, (warum? werden wir
unten sehen) in Ehren zu halten. Das maxime in
obigen Worten des Victorius scheint auf einen
solchen .Fall hinzudeuten, der auch in den Jahren 360
und 444 eintrat. Wie man in jenem verfuhr, sagt
uns die Geschichte nicht; in diesem verschob man das
Fest nach den Grundsätzen der Alexandriner, die nun
schon Eingang zu finden anfingen, auf den 23. April.
Auch die Rücksicht auf die Frühlingsnachtgleiche mufs
den Lateinern Bedenklichkeiten verursacht haben. Die
frühste Ostergrenze sollte der 18. März sein, und war
dies ein Freitag, so mufste das Osterfest gleich am
20sten gefeiert werden, mithin am Tage vor der Nacht-
gleiche, wenigstens nach der Bestimmung der Alexan-
driner. Früherhin scheint man sich hierüber wegge-
setzt zu haben; dafs es aber späterhin nicht geschah,
lehrt die Ostertafel bei Muratori.
Aus Allem geht hervor, dafs es den Österprincipien
der Lateiner gar sehr an der Einfachheit und Festigkeit
gebrach, welche die Alexandriner in die ıhrigen zu
bringen gewufst hatten, und dafs in ihnen der Keim
zu Streitigkeiten lag, die nur durch einen Machtspruch
des Summus Episcopus entschieden werden konnten.
CHRISTLICHE VOLKER. 249
Noris hat in seiner zweiten oben (2,238) er-
wähnten Abhandlung die 84jährige Ostertafel der La-
teiner aus den Epakten der Fasti consulares des
Ungenannten wiederherzustellen gesucht. Wenn der
scharfsinnige Mann hierbei ein ‚paar Fehlgriffe gethan
hat, so wird sich niemand darüber wundern, da wir
erst durch die aus dem Alterthum auf uns gekommene,
ihm noch unbekannt gebliebene, Tafel vollständig von
den Gründen ihrer Construction unterrichtet worden
sind. Ich liefere sie hier mit den nöthigen Berichti-
gungen.
Vier und achtzigjährige Ostertafel der
lateinischen Kirche),
298, 382
299, 383
b. 300, 384
301,385
302, 386
303, 387
b. 304, 388
305, 389 XVII IA.
XXIX 4,
X Loo,
XXI (11.
u 30.
BPbb>z>>E>>
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Zuesbuzuruunn
>
') M bedeutet März und A April.
13| 310,394
|44|. 311,395
15 | b. 312,396
16| 313,397
17| 314,398
18| 315,399
!49|b.316, 400
Tool 517,401
(oul 318, 402
122| 319, 403
| 23 | b. 320, 404
24| 321,405
ze 322, 406
26| 323,407
27 | b. 324, 408
28 325, 409
29| 326, 410
30| 327, 411
31 |b.328, 412
|32| 329,413
33| 350,414
AA) - 331,415
135 |b. 332,416
36 | 333,417
37| 334, A18
38|. 335,419
39.|b.336, 420
40| 337,421
|41| 338, 422
42| 339,423
43 | b. 340, 424
44 341,425
45 | ° 342, 426
46 343, 427
47 | b.344, 428
|48| 345,429
VI.
Y.
Technische C hronologie.
1 |XIV 18.M| 2.A |XVI
2 | XXV 7.M |25. M | XIX
3 | VI 26. M| 13. A | XIX
5 In Jus vi 5.A (XXII
6 | XXVIII | 2.A |18. A | XVII
7 1X 23.M |10. A | XIX
A |XX 12.M| 1.A [XXI |
3/1 31.M |21. A In
4 | x 20.M| 6.A | XVIII
5 IXXIN 9.M|29.M!xxI
6 IDN 28.M|417.A | XXI
4 | XV 47.M| 2.A | XVII
2 | XXVII | 5.M|25.M|XXI
3 | VII 24. M |14. A | XXII
A | XIX 43. M |29. M| XVII
6 | XXX 3141.M| 18. A |XIX
7 (XI 24.M |10. A | XXI
4 | XXI |10.M|26. M| XVII
frt: 29.M |14.A | XVII
A | XIV 18.M| 6.A XX
5 | XXV 7.M|22.M| XVI
6 VI 26.M|11. A | XVII
7 [XVI |15.M| 2.A XIX
2 | XXVIII | 4.M|25.M |XXII
FH 22.M| "A XVU
4 | XXI 14.M|30. M| XX
g IH 30. M| 18. A |XX
7 | XII 19.M| 3.A | XVI
1| XXIV | 8.M|26.M|xIX
a IN 27.M|15.A |XX
3 (NI 16.M| 6.A |XXIT |
5 |xxVII | 5. M|22. M|XVHI |
6 | VIL 24.M |11. A | XIX
7 | XIX 13.M| 3. A | XXII
1 [XXX |34.M|45.A |XVI
3|xı 94.M| 7.A |XVUI
e m m
CHRISTLICHE VOLKER. 251
| 54
| 55| b. 352, 436
56 353, 437
57| 354, 438
58 355, 439
59|b.356, 440
60! 357,441
——— Lan Le
eil 358,442| 5 |VI
62| 359, 443 XVII
|63 | b. 360, 444 XXVIII
64| 361,445 IX
65| 362, 446| 3 |XX
66| 363, 447 I
67| b. 364, 448 XII
683| 365,449 XXIII
69| 366, 450 IV
70| 367,451! 2 |XV
71 |b. 368, 452| 3 | XXVI
"2| 369,453] 5 | VII
370,454] 6 |XI
371,455
bit EH en ai RI ka CH EA de
TEE
A | XVIL
„A | XXI
.M| XVI
A [XVII
.M|XX
„A | XXI
u 1 a Gah OA Ze)
222222222222
17. A | XVIII
8.A | XIX
31M | XXII
| 375, 459
:79 | b. 376, 460
83 | b. 380, 464
84| - 381,465
ABAUN të Oh: Gätzs-J On
EE
252 Technische Chronologie.
Von den sieben Zahlenreihen in vorstehender Tafel
gibt die erste die Jahre des Cyclus, die zweite die ent-
sprechenden Jahre nach Christus (die b. bezeichnen die
Schaltjahre) , die dritte den Wochentag des ersten Ja-
nuars, die vierte die Epakte des ersten Januars, die
fünfte das Datum des Osterneumondes, die sechste das
Datum des Osterfestes, und die siebente das zugehörige
Alter des Mondes.
Dafs man während des Cyclus von 298 bis 381
die Osterfeier wirklich nach dieser Tafel geordnet habe,
leidet keinen Zweifel, da die Fasti consulares,
aus denen sie abgeleitet ist, in demselben entstanden
sind (2,238). Ob aber die ihr zum Grunde liegende
Constructionsmethode auch noch während des folgenden
Cyclus von 382 an unverändert beibehalten worden ist
oder nicht, wird sich besser unten untersuchen lassen.
Die Ostertafel bei Muratori weicht an vier Stel-
len von der vorliegenden ab, jedoch nicht wesentlich.
Zuerst setzt sie beim sechsten Jahr neben dem 21. März
zugleich den. 18. April als Datum der Osterfeier an.
Letzteres verstöfst gegen ein Hauptprincip der Latei-
ner, dafs das Fest nicht an der Luna XV gefeiert wer-
den soll (2, 220); denn der Neumond, von dem es ab-
hangen würde, gehört dem 4. April an. Das erste hielt
der Urheber der Tafel für unrichtig, weil er mit den
Alexandrinern kein Osterfest vor dem 22. März gefeiert
wissen will (2, 245). Beim 55sten Jahr hat er wieder
zwei Data, den 22. März und. 19. April. Warum. er
das erste gesetzt hat, begreift man nicht; denn der
Neumond, auf den es sich ‘bezieht, trifft schon am
3. März, also zwei Tage vor dem gesetzlichen Ter-
min (2, 247), ein, dahingegen das zweite durchaus
CHRISTLICHE VÖLKER. 253
tadellos ist. Beim 63sten Jahr gibt er den 16. April
als Datum der Feier, wieder die Luna XV, wofür er
aber, vielleicht durch eine pia fraus, Luna XVI ge-
schrieben hat. Der 19. März war ihm offenbar an-
stöfsig, da er schon den 2ísten verwarf. Im 82sten
endlich setzt er das Fest auf: den 24. März; er macht
es also vom Neumonde des 4. März abhängig, und dies
ohne Noth; denn der 21. April verletzt kein Princip.
Während des ersten. Cyclus, auf den unsere Tafel
geht, hatten die Lateiner ihr. Osterfest dreizehnmahl,
nämlich in den Jahren 2, 9, 16, 19, 20, 22, 23, 26, 29,
43, 46,49 und 53, acht Tage später, achtmahl, in den
Jahren 6, 14, 25, 33, 36, 44, 52 und 71, vier Wochen,
und einmahl, ım Jahr 63, fünf Wochen früher als die
Griechen gefeiert. Es konnte nicht fehlen, dafs die
Bischöfe von Alexandrien, die von dem. nicänischen
Concilium beauftragt waren, über die richtige Feier
des Festes zu wachen, de so häufigen Abweichungen
mifsfällig vernahmen. Es wurden nun in dem Ver-
laufe des folgenden im. Jahr 382 anfangenden Cyclus
zwischen der alexandrinischen und römischen Kirche
mehrere Schriften über diesen Gegenstand gewechselt,
wodurch die letztere allmählig zu den Ansichten und
Grundsätzen der erstern hinübergezogen wurde, in die
sie jedoch erst im sechsten Jahrhundert unbedingt ein-
ging. Wir wollen diese Schriften hier kurz durchge-
hen. Sehr gründliche Untersuchungen darüber findet
man in folgendem Werke des oft gedachten Holländers
Van der Hagen‘): Observationes in veterum patrum
t) Amsterdam 1734, 4. Um alles beisammen zu haben, was
dieser um die Chronologie, besonders die der Christen, sehr
254 Technische Chronologie.
et pontificum prologos et epistolas paschales aliosque
antiquos de ratione paschali scriptores. Accedit dis-
sertatio de cyclo lunari Dionysii et Bedae.
Den ersten Anlafs zu Erörterungen über die Oster-
feier gab das Fest des Jahrs 387, das die Alexandriner
auf den 25. April, die Lateiner auf den 21. März setzten.
Der Kaiser Theodosius, dem diese Abweichung von
fünf Wochen auffallend war, forderte den Theophilus,
Bischof von Alexandrien, dessen Osterreden oben (2,209)
erwähnt sind, auf, seine Meinung darüber zu sagen,
und eine Ostertafel auf eine Reihe Jahre im voraus zu
berechnen. Dies geschah. Die Tafel ist verloren gegan-
gen, aber der an Theodosius gerichtete Prologus
noch vorhanden. Er findet sich lateinisch bei Buche-
rius'), und zugleich seinem gröfsten Theile nach in
der Ursprache bei Petavius?). Die spätern Oster-
scribenten Cyrillus, Leo, Proterius, Victorius,
Dionysius, Beda, beziehen sich häufig auf diese
Schrift. Unter den Neuern handeln von ihr am bün-
digsten Noris’), Jan‘), Van der Hagen’) und.
verdiente Gelehrte geschrieben hat, erinnere man sich der Titel
dreier schon oben (1, 110; 2,206, 245) erwähnten Werke und
füge dazu noch folgendes: Observationes in Heraclii impera-
toris methodum paschalem, ut et in Maximi Monachi compu-
tum: paschalem, nec non in Anonymi chronicon paschalem.
Amsterdam 1736, 4.
1) S.471.
2) Im Anhange zur Doctrina. temporum 5.501.
*) De Cyclo Ravennate c.1.
*) Hist. Cycli Dionysiani $.9.
°) Observationes in prologos paschales p.14.
CHRISTLICHE VÖLKER. 255
Horrebow "1. Sie enthält fast die ganze Lehre der
Alexandriner über die Bestimmung der Osterfeier. Die
Gründe werden theils vom mosaischen Gesetz, theils
von dem entlehnt, was Evangelien und Tradition über
‚die Tage des Leidens und der Auferstehung Christi be-
richten, Das mosaische Gesetz, heifst es, lehre zweierlei,
einmahl, dafs das Osterfest im ersten Monat, und dann,
dafs es an der Luna XIV gefeiert werden müsse. Die
Frühlingsnachtgleiche hafte auf dem 21. März, und die
Luna XIV, die ihr vorangeht, gehöre dem letzten Mo-
nat an, bestimme also das Osterfest nicht. Diese Vor-
schrift werde nicht blofs von den Juden, sondern auch
von vielen Christen vernachlässigt, womit ohne Zweifel
auf die Lateiner angespielt wird, die im Jahr 387 das
Fest am Tage des Aequinoctii feierten.
Aus dem Schlufs des Prologus ersehen wir, dafs
Theophilus seine Östertafel mit dem ersten Con-
sulat des Theodosius, d. i. mit dem Jahr 380 n: Chr.,
angefangen hatte, für welches er sich um so lieber be-
stimmt haben wird, da es zugleich das erste des 19jäh-
rigen Cyclus der Alexandriner war. Er anticipirte die
Tafel um einige Jahre; denn er verfertigte sie, als er
schon Bischof war, was er erst 385 wurde. Dafs sie
hundert Jahr umfafste, bemerkt er selbst, Welche Ru-
briken sie enthielt, wissen wir nicht; er selbst sagt
nur, dafs die Lunae XIV und die Tage des Osterfestes
darin aufgeführt waren. Die Jahre scheinen nach kei-
ner Aere gezählt, sondern nur mit einer fortlaufenden
Nummer versehen gewesen zu sein. Cyrillus gedenkt
1) Petri Horrebowii in veterum patrum aliquot monu-
menta paschalia breves annotationes. Opp. Tom. I. p- 201.
256 Technische Chronologie.
in: seinen Prologus einer 418jährigen Ostertafel des
Theopkilus mit den Worten: Cuius (Theodosii)
praeceptis: obtemperans quadringentorum octodecim an-
norum circulum 1) paschalem instituit; und weiterhin:
ne forte quadringentorum octodecim annorum infinita
congeries aut fastidium cognoscendi aut. prigitiam de-
scribendi quibusdam afferret, in nonaginta quinque an-
nos eundem circulum breviavi. Da wir nirgends weiter
etwäs; von einer solchen 418jährigen Ostertafel lesen,
so ist es schwer zu sagen, in welchem Verhältnis sie
zur‘ 100jährigen stand. Vermuthlich hat Theophilus
dem Theodosius nur den Anfang derselben, der die er-
sten hundert Jahre umfafste, zugesandt und das Uebrige
zurückbehalten, was dann: blofs in die Hände seines
Neffen Cyrillus gekommen sein mag.
Eben das streitige Osterfest des Jahrs 387 hat das
Schreiben des Ambrosius: ad Episcopos per Aemiliam
constitutos veranlalst "1, vom welchem Van der Ha-
gen’) und Horrebow ‘) ausführlich handeln. Der
Metropolit unterrichtete darin die Bischöfe seiner Diöces
von der Bestimmungsweise des Osterfestes, besonders
mit Bezug auf das gedachte Jahr. Von den Bischöfen
der römischen Kirche, wie er sagt, aufgefordert, über
diesen Gegenstand sein Gutachten abzugeben, tritt er
1) Für circulum würde besser laterculum stehen. Von einem
circulus oder einer sich erneuernden Östertafel war bei Theo-
philus nicht die Rede. Die seinige hätte, um diesen Namen zu
verdienen, auf 532 Jahre ausgedehnt werden müssen.
2) Es ist der 23ste Brief dieses Kirchenyaters, Vol. II. p. 380,
nach der Ausgabe der Benedictiner.
°) Observationes in prologos 8.17.
^) S. 208.
CHRISTLICHE VÖLKER. 257
der Rechnung der Alexandriner bei, nach welcher das
Fest erst am 25. April, dem äufsersten Termin, gefeiert
werden sollte, weil der 18. April, die Ostergrenze, auf
einen Sonnlag treffe und daher die Feier um acht
Tage hinauszuschieben sei. Eben dies Princip sei in
den Jahren 373 und 377 von den Alexandrinern und
Mailändern befolgt worden. Das Wichtigste, was wir
aus diesem Schreiben lernen, ist, dafs die Bischöfe des
Oceidents schon damals in der Bestimmung der Feier
des Osterfestes nicht durchgängig der römischen Kirche
beitraten; denn die mailändische soll bereits vor dem
Episkopat des Ambrosius im Jahr 360 das Fest zu-
gleich mit den Alexandrinern gefeiert haben. Noris
meint '), dafs der Gebrauch der alexandrinischen Rech-
nung von dem Cappadocier Auxentius, der 360 Me-
tropolit von Mailand wurde, nach Italien gebracht sei.
Auch verdient bemerkt zu werden, dafs sich Ambro-
sius in diesem Schreiben durchgehends des alexandri-
nischen Kalenders und der diocletianischen Aere be-
dent 21. Er mufs seine Zeitbestimmungen unmittelbar
von den Alexandrinern entlehnt haben, die er ver-
muthlich über das zweifelhafte Fest des Jahrs 387 be-
fragt hatte.
Ferner hat man eine kurze im Jahr 413 ober
Epistola Innocentii Papae ad Aurelium Carthaginensem
Episcopum, das Osterfest des Jahrs 414 betreffend, von
t+) De paschali Latinorem cyclo p.145.
?) Man vergleiche die Stellen, die oben (1,165) daraus ange-
führt sind.
Se [17]
258. Technische Chronologie.
Bucherius mitgetheilt 1) und von Van der Hagen ?)
und Horrebow?) erläutert. Innocenz setzte die
Luna XIV auf den 20sten, also die Luna XVI auf
den 22. März, einen Sonntag, den er somit nach latei-
nischen Prineipien richtig zum Östertage machte. Wäre
die Luna XIV auch nach der Rechnung der Alexandri-
ner der 20. März gewesen, so würden sie nach: ihren
Grundsätzen das Fest vier Wochen. später haben feiern
müssen. Für sie war aber Luna XIV der 21. März,
der Tag der Nachtgleiche, und so hatten auch sie am
folgenden Tage das Fest. Die Bedenklichkeiten des
Papstes rührten nun daher, dafs, wenn es mit der
alexandrinischen Ostergrenze seine Richtigkeit hätte, die
römische Kirche gegen ihre sonstigen Grundsätze das
Osterfest an der Luna XV feiern würde. Er hatte defs-
halb, wie es scheint, die Astronomen befragt, und es
hatte sich ergeben, dafs der 22. März paene Luna XVI
war; nam quippiam minus est, wie er sich ausdrückt.
Hierdurch wurde er beruhigt.
Besonders wichtig für die Geschichte der Oster-
rechnung ist der im Obigen schon mehrmals erwähnte
Prologus paschalis des Cyrillus, Bischofs von Alexan-
drien und Verfassers vieler noch vorhandenen Oster-
reden (2,209). Diese von Petavius‘*) und Buche-
rius?) mitgetheilte Schrift ist in einer schwülstigen
1) $.480. Es ist der zehnte unter den Briefen dieses Papstes,
die man im ersten Bande der Epistolae decretales summorum
Pontificum (Rom 1591, fol.) zusammengedruckt findet.
2) Observationes in prologos p.36.
0.223. -
‘78302:
°) S.481.
CHRISTLICHE VÖLKER. 259
Sprache abgefafst, und blofs noch in einer sieifen, hin
und wieder sehr verderbten, lateinischen Uebersetzung
vorhanden, und daher ungemein dunkel. Einen gründ-
lichen, die Schwierigkeiten gröfstentheils hebenden,
Commentar über dieselbe liefert Van der Hagen‘).
Ihr Inhalt ist kurz folgender. Nachdem Cyrillus
von den falschen Berechnungen des Österfestes, insbe-
sondere von dem 84 und 112jährigen Ostereyclus der
Lateiner gesprochen hat, bemerkt er, dafs das nicä-
nische Concilium der alexandrinischen Kirche aufgetra-
gen habe, der abendländischen jährlich die richtige Zeit
der Osterfeier anzuzeigen, dafs aber dadurch dem Zwie-
spalt nicht abgeholfen sei; dafs Theophilus auf Be-
fehl des Theodosius eine 418jährige Ostertafel berech-
net habe, und dafs er, Cyrillus, dieselbe, um sie
gemeinnütziger zu machen, auf 95 Jahre abgekürzt lie-
fere. Das Uebrige betrifft die Grundsätze, nach denen
Theophilus seine Tafel berechnet hatte, verglichen
mit den irrigen Prineipien der Lateiner. Unter andern
findet sich hier der Satz, dafs das Osterfest allemahl in
dem fünfwöchentlichen Zeitraum vom 22. März bis zum
25. April einschliefslich gefeiert werden müsse (2, 199).
Von der 95jährigen Ostertafel des Cyrillus,
der sein Prologus zur Einleitung diente, ist nur noch
‘ein Stück vorhanden ?). Sie zerfiel in fünf neun-
zehnjährige Abtheilungen, und ging, wie wir aus des
1) Observationes in prologos S. 414. Man verĝleiche Noris
de Cyclo Ravennate ci, Jani hist. cycli Dionysiani S, 10
und Horrebow p.224.
2) Erläuterungen darüber gibt Van der Hagen, de cyclis
paschalibus p.42.
[17%]
260 Technische Chronologie.
Dionysius Exiguus Epistola ad Petronium ') er-
sehen, vom 153sten Jahr Diocletian’s bis zum 247sten.
Jenes nahm am 29. August 436 n.Chr. seinen An-
fang; das erste Osterfest in der Tafel war also das des
Jahrs 437. Cyrillus fing sie mit einem neuen Mond-
cirkel an, nachdem von der des Theophilus bereits
drei abgelaufen waren. Das letzte oder 95ste Oster-
fest war das des Jahrs 247 der diokletianischen Aere
oder 531 n.Chr. Hier schlofs sich die Fortsetzung an,
die ihr Dionysius abermals auf 95 Jahre gab. Es
geschah dies 525, wo sein Brief an den Petronius ge-
schrieben ist. Da, wie er sagt, damals noch sechs
Jahre von der Tafel des Cyrillus übrig waren, so
wiederhohlte er den letzten näwizehnjührlijen Cyclus
als den laufenden noch einmahl, und fügte dann vom
Jahr 532 ab noch fünf andere hinzu. Im Codex Dig-
baeanus, einer Handschrift der bodlejanischen Biblio-
thek aus dem Anfange des neunten Jahrhunderts, be-
“findet sich gedachtes Schreiben des Dionysius, das
seiner Ostertafel zur Vorrede diente, mit einer von 513
bis 892 durch zwanzig neunzehnjährige Cykel fortlau-
fenden Tafel, von der Jan die erste 19jährige Abthei-
lung für die Arbeit des Cyrillus und die fünf fol-
genden für die des Dionysius hält 23). Van der
Hagen erregt einige Zweifel dagegen ° ). Es ist auch
allerdings möglich, dafs spätere Fortsetzer etwas an der
Form geändert haben; allein Jan’s Meinung bleibt
immer sehr wahrscheinlich, weil man sonst nicht be-
t) S. Jani hist. cycli Dionysiani p.63.
2) Ebend. $. XVII ff. '
°) De cyclis paschalibus p.28.
CHRISTLICHE VÖLKER. 261
greift, warum mit dem letzten neunzehnjährigen Cyclus
des Cyrillus der Anfang gemacht ist, und warum,
wenn diese Abtheilung nicht wesentlich von ihm her-
rührte, gerade in ihr und nicht weiter die Jahre nach
Diocletian gezählt sind.
Ueber die acht Rubriken dieses von Jan *) mit-
getheilten Fragments müssen hier einige Erläuterungen
gegeben werden. Die beiden ersten sind Anni Dio-
cletiani und Quae sint indietiones überschrieben. Von
den Indietionen wird unten gehandelt werden. Die
dritte bat die Weberschrift Epactae i. e. adiectiones
lunae. Diese Epakten bezeichnen eben so, wie in den
Ostertafeln des Dionysius und Beda, das Alter des
Mondes nicht am 1. Januar, wie in den Fasti consula-
res des Anonymus, sondern am 22. März. Beda sagt
uns dies in folgenden Worten ?): Quae in circulo de-
cemnovennali adnotatae sunt epactae, lunam, quota sit
in XI. Cal. Apriles, ubi paschalis est festi principium,
signant. So trifft im ersten Jahr des Mondcirkels ein
Neumond auf den 23. März; das Alter des Mondes am
22sten ist also XXX oder 0. Im folgenden Jahr fallt
ein Neumond auf. den 12. März; die Epakte ist mit-
hin XI. Die vierte Rubrik mit dem Titel Concurren-
tes dies gibt die Wochentage, auf die der 24. März
trifft, wie uns wieder Beda sagL’): Cum suas quae-
que anni dies habeat concurrentes, hae quae in cir-
culo adfixae concurrentes sunt, specialiter quae sit nono
Cal. Aprilium feria designant. Begreillicherweise wer-
1) 5.74.
2) De temporum ratione c.48.
2) Ebend. c.51.
262 Technische Chronologie.
den die Concurrentes eben so durch den 28jährigen
Sonnencirkel bedingt, wie die Sonntagsbuchsta-
ben. Sie hangen, da F allemahl der Buchstabe des
24. März ist, dergestalt zusammen, dafs die concurren-
tes 1, 2, 3, 4, 5, 6,7 den Sonntagsbuchstaben F, E, D,
C, B, A, G entsprechen. Jene schreiben sich aus dem
Orient; diese sind eine Erfindung des Occidents'). Die
fünfte Rubrik ist Quotus sit lunae circulus überschrie-.
ben. Sie gibt die Jahre des cyclus lunaris der
Juden, dessen güldene Zahlen durchgehends um drei
Einheiten kleiner ausfallen, als die des 19jährigen
Cyclus der Alexandriner (2, 237). Hauptsächlich dieser
Rubrik wegen will Van der Hagen die Tafel nicht
für die ächte Arbeit des Cyrillus gelten lassen, weil
dieser in seinem Prologus nichts von einem solchen
Cyclus erwähne. Allein Dionysius hat sie vermuth-
lich hinzugefügt, um dem von ihm mitgetheilten Frag-
ment ganz die Form seiner Östertafel zu geben. Was
es mit den drei letzten Rubriken: Quae sit luna XIV
paschalis; Dies dominicae festivitatis und Quota sit luna
ipsius diei dominicae, für eine Bewandnifs: habe, ist
für sich klar. In der letzten steht beim achten Jahr
Ogd., bei dem neunzehnten Hend., um die beiden Ab-
theilungen des neunzebnjährigen Cyclus zu bezeichnen,
von denen oben (2,234) die Rede gewesen. ist.
Der 95jährige Zeitraum ist kein wahrer Cyclus,
kommt aber einem solchen sehr nahe. Die Data des
Osterfestes kehren nämlich mit Ausnahme jedes vierten
"3 Warum die Epakten gerade an den 22. März und die
Concurrentes an den 24sten geknüpft sind, untersucht scharf-
sinnig Van der Hagen in seinen Observationes in Chronicon
Prosperi p.203.
CurISTLICHE VÖLKER. 263
wieder, und bei diesem vierten bat man meistens
nur, wie sich Cyrillus ausdrückt, unum assem, eine
Einheit oder einen Tag, propter rationes bissexti,
zu ändern. Folgende Zusammenstellung der Data des
Festes aus den ersten 19 Jahren zweier auf einan-
der folgenden 95jährigen Perioden wird dies ins Licht
setzen:
„A48
449
450
451
.452
453
454
455
Österfeste.
At:
27.
16.
April
März
April
. April
. März
. April
. April
. April
= April
. März
. April
11
. April
. März
. April
. April
. März
. April
. April
4. April
Jahre
n. Chr.
Osterfeste.
11. April
27. März
16, April
. April
. März
. April
4. April
. April
. April
. März
1 April
. April
. März
. April
. April
. März
. April
. April
. April
264 Technische Chronologie.
Es verdienen hierüber Noris!) und Van der Hagen?)
verglichen zu werden. ` Letzterer sagt ganz richtig °):
In laterculo centum annorum paschali nullus obtinet
paschae recursus. Sed in XCV annorum cyclo, qua-
lem primus edidit Cyrillus, quidam paschae recursus,
sed non praecisus, observatur, quia spatio XCV anno-
rum evoluto eadem fere paschata recurrunt. Cyrillus
suchte dem 19jährigen Cyclus, indem er ihn so fünf-
mahl nahm, wenigstens einigermafsen den Vorzug zu
verschaffen, den die Lateiner an ihrem 84jährigen
rühmten, dafs nach Ablauf desselben, die Data der
Osterfeier wiederkehrten. Dionysius behielt nachmals
aus gleichem Grunde diese Form bei.
Aufser dem Prologus hat man von Cyrillus noch
zwei hieher gehörige Briefe, von denen der erste 419
an die Synode von Carthago, der andere 443 an die
lateinische Kirche geschrieben ist. Jener ist dem Papst
Bonifacius mitgetheilt worden, und beide haben sich
vermuthlich in den päpstlichen Archiven bei einander
gefunden, daher sie auf eine unschickliche Weise zu
einem Ganzen verbunden worden sind. So haben sie
Petavius*) und Bucherius’°) ans Licht gestellt.
Jener will den zweiten Brief, der mit den Worten:
Quod optamus, charissimi fratres anfängt, dem Bischofe
von Alexandrien absprechen; aber dieser eignet ihn
demselben zu, und gewils mit Recht. Nachdem darin
1) De cyclo Ravennate c.2.
”) Observationes in prologos p.68.
°) De cyclis paschalibus p. 183,
"E S. 503;
5) S. 72.
CHRISTLICHE VÖLKER. 265
verschiedene das Osterfest im Allgemeinen betreffende
Regeln aufgestellt sind, wird. insbesondere von dem
Feste des Jahrs 444 gehandelt und bemerkt, dafs es
die Alexandriner auf den 23. April setzten, die Latei-
ner aber ihren irrigen Principien zufolge einen Monat
früher feiern wollten. In dem ersten sehr kurzen Briefe
mufs von dem Feste des Jahrs 420 die Rede sein, und
daher XIV.-Cal. Maii statt IX. Cal. Maii gelesen wer-
den. Ueber beide commentirt Van der Hagen mit
seiner gewohnten Gründlichkeit ').
Von dem streitigen “Feste des Jahrs 444 handelt
auch ein 443 abgefafstes Sendschreiben des Pascha-
sinus, Bischofs von Lilybäum, an Leo). In diesem
für die Geschichte wichtigen Aktenstücke wird die Rech-
nung der Alexandriner für richtig und die der Römer
für irrig erklärt. Letztere, heifst es, wollten aus dem
Embolismus oder Mondschaltjahr (ein solches war
das dem Jahr 444 correspondirende, das achte. des
49jährigen Cyclus) ein Gemeinjahr machen, mit an-
dern Worten, das Fest einen Monat früher feiern. Man
vergleiche Van der Hagen’s Erläuterungen °).
Leo sah sich durch die Gründe des Cyrillus und
Paschasinus bewogen, das besprochene Fest gegen die
Grundsätze der Lateiner auf den 23. April zu verlegen,
weil wenigstens, wie er sich in seinem Briefe an den
Marcianus ausdrückt, das pascha dominicae passionis
(das mdsxa eaugdeuuen) nicht über den herkömmlichen
Termin des 21. Aprils hinausrückte, welchen Beruhi-
1) Observationes in prologos $.92.
2) Bucherius 8.75.
3) Observationes in prologos 8.111.
266 Technische Chronologie.
gungsgrund ihm Paschasinus an die Hand gege-
ben. Auch Prosper sagt '): Theodosio XVIII et Al-
bino Coss. pascha domini IX. Calendas Maii celebra-
tum est; nec erratum est, quia inde XI. Calendarum
Maiarum dies passionis fuit, ob cuius reverentiam
natalis urbis Romae sine circensibus transiit.
Die letzten Worte sind wichtig. Sie scheinen den Grund
zu enthalten, warum die römische Kirche so streng
auf die Satzung hielt, dafs das Osterfest nicht über
den 21. April hinaus gefeiert werden solle (2, 247).
Hätte man mit den Alexandrinern auch noch den 22,
23, 24 und 25. April dazu nehmen wollen, so würde
der Geburtstag Roms (2, 47), ein uraltes Volksfest,
auf die Charwoche getroffen sein, und.es hätte, wie im
Jahr 444, von keinen circensischen Spielen die Rede
sein können. Fiel das Osterfest auf den XI. Cal. Maii
selbst, so durfien die Circenses gerade nicht untersagt
werden, weil das christliche Fest, eben so wie das heid-
nische, ein Tag der Freude war.
Den Papst mochte es geschmerzt haben, dafs in
einem so wichtigen Punkt, wie ihm die Bestimmung
des Österfestes erschien, die Autorität des alexandrini-
schen Bischofs mehr. gelten sollte, als die seinige. Er
nahm also die Gelegenheit. wahr, die ihm das Osterfest
des Jahrs 455 darbot, den lateinischen Grundsätzen den
Sieg zu verschaflen. Nach diesen sollte das Fest, wie
er glaubte völlig. tadellos, am 17. April gefeiert wer-
den, nach der Östertafel des Theophilus hingegen
acht Tage später, am 24sten. Er schrieb defshalb im
Jahr 453 den vorhin erwähnten Brief an den Kaiser
1) Chronicon 5.53.
CHRISTLICHE VÖLKER. 267
Marcianus, und einen andern an den Bischof Iulia-
nus Coensis, seinen Geschäftsträger zu Constantino-
pel (nicht, wie die ältern Ausgaben sagen, an Eudocia
Augusta, die Wittwe des jüngern Theodosius), und
da ihm ‘jener antwortete, dafs er den Alexandrinern
aufgegeben habe, die Sache zu erwägen, so befahl er
dem Iulianus.in einem zweiten Schreiben vom Jahr 454,
die Angelegenheit zu betreiben 11. Aus dem Ton dieser
Briefe geht Gereiztheit und Vertrauen in seine Ansich-
ten hervor. -In dem erstern, der für: die Geschichte
des Osterstreits besonders wichtig ist, sagt er ‚unter an-
dern: Ab XI. Calendarum Aprilium usque in XI. Ca-
lendarum Maiarum legitimum spatium sit praefixum,
intra quod omnium varietatum necessitas concludatur,
ut pascha dominicum nee prius possimus habere, nec
tardius. In Ansehung der ersten Grenze hatten sich
also die Grundsätze der Lateiner bereits dahin modificirt,
dafs sie das Osterfest nicht mehr an oder vor dem
Tage der Frühlingsnachtgleiche, wie es wol sonst ge-
schehen war, feiern wollten; aber auf die zweite, den
24. April, wurde noch immer strenge gehalten,
So zuversichtlich aber auch Leo der lateinischen
Bestimmung des Österfestes das Wort redete, so gab er
dennoch den Alexandrinern nach, um den Frieden in der
Kirche nicht zu stören. Es veranlafste ihn dazu beson-
ders das ausführliche, noch in der lateinischen Ueber-
setzung des Dionysius Exiguus vorhandene, Send-
schreiben, das Proterius, Bischof von Alexandrien,
auf Befehl des Kaisers an ihn richtete. Diese Schrift
t) Es sind die Briefe 94, 95 und 100 nach der oben (2, 209)
genannten Ausgabe.
268 Technische Chronologie.
preiset Beda als den Inbegriff der wahren Lehre vom
Pascha, und sie gehört auch wirklich zu den wich-
tigsten dieselbe betreflenden Aktenstücken. Sie findet
sich unter Leo’s Werken '), auch bei Petavius’),
Bucherius 21 und Jan*). Man vergleiche Van der
Hagen’s Commentar f). Des nicänischen Conciliums
wird nicht gedacht, aber der legales libri, worunter
die mosaischen Vorschriften verstanden zu werden schei-
nen, und der Institute der alten Lehrer. Vorzüglich
hält Proterius viel auf die Ostertafel des Theophi-
lus und empfiehlt ihre genaue Beachtung. Sie irre sich,
sagt er, im vorliegenden Falle nicht; denn die Luna
XIV sei der 17. April, ein Sonntag, und defshalb müsse
das Fest um acht Tage hinausgeschoben werden é). Wenn
der Vollmond immer auf den Donnerstag träfe, so
könne gar kein Zweifel über die Feier des Festes sein,
da Christus an der Luna XIV das Osterlamm gegessen
habe, an der Luna XV gestorben und an der Luna XVII
auferstanden sei u.s.w. Durch dergleichen Gründe, denen
der Wunsch des Kaisers noch mehr Gewicht gab, wurde
Leo vermocht, das Österfest auch in den Kirchen des
Occidents am 24. April feiern zu lassen. Wir haben
noch das vom 28. Julius 454 datirte Rundschreiben,
1) S.646.
2) 8.497.
3) S.82.
4) $.95. Hier wird ein nach Handschriften verbesserter Text
gegeben.
°) Observationes in prologos p. 131.
$) Diese Regel hatte zwar die lateinische Kirche mit der alexan-
drinischen gemein; allein nach ihrem Cyclus traf die Luna XIV
ein paar Tage früher ein (2, 251).
CHRISTLICHE VÖLKER. 269
das er defsfalls an die Bischöfe von Gallien und Spa-
nien erliefs '). Es schliefst mit folgenden Worten: Quia
ergo studio unitatis ct pacis malui orientalium defini-
tioni acquiescere, quam in tantae festivitatis observan-
tia dissidere, noverit fraternitas vestra, die VIII. Ca-
lendas Maias ob omnibus resurrectionem dominicam
celebrandam, et hoc ipsum per vos aliis esse fratri-
bus intimandum, ut divinae pacis consortio, sicut una
fide iungimur, ita una solennitate feriemur. Man sieht,
der Papst war nur überredet, nicht überzeugt worden.
Prosper, der damals schrieb, ist sehr unzufrieden mit
der Wendung, die die Sache genommen hatte. Eodem
anno, so endigt er sein Chronicon’), pascha domi-
nicum die KIII. Calendas Maii celebratum est, perti-
naci intentione Alexandrini Episcopi, cui omnes orien-
tales consentiendum putaverunt, quamvis sanctus: Papa
Leo XV. Calendas Maii potius observandum protesta-
retur, Extant eiusdem Papae epistolae ad clementis-
simum Principem Marcianum datae, quibus ratio ve-
ritatis sollicitatae evidenter patefacta est, et- quibus
ecclesia catholica instrui potest, quod haec persuasio
studio unitatis et pacis tolerata sit potius quam pro-
bata; nunquam deinceps imitanda, ut, quae exitialem
attulit offensionem, omnem in perpetuum perdat aucto-
ritatem.
Noris ist der Meinung, dafs obige aus den Con-
sular-Fasten gezogene Ostertafel auch noch während
des Cyclus von 382 bis 465 gebraucht worden sei. Es
t) Epist.109. Auch beim Bucherius S. 58.
Zk Se
270 Technische Chronologie.
scheint aber keinem Zweifel zu unterliegen, dafs wenig-
stens zu Leo’s Zeit eine neue, etwas veränderte, Be-
arbeitung derselben im Gange sein mufste. Cyrillus
sagt in seinem Briefe an diesen Papst von dem Oster-
feste des Jahrs 444: Quod si faciatis FII. Calendas
Aprilis Luna XXII, ut iam praeparatis, communem
annum facitis de embolismo, dum observatis lunam
incensam in III. Nonas Martias, iuxta regulam La-
tinorum. Aber nach jener Tafel traf der Osterneumond
nicht auf den 5. März, sondern auf den 4ten, und das
Fest nicht auf den 26sten, sondern auf den 49ten.
Leo schreibt an den Marcianus: Sequenti anno, pridie
Nonas Aprilis, eadem propitio Deo erit habenda festi-
witas, sicut regulariter ‘centenariae ‘annorum rationis
ordo declarat. Er meint das Fest des Jahrs 454, das
die Lateiner, wie er sagt, übereinstimmig mit der Oster-
tafel des Theophilus am 4. April feiern würden, und
jene Tafel setzt es auf den 28. März.
: Van der Hagen hat den treffenden Gedanken,
dafs sich diese Abweichungen durch einen Cyclus mit
dem saltus lunae nicht nach je zwölf (2,240), sondern
nach je vierzehn Jahren rechtfertigen lassen. Dafs wirk-
lich beide Constructionsmethoden bei dem 84jährigen
Cyclus in Anwendung gekommen 'sind, lehren folgende
Worte des Victorius'): Tum deinde üi, qui‘ cyclum
annorum LXXXIF cdiderunt, XII peractis annis lu-
nam unam adiiciendam legitimo cursui esse praeci-
piunt. Item sunt qui hanc eandem XV demum inci-
piente anno magis adnumerari definiunt. Setzt- man
*) Bucherius p.3.
CHRISTLICHE VÖLKER. 271
nun mit Beibehaltung aller übrigen Principien den
saltus lunae nach je vierzehn Jahren an, so ändern sich
in obiger Tafel folgende neun 'Osterfeste:
SEEEN
Jahre |Jahredes| Epakte Öster- a Alt des
n. Chr. ‘| Cyclus. dest, Jan- Neumond. steria- | Mondes.
|
|
|
394 O- EAL 19. März | 9.April| XXU
421 40 IXIL |20. März | 10.April) XXII |
|
|
|
431 50 III 29. März | 19. April| XXI
444 63 | XXVII| 5.März | 26.März | XXII
448 E KEE 21. März | 11.April| XXH
451 70 (EIN 18. März | 8.April| XXII
454 73 |XVII |14.März) 4.April| XXU
458 Tt En 30. März | 20. Am) XXH
463 82 | XXVII | 5. März | 24. März | XX
Victorius sagt zwar nicht, dafs die letztere Con-
structionsmethode an die Stelle der erstern getreten sei;
es ist jedoch sehr wahrscheinlich. Denn einmahl ist
jene genauer als diese, wie ein jeder, der sich die Mühe
geben will, beide mit der mittlern Dauer des syno-
dischen Monats zu vergleichen, leicht finden wird ').
1) Z.B. für den iie des 73sten Jahrs stellt sich die Epak-
tenrechnung also:
72 julianische Jahre halten . . . . : . 26298 Tage.
890 Mandmenates. nn . 2.2, 26282 Tage, 5.S8t. 23’.
DE EEN 15 Tage, 18 St. 35’.
Epakte des ersten Jahıs .... 22... 1 Tag.
Epakte des 73sten Jabes sie 16 Tage, 18 St. 35’,
oder nahe 17 Tage.
Beim saltus nach 12 Jahren ist die Epakte XIX, bei dem nach .
272 Technische Chronologie.
Zweitens werden die Feste der Jahre 444 und 454 durch
den vierzehnjährigen saltus lunae richtig dargestellt. Drit-
tens gedenkt Cyrillus blofs des 84jährigen Cyclus mit
diesem saltus, zum Zeichen, dafs derselbe zu seiner Zeit
im Gebrauch sein mufste. In seinem Prologus heifst
es nämlich '): Zn ordine autem annorum illorum qui-
dam in decimo quarto anno, quidam decimo sexto
(letzteres soll auf den Canon des Hippolytus gehen)
unam diem de incrementis lunaribus addiderunt: hanc
sanctus Theophilus in decimo nono adiicit (2, 235).
Auch sagt dieser Kirchenvater °), dafs man den 84 jäh-
rigen Cyclus in sex quatuordecennitates (im Ori-
ginal stand ohne Zweifel rescaperzauderaernpides) geiheilt
habe, welche Eintheilung nur durch den gedachten sal-
tus begründet sein konnte.
Van der Hagen glaubt’), dafs es Prosper
Aquitanus war, der diesen verbesserten Cyclus ord-
nete; denn er bemerke in seinem Chronicon jedes-
mahl den Anfang eines neuen Cyclus (2, 242), auch
gebe er durch das, was er über die streitigen Oster-
feste der Jahre 444 und 455 sagt, ein besonderes In-
teresse an diesem Gegenstande zu erkennen. Was aber
44 hingegen XVII. Letztere weicht, wie man sicht, um einen
Tag, erstere um zwei Tage von der genauern Bestimmung ab.
1) Bucherius S. 483.
2) Ebend. S. 481.
3) Observationes in Chronicon Prosperi p.416. Schon Buche-
rius construirt S. 427 seines Werks eime 84jàhrige Ostertafel
mit der Ueberschrift Cyclus latinus seu Prosperianus, an deren
Schlufs er sagt: Talis fere esse'potuit Latinorum cycli dispo-
sitio. Van der Ha gen findet aber daran mit Recht sehr viel
zu tadeln.
CHRISTLICHE VOLKER. 278
vorzüglich für die Hypothese spreche, sei, dafs Gen-
nadius und Isidorus ihn ausdrücklich zu den Ver-
ferligern von Ostercykeln zählen. Jener sagt 1): Victo-
rius; natione Aquitanus, calculator scrupulosus, compo-
suit paschalem cursum indagatione cautissima, post qua-
tuor priores; qui composuerunt, id est Hippolytum, Eu-
sebium, Theophilum et Prosperum. Dieser ?): Pascha-
lem eyclum Hippolytus Episcopus temporibus Alexandri
imperatoris primus conscripsit. Post quem probatissimi
auctores Eusebius Caesariensis; Theophilus Alexandri-
nus, Prosper Aquitanus et Victorius-multiplices circu-
los ediderunt.
So gern man aber auch dem gelehrten Mann in
diesem Punkte beipflichtet, so schwer ist es, über fol-
genden in seine Ansicht einzugehen.
Bucherius theilt aus einer alten Handschrift ei-
nen Laierculus paschalis centum annorum mit’), den
nachher Joh. Georg Eccard aus demselben Codex
der kaiserlichen Bibliothek zu Wien, der die Fasti
consulares des Ungenannten enthält, in sein Corpus
historicum medii aevi gebracht bat "1. Es ist ein Ver-
zeichnifs der Consuln von 312 bis 414 n.Chr. mit bei-
gesetzten Tagen der Österfeier.
Schon beim ersten Anblick der Data des Festes ist
es auffallend, dafs als frühster Termin der Feier ge-
1) De wiris illustribus c.88.
2) Origg. VI, 17.
°) Zuerst gibt er diese Tafel $.252 so, wie er sie in seiner
Handschrift fand; dann S. 259 noch einmahl mit berichtigten
Zahlen und hinzugefügter Ferie des 4. Januar.
4) Tom.I. col. 14— 16.
u. [18]
274 ‚ Technische C hronologie.
gen die sonstigen Grundsätze der lateinischen Kirche
der 24. März angenommen ist, wenn gleich denselben
gemäfs zum spätesten der 21. April gemacht wird. Ver-
gleicht man dann in der wahrscheinlich richtigen Vor-
ausseizung, dafs diese Tafel mit dem 84jährigen Cyclus
in Verbindung steht, die Data mit dem jedesmahligen
Mondalter in obiger Ostertafel (2, 249), so zeigt sich,
dafs das Fest neunmahl (in den Jahren 313, 317, 323,
330, 340, 360, 373, 387 und 401) auf Luna XV, vier-
mahl (in den Jahren 316, 320, 333 und 404) gar schon
auf Luna XIV, und einmahl (im Jahr 357) auf Luna
XXIII gesetzt ist, alles gegen die oben nachgewiesenen
Principien der. Lateiner.
Van der Hagen nun, der von dieser Tafel aus-
führlich handelt ‘), sieht darin ein aus den päpstlichen
Archiven gezogenes Verzeichnifs der zu Rom wirklich
gefeierten Osterfeste, und nachdem er sie scharfsinnig
analysirt hat, stellt er, jedoch nicht ohne willkührliche
Aenderung mehrerer Zahlen, die Hypothese auf, dafs
die lateinische Kirche das Fest ursprünglich von Luna
XIV bis XX, und erst seit 343 von Luna XVI bis
XXII, ausnahmweise bis XXIII, gefeiert habe, und
dafs der frühste Termin der Feier anfangs der 25. März,
ausnahmweise der 24ste, und vom Jahr 382 an der
22. März gewesen sei. Er macht sich selbst verschiedene
Einwürfe, z.B. die, dafs Innocentius in seinem oben
(2,257) erwähnten Schreiben sagt: In wigesima tertia
luna nullum pascha unquam factum esse cognoscimus;
ferner die, dafs Victor, römischer Bischof am Ende des
zweiten Jahrhunderts, in der heftigsten Opposition gegen
') Observationes in Prosperi Chronicon p.293-
CHRISTLICHE VOLKER. 275
die Quartadecimaner stand (2, 203), es also nicht wahr-
scheinlich ist, dafs die Römer selbst ihr Osterfest daz
mals an der Luna XIV gefeiert haben u. a.m. Aber
an den sehr erheblichen Einwurf, dafs wir schon im
Canon des Hippolytus das Osterfest am 21. März und
nicht vor Luna XVI gefeiert finden (2,218,220) scheint
er nicht gedacht zu haben.
Höchstwahrscheinlich hat es mit diesem Zaterculus
paschalis dieselbe Bewandnifs, wie mit dem Canon
paschalis des Anatolius (2, 229); denn auch nach
diesem wird das Fest von Luna XIV bis XX und
frühstens am 25. März gefeiert. Beide Tafeln gehören
in die Kategorie der sogenannten Acta Concilii Caesa-
riensis und" des Tractatus Anastasii de ratione paschae,
die anerkannt unächt sind ').
Wir sind nun in unsern Untersuchungen bis zum
Canon paschalis des Victorius gekommen.
Es ist noch ein kurzes Schreiben vorhanden, worin
der Papst Hilarius, damahls noch Archidiaconus, den
Victorius °) aus Aquitanien auffordert zu untersuchen,
1) Die Acta finden sich in Beda’s kleiner Schrift de vera >
nali aequinoctio (Opp. Tom. II. p.232), wo sie überschrieben
sind: De ordinatione feriarum paschalium per Theophilum
Episcopum Caesariensem ac religuorum episcoporum Synodum.
Bucherius gibt sie S. 469 nach Handschriften verbessert unter
dem Titel: Epistola Philippi de pascha. Dann hat sie Baluzius
in seiner Nova Conciliorum collectione col. 13 aus zwei sehr
alten Handschriften abdrucken lassen. Auch stehen sie in dem
von Muratori mitgetheilten Ziber de Computo (Anecdota
Tom. II, p.489). Den Tractatus de ratione paschae haben zu-
erst die Benediktiner in ihrer Ausgabe des Anastasius ans
Licht’ gestellt. Tom. II, p. 741.
2) Nicht Victor oder Victorinus, wie einige neuere Chro-
nologen schreiben.
[18%]
276 Technische Chronologie.
woher die Verschiedenheit der Bestimmung des Oster-
festes eigentlich rühre und wie die Wahrheit zu er-
forschen sei. Der Calculator scrupulosus, wie ihn Gen-
nadius nennt, arbeitete nun einen neuen Österka-
non aus, den er auf einen Cyclus von 532 Jahren
gründete, und widmete ihn in einem Constantino et
Rufo Coss. d, i. im Jahr 457 geschriebenen Prologus
dem gedachten Papst. Ueber diesen Prolog und Kanon
hat der Jesuit Aegidius Bucherius das gelehrte, im
Obigen schon oft angeführte, Werk: De Doctrina tem-
porum commentarius in Fietorium Aquitanum geschrie-
ben. Den Prolog, der für die Geschichte der Oster-
feier in der römischen Kirche ‚besonders wichtig ist,
gibt auch Petavius'). Ueber beides commentirt Van
der Hagen °).
Zuerst handelt Victorius von den Ursachen der
Divergenz der Osterfeier. Er findet sie in der Ver-
schiedenheit theils der zum Grunde liegenden Cykel,
theils der Regeln, nach denen der Ostermonat und in
diesem die Luna paschalis bestimmt wird. Der Oster-
kreise nennt er drei, den 84, 95 und AA2jährigen.
Unter dem 95 jährigen versteht er den Zeitraum, den
die Ostertafel des Cyrillus umfafste, der aber den Na-
men eines Cyclus eigentlich nicht verdient, weil er die
Data des Osterfestes nicht in vollkommen gleicher Ord-
nung zurückführt (2, 262). Auch hat ihn sein Urhe-
ber nicht, wie Victorius zu glauben scheint, für einen
wahren Cyclus ausgegeben. Mit dem 112jährigen meint
er den des Hippolytus. Bei der Vergleichung die-
"1 8.504.
°) Observationes in prologos paschales p. 144.
(CHRISTLICHE VÖLKER. 273
ser drei Kreise wird besonders die Verschiedenheit des
saltus lunae hervorgehoben (2, 235, 270). Im 112jäh-
rigen soll derselbe nach je 16 Jahren eingetreten sein;
die Vergleichung der oben (2,215) gegebenen Tafel zeigt
aber, dafs im Verlauf von 16 Jahren zwei saltus Statt
finden, im dritten und elften, wohin auch das zwie-
fache Datum bei diesen Jahren zu deuten scheint. Sollte
vielleicht dieser Cyclus nach Vollendung des Kunsiwerks,
das uns ihn allein kennen lehrt. (2, 214), Modificatio-
nen erlitten haben, wodurch man seiner grofsen Un-
vollkommenheit abzuhelfen suchte?
Noch einen Grund von: der so häufigen Verschie-
denheit des Ostertages bei den Alexandrinern und La-
teinern findet Victorius mit Recht in der abweichen-
den Zählung des Mondalters. Cum Aegyptii, sagt er,
XF lunam verbi gratia numerant; nostri eandem XVI
wel XVII caleulantur. Es war dies eine Folge der
Unvollkommenheit des 84 jährigen Cyclus (2,240). Um
deutlich zu sehen, wie sich derselbe allmählig verschob,
wollen wir die Luna XIV paschälis seiner Anfangsjahre
298, 382 und 466 mit der der Alexandriner vergleichen. -
In diesen drei Jahren trifft der Osterneumond des Gy-
clus auf den 31. März (2, 249), also die Luna XIV auf
den 13. April. Es sind aber die entsprechenden gül-
denen Zahlen 14, 3 und 11, mithin die zugeböri-
gen Lunae XIV der Alexandriner der 12te, Aöte und
15. April (2, 199). r |
Was Victorius über die Construction seines Oster-
kanons sagt und was der Kanon selbst davon lehrt, ist
wesentlich folgendes.
Er combinirte den 19jährigen Mondeirkel mit dem
28jührigen Sonneneirkel zu einem 532jährigen Cyclus `
278 Technische C hronologie.
lunisolaris (19x 28 = 532), nach dessen Ablauf die Lu-
nae XIV nicht blots zu denselben Datis, sondern auch
zu denselben Ferien zurückkehren, die Monatstage der
Feier sich also in vollkommen gleicher Ordnung erneu-
ern. Diesen Osterkreis nennen die Chronologen ge-
wöhnlich nach ihm die victorianische Periode.
Er ist aber nicht der Erfinder derselben, wie Buche-
rius glaubt; schon ein halbes Jahrhundert früher hat,
wie wir unten sehen werden, der ägyptische Mönch
Anianus einen solchen in seine Chronographie ver-
flochten.
= Victorius hatte eigentlich, um eine vollständige
Uebersicht vom Laufe der Zeiten zu geben, die Absicht,
seinen Kanon an die mosaische Schöpfung zu knüpfen
und ihn bis zu dem zunächst nach ihm eintretenden
Schlufs einer 532jährigen Periode fortzuführen. Sed
quia immensum opus, sagt er, maioris est otii, ne diu-
tius praecepta differrem, breviarium eius interim ex-
plicavi.
Die Berechnungen des Eusebius ') und Prosper
zum Grunde legend, nimmt er von der Schöpfung bis
zur Sündfluth 2242 und von hier bis zur Geburt Abra-
ham’s 942 Jahre an. Von Abraham bis auf das sechste
Consulat des Valens und zweite des Valentinianus Tu-
nior, d.i. bis zum Jahr 378 n. Chr., rechnet er 2395
Jahre. Von hier an bis zum Consulate des Placidius
Valentinianus und Anthemius, 455 n. Chr., wo Pros-
per sein Chronicon endigte, verfliefsen 77 Jahre.
Er selbst schrieb noch zwei Jahre später. Dies gibt
t) S. den zweiten Theil von Eusebii Chronicon unter den
Werken des Hieronymus.
CHRISTLICHE VOLKER. 279
zusammen bis auf das Jahr 457 n.Chr. 5658 Jahre, só
dafs das 5202te seiner Weltäre mit dem ersten unserer
Zeitrechnung zusammentrifft. Da er nun Christi Lei-
den in das Jahr 5229 setzt, so sieht man, dafs es sei-
ner Meinung nach in das Jahr 28 unserer Aere ge-
hört '). Dies ist das erste seines grofsen Cyclus, in
dessen 430stem Jahr er seine Tafel construirt zu haben
versichert. Bis dahin hat er die Consuln angemerkt
und. dann noch 102 Jahre ohne Consuln hinzugefügt.
Das Verzeichnifs ist von einer spätern Hand ergänzt
worden.
In der Handschrift, aus der Bucherius den Ka-
non ans Licht gezogen hat, fanden sich acht Rubriken,
zu denen er noch acht andere hinzugefügt hat. Jene
müssen hier erklärt werden; von diesen werden die
Ueberschriften genügen: Anni mundi Eusebiani; anni
Christi vulgares primae et secundae periodi; cyclus so-
lis et litterae dominicales; cyclus lunae Alexandrinus ;
anni u.c. Varroniani; Consules Romani wveri; anni im-
peratorum Romanorum; cyclus lunae Victori.
Von den ursprünglichen Rubriken führt die erste
bei Bucherius die Ueberschrift: Consules Victorii vi-
tiosi. Es sind nämlich viele Namen falsch angegeben
"3 Was ihn hauptsächlich bestimmte, es in dieses Jahr zu brin-
gen, ist das Datum, auf welches das Osterfest damals traf, der
28. März. Die Schöpfung hatte nach einem in der lateinischen
Kirche gangbaren, auch von ihm angenommenen Glauben am
25. März begonnen, auf den Cäsar das Frühlingsäquinoctium
setzte. Sonne und Mond schuf Gott nach der Genesis am vier-
ten Tage, also den 28. März. Welcher Tag konnte zur Aufer-
stehung Christi geeigneter scheinen, als eben der, an welchem
Sonne und Mond, letzterer, wie er sagt, mil vollem Lichte, zu
leuchten angefangen hatten?
280 Technische C hronologie.
und ganze Reihen verschoben. Erst vom Jahr 346 n. Chr.
an finden sie sich richtig verzeichnet.
Die zweite zählt die Jahre der victorianischen
Periode. Um sie auf unsere Zeitrechnung zu bringen,
hat man 27 zu addiren. Wenn es also in der Grab-
schrift des heil. Johann von Reome, eines Benedicti-
ners, heifst, dafs er gestorben sei Anno Domini quin-
gentesimo duodecimo: iuxta quod in Cyclo B. Victorii
numeratur *), so ist das Jahr 539 n. Chr. gemeint.
Die dritte gibt durch ein gehörigen Orts gesetztes
B. die julianischen Schaltjahre, und die vierte
die Ferie des 1. Januar zu erkennen.
Die fünfte zeigt die Epakte am 1. Januar.
Victorius behielt nämlich die bei den Lateinern ge-
bräuchliche Weise, die Osterfeier vermittelst der Ferie
und Epakte des 1. Januar anzusetzen, bei. Nur bei
der Bestimmung der Epakten verfuhr er nach den
Grundsätzen der -Alexandriner, indem er den saltus
lunae weder nach 142 noch nach 14 Jahren, wie im
S4jährigen Cyclus, sondern erst nach 19 Jahren an-
brachte (2, 235, 270). Dadurch erhielt seine Periode
vollkommen die Genauigkeit des 19jährigen Cyelus, von
dem sie nur ein Vielfaches ist. Wenn wir sie aber
von vorn hinein in 19jährige Abschnitte theilen und
die Jahre derselben einzeln numeriren, wie es Buche-
rius gethan hat, so trifft der saltus allemahl auf den
Schlußs des sechzehnten Jahrs. Warum er ihm ge-
rade diese Stelle angewiesen hat, begreift man nur,
wenn man erwägt, dafs seine Periode ihrer ursprüng-
lichen Anlage nach mit der Schöpfung beginnen sollte.
') PArt de vérifier les dates Tom. T. p.60.
CHRISTLICHE VÖLKER. 281
- Natürlich setzte er den saltus lunae nach dem Vor-
gange der Alexandriner an den jedesmaligen Schlufs
des neunzehnjährigen Cyelus. In einem Cyclus aber,
der mit dem Jahr 5229 der Welt, dem ersten seiner
Periode, beginnt, ist, wie man leicht sieht, jedes sech-
zehnte Jahr das neunzehnte in einem andern, der sei-
nen Anfang mit der Schöpfung nimmt. Die Epakten
der einzelnen Jahre seines 19jährigen Cyclus bleiben
die ganze Periode hindurch unverändert. Uebrigens
sind sie so angesetzt, dafs die Divergenz des 84jährigen
Cyclus dadurch glücklich gehoben wird. Im Jahr 457
z. B., dem 430sten der Periode, ist nach dem Prolog
und Kanon die Epakte XX, ganz mit dem Himmel
übereinstimmig, indem der mittlere Neumond am vor-
hergehenden 13. December eingetreten war, um 7 U. 35’
Morgens römischer Zeit. Der 84jährige Cyclus dage-
gen gibt in seinem entsprechenden 76sten Jahr die
Epakte XXII (2,251), also den Neumond um zwei
Tage zu früh.
Die sechste Rubrik enthält die Tage des Oster-
festes. Die Grundsätze, nach denen Victorius die-
selben ansetzt, sind folgende: aus der Epakte des 1. Ja-
nuars leitet er auf eben die Weise, wie es oben (2, 246)
beim 84jährigen Cyclus geschehen ist, die Neumonde
her. Der Osterneumond ist ihm, wie den Alexandri-
nern, derjenige, welcher das Fest zunächst nach dem
21. März, dem Tage der Frühlingsnachtgleiche, gibt.
Hiernach construirt sich leicht folgende Tafel, die durch
die ganze Periode wiederkehrt:
Östergrenzen
nach nach den
Victorius. | Alexandr.
Jahre. Epakten
des 1. Jan.
| 1 XIX 26. März | 27. März
2 XXX 14. April | 15. April
| 3 XI 3. April | 4. April
4 XXII 23. März | 24. März
5 UI 11. April | 12. April
6 XIV 31. März | 4. April
7 XXV 20. März | 21. März
8 NI 8. April | 9. April
9 XVII 28. März | 29. März
10 XXVII |15. April | 17. April
44 IX 5. April 5. April
12 XX 25. März | 25. März
15 I 13. April | 13. April
14 XII 2. April | 2. April
| 145 | XXIE |22. März |22: März
| 16 "EN 10. April | 10. April |
DIES! 29. März | 30. März
18 XXVII 16. April | 18. April
19
VIN 6. April Tr April
Man sieht hier den saltus lunae nach dem $echzehnten
Jahr in dem Sprunge der Epakte von IV auf XVI.
Der vierte Neumond im Jahr bestimmt ihm in der
Regel das Osterfest; nur im zehnten und achtzehnten
Jahr der fünfte. Die frühste Luna XIV paschalis ist ihm
der 20. März und die späteste der 16. April. Im zwei-
ten Jahr behandelt er den Monat, der am 2. Januar
CHRISTLICHE VOLKER. 283
anfängt, als den ersten; sonst würde ihm der Osterneu-
mond der 31. März sein, da er doch, wie'seine Oster-
data beweisen, den 4. April dazu macht. Das erste Jahr
seiner Periode und seines Cyclus trifft mit dem Jahr 28
unserer Zeitrechnung zusammen. In diesem ist. die gül-
dene Zahl 10, und mehr bedarf es nicht, um aus der
oben (2,199) gegebenen Tafel seinen Lunis XIV die der
Alexandriner beizuschreiben. Die Vergleichung lehrt,
dafs sie bald übereinstimmen, bald um einen oder zwei
Tage: von einander abweichen. Der Grund davon liegt in
der verschiedenen Besiimmungsweise der Neumonde.
Der alten Maxime seiner Kirche, das Osterfest nicht
vor Luna XVI zu feiern, bleibt er getreu, und hierin
unterscheidet sich seine Rechnung wesentlich von der
der Alexandriner. Dagegen bindet er sich nicht weiter
an die früher beobachtete Regel, das Fest nicht über
den 21. April hinaus zu verschieben. Er läfst es am
22, 23 und, wiewohl selten, noch am 24. April feiern,
aber nie am 25sten, dem äufsersten Termin der Feier
bei den Alexandrinern, weil die späteste Luna XIV bei
ihm der 16te, nicht der 18. April ist.
Zuweilen setzt er ein doppeltes Datum für das
Fest an, die Wahl zwischen beiden dem Oberhaupt
der Kirche anheimstellend. Es geschieht dies in zwei
Fällen: erstlich wenn die Luna XIV in einem der
Jahre 11 bis 16 seines Cyclus, wo sie mit der alexan-
drinischen übereinstimmt, auf einen Sonnabend trifft;
dann feiern die Alexandriner das Fest gleich am folgen-
den Sonntage, die Lateiner hingegen, denen Luna XV
nicht paschalis ist, acht Tage später. Beide Tage merkt
er an. Dieser Fall kommt in seinem Kanon 24 mahl
vor. Der zweite ist folgender: wenn die Luna XIV im
284 Technische Chronologie.
zehnten und achtzehnten Jahr seines Cyclus, wo sie
zwei Tage früher eintritt, als bei den Alexandrinern,
auf einen Freitag fällt, so ist ihm der nächste Sonn-
ag, als Luna XVI, der Ostertag, den Alexandrinern
dagegen, die das Fest nicht an der Luna XIV feiern
dürfen, erst der folgende. Beide Tage bemerkt er wie-
der. Dieser Fall tritt achtmahl ein. Von dem ersten
spricht er in seinem Prolog, von dem andern nicht.
Mit Ausnahme dieser 32 Doppeldata stimmen alle übri-
gen mit den alexandrinischen überein. Eine Abweichung
von einem Monat, wie sie im 84jährigen Cyclus nicht
selten war, kommt bei ihm nicht vor. $
Die siebente Rubrik gibt das Mondalter am
Tage des Osterfestes. Es schwankt, wie in dem 84jäh-
rigen Cyclus, zwischen Luna XVI und XXI.
Die achte endlich enthält die von Bucherius
verbesserten Indictionen. In der Handschrift eilten sie
den richtigen um drei Jahre vor. Vermuthlich sind
sie von späterer Hand auf eine ungeschickte Weise hin-
zugefügt worden. Im Prolog ist von keinen Indictio-
nen die Rede.
Es leidet wol keinen Zweifel, dafs Hilarius, derg”
den Victorius zur Bearbeitung seines Osterkanons
aufgefordert hatte, denselben nach seiner im Jahr 461
erfolgten Erhebung auf den päpstlichen Stuhl einge-
führt habe, und zwar im Jahr 465, wo der 84jährige
Cyclus der Lateiner zu Ende lief. Aber auch so war
der über die Feier des Osterfestes in der Christenheit
obwaltende Streit noch immer nicht ganz beseitigt;
denn nieht zu gedenken, dafs noch hin und wieder
im Occident: der alte Cyclus im Gange blieb, liefs die
neue von Victorius bearbeitete Tafel zuweilen den:
öy P
w y
CHRISTLICHE VÖLKER. 285
Tag der Feier zweifelhaft, wo dann der Papst für das Da-
tum entschied, das den lateinischen Principien zusagte.
So wissen wir, dafs unter andern in den Jahren 475,
495, 496, 499 und 516 das Fest im Occident überein-
stimmig mit der Tafel des Victorius acht Tage spä-
ter als im Orient gefeiert wurde‘). Der römische Abt
Dionysius, mit dem Beinamen Exiguus, erwarb
sich daher um den Frieden der Kirche kein gerin-
ges Verdienst dadurch, dafs er die beinahe abgelaufene
95jährige Ostertafel des Cyrillus ganz nach gleichen
Grundsätzen fortsetzte und den Gebrauch derselben auf
eine Weise empfahl, welche endlich die Gemüther
vereinigle.
Dieser Mann wird von seinem Zeitgenossen Cas-
siodorus eben so schr seiner Gelehrsamkeit als sei-
ner ächtchristlichen Gesinnung wegen gepriesen ?). Un-
ter meltreren Schriften und Ueberseizungen aus dem
Griechischen, die Fabricius verzeichnet’), hat man
von ihm einen Prolog zu der von ihm, construirten
Östertafel, der gewöhnlich unter dem Titel Epistola. ad
Petronium etrt wird, und eine auf denselben Gegen-
stand sich beziehende Epistola ad Bonifacium. Jener
ist 525, diese 526 geschrieben, wie die Exempel für
‘) Man sche die Anmerkungen zur Table chronologique im
ersten Bande des Werks P Art de verifier les dates.
”) Dionysius monachus Scytha natione, sed moribus omnino
Romanus, in utrague lingua valde doctissimus, reddens actio-
nibus suis, quam in libris domini legerat, aequitatem elte.
Divin. lect. c. XXII. Beim Beda heifst er (de temp. rat. c. 45)
venerabilis Abbas Romanae urbis. e
°) In seiner Bibliotheca Latina mediae et infimae aetatis,
1. TV. P.99.
286 Technische Chronologie.
die Osterrechnung lehren, die alle von diesen Jahren
entlehnt sind. Ueber beide haben Noris, Jan und
Van der Hagen commentirt ').
In der Epistola ad Petronium, die Dionysius
selbst Praefatio nennt, empfiehlt er dringend den
19jährigen Cyclus der Alexandriner. Dieser sei von
den nicänischen Vätern non tam peritia saeculari,
quam S. ‚Spiritus illustratione genehmigt. Bitter tadelt
er diejenigen, die diesen Osterkreis vernachlässigten und,
Tudaicis inducti fabulis, einer ganz andern Bestimmungs-
weise des Festes das Wort redeten, womit er auf den
84jährigen Cyclus deutet, den die Römer mit den Ju-
den gemein gehabt haben sollen (2, 243). Dann lobt
er die standhafte Beharrlichkeit der Alexandriner, des
Athanasius, Theophilus und Cyrillus. Die
95jährige Ostertafel des letztern, von der noch sechs
Jahre übrig seien, setze er hiermit in gleicher Form
auf abermahlige 95 Jahre fort (2,260), nur mit dem
Unterschiede, dafs er die Jahre nicht nach Diocletian,
dem grausamen Verfolger der Christen, sondern ab In-
carnatione Domini zähle. Was er liefert, nennt er
einen. circulus nonaginta: et quinque annorum; er be-
merkt jedoch selbst, dafs dieser Zeitraum kein voll-
kommener Cyclus sei. Zwar führe er die Epakten
und die Osteryollmonde, aber keinesweges die Ferien,
mithin auch nicht die Data der Osterfeier in ganz gleicher
Ordnung zurück (2,264). Hiernächst geht er zu den
1) Der erste in seiner Dissertatio de cyclo paschali Raven-
nate, der zweite in seiner Historia eyeli Dionysiani, der dritte
in seinen Observationes in prologos paschales 5.188, 211, und
in seinen Dissertationes de cyclis paschalibus p. 1.
CHRISTLICHE VÖLKER, 287
Grundsätzen über, auf denen die Osterrechnung der
Alexandriner beruht, und die hauptsächlich darin be-
stehen, dafs der Anfang des Ostermonals — primi
mensis — zwischen den Grenzen des 8. März und 5. Aprils
liege, die Luna XIV paschalis frühstens auf den 21.März
und spätestens auf den 18. April treffe, und die Früh-
lingsnachtgleiche nach den Aegyptern, qui caleulationis
prae omnibus gnari sunt; am 21. März eintrete. Nach-
dem er nun noch einiges über die Dauer des Mond-
jahrs gesagt und die seiner. Behauptung nach von den
nicänischen Vätern festgesetzte Osterregel nochmahls al-
len, quibus amor et cura est christianae religionis, em-
pfohlen hat, schliefst er mit der Bemerkung, dafs er
seiner Östertafel den von ihm übersetzten Brief des
Proterius an Leo (1,267) und die Argumenta pascha-
lia der Aegypter beifüge. Hierunter versteht er die Re-
geln, nach denen sich die Inhalte der einzelnen Rubri-
ken seiner Östertafel — paschales tituli — aus gegebenen
Datis berechnen lassen, z.B. die Epakten und con-
currentes (2,261) aus der jedesmahligen Jahrzahl,
dergleichen Anweisungen sich auch bei den ägyptischen
Ostertafeln befunden haben müssen.
Aus dem Briefe an den Bonifacius, den er
ein Jahr später geschrieben, geht hervor, dafs seine
Östertafel, wenn gleich auf die Autorität des nicänischen
Coneilii gegründet, dennoch vielen Widerspruch gefun-
den hatte, offenbar von Seiten derer, die ihr den Cyclus
des Victorius vorzogen. Da nun, sagt er, unterdessen
aus dem Archiv der römischen Kirche das Schreiben
des Paschasinus an Leo (2,265) hervorgezogen sei,
das vollkommen bestätige, was er zur Empfehlung sei-
nes Cyclus gesagt habe, so wolle er auf diesen Gegen-
288 Technische Chronologie.
stand hier noch einmahl zurückkommen. Dem zufolge
handelt er von der Bestimmung des Ostermonats, wobei
es, bemerkt er, hauptsächlich auf den Unterschied der
Gemein- und Schaltjahre ankomme. Er geht hiebei
den 19jährigen Cyclus durch und gibt die Beschaflen-
heit jedes einzelnen Jahrs an (2, 236).
Beide Briefe finden ‚sich bei Petavius‘) und
Bucherius?). Am correctesten gibt sie Jan, mit
Benutzung der Lesarten mehrerer von ihm. vergliche-
nen französischen und englischen Handschriften. - Die
älteste ist der Codex Digbaeanus (2,260), und keine
entspricht so ganz dem, was Dionysius über die-
sen Gegenstand geschrieben haben will, daher sich
nicht zweifeln läfst, dafs sie, einige Interpolationen in
den Argumentis paschalibus und die Fortsetzung seiner
Ostertafel über die von ihm gesteckten Grenzen hin-
aus abgerechnet, seine ächte Arbeit enthält. Nach dem
ersten ‘Briefe stehen die ohne Zweifel von ihm selbst
herrührenden Worte: Incipit cyclus decemnovennalis,
quem Graeci Enneacaidecaeterida vocant, constitutus
a Sanctis. patribus, in quo XIV as paschales omni
tempore sine ulla reperies falsitate; tantum memineris
annis singulis, qui cyclus lunae et qui decemnoven-
nalis existat (2, 257). In praesenti namque tertia in-
dictio est, consulatu Probi Tunioris, tertius decimus
circulus decemnovennalis, decimus lunaris est. Diese
Zeitcharactere passen auf das Jahr 525. Dann folgt
eine Ostertafel durch zwanzig Cykel fortgeführt, von de-
nen Jan nur die sechs ersten hat abdrucken lassen, die
1) 8.498.
"IS 485.
CHRISTLICHE VÖLKER. 289
er mit Recht für die Arbeit des Dionysius hält.
Schon oben (2,260) ist das Nöthigste über die Zeit,
die sie umfassen und über ihre Anordnung gesagt wor-
den. Hier füge ich blofs noch die Bemerkung hinzu,
dafs man die Einführung der Sonntagsbuchstaben
zwar ziemlich allgemein unserm Dionysius beilegt,
- dafs sich aber in seinen Schriften noch keine Spur da-
von findet.
Auf die Ostertafel folgen in dem Codex die Ar-
gumenta de titulis paschalibus Aegyptiorum , in Allem
sechzehn. Was darunter von späterer Hand ist, macht
sich leicht durch die Zahlen kenntlich; denn Diony-
sius entlehnt alle Beispiele vom Jahr 525. Zur Er-
läuterung dieser Osterrechnung hat Jan viel beigetra-
gen, besonders durch Anführung von Parallelstellen aus
den Werken des Beda; es bleibt aber immer noch
Manches zu thun übrig. Den Beschlufs macht das von
Dionysius übersetzte Schreiben des Proterius und
sein eigenes an Bonifacius. `
Dafs sein Kanon wenigstens von der Kirche zu
Ravenna frühzeitig angenommen sei, beweiset die mar-
morne Tafel der dortigen Metropolitankirche, welche
Noris mit einem grofsen Aufwande von Gelehrsamkeit
erläutert hat. Es ist eine ächte, wiewohl nicht yollstän-
dige Kopie der dionysischen Ostertafel, nicht kolum-
nenweise, sondern kreisförmig geordnet, dergleichen
Rotae paschales sich hin und wieder in Handschrif-
ten finden ‘). In dem äufsersten Kreise sind die Jahre
des Cyclus lunaris und im zweiten die des Cyclus
decemnovennalis nebst den zugehörigen Ostergrenzen
1) S. Jani Hist. Cycli Dion. p.AT.
1. [19]
290 Technische Chronologie.
bemerkt. Dann folgen die Tage des Österfestes und
die Lunae paschales durch die fünf Cykel der dionysi-
schen ÖOstertafel. Die Jahre nach Christus, die In-
dietionen, Epakten und Concurrentes sind weggelassen.
Die Tafel ist offenbar zum Behuf der Kirche yon Ra-
venna angefertigt worden und kann nicht viel jünger
als Dionysius sein, weil man sich sonst nicht die
Mühe gegeben haben würde, die Feste der abgelaufe-
nen Jahre noch mit aufzuführen.
Da seine ÖOstertafel allmählig in Gebrauch kam,
so läfst sich erwarten, dafs sie gegen die Zeit ihres Ab-
laufs mehr als einen Fortsetzer gefunden haben werde.
Es sind uns deren zwei bekannt, ein Abt Felix und
Isidorus, Bischof von Sevilla, welche beide die Tafel
abermals durch fünf 19jährige Cykel von 627 bis 721
continuirt haben. Felix wird in dem Ziber de com-
puto bei Muratori') Abbas Cyrillitanus genannt.
Wir wissen nichts weiter von ihm, als dafs er 616 ge-
schrieben hat. Es geht dies aus seinem im Codex
Digbaeanus befindlichen Prologus deutlich hervor, wo
er sagt, dafs von der Tafel des Dionysius noch zehn
Jahre übrig seien und dafs er fünf andere neunzehn-
jährige Cykel nach Art der abgelaufenen hinzugefügt
habe. Die Tafel selbst fehlt; sie wurde von den Ab-
schreibern natürlich weggelassen, da sie für die spisana
Zeiten von keinem. Interesse weiter war.
Isidorus gibt?) nach einer kurzen Einleitung,
auf die wir oben schon ein paarmahl gekommen sind,
1) 8.168.
?) Etym.VI,17. S. Van der Hagen’s Commentar: Obser-
vationes in Prologos paschales p.239.
CHRISTLICHE VÖLKER. 294
eine Ostertafel, worin er durch den Buchstaben B, der
aber in den Ausgaben immer um cin Jahr zu früh steht,
die julianischen Schaltjahre, und durch die Buchstaben
C und E die Mond- Gemein- und Schaltjahre bezeich-
net, und die Tage des Osterfestes nebst dem zugehöri-.
gen Mondalter fünf 19jährige Cykel hindurch ansetzt.
Die Jahre selbst fügt er nicht bei; aber aus den Datis
des Festes ist klar, dafs sich die Tafel an die diony-
sische anschliefst, also von 627 bis 721 geht. Dafs er
den 95jährigen Cyelus für einen vollkommenen gehal-
ten habe, lehren die Worte am Schlufs: Post cuius
expletionem ad primum exordium recurrendum.
Eine neue Fortsetzung, aber nach einem viel um-
fassendern Plan, lieferte Beda Venerabilis, Presby-
ter der angelsächsischen Kirche, ein in der ersten Hälfte
des achten Jahrhunderts lebender, für seine Zeit tief-
gelehrter Mann. In seinem Werke De temporum ra-
tione sagt er '): Circulus paschae magnus est, qui mul-
tiplicato per invicem solari ac lunari cyclo, DXXAII
conficitur annis. Nachdem er bemerkt hat, dafs dieser
grofse Zeitkreis cuncta, quae ad solis wel lunae cursum
pertinent, eodem quo praeterierant semper tenore re-
staurat, fügt er hinzu: Quod ut apertius clarescat, pla-
cuit eundem plenario ordine circulum praesenti opus-
culo praeponere, sumpto exordio a quingentesimo trice-
simo secundo dominicae incarnationis anno, ubi primum
Dionysius circulum coepit, et perducto opere usque ad
millesimum sexagesimum tertium eiusdem sacrosanctae
incarnationis annum. Von dem Herausgeber seiner chro-
nologischen Schriften Joh. Noviomagus (Bronchors t)
"1 0.69.
[19°]
292 Technische. Chronologie. `
ist nachmals die Tafel bis zu Christi Geburt zurück und
bis 1633 fortgeführt worden '). Aus mehreren mit. ein-
ander verglichenen, Stellen seiner Werke geht deut-
lich hervor, dafs seine Östertafel in ihren Rubriken
vollkommen mit der des Dionysius übereinstimmie.
Wenn sich also in jener grofsen Tafel noch eine Ru-
brik mit den Sonntagsbuchstaben findet, so vermuthet
Van der Hagen mit Recht ?), dafs dieselbe von spä-
terer Hand hinzugefügt sei.
Es ist eine von mehreren wiederhohlte irrige Be-
hauptung Scaliger’s’), dafs Dionysius selbst seine
Östertafel durch 532 Jahre geführt und Beda sie erst
von 1065 an fortgesetzt habe. Letzterer sagt dies nir-
gends und eısterer drückt sich in seiner Praefatio sehr
bestimmt so aus: Nonaginta quinque annorum hunc
cyclum studio, quo valumus, expedire contendimus *).
Man hat also Unrecht, wenn man die victorianische
Periode (2,278) auch die dionysische nennt. Wollte
man von einer dionysischen Periode reden, so müfste
man sie wenigstens von der victorianischen unterschei-
den, und jene an das Jahr 1 vor, und diese an das
Jahr 28 nach Christus knüpfen.
Unter den chronologischen Werken Beda’s führt
das erheblichste den Titel De temporum ratione. Es
ist als ein vollständiges Lehrbuch der Zeit- und Fest-
‘) Bedae Presbyteri Anglosaxonis opuscula complura de
temporum ratione diligenter castigata, Cöln 1537, fol. Auch im
ersten Bande der Opera nach der Cölner Ausgabe von 4688, fol.
"1 De cyclis paschalibus p.414.
*) Emend. temp. 1. Il. p.162.
"1 Man vergleiche Jan p.42, 56.
€
CHRISTLICHE VÖLKER, 293
rechnung zu betrachten und im Jahr 725 geschrieben,
wie alle von demselben entlehnte Beispiele zeigen. Es
werden darin unter andern die Gründe des oben (2,194)
mitgetheilten immerwährenden julianischen Ka-
lenders entwickelt. Van der Hagen, der denselben
in einer etwas andern Form hat abdrucken lassen, er-
klärt alle dahingehörige Stellen dieses alten Chronologen
in einer ausführlichen Abhandlung de Cyclo Dionysii
ct Bedae "1.
Zunächst überredete Dionysius die Römer und
übrigen Italiäner zur Annahme des neunzehnjährigen
Cyclus und der alexandrinischen Österregeln. Doch
war noch im Jahr 550 der Kanon des Victorius nicht
überall in Italien abgeschafft. Es erhellet dies aus fol-
gendem von Beda’) mitgetheilten Fragment eines Buchs
De pascha, das Vietor, Bischof von Capua, damals
schrieb: Cum paschalis veneranda solennitas, quanam
die potissimum proveniret, per anni praesentis indictio-
nem tertiam decimam a nobis sollicite quaereretur, et
iuxta patrum wenerabilium constituta VIII. Calenda-
rum Maiarum diceremus resurrectionem domini procul
dubio celebrandam, aliquibus minime rationabilis visa
est nostra responsio, eo quod Victorius quidam in cir-
culo paschali, quem edidit, aliter diem dominicae re-
surrectionis adfixerit, licet et hunc designaverit, quem
nos celebrandum pariter profitemur. Victorius hatte-
nämlich für das Osterfest jenes Jahrs, des 523sten sei-
ner Periode, ein doppeltes Datum angesetzt, den 17ten
und 24. April, von denen Victor nach den Grundsätzen
+) Observationes in prologos paschales $.330.
2) De temp. rat. c.49.
294 Technische Chronologie.
der Alexandriner, die er in seinem Buche verfocht,
letzteres für das richtige erklärte,
Länger erhielt sich die Ostertafel des Victorius
in seinem Vaterlande im Gebrauch. Im ersten Canon
des vierten Concilii von Orleans aus dem Jahr 541 heifst
es '): Placuit, deg propitio ut. sanctum pascha secun-
dum laterculum Victorii ab omnibus sacerdotibus uno
tempore celebretur. Gregorius von Tours bemerkt
beim Jahr 577 ?): Eo anno dubietas paschae fuit. In
Galliis nos cum multis civitatibus quarto decimo Calen-
das Maias sanctum. pascha celebravimus. Alii wero
cum Hispanis duodecimo Calendas Aprilis solennitatem
hanc tenuerunt. Das erste Datum ist das von Victo-
rius angesetzte. Die Alexandriner feierten das Fest
eine Woche später, die Spanier, wie man hier sicht,
vier Wochen früher. Beim Jahr 590 sagt er’): Dubie-
tas paschae fuit ob hoc, quod in cyclo Victor (Victo-
rius) luna AE pascha scripsit fieri. Sed ne Christiani
"ut Iudaei sub hac luna haec solennia celebrarent, ad-
didit: Latini autem luna XXII. Ob hoc multi in
Gallis XV luna celebraverunt. Nos autem XXII:
Man ersicht hieraus, dafs am Schlufs des sechsten Jahr-
hunderts in Gallien das Osterfest schon hin und wieder
übereinstimmig mit den Alexandrinern gefeiert wurde,
dafs sich aber noch manche Kirchen nach der Tafel
des Victorius richteten. Erst mit dem Ausgange des
achten Jahrhunderts verschwinden alle Spuren einer
abweichenden Feier des Osterfestes bei den Franken.
') Mansi Collectio Concil. Tom, D. col. 114.
"H Hist. Francor.V, 17. Vergl. Chronicon Remense in Labbe's
Bibl. Mss. Tom. I. p- 358.
3) X, 23.
CHRISTLICHE VÖLKER. 295
Nach welchen Grundsätzen die Spanier das Fest
im Jahr 577 am 21. März gefeiert haben, ist nicht klar.
Sie waren damals noch Arianer. Erst nach 587, wo
Reccared, König der Westgothen, zur katholischen
Kirche übertrat, scheint der 19jährige Cyclus in Spa-
nien eingeführt zu sein, Isidorus, der um das Jahr
620 schrieb, empfahl ihn nicht blofs, sondern setzte
auch, wie wir gesehen haben, die Ostertafel des Dio-
nysıus fort.
Am längsten hielten sich die alten Cykel auf den
brittischen Inseln. Die Britones, zu denen das Chri-
stenthum schon zu Tertullian’s Zeiten gegen das Ende
des zweiten Jahrhunderts gekommen war, gebrauchten
den 84jährigen Cyclus, den sie aber auf eine ihnen
eigenthümliche Weise ordneten. Sie feierten das Fest von
Luna SIN bis XX, auch wohl ausnahmweise bis XXI,
setzten die Frühlingsnachtgleiche auf den 25. März, vor
welchen kein Fest fallen durfie, und machten zum
spätsten Termin der Feier den 21. April, wie ursprüng-
lich die Römer. Die Notiz von diesem alten Cyclus,
der auch im Jahr 452 durch den heiligen Patricius
nach Irland, das damals von den Scoten bewohnt wurde,
und von hier aus zu den Picten nach Schottland kam,
ist hauptsächlich zu schöpfen aus des Cummianus,
eines Irländers, Brief an den Abt Segienus Hyensis,
geschrieben ums Jahr 634 1), und aus Beda’s Eccle-
siastica historia gentis Anglorum, Das Wichtigste davon
stellt Van der Hagen bündig zusammen ?).
t) Es ist der dite in Ushers Sylloge veterum epistolarum
Hibernicarum (Paris 1665, 4).
2) In einem Kapitel seiner Observationes in Prosperi Chro-
nicon §.336.
296 Technische C hronologie.
Usher sieht als den Urheber des 84jährigen Cyclus,
wie er auf den brittischen Inseln gebraucht wurde, den
Sulpicius Severus an, der ihn ums Jahr 410 in
Gallien construirt haben soll, von wo er dann zunächst
durch Patricius nach Irland und durch dessen Schüler
weiter zu den Britten und Picten gekommen sei. Van
der Hagen macht aber gegründete Einwendungen ge-
gen diese Hypothese. Seiner Meinung nach haben die
Britten den 84jährigen Osterkreis schon unter Con-
stanlin von dem ältern Cyclus der Lateiner copirt, ‚sei
es nun, dafs sie diesen unmittelbar aus Rom, oder zu-
nächst aus Gallien erhielten. Dafs der Cyclus schon so
früh in Britannien existirt habe, ist allerdings wahr-
scheinlich , aber weit weniger, dafs er von dem ältern
römischen enllehnt sei, von welchem er in den wesent-
lichsten Punkten abwich. Usher sagt‘): Eo tempore
(ums Jahr 410) ille a Bucherio nuper editus paschalis
centum annorum laterculus primum est conscriptus, in
quo, licet a librariis pessime accepto, huius pascha-
lis LXXXIV annorum cycli (veteri Latinorum illi mul-
tum disparis) non obscura mihi wisus sum deprehen-
disse vestigia. In der That, wenn der Laterculus cen-
tum annorum nicht etwa, wie oben angedeutet wor-
den (2,275), ein ganz untergeschobenes Produkt ist, so
kann er nur von den Britten gebraucht worden sein,
mit deren Österprincipien er ganz übereinstimmt.
Nach der Eroberung ihres Landes: durch die An-
gelsachsen sich nach Cambrien, dem heutigen Wallis,
zurückziehend,, behielten die Britten ihre alten Reli-
') Antiquitates geeehergn, Britannicarum p.931 der Dubli-
ner Ausgabe. .
CHRISTLICHE VÖLKER. 297
. gionsgebräuche hartnäckig bei, ohne von den römischen
Cerimonien und dem 19jährigen Cyclus, die Augu-
stinus, der sogenannte Apostel der Angeln, im
Jahr 596 nach England brachte, etwas wissen zu wol-
len. Sie feierten nach wie vor, gleich den Scoten und
Picten, das Osterfest nach dem 84jährigen Cyclus. Es
entstanden nun über diesen Gegenstand zwischen ihnen
und den zum Christenthum bekehrten Angelsachsen
langwierige Streitigkeiten, deren Geschichte man in
Usher’s Antiquitates ecclesiarum Brüannicarum und
dem beigefügten chronologischen Register abgehandelt
findet. Wesentlich trug zur Beilegung derselben ein
ums Jahr 710 abgefafstes von Beda) aufbewahrtes
Schreiben des Abt Geolfrid an Naitan, König der
Picten, bei, das den 19jährigen, von den Angeln schon
lange gebrauchten, Cyclus dringend empfiehlt und das
Wesen desselben mit grofser Klarheit darstellt. Man
vergleiche, was Van der Hagen darüber sagt ?). Erst
im Jahr 729 vereinigte sich der gröfste Theil der Brit-
ten mit den Angeln durch Annahme des 19jährigen
Cyclus, besonders auf Betrieb des Beda, der ein Schü-
ler von Ceolfrid war. Nur wenige brittische Kirchen
setzten ihre Widersprüche noch eine Zeitlang fort.
In die Mitte des siebenten Jahrhunderts, wo jene
Österstreitigkeiten besonders lebhaft geführt wurden,
gehört die Entstehung des Canon paschalis des Anato-
tolius, der Acta Concilii Caesariensis und des Tracta-
tus Anastasii de ratione paschae (2,275). Alle drei
Schriften sind in dem Geiste der Osterprineipien der
t) Ecel, hist: V, 22.
2) Observ. in Prologos paschales p.248.
298 Technische Chronologie.
Britten und. offenbar von Anhängern derselben abge-
fafst worden, die sie als Waffen wider ihre Gegner ge-
braucht haben. Man wufste aus der Kirchengeschichte
des Eusebius, dafs Anatolius einen Osterkanon
construirt hatte; man las in eben derselben '), dafs
von den Bischöfen in Palästina unter dem Vorsitz des
Theophilus von Cäsarea und Narcissus von Jeru-
salem wegen des nicht mit den Quartadeeimanern zu
feiernden Osterfestes eine Synode gehalten und ein
Synodalschreiben erlassen war, und ersah aus verschie-
denen in den Schriften des Athanasius vorkommen-
den Andeutungen (2, 205), dafs dieser Kirchenyater ein
besonderes ‚Interesse an der richtigen Bestimmung des
Österfestes genommen hatte. Mehr bedurfte es nicht,
um diesen untergeschobenen Produkten in einer so un-
kritischen Zeit Glauben zu verschaffen.
Um die Zeit Karl’s des Grofsen endlich hatte
der alexandrinische Osterkanon, den man im
westlichen Europa den dionysischen zu nennen
pflegt, über alle Widersprüche gesiegt und die Chri-
stenheit sich über einen Punkt vereinigt, der sie so
lange entzweiet hatte. Die nächsten acht Jahrhunderte
hindurch wurde nun das Osterfest mit vollkommener
Uebereinsimmung gefeiert. ` Dann: aber trat aufs neue
eine Spaltung ein, die noch immer nicht gänzlich ge-
hoben ist. ;
Der Kanon gründet sich auf die Voraussetzungen,
dafs das tropische Jahr 365 Tage 6 Stunden und der
Cyclus von 235 synodischen Monaten gerade 19 julia-
nische Jahre halte. Beide sind unrichtig. Die neuste
Dur
CHRISTLICHE VOLKER. 299
Astronomie lehrt, dafs das tropische Jahr um 11’ 12”
und der Cyclus um 1 St. 28’ 15” kürzer ist. Die Nacht-
gleichen und Neumonde treten daher allmählig immer
früher im julianischen Jahr ein, jene alle 128, diese
alle 310 Jahre um. einen Tag. Eine Folge davon ist,
dafs weder die unbeweglichen noch die beweglichen
Feste an den Stellen bleiben, die ihnen ursprünglich
angewiesen sind. Jene, an bestimmte Tage des julia-
nischen Jahrs geknüpft, rücken immer tiefer ins tro-
pische Jahr hinein; diese, zugleich mit dem ‚Osterfest
vom Frühlingsvollmonde abhängig gemacht, erfolgen bei
immer späterem Mondalter. Das Princip, nach welchem
die Osterfeier angesetzt wird, verliert daher mit der
Zeit seine ganze Bedeutung, indem sich dieselbe, frei-
lich auf eine erst nach mehreren Jahrhunderten auf-
fallende Weise, sowohl von der Frühlingsnachtgleiche
als vom Vollmonde entfernt.
Es dauerte auch wirklich lange, ehe man hier-
über ganz aufs Klare kam. Isaacus Argyrus, ein
griechischer. Mönch, der im Jahr 1372 n. Chr. eine in
Petavii Uranologium abgedruckte Anweisung zur
Festrechnung schrieb, ein Thema, das unter dem
Titel Computus im Mittelalter häufig abgehandelt wor-
den ist, war einer der ersten, der die Verschiebung des
alexandrinischen Mondeyclus wahrhahm. Er setzte sie
zu gering auf zwei Tage seit der Einführung '). Im
funfzehnten Jahrhundert standen nun mehrere auf, die
eine Verbesserung der Zeit- und Festrechnung für noth-
1) S. das sechzehnte Kapitel überschrieben mepi vi: of ndoyo
[4
SLopIwWrewg.
300 Technische Chronologie.
wendig erachteten und in eigenen Schriften empfahlen,
unter andern die Kardinäle Petrus de Alliaco
(d'Ailly) und Nicolaus Cusa, die eine solche
Reform, der eine auf dem Kostnitzer, der andere auf
dem Basler Concilio, als eine der Kirche höchst wich-
tige Angelegenheit zur Sprache brachten. Sie waren
die ersten, welche mehrere Tage aus dem Kalender
auszumerzen rietlhen, um das Frühlingsäquinoctium
zum 21. März zurückzuführen. Der Papst Sixtus IV
hatte die ernstliche Absicht, den Kalender zu verbes-
sern, und berief zu dem Ende 1475 den geschickten
Astronomen Johannes Regiomontanus nach Rom,
der aber bereits im folgenden Jahr starb, ehe das Un-
ternehmen zur Reife gediehen war'). Es wurde von
neuem unter Leo,X auf dem lateranischen Concilio
besprochen, welches Paulus von Middelburg,
Bischof von Fossombrone, dringend dazu in einem
Schreiben aufforderte, worin er besonders die Verbesse-
rung des numerus aureus anrieth, qui diuturnitate tem-
poris iam factus est plumbeus °); allein wichtigere An-
gelegenheiten zogen für jetzt die Aufmerksamkeit des
Oberhaupts der Kirche auf sich. Das tridentiner Con-
cilium trug endlich dem Papste die Kalenderverbesse-
1) S. Gassendi’s Dita Georgii Peurbachii et Johannis Re-
giomontani im fünften Bande seiner Werke.
?) S. seine Exhortatio pro Calendarii emendatione im sech-
sten Bande der Supplemente zu Mansi’s Sammlung der Con-
cilien S.461. Er schrieb selbst ein ausführliches Leo X gewid-
metes Werk über die Kalender-Verbesserung unter dem Titel:
Paulina, sive de recta Paschae celebratione et de die passio-
nis Domini nostri Iesu Christi. Forosempronii 1543, fol.
CHRISTLICHE VÖLKER. 301
rung förmlich auf, und Gregor XII, der dieser Ver-
sammlung als Rechtsgelehrter beigewohnt hatte, brachte
sie im Jahr 1582 glücklich zu Stande.
Unter mehreren Vorschlägen, die ihm dazu gemacht
worden waren, genehmigte er den des Aloysius Li-
lius, der als der eigentliche Urheber des neuen Kalen-
ders zu betrachten ist t). Unter dem Titel Compendium
novae rationis restituendi Calendarium legte er den Plan
dieses Mannes im Jahr 1577 den Fürsten und berühm-
testen Universitäten Europas zur Prüfung vor,’ und
setzte dazu selbst eine Commission von Gelehrten zu
Rom nieder, unter denen der Deutsche Christoph
Clavius, der Spanier Petrus Ciaconius (Cha-
con) und der Italiäner Ignazio Danti die -ein-
sichtsvollsten waren. Letzterer beobachtete an einem
1575 in der Kirche des heiligen Petronius zu Bologna
errichteten Gnomon die Solstitien, um genau die Tage
des julianischen Jahrs auszumitteln, auf welche die Jahr-
t) Man weils von seinen Lebensumständen weiter nichts, als
dafs er ein Calabrese war. S. Tiraboschi Storia della lette-
ralura Italiana Tom VU P.I. p.390. Geschrieben hat er nichts
weiter. Man spricht gewöhnlich von den Gebrüdern Lilio; al-
lein Antonio, römischer Arzt, hat weiter kein Verdienst um
die Sache, als dafs er den Plan seines Bruders dem Papst über-
reichte. In der Bulle desselben „heifst es: Dum itaque nos in
hac cogitatione curaque versaremur, allatus est nobis liber
a dilecto filio Antonio Lilio, artium et medicinae doctore,
quem quondam Aloysius eius germanus frater conscripserat.
Moreri (art. Giraldi) und mit ihm Delambre (4stronomie
Tom. III. p. 711) verwechseln diesen Luigi Lilio mit Lilio
(eigentlich Giglio) Gregorio Giraldi, einem Ferraresen, der
in der ersten Hälfte des sechzehnten Jahrhunderts über allerlei
antiquarische Gegenstände, unter andern eine unkritische Abhand-
lung de annis et mensibus geschrieben hat.
302 Technische Chronologie.
punkte damals trafen *). Nachdem die römische Com-
mission noch einige kleine Aenderungen mit dem ur-
sprünglichen Plan vorgenommen hatte, arbeitete sie die
mehr ins Einzelne gehende Schrift Canones in Calen-
darium Gregorianum perpetuum aus, auf deren Grund
dann der Papst in einer vom 24. Februar 1581 ?) da-
tirten Bulle die Reform definitiv anordnete. Ein noch
ausführlicheres Werk erschien nachmals unter dem Ti-
tel: Romani Calendari a Gregorio XIII P. M. resti-
tuti explicatio, Clementis VIII iussu edita. Auctore
Christophoro Clawio Bambergensi Societatis
Iesu°). Dies ist das Hauptwerk über die gregorianische
Kalenderverbesserung, in welchem man auch jene bei-
den ihr vorangegangenen Schriften und die Bulle abge-
druckt findet.
In der Jetztern wird der Gegenstand der ganzen
Reform folgendermafsen angegeben: Curavimus non so-
lum aequinoctium vernum in pristinam sedem,.a qua `
iam a Concilio Nicaeno decem circiter diebus recessit,
restituendum, et XIV paschalem suo in loco, a quo
quatuor et eo amplius dies hoc tempore distat, repo-
nendam, sed viam quoque tradendam. et rationem, qua
1) Dominic Cassini, Manfredi und Zanotti haben nach-
mals diesen berühmten Gnomon verbessert, an ihm beobachtet
und über ihn geschrieben.
?) Eigentlich vom 24. Februar 1582. Der Papst fing das Jahr
nach florentiner Weise mit dem 25. März an. Hiervon unten.
3) Rom 1603 fol. Wiederhohlt in der 1612 zu Mainz erschie-
nenen Sammlung der Werke des Clavius. Noch verdient we-
gen der grofsen Klarheit, womit es abgefafst ist, Gassendi’s
Romanum Calendarium compendiose expositum genannt zu wer-
den. Es findet sich im fünften Bande seiner Werke.
CHRISTLICHE VÖLKER. 303
caveatur, ut in posterum aequinoctium et XIV luna
a propriis sedibus nunquam dimoveantur. Um den
ersten Zweck zu erreichen, befiehlt der Papst, dafs im
Oktober des Jahrs 1582 zehn Tage aus dem Kalender
weggelassen werden sollen, dergestalt, dafs nach dem
4ten sogleich der 15te gezählt werde, wodurch sich der
Sonntagsbuchstabe G dieses Jahrs in C verwandelte. Um
die Frühlingsnachtgleiche auf dem 21. März, zu welchem
sie hiemit zurückgeführt war, für immer zu erhalten,
sollen alle 400 Jahre drei Schalttage weggelassen wer-
den, und zwar aus den Säcularjahren — centesimis
annis — oder den letzten Jahren der Jahrhunderte, so
dafs die Jahre 1600 und 2000 Schaltjahre bleiben, die
dazwischenliegenden Säcularjahre 1700, 1800 und 1900
hingegen Gemeinjahre werden, und nach diesem Gesetze
weiter. Zur Erreichung des zweiten Zweckes, näm-
lich zur Befestigung des Ostervollmondes, soll an die
Stelle der sich allmählig verschiebenden güldenen Zah-
len der von Lilius erfündene Epakteneyclus gesetzt
werden, wefshalb der Papst auf die der Bulle beigefüg-
ten Canones verweiset. Dann sagt er, dafs er das
von ihm hiedurch sanctionirte Calendarium correctum,
zugleich mit dem Martyrologium oder dem Verzeich-
nisse der von der Kirche anerkannten Heiligen und
Märtyrer, zu Rom drucken zu lassen befohlen habe,
wo es auch 1586 unter dem Titel: Martyrologium Ro-
manum, ad novam. Calendarü rationem et ecclesiasticae
historiae veritatem restitutum cum notationibus Cae-
saris Baronii Sorani erschienen ist. Schliefslich
befiehlt er sämmtlichen Kirchen, hinfort die Feste dem
neuen Kalender und Martyrologio gemäfs zu feiern, und
ermahnt den Kaiser Rudolph und die übrigen Könige,
baren mg
304 Technische Chronologie.
Fürsten und Republiken, ut quo studio illi a nobis
contenderunt, ut hoc tam praeclarum opus perficere-
mus, codem, imo etiam maiore, ad conservandam in
celebrandis festivitatibus inter Christianas nationes con-
cordiam, nostrum hoc Calendarium et ipsi suscipiant,
et a cunctis sibi subiectis populis religiose suscipiendum
inviolateque observandum curent.
Aus dem Bisherigen erhellet, dafs Gregor eigent-
lich nur das Verdienst hat, die längst angeregte Kalen-
derverbesserung zunächst veranlafst und ins Leben ge-
rufen zu haben. Der neue Kalender, den er an
die Stelle des alten oder julianischen zu setzen
gebot, führt nach ihm den Namen des gregoria-
nischen, auch wol hin und wieder nach seinem
wahren Urheber den des lilianischen. Eine Me-
daille, die auf die Reform geschlagen worden ist, stellt
auf der Vorderseite das Bildnifs des Papstes, und auf
der Rückseite einen Widder mit einem Blumengewinde,
dem Symbol des Frühlings, dar; umher eine Schlange,
die in ihren Schwanz beifst, mit der Aufschrift: Anno
restituto MDLXXXII ').
Vom 15. Oktober 1582 bis zum 24. Februar 1700
hat der neue Kalender zehn Tage und von hier an bis
zum 24. Februar 1800 elf Tage mehr als der alte ge-
zählt. Seitdem beträgt der Unterschied zwölf Tage.
Mit jedem Säcularjahr, das sich nach Weglassung der
beiden letzten Ziffern nicht durch 4 ohne Rest dividi-
ren läfst, wächst derselbe um einen Tag.
t) S. Bonanni Numismata Pont. Rom. p.368, No. LIX der
Münzen Gregor's.
CHRISTLICHE VÖLKER. 305
Die Weglassung von drei Tagen in 400 Jahren
setzt eine Jahrlänge von 365 Tagen 5 St. 49’ 12” vor-
aus, welche nur um 4” geringer ist, als sie die al-
phonsinischen Tafeln geben, auf die sich die Ka-
lenderverbesserer hiebei berufen 1). Nach Lalande’s
jetzt allgemein angenommener Bestimmung beträgt die
Dauer des tropischen Jahrs 24” weniger (1, 35), welche
sich in 3600 Jahren zu einem Tage anhäufen werden.
Delambre thut den zweckmäfsigen Vorschlag °), das
; Jahr 2600 unserer Zeitrechnung, das nach Gregor ein
~ Schaltjahr sein sollte, und seine Vielfachen 7200, 10800
u.s.w. zu Gemeinjahren zu machen. Dadurch würde
der Kalender in vollkommene Uebereinstimmung mit
der Sonne gebracht werden. Modificirt man die gre-
gorianisahe Schaltregel nicht, so wird der Kalender nach
36000 Jahren wier um eben so weit wie 1582 vom
Himmel abweichen. Im julianischen Kalender wird
dann das Osterfest den Kreis der Jahrszeiten schon
gröfstentheils durchlaufen haben.
Die eyclischen Neumonde, die der immerwährende
julianische Kalender gibt, trafen zur Zeit der gregoria-
nischen Reform bereits um vier Tage später als die
Conjunctionen, und um etwa drei Tage später als die
ersten Phasen ein. Man hätte sie durch Verschiebung
der güldenen Zahlen wieder mit dem Himmel in Ueber-
einstimmung bringen können; allein nach drei Jahr-
hunderten würde eine abermahlige Verschiebung dersel-
ben nöthig gewesen sein. Lilius hielt es daher für
gerathener, ganz von ihnen abzuge ken und statt ihrer
+) Clavius p. 74.
2) Astronomie Tom. III. p.696.
II. [20]
Di
306 Technische Chronologie.
einen Epaktencyclus einzuführen, den wir jetzt ken-
nen lernen wollen.
Trifft ein Neumond auf den 1. Januar, so kann
man diesen Tag als-den-ersten-des-Mondmönats betrach-
ten, und ihm mit den frühern Computisten, die das
Alter des Mondes nach laufenden Tagen zählten, die
Epakte I geben. Man kann aber auch sagen, das Alter
des Mondes sei dann. Nol), und den Tag mit der Epakte
0 bezeichnen. Der gregorianische Kalender setzt dafür *
und schreibt eben dieses Zeichen neben die übrigen. k
Neumondstage des Jahrs, welche man findet, wenn man
abwechselnd 30 und 29 Tage weiter zählt. Im folgen-
den Jahr ist der Mond am ersten Januar 11 Tage alt,
weil das Mondjahr um 11 Tage kürzer istäls das Son-
nenjahr. _Der erste Neumond gehört also dem 20. Ja-
nuaran, neben den man die Zahl X-setzty tm an-
eT dafs bei dieser Epakte der 20. Januar ein
Neumondstag ist. Dieselbe Zahl kommt wieder bei al-
len übrigen Neumondstagen des Jahrs zu stehen. Im
dritten Jahr ist die Epakte XXII, welche neben den
9. Januar gesetzt wird. Schreibt man auf diese Weise
die jedesmahlige Epakte oder die Zahl der am 1. Ja-
nuar vom Mondmonat verflossenen Tage das ganze
Jahr hindurch den Datis bei, auf welche bei dieser
Epakte die Neumonde treffen, so entsteht folgender
CHRISTLICHE VÖLKER.
307
Immerwährender gregorianischer Kalender EN,
Februar.
D XXIX
E XXVIII
F XXVII
G XXVI
GX
1) S. Clavius S.40.
A XXV.XXIVIA XXVI
B XXIII
C XXII
D XXI
EXX
St FAR
1DX Gut
12EXIX JA XVII
13 |F XVII |B XVI
(LAG XVII |CXV
15] AXVI |D XIV
16B XV E XIII
(Ce Gut
18|D XII IG
19 E XU AX
|20 F XI BIX
März.
D *
E XXIX
F XXVIII
G XXVII
B XXV
C XXIV
D XXIII
E XXII
F XXI
G XX
A XIX
B XVIII
C XVII
D XVI
E XV
el ei |m
= REES
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—
z
308 Technische Chronologie.
Immerwährender gregorianischer Kalender.
1
Junius. Julius. August. |
Ed
lp XXVIII E XXVI |G XXVI |C xXV.XXIV
oC XXVII |F XXVI A XXV Dam |
30D XXVI |G XXV. XXIV|IB XXIV |E XXII
A\EXXV IA ut C XXII |F XXI
el XXIV |B XXII D XXII OG
6G XXIII |C XXI E XXI JA XIX
7A XXIE ID XX F XX B XVIII
afp XXI E GXX Cu
oC XX F XVIL |A XVII |DXVI
10D XIX Gi B XVII €E XV
11E XVII |A XVI CXVI IFXIV
12|F XVIL |B XV DXV Sr
13 GXVI |C XIV E xIv |A XI
14A XV D XI
(lp XIV |E XU FRE iCY
(ec XI pu A XI DIX
17DXI Gr BX E VIII
18 |E XI AIX C IX F VII
19|F X B VIII D VII |G VI
20/G IX C VII E AN
21A VI |DVI FVI |BIV
22|B VIL EV GV C IH
23C VE |E TV AIV Du
24 DV G II BI JEI
oan jAU CH F* |
26 |F II BI DI RER E
[27G 11 D Ba A NI |
28A I DXXIX PONI
29 B * E XXVIII |G XXVIII |C XXVI
30C XXIX |F XXVI |A XXVII |D XXV
31 |D XXVII 5 Jovi -JE ASV
CHRISTLICHE VOLKER. 309
Immerwährender gregorianischer Kalender.
= September. Oktober. November. | December.
| (Up ut A XXIL |D XXI F XX |
2/G XXII BXXI Ex EE
3/A XXI C XX F XIX A XVII
AIR XX D XIX |GXVII pu
5 |C XIX E XVI |A XVIU C XVI
6DXVIL |Fxvu BXVI DXV
7E XVII GXVI Gw E XIV
8|F XVI AXV DXIV F XIII
9G XV B XIV EXI G XIL
10|A XIV CXU (FXI A XI
11 B XII Dat Gau BX
12|/C XII E XI AX CIX
13 D XI FX B IX D VII
14E X G IX C VHI E VII
15 FIX A VII |Dvu F VI
16 G VHI B VI © EVI GV
17A VIL CVI FV A EV
18 B VI DV GIV B HI
19C V E IV A 1 cu
20 DIV F MI Bu DI
24E HI Gi GI E*
2 FU AI D* F XXIX
Ech B* E XXIX G XXVIII
OT CXXIX Pit JA XXVII
25B XXIX D XXVIII G XXVIL |B XXVI |
|26 |G XXVII E XXVII |A XXVI CXV
27D XXVII |F XXVI |B XXV.XXIVÍD XXIV
98 EXXVI Gw Cxi. ENW
29 F XXV.XXIVIA XXIV ID XXII F XXII
301G XXII Dom EXXI G XXI
31 | C XXII A XX
310 Technische Chronologie.
Da jede Zahl in dieser Tafel neben dem Monats-
tage steht, auf den bei der ihr gleichen Epakte ein
Neumond trifft, so kommt es nur auf die jedesmahlige
Epakte des Jahrs an, um sämmtliche Neumonds- folg-
lich auch Vollmonds-Tage zu kennen; und da jede
der dreifsig_Epaktenzahlen abwechselnd in 30 und
29tägigen Intervallen wiederkehrt, so_mufsten bei den
_29tägigen irgend zwei Zahlen an Einem Tage angesetzt
werden. Lilius hat Si für XXV ang XXIV ent-
a a AA 075
ji: rem Ki egen
schiede D
Nach dem alten Kalender trifft im ersten Jahr des
Mondcirkels ein Neumond auf den 23. Januar (2, 192).
Durch Weglassung der zehn Tage im Jahr 1582 rückte
dieser Neumond auf den 2. Februar, mithin der vor-
hergehende auf den 3. Januar. Lilius setzte ihn auf
den 31. December. Er nahm also, wie man sieht, eine
Verschiebung des Cyclus von drei Tagen an.
Trifft ein Neumond auf den 31. December, so ist
die Epakte am 1. Januar I. Es gehören also zunächst
nach der Kalenderverbesserung die güldenen Zahlen mit
folgenden Epakten zusammen :
CHRISTLICHE VÖLKER. 311
Tafel I.
Güldene | Gregor. | Güldene | Gregor.
Zahlen. | Epakten. | Zählen. | Epakten.
Mit jedem Jahr wächst die Epakte um elf Einhei-
| ten; nur vom letzten Jahr zum ersten springt sie um
| zwölf weiter, weil nach neunzehn Jahren dieselbe Epak-
tenreihe wiederkehren mufs.
Allemahl wenn ein Schalttag aus dem Kalender
weggelassen wird, weicht der Anfang des gregorianischen
Jahrs im julianischen um einen Tag zurück, und die
Epakten vermindern sich um eine Einheit. Dies nennt
man in der Epaktenrechnung die Sonnengleichung.
Eine solche trat im Jahr 1700 ein, von wo an folgende
Epaktenreihe gilt:
312 Technische. C hronologie.
Tafel I.
Güldene | Gregor. | Güldene | Gregor.
Zahlen. | Epakten, | Zahlen. | Epakten.
XVII
XXVII
1
2
3
4
5
6
7
8
9
0
a
Bleibt dagegen zwar der Jahranfang an seiner Stelle,
weichen aber die Neumonde um einen Tag zurück, so
wachsen die Epakten um eine Einheit. Dies nennt man
die Mondgleichung. Eine solche sollte zwar alle
310 oder nach der Meinung der Kalenderreformatoren
alle 3125 Jahre einmahl vorkommen; allein der leich-
tern Uebersicht wegen läfst man sie alle 300 Jahre, und
wenn dies siebenmahl hintereinander geschehen ist, ein-
mahl nach 400 Jahren, also in 2500 Jahren achtmahl
wiederkehren. Zum erstenmahl wird sie im Jahr 1800,
und dann in den Jahren 2100, 2400, 2700, 3000,
3300, 3600, 3900, 4300, 4600, 4900, 5200, 5500,
5800, 6100, 6400, 6800 u.s. w. angesetzt. Treffen
CHRISTLICHE VÖLKER. 313
beide Gleichungen zusammen, wie im Jahr 1800, so
wird die eine durch die andere aufgehoben. Die zweite
Tafel gilt daher bis zum Jahr 1900, wo die Sonnen-
gleichung allein eintritt. Dann erhält man folgende
neue Epaktenreihe:
Tafel II.
Güldene | Gregor. | Güldene | Gregor.
Zahlen. | Epakten. | Zahlen. | Epakten.
1 XXIX ER
2 x 12
3 XXI 13
4 H 14
5 XII 15
6 XXIV 16
7 y 17
8 XVI 18
9 XXVII SÉ:
10 VII d
Im Jahr 2000 kommt weder die Sonnen- noch die
Mondgleichung vor, und im Jahr 2100, wo beide zu-
gleich eintreten, heben sie einander auf. Die dritte
Tafel bleibt daher bis zum Jahr 2200 im Gange. Dann
ändern sich wegen der Sonnengleichung die Epakten,
wie folgt:
314 Technische C hronologie.
Tafel IV.
Güldene | Gregor. | Güldene | Gregor.
Zahlen. | Epakten. | Zahlen. | Epakten.
1 XXVIII 11 XVII
2 12 XXIX |
A XX 13 X
4 I 14 XXI
5 XII 15 U
En | 16 XII |
7 IV (9. RR
8 AN 18 Mi
Si XXVI 19 XVI
| 10 | vo 1 | XXVM
Diese Tafel gilt bis 2300, und da dann die Son-
nengleichung wieder allein eintritt, so erhält man fol-
gende Epaktenreihe:
Tafel V.
Güldene | Gregor. | Güldene | Gregor.
Zahlen. | Epakten. | Zahlen. | Epakten. |f,
XXVII 11 XVII
VII 12 XXVIII
13
14
15
16
17
18
19
1
H
CHRISTLICHE VÖLKER. 315
Im Jahr 2400 findet blofs die Mondgleichung und
im Jahr 2500 blofs die Sonnengleichung Statt; mit dem
- ersten Jahr kommt also wieder die vierte und mit dem
andern wieder die fünfte Tafel an die Reihe. Man
sieht, dafs es solcher Tafeln in ‘Allem dreifsig geben
mufs, indem die Epakte im ersten Jahr des Mondcey-
clus oder für die güldene Zahl 1 dreifsig verschiedene
Werthe haben kann. Da das Gesetz, nach welchem
die Sonnen- und Mondgleichung wechseln, klar ist,
und da die Epakten, wenn die erste allein eintritt, um
eine Einheit abnehmen, wenn die zweite allein gilt,
um eine Einheit zunehmen, und wenn beide zugleich
oder beide gar nicht Statt finden, ungeändert bleiben,
so wird man leicht alle dreifsig Tafeln mit den Jahr-
hunderten , denen sie angehören, hinschreiben können.
Bis zum Jahr 8200 unserer Zeitrechnung kommen alle
dreifsig an die Reihe; aber erst nach 300000 Jahren
ist die Ordnung, in der die beiden Gleichungen und
die zugehörigen Epaktenreihen wechseln, vollkommen
wieder dieselbe. Man sche die grofse Tabula aequa-
tionis bei Clavius *).
Wenn die Verschiebung des Mondcyclus bisher
immer in 310 Jahren zu einem Tage berechnet worden
ist, so setzt dies eine mittlere Dauer des synodischen
Monats zu 29 Tagen 12 St. 44’ 3” voraus. Gregor’s
Mathematiker nahmen mit den prutenischen Ta-
feln, die damals die vollkommensten waren, 29 Tage
12 St. 44’ 3” 10” Aën an ?). Dies gibt in 3125 Jah-
1) $.134.
2) Clavius 8. 109. Der Urheber dieser Tafeln, Erasmus
Reinhold, hatte des Ptolemäus und Copernicus Beobach-
346. Technische Chronologie.
ren einen Tag. Setzt man dagegen mit Tobias Mayer
den Mondmonat nur auf 29 T. 12 St. 44’ 2”, 8283,
so erhält man bereits nach 308 Jahren einen Tag, und
hiernach würde der gregorianische Kalender, der durch
die Mondgleichung alie, 2500 Jahr acht Tage ausmerzt,
die Neumonde nach etwa 21000 Jahren um einen Tag
zu spät geben. Allein die mittlere Bewegung des Mon-
des ist nicht constant — Mayer’s Bestimmung gilt für
das Jahr 1700) — und so wollen wir auf diese ohne-
hin sehr geringe Abweichung kein Gewicht legen.
Soll nun für irgend ein Jahr das Datum des Oster-
festes im gregorianischen Kalender gefunden werden, so
suche man zuerst nach der oben (2,197) gegebenen
Regel die güldene Zahl. Dann nehme man in der je-
desmahligen Epaktentafel die der gefundenen güldenen
Zahl angehörige Epakte und suche sie in dem immer-
währenden gregorianischen Kalender vom 8. März bis
zum 5. April einschliefslich auf. Der Tag, neben welchem
sie sich findet, ist der Osterneumond. Zählt man von
diesem 13 volle Tage weiter, so hat man die Luna XIV
oder ÖOstergrenze, von welcher das Fest noch immer
auf die alte, oben (2,192) angegebene, Weise abhängig
ist. Z.B. im gegenwärtigen Jahr 1825 ist die güldene
Zahl 2, und dieser entspricht in der zweiten Tafel, die
für das achtzehnte und neunzehnte Jahrhundert gilt,
die Epakte XI. Diese Epakte findet sich neben dem
tungen mit einander verglichen und daraus die gedachte Dauer
des synodischen Monats hergeleitet. Seine Tafeln waren genauer
als die alphonsinischen und kopernicanischen, und sind
erst durch die rudolphinischen.von Kepler übertroffen
worden.
t) Lalande Astronomie Art. 1421.
CHRISTLICHE VÖLKER. 31%
20. März. Die Luna XIV ist also der 2. April, der
mit dem Buchstaben A bezeichnet ist. Da nun diesem
Jahr der Sonntagsbuchstab B angehört, so ergibt sich
der 3. April als Datum des Festes. Hier sind die der
zweiten Tafel entsprechenden Ostergrenzen:
ne ren |
=
Güldene Güldene PS?
Zahlen. Östergrenzen. Zakleni stergrenzen.
43. April. E. | 44. |24. März.
2. April. A. 12 12. April.
22. März. D.| 13 1. April.
10. April. B. 14 |21. März.
30. März. E. 15 9. April.
18. April. C. 16 29. März.
7. April. F. 17 17. April.
27. März. BA 18 6. April.
15. April. G. 19 26. März.
4. April. C. 1 13. April. E.
© Go a o Oe EA bi ti
es KK Eet
kär
Diese Tafel gibt auf einen Blick das Datum des Oster-
festes, wenn man die güldene Zahl und den Sonntags-
buchstaben des Jahrs kennt. Ist bei der güldenen
Zahl 14 der Sonntagsbuchstab D, so trifft das Fest auf
den 22. März, und ist bei der güldenen Zahl 6 der
Sonntagsbuchstab C, so fällt es auf den 25. April. Dies
sind die äufsersten Termine der Feier.. Beide kommen
in diesem Jahrhundert nur einmahl vor; der erste 1818,
der andere 1886.
Ist. der Tag des Osterfestes ermittelt, so hat man
zugleich die Tage aller übrigen beweglichen Feste und
die Ordnung aller Sonntage im Jahr. Tabellen dar-
318 Technische Chronologie.
über, so wie Notizen von den unbeweglichen Festen
und Erklärung aller in den Urkunden, besonders den
deutschen, vorkommenden auf den Kalender sich be-
ziehenden Wörter und Namen findet man in Chri-
stian Gottlob Haltaus Calendarium medii aevi
praecipue Germanicum '), in Johann Heinrich Wa-
ser’s historisch-diplomatischem Jahrbuch zur
Prüfung der Urkunden’), in Pilgram’s Calenda-
rium chronologicum medii potissimum aevi monumen-
tis accommodatum?) und in Joseph Helwig’s Zeit-
rechnung zur Erörterung der Data in den Ur-
kunden für Deutschland *). Besonders bequem
sind die 35 vollständigen Kalender bei Pilgram für
alle die verschiedenen Monatstage vom 22. März bis zum
25. April einschliefslich, auf die das Osterfest treffen
kann, mit Angabe aller der Jahre aus dem Zeitraum
von 300 bis 2000 unserer Aere, denen jeder dieser Ka-
lender angehört. Der letzte‘ z. B. stellt die beweglichen
und unbeweglichen Feste aller der Gemein- und Schalt-
jahre dar, in denen das Osterfest auf seinen äufsersten
Termin, den 25. April, fällt. Es sind deren in dem
gedachten Zeitraum nicht mehr als 14, nämlich 387,
482, 577, 672, 919, 1014, 1109, 1204, 1451, 1546,
1666, 1734, 1886 und 1945.
Man spricht auch von julianischen Epakten
und versteht darunter diejenigen, welche zur Zeit der
Kalenderreform durch die neunzehn Jahre des Mond-
1) Leipzig 1729, 8. Deutsch, Erlangen 1794, 4.
?) Zürich 1779, fol.
3) Wien 1781, 4.
*) Wien 1787, fol.
CHRISTLICHE VÖLKER. ~ 319
cyclus dem 1. Januar a. St. entsprachen. Man findet
sie, wenn man in der ersten Tafel (2,511) die Epakten
um 10 Einheiten vergröfsert, weil der damahlige Un-
terschied beider Kalender so viele Tage betrug.
EE
Güldene | Julianische | Güldene | Julianische |
Zahlen. | Epakten. | Zahlen. | Epakten.
1 xI 11
2 XXII 12
A UI 13
4 XIV 14
5 XXV 45
we 16 |
Ke XVII 17
8 XXVIII 18
9 IX 19
10 XX 41
Man sieht, dafs man, um die jedem Jahr des Mond-
cyclus angehörige julianische Epakte zu erhalten, die
güldene Zahl mit 14 zu multipliciren und aus dem
Produkt, wenn es gröfser als 30 ist, so oft 30 wegzu-
lassen hat, als es angeht. So gehört dem sechzehnten
Jahr die Epakte 26 an, weil 16 x 11 = 176 durch 30
dividirt den Rest 26 gibt. Diese Epakten werden nicht
etwa zur Bestimmung des Osterfestes im alten Kalender
gebraucht — die Methode ist noch immer die oben (2, 199)
beschriebene — sondern blofs, um durch sie bequem die
gregorianischen Epakten zu finden; denn man darf nur
den jedesmaligen Unterschied der gregorianischen und
julianischen Epakten, der von 1582 bis 1700 zehn,
320 Technische Chronologie.
von 1700 bis 1900 elf und von 1900 bis 2200 zwölf Tage
beträgt, von den letztern, nachdem man sie nöthigen-
falls um 30 Einheiten vergröfsert hat, abziehen, um die
erstern zu erhalten.
Die eyklischen Neumonde, die der immerwährende
gregorianische Kalender gibt, sollten eigentlich die mitt-
leren astronomischen sein. Da aber die Kalenderver-
besserer nach alter Weise den Vollmondstag als die
Luna XIV angesehen und die alte Regel, nach der man
vom Neumonde 13 volle Tage vorwärts zählen mufs,
um zum Vollmonde zu gelangen, noch immer beobachtet
wissen wollten, so stellten sie die angeblichen Neumonde
‚so, dafs sie dem ersten, ‘auch wol erst dem zweiten
"Tage nach der Conjunction entsprachen, dem Begriff der
yaunyia bei den Griechen gemäfs, die darunter die erste
Phase verstanden. Die Vollmonde dagegen kommen
meistens mit den mittleren Oppositionen überein oder
weichen höchstens um einen Tag von denselben ab.
Eine vollkommene Uebereinstimmung der cyklischen
Rechnung mit der astronomischen ist schon defshalb
nicht möglich, weil die cyklischen Monate immer aus
einer vollen Tagzahl bestehen. Es ist daher ganz un-
vermeidlich, dafs das Osterfest der Juden, das immer
bei vollem Licht gefeiert werden soll, gegen den Wil-
len des nicänischen Conciliums zuweilen mit dem der
Christen zusammentriflt. Dies 'ist z. B. im gegenwär-
tigen Jahr 1825 der Fall. Der 3. April ist der Öster-
tag bei den Christen (2, 317), und eben so bei den Ju-
den (1,560), deren cyklische Rechnung diesmahl, wenn
auch nicht immer, mit der astronomischen überein-
stimmt; denn der wahre Vollmond ereignet sich nach
den Delambreschen Sonnen- und den Mayer-Masonschen
CHRISTLICHE VOLKER. 321
Mondtafeln am 3. April um 7 U. 18’ Morgens ber-
liner Zeit.
Es ist sehr zu bedauern, dafs Gregor XIII nicht
das Fest an einerlei Sonntage, z.B. am letzten des
März oder ersten des Aprils, zu feiern angeordnet hat.
Jetzt kann der gemeine Mann, ja mancher Gebildete,
nicht begreifen, warum es in einem Zeitraum von fünf
Wochen umherirrt. Auch macht es in manche Ver-
hältnisse des bürgerlichen Lebens einen Einschnitt, des-
sen Wechsel nicht anders als unbequem sein können.
Dafs die Kirche das Recht zu einer solchen Feststellung
der Feier gehabt habe, gesteht selbst Clavius ein '),
so sehr er auch übrigens der Epaktenrechnung das Wort
redet, Vielleicht einigt sich noch einst die gesammte
Christenheit über diesen wichtigen Punkt, wodurch un-
sere Zeitrechnung die einfachste von der Welt werden
würde, weil dann die Bestimmung des Osterfestes allein
von dem Sonntagsbuchstaben abhängig wäre. `
Der gregorianische Kalender wurde in dem gröfsten
Theil Italiens, so wie in Spanien und Portugal, gleich
an dem Tage eingeführt, den die Bulle des Papstes fest-
gesetzt hatte. In Frankreich geschah es erst zwei Mo-
nate später, indem man einem Edikt Heinrich’s III zu-
folge vom 9. December zum 20sten überging °). Die
katholischen Kantone der Schweiz und die katholischen
Niederlande traten der Verbesserung 1583, Polen 1586
und Ungarn 1587 bei. In Deutschland kam sie 1582
auf dem Reichstage zu Augsburg zur Sprache. Der
Churfürst August von Sachsen, nachdem er den wegen
1) S. 59: | |
?) L’Art de vérifier les dates Tom. I. p.82.
II. [21]
322 Technische Chronologie.
seiner astronomischen Kenntnisse berühmten Landgra-
fen Wilhelm von Hessen zu Rathe gezogen hatte,
erklärte sich dawider, und die übrigen evangelischen
Stände und Staaten in und aufser Deutschland folgten
seinem Beispiel, theils aus Besorgnifs, dem Papste zu
viel einzuräumen, theils weil Mästlin und Joseph
Scaliger nicht ohne Grund die Meinung geltend zu
machen gesucht hatten, dafs auch die neue Zeitrech-
nung nicht ganz fehlerfrei seit). Der Kaiser und die
katholischen Stände hingegen nahmen sie 1583 an.
Man pflegte nun in den öflentlichen Akten den alten
und neuen Kalender oder Stil zu unterscheiden
und bei Verhandlungen zwischen Katholiken und Pro-
testanten das Datum nach beiden anzusetzen.
Letztere verharrten lange bei ihrer Weigerung, den
neuen Kalender anzunehmen. Man besprach sich zwar
auf dem Convente zu Rothenburg an der Tauber über
diesen Gegenstand; da aber keine Religionspartei der
andern nachgeben wollte, so ging man unverrichteter
Sache auseinander. Es konnte ‚nicht fehlen, dafs die
zwei so verschiedenen Zeitrechnungen zu vielen Strei-
tigkeiten und ‚Verwirrungen Anlafs gaben, besonders an
Orten, wo Protestanten und Katholiken unter einander
gemischt lebten. So entstanden zu Augsburg grofse,
mehrere Jahre ‘anhaltende Unruhen, die unter dem
1) Man sche des Clavius Schriften: Novi Calendarü Ro-
mani apologia adversus Michaelem Maestlinum und Responsia
ad convicia et calumnias Josephi Scaligeri in Calendarium
Gregorianum im fünften Theil seiner Opera (2, 302). Einsichts-
volle Katholiken gestehen selbst die Mängel des gregorianischen
Kalenders ein. Man findet sie sehr gut entwickelt in Li Art de
vérifier les dates: Tom. I, p. 85 ff.
>
CHRISTLICHE VOLKER. WK
Namen des Kalenderstreits bekannt sind. So oft
man aber auch, wie auf dem Reichstage von 1613,
bei den westphälischen Friedensunterhandlungen 1648,
auf dem Reichstage von 1654 und später in die evan-
gelischen Stände dringen mochte, den neuen Kalender
des bessern Einverständnisses wegen anzunehmen, wichen
sie doch jedesmahl aus, weil sie das wiederhohlte kaiser-
liche Ansinnen als eine Schmälerung ihrer Majestäts-
rechte ansahen. Als’aber nach dem ryswicker Frieden
wegen der Kalenderverschiedenheit neue Unruben in
der Pfalz, in Schwaben und anderswo auszubrechen
drohten, nahmen die evangelischen Stände die Sache
in nähere Ueberlegung und beschlossen nun, besonders
auf Leibnitzens Betrieb und mit Zuziehung des
jenaer Mathematikus Erhard Weigel, am 23. Septem-
ber 1699, mit dem nächsten Jahr einen sogenannten
. Verbesserten Kalender einzuführen, nach welchem
mit Weglassung von elf Tagen statt des 19. Februars
des Jahrs 1700 sogleich der 1. März gezählt, und das
Osterfest so lange, bis die Fehler’ des gregorianischen
Kalenders verbessert sein würden, nicht nach cykli-
scher Rechnung, sondern, sowohl mit Bezug auf die
Nachtgleiche, als auf den Vollmond, nach astronomi-
scher angesetzt werden sollte, und zwar nach Kepler’s
rudolphinischen Tafeln und für den Meridian von
Uraniburg, der berühmten ehemaligen Sternwarte
Tycho’s ‘). Diesem Beschlusse der evangelischen Stände
sind gleichzeitig Dänemark und die Vereinigten Nie-
1) S. Petri Horrebowii Actorum circa reformationem
Calendarü narratio historica ex documentis authenticis. Opp.
Tom. II.
[21*]
324 Technische Chronologie.
derlande, und im Jahr 1701 die evangelischen Kantone
der Schweiz beigetreten. '). In England ist der neue
Kalender erst 1752 und in Schweden 1753 eingeführt
worden. Dort ging man vom 2. September zum 14ten °),
und hier vom 17. Februar zum 1. März über °). Die
Russen und Griechen beharren nunmehr in Europa
allein noch beim. alten Kalender.
Durch die Weglassung der elf Tage im Jahr 1700
hatten sich die Evangelischen den Katholiken zwar in
so weit genähert, dafs sie ihr Jahr zugleich mit ihnen
anfingen; allein die abweichende Bestimmungsweise des
Österfestes mufste zuweilen eine Verschiedenheit des
Tages der Feier und somit neue Streitigkeiten herbei-
führen. Der erste Fall dieser Art trat im Jahr 1724
ein, wo die astronomische Rechnung den Vollmond auf
Sonnabend den Bien, die cyklische hingegen auf Sonn-
tag den 9. April gab, das Osterfest also für die, Evan-
gelischen auf den. Dien, für die Katholiken auf den
16. April traf. Eine zweite Verschiedenheit der Feier
fand im Jahr 1744 Statt, wo die Evangelischen, das
Österfest am 29. März, die Katholiken am 5. April
feierten. Eine dritte würde 1778 und eine vierte 1798
1) Letztere fingen das achtzehnte Jahrhundert mit dem 12. Ja-
nuar 4701 an, die ersten elf Tage gar nicht zählend. Helwig’s
Zeitrechnung S. 75.
2) Man vergleiche die Parlamentsakte for regulating the com-
mencement of the year and for correcting the Calendar now
in use, in den Statutes at Large of England. Vol. VI. p.8 ff.
England nahm gleich damahls die cyclische Rechnung an.
*) S. Computus ecclesiasticus inrättad så väl efter. den
gamla som nya stylen (Stockholm 1780, 8), p- 32.
CHRISTLICHE VÖLKER. 325
eingetreten sein, wenn nicht auf den Antrag Frie-
drich’s II das Corpus Evangelicorum am 13. Decem-
ber 1775 beschlossen hätte, den nach der cyklischen
Rechnung geordneten Kalender unter der Benennung ei-
nes Verbesserten Reichskalenders anzunehmen ').
Dem Conclusum sied die evangelischen Kantone der
Schweiz, Dänemark und Schweden beigetreten.
Wir haben nun noch die Jahrreehnungen der
christlichen Völker durchzugehen. Zuvörderst müssen
wir aber die verschiedenen bei ihnen vorgekommenen
Jahrepochen kennen lernen.
Ueberall in Europa wird jetzt das Jahr mit dem
1. Januar angefangen. Diese Epoche hat sich offenbar
zugleich mit dem julianischen Kalender von den Rö-
mern zu uns fortgepflanzt; sie ist aber im Mittelalter
keinesweges die einzig gebräuchliche gewesen.
Die Benennung mensis primus für mensis pa-
schalis kommt bei den Österscribenten Victorius,
Dionysius, Beda nicht selten vor. Sie ist, wie
schon (2,227) bemerkt worden, von den Hebräern ent-
lehnt, denen der Ostermonat Nisan der erste im Kirchen-
jahr ist. Von einer bürgerlichen Zählungsweise der
Monate kann hiebei um so weniger die Rede sein, da
die Christen die Eintheilung ihrer Zeit nirgends auf den
Lauf des Mondes gegründet, und denselben blofs bei
der Bestimmung ihres Österfestes berücksichtigt haben.
Es zeigen sich jedoch in den ersten Jahrhunderten
der Christenheit manche Spuren, dafs man die Benen-
t) Man vergleiche über dies alles den Artikel Osterfest
in Häberlin’s Repertorium des deutschen Staats- und
Lehnrechts.
326 Technische Chronologie.
nung des ersten Monats auf denjenigen Sonnenmo-
nat übertrug, der in der Regel dem Nisan: entsprach.
Wie wir oben (1,430) gesehen haben, wurde der April
von den Syrern mit dem macedonischen Namen Xan-
thicus und mit dem einheimischen Nisan belegt. Hier-
nach war es der April, der den Namen des ersten
Monats erhielt. In den Constitutionibus S. Apostolorum,
einer in das dritte und vierte Jahrhundert gehörigen
Schrift, heifst es‘): ,‚Beobachtet die Festtage, zuerst
„die Geburt Christi am 25sten des neunten Monats,
„dann Epiphanias am 6ten des zehnten.” Weiterhin
ist vom Xanthicus als dem ersten und vom, Dystrus
als dem zwölften Monat die Rede). Auch Epipha-
nius scheint wenigstens sein Kirchenjahr auf eine ähn-
liche Weise angefangen zu haben; denn er sagt 71: Dei
ionusplas cù mAnpowgúýosrar TO Eros, va Vor der Nachtgleiche
„geht das Jahr nicht zu Ende.”
Im Occident änderte sich dieser Sprachgebrauch da-
hin ab, dafs man den März zum ersten Monat machte,
sei es nun, weil das religiose Jahr der alten Römer mit
diesem Monat begann (2, 53, 150), oder aus welchem
Grunde sonst. Der heil. Leo hat Reden über die Fa-
sten des siebenten und zehnten Monats geschrieben, und
Gelasius, sein vierter Nachfolger im Pontificat, setzt
die Einweihung der Geistlichen auf die Fasten des vier-
ten, siebenten und zehnten Monats ‘). Es werden die
1) 1. V. ein. SS Patrum, qui temporibus apostolicis Jlo-
ruerunt, Opera, ed. Cotelerii Vol. I.
?) e.14 und 17.
) Haer, LXX, c. 11.
*) Epist.IX, c.11. Mansi Collect. Gonad Tom. VIJ, col. 39.
CHRISTLICHE VÖLKER. 327
grofsen Quatemberfasten der katholischen Kirche ge-
meint, die auf Mittwoch nach Inyocavit, nach Pfing-
sten, nach Kreuzerhöhung (14. September) und Lucia
(15. December) treffen.
In Italien scheint aber diese Zählungsweise der
Monate blofs bei kirchlichen Verhandlungen üblich ge-
wesen zu sein. In Frankreich dagegen ist sie unter
den Merovingern auch ins bürgerliche Leben überge-
gangen. Gregorius von Tours nennt den Julius
den fünften, den September den siebenten, den Decem-
ber den zehnten: Monat des Jahrs '). Anderswo °) setzt
er das Fest des heil. Vincentius auf den XII, Cal.
mensis XI. Es mufs offenbar XI. Cal. mensis XII heifsen ;
denn es ist vom 22. Januar, dem Tage dieses Märtyrers,
die Rede. Aus einem gleichzeitig geschriebenen Buche
de miraculis sancti Marcellini citirt Mabillon °’) die
Worte: 4 mense Augusto usque ad mensem Martium,
qui apud nos primus sine dubio vocitatur ... Noch
im achten Jahrhundert kommt dieser Jahranfang in
Frankreich vor; denn in einem Statut des 755 gehal-
tenen Concilii Vernensis wird verordnet *), ut bis in
anno synodus fiat. Prima synodus mense primo, quod
est Martiis Calendis. Vermuthlich hat aber neben die-
sem Jahranfange zugleich auch der im volksthümlichen
’) De mirac. S. Martini 1. IV. c.4. De mirac. S; Iuliani
c.29. De gloria Martyrum e 91.
?) De gloria Martyrum c.90.
°) De re diplom. TI, 23, 4. (Ich gebrauche die Ausgabe Paris
1709, fol.) Auch Fredegarius, der Fortsetzer der Geschichte
des Gregorius, fängt in seiner Chronik das Jahr mit dem
1. März an, so wie wieder seine Fortsetzer.
») Canon 4. S. Mansi's Coll. Conc. Tom. XII, col. 580.
328 Technische Chronologie.
Gebrauch nie ganz erloschene mit dem 4. Januar be-
standen. Wenigstens bleibt sich Gregorius in seiner
Zählungsweise der Monate nicht gleich; denn er nennt
einmahl ') als den fünften Monat bestimmt den Mai.
Um diese Schwierigkeit zu heben, will Mabillon bei
ihm ein zwiefaches Jahr unterscheiden, das Sonnen-
jahr, das mit, dem 1. Januar, und das Mondjahr,
das um den 1. März begonnen haben soll. Man sieht
aber leicht, dafs sich durch diese schon an sich wenig
wahrscheinliche Hypothese die angeführten Stellen nicht
rechtfertigen lassen. Doch wir wollen bei einer Jahr-
epoche, über die sich wenig Genügendes sagen läfst,
nicht länger verweilen.
Weit allgemeiner und das ganze Mittelalter hin-
durch sind die Jahre entweder mit der Empfängnis
Mariä, oder mit der Geburt Christi, oder mit der
Beschneidung, oder mit der Auferstehung ange-
fangen worden. Zuerst einiges im Allgemeinen ber
diese vier Jahrepochen.
Nichts nöthigt uns zu der Steeg dafs
Dionysius Exiguus, der seine Ostertafel im Jahr
525 n. Chr. berechnete (2,285), den zu Rom damals
noch immer gebräuchlichen Anfang des Consularjahrs
(der letzte Consul Basilius Iunior gehört ins Jahr 541)
geändert, und die seiner Tafel zum Grunde liegenden
Jahre von irgend einer andern Epoche gezählt habe.
Da die Kirche die Geburt Christi auf den 25. Decem-
ber setzt?), so stellt sich die nach dem Evangelium
TI De miraculis A. Iuliani c.35.
"JI Octavo Calendas Aprilis conceptus creditur Christus
quo et passus: Natus traditur octavo Calendas Ianuarias.
CHRISTLICHE VOLKER. 329
acht Tage später geschehene Beschneidung auf den 1. Ja-
nuar, und dieser Jahranfang — a Circumeisione —
erhielt somit auch für die Christen eine gewisse Be-
deutsamkeit. l
Nachmals hielt man es aber für schicklicher, die
Jahre ab Incarnatione Domini auch wirklich mit
dem Tage anzufangen, auf den die Kirche die Geburt
Christi setzt, zumahl da dieser Tag. dem Wintersolstitium |
näher war, welches die natürlichste Jahrepoche zu sein
schien, wie schon Ovid an einer oben (2,55) ange-
führten Stelle bemerkt‘). Dieser Jahranfang — a Na-
tivitate — war daher das ganze Mittelalter hindurch
in Italien , Deutschland und andern Ländern sehr ge-
bräuchlich.
Andere fanden es dem Begriff der gei odpxweıs
oder Incarnatio angemessener, das Jahr mit Mariä
Verkündigung oder der Empfängnifs — ab An-
nuntiatione oder a Conceptione — anzufangen,
welche die Kirche auf den 25. März setzt. Auch die-
ser Jahranfang ist in vielen Gegenden herrschend ge-
wesen, in einigen selbst bis auf die neuern Zeiten,
z.B. zu Pisa und Florenz. Von diesen benachbarten
Augustin. de trinit.1.IV.c.5. Die lateinische Kirche hat das
Fest frühzeitig am 25. December begangen. Die griechische fei-
erte es anfangs am Epiphaniastage den 6. Januar, trat aber im
vierten Jahrhundert der lateinischen bei. S. Chrysostomi Ho-
milia in diem natalem Christi. Opp. Tom. U, p.354 ed. Montf.,
und das Schreiben des Johannes von Nicaea in Combefisii
Hist. haer. Monothelitarum, col, 298 ff.
1) Gregor XIII hätte den Anfang des Jahrs leicht auf diese
Epoche bringen können, wenn er statt 10 Tage 21 bis 22 aus-
gemerzt hätte.
A
330 Technische ‘Chronologie.
Städten fing die erste die Jahre der Incarnatio neun
Monat sieben Tage früher, die andere zwei Monat fünf
und zwanzig Tage später an, als wir. Beide wichen
also in der Zahl ihrer Jahre um eine Einheit von ein-
ander ab. Jene Zählungsweise wird der Calculus Pi-
sanus, diese der Calculus Florentinus genannt ').
Beide sind erst im Jahr 1749 vom Grofsherzoge Franz I
abgeschaflt worden. Die Verordnung, wodurch der An-
fang des Jahrs 1750 für alle Toskaner auf den 1. Januar
gesetzt wird, ist, in Kupfer eingegraben, auf der grofsen
Arnobrücke zu Florenz aufgestellt”). Die florentiner
Rechnung ist allgemeiner verbreitet gewesen, als die
pisaner, und man hat daher bei Begebenheiten aus der
florentiner Geschichte, .die sich zwischen dem 1. Januar
und 25. März zugetragen haben, gemeinhin ein Jahr
mehr zu zählen, als man angegeben findet. Nicht im-
mer stellen die Geschichtschreiber die Reduction selbst
an, wie Villani-in. folgender Stelle seiner Florenti-
ner Geschichte’): ‚Am 25. Januar des Jahrs 1348
„nach kirchlicher Rechnung — secondo il corso
„della chiesa di Roma — in der ersten Indiction, oder
„des Jahrs 1347 nach unserer Weise, die Jahre
„mit der Verkündigung anzufangen — secondo il `
„nostro corso dell’annunziazione della nostra Donna —
„ereignete. sich ein furchtbares Erdbeben.”
1) Eine bestimmte Notiz über beide gibt. Covarruvias Var.
Resol. l. I. c, 12. p. 94 (ed. Francof. 1571, fol.)
?) Man findet sie unter andern abgedruckt in L Art de véri-
fieri les dates, Tom: I. p, 24.
>) L. XII, c. 123.
CHRISTLICHE VÖLKER, 331
Beda berichtet‘), dafs die Gallier anfänglich das
Osterfest am 25. März, als an dem Tage gefeiert haben,
quando. Christi resurrectio fuisse. tradebatur °). Viel-
leicht schreibt sich die im Mittelalter, besonders. in
Frankreich, sehr verbreitete Gewohnheit, das Jahr mit
dem Osterfeste zu: beginnen, ursprünglich von der
Verbindung. dieses Festes mit, dem der Verkündigung
her. Schon frühzeitig finden sich Spuren ‚davon, am
deutlichsten bei dem im vierten Jahrhundert lebenden
Zeno Veronensis, der sich in seiner 'mystischen
Sprache über den Tag der Auferstehung also, äufsert °):
Idem auf successor itemque decessor, longaeva semper
aetate novellus, anni parens, annique progenies, ante-
cedit sequiturque tempora et saecula infinita. Die be-
sondere Heiligkeit des Osterfestes, das im Mittelalter
Ffestivitas festivitatum und solemnitas omnium solemni-
tatum genannt wurde, war es hauptsächlich, die dieser
Jahrepoche Eingang verschaffte, so unbequem sie auch
sein mochte, da sie bei ihrem Hin- und Herschwanken
dem Jahr keine feste Dauer gab. Man begreift, leicht,
dafs einerlei Tage des März und April in Einem Jahr
zweimahl oder gar nicht vorkommen konnten. Das
Jahr 1179 z.B. fing mit dem 1. April an und hörte
mit dem 19. April 1180 auf; es enthielt also einen voll-
ständigen April und noch zwei Drittel eines andern,
d De temp. rat. e 45. '
2) Zuerst betrachtete man den Tag der Empfängnifs Christi
zugleich als den seines Leidens, wie aus der vorhin citirten
Stelle des Augustinus erhellet. Späterhin setzte man dafür
den Auferstehungstag.
3) Tract: 46, p. 272 ed. Ballerin.
332 Technische Chronologie.
und wenn sich daher eine Urkunde dieses Jahrs von
einem der ersten 19 Tage des Aprils datirt findet, so
weifs man 'nicht, ob das nach unserer Weise gerechnete
Jahr 1179 oder 1180 gemeint ist, es sei denn, dafs
ante pascha oder post pascha dabei stände, was ge-
wöhnlich der Fall ist‘). Auch die Indiction, die sel-
ten fehlt, hebt gemeinhin alle Zweifel. Eigentlich war
die Kerzweihe in der Nacht vom Charsonnabend bis
zum Östersonntage das Signal des beginnenden Jahrs.
Besonders deutlich erhellet dies aus zwei Urkunden des
Königs Johann von Frankreich’), von denen die
erste vom Charfreitage dem 31. März des Jahrs 1562,
die andere vom Charsonnabend dem 1. April 1365 nach
der Kerzweihe, also vom ersten Augenblick des neuen
Jahrs, datirt ist. Auf der geweihten Kerze pflegten die
chronologischen Merkmale des Jahrs, wie sie die Oster-
tafeln angaben, nämlich das Jahr Christi, die Indiction,
die Epakte, der Sonntagsbuchstab, die Ostergrenze, das
Datum der Osterfeier, die güldene Zahl u. s. w., so
wie auch der Name und das Regierungsjahr des jedes-
maligen Papstes verzeichnet zu sein °).
Man wird leicht erachten, welche Verwirrung diese
Verschiedenheit des Jahranfangs im gegenseitigen Ver-
kehr nach sich ziehen mufste. Der Mönch Geryasius
von Canterbury, der im Anfange des dreizehnten Jahr-
hunderts schrieb, klagt darüber, bitter in der Einleitung
zu seiner Chronik mit folgenden Worten *): Inter ipsos
') S. Mabillon de re diplom. Il, 23,6.
°) L’Art de vérifier les dates, Tom. I, p; 14.
"1 Du Cange Glossarium s. v. cereus paschalis und Ma-
billon II, 23,8.
"1 Hist. Anglicanae Scriptores X Ga 1652, fol.) col 1336.
CHRISTLICHE VÖLKER. 333
etiam Chronicae scriptores nonnulla dissensio est. Nam
cum omnium unica et praecipua sit intentio annos Do-
mini eorumque continentias supputatione weraci enar-
rare, ipsos Domini annos. diversis modis et terminis
numerant, sicque in ecclesiam Dei multam mendacio-
rum confusionem inducunt. Quidam enim, annos Do-
mini incipiunt computare ab Annuntiatione, alii a Na-
tivitate, quidam a Circumcisione, quidam wero a Pas-
sione. Cui ergo istorum magis credendum est? — Man
würde ein Buch schreiben müssen, wenn man von Re-
gent zu Regent, von Land zu Land, von Stadt zu Stadt,
die verschiedenen Jahrepochen angeben wollte.: Vieles
findet man bei Mabillon, Du Cange'), in dem
Werke L’Art de verifier les dates?) und in Helwig’s
Zeitrechnung’) gesammelt; doch bleibt noch immer
viel nachzutragen übrig. Wir müssen uns auf folgende
Notizen und Bemerkungen beschränken.
Die Päpste haben in ihren Bullen und Breven
alle Arten obiger Jahranfänge gebraucht. Einige rech-
neten vom 4. Januar. Wie aber die frommen Christen
über diese heidnische Epoche dachten, geht unter an-
dern aus folgendem Kanon des Concilii Turonensis
vom Jahr 567 hervor‘): Cognovimus nonnullos inve-
niri sesquipedas erroris. antiqui, qui Calendas Tanuarii
colunt, cum Tanus homo gentilis fuerit: rex quidem,
sed deus esse non potuit. Quisquis ergo unum deum
1) Glossarium s. v. annus.
2) Tom. I, p. 8 ff. und in den folgenden Bänden unter den
einzelnen Regenten. ,
2) .S..61 ff. Ch ya
e Mansi Collect. Concil. Tom. IX; col. 803.
334 Technische Chronologie.
patrem regnantem cum filio et spiritu sancto credit, certe
hie non potest integer Christianus dici, qui aliqua de
gentilitate custodit *). Kein Wunder also, dafs dieser
Jahranfang, an den sich so manche heidnische Ge-
bräuche knüpften, an dem Sitz des Oberhaupts der
Kirche wenig beliebt war. Viel häufiger finden wir
daselbst das Jahr mit Weihnachten oder mit der Ver-
kündigung’ Mariä angefangen.‘ Im letztern Falle wird
bald nach 'pisaner, bald nach florentiner Weise gerech-
net. Wenn eine Bulle des Papstes Gelasiws II vom
20. December 4119 datirt ist, ungeachtet er am 29. Ja-
nuar 1119 stäarb, so darf man nur an den Calculus
Pisanus denken, um hierin nichts befremdendes zu
finden. Eben so wenig wird man sich wundern, dafs
Pius IV die Beschlüsse des 1563 im December geendig-
1) Auf ähnliche Aeufserungen stöfst man in den Schriften der
Kirchenväter nicht selten. Die vierte Homilie-des Asterius
eifert gegen die ausschweifenden Vergnügungen des Festes der
Kalenden + rg topte rav Kadavdav — dt. des 1. Januars. Eben
so die fünfte Homilie des Maximus Taurinensis, worin es
unter andern heifst: Quis sapiens, qui. dominici natalis intel-
ligit sacramentum, , non ebrietatem condemnet Saturnalium,
non declinet lasciviam Calendarum, et partem cupiens habere
cum Christo, particeps nolit ésse: cum ‘Saeculo ?. Ferner die
455ste Homilie, des Petrus Ghrysologus- von Ravenna und
eine Rede des Caesarius, Bischofs von Arles, welche also an-
hebt: Dies Calendarum istarum, fratres carissimi, quas Ia-
nuarias vocant, a quodam Tano homine perdito ac sacrilego
nomen accepit. (Opp: Augustini ed, Benedict. Tom. V. App.
col. 233). Selbst heidnische Schriftsteller misbilligten den syba-
ritischen Unfug, der am Feste der Kalenden getrieben wurde.
Man vergleiche Libanii Rede eig rag Karavdas und seine Be-
schreibung des Kalendenfestes. Ed. Reiske Vol. I, p. 256. Vol. IV,
p- 1053.
CHRISTLICHE VOLKER. 335
ten tridentiner Coneciliums in einer Bulle vom 26. Ja-
nuar 1563»bestättigt; er rechnet nach florentiner
Weise. Selbst einerlei Päpste sind hierin nicht ganz
consequent: verfahren. Im dritten Bande des Werks
L’Art de werifier les dates steht eine Chronologie hi~
storique des Papes, in der bei jedem einzelnen Papst,
von dem man es weifs, angegeben ist, mit welcher
Epoche er das Jahr angefangen hat. Innocenz XI,
der 1691 den päpstlichen Stuhl .bestieg, setzte endlich
fest, dafs das Jahr mit dem 4. Januar angefangen wer-
den solle, und dies ist seitdem ohne weitern Wechsel
geschehen. Dafs übrigens die zu Rom gebräuchlichste
Jahrepoche das Weihnachtsfest gewesen sein müsse, geht
schon daraus heryor, dafs man sie nicht selten mos
oder stilus curiae Romanae genannt findet. ` Auch im
übrigen Italien kommt sie häufig vor, z.B. zu Mailand.
Zu Lodi, Lucca und Siena dagegen herrschte der
Calculus Pisanus. Zu Venedig ist bis auf den Un-.
tergang der Republik das Jahr in den öffentlichen Akten
mit dem 1. März angefangen worden.
Dies war, wie wir gesehen haben (2, 327), Sam
der älteste Gebrauch der Franken. ` Unter den Caro-
lingern ward dafür der Jahranfang mit der Geburt
Christi der herrschende. So setzen die Annales Fran-:
corum Mettenses bei Bouquet +) die Krönung Karl’s
des Grofsen auf den Dies natalis domini anni DCCCI,
da sie doch, nach jetziger Art zu rechnen, am Weih-
nachtsfeste des Jahrs 800 vor sich gegangen ist. Wenn
dagegen eben diese aus sehr verschiedenen Quellen ge-
+) Historiens des Gaules et de la France Tom.Y. p- 350.
336 Technische Chronologie.
schöpften Annalen den Kaiser 813 sterben lassen '), so
fangen sie nach späterer französischen Weise das Jahr
mit dem Österfeste an. In der Grabschrift bei
Eginhard) ist das Jahr nach damaligem Gebrauch
richtig gerechnet; denn sie lautet: Sub hoc conditorio
situm est corpus Caroli, magni atque orthodoxi Impe-
ratoris; qui: regnum Francorum nobiliter ampliavit et
per annos XLVII feliciter rexit. Decessit septuage-
narius, anno ab Incarnatione Domini D CCC XIV, in-
dictione VII, V. Calend. Februarias. Eben dieser Jahr-
anfang kommt noch lange nachher in Frankreich vor.
So heifst es nach Mabillon?) in den Actis Sancti Ful-
cranni, die im vierzehnten Jahrhundert geschrieben sind,
dieser Heilige sei zum Bischof ordinirt worden, anno
gratiae DCCCCXLIX pr. Non. Februarii, quae dies
dominica erat, und gestorben anno gratiae Christi
MVI Idib. Febr. quarta feria, was alles entweder den
Jahranfang mit dem 25. December oder den heutigen
voraussetzt. Von letzterm finden sich jedoch in Frank-
reich bis zum sechzehnten Jahrhundert keine deutliche
Spuren. In.den Statuten der Kirchen von Cahors
und Rodez vom Jahr 1289 wird bemerkt *): Nota
quod numerus lunaris (die güldene Zahl) et littera do-
minicalis mutantur annuatim in festo Circumcisionis;
anni wero Incarnationis Domini mutantur in terra ista
1) P. 358.
"1 Vita Caroli Magni c.31.
"NI De re diplom. 1,23, 6.
*) Thesaurus novus Anecdotorum von D. Mar tene und
D. Durand; Tom. IN. col. áa:
CHRISTLICHE VÖLKER. 337
in festo Annuntiationis Beatae Mariae, et in quibus-
dam regionibus in festo Nativitatis Domini. Es ist von
Provinzen die Rede, die damals unter der Herrschaft
der Engländer standen. In diesen fing man, wie aus
vielen Urkunden erhellet, das Jahr hier mit Christi
Geburt, dort mit dem zunächst folgenden Feste der
Verkündigung an. In dem übrigen Frankreich dagegen
war es seit der Zeit der Capetinger fast durchge-
hends gebräuchlich, das Jahr mit dem Osterfest zu
eröffnen; wenigstens findet sich in den Urkunden und
- Annalen yom elften bis zum sechzehnten Jahrhundert
selten ein anderer Jahranfang erwähnt, wobei der Zeit-
raum vom A.Januar bis Ostern noch zum alten Jahr
gerechnet wird. Man nannte dies in dem von den
Engländern besetzten Theil des Landes und in den
Nachbarstaaten stilo Franciae oder more Gallico dati-
ren. So ist der zwischen dem Kaiser Friedrich UI
und dem Herzog Karl von Burgund am 17. Novem-
ber 1475 abgeschlossene Friede von letzterem more
Gallico am 31. Januar eben dieses Jahrs, nach jetziger
Weise 1476, ratificirt worden 1). Als eine Ausnahme ist
es zu betrachten, dafs in einigen Urkunden des Kö-
nigs Robert und seines Nachfolgers Heinrich I der
Calculus Pisanus gebraucht wird). In einer z. B.
heifst es: Data VII. Calend. Novembris, indict. XII,
anno XII regnante Roberto Rege ... anno incarnati
werbi millesimo. Das zwölfte Regierungsjahr des Kö-
nigs und die zwölfte Indiction geben das Jahr 999.
Dieser grofsen Verschiedenheit im Datiren wurde end-
t) Helwig 5.66.
2) L’Art de vérif. les dates, Tom. T, p. 11.
1. [22]
338 Technische Chronologie.
lich durch ein Edikt Karl’s IX vom Jahr 1563, das
aber erst 1567 vom Parlement einregistrirt zur Aus-
führung kam, ein Ende gemacht, indem darin der An-
fang des Jahrs auf den 1. Januar gesetzt wurde '). Das
Jahr 1566, das letzte, welches mit dem Osterfest be-
gann, hatte in Frankreich nur 8 Monat 17 Tage. Erst
von nun an findet man in dieser Beziehung ein gleich-
förmiges Verfahren in den französischen Annalen und
öffentlichen Akten beobachtet. Für die frühern Zeiten-
mufs man alle jene Jahranfänge gegenwärtig haben, wenn
man nicht, besonders bei den vier ersten Monaten des
Jahrs, auf Widersprüche ohne Zahl stofsen will. Die
benachbarten Länder Lothringen, Franche Comte
und Burgund folgten dem von Frankreich gegebenen
Beispiel.
In den Niederlanden fingen einige Provinzen,
als Utrecht, Geldern und Friesland, das Jahr
mit dem Weihnachtfeste an. Zu Delft, Dortrecht
und in Brabant begann man es mit dem Charfrei-
tage, in Holland, Flandern und Hennegau mit
dem Österfeste. Im Jahr 1575 setzte eine Verordnung
Philipp’s II die Jahrepoche auf den 1. Januar, worin
sich nach und nach alle, auch die von Spanien abge-
fallenen, Provinzen vereinigten ?).
In Arragonien gab der König Peter im Jahr 1350
den Befehl, das Jahr mit Weihnachten anzufangen, da
man es zuvor mit dem 25. März begonnen hatte. Das-
1) Mabillon II,23,7. L’Art de ver. les dates, Tom. I, p. 15.
2) S. Olivari Vredii Sigilla Comitum Flandriae et Inscrip-
tiones diplomatum ab iis editorum (Brugis 1639; fol.) p. 228.
L’Art de ver. les dates Tom. I, p. 26.
CHRISTLICHE VÖLKER. 339
selbe verordneten die spanischen Cortes 1383 und
der König Johann I von Portugal 1420‘). Dieser Ge-
brauch fand noch 1526 in Spanien Statt; denn in dem
Traktat zwischen Karl V und Franz I, welcher der '
Gefangenschaft des letztern ein Ende machte, heifst es:
Ainsy faict, traicté et conclu en la ville de Madrid,
au diocèse de Toledo, le dimanche, quatorzième jour
du mois de Janvier 1526, pris à la Nativité de No-
stre Seigneur selon le style d’Espagne 2). Fast gleich-
zeitig wie in Frankreich ward es in Spanien und Por-
tugal gebräuchlich, das Jahr mit dem 1. Januar anzu-
fangen, ohne dafs jedoch darüber ein ausdrückliches
Gesetz vorhanden ist.
Beda bezeugt’), dafs die Angeln das Jahr mit
dem VIII. Calend. Ianuarii oder dem Weihnachtfeste
begannen. Nachmals sind drei Jahranfänge auf den
brittischen Inseln unterschieden worden, der histo-
rische, gesetzliche oder bürgerliche und der
liturgische. Der erste hat seit langer Zeit auf dem
4. Januar, der zweite bis zum. dreizehnten Jahrhundert
auf dem 25. December und späterhin auf dem 25. März 31.
t) S. die Vorrede von Don Gregorio Mayans i Siscar zu
den Obras chronologicas des Marques de Mondejar S. 23
und 24.
?) L’Art de verif. des dates, Tom. I. p. 25.
3) De temp. ratione c. 13.
i
+) Wenn einige Chronikenschreiber die Krönung Wilhelm’s
des Eroberers, die am Weihnachttage vollzogen wurde, in
1067, andere in 1066 setzen, so haben die erstern das Jahr 1067
mit eben diesem Tage, die letztern aber erst mit dem folgenden
25. März angefangen.
EM
340 Technische C hronologie.
und der dritte auf dem 1. Adventsonntage gehafter 71.
Erst 1752, zugleich mit der Einführung des neuen Ka-
lenders, ist die bürgerliche Jahrepoche auf den 1. Ja-
nuar gesetzt worden (2, 324).
In Deutschland kommt der Jahranfang mit dem
25. December seit dem elften Jahrhundert vor. Wippo
sagt in seinem Leben Konrad’s des Saliers°):
Inchoante anno Nativitatis Christi MXXVII Rex Chuon-
radus in Ipo regia civitate natalem Domini celebravit.
Doch war diese Epoche nicht überall üblich. Zu Köln
fing man von Alters her das Jahr mit dem Osterfeste
an. Erst die 1310 daselbst gehaltene Kirchenversamm-
lung verordnete, ut ex nunc de caetero annus Domini
observetur et in Nativitate Christi innovetur a quolibet
anno, prout sacrosancta Romana Ecclesia id observat’);
jedoch behielt man im bürgerlichen Verkehr den alten
Jahranfang noch immer bei und nannte dies den stilus
curiae, im Gegensatz des stilus ecclesiasticus. Die Uni-
versität fing das Jahr mit dem 25. März an. Eben dies
geschah zu Trier. In den Urkunden heifst dies more
Trevirensi oder Treverico datiren. Die Gesta Trevi-
rorum *) lehren, dafs dieser Jahranfang schon 1307 ge-
1) In dem Annual Register für 1759 steht eine Dissertation
of the antient manner of dating of the beginning of the year,
die eine gute Uebersicht über die in England und Schottland
bis 1752 gebräuchlichen Jahranfänge gibt.
2) Pistorii Rerum Germanicarum scriptores VI p. 433.
3) Mansi Collect. Concil. Tom. XXV, p. 243.
4)" 6,123. S. den zweiten Band von Hontheim’s Prodromus
Hist. Trevir. diplomatica.
CHRISTLICHE VOLKER. 341
bräuchlich war. Rymer') gibt eine Akte Eduard’s III
von England vom Jahr 1338 (1339) mit der Unterschrift:
Secundum stilum et consuetudinem Ecclesiae Anglicanae
et provinciae Treverensis die penultima mensis Februarii,
Zu Brower’s Zeit, im Anfange des siebzebnten Jahr-
hunderts, fing man- das. Jahr daselbst schon mit dem
1. Januar an; doch behielten die Notare noch immer
die alte Jahrepoche bei?). Erst seit dem westphäli-
schen Frieden verschwinden alle Spuren eines Jahran-
fangs mit dem 25. März. Man bediente sich nun der
Formel stilo communi, um die Epoche des 1. Januar
zu bezeichnen. Zu Lüttich begann man von Alters
her das Jahr mit dem Osterabend nach der Kerzweihe,
wie Johann Hocsem in seinen Gestis Pontificum Leo-
diensium berichtet. Seine Worte sind 71: Attendendum
est, quod a tempore, cuius memoria non existit, an-
norum Nativitatis Domini cumulatio, sive cuiuslibet anni
succrescentis initium in cereo consecrato paschali hac-
tenus appensa depingi tabula consuevit, et ab illa hora
annus dominicus inchoabat. Im. Jahr 1333, sagt er
weiter, wurde der Anfang des Jahrs auf Weihnachten
verlegt. Eben diese Epoche war zu Mainz im Ge-
brauch, und hieraus wurde allmählig seit dem funf-
zehnten Jahrhundert der 1. Januar. Wie die deut-
schen Kaiser die Jahre Christi und ihrer Regierung
1) Acta publica inter Reges Angliae et alios quosvis Im-
peratores etc. Tom. IL, part. IV. p.43. ;
2) Antiquitates et Annales Trevirenses L XVII. Tom. II,
p- 258.
3) ei, S. Chapeauville’s Sammlung der Gesta Pontificum
Tungrensium, Trajectensium et Leodiensium.
342 Technische C hronologie.
in ihren Urkunden gezählt haben, lehrt Helwig in
seiner Zeitrechnung '). Die erstern scheinen sie bis
zur letzten Hälfte des sechzehnten Jahrhunderts ohne
Ausnahme mit dem 25. December angefangen zu haben.
In L'Art de verifier les dates wird behauptet ?), dafs
es Maximilian gewesen sei, der die Epoche des er-
sten Januars in die kaiserliche Kanzlei eingeführt habe;
allein. Helwig zeigt, dafs sowohl dieser Kaiser, als
Karl V und Ferdinand I noch beim 25. December
geblieben sind. So ist Maximilian’s Testament vom
30. December 1519 datirt und am 6. Januar desselben
Jahrs vollzogen.
Der Calculus Pisanus ist in Deutschland, so
wie in Portugal, Spanien und auf den britischen In-
seln, nicht gebraucht worden. In Italien, wo er mei-
stens nur vorkommt, finden sich sogar Spuren, dafs
man ein ganzes Jahr mehr als gewöhnlich gerechnet
hat, wozu eben dieser Calculus Anlafs gegeben haben
mufs, bei dem man schon drei Vierteljahre mehr zählt.
Man hat nämlich zwei Bullen von Pascal II, der am
14. August 1099 die päpstliche Weihe erhielt. Die erste
ist vom 14. Februar, die andere vom 21. März 1103
datirt, und beide sind mit der Indictio X und dem
dritten Regierungsjahr bezeichnet’). Diese Merkmale
passen auf das Jahr 1102, und da die Bullen vor dem
25. März ausgeferugt sind, so bleibt nichts übrig, als
entweder einen Irrthum des expedirenden Kanzlers oder
jene ungewöhnliche Zählungsweise anzunehmen.
1) 8.68 und 143. `
"1 Tom.I, p- 16.
"31 Mabillon II,25,9. Du Cange v. annus col. 464.
CHRISTLICHE VÖLKER. 343
So verschieden aber auch die im Mittelalter bei
öffentlichen Verhandlungen gebräuchlichen Jahrepochen
sein mochten, so hat man doch im bürgerlichen Ver-
kehr nie aufgehört, den 1. Januar als den Jahranfang
zu betrachten. Die güldenen Zahlen und die Sonntags-
buchstaben, von denen die Bestimmung des Österfestes
abhängt, haben immer mit dem 1. Januar gewech-
selt (2,336). Die Tafeln und Rechnungen der Astrono-
men und Astrologen waren auf das gewöhnliche julia-
nische Jahr gestellt. Die Martyrologien und Kalen-
der, so viel ich deren zu vergleichen Gelegenheit ge-
habt habe — einige darunter gehen tief ins Mittelalter
zurück ') — fangen mit dem 1. Januar an. Stets blieb
dieser Tag ein Volksfest, an welchem man nach alurö-
mischer Sitte Geschenke und Glückwünsche austauschte.
Es war also sehr natürlich, dafs die Regierungen end-
lich allgemein zu dieser Epoche zurückkehrten, so gröfse
Vorurtheile auch die frommen Gemüther gegen dieselbe
hegen mochten.
Nun wollen wir die von den christlichen Völkern
gebrauchten Jahrrechnungen durchgehen.
In den ersten Jahrhunderten nach Christus ge-
brach es dem Occident gänzlich an einer fortlaufenden
Aere, Man bezeichnete die Jahre entweder nach dem
Regierungsantritt der Kaiser, oder noch gewöhnlicher
nach den Consuln. So finden wir die im westlichen
Europa gehaltenen Concilien in der Regel nach den
Consuln datirt, z.B. das erste von Toledo nach dem
Consulate des Stilico (400 n.Chr.). Ein ausdrückliches
1) Z.B. ein Calendarium vom Jahr 826 in d’Achery Spici-
legium Tom. II, p. 64.
344 Technische Chronologie.
unter den Consuln Iulianus und Probianus (322 n. Chr.)
gegebenes Gesetz Constantin’s bestimmt, dafs keine
Constitution rechtskräftig sein solle, wenn nicht Tag
und Consuln darin benannt seien 71. Noch 537, kurz
vor Erlöschung des Consulats, bestätigte Iustinian
diese Verordnung dahin, dafs in allen Instrumenten
zuerst das Regierungsjahr des Kaisers, dann die Namen
der Consuln und zuletzt Indietion, Monat und Tag
bemerkt werden sollten ?).
Nach Verlegung des Kaisersitzes in den Orient wurde
in der Regel (man weifs nicht genau, von welchem Jahr
an) ein Consul zu Constantinopel und einer zu Rom
gewählt und nach beiden, wie früher, das Jahr bezeich-
net. Zuweilen liefs man aber den Namen des einen
in den Fastis weg, z.B. im Jahr 413 den des Hera-
clianus, des Consuls im Occident, weil er rebellirt
hatte °); Oefters wurde auch nur in der einen Hälfte
des Reichs ein Consul ernannt, z. B. 4141 im Orient.
Kannte man den Namen des einen Consuls noch nicht,
so nannte man blofs den des andern mit dem Beisatz ::
et qui nuntiatus fuerit 1). Oefters findet sich ein Jahr
mit post consulatum, perà tiy vmarelay, der vorherge-
henden Consuln bezeichnet, wenn es auch seine eige-
nen hatte, z. B. das Jahr 429 eben so durch post con-
sulatum Felicis et Tauri, wie durch Florentio et Dio-
nysio Coss.’). Wurde, welcher Fall auch vorkam, gar
1) Cod. Theodos. 1.T.tit. I. const. 1.
2) Novella XLVII.
"1 Cod. Theodos. 1. XV. tit. XIV, const. 13.
*) Ib. 1.VI. tit. XXVII. const. 23. 1. X. tit. X. const: 34.
°) Man vergleiche Pagi’s Critica in Annales Baronii und be.
sonders Petri Relandi zum Gebrauch sehr bequeme Fasti Con-
CHRISTLICHE VOLKER. 345
kein Consul gewählt, so war man auf das post consu-
latum beschränkt. So finden wir die Jahre 536 und
537, in denen es keine Consuln gab, durch P. C. Be-
lisarii anno I und II angedeutet. Im Jahr 434 wird
Theodorus Paulinus als der letzte Consul des Occi-
dents genannt. Der letzte. Consul im Orient und über-
haupt der letzte Privatmann, der dem Jahr seinen Na-
men lieh, war Flavius Basilius Iunior im Jahr 541.
Nachher zählte man’ noch 25 Jahre, bis 566 einschliefs-
lich, post consulatum Basilii fort, woraus erhellet, dafs
man das Consulat nicht als abgeschafft, sondern nur
als unbesetzt ansah'').
‘Iustin der Jüngere, der Nachfolger Iusti-
nian’s, stellte das Consulat in einer eigenthümlichen
Form noch einmahl wieder her. Schon lange vor ihm
hatten die Kaiser dasselbe als eine Veranlassung be-
trachtet, sich durch Spiele und Spenden beim Volke
sulares (2,146), wo man angegeben findet, wie jedes einzelne
Jahr sowohl in den Rechtsquellen als Geschichtswerken bezeich-
net vorkommt. `
1) Wie Pagi zeigt (Dissert. Hypatica p.319), wurden die
Postconsulatjahre entweder so genommen, dafs man das erste
Jahr nach Basilius durch anno P. C. Basilii, das zweite durch
anno P. C. Basilii secundo, oder das erste durch anno secundo
P. C. Basilii, das zweite durch anno tertio u.s.w. bezeichnete.
Letztere Zahlungsweise kommt unter andern in einer zu Arles
gefundenen Grabschrift beim Baronius (Annales ad ann. 587)
vor, die defshalb merkwürdig ist, weil sich sonst nirgends eine
so grofse Zahl von Jahren P. C. Basilii erwähnt findet. Sie lautet
also: Obiit bonae memoriae Caesaria medium noctis die Do-
minico inlucescente VI. Id. Decembris quadragies et VI. P. C.
Basilii Junioris V. C. anno XII Regni Domini Childeberti Re-
gis, Indictione quinta. Der Ferie und Indiction nach gehört
dieses Monument ins Jahr 586.
346 Technische Chronologie.
beliebt zu machen. In dieser Absicht nahmen es Ana-
stasius, Iustin und Iustinian gleich mit den er-
sten Calendis Ianuariis an, die sie als Kaiser erlebten.
Der jüngere Iustin nun wollte zwar die Privat- Con-
suln nicht wiederherstellen, aber doch die Gelegenheit,
seinen Regierungsantritt durch Feste zu verherrlichen,
nicht unbenutzt lassen. Er legte sich daher am 1. Ja-
nuar 567, in seinem zweiten Regierungsjahr (sein Vor-
gänger war am 14. November 565 gestorben), den Con-
sultitel bei, und liefs nun in den öffentlichen Akten
die Jahre eben so von seinem Consulat, wie von sei-
nem Regierungsantritte zählen. So findet sich das
Jahr 567 mit anno secundo Justino Augusto primum
solo Consule, das Jahr 568 mit anno tertio, P. C. Iu-
stini primo u. s.w. bezeichnet‘). Auf gleiche Weise
fuhren seine Nachfolger fort; wie lange, wird sich
schwerlich genau ausmitteln lassen, da der öffentlichen
Akten aus spätern Zeiten nur wenige vorhanden sind.
Zum letztenmahl finde ich das post consulatum in
dem Schreiben, wodurch der Kaiser Iustinian II im
Jahr 687, im zweiten seiner Regierung und nach sei-
nem Consulat, die Akten des seit 680 zu Constantinopel
gehaltenen Concilii bestätigt). Leo Sapiens, der
886 den Thron bestieg, hob endlich die obgedachte
Verordnung Iustinian’s förmlich auf’).
Als Karl der Grofse zum Kaiser des Occidents
gekrönt war, nahm er, um den Imperatoren des Orients
in keiner Beziehung nachzustehen, den Consultitel gleich-
*) S. Pagi l. c. p. 329 fl.
°) Mansi Collect. Concil. Tom. XI, col. 738.
’) Pagi p.362.
CHRISTLICHE VÖLKER. 347
falls an. Das Edikt, wodurch er die von ihm verbes-
serten Gesetze der Longobarden sanctionirt, ist folgen-
dermafsen datirt: Anno ab Incarnatione Domini nostri
Iesu Christi DCCCI, indicts IX, og regni nostri in
Francia XXXIII, in Italia XVIII, consulatus autem
nostri primo +). Mehrere seiner Nachfolger, als Ludwig
der Fromme, Ludwig: und Karl der Kahle,
folgten seinem Beispiel, wovon man die»Belege bei
Du Cange?) und Pagi’) nachsehen kann.
Als um die Mitte des vierten Jahrhunderts n. Chr.
die Consularäre schwankend zu werden anfing, kamen
de Indietionen in Gebrauch. So heifsen die einzel-
nen, mit‘dem 1. September beginnenden, Jahre eines
funfzehnjährigen Zeitkreises, die man in stets wieder-
kehrender Ordnung fortzählte, indem man, ohne Rück-
sicht auf die Anzahl der seit irgend einer Epoche ab-
gelaufenen Cykel, ganz einfach angab, dafs etwas in
der oder der Indiction geschehen sei. Diese im ganzen
Mittelalter sehr gewöhnliche Bezeichnungsweise der Jahre
ist aus der spätern Steuerverfassung des römischen Reichs
hervorgegangen, wie man schon früherhin vermuthet,
aber erst neuerdings Hr. von Savigny in seiner Ab-
handlung: Ueber die Steuerverfassung unter
den Kaisern *) befriedigend nachgewiesen hat.
t) Sigonius de regno Italiae LIN. ad ann. 801.
?) Glossarium v. Consul.
3) ].c.p. 364 ff.
1) S. die Schriften der Berliner Akademie aus den
Jahren 1822 und 23. Historisch - philologischer Theil von
S-57 an.
348 Technische Chronologie.
Als Basis der zu erhebenden Grundsteuer diente ein
Kataster, welches von Zeit zu Zeit erneuert wurde. Für
jedes Steuerjahr, das mit dem 4. September anfing, wurde
die Grundsteuer im Ganzen bestimmt, und dann durch
die aus dem Kataster bekannte Zahl der Steuerhufen
dividirt, wodurch sich ‘unmittelbar ergab, ‘wie viel
jede Steuerhufe.') für dieses Jahr: an Grundsteuer zu
zahlen habe. Die Zahlung; erfolgte in drei gleichen
Terminen am 1. Januar, 1. Mai und gegen Ende des
Steuerjahrs °).
Diese Steuereinrichtung findet sich zwar nirgends
vollständig und im Zusammenhange beschrieben ; allein
die beiden Hauptbestandtheile derselben , der in jedem
Jahr neu bestimmte Steuersatz (£rıäunsıs, delegatio, in-
dictio), und die gleichen Steuerportionen, die von jeder
Hufe entrichtet wurden, lassen sich durch unwider-
sprechliche Zeugnisse darthun, wefshalb ich auf die er-
wähnte gehaltvolle Abhandlung verweise.
Dafs der Cyclus der Indietionen ursprünglich
eine Steuerperiode war, lehrt ıheils die Identität des
Anfanges des Steuerjahrs und der Indietionen, wie sie
in der Chronologie gewöhnlich gerechnet werden, theils
und noch mehr der Name /ndictio, welcher vom Steuer-
satz auf das Steuerjahr selbst übergegangen ist’). Dieser
1) Caput. Hieraus ist spät im Mittelalter Capitastrum_ als
Name des Grundbuchs, opd durch Corruption Catastrum
entstanden.
?) Tripertito autem omnia fiscalia inferantur ... videlicet
Cal. Ianuariis, et Cal. Mais, et ad finem indictionis in tres
aequas partes divisa. Cod. Just. X,16,13.
°) Indictio heifst im Allgemeinen quidquid in praestationem
indicitur, wird jedoch nur von der Grundsteuer gebraucht. In-
CHRISTLICHE VÖLKER. 349
Zusammenhang der chronologischen Indictionen mit dem
Steuerwesen liegt so nahe, dafs er auch im Mittelalter
nie ganz in Vergessenheit gerathen ist. Dahin deutet
schon der altdeutsche Ausdruck Römer-Zinszahl,
unter welchem die Indiclion in den deutschen Volks-
kalendern bis auf die neusten Zeiten angesetzt worden
ist, weil das Reichskammergericht zu Wetzlar bis zu
seiner Auflösung nach Römer-Zinszahlen datirt bat ').
Fragt man nun weiter, sagt Hr. von Savigny,.
welche Einrichtung im Steuerwesen darauf führen
konnte, gerade eine funfzehnjährige Periode auszuzeich-
nen, so bietet sich keine natürlicher dar, als die all-
gemeine Erneuerung der Kataster im römi-
schen Reiche. "Diese Erklärung hat so viel innere
Wahrscheinlichkeit, dafs eben um ihretwillen die sonst
unerweisliche Thatsache des funfzehnjährigen Katasters
angenommen werden darf. Da dieser Cyclus das Drei-
fache des alten römischen Lustri ist, so könnte man
sich vorstellen, dafs der Provinzialeensus mit dem Bür-
gercensus gleichzeitig, nur letzterer öfter gehalten wor-
den sei. Allein vor August kann kaum eine etwas
dictiones non personis sed rebus indici solent. Cod, Iust.X,16,3.
So beim Lactantius in folgender Stelle: ... ut enormitate in-
dictionum consumtis viribus colonorum desererentur agri et cul-
turae verterentur in silvam. De mort. persec. c.7. Es scheint in
diesem Sinne zuerst bei Plinius dem Jüngern vorzukommen.
Paneg. c. 29. Von den Steuerjahren wurde es erst dann ge-
nommen, als man nach solchen zu zählen anfing.
1) Aventinus hatin der Uebersetzung seiner Annales Boiorum
einige Urkunden des neunten und zwölften Jahrhunderts deutsch
mitgetheilt (wiederhohlt in Schilter’s Glossarium p. 427 1. in
denen er die Angabe z. B. der ersten Indiction so überträgt:
der kaiserlichen stewr anlegung im ersten jahr.
350 Technische Chronologie.
gleichförmige Steuerverfassung der Provinzen angenom-
men werden, und schon unter ihm kommt kein regel-
mäfsiger Bürgercensus mehr vor, indem er während
seiner langen Regierung überhaupt nur dreimahl den
Census veranstaltet hat "3.
Hr. von Savigny ist geneigt, für den Anfang
des dritten Jahrhunderts n. Chr. eine zehnjährige
Erneuerung der Katastrirung anzunehmen, weil sich in
einem Fragment des Ulpian die Bestimmung findet,
dafs nur diejenigen Grundstücke als Aecker oder Wie-
sen gelten sollen, die als solche während der letzten
zehn Jahre genutzt worden wären ?). Er räumt jedoch
die Mö,'ichkeit ein, dafs der funfzehnjährige Cyclus
schon früher gegolten hat, und daß die zehn Jahre
beim Ulpian davon ganz unabhängig sind.
Im Chronicon Paschale heifst es unter Ol. 183 °);
Tpõrov Gre zët £ xal denuernpidos ray Ivðlxrwy *) dd Tpu-
zov Zee Tatou. ’IovAlov Kalrapoc, das erste Jahr des
„funfzehnjährigen Cyclus der Indictionen bat mit dem
„ersten Jahr des Caius Iulius Cäsar seinen Anfang ge-
„nommen.” Gleich nachher folgt mit Uncialbuchsta-
ben: ’Apxn "Ivdızrıwvw, Anfang der Indictionen.
Unter dem ersten Jahr von Cäsar’s Herrschaft wird
hier das erste der antiochenischen Aere (1, 468) ver-
1) Suet. Aug. c. 27. Monum. Ancyranum Tab. II.
?) ... et id arvum, quod intra decem annos proximos sa-
tum erit, quot iugerum ... pratum, quod intra decem annos
proximos sectum erit, quot iugerum. Dig. L, 15,4.
°) S. 187 der par. Ausg.
*) Für ènıivéunorg oder ivdıxzıWv findet sich bei den Byzantinern
auch d ivdixrag.
CHRISTLICHE VÖLKER. 354
standen. Man sieht also, dafs der Verfasser. dieses
Chronicon, vermuthlich ein Antiochener, den Ur-
sprung der Indictionen auf das Jahr 705 d. St. oder
49 v. Chr. setzt. Von hier an zählt er die Jahre regel-
mäfsig nach Indictionen fort, bis Ol. 273, wo er beim
dritten Consulat des Constantinus und Licinius, d.i,
beim Jahr 1066 d. St., 313 n. Chr., anmerkt '): ’Ivdix-
rıwvwv Kwysavrııavöv Zuzeiäen deeg, hier nehmen die
„‚eonstantinischen Indictionen ihren Anfang.” Merk-
würdig ist es, dafs auch die Jahre der antiochenischen
Aere mit dem 1. Gorpiäus oder September beginnen,
und dafs sich beide Indictionskreise, der antioche-
nische und der constantinische, genau a: einan-
der schliefsen, indem auf den Zeitraum vom 3. Septem-
ber 705 d. St. bis zum 1. September 1065, wo der
neue Kreis anfängt, gerade vierundzwanzig 15 jährige
Cykel gehen.
Es läfst sich nicht wohl annehmen, dafs die ganze
Notiz von dem frühern Kreise auf einem Irrthum beruht,
wenn wir gleich bis zum vierten Jahrhundert n. Chr.
nirgends weiter eine Spur ‚von Indietionen finden. Hat
man wirklich in Syrien schon seit dem Anfange der
antiochenischen Aere hin und wieder nach Indictionen
gezählt, so setzt dies freilich die Existenz eines funf-
zehnjährigen Steuerkreises wenigstens in den östlichen
Gegenden des römischen Reichs voraus. Dadurch liefse
sich zugleich die sonst unerklärliche Verschiebung der
Epoche des syrischen Jahrs vom 1.Oktober auf den
1. September (1,454) rechtfertigen. =
U $.281.
352 Technische Chronologie.
Die älteste sichere Erwähnung der Indiction
als eines Zeitmerkmals findet sich in einem Edikt des
Constantius vom Jahr 356 '). Es fragt sich, warum
das Chronicon Paschale die Indictionsrechnung ge-
rade an den Cyclus geknüpft hat, der am 1. September
312 n. Chr. seinen Anfang nahm. Offenbar weil sich
dieselbe, wenn sie anders schon wirklich früher existirte,
erst damals über das gesammte römische Reich zu ver-
breiten anfing, ob in Folge gesetzlicher Bestimmungen,
oder nur des allgemein gefühlten Bedürfnisses 'einer
festen Bezeichnungsweise der Jahre, steht dahin. Die
Zeitumstände waren übrigens bedeutungsvoll genug, um
zu einer solchen Neuerung Anlafs geben zu. können.
Constantin, der in den westlichen Provinzen des
Reichs schon seit 306 regiert hatte, gelangte gegen Ende
Oktobers 312 21 durch Besiegung seines Gegners Ma-
xentius zum Besitz Italiens und gewissermafsen zur
Alleinherrschaft, und gab von nun an eine entschiedene
Vorliebe für das Christenthum zu erkennen. Dafs man
£) Oder 357; denn da der Februar des Jahrs 356 nicht zur
45ten Indiction pafst, so mufs entweder Indict. XIV oder Constan-
tio VIIII et Tul. II Coss. gelesen werden. Cod. Theod. XI, 12, 2.
In einem Fragment des Athanasius de Synodis wird schon
bei Erwähnung des antiochenischen Concilü vom Jahr 341. die
vierzehnte Indiction genannt (Opp. Tom.I. Part.2.p.737); allein
der Kirchenvater hat dieses Werk erst in den letztern Jahren
seines Lebens geschrieben, wo die Indictionen bereits sehr ge-
bräuchlich sein mufsten.
2) Das Datum der Schlacht am Pöns Milvius ist nicht genau
bekannt. Imminebat dies, sagt Lactantius bei der Beschrei-
bung derselben, guo Maxentius imperium receperat, qui est
ad sextum, Calendas Novembris. De mort. persec. ©. 4A.
CHRISTLICHE VÖLKER. ` 353
bei der Rechnung nach Steuerjahren den herkömmlichen
Anfang derselben ungeändert liefs, darf uns um so we-
niger befremden, da auch andere Jahrrechnungen der
alten Welt, z. B. die philippische, antiochenische und
diocletianische Aere, nicht das Datum der Begebenhei-
ten, die ihnen zum Grunde liegen, sondern den zu-
nächst vorhergehenden Jahranfang zur Epoche haben.
Was Scaliger ') über den Zusammenhang der
Indietionen mit den Quinquennalien und Decen-
nalien der römischen Kaiser ?) sagt, ist, wie schon
Pagi bemerkt ?), theils unyerbürgt, theils unrichtig.
1) Emend. temp. 1.VI. p. 501.
"1 Dio Cassius erzählt (l. LIII, c. 43 und 16), August habe
im Jahr 727 d. St. die Herrschaft über das römische Reich auf
zehn Jahre übernommen, und sie sei ihm nachmals von zehn zu
zehn Jahren erneuert worden. Hiervon leitet er die Quinquen-
nalia und Decennalia ab, welche die Imperatoren, obgleich
auf ihre ganze Lebenszeit gewählt, gleichsam als Erneuerungsfest
ihrer Herrschaft von fünf zu fünf Jahren mit grofsem Pomp zu
feiern pflegten. Bis auf Commodus sagte man Decennalia
l prima, secunda, tertia, nachmals Decennalia, Vicenna-
lia, Tricennalia. Beim Antritt der Regierung eines Kaisers
that man Gelübde für sein Wohl in quinquennium oder decen-
nium, und nach Ablauf dieses Zeitraums brachte man sie dar,
indem man sie auf ähnliche Zeiträume -wiederhohlte. Die Quin-
quennalia bildeten aber eben so. wenig, wie die Lustra, die
ihnen ursprünglich zum Grunde gelegen haben mögen, regel- `
mäfsig begrenzte Zeitabschnitte; denn ste wurden öfters schon
nach Ablauf von vier Jahren gefeiert. Der dunkle Gegenstand ist
zuerst von Pagi aufgeklärt worden, Dies, hypat. P. II, c. 2 u. 3.
Ganz neuerlich hat Hr. Eichstädt in einer akademischen Schrift
De votis X, XX et XXX Imperatorum Romanorum gehan-
delt. (Jena 1825).
°®) erp 102 ff.
u. [23]
354 Technische Chronologie.
Eben so wenig hält eine scharfe Prüfung aus, was
Gothofred über einen vierfachen Gebrauch der Indictio-
nen im Codex Theodosianus bemerkt '). Er un-
terscheidet nämlich eine Indictio Italica, Orien-
talis und zwei afrikanische, von denen die erste
312, die zweite 313, und die beiden letzten 314
und 315 angefangen haben sollen. Dafs die Orientalis
von der Italica nicht verschieden sei und beide mit dem
Jahr 312 anfangen, zeigt schon Noris ?). Gothofred
ist dadurch irre geleitet worden, dafs er einem Consu-
lat bald die Indiction der ersten acht, bald die der
letzten vier Monate beigeschrieben fand, was ganz in
der Ordnung ist; denn man sieht, dafs dabei alles auf
das jedesmahlige Datum ankommt °). Was die beiden
afrikanischen Indictionen betrifft, so hat mir Herr
Biener erlaubt, darüber aus einem handschriftlichen
Aufsatze von ihm folgendes mitzutheilen: Für Africa
„proconsularis nimmt Gothofred eine Indietion
„an, welche 314 anfangen soll. Er gründet sie auf
„1.8.C. Th. de indulg. XI, 28, und findet hier, dafs
„die Indietionszahlen um zwei Einheiten zu klein sind.
1) In seinem Laterculus indictionum XXIV, quarum mentio
fit diserte in Codice Theodosiano. Chronologia Cod. Theod.
Tom. I. p. CCV der Ausg. Lipsiae 1736, fol. Das Nähere an
mehreren Stellen seines Commentars.
?) Annus et Epochae Syromacedonum 1.IV. c. 4. p. 406 f.
*) Wenn das Chronicon Paschale bei den Indictionen immer
ein Jahr zu wenig zu zählen scheint, so mufs bemerkt werden,
dafs es einem jeden Consulat nicht die Indiction beischreibt,
welche in demselben anfängt, sondern die, welche ihm seinem
gröfsern Theil nach angehört und auf welches die drei, Zahlungs-
fristen der Steuerpflichtigen fallen (2,348). `
CHRISTLICHE VÖLKER. 355
„Erklären wir aber die Stelle so, dafs die Indictions-
„bezeichnung von den ersten acht Monaten des Jahrs
„entnommen ist, so sind die Zahlen nur um eins zu
„klein, und ich glaube demnach, eine eigene afrika-
„nische Indiction annehmen zu müssen, welche 313
„anfing. Diese Stelle ist schon Scaliger und Petavius
„„beschwerlich gewesen, und sie haben, wie Gothofred
„„bemerkt, emendirt. Ich kann diesen Emendationen
„nicht beipflichten, weil mehrere andere Gründe für
„die Annahme einer besondern afrikanischen Indiction
„sprechen. Einmahl ist Constantin erst 315 in den
„Besitz von Afrika gekommen, wie Gothofred bei
„l. 6. de indulg. erwiesen hat; auch mag er wol das
„„Steuerwesen daselbst wenig regulirt gefunden haben,
‚so dafs eine neue Einrichtung nöthig war. Dann ist
„hier sehr entscheidend die Novella posttheodosiana 36
„(nach der Zählung im Jus civile anteiustinianeum,
„Berlin 1815, Tom. II. p. 1281) von Valentinian aus
„dem . Jahr. 438. Hier werden alle Steuerreste für
„Italien bis zur vierten, für Afrika bis zur dritten In-
„diction erlassen, was höchst wahrscheinlich sich auf
„dasselbe Steuerjahr bezieht. Gothofred kannte diese
„Novelle nicht; sie ist erst 1766 aus einer ottobo-
„nischen Handschrift edirt. Für die Dioecesis Afri-
„cae nimmt Gothofred eine Indiction an, welche
„315 anfängt. Seine Beweisstelle ist 1.3 de equor. col-
„lat. XI, 17 vom März 401. Hierin wird die zwölfte
„Indiction als praesens angegeben. Er berücksichtigt
„nicht, dafs die Stelle aus den ersten Monaten des
„„Jahrs herrührt, und findet also hier drei Einheiten
„zu wenig. In der That aber fehlen nur zwei, da im
„März 401 die Indietion 14 war. Noch eine zweite
[23*]
356 | Technische C hronologie.
„‚eigenthümliche Indietion für Afrika anzunehmen, halte
„ich nicht für thunlich. Emendiren wir ex praecedenti
„statt ex praesenti, so haben wir nur eine Einheit
„zu wenig, und auch diese Stelle dient dann zum Be-
„weise für die um eins geringere Zahl der afrikanischen
„Indiction. Ob aber diese Indiction in Africa, abge-
„sehen von der Steuererhebung, auch zur Zeitbestim-
„mung gebraucht worden ist, mufs bezweifelt werden,
„bis sich Beweise dafür vorfinden.
Aufser dem Codex Theodosianus ergibt sich
nirgends eine Spur einer solchen Verschiedenheit der
Indietionsrechnung, es sei denn, dafs man so manche
in den Handschriften verderbte oder unrichtig von spä-
terer Hand hinzugefügte Zahlen dahin deuten wollte.
Dionysius Exiguus kennt keine andere Indiction, als
die vom Jahr 312. Schon er gibt ') die in allen chro-
nologischen Büchern wiederhohlte Regel, dafs man, um
die Indiction eines Jahrs n. Chr. zu finden, zur Jahr-
zahl 3 addiren und die Summe durch 15 diyidiren
müsse, wo denn der Rest, oder im Fall kein Rest
bleibt, 15 die Indiction ist ê), welches Verfahren sich
darauf gründet, dafs unter andern drei Jahre v. Chr.
t) Argumenta paschalia (2,287) No. II.
2) Dies wird auch so ausgedrückt, dafs man die Jahrzahl durch
15 dividiren, und zum Rest, oder, falls kein Rest bleibt, zu 15,
drei addiren solle. Es versteht sich, dafs die Summe nie gröfser
als 15 sein darf, also nur der Ueberschufs in Rechnung zu brin-
gen ist, wenn sie 15 übersteigt. Die 24ste Indiction, welche
sich nach L'Art de vérifier les dates (Tom. I. p.38) in einer
Urkunde des Jahrs 1023 findet, gibt nichts weiter als eine grobe
Unwissenheit des Concipienten zu erkennen, der, von einer
frühern Indiction vorwärts zählend, auf die 24ste kam, ohne zu
wissen, dafs der Kreis mit 15 von vorn anfängt. i
CHRISTLICHE VÖLKER. 357
ein neuer Indictionskreis angefangen haben mülfste,
wenn die Rechnung wirklich schen damahls im Gange
gewesen und seitdem ununterbrochen fortgeführt wäre.
So ergibt sich für das Jahr 1825 die Indiction 13, die
jedoch bereits mit dem 1. September 1824 ihren An-
fang genommen. Verlangt man nicht die Indiction,
die dem gröfsten Theil des Jahrs angehört, sondern
die, welche in ihm beginnt, so mufs man zur Jahrzahl
4 addiren.
Diese Regel ist hin und wieder dahin mifsverstan-
den worden, dafs sich die ganze Indietionsrechnung von
einem drei Jahre v. Chr. im römischen Reiche veran-
stalteten Census herschreibe. So sagt Duranti '):
Caesar Augustus edictum proposuit, ut describeretur
universus orbis, id est, ut quilibet aestimaret bona sua,
deseribens orbem sub tributo sibi singulis quindecim
annis reddendo, quod quidem tempus divisit per tria
lustra etc. Nachdem er noch mehreres Ungehörige über
diesen Census hinzugefügt hat, gibt er als Grund jener
Addition von drei Jahren an, quia tot praecesserant de
indictione, quando Christus natus fuit, vel quia prae-
missum edictum Caesaris tribus annis praecessit natipi-
tatem Christi. Vermuthlich meint er die Schatzung, von
welcher der Evangelist Lucas im Anfange seines drit-
ten Kapitels spricht. Dafs aber diese mit unsern In-
dictionen in keinem Zusammenhange stehe, werden wir
unten sehen.
Noch unstatthafter ist die bei Cedrenus’) und
andern spätern, der lateinischen Sprache unkundigen,
1) Speculum Iuris 1.1, part. 2, p. 281 ed. Francf. 1612, fol.
?) Hist. compend. p. 327 ed. Paris.
358 Technische Chronologie.
Byzantinern vorkommende Notiz, dafs sich die Indietio-
nen von August’s Siege bei Actium datiren, eine
Notiz oder: vielmehr Vermuthung, die sich gewifs auf
nichts weiter gründet, als auf die seltsame Etymologie,
nach der das Wort ’Iöıxrıwy aus ’Iaxrıwy entstanden
sein soll. Weilläufig läfst sich darüber der Verfasser
eines der Zusätze aus, welche unter dem Titel Para-
titla das noch ungedruckt liegende Rechtsbuch des
Kaisers Basilius Macedo begleiten. Durch Herrn
Biener’s Verwendung ist mir das dahin gehörige Frag-
ment aus der in der leipziger Rathsbibliothek befind-
lichen Handschrift mitgetheilt worden, das jedoch nichts
der Aufmerksamkeit des Chronologen nur irgend wür-
diges enthält. `
Wie schon bemerkt worden, hat sich die Indictions-
rechnung erst seit Constantin über das römische
Reich verbreitet, jedoch mit Ausnahme der pyrenäi-
schen Halbinsel, auf der sie nie Wurzel gefafst hat.
Ihren Gebrauch in jedem Lande zu verfolgen, möchte
ein schwieriges Unternehmen sein. Hinsichtlich Frank-
reichs zeigt Mabillon +), dafs sie in öffentlichen Akten
nicht vor Karl dem Grofsen, aber von Concilien und
einzelnen Schriftstellern schon früher erwähnt wird.
Genug, sie ist das ganze Mittelalter hindurch so allge-
mein in Anwendung gekommen, dafs selten eine in
Italien, Frankreich oder Deutschland verfafste Urkunde
gefunden wird, in der nicht unter andern: Zeitcharak-
teren auch die Indiction genannt sein sollte. Der ob-
gedachte Duranti sagt ?): Tantae fuit auctoritatis
+) De re diplom. II, 24 und 26.
2) A.a.0.
CHRISTLICHE VÖLKER. 359
indictio, ut nullus sine ea fieret contractus, nec privi-
legium, nec testamentum, nec dlia scriptura solennis:
ct etiam hodie (im dreizehnten Jahrhundert) eandem
obtinet de iure auctoritatem.
Als die Steuerverfassung, die zum Gebrauch der
Indietionen Anlafs gegeben hatte, unterging, verlor der
1. September überall, wo er nicht etwa, wie im byzan-
tinischen Reiche, zur allgemeinen Jahrepoche gewor-
den war, seine ganze Bedeutsamkeit. Wir dürfen uns
daher nicht wundern, wenn wir im Occident den
Anfang der Indictionen allmählig schwankend wer-
den sehen.
Mit Bezug auf das Datum des Anfangs unterscheidet
man gewöhnlich drei Indietionen, eine griechische,
kaiserliche und päpstliche. Die griechische
oder konstantinopelische ist die ursprüngliche und
eigentliche. Sie beginnt mit dem 1, September und ist
im Orient so allgemein verbreitet gewesen, dafs sie da-
selbst, namentlich zu Constantinopel und Antiochien,
den Anfang des bürgerlichen Jahrs nach sich gezogen
hat. Die orientalischen Kaiser und alle die Schriftstel-
ler, die das Corpus Byzantinae historiae umfafst,
haben nie nach andern Indictionen gerechnet. Auch
im Oceident sind sie lange ausschliefslich mit dem
1. September angefangen worden. Ambrosius, der
in der letzten Hälfte des vierten Jahrhunderts schrieb,
sagt in seiner Epistola ad Episcopos per Aemiliam con-
stitutos (2,256): Indictio Septembri mense incipit. Be-
stimmter drückt er sich in seiner Schrift de Noë et Arca
aus’), wo er, von dem Jahranfange der Hebräer mit
7.
360 Technische Chronologie.
dem Nisan redend, die Bemerkung hinzufügt: etsi a
Septembri mense annus wvideatur incipere, sicut in-
dictionum praesentium usus ostendit, Noch im sechsten
Jahrhundert haben die Indictionen in Italien mit dem
1. September gewechselt, wie aus folgender zu Rom ge-
fundenen Inschrift bei Reinesius hervorgeht '):
Hic requiescit Maximus parvulus
Qui vixit annos VI. mens. FII. dies X.
Depositus est sub d. III. Id. Augustar.
Symmacho et Boëtio VFVYCC. Cos.
In fine Ind. XV.
Es ist vom 11. August 522 n. Chr. die Rede. Dio-
nysius sagt uns nirgends, mit welchem Tage er die
Indietionen beginnt, denen er in seiner Ostertafel eine
eigene Rubrik widmet; wir haben aber keinen Grund
zu vermuthen, dafs er sich hierin eine Neuerung er-
laubt hat. Selbst viel später noch kommen im Occi-
dent, besonders in Italien, Spuren genug von einem
Anfange der Indietionen mit dem 1. September vor.
So ist eine Urkunde des Papstes Gregor VII vom
Jahr 1073 mit den Worten unterschrieben: Dat. Ca-
puae Calend. Sept. indictione incipiente XII’). Wie
Muratori bemerkt?), haben selbst einige oceidenta-
lische Chronikenschreiber das bürgerliche Jahr nach
byzantinischer Weise mit dem 1. September angefan-
gen, wozu sie ohne Zweifel durch den Gebrauch der
Indictionen veranlafst worden sind, z. B. der Neapoli-
taner Lupus Protospatha.
*) Inscriptt. vet. p. 978.
"AS Helwig’s Zeitrechnung zur Erörterung der Ur-
kunden S. 123.
°) Scriptt, rer, Italic. Tom. V. p. 441. 49.
CHRISTLICHE VÖLKER. 361
Mit dem Namen der kaiserlichen — Caesa-
rea — bezeichnet man eine Indiction, die mit dem
24. September angefangen haben soll. Scaliger glaubt,
dafs dies die unter Constantin entstandene sei, da-
her er sie auch die constantinische nennt; erst
unter Iustinian soll ihr Anfang um 24 Tage zurück-
geschoben sein. Er bringt aber keinen. einzigen Beweis
für diese Hypothese bei. Selbst seine so zuversichtlich
aufgestellte Behauptung, dafs Constantin an jenem Da-
tum zur Regierung gekommen sei, hat nichts für sich;
vielmehr gibt Idatius, oder wer sonst der Verfasser
der diesen Namen tragenden Fasti consulares sein
mag, ausdrücklich den 25. Julius als den Tag seines
Regierungsantritts an '). Gewifs ist es, dafs sich bis
auf Beda von einer solchen Indiction nicht die min-
deste Spur zeigt. Bei diesem heifst esf): Incipiunt
indictiones ab VIII. Calendas Octobris, ibidemque ter-
minantur. Dasselbe wiederhohlen der hundert Jahre
später lebende: Rhabanus in seinem magern Buch de
Computo ê), und der noch unbedeutendere Hariul-
phus, ein Chronikenschreiber des elften Jahrhun-
derts "1. Weitere Autoritäten für diese Indiction finden
sich nirgends, es sei denn, dafs man als solche die
Aussagen mehrerer spätern Juristen und Chronologen
1) Beim Consulat des Constantius VI und Maximianus VI,
d.i. beim Jahr 306. Diese Fasti sind unter andern zugleich
mit dem Chronicon des Idatius von Sirmond ans Licht ge-
stellt worden (Lut. Paris. 1619. 8.)
2) De temp. ratione c. 46.
3) c.66. S. Stephani Baluzii Miscellanea Tom. I, p. 62.
*) Chronicon Centulense 1. III, ei S. D’Achery Spicile-
gium Vol. II. p. 309.
362 Technische Chronologie.
gelten lassen wollte. Ihr Gebrauch erscheint daher sehr
problematisch. Man nimmt zwar allgemein an, dafs
die in den Diplomen und Urkunden der deutschen
Kaiser von Konrad I bis auf Karl IV vorkommenden
Indictionen keine andern als eben diese sind, wefshalb
man ihnen auch den obgedachten Namen beilegt; allein
die Beispiele, die Helwig aus dem reichen Schatz des
Georgisch hervorhebt'), lassen sich fast durchgehends
eben so gut auf den ersten als auf den 24. September
beziehen, ja hin und wieder gilt entschieden das erste
Datum, z.B. wenn Friedrich II am 14. September 1218
schon die siebente Indiction zählt, es sei denn, dafs
die Zahl durch ein Versehen des Concipienten oder
Schreibers der Urkunde um eine Einheit zu grofs an-
gesetzt wäre; und wirklich wird in einer Urkunde die-
ses Kaisers vom 29. December desselben Jahrs die sechste
Indietion genannt ê), so dafs beide Zahlen wie vertauscht
erscheinen. Um auszumitteln, ob es wirklich eine mit
dem 24. September anfangende Indiction gegeben habe,
käme es darauf an, die Indictionszahlen aller der Ur-
kunden zu prüfen, die von einem der drei und zwanzig
ersten Tage des Septembers datirt sind. Die Unter-
suchung wird aber wegen der häufig um. eine Einheit
schwankenden Zahlen schwerlich zu einem sichern Re-
sultat führen. Beveridge verwirft diese Art von In-
diction gänzlich °), scheint aber hierin zu weit zu ge-
hen. Beda’s Autorität war im Mittelalter so groß,
1) Zeitrechnung S. 124 ff.
?) Georgisch Regesta chronologieo-diplomatica beim Jahr
1218 No. 33 und 39.
°) Institt. chronol. 1. IL, c. 5.
CHRISTLICHE VOLKER. 363
dafs sie wohl auf die damahligen Kanzleien eingewirkt
haben kann. Nur läfst sich nicht zweifeln, dafs diese
Indiction lediglich auf einem Irrthum, vielleicht des
angelsächsischen Chronologen selbst, beruht, daher man
sie füglich Beda’s Indietion nennen kann.
Da im Orient die Indietion mit dem bürgerlichen
Jahranfange wechselte, so war es natürlich, dafs man
es auch im Occident bequem fand, sie an die Jahr-
epoche zu knüpfen, und sie nach Verschiedenheit der-
selben bald mit dem 25. December, bald mit dem
1. Januar, bald sogar mit dem 25. März wechseln zu
lassen. Duranti gedenkt dieser verschiedenen An-
finge als zu seiner Zeit gebräuchlich, und mehrere
seiner Zeitgenossen, als Rolandinus, Passagerius
und dessen Commentator Boaterius erkennen gar
nicht einmahl eine andere Indiction an als eine solche,
die mit dem christlichen Jahr gleichen Schritt hält.
Sie findet sich unleugbar in den Urkunden, der Päpste
und Kaiser sowohl als der Privatpersonen, doch schwer-
lich vor dem zwölften Jahrhundert. Sie überall mit
Bestimmtheit nachzuweisen, ist unmöglich; nur so viel
ist gewifs, dafs sie nicht vorzugsweise in den Bullen der
Päpste vorkommt, daher die Benennung der päpst-
lichen oder römischen Indiction, die man ihr ge-
wöhnlich beilegt, nicht passend gewählt ist. Wir wol-
len sie lieber die Indiction mit dem Jahranfange
nennen. Die Päpste, so wie die Kaiser, haben die In-
dictionen bald so, bald anders genommen; selbst einige
Päpste zeigen. sich im Gebrauch derselben nicht con-
sequent. Wenn zZ. B. Alexander III am 20. Septem-
ber 1162 die elfte und am 30. Oktober 1170 die vierte
Indiction zählt, so mufs er, wenn anders die Zahlen `
364 ` Technische Chronologie.
richtig sind, jene mit dem 1. September und diese entwe-
der mit dem 1sten oder dem 24. September angefangen
haben. Dagegen gehört ihm der 9. November 1168
noch zur ersten Indiction '), was auf einen Wechsel
entweder mit dem 25. December, oder mit dem 1. Ja-
nuar oder mit dem 25. März deutet.
Noch verdient bemerkt zu werden, dafs sich in den
Akten der Benedictiner- Abtei Corvei vom zwölften Jahr-
hundert die willkührliche Umbildung der Indictions-
rechnung findet, nach welcher der 15jährige Steuer-
cyclus selbst Indictio genannt ist, und solche In-
dictiones vom dritten Jahr v. Chr. gezählt werden,
z.B. Actum anno Incarnati Verbi MCLXXII... in-
dictionis LXXIX anno EZ Sonst überall wird un-
ter Indictio nur das laufende Jahr irgend eines nicht
näher bestimmten Cyclus verstanden. Man mufs da-
her das Jahr ciner Begebenheit wenigstens im Groben
kennen; wenn es dann die andern Zeitmerkmale, deren.
sich in der Regel mehrere genannt finden, um eine oder
ein paar Einheiten schwankend lassen, so bietet die In-
diction zu einer genauern Ermittelung Gelegenheit dar.
Dies ist das Wesen der ganzen Rechnung, das Beda
sehr richtig aufgefafst hat, wenn er sagt, sie sei ein-
geführt (oder vielmehr im Mittelalter beibehalten) wor-
den, ad cavendum errorem qui de temporibus forte obo- `
riri poterat. Sein ganzes vorhin citirtes Kapitel verdient
in dieser Beziehung verglichen zu werden.
1) Man vergleiche Georgisch Regesta unter No. 14, 15 und
18 der gedachten Jahre. `
Ve. Nouveau traité de diplomatie Tom. IV, p- 679. Lan
de vérifier les dates Tom. I, p. 36.
CHRISTLICHE VOLKER. 365
Ob man nun gleich an den Indictionen ein Mittel
hatte, zwei benachbarte Jahre deutlich von einander
zu unterscheiden, so fehlte es doch noch immer an
einer für die Gesammtheit der sich neu bildenden
christlichen Staaten bedeutsamen Bezeichnungsweise der
Jahre, und als solche empfahl sich die Aera ab In-
carnatione Domini, an die der Abt Dionysius
seine Ostertafel geknüpft hat. Das blofse Bedürf-
nifs, ohne alle Mitwirkung gesetzlicher Besiimmun-
gen, verschaffte dieser Jahrrechnung bald allgemei-
nen Beifall, worin sie sich behauptet hat, so sehr man
auch längst von ihrer Unrichtigkeit überzeugt ist. Die
Geschichte ihrer Einführung erzählt Jan in seiner Histo-
ria aerae christianae "1. Auch vergleiche man die Ein-
leitung zu dem Werke: Art de vérifier les dates °).
Johann Harduin, ein wegen seiner Gelehrsam-
keit achtungswerther, aber zugleich wegen mancher
paradoxen Meinung berüchtigter Jesuit, hat behauptet,
diese Jahrrechnung sei schon zu Anfange des fünften
Jahrhunderts in der ganzen Christenheit bekannt und
gebräuchlich gewesen °). Als einziger Beweis dafür dient
ihm eine Münze des Gratianus mit der ‚Aufschrift
Gloria novi Saeculi, die er auf den Anfang eines neuen
christlichen Jahrhunderts deutet; und da die Regie-
rungszeit des bekannten Kaisers Gratianus (375 bis:
383 n. Chr.) sich hiermit nicht vereinigen lassen will,
1) Wittenberg 1715, 4. Der Verf. ist eben der, dessen Hist.
Cycli Dionysiani oben oft eitirt ist.
2). Tom. I. 8.6 fl.
3) Man sehe die Dissertatio de nummo Gratiani Aug. S, 503
seiner Opera selecta.
366 Technische Chronologie.
so nimmt er einen andern Gratianus an, von dem
er aber nichts Sicheres zu sagen weifs. — Das Wort
Saeculum wird von den Römern in einem so weiten
Sinne gebraucht, dafs es öfters geradehin für Zeit
steht. Es kann daher Gloria novi Saeculi hier füglich
von dem preiswürdigen Anfange einer Regierung oder
Mitregentschaft verstanden werden, ohne dafs es nöthig
ist, der Geschichte Zwang anzuthun. Dies zeigen gegen
‚ den französischen Gelehrten Leibnitz in seiner Dis-
sertatio de nummis Gratiani Aug. cum Gloria novi
saeculi und andere, deren Abhandlungen Woltereck
gesammelt hat‘). "Eine angeblich ins Jahr Christi CCLIII
gehörige veronesische Inschrift bei Baronius erklärt
Jan für unächt ?).
Das Wahre von der Sache ist, dafs unsere Aera
vulgaris den Abt Dionysius Exiguus zum Urheber
hat. Diesem Manne gelang es, wie wir oben (2, 285)
gesehen haben, über die Feier des Osterfestes, die so
lange ein Gegenstand des Zwiespalts zwischen der latei-
nischen und griechischen Kirche gewesen war, die Ge-
müther zu vereinigen. Er ‘setzte die beinahe abgelau-
fene 95jährige Ostertafel des Cyrillus nach gleichen
Grundsätzen auf abermahlige 95 Jahre fort, und redete
ihr in der vorangeschickten Epistola ad Petronium. so
nachdrücklich das Wort, dafs sich die römischen Bi-
schöfe endlich bewogen fanden, woran sie bis dahin
1) Electa rei nummariae No. XXVI ff. Vergl. Eckhel’s
Doctr. num. Tom. VII, p.158, 159.
”) Hist. aerae christianae p.10. Sie setzt die Ermordung
der beiden Philippi, die nicht später als 249 n. Chr. angenom-
men werden kann, ins Jahr 253.
CHRISTLICHE VOLKER. 367
durch Eifersucht und Vorurtheile gehindert worden wa-
ren, der auf den neunzehnjährigen Cyclus des Meton
gegründeten, schon seit dem nicänischen Concilium im
Orient gebräuchlichen, Berechnungsweise des Festes un-
bedingt beizutreten. Cyrillus, als Bischof von Alexan- -
drien, hatte sich zur Bezeichnung der Jahre seiner Ta-
fel der in Aegypten einheimischen diocletianischen
Aere bedient. Dionysius verwarf sie, und setzte
an ihre Stelle die Jahre ab Incarnatione Domini,
wodurch er zum Gebrauch dieser Aere die erste Anre-
gung gab. Was ihn dazu bewog, sagt er uns selbst
mit den Worten: Quia S. Cyrillus primum cyclum ab
anno Diocletiani centesimo: quinquagesimo tertio coepit,
et ultimum in ducentesimo quadragesimo septimo ter-
minayit, nos a ducentesimo quadragesimo octavo anno
eiusdem tyranni potius, quam principis, inchoantes, no-
luimus circulis nostris memoriam impii et persecutoris
innectere, sed magis elegimus ab Incarnatione Domini
nostri Iesu Christi annorum tempora praenotare. Hier-
aus erhellet, dafs seine Ostertafel mit dem 248sten Jahr
Diocletian’s, d. i. mit dem 532sten unserer Aere
(1,164) anfıng. Letzteres begann im Verlauf des er-
stern mit den Calendis des Ianuarius.
Die Geschichte seiner Tafel, die, nachdem sie ab-
gelaufen war, in gleicher Form von Isidorus, Beda
und andern fortgesetzt wurde, ist zugleich die seiner
Aere; denn diese ist unstreitig zugleich mit jener den
Christen des Occidents geläufig geworden. Dies lehrt
schon der Umstand, dafs man beim Datiren zu gröfse-
rer Bestimmtheit den Jahren der Incarnation, welche
die erste Rubrik der Tafel angab, gewöhnlich auch die
Zahlen der übrigen Rubriken beifügte, was erst dann
H
368 Technische Chronologie.
ganz unterblieb, als die Aere allgemein in den bür-
gerlichen Gebrauch übergegangen war. So ist eine Ur-
kunde des zwölften Jahrhunderts bei Dom Morice!) mit
folgender Zeitbestimmung versehen: Anno MCXAXII,
indictione X, epacta I, concurrentibus V, terminus pa-
schalis II. Non. Apr., dies ipsius paschatis diei IF. Id.,
luna ipsius diei XX, was alles dem Jahr 1132 unse-
rer Zeitrechnung richtig zusagt. Der Concipient der
Urkunde. hatte ohne Zweifel die Ostertafel des Dio-
nysius oder vielmehr eine Fortsetzung derselben vor
Augen und schrieb die Zahlen mechanisch ab; denn
dafs, wie Mabillon meint .?), die Notarien dabei ihre
peritia in arte computi, quae ars magnopere tum ven-
ditabatur, hätten an den Tag .legen ee. ist schwer
zu glauben.
Mit der Zeit kamen zu den acht Rubriken der
dionysischen Östertafel noch ein paar unter den Titeln
Regulares und Clayes terminorum hinzu, die sich
auch hin und wieder in den Urkunden erwähnt finden.
Unter Regulares werden Zahlen verstanden, die zu den
Concurrentes addirt, den Wochentag des Östervollmon-
des geben. Die Concurrentes bezeichnen, wie oben
(2,261) bemerkt worden, den Wochentag des 24. März.
Zieht man dieses Datum von dem der Luna XIV ab,
so gibt der Unterschied nach Weglassung der ganzen
Wochen die Regulares. Z.B.das Jahr 532, das erste
der dionysischen Ostertafel, hat die Concurrentes 4,
d. i. der 24ste März ist ein Mittwoch. Nun trifft die
t) Mémoires pour servir de preuves d VHistoire de Bre-
tagne, Tom. I, col. 566.
”) De re diplom. II, 24, 4.
CHRISTLICHE VOLKER. 369
Ostergrenze auf den 5. April, also 12 Tage später ein.
Läfst man eine Woche weg, so hat man die Regulares
5, und diese, zu den Concurrentes 4 addirt, geben für
den Ostervollmond den zweiten Wochentag oder Mon-
tag. In einer Urkunde bei Mabillon +) ist die Zeit
also bestimmt: Acta sunt haec anno ab Incarnatione
Domini MCIX, indictione II, epacta XVII, concur-
rentes IV, cyclus lunaris F, cyclus decennovalis P III,
regulares paschae IV, terminus paschalis XIII (XIIII)
Cal. Mai, dies paschalis FII. Cal. Maii, luna ipsius
XXI. Die Chronologen reden noch von andern Re-
gulares, die dazu dienen, den Wochentag und das
Alter des Mondes für den Anfang eines jeden Monats
zu finden. Ich verweise defshalb auf das Werk 7 Art
de wérifier les dates”). Der Gegenstand ist von Kei-
ner besondern Erheblichkeit, da das Gesuchte leicht
auf andern Wegen gefunden werden kann.
Unter Clavis terminorum versteht man die
Zahl, die zum jedesmahligen 10. März addırt das Da-
tum des Ostervollmondes gibt. Für das Jahr 532 z. B.
ist die clavis 26, d. h. wenn man yom 10. März an
viel Tage vorwärts zählt, so gelangt man zum 5. April,
als dem Tage der Luna XIV. Der nächste Sonntag
ist der Ostertag °). Auch die Clayes finden sich hin
1) Ebend. 1.VI. No.171.
2) Tom. I, p.70 f.
2) Rechnet man eben so mit der Clavis vom 6. Januar, 27. Ja-
nuar, 14. April und 28. April vorwärts, so erhält man als nächste
Sonntage Septuagesima, Invocavit, Rogate und Pfingsten. So er-
geben sich mit der Clavis 26 der 4. Februar, 22. Februar, 10, Mai
und 24. Mai, und die Sonntage, die zunächst auf diese vier Data
TI. : [24]
370 Technische Chronologie.
und wieder in den Urkunden angemerkt, z. B. in einer
bei Dom Morice '), welche also datirt ist: Haec con-
firmatio facta est anno ab Incarnatione MCLII mense
Septembri in exaltatione sanctae Crucis, luna XI , fe-
ria I, cyclus solaris XIII, epacta XXIII, concurren-
tes II, claves terminorum XIV, indictiones XV. Im
Jahr 1152 war Kreuzes-Erhöhung (der 14. September)
richtig ein Sonntag; auch passen die übrigen Zeitmerk-
male mit Ausnahme von epacta XXIII, das vom fol-
genden Jahr entnommen ist, ob durch einen Misgrifl
oder absichtlich, wollen wir nicht entscheiden. Beim
Beda heifst ee"): Epactae incipiunt secundum Aegyp-
tios a Calendis Septembris (eigentlich vom 1. Thoth
oder 29. August), secundum Romanos a Calendis Tanua-
réi, Die Verfasser des Art de wérifier les dates stellen
daher die Hypothese auf °), dafs einige Computisten des
Mittelalters die Epakten nach ägyptischer Weise gewech-
selt und nach dem 1. September schon die Epakte des
folgenden Jahrs gezählt haben. Sie meinen, Fälle die-
ser Art kämen zu häufig in den Urkunden vor, als
dafs man sie einem blofsen Irrthum beimessen könnte.
Wer viel mit Urkunden früherer Zeit zu thun hat,
mufs sich mit einer Tafel verschen, welche alle bisher
erklärten Zeitcharaktere darstellt. Dergleichen finden
sich in dem eben gedachten französischen Werke *) und
folgen, sind in dem Jahr, das diese Zahl zur Clavis hat, die
eben genannten.
1) Tom. I, col. 612.
2) De argumentis lunae. Opp. Tom. I. p.167:
7") Tom.I. p. 91.
‘) Tom. I der hier immer gemeinten Abtheilung depuis la
naissance de Notre-Seigneur.
CHRISTLICHE VÖLKER. 371
in Pilgram’s oben (2,318) erwähntem Calendarium
chronologicum. |
Bei dieser Gelegenheit sind noch ein paar die Da-
ten in den Urkunden betreffende Bemerkungen zu
machen.
Wir haben oben (2,237) gesehen, wie Dionysius
und Beda unter Cyclus lunaris und: Cyclus: de-
cemnovennalis unterscheiden. Dem erstern ist in ihrer
Östertafel eine eigene Rubrik. gewidmet mit der Ueber-
schrift : ‚Quotus sit lunae circulus; auf letzteren hinge- -
gen wird. nur mittelbarer Weise durch die ganze An-
ordnung der Tafel hingewiesen. Es darf daher gar
nicht befremden, dafs in den Urkunden jener häufig
und allein, dieser selten und fast immer nur zugleich
mit jenem erwähnt wird, wie z. B. mm der vorhin
(2, 369) eitirten bei Mabillon. Auffallend aber ist es,
dafs der lunaris, der bei der Bestimmung des christ-
lichen Osterfestes gar nicht gebraucht wird, auch unter
der Benennung paschalis vorkommt, zB. '): Acta
est huiusmodi ecclesiae cartula anno dominicae Incar-
nationis MLXXVI, indictione XIV, cyclo paschali X,
epacta XII, concurrentibus E. Uebrigens ist der Anfang
der Jahre des Cyclus lunaris in den christlichen
Ostertafeln nicht, wie bei den Juden, der 1. Thischri,
sondern der nächstfolgende 1. Januar, so..dafs der Un-
terschied beider Cykel, der eigentlich 22 Jahre beträgt,
gerade auf 3 Jahre gesetzt wird.
In dem Archiv der Abtei Clugny findet sich ein
Instrument mit folgender Zeitbestimmung °): Actum pu-
1) Gallia christiana Tom. II. col.385 der Instrumenta.
2) L’Art de vérifier les dates Tom], p.61.
[24*]
372 Technische Chronologie.
blice Cabilonis civitate anno ab Incarnatione Domini
MLAÄIIT, indictione I, epacta XVIIT, concurrente IT..
secundo magno anno ab. Incarnatione Domini nostri
Tesu Christi, qui constat DXXXII annis, decemnoven-
` nali cyclo LYI, IV. Non. Iunii. Der annus magnus
von 532 Jahren ist die 'grofse vietorianische Oster-
periode, auf welche Beda seine Östertafel gestellt
hat (2,291). Sie fing mit dem Jahr 532 n.Chr. an,
mit welchem Dionysius seine 95jährige Ostertafel
-begonnen bat, und kann, wie es hier geschehen: ist, als
die zweite seit Christus betrachtet werden, da der An-
fang der vorhergehenden der Geburt Christi nur um
ein Jahr 'voreilt. Die Urkunde ist gerade am Schlufs
der zweiten Periode, so wie des 56sten Mondcyelus aus-
gefertigt worden. Auch Marianus Scotus und Si-
gebertus Gemblacensis gedenken dieser grofsen
Osterperiode in ihren Chroniken, jener bei 531,
dieser bei 1063. Ehe sie so durch Dionysius und
Beda fixirt wurde, hat man ihr verschiedene Anfänge
gegeben. Victorius setzte ihre Epoche ins Jahr 28
n. Chr. (2,279), und noch ein anderer Anfang wird
in einer Handschrift des Collegiums von ‘Clermont an-
gedeutet, wo sich die Zeit des Todes des Königs Theo-
derich IV also bestimmt findet‘): 4 Nativitate Do-
mini usque in praesentem annum, in quo Theudericus,
Rex Francorum, defunctus est, DCCXXXVII, in quò
anno, indictione F, epacta XV, concurrente T. , lunae
circulo- XITI, luna XIV XII. Cal. Aprilis; pascha IX.
Cal. Aprilis, luna: XVII, XXIV de annorum DXXXIT,
secundum . Graecos, cyclo. Also nach irgend einer grie-
a
1) Ebendaselbst.
K é
CHRISTLICHE VÖLKER. . 313
chischen Bestimmung, von der wir nicht näher unter-
richtet sind, hatte eine Osterperiode im Jahr 714, mit-
hin die vorhergehende im Jahr 182 n. Chr. ihren An-
fang genommen. Dies ist zugleich, so viel man weis,
die älteste noch vorhandene Urkunde, die sich zu nä-
herer Bezeichnung des Jahrs der Zahlen der dionysischen
Östertafel bedient hat.
Statt der Sonntagsbuchstaben, die in den Ur-
kunden spät und selten erscheinen , findet man zuwei-
len die Zahlen 4 bis 7 gesetzt, z.B. in folgender '):
Actum est hoc Rodomo civitate anno ab Incarnatione
Domini nostri Tesu Christi MXI, indictione IX, lit-
tera VII (G), luna (epacta): XIV, XVII. Calend. Oc-
tobrium, regnante Roberto rege Francorum. `
Unter den verschiedenen Formeln, womit die christ-
liche Aere beim Datiren bezeichnet vorkommt, ist anno
ab Incarnatione bei weitem die gewöhnlichste. Sie
wird vorzugsweise von dem Jahr, das mit dem 25. März
anfing, aber auch nicht selten als allgemeine Bezeich-
nung der Jahre Christi gebraucht, ihr Anfang sei welcher
er wolle. Aufserdem finden sich anno Gratiae, anno
Circumeisionis und anno Trabeationis. Anno
Gratiae ist im zwölften Jahrhundert entstanden und
findet sich seitdem häufig. Anno Circumcisionis
ist nur mit bestimmter Beziehung auf das mit dem
4. Januar beginnende Jahr gesagt worden. Ein Bei-
spiel, aber erst aus dem sechzehnten Jahrhundert, gibt
Ughelli’s Italia Sacra °). Anno Trabeationis
1) Pommeraye Hist. de !’Abbaye de Saint-Ouen de Rouen
P.1.,p-422.
2) Tom.V. col. 1619 ed. Rom.
gA Technische Chronologie.
steht in einigen Urkunden des zehnten und elften Jahr-
hunderts. So fängt das Dekret der Ernennung eines
Bischofs von Roda in Catalonien mit den Worten an '):
Anno Trabeationis Domini nostri Tesu Christi millesimo
XVII , aera millesima quinquagesima quinta, indictione
AV, concurrente I, epacta XX, was alles ganz richtig
auf das Jahr 1017 der christlichen Aere pafst. Du
Cange erklärt es?) durch anno, quo Christus trabi
affixus est. Allein in einem zweiten denselben Bischof
betreffenden Dekret heifst es’): 4 corporea trabeatione
verbi divini, und vergleicht man diesen Ausdruck mit
folgenden Worten aus einer vom heil. Fulgentius
am zweiten Weihnachistage gehaltenen Predigt "1: Heri
Rex noster, trabea carnis indutus, de aula uteri vir-
ginalis egrediens wisitare dignatus est mundum, so
sieht man, dafs a Trabeatione so viel als ab In-
carnatione sagen soll. Anno a Nativitate Do-
mini ist in alten Urkunden wenig gebräuchlich, und
anno Christi, Domini, Salutis und Orbis
redemti sind modern. Das regnante Christo,
welches beim Datiren nicht selten vorkommt, dient
nicht eigentlich zur Bezeichnung der christlichen Aere,
sondern: blofs als eine die Zeitbestimmung einleitende
Formel. So ist das Concilium Valentinum da-
tirt "1: Regnante Domino nostro Tesu Christo, anno
+) Baluzii Capitularia regum Francorum, Tom. II. col. 630.
?) Glossarium v. annus, col. 461.
3) Capitularia col. 633.
‘) Sermo II. p.252 ed. Ven. 1742.
*) S. David Blondel de formulae Regnante Christo in
veterum monumentis usu (Amsterdam 4646, 4) p.387.
CHRISTLICHE VÖLKER, 315
DCCCLF ab Incarnatione eius, gloriosissimo Lothario
imperante XV, indictione III, mense Ianuario etc.
Aus dem Jahrhundert des Dionysius, des Urhe-
bers unserer Aera vulgaris, weils ihr Geschichtschreiber
Jan nur ein paar zweideutige Spuren ihres Gebrauchs
anzuführen, die ich bei ihm nachzusehen anheim gebe ').
Ihm ist ein kleiner Aufsatz des Cassiodorus, com-
putus paschalis betitelt °), entgangen, worin durchweg
nach Jahren ab Incarnatione gerechnet und das
21ste post consulatum Basilii Iunioris (2, 345)
als das 562ste aufgeführt wird. Hieraus erhellet, dafs
die Ostertafel des Dionysius und die Aere, an die sie
geknüpft war, zu Rom bereits bald nach der Mitte des
sechsten Jahrhunderts im kirchlichen Gebrauch sein
mufsıen.
Im siebenten Jahrhundert war die Aere auch schon
aufser Italien nicht unbekannt mehr. Dies lehren fol-
gende Worte des Bischofs Iulianus von Toledo ’): 4n-
norum numerus a tempore nativitatis Christi usque in
praesens in promptu est unicuique, et scire si volet,
et supputare si placet, assumptis videlicet annis secun-
dum Eram ab ipsa Domini incarnatione. Era enim
inventa est ante triginta et octo annos, quam Christus
nasceretur. Nunc autem acclamatur Era esse DCCXXIFY.
Detractis igitur triginta et octo annis, ex quo Era in-
wenta est, usque ad nativitatem Christi, residui sunt
DCLXXXVTI anni. Die spanische Aere, die hier, wie
1) Hist. aerae Christ. c. 3.
2) P. 672 ed. Colon.
3) Contra Iudaeos l. Il. am Schlufs (Bibl. Patrum Lugdun.
Tom. XII, p. 630.).
376 Techrische Chronologie.
in.der Regel bei den einheimischen Autoren, schlechthin
Era heifst, hat wirklich 38 Jahre vor unserer christlichen
ihren Anfang genommen. Man sieht also, dafs von
keiner andern christlichen Zeitrechnung, als der ge-
wöhnlichen, die Rede ist. In den öffentlichen Akten
dieser beiden Jahrhunderte finden wir aber blofs noch
nach Regierungsjahren und Indictionen datirt.
Im achten Jahrhundert wurde der Gebrauch der
dionysischen Aere allgemeiner verbreitet, und zwar
hauptsächlich durch Beda, der ihrer in seinen Schrif-
ten häufig gedenkt. In.seinem Buche de temporum
ratione handelt er bei Gelegenheit der Erklärung der
Östertafel des Dionysius in einem eigenen Kapitel de
annis dominicae Incarnationis '), aus welchem deutlich
hervorgeht, dafs er an ihrer Zählungsweise nichts ge-
ändert hat. In seiner Kirchengeschichte rechnet
er gewöhnlich nach ihr. So sagt er am Schlufs, dafs er
sie geendigt habe anno dominicae Incarnationis septin-
gentesimo tricesimo primo. In einer Epitome, die er
ihr folgen liefs, wiederhohlt.er die Hauptbegebenheiten,
indem er sie an die christliche Aere reihet, z. B.: Anno
quadringentesimo quadragesimo nono Angli a Britoni-
bus accersiti Britanniam adierunt.
Bald nachher finden wir auch zum erstenmahl eine
öffentliche Verhandlung nach Jahren dieser Aere datirt.
Die Acta des Concilii Germanici, das entweder zu
Regensburg oder zu Augsburg gehalten worden, fangen
also an’): In nomine Domini nostri Tesu Christi. Ego
Carlomannus, dux et princeps Francorum, anno ab
"le Ae,
’) Baluzii Capitularia Tom.T. p. 146.
CHRISTLICHE VÖLKER. 3717
Incarnatione Iesu Christi DCCXLII, XI videlicet Ca-
lendas Maias, cum consilio servorum Dei et optima-
tum meorum episcopos, qui in regno meo sunt, con-
gregavi etc. Mit einer ähnlichen Zeitbestimmung sind
die Verhandlungen des zwei Jahr jüngern Concilii von
Soissons eingeleitet‘). Bei beiden präsidirte der Lands-
mann und Zeitgenosse Beda’s, der heil. Bonifacius.
Der erste Regent, der sich ihrer, wiewohl noch
sparsam, in seinen Edikten und Diplomen. bedient
hat, ist Karl der,Grofse, und die älteste Urkunde,
in der es geschah, das Diploma Mettense?), an des-
sen Schlusse es heifst: Datum Calendis Mai anno
quinto decimo Regni nostri, ab Incarnatione Domini
nostri anno septingentesimo octogesimo tertio, in die
Ascensionis dominicae, Indict. sexta. Sein Testament
ist vom Jahr 844 datirt, und in seiner Grabschrift
wird seines Todesjahrs 814 gedacht °). |
Ludwig der Fromme gebrauchte die christliche
Aere zwar selten, vernachlässigte sie aber doch nicht
ganz, wie unter andern die Verhandlungen der beiden
aachener Concilien lehren, von denen das erste 816 im
dritten, das andere 856 im drei und zwanzigsten Jahr
seiner Regierung gehalten ist*). Seine Söhne dagegen,
Lothar, Ludwig der Deutsche und Karl der
Kahle, haben ihre zahlreich vorhandenen Akten blofs
nach Jahren ihrer Regierung und nach Indietionen da-
tirt. Erst Karl der Dicke hat wieder nach Jahren
1) Ib. p.155.
2) Meurisse Hist. des Evesques de Veglise de Metz p.179.
3) Eginhard Vita Caroli Magni c. 31.
+) Mansi Collect. Conc. Tom. XIV, col. 147 und 673.
378 Technische Chronologie.
Christi gerechnet, und zwar so häufig, dafs ihn einige
für den Urheber dieses Gebrauchs gehalten haben ').
In dem Jahrhundert dieser Regenten gab es übrigens
schon eine Menge Annalisten, die ihre Jahrbücher nach
der christlichen Aere ordneten, z.B. Saxo der Dich-
ter, der im fünften Buche seiner Annales Caroli Magni
unter andern das Todesjahr des Monarchen also be-
zeichnet ?):
Post octingentos Christi nascentis ab ortu
Hic annus quartus extitit et decimus.
Mit dem zehnten Jahrhundert endlich wurde der Ge-
brauch der christlichen Aere in Deutschland und Frank-
reich so allgemein, dafs es unnöthig ist, weitere Be-
weise dayon beizubringen.
In den päpstlichen Diplomen hat Mabillon °) die
Aere des Dionysius nicht vor Leo IX, der um die
Mitte des elften Jahrhunderts regiert hat, wahrgenom-
men, so dafs Sethus Calvisius offenbar Unrecht
hat, wenn er behauptet *), sie sei durch die Autorität
des Papstes der Christenheit aufgedrungen worden. Sie
kommt in den Bullen anfangs nur sparsam und blofs
in solchen vor, die von der Hand des Kanzlers ausge-
fertigt sind, als wenn sie von den Päpsten für ver-
dächtig erklärt worden wäre. Dies gilt auch wirklich
1) Jan Hist. aerae Christ. in der Vorrede und S.935.
2) S. Leibnitii Scriptt. rerum Brunsvicensium illustrationi
inservientes, Tom. I. p.169.
3) De re diplom. II, 25, 7.
+) Isagoge chronologica c. 46, p.458 seines Opus chronolo-
gicum (Frankf. 1650, fol. Die erste Ausgabe erschien Leipzig
1605.).
CHRISTLICHE VOLKER. 379
von Urban II, der eine seiner Bullen also datirt '):
Data Laterani VII. Cal. April. anno ab Incarnatione Do-
mini secundum Dionysium millesimo nonagesimo octavo,
secundum wero certiorem Evangelii probationem mille-
simo centesimo XXI, indictione FI, epacta XV, con-
currente IV. Auch mehrere gleichzeitige Annalisten,
als Marianus Scotus, Sigebertus Gemblacensis
und Gervasius von Canterbury unterscheiden un-
ter Jahren secundum Dionysium und secundum
Evangelium. Letzterer fängt seine Chronik also an:
Anno Gratiae secundum Dionysium MC, secundum Evan-
gelium vero MCXXII, suscepit Henricus Primus mo-
narchiam totius Angliae. Man sieht, er setzt den Un-
terschied, der in jener Bulle zu 23 Jahren angenommen
wird, nur auf 22. Der Grund dieser auffallenden Unter-
scheidung liegt nach Petavius?) darin, dafs Christus
am funfzehnten Tage des Mondmonats, an einem Frei-
tage und zugleich einer alten Tradition nach (von der
unten) am 25. März gestorben sein soll. Wollen wir
diese drei Zeitcharaktere vereinigen, so müssen wir sei-
nen Tod in ein Jahr setzen, das zur güldenen Zahl 13
und zum Sonntagsbuchstaben B hat. Ein solches war
das zwölfte der dionysischen Aere und lange nachher
keins wieder. Da nun Christus ein Alter von 33 bis
34 Jahren erreicht haben soll, so mufs er 22 bis 23
Jahre früher geboren sein, als Dionysius annimmt. —
Der Schlufs ist richtig; aber niemand verbürgt uns
die Richtigkeit des angeblichen Todestages.
‘) Mabillon a. a. O.
?) Doctr. temp. XU, 4.
380 Technische Chronologie.
Paulus von Middelburg‘) und mehrere nach
ihm behaupten, es sei Eugen IV gewesen, der den
Gebrauch der Jahre ab Incarnatione zuerst in die
päpstliche Kanzlei eingeführt habe. Dies kann unmög-
lich heifsen sollen, dafs in den Diplomen der frühern
Päpste die dionysische Aere noch gar nicht erwähnt
werde. Wenn aber der Papst genannt werden soll,
der zuerst in eigenhändig vollzogenen Bullen die Jahre
Christi mit denen seines Pontificats zusammengestellt
hat, so wird man, wie Jan versichert, keinen ältern
als den eben genannten finden. So ist eine seiner
Bullen wie folgt datirt ?): Data Romae apud S. Petrum
anno Incarnationis Dominicae MCCCCXXÄAT, VII. Cal.
Novembris, Pontificatus nostri anno primo.
Durch das Bisherige wird der Leser hoffentlich zu
der Ueberzeugung gelangt sein, dafs unsere Aera vulga-
ris den Abt Dionysius zum Urheber hat. In der
That, hätte sie schon vor ihm bestanden, so würde
man Spuren von ihr in den Actis Martyrum, in den
Verhandlungen der Concilier und in christlichen Grab-
schriften, deren aus dem vierten und fünften Jahr-
hundert noch so manche vorhanden sind, antreflen
müssen; aber überall findet sich die Zeit nur auf die
bei den Römern gewöhnliche Weise nach Consuln und
Kaiserjahren bezeichnet °).
Es bieten sich uns hier drei Fragen zur Beantwor-
tung dar: 4) in welches Jahr hat Dionysius die Ge-
1) Paulina 1. XII, c.6 (2,300).
?) Bullarium magnum Cherubini Tom. I. p.320.
°) Man vergleiche Jan c. I. p. 66 fl.
CHRISTLICHE VÖLKER. 381
burt Christi gesetzt? 2) In welchem Verhältnifs steht
seine Bestimmung zu den Angaben der bewährtesten
Kirchenyäter? 3) Um wie viel Jahre zählt seine Aere
zu wenig? Denn dafs sie zu wenig zählt, ist längst
anerkannt. i
Was die erste Frage betrifft, so ist es eine herge-
brachte Meinung, dafs die dionysische Aere ursprünglich
ein Jahr mehr als jetzt gezählt und ihre gegenwärtige
Form erst durch Beda erhalten habe. Petavius'‘),
von welchem diese Ansicht ausgeht, drückt sich also
aus: Coniecturae nostrae summa est, Dionysium Exi-
guum Incarnationem ac Natalem Domini eodem anno
statuisse, quo vulgo hodieque ponitur, eo scilicet, qui
Christianam aeram proxime praecedit: tum ab eodem
Incarnationis annos numerare coepisse, sic ut uno mi-
nus anno numeremus hodie quam Dionysius institue-
quamvis in incarnatione. ipsa et natali nihil ab
eo discrepemus. Dieselbe Behauptung ist öfters wieder-
hohlt worden °). Noch in der neuen Ausgabe des Art
de vérifier les dates heifst es bei Gelegenheit des
Calculus Pisanus’): Tous les savans conviennent,
que Denys le Petit avait établi cet usage en Italie,
en introduisant la manière de compter par les an-
nées de Notre-Seigneur. Hiernach hätte er also ei-
gentlich seine Aere drei Vierteljahr vor ihrer jetzi-
1). Doctr. temp. XII, 2.
2) Man sehe unter andern Gassendi’s en ende.
rium c.5; Wilh. Langius gelehrtes Werk de annis Christi
LI. e.1. G. A. Hamberger's Dissertatio de epochae christia-
nae ortu et autore (Jena 1707, 4) p.41 fl.
21 Tom.T, p.11.
382 Technische Chronologie.
gen Epoche angefangen. Die Sache ist aber ohne allen
Grund. Dafs er nicht vom 25. März gerechnet haben
könne, geht daraus klar hervor, dafs er jedem Jahr ab
Incarnatione Domini nur ein Osterfest gibt, da er sonst: `
öfters zwei Feste auf einerlei Jahr gesetzt haben müfste,
z. B. auf das Jahr 536, das fünfte seines Cyclus; denn
hätte er es dem Calculo Pisano gemäfs schon mit dem
25. März 535 begonnen, so würde das Fest in demsel-
ben zweimahl, am 8. April. und- 23. März, zu feiern
gewesen sein. Auch zeigt seine Epistola ad Petro-
nium, die der ÖOstertafel zur Einleitung dient, und
noch besser die Petavius unbekannt gebliebene , erst
von Jan ans Licht gezogene, Ostertafel selbst, dafs sein
532stes Jahr vollkommen mit dem 532sten nach jetzi-
ger Aere übereinstimmt;‘denn alle damit verknüpften
Zeitmerkmale, Epakte, Ostergrenze, Datum des Oster-
festes, Indiction u.s. w. sind genau dieselben, die wir
dem Jahr 532 beilegen. Ihm war, gerade so wie uns,
das erste Jahr der Aere das zweite des neunzehnjähri-
gen Mondeirkels — wie auch Beda ausdrücklich be-
merkt t) — ferner das 4744te der julianischen Periode,
das 754ste der Stadt Rom nach varronischer Rechnung,
das vierte der 194sten Olympiade, die sich im Sommer
desselben endigte, und das 312te der seleucidischen
Aere, das drei Monate früher 'begann.
Wir zählen also unsere Jahre von der Geburt
Christi eben so wie Dionysius. Am natürlichsten
scheint es nun, dafs er die Rechnung auch wirklich
mit dieser Epoche angefangen und nur die acht Tage
vernachlässigt habe, um welche die Kirche das Gebuts-
+) De temporum ratione c. 45.
CHRISTLICHE VOLKER. 383
fest vor der gewöhnlichen Jahrepoche feiert. Auch le-
gen ihm die bewährtesten Chronologen, namentlich
Noris und Pagi, diese Ansicht bei. Nur Sancle-
mente behauptet "1. dafs er Christi Geburt an den
Schlufs nicht des ersten Jahrs vor, sondern des ersten
nach der Epoche seiner Aere, nämlich auf den 25. De-
cember des Jahrs 4714 der julianischen Periode, gesetzt
habe, und seine Gründe verdienen auch wirklich alle
Aufmerksamkeit. ,
Dionysius spricht sich über die Zählungsweise
seiner Jahre nirgends aus. Aber nach dem Gebrauch
zu urtheilen, den wir bei den Kirchenvätern von dem
Worte odexweıs, incarnatio, gemacht finden, war ihm
die eigentliche Epoche seiner Jahre ab Incarnatione
höchst wahrscheinlich die Verkündigung Mariä.
Nun hat die Kirche die Verkündigung. von jeher an
den 25. März geknüpft. Hätte er also, wie man ge-
wöhnlich annimmt, Christi Geburt auf den 25. Decem-
ber des Jahrs 4743 der julianischen Periode gesetzt,
so würde er seine Aere neun Monate nach ihrer wah-
ren Epoche angefangen haben, und dies ist nicht wohl
zu glauben. Fing er sie dagegen drei Monate vor der-
selben mit der bürgerlichen Jahrepoche an, so hatte er
die Gewohnheit des ganzen Alterthums für sich, das
die Jahre seiner Regenten und Aeren durchgehends auf
eine analoge Weise gezählt hat °). Dazu kommt, dafs
ihn Beda und alle Computisten des Mittelalters nicht
1) De vulgaris aerae emendatione 1.IV, c.8.
2) Man vergleiche unter andern, was oben (1, 117,465) über
den Anfang der Jahre im Regentenkanon des Ptolemäus
und über die Epoche der antiochenischen Aere gesagt ist.
384 Technische Chronologie.
anders verstanden haben '). Der erste sagt”): In primo
suo einen quingentesimum tricesimum secundum do-
minicae incarnationis annum in capite ponendo , ma-
nifeste docuit, secundum sui circuli annum (man er-
innere sich, dafs das erste Jahr der christlichen Aere
zur güldenen Zahl 2 hat) ipsum esse, quo eiusdem sa-
crosanctae incarnationis mysterium coepit. Hiernach
würde also eigentlich der Calculus Florentinus der Mei-
nung des Dionysius entsprechen.“ Nehmen wir, der
jetzt gebräuchlichen Terminologie gemäfs, Christi Ge-
burt als den terminus a quo an, von dem er ausging, so
müssen wir freilich sagen, er habe seine Aere beinahe
um ein Jahr zu früh begonnen; allein diese Ansicht
ist der eigentlichen Bedeutung des Worts Incarnatio,
dessen er sich bedient, nicht gemäfs. Erst als um die
Zeit Karl’s des Grofsen der Jahranfang mit dem
25. December aufkam, scheint man Incarnatio als
Synonym von Nativitas genommen zu haben. Nun
bildete sich die Meinung aus, die man ihm gewöhnlich
unterschiebt. .„Späterhin kehrte man zur ursprünglichen
Bedeutung des Worts zurück, und so entstand der cal-
culus Pisanus, der die Aera ab Incarnatione um ein
volles Jahr früher anfängt, als der calculus Floren-
tinus.
Es scheint nun also festzustehen: Dionysius setzte
Christi Geburt an den Schlufs des ersten Jahrs seiner
Aere, des A7) Aten der julianischen Periode, des 754sten
der Stadt Rom.
"JI Vergl. Petavii Doctr. temp. XII, 1.
"1 De temp. ratione c. 45.
V CHRISTLICHE VÖLKER. 385
Wenn wir, mit Bezug auf unsere zweite Frage,
nicht eine sehr unbestimmte Zeitangabe beim Iusti-
nus Martyr, nach welcher Christus. 150 Jahre vor
ihm geboren sein soll‘), berücksichtigen wollen, so sind
Irenäus, Tertullianus und Clemens Alexan-
drinus die ältesten, die hier genannt werden müssen.
Der erste sagt ?), Christus sei um das 41ste Jahr der
Regierung des Augustus geboren, d. i. um das Jahr 751
d.St.; denn der Anfang der Regierung des Kaisers wird
hier offenbar an das Triumyvirat geknüpft, zu welchem
er sich im Jahr 714 d. St. mit Antonius und Lepidus
verband ?), wo er zugleich zum erstenmahl das Consu-
lat verwaltete. Tertullianus stimmt hiermit über-
ein *), indem er die Dauer der gedachten Regierung
auf 56 Jahre setzt, von denen 41 vor und 15 nach der
Geburt Christi gezählt sein sollen. Clemens drückt
sich also aus ’): „Einige, welche die Geburtszeit un-
„sers Heilandes sorgfältig erforscht haben, geben nicht
„„blofs das Jahr, sondern selbst den Tag derselben an,
„nämlich den 25. Pachon des 28sten Regierungsjahrs
„des Augustus.’’ Nach alexandrinischer Weise wird
hier August’s Herrschaft von dem Zeitpunkt gerechnet,
wo er nach dem Tode des Antonius und der Cleopatra
Aegypten zu einer römischen Provinz machte, vom
1. Thoth oder 29. August des Jahrs 724 d. St. Man
sieht, dafs diese Bestimmung Christi Geburt ins Jahr
1) Apologia II pro Christianis p. 83. Opp. ed. Paris. 1615.
2) Adv. Haeres. l. ITI. c. 25.
3) Dio Cassius l. XLVI am Schlufs,
1) Adv. Iudaeos c. 8. p.98. Opp. ed. 1697.
5) Strom. 1. I. p.147.
IE. [25]
386 Technische Chronologie.
752 bringt. Eusebius wiederhohlt und bestätigt sie.
„Es war, sagt er‘), das 42ste Regierungsjahr des Au-
„gustus, das 28ste seit der Unterwerfung Aegyptens
„und dem Tode des Antonius und der Cleopatra, wo-
„mit die Dynastie der Ptolemäer erlosch, als unser
„„Herr und Heiland Jesus Christus zur Zeit der ersten
‚„‚Schatzung Syriens unter dem Proconsul Quirinus, den
„„Weissagungen der Propheten gemäfs, zu Bethlehem in
‚„Judäa geboren wurde.” Der Anfang der Regierung
August’s wird hier eben so, wie beim Irenäus, auf
das Jahr 711 d. St. gesetzt, womit auch das Chroni-
con des Eusebius übereinstimmt; denn nach des Hie-
ronymus Uebersetzung wird ihre Dauer auf 56 Jahre
und 6 Monate berechnet °), was für ihren Anfang die
ersten Monate des Jahrs 744 gibt; indem August im
Jahr 767 am 19ten des nach ihm benannten Monats
gestorben ist (2,112). Auch Epiphanius’) nennt
das 42ste Regierungsjahr, das er noch näher durch das
Consulat des Octavianus Augustus XIII und Silvanus
bezeichnet, als das Geburtsjahr Christi.
Diese Angaben der Kirchenväter, die anerkannt zu
den gelehrtesten gehören, stimmen wesentlich mit ein-
ander überein. Von der lateinischen Kirche ist Christi
Geburt frühzeitig an den 25. December, und von der grie-
chischen bis zum. vierten Jahrhundert an den 6. Januar
geknüpft worden (2,329). Irenäus und Tertullianus,
die beide im Occident lebten, haben daher unstreitig die
Geburt auf den 25. December des Jahrs 751 d.St. gesetzt.
1) Biet, eccl.1, 5.
?) Ad Olymp. 184. Opp. Hieron. "Tom. NDT, p.612.
+) Haeres. LI, e 22, p. 44.
CHRISTLICHE VÖLKER. 387
Epiphanius nennt das Jahr 752, aber zugleich aus-
drücklich den 6. Januar. Für eben diesen Tag hat
sich wahrscheinlich auch Eusebius entschieden. Der
25. Pachon der Alexandriner oder 20. Mai beim Gle-
mens steht als Geburtstag Christi ganz isolirt da ');
das Jahr bleibt jedoch dasselbe.
Hiernach wäre also Christus zwei Jahre vor der
Epoche der dionysischen Aere geboren ?). Der Grund
dieser so übereinstimmigen Angabe bei den Kirchenvä-
tern ist ohne Zweifel im dritten Kapitel des Evange-
listen Lucas zu suchen, wo es heifst, Christus sei
etwa dreifsig Jahre alt von Johannes getauft worden,
der sein Täuferamt im funfzehnten Jahr des Ti-
berius angetreten. Als Datum der Taufe nimmt man
1) Der 25. Pachon ist vielleicht so entstanden: die ägyptischen
Christen, da sie hörten, dafs Christus im neunten Monat, näm-
lich des jüdischen Jahrs, geboren sei, dachten an den neunten
des ihrigen, d. i. an den Pachon (1, 143).
2) Späterhin ist man im Orient noch ein Jahr weiter zurück-
gegangen. In einem von Cotelerius in einer Anmerkung zu
der oben (2,326) citirten Stelle der Constitutiones Apostolicae
mitgetheilten Fragment des Cod. 1474 der pariser Bibliothek
heifst es: „„Der Evayysiıouds (die Verkündigung Mariä) ist im
„Jahr 5505, Sonntags den 25. März, und die Geburt im Jahr
„5506 den 25. December erfolgt.” Es ist von der constantinope-
lischen Weltäre die Rede, deren 5506tes Jahr am 1. September,
des vierten vor unserer Aere. anfängt. Die Chronik von
Edessa (1,452) und Sulpitius Severus stimmen hiermit über-
ein, indem erstere (S. 389) Christi Geburt in das Jahr 309 der
seleucidischen Aere setzt, und letzterer (Hist. 1.11 c. 39) die Con-
suln Calvisius Sabinus und Passienus Rufus als diejenigen nennt,
unter denen Christus geboren sein soll. Friedrich Spanheim
hat diese und noch andere minder bewährte Angaben in einer
Tafel zusammengestellt. Opp. Tom. I. p. 205.
[25°]
388 Technische Chronologie.
gewöhnlich im Orient den 8. November, im Oceident
den 6. Januar an. Nun begann das funfzehnte Jahr
des Tiberius im 78isten d. St., nach jüdischer Rech-
nungsweise mit dem Frühlingsmonat Nisan (1,522),
und wurde Christus im Verlauf desselben 30 Jahre alt,
so mufs er gegen den Anfang des Jahrs 752 d. St.
geboren sein.
Scaliger, der diese dem Anschein nach mit dem
Evangelio ganz übereinstimmende Angabe für unbedingt
richtig hält, sagt '): Biennio integro a wero nos remo-
pit sanctio Dionysiana; quod utinam nunquam in men-
tem wenisset aut illi hoc imperandi, aut nobis parendi.
Aus obiger Darstellung geht aber hervor, dafs Diony-
sius die Geburt Christi nicht zwei, sondern drei Jahre
später als jene Kirchenyäter gesetzt hat, wenn gleich
seine Aere nur zwei Jahre weniger zählt. Was ihn
veranlafst haben mag, von einer Bestimmung abzuge-
hen, die so wichtige Autoritäten für sich hatte und ihm
unmöglich ganz unbekannt sein konnte, wissen wir
nicht. Nur so viel ist klar, dafs sich Pagi’s Behaup-
tung ?), er habe seine Aere aus dem Orient und na-
mentlich vom Panodorus entlehnt, mit jener Dar-
stellung nicht verträgt; denn dieser ägyptische Mönch
setzte, wie wir unten sehen werden, Christi Geburt in
das Jahr 753 d. St.
Wir wenden uns nun zu unserer dritten Frage, die
wir also. stellen wollen: in welchem Jahr der juliani-
schen Aere oder der Stadt Rom wurde Christus aller
1) Emend. temp. LNL p. 548.
"1 Dissert: de periodo Graeco-Romana (vor der Critica in
Annales Baronii) §. 44.
CHRISTLICHE VOLKER. 389
Wahrscheinlichkeit nach geboren? Dieser Gegenstand
hat den Scharfsinn vieler Gelehrten beschäftigt, und
noch immer hat sich keine ganz feste Meinung darüber
ausgebildet. Nur so viel ist längst und allgemein aner-
kannt, dafs unsere von Dionysius herrihrende Aera
vulgaris mindestens um vier Jahre zu wenig
zählt. Ich werde die Gründe, die auf dieses Ergeb-
nifs geleitet haben, in der Kürze darlegen. Sie sind.
sämmtlich von der Geschichte des jüdischen Königs
Herodes, des sogenannten Grofsen, entlehnt, der
nach den Evangelisten zur Zeit der Geburt Christi noch
am Leben war. |
Iosephus, dessen aus den Commentarien des Ni-
colaus Damascenus, des vieljährigen Gesellschafters
und Vertrauten dieses Fürsten, geschöpfte Nachrichten
sich überall als glaubwürdig bewähren, berichtet '),
Herodes sei Ol.184 unter dem Consulat des Cn. Do-
mitius Calyinus und C. Asinius Pollio, d.i. im Jahr
714 d. St., auf Veranlassung des Antonius und Octa-
vianus durch einen Beschlufs des Senats zum Könige
von Judäa ernannt worden. Er gelangte aber nicht
sogleich zum ruhigen Besitz seines Königreichs, sondern
mufste es erst vom Antigonus erobern, der sich mit
Hülfe der Parther zum Könige von Judäa aufgeworfen
hatte, aus dessen Besitz sein Vater Aristobulus im
Jahr 691 d. St. yom Pompeius verdrängt worden war.
Herodes, von römischen Legionen unterstützt, ero-
berte Jerusalem und liefs den Antigonus hinrichten.
Dies geschah nach Dio Cassius?) unter dem Consu-
1 Antigg: XIV, 14,5.
*) Hist. Rom. 1. XLIX, c. 22.
200 Technische Chronologie.
lat des Claudius und Norbanus a. u. 716, nach Iose-
phus‘) unter dem des Agrippa und Caninius Gallus
a. u. 717. Der letztere hat ohne Zweifel Recht; denn
aus der ganzen Reihenfolge der Begebenheiten geht, wie
Sanclemente zeigt”), klar hervor, dafs Jerusalem
nicht vor dem Sommer 717 d. St. erobert sein könne.
Hiermit stimmt auch die wiederhohlte Versicherung des
Iosephus °), dafs Herodes 37 Jahre nach seiner Er-
nennung zum Könige, und 34 nach der Hinrichtung
des Antigonus gestorben sei.
Nehmen wir nun an, dafs der jüdische Geschicht-
schreiber die Jahre nach der Gewohnheit seines Volks
vom Nisan an rechnet, und dafs die eben gedachten
Zahlen laufende, nicht vollendete, Jahre bezeichnen,
so ist Herodes im Jahr 750 d. St. nach dem 1. Nisan
gestorben. Auf eben dieses Ergebnifs leiten auch meh-
rere von der Geschichte seiner Söhne Herodes An-
tipas, Archelaus und Philippus entlehnte Argu-
mente, wovon ich hier nur eins anführen will, auf
welches Sanclemente mit Recht ein besonderes Ge-
wicht legt. Der erste, den die Evangelisten öfters er-
wähnen, wurde durch das Testament seines Vaters zum
Tetrarchen von Galiläa ernannt und in dieser Würde
von August bestätigt. Caligula beraubte ihn der-
selben und verwies ihn nach Lugdunum. Dies geschah,
wie Noris bündig darthut "1. im Spätsommer des Jahrs
792 d. St. Es sind aber drei Münzen von diesem
Il Antigg. XIV, 16, 4.
°?) De vulgaris aerae emendatione l. TII, c. 6.
"1 Antigg. XV, 8, 1. De bello Iud. I, 33, 8.
"H In seiner Epistola ad P. Antonium Pagium de nummo
Herodis Antipae. Opp. Tom. II, col. 647 ff.
CHRISTLICHE VÖLKER. 391
Fürsten mit der Jahrzahl MT, 43, vorhanden, welche
Noris und Sanclemente beschreiben. Hiernach
kann er seine Regierung, zu der er erst nach dem '
Tode seines Vaters gelangte, spätestens im Jahr 750
angetreten haben. Von noch einer andern Münze mit
der Jahrzahl MA, 44, die der unkritische Vaillant
gesehen haben will, und die Fréret viel zu schaffen
gemacht hat‘), bezweifelt Eckhel?) die Existenz, und
wirklich weiset Sanclemente befriedigend nach °),
dafs sich Vaillant geirrt hat.
Wir kennen aber nicht blofs das Jahr, sondern
auch die Jahrszeit, in die wir den Tod des Herodes
zu setzen haben. Wie Iosephus berichtet °), entstand
während seiner letzten Krankheit eine Empörung, an
deren Spitze sich der Schriftgelehrte Matthias befand. Er
liefs die Schuldigen verbrennen, und in der Nacht, wo
dies geschah, war eine Mondfinsternifls — xal d es:
Avy rì adri voxti Zëéisen, Unmittelbar nach seinem
Tode, wie aus der Erzählung des jüdischen Geschicht-
schreibers erhellet, wurde das Passahfest gefeiert °).
Nun trat in der Nacht vom 12 zum Läten März des
Jahrs 750 d. St. oder 4 vor unserer Zeitrechnung eine
partiale Mondfinsternifs ein, die ich einer genauen Be-
rechnung unterworfen habe. Nach den Delambreschen
’) S. sein Eclaircissement sur l’annde et le temps précis
de la mort d’Herode le Grand. Mem. de l’Acad. des Inscr.
Tom. XXI, p. 278 f.
2) Doctr. num. Vol. IM, p. 489.
Sieg EE
+) Antigg. XVI, 6, 4.
5) XVII, 9, 3.
392 Technische Chronologie.
Sonnen- und Mayer -Masonschen Mondtafeln ereignete
sich ihr Anfang zu Jerusalem, 2 St. 13’ östlich von
Paris '), um 1 U. 48’, und ihr Ende um 4 U. 1%
Morg. w. Z. Im Mittel, um 3 Uhr, betrug die Gröfse
4,7 Zoll am nördlichen Rande. Der folgende Voll-
mond, der erste im Frühling, hat ohne Zweifel das
Passah bedingt, und so mufs der Tod des Königs in
den ersten Tagen des Aprils und zugleich des Nisan
erfolgt sein, unter welcher Voraussetzung alle aus der
Geschichte entlehnte chronologische Merkmale vollkom-
men richtig erscheinen, wobei noch bemerkt werden
mufs, dafs sich im Jahr 750 weiter keine zu Jerusalem
sichtbare Mondfinsternifs zugetragen hat. Im Jahr 751,
in welches einige den Tod des Königs haben setzen
wollen, hat es gar keine Mondfinsternifs gegeben.
Dieses auf den ersten Blick sehr befriedigende Er-
gebnifs wird nun aber durch die Menge der Begeben-
heiten, die sich nach Iosephus umständlicher Erzäh-
lung von der Hinrichtung der Empörer bis zum Passah
ereignet haben sollen, wieder zweifelhaft gemacht. Um
dieser Schwierigkeit zu begegnen, nimmt Sancle-
mente an ê), dafs die Hinrichtung schon ein paar
Monate vor Herodes Tode erfolgt sei, und dafs die
Finsternifs, die dabei eingetreten sein soll, in irgend
einer zufälligen Verdunkelung des Mondes bestanden
habe. Aber das Wort Size beim Iosephus ist das
Vocabulum proprium yon Finsternissen. Fréret, der
sich die Mondfinsternifs mit Recht nicht nehmen lassen
KA
A
‘) Monatl. Corresp. des Freiherın von Zach B. XVII,
S. 544,
"LD ei,
CHRISTLICHE VÖLKER. 393
will, spricht von der Einschaltung eines aufserordent-
lichen Nisan, wodurch das Passah bis zum 10. Mai ver-
zögert sein soll '), und Usher will gar den Tod des
Königs bis gegen Ende des Novembers verschoben wis-
sen ?), weil in einem jüdischen Traktat msn noya Me-
gületh thanith, Buch des Fastens, unter dem Kis-
lev, einem der Herbstmonate, angemerkt steht: der
„siebente ein Fasttag, weil an ihm on Hurudes,
„ein Feind der Weisen, starb; denn es ist eine Freude
„vor Gott, wenn die Bösen scheiden.” Es bedarf aber
meines Erachtens weder jener gezwungenen Hypothesen,
noch dieser obscuren Tradition, wenn wir nur die sehr
einfache Voraussetzung machen , dafs Iosephus, wie
er auch sonst zu thun pflegt, die gedachten Begeben-
heiten mehr in faktischem als chronologischem Zusam-
menhange erzählt, und dem Verbrechen der Empörer
gleich ihre Strafe beigefügt hat, statt beide Fakta durch
einen Zwischenraum von mehreren Monaten zu tren-
nen, während dessen sich andere später von ihm er-
wähnte Dinge zugetragen haben. So retten wir die
Finsternifs, die nun ihrerseits ein herrliches Zeitmerk-
mal wird, das den Tod des Herodes unwidersprechlich
in den Frühling des Jahrs 750 d. St, bringt.
Hiernach ist nun klar, ‚dafs Christus nicht später
als um den Schluß des Jahrs 749, vier Jahre vor
der Epoche unserer Aere, geboren sein könne. Sollten
wir aber nicht noch weiter zurückgehen müssen, da
Herodes nach der Erzählung der Evangelisten noch
Jahr und Tag nach Christi Geburt gelebt zu haben
1) 5.287.
2) Annales veteris et novi Testamenti Si ann. IV a.Chr.
394 Technische Chronologie.
scheint? Sanclemente, der diesen Gegenstand am
erschöpfendsten behandelt hat, entscheidet sich für das
Jahr 747. Seine Gründe sind folgende.
Lucas berichtet im Anfange seines zweiten Kapi-
tels, Christus sei geboren zur Zeit der von August im
ganzen römischen Reich verordneten Schatzung — dro-
ypap — und dies sei die erste gewesen unter Kyrinius,
dem Statthalter Syriens — avr ý deoggdd mpwrn èyé-
yero mysmovedoyrog Dupias Kvpnviov. Es ist P. Sulpitius
Quirinus gemeint, der im Jahr 742 d. St. Consul
und nachher Präses von Syrien war. Er wurde dies
aber erst neun Jahre nach Herodes Tode, wo er in
dieser Eigenschaft nach Syrien gesandt ward, und, wie
Iosephus berichtet '), nach Judäa kam, um die Gü-
ter des von August exilirten Archelaus zu confisciren
und seine mit Syrien vereinigte Ethnarchie zu schätzen.
Dies ist offenbar nicht der Census, von welchem der
Evangelist redet und den er den ersten nennt, mit
Bezug auf den spätern, den er in der Apostelge-
schichte erwähnt 71. Nun kennen wir sämmtliche
Statthalter Syriens aus der Zeit des August), und wis-
sen bestimmt, dafs es zur Zeit der Geburt Christi nur
entweder Q. Sentius Saturninus oder P. Quinti-
lius Varus gewesen sein könne. Der erste war es
vom Jahr 744 d. St. ab, der andere, wie aus an-
tiochenischen Münzen erhellet, spätestens vom Sommer
1) Antigg. 1. XVIII im Anf.
RUE VE
3) S. das Verzeichnifs derselben in Noris Cenot. Pis. diss. II,
c. 16, und vergleiche damit sein Werk Annus et epochae Syrom.
diss. IT, c.7 und Sanclemente 1. IIL, c.3 f.
CHRISTLICHE VOLKER, 395
748‘) bis nach Herodes Tode. Es bleibt also nichts
weiter übrig, als die Voraussetzung, dafs Quirinus,
zur Schatzung Syriens und Judäas aufserordentlich von
August beauftragt, sie gemeinschaftlich mit einem der
gedachten ordentlichen Statthalter veranstaltet hat; denn
dafs, wie Valesius und Huetius geglaubt haben, im
Text des Lucas für Kyrinius entweder Saturni-
nus oder Quintilius zu setzen sei, ist ganz unslatt-
haft, da sich in keiner Handschrift des neuen Testa-
ments eine Variante, und bei keinem der Kirchenväter,
die diese Stelle eitiren, von Iustinus Martyr, einem
der ältesten, bis auf Hieronymus, einem der gelehr-
testen, ein anderer Name genannt findet.
Die Schatzung im Evangelium hat den Auslegern
viel zu schaffen gemacht °). Wie konnte August Judäa
1) Es kommt nämlich eine Münze mit seinem Bildnisse und
der Jahrzahl XXV vor. Diese bezieht sich auf die Aera acti-
aca der Antiochener, deren 26stes Jahr mit dem Herbst 748
d. St. begann (1,470).
2) Man vergleiche unter andern Hrn. Paulus Kommentar
über die drei ersten Evangelien Th.I. S.140 ff. Unter den
verschiedenen Meinungen empfiehlt sich noch am meisten die des
Joh. Georg Herwart, der 5.188 seines chronologischen Werks
mpwen èyévero für mporepov èyévero nimmt, in dem Sinne: „diese
„Schatzung fand Statt, ehe Quirinus Präses von Syrien wurde.”
Es war dies, würde so der Evangelist sagen, nicht die allgemein
bekannte Schatzung aus der Zeit des Quirinus, sondern eine frü-
here, von der in Palästina weniger die Rede ist. Ein ähnlicher
hebraisirender Gebrauch des Worts zpörog kommt beim Evange-
listen Johannes vor, 1,15 und XV, 18.— Der vollständige Titel
dieses übrigens wunderlichen Buchs ist: Admiranda ethnicae
theologiae mysteria propalata. Accessit exacta temporum ra-
tio adversus incredibiles Chronologiae vulgaris. errores. Miin-
chen 1626, 4.
396 Technische Chronologie.
schätzen lassen, ehe das Land eine römische Provinz
geworden war, und wie hat man sich das Sullschweigen
zu erklären, das Iosephus und andere Geschichtschrei-
ber über diese Schatzung und ihren Vollzieher Quirinus
beobachten? Sanclemente sagt, die Schatzung von
Judäa war kein eigentlicher Census, sondern eine
blofse Descriptio oder Volkszählung. Tacitus näm-
lich gedenke ') eines eigenhändig von August entworfe-
nen Libellus, worin die opes publicae verzeichnet
standen, quantum civium sociorumque in armis, quot
classes, regna, provinciae, tributa aut wectigalia u. s.w.
Suetonius?) nenne diese Schrift Breviarium totius
imperii, und führe als Hauptinhalt an quantum mi-
litum sub signis ubique esset. Nur zum Behuf der
Anfertigung dieses Breviarii habe August zugleich mit
dem gesammten römischen Reiche auch Judäa schätzen
lassen , vielleicht in der Absicht, um beurtheilen zu
können, welche Streitkräfte die verbündete Proyinz in
einem Kriege mit den Parthern verheifse. Was das
Prädikat iysuovevwy betreffe; das Lucas dem Quirinus
beilegt, so gebrauche er es auch von Pontius. Pila-
tus, der doch blofs Prokurator in Judäa unter dem
Oberbefehl des Präses von Syrien war. Es sei, wie
erirgorog beim ITustinus Martyr, ein Titel, der dem
Quirinus als Bevollmächtigtem August’s, mit Recht ge-
bühre. Dafs er zu einer Schatzung von Judäa schon
bei Lebzeiten des Herodes nach Syrien gekommen und
‚einer der zwanzig Commissarien gewesen sei, die nach
Suidas?) von August mit dem Census des römischen ~
"1 Annal.], 11.
?) Aug. e 101.
°) ve. dnoypapn.
CHRISTLICHE VÖLKER. 397
Reichs beauftragt wurden, sucht Sanclemente "
mit Hülfe zweier früherhin zu diesem Zweck nicht be-
nutzten Inschriften zu beweisen, und, wie ich glaube,
nicht ohne Erfolg, wiewohl das auf mannigfachen Com-
binationen beruhende Resultat immer nur cin wahr-
scheinliches genannt werden kann.
Wenn Tertullian, einer der ältesten Kirchen-
väter, in seiner Schrift gegen den Marcion?) von der
Schatzung, unter der Christus geboren wurde, sagt:
Census constat actos sub Augusto in Tudaea per Sen-
tium Saturninum, so ist er gerade nicht mit Lucas
im Widerspruch. Er nennt den damahligen ordent-
lichen Präses von Syrien, durch welchen Quirinus,
zu diesem Geschäft eigentlich beauftragt, den Census
in Judäa gar wohl veranstalten lassen konnte. Nun
war Sentius der Präses Syriens bis zum Sommer des
Jahrs 748 d. St.; Christus kann also, sagt Sancle-
mente, nicht nach dieser Epoche geboren sein. Und
dafs er gerade am Schlufs des Jahrs 747 geboren sei,
glaubt er defshalb "3. weil alle Kirchenyäter und alle
Martyrologien der katholischen Kirche darin überein-
stimmen, dafs die Menschwerdung Christi in eine Zeit
zu setzen sei, wo überall im römischen Reiche Frieden
herrschte. Dies war aber nicht vor dem Julius des
Jahrs 746 der Fall, wo Tiberius siegreich und triumphi-
rend aus Deutschland nach Rom zurückkehrte. Höchst-
wahrscheinlich wurde damals der Janustempel geschlos-
sen und erst 752 beim Ausbruch eines Krieges mit den
») 1. IV, ez und 4.
EAN, 19,
TEE ez
398 Technische Chronologie.
Parthern wieder geöffnet. Die Empfängnifs Mariä mufs
also, so schliefst er '), auf den Frühling, und die Ge-
burt Christi auf den 25. December des Jahrs 747 ge-
setzt werden. Hiemit stimme auch das Zeugnifs des
Evangelisten Matthäus), nach welchem Herodes
von Christi Geburt unterrichtet, zu Bethlehem und in
der Umgegend alle Kinder von zwei Jahren und
darunter — dd dıerodg xal xarwrépw — habe ermorden
lassen, nach der Zeit, die er von den Magiern er-
forscht °); auch finde sich bei einigen Kirchenvätern
die Tradition, dafs Christus sich fast zwei Jahre bis
nach Herodes Tode in Aegypten aufgehalten habe.
Der Pater Dionysius Magnan, der ein Buch
des Titels: Problema de anno nativitatis Christi ge-
schrieben *), geht noch ein Jahr weiter als Sancle-
mente zurück. Sueton sagt vom August ’): Cen-
sum populi ter egit, primum ac tertium cum collega,
medium solus. Von diesen drei Schatzungen führt das
Monumentum Ancyranum °) in seiner zweiten
Tafel unter andern Umständen auch die Zeiten an,
Wë SRVÉSS?
77-82 720
3) Merkwürdig ist es, dafs auch Macrobius, der sich nir-
gends als Christ zu erkennen gibt, des bethlehemitischen Kin-
dermords gedenkt. Er führt nämlich unter andern Späfsen von
August auch folgenden an: Cum audisset, inter pueros, quos in
Syria Herodes Rex Iudaeorum infra bimatum iussit interfici,
Jilium quoque eius occisum, ait: melius est Herodis porcum
esse quam filium, Saturn. II, 4.
*) Rom 1772, 8.
"H Aug. e 27.
°) Gruteri Thesaurus Inscript. p. COXXX.
CHRISTLICHE VOLKER. 399
wo sie veranstaltet worden sind. Die erste gehört ins
Jahr 726 d.St., die zweite in 746 — Censorino et Asi-
nio Coss., wie Casaubonus und Gruter ergänzend
lesen —, die dritte in 767. Die zweite nun hält Ma-
gnan für eben die, deren der Evangelist gedenkt, und
dies ist ihm das Hauptmoment für seinen Satz, dafs
Christus im Jahr 746 d. St., sieben Jahre vor der
Aera vulgaris, geboren sei. Allein Sanclemente
zeigt '), dafs das Monument blofs von einem zu Rom
vollzogenen Census und damit verbundenen Lustrum,
keinesweges von einer allgemeinen Schatzung des rö-
mischen Reichs spreche, wenn er auch gleich nicht in
Abrede steht, dafs August nach eingetretenem allgemei-
nen Frieden diesen Census zum Behuf seines Breviarii
veranstaltet habe und dadurch zu einer Schatzung des
gesammten Reichs veranlafst worden sei, die jedoch erst
im folgenden Jahr zu Stande gekommen.
Wer obige für das Jahr 747 beigebrachte Gründe zu-
sammengenommen aufmerksam erwägt, wird sich schwer-
lich der Ueberzeugung erwehren, dafs die so lange strei-
tig gebliebene Frage, um wie weit unsere christliche
Aere von der Wahrheit abweicht, nun endlich als ge-
löset zu betrachten sei. Es gibt aber noch ein Mo-
ment mehr für die Entscheidung, das der italiänische
Chronolog bei seiner Unkunde der Astronomie nicht
beachtet hat. f
Im zweiten Kapitel des Evangelisten Matthäus
heifst es, die Magier oder, wie Luther übersetzt,
die Weisen aus dem Morgenlande, seien nach
Jerusalem gekommen, um sich nach dem neugebornen
1) L IV, eg
400 Technische Chronologie.
Könige der Juden zu erkundigen, dessen Stern —
deen — sie in Osten — Au zë dvarorğ — gesehen,
und dieser Stern, von dem wiederhoblentlich bemerkt
wird, dafs sie ihn im Morgen wahrgenommen, habe ih-
nen bis Bethlehem geleuchtet 71. Gewöhnlich nimmt
man denselben, wenn auch nicht für ein 'Gebilde der
Phantasie, doch für irgend ein Meteor, das entweder
zufällig oder ad hoc entstanden sei. Wir wollen uns
weder zu den Ungläubigen noch zu den Uebergläubigen
zählen, und dies Gestirm mit Kepler für ein wirk-
liches, dem Calcul gar wohl zu unterwerfendes, hal-
ten, nämlich für die in Conjunction befindlichen
Planeten Jupiter und Saturn. Dafs nur von
einem Stern — deg —, nicht von einem Gestirn
— Genen —, die Rede ist, darf uns nicht irre machen ;
Verwechslungen beider Wörter kommen auch anderwei-
tig vor. Der gedachte grofse Astronom, der die Astro-
logie seiner und früherer Zeiten genau kannte, und zu-
weilen selbst noch als Mittel gebrauchte, um der Astro-
nomie bei Laien Eingang und Achtung zu verschaffen,
kam zuerst auf diesen Gedanken, als er die Zusammen-
kunft jener beiden Planeten am Schlufs des Jahrs 1605
beobachtete. Sie ereignete sich am 17. December. Im
folgenden Frühling kam der Mars zu den beiden immer
1) Auch im Protoevangelium. Iacobi c.21 und beim Chal-
cidius in Timaeum Platonis p.325 (1,426) ist von diesem
Stern die Rede, ob noch aus einer andern Quelle, als aus der
des Matthäus, ist zu bezweifeln. Die Autorität des noch unge-
druckt liegenden Dialogs Hermippos de Astrologia, aus welchem
Fabricius in einer Anmerkung zum Chalcidius ein Fragment
eitirt, worin gleichfalls des Sterns gedacht wird, ist schwerlich
von Bedeutung.
CHRISTLICHE VÖLKER. 401
noch nahe stehenden Planeten hinzu, und im Herbst
des Jahrs 1604 gar noch einer jener fixsternartigen Kör-
per, die zu einer bedeutenden Helligkeit anwachsen,
und dann nach und nach wieder spurlos verschwinden,
Er stand den beiden Planeten nahe am östlichen Fufs
des Schlangenträgers, und erschien, als man ihn zuerst
beobachtete, als ein Stern erster Gröfse,, ungewöhnlich
lebhaft funkelnd. Von Monat zu Monat nahm er an
Helligkeit ab, und entzog sich am Ende des Jahrs 1605
den Augen völlig, die damals bekanntlich noch nicht
bewaflnet werden konnten. Kepler hat ein eigenes
Werk über diese Stella nova in pede Serpen-
tarii geschrieben‘), und in demselben zuerst die An-
sicht von dem Gestirn der Weisen aufgestellt, dafs es
aus einer Vereinigung des Saturn, Jupiter und irgend
eines aufserordentlichen Sterns bestanden habe, über
dessen Natur er sich nicht weier erklärt.
Die beiden Planeten kommen alle zwanzig Jahre
in Conjunction , jedesmahl um acht Zeichen drei Grad
von der zunächst vorhergehenden Stelle entfernt. Die
Astrologen, denen diese seltene Erscheinung von jeher
wichtig gewesen ist, haben mit Bezug auf sie die zwölf
Zeichen des Thierkreises in vier Trigone oder Drei-
ecke getheilt, von denen jedes drei enthält, nämlich
Widder, Löwe, Schütze,
Stier, Jungfrau, Steinbock,
Zwillinge, Wage, Wassermann,
Krebs, Skorpion, Fische.
Das erste haben sie das feurige, das zweite das ixr-
dische, das dritte das luftige, das vierte das
1) Prag 1606, 4.
u. [26]
402 Technische Chronologie.
wässrige genannt. Kepler hält es noch für nö-
thig, in einem eigenen Kapitel seines Buchs zu zeigen,
dafs diese Benennungen ganz willkührlich gewählt sind.
Da nun die Oerter der Zusammenkunft beider Planeten
immer um das gedachte Intervall von einander entfernt
liegen, so mufs, wenn jetzt eine Zusammenkunft im
Anfange des Widders erfolgt, die nächste im dritten
Grade des Schützen, wieder die nächste im sechsten
des Löwen, die nächste im neunten des Widders, die
nächste im zwölften des Schützen u.s.w. Statt finden,
und es werden zweihundert Jahre erforderlich sein, ehe
die Zusammenkünfte auf ein neues Trigon übergehen,
und achthundert, ehe wieder alles in seine ursprüng-
liche Ordnung zurückkehrt. Der alle achthundert Jahre
sich erneuende Zeitpunkt, wo die Conjunctionen in das
feurige Trigon treten, hat den Astrologen besonders
bedeutsam geschienen, selbst noch Keplern, ob sich
gleich sein heller Geist sonst ziemlich frei von den
astrologischen Träumereien zu erhalten gewufst hat.
Theilen wir, sagt er, die 5600 Jahre, die seit Erschaf-
fung der Welt verflossen sind, durch 800, so erhalten
wir sieben grofse Perioden oder Rückkehre des feurigen
Trigons, mithin acht Epochen, die er also bezeichnet:
4000 v.Chr. Adam; Erschaffung der Welt.
3200 —— Enoch; Städte, Künste, Tyrannei.
2400 —— Noah; Sündfluth.
1600 —— Moses; Auszug aus Aegypten,. Gesetz.
800 —— Esaias; Aere der Griechen, Babylonier
und Römer.
0 —— Christus; Monarchie der Römer.
800 n.Chr. Karl der Grofse; occidentalisches und
saracenisches Reich.
ÜHRISTLICHE VÖLKER. 403
1600 n.Chr. Rudolph II; vita, fata et vota nostra,
qui haec disserimus.
2400 —— Ubi tunc nos et mode florentissima
nostra Germania? Et quinam suc-
cessores nostri? An et memores no-
stri erunt? 5
Mich ergötzt, sagt er, diese Trigonenreihe sehr, und
diese Uebersicht der Zeiten, die dem Gedächtnifs nicht
wenig zu Hülfe kommt. — Schade nur, dafs der Wech-
sel nicht ganz so regelmäfßsig ist, wie er ihn darstellt!
Denn nicht zu gedenken, dafs die Periode, angeblich
von 800 Jahren, eigentlich nur 794 Jahre 4 Monate
und 12 Tage hält, und dafs nach Ablauf derselben die
Conjunctionen fast um einen Grad hinter ihren ur-
sprünglichen Stellen zurückbleiben, was eine Kleinigkeit
ist; so sind es nur die mittlern oder gleichförmigen
Bewegungen beider Planeten, die eine so symmetrische
Combination geben. Die wahren Conjunctionen, auf
die es hier eigentlich ankommt, können sich um meh-
rere Monate früher oder später, und um mehrere Grade
westlicher oder östlicher ereignen. — Doch die ganze
Sache hat für uns nur in so fern Interesse, als sie die
Huldigung erklärt, welche die Magier dem neugebornen
Messias darzubringen kamen.
Diese Magier, sagt Kepler, gehörten ihrer Re-
ligion nach zu den Juden, wie es deren so viele an
den Ufern des Euphrat, besonders zu Babylon, gab,
aber ihrem Stande nach zu den Chaldäern, den
Erfindern der Astrologie, unter deren Lehren besonders
auch die ist, dafs die Conjunction der beiden obern
Planeten in der Nähe des Widder- und Wagepunkts
einen veränderten Zustand der Dinge und ein zugleich
[26°]
404 Technische Chronologie.
erscheinender Komet die Geburt eines grofsen Monarchen
bedeute. Er hielt es daher der Mühe werth, die um
die Geburt Christi eingetretene Conjunction zu berech-
nen. Dazu konnte er sich nur der noch höchst un-
vollkommenen prutenischen Tafeln (2,315) bedie-
nen, die ihm eine dreimahlige Zusammenkunft für das
Jahr 747 d: St. im Junius, August und December ga-
ben. Beide Planeten befanden sich in der letztern
Hälfte der Fische, dem Widderpunkt nahe. Im Fe-
bruar und März des folgenden Jahrs gesellte sich noch
der Mars dazu. `, Diese in einer so bedeutungsvollen
„Gegend des Thierkreises höchst seltene Vereinigung
„‚der drei obern Planeten erregte, sagt er, die astrolo-
„gische Neugier der Magier, und dies um so mehr,
„da noch ein aufserordentlicher Stern dazu gekommen
„zu sein scheint. Man nehme nun an, dafs der neue
„Stern zuerst gesehen wurde, nicht blofs zu eben der
‚„„Zeit, wo Saturn und Jupiter nahe bei einander stan-
„den, im Junius des Jahrs 747, sondern auch an
„gleichem Orte mit den Planeten, wie dies wunder-
„barer Weise zu unserer Zeit geschehen ist, was konn-
„ten die Chaldäer nach den noch jetzt bestehenden
„Regeln ihrer Kunst anders daraus folgern, als eine
„‚„Begebenheit von der gröfsten Wichtigkeit ?’’
Er fand sich veranlafst, eine eigene Abhandlung
De Tesu Christi servatoris nostri wero anno natalitio *)
zu schreiben, worin er Christi Geburt an den Schlufs
des Jahrs 748 setzt, welches auf das der Conjunction
folgte; und als dagegen der Chronolog Sethus Cal-
"1 Frankfurt 1606, 4.
CHRISTLICHE VÖLKER. 405
visius auftrat 71. behandelte er denselben Gegenstand
noch einmahl ausführlicher unter dem Titel: De wero
anno quo aeternus Dei filius humanam naturam in
utero benedictae virginis Mariae assumpsit 2), in wel-
chem Werke er seinen Nachfolgern in den Hauptpunk-
ten der ganzen Untersuchung nur eine geringe Nach-
lese übrig gelassen hat.
Sanclemente, der die Wichtigkeit dieses ihm
nicht unbekannt gebliebenen Buchs gar nicht ahnen
läfst, hat die beiden vom Himmel entlehnten Zeit-
merkmale der Geburt Christi, ich meine die kurz vor
Herodes Tode eingelretene Mondfinsternifs, und die
Conjunction der beiden obern Planeten, kaum erwähnt,
geschweige benutzt. Jene hält er, wie schon bemerkt
worden, für eine zufällige Verdunkelung des Mondes,
diese für ein regelloses Meteor.
Hr. Dr. Münter, Bischof von Seeland, hat sich
das Verdienst erworben , den Gelehrten die Ergebnisse
der keplerschen Untersuchungen von neuem in Er-
innerung zu bringen. Er fand in des rabbinischen
Schriftstellers Abarbanel Commentar über den
Daniel Andeutungen des grofsen Einflusses, den die
jüdischen Astrologen mit Bezug auf den zu erwartenden
Messias einer Zusammenkunft der beiden Planeten Sa-
turn und Jupiter in den Fischen beigelegt haben,
dem Zeichen, unter dessen Regiment die Sterndeuter
Palästina setzen, und hat die Astronomen in einem
Programm vom Jahre 1821 aufgefordert, eine genaue
1) In der Schrift: De vero nativitatis Christi anno. Epi-
stola ad Joh. Keplerum. Leipzig 1613, 4.
2) Frankfurt 1614, 4.
406 Technische Chronologie.
Berechnung über die um die Zeit der Geburt Christi
eingetretene Conjunction anzustellen. Der berühmte
Akademiker Schubert zu Petersburg sagt in seinen
Vermischten Schriften '): „Ein gelehrter Prälat
„der lutherschen Kirche, Hr. Bischof Münter, hat
„zuerst ?) den glücklichen Gedanken gehabt, dafs
„der grofse Stern, dem die Weisen aus dem Morgen-
„lande bis Bethlehem folgten, vielleicht nichts anders
„gewesen. sei, als die merkwürdige Zusammenkunft Ju-
„piters und Saturns, wenn beide zugleich in Opposition
„mit der Sonne sind, und der Verfasser dieses Aufsat-
„zes hat durch eine strenge Rechnung nach den ge-
„nausten astronomischen Tafeln gefunden, dafs dieses
ss Phänomen wirklich zur Zeit der Geburt Christi Statt
„gehabt hat, wodurch dann zugleich der Ungewifsheit
„über das Geburtsjahr Christi, welche sich noch bis
„auf zwei oder drei Jahre erstreckt, gehoben werden
„‚könnte.”’ Meines Wissens ist von den Resultaten die-
ser Rechnung des unlängst verstorbenen Gelehrten noch
nichts bekannt geworden. Unterdessen habe ich eine
solche mit aller Sorgfalt geführt und mich dazu der
delambreschen Tafeln des Jupiter und Saturn
bedient. Die Ergebnisse sind merkwürdig genug. Beide
Planeten kamen im Jahr 747 d.St. zum erstenmahl am
20. Mai im 20sten Grade der Fische zusammen. Sie
standen damals vor Sonnenaufgang am Morgenhimmel,
und waren, da ihre aufsteigenden Knoten auf einerlei
Zeichen trafen, nur einen Grad von einander entfernt.
Jupiter ging dem Saturn nördlich vorbei. Um die
‘) Th. I. S.71 (Stuttgart 1823, 8).
"1 Man sieht, dafs dies ein Irrthum ist.
CHRISTLICHE VÖLKER. 407
Mitie des Septembers kamen beide in Opposition mit
der Sonne um Mitternacht in Süden, Saturn am 13ten,
Jupiter am 15ten. Der Längenunterschied war damals
anderthalb Grad. Beide waren rückläufig und näherten
sich von neuem. Am’ 27. Oktober fand hierauf eine
zweite Zusammenkunft im sechzehnten Grade der Fische,
und am 12. November, wo Jupiter sich wieder östlich
bewegte, eine dritte im funfzehnten Grade desselben
Zeichens Statt. Auch bei den letztern beiden Conjun-
clionen betrug der Breitenunterschied nur etwa einen
Grad, so dafs für ein schwaches Auge der eine Planet
fast in den Zerstreuungskreis des andern trat, mithin
beide als ein einziger Stern erscheinen konnten.
Hegten nun wirklich die jüdischen Astrologen grofse
Erwartungen von einer Zusammenkunft der beiden obern
Planeten im Gestirn der Fische, so mufste ihnen gerade
diese von der gröfsten Bedeutsamkeit erscheinen. Die
beiden Planeten gingen dreimahl vor einander über, rück-
ten dabei auch der Breite nach ganz nahe zusammen,
und zeigten sich die Nacht hindurch Monate lang bei
einander, als wenn sie sich gar nicht wieder trennen
wollten. Ihre erste Zusammenkunft in Osten erregte
die Aufmerksamkeit einiger speculirenden Chaldäer. Sie
erwarteten den Messias, der nach alten Weissagungen
zu Bethlehem geboren werden sollte, und machten sich
auf den Weg, um ihm ihre Huldigungen darzubringen.
Als sie in Jerusalem ankamen, zeigten sich die beiden
Planeten aufs neue in Conjunction, und zwar in den
Abendstunden am südlichen Himmel, und sie folgten
dieser Richtung, die sie zur Stelle brachte. Sehr natür-
lich ist wol die Annahme, dafs Christus geboren wurde,
als die Planeten noch nahe bei einander waren, am
408 Technische Chronologie. l
Schlufs des Jahrs 747; ein Jahr später, wie Kepler
meint, war die Constellation schon längst nicht mehr
dieselbe. Mars, der sich in den ersten Monaten des
Jahrs 748 in der Nähe beider Planeten befand, stand
damals als ein unbedeutender Stern tief am Westhim-
mel; auch verloren sich Jupiter und Saturn um diese
Zeit in den Stralen der Abendsonne, und als sie im
April an der andern Seite der Sonne wieder zum Vor-
schein kamen, waren sie schon beträchtlich aus einan-
der gerückt. Dafs noch ein aufserordentlicher Stern
von der Art des im Schlangenträger gesehenen oder ein
Komet dazu gekommen sei, ist eine Hypothese, die wir,
meines Erachtens, nicht einmahl zu Hülfe zu nehmen
nöthig haben.
Dafs die Ankunft des Messias durch die Erschei-
‘nung eines aufserordentlichen Sterns verkündigt und
verherrlicht sein werde, ist ein alter Glaube unter den
Juden, der sich zunächst auf die Worte Bileams im
vierten Buch Mosis gründet '): ,Ich sehe ihn, aber
„noch nicht jetzt; ich schaue ihn, aber nicht nahe.
„Es tritt hervor ein Stern aus Jakob; es erhebt sich
„ein Scepter” (vaw schebet, eigentlich eine Ruthe,
nach der aramäischen Bedeutung des Worts ein Ko-
met) „aus Israel, und wird zertrüämmern die Gren-
„zen Moabs und zerschmettern alle Kinder Seths.’’
So verschieden auch die Stelle von den jüdischen Aus-
legern erklärt wird, so stimmen doch fast alle darin
überein, dafs sie vom Messias zu nehmen sei. Häufig
ist daher in rabbinischen Schriften vom Stern des
Messias die Rede, wenn gleich immer nur in ganz
1) XXIV, 17.
CHRISTLICHE VÖLKER. 409
allgemeinen Ausdrücken, wie in den von Hrn. Münter
citirten Büchern Sohar und Pesikta Sotarta, die zu-
nächst den Zeiten nach Christi Geburt angehören 71.
Nannte man doch den Anführer der Juden in ihrem
Empörungskriege unter Hadrian, von dem man die
Wiederherstellung des. unterdrückten Volks erwartete,
Bar Cochba, Sohn des Sterns, was man nach-
mals, als man sich getäuscht sah, in Bar Kosiba,
Lügensohn, verwandelte?). Der einzige, so viel mir
bekannt ist, der von einer bestimmten Constellation,
und zwar von der Conjunction. des Jupiter und Saturn,
redet, ist der ziemlich spät lebende Abarbanel, in
dessen Aeufserungen jedoch Spuren einer alten Tradi-
tion nicht zu verkennen sind. „Alle Veränderungen `
„der sublunarischen Welt,” sagt er’), „hangen nach
„der Meinung der Sternkundigen von dem veränder-
„lichen Stande der Planeten ab, und gerade die wich-
„tigsten werden durch die Zusammenkünfte des Jupiter
„und Saturn bedingt.” Dann spricht er von den be-
reits erwähnten Trigonen und den verschiedenen Perio-
den der Zusammenkünfte, die bald mehr, bald weniger
Einflufs auf die Weltbegebenheiten äufsern sollen. In
‘) Sohar zu Exodus Th.U, Bl.7,S.2 und Bl.8, S ti und 2;
zu Numeri Th. III, Bl. 212, S. 2. Pesikta Sotarta Bl. 58, Col. 1.
Aehnliche Aeufserungen finden sich im Midrasch debarim rabba
Bl. 287, S.2 und im Buche Chen tob des Rabbi Tobias Halevi
Bl.280,S.1. Diese Nachweisungen verdanke ich Hrn. Auerbach.
2) S. Hrn. Münter’s gelehrte Schrift: Der jüdische Krieg
unter den Kaisern Trajan und Hadrian. Altona und‘
Leipzig 1821, 8.
3) S. 83 ff. seines Commentars über den Daniel, betitelt
Maajne haschuah, Quellen des Heils (Amsterdam 1547, 4).
=
410 Technische Chronologie.
welcher Gegend des Thierkreises die einflufsreichsten
Conjunctionen eintreffen, könne nur die Erfahrung
entscheiden. Keine sei wichtiger gewesen, als die,
welche sich im Jahr 2365 der Schöpfung, drei Jahre
vor Moses Geburt, in den Fischen zugetragen habe.
Durch fünf kabbalistische Gründe sucht er darzuthun,
dafs die Fische die eigentliche Constellation der Israeli-
ten seien. Dann wird eine Uebersicht der vornehm-
sten Weltbegebenheiten mit Anführung des Orts einer
jeden Conjunction gegeben. Am Schlufs heifst es: ‚‚Vor
„Kurzem (im Jahr 5224 der Schöpfung oder 1463 un-
„serer Aere) trat wieder eine der wirksamsten Zusam-
„menkünfte beider Planeten in den Fischen ein, und
„es ist nicht zu bezweifeln, dafs sie jener zur Zeit des
„Moses gesehenen gleich sein und die Geburt des
‚„‚ göttlichen Mannes, des Messias, herbeiführen werde;
„denn die dermalige Lage der Juden ist ganz der ähn-
„lich, in der sie sich zur Zeit jener Conjunction in
„Aegypten befanden. Ueberall auf der pyrenäischen
„, Halbinsel — wo der Verfasser lebte — sind Judenverfol-
„gungen. Mithin mufs auch noch in dieser Periode
„der Conjunction die Erlösung erfolgen.”
Knüpften nun, wie man wohl annehmen kann,
die Magier ähnliche Ideen an eine Conjunction der bei-
den obern Planeten in den Fischen, so erklärt sich alles
ganz natürlich, und der Stern, der ihnen leuchtete,
wird zur hellen Fackel für den Chronologen.
Hiernach zählte also die Aera vulgaris nicht, wie
man schon längst angenommen, vier, sondern sechs
Jahre zu wenig. Dieses Ergebnifs darf wol ein sehr
wahrscheinliches genannt werden. Liefse es sich aber
auch bis zur mathematischen Evidenz erheben, so wird
CHRISTLICHE VÖLKER. 4114
es doch niemand einfallen, eine Aenderung unserer
christlichen, in alle unsere Verhältnisse so innig vèr-
flochtenen, Aere für wiinschenswerth, ja nur für mög-
lich zu halten. Seitdem nach Scaliger’s Vorgange
Sethus Calvisius und Antonius Pagi in ihren
grofsen chronologischen Werken *) einem jeden christ-
lichen Jahr durch. Vergleichung mit dem Sonnen-,
Mond- und Indictionscirkel und mit den von den Ge-
schichtschreibern aufgezeichneten Sonnen- und Mond-
finsternissen, seinen eigenthümlichen Stempel aufge-
drückt haben, kann wol noch über das Jahr einer
_ einzelnen Begebenheit gestritten, aber die ganze Jahr-
rechnung nicht weiter verschoben werden. Schwerlich
wird selbst Sanclemente’s Vorschlag, die rectificirte
Aere, die er nach Pius VI, unter dessen Pontificat er
sein grofses Werk vollendet hat, Pia genannt wissen
will, wenigstens auf Denkmälern und in Urkunden
neben der sechs Jahre weniger zählenden Vulgaris zu
nennen, bei irgend jemand, der den Werth einer festen
Jahrrechnung zu würdigen weifs, Eingang finden.
Jahre vom Tode Christi gezählt kommen nur
ein paarmahl in den Urkunden des Mittelalters vor,
auf eine Weise, welche deutlich zeigt, dafs man an
diese Epoche keine eigentliche Jahrrechnung geknüpft
hat. Von dreien bei Du Cange’) ist die erste also
1) Jener in seinem Opus chronologıcum (2,378), dieser in sei-
ner Critica historico-chronologica in Annales ecclesiasticos Ba-
ronii, der erste Band Paris 1689, die drei letzten Genf 1705, fol.
Das Ganze 1727 noch einmahl an letzterm Orte in vier Folio-
bänden.
2) Glossar. v. annus col. 461.
412 Technische Chronologie.
datirt: ctum est hoc anno ab Incarnatione Do-
mini MLXII, a Passione MXXIX. Man sieht, dafs
hier Christi Leiden in das 33ste Jahr seines Lebens
gesetzt wird. In der zweiten ist von 32 und in der
dritten von 34 Jahren die Rede. Ohne Verbindung
mit dem Jahr ab Incarnatione findet sich anno
a Passione in einer von Du Cange und Ma-
billon') citirten Urkunde Theobald’s, Grafen von
Champagne: Data F. Idus Ianuarü, indictione FT,
anno a Passione Domini MLXX XIII, regni autem Phi-
lippi XXIII. Das 23ste Regierungsjahr Philipp’s I von
Frankreich und die sechste Indiction bringen dieses Do-
cument entschieden in das Jahr 1083 der christlichen
Aere. Entweder ist hier also a Passione irrig für
ab Incarnatione gesetzt, oder es wird, auf eine ganz
ungewöhnliche Weise, mit a Passione das vom Oster-
fest gezählte Jahr ab Incarnatione bezeichnet. In
diesem Fall müfste man, da die Urkunde vom 9. Ja-
nuar datirt ist, annehmen, dafs nach Analogie des cal-
culus Pisanus das Jahr 1083 unserer Aere vom vorher-
gehenden Osterfest gerechnet wäre.
Da, wie man hieraus sieht, die schwierige Frage,
in welches Jahr der Aera vulgaris Christi Tod zu setzen
ist, für die technische Chronologie kein besonderes In-
teresse hat, so könnte sie hier füglich ganz unberührt
bleiben. Indessen wird vielleicht der eine oder andere
meiner Leser zu sehen wünschen, was sich aus dem
wahrscheinlichen Geburtsjahr Christi wahrscheinliches
für sein Todesjahr folgern läfst. Bekanntlich ist über
keinen Punkt der Chronologie so viel geschrieben wor-
+) De re diplom. II, 23, 16.
CHRISTLICHE VÖLKER. 413
den, als über diesen. Ich würde die mir gesteckten
Grenzen weit überschreiten müssen, wenn ich auf die
Litteratur dieser Schriften eingehen wollte, und be-
gnüge mich.daher, auf Hın. Paulus Commentar
über die drei ersten Evangelien‘) und auf Hrn.
Wurm’s astronomische Beiträge zur genäher-
ten Bestimmung des Geburts- und Todesjahrs
Jesu?) zu verweisen. Letztere wird niemand ohne Ach-
tung für die Gelehrsamkeit und Umsicht ihres Verfassers
aus der Hand legen.
Der Abt Sanclemente hat seinem grofsen, ın
Deutschland, wie es scheint, noch wenig bekannten
Werke über die Aera vulgaris eine Exercitatio chro-
nologica de anno dominicae passionis angehängt, die
meines Erachtens das gründlichste und consequenteste
ist, was über diesen Gegenstand geschrieben worden.
Ich glaube daher hier nichts angemesseneres thun zu
können, als seinem Gange prüfend zu folgen.
Bei den römischen Kirchenscribenten findet sich
überall die Notiz, dafs Christus unter dem Consulat
der beiden Gemini, des C. Rubellius und C. Fu-
fius, d.i. im Jahr 782 d. St. oder 29 unserer Aere,
gelitten hat. Zuerst kommt sie beim Tertullian vor,
der sich also ausdrückt °): Quae passio perfecta est sub
Tiberio Caesare, Coss. Rubellio Gemino et Fufio *) Ge-
1) Th. II, S. 762 fr.
2) Bengel’s Archiv für die Theologie und ihre neuste
Litteratur, Band I, St. 14 und 2.
3) Adv. Iudaeos e. 8.
4) Im Text steht Rufio, wofür sich auch Furio und Fusio
findet. Nach Denkmälern ist die richtige Lesart Fufio.
414 Technische Chronologie.
mino, mense Martio, temporibus paschae, die VIII. Ca-
lendarum Aprilium, die prima azymorum, quo agnum
ut occiderent ad vesperam a Moyse fuerat praeceptum.
Zugleich wird bemerkt: Huius (Tiberii) quinto decimo
anno imperii passus est Christus, annos habens quasi
XXX cum pateretur. Lactantius stimmt ‚hiermit
überein, indem er Christi Leiden ins funfzehnte Jahr
des Tiberius und zugleich ins Consulat der beiden Ge-
mini setzt‘). Sulpitius Severus, der unter dem
Consulat des Stilico, 400 n. Chr., schrieb, sagt ?): Do-
minus crucifixus est Fufio Gemino et Rubellio Gemino
Coss., a quo tempore usque in Stiliconem Consulem
sunt anni CCCLXXII. Das Jahr 372, von diesem
Consulat rückwärts gerechnet, führt richtig auf das der
beiden Gemini, wenn wir es nur für ein laufendes
nehmen. Beim Augustinus, dessen Zeugnifs hier
von besonderem Gewicht ist, heifst es’): Mortuus est
Christus duobus Geminis : Consulibus octavo Calendas
Aprilis. Prosper drückt sich in seinem Chronicon
also aus‘): Quidam ferunt anno octavo decimo Ti-
berü Iesum Christum passum, et argumentum eius rei
ex evangelio assumunt Ioannis, in quo post AV Ti-
berii Caesaris annum triennio Dominus praedicasse in-
telligatur. Sed- quia usitatior traditio habet, Dominum
nostrum XV anno Tiberii Caesaris duobus Geminis Con-
sulibus crucifixum, nos, sine praeiudicio alterius opini-
t) Instit.l. IV. c. 10. Vergl. De mort. persee. c. 11.
ay Hit LI c. 40.
3) De civ. Dei 1. XVIIL gegen den Schlufs.
‘) Eigentlich in der dritten Bearbeitung desselben. S. Buche-
vius de doctr: temp. p. 212.
CHRISTLICHE VÖLKER. 415
onis, successionem sequentium consulum a supradictis
consulibus ordiemur iuxta hanc traditionem. Victo-
rius nennt dieselben Consuln, sowohl im Anfange sei-
nes Kanons, als in seinem Prologus, Er schiebt sie aber
um ein Jahr zurück, vermuthlich absichtlich (2, 279),
wobei ihm die schwankende Consularrechnung der spä-
tern Zeit zu Statten kam.
Nirgends finden wir in den ersten fünf Jahrhun-
derten unserer Zeitrechnung Christi Tod an andere
Consuln als die beiden Gemini geknüpft, es sei
denn bei dem Griechen Epiphanius. Die griechi-
schen Kirchenväter waren im Allgemeinen mit der
Reihenfolge der römischen Consuln wenig bekannt und
pflegen daher auch selten die Jahre nach ihnen zu be-
zeichnen. Clemens Alexandrinus nennt zwar nicht
das Consulat der Gemini, aber doch das funfzehnte Jahr
des Tiberius als das Todesjahr Christi‘). Eben so
der Chronograph Iulius Africanus beim Hierony-
mus "li: Macedones regnaverunt annis trecentis; at-
que exinde usque ad annum quintum decimum Tiberii
Caesaris, quando passus est Christus, numerantur anni
sexaginta. Da August am 19ten des nach ihm be-
nannten Monats (1, 148) im Jahr 767 d. St. starb, so
geht das funfzehnte Regierungsjahr des Tiberius vom
19. August 781 bis dahin 782. Es bestimmt also eben
das Passah, das durch das Consulat der beiden Gemini
bezeichnet wird.
a Tleyrexaudendty Ereı Tißeplou xal mevrexaudexdrw Adyovsou (soll
offenbar heifsen, noch 15 unter August gerechnet) ovrw mANpaDV-
eat md zpidxovra Zeg Zug od Zea äer, Strom. I. p. 147.
2) In cap. IX Danielis. Die Worte sind aus dem. fünften
Buch seines grofsen chronologischen Werks übersetzt.
416 Technische Chronologie. `
In dieser constanten Angabe nun sieht Sancle-
mente ein historisches durch Ueberlieferung fortge-
pflanztes Factum. Warum sollte auch nicht durch
Pontius Pilatus, der im Todesjahr des Tiberius,
790 d.St., seines zehn Jahre lang verwalteten Land-
pflegeramis entsetzt nach Rom zurückkehrte '), oder
durch die Apostel Petrus und Paulus, die bekannt-
lich daselbst den Märtyrertod starben, oder auf sonst
einem Wege die bestimmte Kunde von dem Todesjahr
Christi in den Occident gekommen sein und sich bis
auf Tertullian, Lactantius und Augustinus er-
halten haben? Auch stimmt die Notiz ganz gut zu
dem oben nach Wahrscheinlichkeit ermittelten Geburts-
jahr Christi.
Der Evangelist Johannes gedenkt?) zweier Pas-
sahfeste, als auf Christi Lehramt treffend. Ist auch
noch unter einem. dritten Feste, das er nicht so be-
stimmt bezeichnet), das Passah gemeint, so hat Chri-
stus wenigstens drei volle Jahre vor dem letzten, an
welchem er litt, zu lehren angefangen.: Starb er also
im Jahr 782 d. St., so mufs er um den Anfang des
Jahrs 779, vielleicht schon 778, von Johannes getauft
sein. Er befand sich damals in seinem 3isten Le- _
bensjahr, und übereinsiimmig hiemit sagt Lucas‘):
Kal aùros 7» d "Inoods wos fräi rpidxovra, dpxomevos,
„Jesus war, als er (zu lehren) anfing, etwa dreifsig
„Jahr alt," |
1) Iosephi Antiqq. XVII, 4, 2.
”) I,13 und VI, 4.
elek, A.
‘) Dt, oa.
CHRISTLICHE VÖLKER. ` 417
Man hat nun aber in alten, so wie in neuern
Zeiten bei dem Jahr 782 defshalb grofse Schwierigkei-
ten gefunden, weil Lucas im Anfange seines dritten
Kapitels das funfzehnte Jahr des Tiberius ausdrück-
lich als dasjenige nennt, wo Christus, von Johannes ge-
tauft, zu lehren begann. Eusebius, der dem Lehr-
amt eine Dauer von nicht vollen vier Jahren beilegt +),
glaubte daher schon Christi Tod ins neunzelnte
Jahr des Tiberius, also in das Jahr 786 d. St., brin-
gen zu müssen ?). Die neuern Chronologen stimmen
ihm meistens in so fern bei, dafs sie sich für ein spä-
teres Jahr als das funfzehnte erklären, wenn sie sich
gleich, bald auf dieses, bald auf jenes Moment der Un-
tersuchung mehr Gewicht legend, über das eigentliche
Todesjahr nicht vereinigen können.
Eusebius war um so geneigler, Christi Leiden
in das Jahr 786, das vierte der 202ten Olympiade, zu
setzen, weil er bei Phlegon von Tralles, einem Chro-
nikenschreiber des zweiten Jahrhunderts, und anderswo
die Notiz fand, dafs sich in dieser Olympiade eine grofse
mit einem Erdbeben begleitete Sonnenfinsternifs
ereignet habe, die er zur Erklärung und Bestätigung
der nach den Evangelisten bei Christi Tode Statt ge-
fundenen Finsternifs benutzen zu können glaubte. Er
bedachte nicht, dafs die Juden ihr Passah immer zur
Zeit des Vollmondes feiern, und dafs eine (astrono-
1) oi Dec Terpaieng zët mob cwripoç yuav dudaoxahlas xpovoç.
Hist. eccl.1,10.
2) Chronicon Vol.II. p.264 nach dem armenischen Text. Hie-
ronymus nennt in seiner lateinischen Uebersetzung das acht-
zehnte Jahr des Tiberius.
U. | [27]
418 Technische Chronologie.
mische) Sonnenfinsternifs nur zur Zeit des Neumondes
eintreten kann ').
Man hat, um jener allerdings erheblichen Schwie-
'rigkeit auszuweichen, verschiedene Wege eingeschlagen. `
Clemens Alexandrinus, der, wie wir gesehen ha-
ben, mit den Römern Christi Tod ins funfzehnte Jahr
des Tiberius setzte, nahm, offenbar um damit die Zeit-
bestimmung beim Lucas nach Möglichkeit zu vereini-
gen, an, dafs sein Lehramt nur ein Jahr gedauert habe,
welcher Meinung auch andere Kirchenväter gewesen
sind. Allein die zwei oder drei von Johannes erwähn-
ten Passahfeste begünstigen diese Ansicht nicht.
Einige Neuere haben, um Christi Taufe in das
funfzehnte Jahr des Tiberius und bei einem dreijähri-
gen Lehramte dennoch seinen Tod in das Jahr 782 d. St
bringen zu können, die Hypothese aufgestellt, Lucas
habe die Jahre des Tiberius von einem frühern Zeit-
punkte als dem Tode des August gezählt, nämlich vom
Jahr 764 oder 765 d. Bt. wo er durch einen Beschlufs
des Senats zur Theilnahme an der Administration der
Provinzen gelangte "1. Allein er wurde dadurch nicht
Mitregent in dem Sinn, dafs seine Regierung von die-
ser Epoche an gerechnet werden konnte"). Nirgends,
weder bei Schriftstellern noch auf Münzen, findet sich
eine Spur einer solchen Zählungsweise.
1) Hr. Wurm hat sich das Verdienst erworben, diesen viel-
besprochenen Gegenstand mit Hülfe des Calculs aufzuklären und
gefunden, dafs sich in der 202ten Olympiade nur eine grofse in
Vorderasien sichtbare Sonnenfinsternifs ereignet hat, nämlich am
24: November des Jahrs 782 d.St. oder 29 n. Chr.
?) Buet, Tib. c.21 verglichen mit Velleius Hist. I, 121.
°) Man vergleiche Sanclemente p. 513.
CHRISTLICHE VÖLKER. 419
Da sich nun, sagt Sanclemente, diese Hypo-
these nicht durchführen läfst, so bleibt, um die mit
dem Consulat der beiden Gemini verbundene Tradition
aufrecht zu erhalten, nichts weiter übrig, als die An-
sicht, die schon Tertullian, Clemens, Lactan-
tius und Iulius Africanus gehabt haben müssen,
dafs die Zeitbesiimmung èy Zoe mevreruuderdrw TAG Nye-
povas Tıßeplov Kalsapos, myepovevovrog Tlovriov Dären Tis
Ievöalas u.s. w., womit Lucas sein drittes Kapitel
anfängt, nicht, wie es der grammatische Zusammen-
hang der Worte mit sich bringt, auf den an Johannes
den Täufer ergangenen Ruf, sondern auf Christi Lei-
den und Tod gehen soll. Er bemüht sich, diese auf
den ersten Blick paradoxe Meinung über allen Zweifel
zu erheben, Lucas erzähle, eben so wie Matthäus
und Marcus, nur die Geschichte des letzten Lebens-
jahrs Christi von dem Zeitpunkte an, wo sein Vorläu-
fer Johannes eingekerkert und hingerichtet wurde ').
Was er vorausschicke, sei ein ganz summarischer Be-
richt über Johannes, vom Anfange seines Predigtamts
bis zu seiner Hinrichtung. Letztere sei der eigentliche
terminus a quo, mit welchem er seine Erzählung be-
ginne und auf die daher auch jene Zeitbestimmung
bezogen werden müsse. Was Sanclemente zur Be-
gründung dieser Meinung über die einzelnen von Lu-
cas angegehenen chronologischen Merkmale, besonders
über das Hohepriesteramt des Kaiphas, beibringt, mufs
ich der Kürze halber übergehen. Ich bemerke nur noch,
dafs er vor dem 2y&vero im zweiten Verse einen Punkt
1) Eine Bemerkung, die schon Eusebius gemacht hat. Hist.
eccl. III, 24.
[27°]
420 Technische Chronologie.
gesetzt wissen will, wo dann freilich die ganze Zeitbe-
stimmung wie in der Luft schweben würde. Ueber
die Zulässigkeit dieser vermittelnden Ansicht will ich
dem Urtheil der Exegeten nicht vorgreifen.
Es gibt noch einige anderweitige Zeitcharaktere, die
bei dieser Untersuchung zu berücksichtigen sind, und es
fragt sich, ob und wie sie sich mit dem Consulate der
beiden Gemini vereinigen lassen. Christus starb nach
der ausdrücklichen Versicherung sämmtlicher Evange-
listen an der Hapaozeun, dem Tage vor dem Sabbath,
also an einem Freilage, und zwar, meiner oben (1,515)
ausgesprochenen Ueberzeugung nach, an.dem Tage des
jüdischen Passahmahls, dem 14. Nisan. Dieses soll nun
nach Tertullian’s und Augustin’s oben. beige-
brachten Zeugnissen der VIII. Cal: Aprilis oder 25. März
gewesen sein '). Jetzt, wo die Juden, in der Zerstreuung
lebend, ihr Osterfest ceyklisch bestimmen, feiern sie das-
selbe allerdings nicht selten schon in den letzten Ta-
gen des März. Aber zur Zeit Christi, wo sie, noch
auf heimathlichkem Boden weilend, am 16. Nisan ihr
Omer darzubringen hatten, kann das Passah unmöglich
mit dem Frühlingsäquinociium gleichzeitig gewesen sein,
weil nach allen Berichten der Reisebeschreiber die Gerste
in Palästina nicht früher als etwa vierzehn Tage nach die-
sem Zeitpunkte zu reifen anfängt (1,487). Der 25.März
kann also nicht für ein historisches Datum gelten.
Dafs die ersten Christen den Tod des Erlösers auf den
Tag setzten, an den Cäsar die Frühlingsnachtgleiche ge-
1) Schon in den gewifs sehr alten Actis des Pilatus oder
dem Evangelio Nicodemi findet sich dieses Datum genannt.
Fabricii Cod. Apocr. Novi Test. P.I. p. 298.
CHRISTLICHE VÖLKER. 421
knüpft hatte (2,143), ist leicht zu erklären; es war
ihnen der Tag seiner Menschwerdung und zugleich der
Schöpfung (2,279) '). Wollten wir aber auch wirk-
lich die Möglichkeit einräumen, dafs er am 25. März
gestorben sein könnte, so kann es wenigstens nicht im
Jahr 782 d.St. geschehen sein, da der Mond damals
im letzten Viertel war, mit welchem sich das Passah
auf keine Weise zusammenbringen läfst. Was San-
clemente von gewissen Cykeln sagt, nach denen die
Juden ihr Osterfest zur Zeit Christi auf eine so auf-
fallend unrichtige Weise bestimmt haben sollen, ver-
dient gar keine Beachtung. Es ist überhaupt nicht
wahrscheinlich, dafs sie schon damals Cykel gebrauch-
ten (1,571); war dies aber auch wirklich der Fall, so
geht doch aus dem ganzen Wesen des Festes hervor,
t) Ob sich nicht vielleicht der 25. März aus den ältesten
römischen Östercykeln herschreiben möchte? Wenn man die
112jährige Periode des Hippolytus, die mit dem Jahr 222
unserer Zeitrechnung begann (2,216), bis zum Jahr 29 oder
782 d. St zurückführt, so ergibt sich das 32ste Jahr derselben
oder das letzte eines 46jährigen Cyclus. In diesem trifft aber
die Östergrenze oder der Vollmond allemahl auf den VII. Cal.
Aprilis (2, 215), und wirklich steht auf der Cathedra beim letz-
ten Jahr des zweiten Cyelus das Wort mados, das offenbar auf
Christi Leiden gehen soll, so dafs wir hierin noch ein Zeugnis
mehr für das Consulat der beiden Gemini haben. Entweder
sanctionirte also Hippolytus den 25. März, den er schon vorfand,
oder er folgerte ihn aus seinem unrichtigen Cyclus und brachte
ihn so erst auf die Bahn. Ersteres ist jedoch wahrscheinlicher.
Auch der unrichtige 84jährige Ostercyclus der Lateiner leitet auf
diesen Tag. Im 68sten Jahr desselben, das rückwärts gerech-
net dem Jahr 29 der christlichen Aere entspricht, trifft der
Ostertag auf Sonntag den 27. März (2,251), also der Charfreitag
auf den 25sten.
422 Technische. Chronologie.
dafs eine Verschiebung desselben um ein volles Mond-
viertel nicht Statt gefunden haben könne.
Im Jahr 782 d. St. unter dem Consulat der bei-
den Gemini trat die Conjunction des Aprils nach mei-
ner Berechnung am 2ten um 7 U. 47’ Abends mitl.
jerusalemmer Zeit ein. Dieser Neumond allein kann
das Passah bedingt haben. Während des zweiten Tem-
pels bestimmten die Juden die Anfänge ihrer Monate
in der Regel noch vermittelst der ersten Phase (1,512).
Der Nisan kann also hiernach frühstens am 3. April
begonnen haben, und so träfe der Anfang des 15. Nisan,
unmittelbar vor welchem sie das Osterlamm afsen (1,496)
auf den 17. April, einen Sonntag. Sollen sie daher es
schon am.Freitage genossen haben, so mufs eine Ver-
schiebung des Nisan von zwei Tagen angenommen wer-
den, und eine solche. ist wohl denkbar, sei es, dafs
trübe Witterung die Beobachtung der ersten Phase ge-
hindert und eine willkührliche Bestimmung derselben
veranlafst hatte, oder dafs wirklich ein Cyclus ge-
braucht wurde, den man, so oft er sich merklich ver-
schob, nach der Phase rectificirte. Aber eine Verschie-
bung von zwei Tagen, bei der das Fest noch immer in
der Nähe des Vollmondes gefeiert wurde, kann man
noch keine besonders merkliche nennen. Es scheint
demnach der Wochentag, an welchem Christus dem
Evangelio zufolge gestorben ist, der Meinung gerade
nicht entgegenzustehen, dafs sein Tod in das Consulat
der beiden Gemini gehört.
Schon lange vorher, ehe an unsere jetzige christ-
liche Aere gedacht wurde, war auf der pyrenäischen
Halbinsel, in Afrika, so weit es den Vandalen, Sueven
und Alanen gehorchte, und im südlichen Frankreich
CHRISTLICHE VÖLKER. 423
eine eigenthümliche Jahrrechnung im Gebrauch, die
man gewöhnlich die spanische nennt. Auf Denk-
mälern und bei Schriftstellern führt sie den Namen
Aera oder Era, der als Nomen appellativum auf alle
übrigen Jahrrechnungen übergegangen ist. Ihre Epoche
gehört in das Jahr 746 d. St. Rom (nach varronischer
Rechnung) oder 38 v.Chr., so dafs man von ihrer
Jahrzahl 38 abzuziehen hat, wenn man sie auf unsere
christliche reduciren will ').
Vor Eutstehung des Reichs der Westgothen in Spa-
nien (415 n. Chr.) findet sich nirgends eine Spur von
ihr. Zwar sind ein paar früher daselbst gehaltene Con-
cilien nach den Jahren der Era datirt, das eliberitanische
vom Jahr 305 und das toletanische vom Jahr 400; allein
bei näherer Untersuchung zeigt sich, dafs die Jahre der
Era erst späterhin von gothischen Abschreibern hinzu-
gefügt sind. Mit Sicherheit kommt sie zuerst in einer
Grabschrift vor, die an einem Thore von Lebrija, einer
Stadt im Königreiche Sevilla, angebracht ist und in das
Jahr 465 n. Chr. gehört. Sie lautet also: Alexandria
clarissima femina wixit annos plus minus XXV, re-
cessit in pace decimo Cal. Ianuarias era DIII. Bei
Scaliger, der diese Inschrift anführt’), finden sich
noch mehrere ähnliche aus dem fünfien und sechsten
Jahrhundert. In allen steht era.
Der älteste Chronograph, der nach ihr rechnet, ist
meines Wissens der in der ersten Hälfte des siebenten
Jahrhunderts lebende Isidorus, Bischof von Sevilla.
1) Man vergleiche die oben (2, 375) eitirte Stelle des Bischofs
Iulianus von Toledo.
?) Emend. temp.1.\. p. 446.
424 ‚Technische Chronologie.
Zwar wird sie schon zweimahl in der bis zum Jahr 468
reichenden Chronik des Idacius, Bischofs von La-
mego, erwähnt‘), jedoch nur in der einzigen Hand-
schrift, deren sich Sirmond bedient hat; die andern
Handschriften haben sie nicht, so dafs sie erst von
späterer Hand hinzugefügt zu sein scheint. Isidor
also gebraucht sie, und zwar in seiner chronikenmäfsig
abgefafsten Historia Gothoruni °). Gleich anfangs führt
er ein Factum mit der Zeitbestimmung anno ante eram
conditam XII (50 v.Chr.) an. Nachher bezeichnet er
das Jahr immer mit era, z. B.°): Era CDXLVTII anno
imperi Arcadii XV Alaricus in vindictam sanguinis
suorum adversus Romam proelium gessit, obsessamque
impetu, igne, gladiis irrumpit, sicque urbs, cunctarum
gentium wictrix, Gothicis triumphis wicta succubuit.
Schon früher mufste sie in Spanien die gesetzliche
sein. Sämmlliche daselbst unter den gothischen Königen
gehaltene Concilien vom tarraconensischen (516 n. Chr.)
an, sind nach ihr datirt. Auch in den südlichen Pro-
vinzen Frankreichs, so weit sie von den Westgothen
beherrscht wurden, war ste im‘Gebrauch. Noch das
Concilium von Arles vom Jahr 813 n.Chr. ist nach
ihr datirt *)... Vom neunten Jahrhundert an findet sie
sich in der Regel mit unserer christlichen Zeitrech-
nung zusammengestellt. Die Jahre beider, Aeren neh-
men immer zugleich ihren Anfang.
+) S.10 und 40 der sirmondschen Ausgabe (2, 361).
2) Vol. VII der neuen Ausgabe seiner Werke von Arevalo.
3) 8.113.
+) Mansi Collect. Concil. Tom. XIV, col. 57.
CHRISTLICHE VÖLKER. 425
Auch die in Spanien lebenden arabischen Schrift-
steller datiren nicht selten nach der spanischen Aere 711.
Sie heifst bei ihnen All zf tarich el-safar (aera sa-
pharensis). Casiri leitet diese Benennung von dem
hebräischen Worte ED sefarad her, das beim Pro-
pheten Obadias v.20 von einer unbekannten Gegend
gebraucht wird, wo israelitische Deportirte lebten, und
von einigen hebräischen Auslegern auf Spanien gedeu-
tet worden ist ?). Diese Etymologie ist weit hergeholılt.
Das Wort scheint vielmehr mit ‚so sefr oder sifr zu-
sammenzuhangen, das eigentlich die Null bezeichnet
(von einer Radix, die leer sein heifst), aber auch,
wie das daraus entstandene cifra, chiffre, Ziffer
der Spanier, Franzosen und Deutschen, für eine allge-
meine Benennung der Zahlzeichen wenigstens bei den
Arabern in Spanien gegollen haben mois, So wäre
denn tarich el-safar nur die Uebersetzurg des Worts
aera nach seiner einen gleich anzuführenden,
Ableitung.
Die Spanier fühlten endlich das Bedürfnifs, sich
in der Bezeichnung der Jahre dem übrigen EN an-
zuschliefsen. Zuerst verordnete das Concilium von Tar-
vagona im Jahr 1180, dafs in den öffentlichen Akten
nur die christliche Aere gebraucht werden solle’). In
+) S. Casiri Bibliotheca Escur. Vol.I. p.295. Dafs meh-
rere jüdische Gelehrte in Spanien sich gleichfalls der spanischen
Ge bedient haben, bemerkt Oluf Gerhard Tychsen in sei-
» Beurtheilung der Jahrzahlen in den hebräisch-
ee Handschriften (Rostock 1786, 8) p. 17 ff.
?) S. Hrn. Gesenius Handwörterbuch der hebr. Spr.
unter diesem Worte.
3) Mansi Collect. Concil. Tom. XXL, p. 471.
426 Technische Chronologie.
Arragonien bestand die spanische noch bis 1350 '), in
Valencia bis 1358 ?), in Castilien bis 1383 °), in Por-
tugal bis 1420 *). Seitdem kommt sie nirgends wei-
ter vor.
So viel über den Gebrauch dieser Aere. Was ihren
Ursprung und ihren Namen betrifft, so sind die Mei-
nungen defsfalls nicht wenig ‘getheilt. Ausführliche
und gründliche Untersuchungen darüber findet man in
den chronologischen Werken des Marques von Mon-
dejar°). |
Gewöhnlich nimmt man an, dafs sie dem August
zu Ehren von den Spaniern eingeführt sei, daher sie
‚ auch Aera Caesaris genannt wird. Sepulveda, der
in diese Ansicht eingeht °), glaubt, dafs Aera nichts
anderes sei, als annus erat Augusti, was man in
A.ER.A. abgekürzt habe. Er erinnert an die Namen
der Städte Caesaraugusta, Augustobriga, Eme-
rita Augusta und andere, die man nach diesem Kaiser
benannt habe, und findet es ganz natürlich, dafs auch
die Jahre nach ihm gezählt wurden, seitdem ihm‘ bei
+) Gurita Anales de Aragon, l. VII, c. 39.
2) Mariana Historia general de España, 1. XVII, c. 2.
3) Mariana 1. XVII, c. 6. Sepulveda de rebus gestis
Caroli V. 1.1. S20;
*) Ant. Caetano da Sousa Provas da historia genealo-
gica da casa Real Portugueza Tom. I. p.363. `
5) Obras chronologicas de Don Gaspar Ibanez de Segovia,
Peralta i Mendoza, Marques de Mondejar. Las publica Don
Gregorio Mayans i Siscar. Valencia 1744, fol. Wiedergedruckt
Madrid 1795.
°) In seiner kleinen Schrift De correctione anni mensium-
que Romanorum. Opera (Madrid. 1780,4) Vol. IV. p. 181.
CHRISTLICHE VÖLKER. 427
der Vertheilung des römischen Reichs unter die Trium-
virn unter andern Provinzen auch Spanien zugefallen
war. Allein die Aere nimmt mit ‘dem Jahr 716 d. St.
ihren Anfang, und Dio Cassius setzt die Theilung
in das Consulat des Domitius Calvinus und Asinius Pol-
lio, d.i. in das Jahr 714 '). Diese Ableitung des Worts
aera ist schwerlich mehr als ein Spiel des Witzes, be-
sonders da es fast nur mit einem schlechten e geschrie-
ben vorkommt.
Andere bringen den Krieg in Erinnerung, den Do-
mitius Calvinus in dem Jahr nach seinem Consulat,
also a. u. 715, mit den Cerelanern, einem an dem Fufse
der Pyrenäen wohnenden Volke, geführt bat 71. und
meinen, dafs die Proyinz Spanien erst nach ihrer völ-
ligen Beruhigung und Unterwerfung unter den Befehl
des Octavianus die Jahre nach ihm zu zählen ange-
fangen habe. |
Noch andere, wie Gerhard Johann Vossius’°),
wollen die Epoche der Aere mit der Einführung des
julianischen Kalenders in Spanien in Verbindung brin-
gen, und behaupten zuversichtlich, dafs dieselbe in das
Jahr 716 d. St. zu setzen sei, mit dessen 1. Januar die
Aere zu zählen beginnt. Alles dies sind aber nichts
weiter als Conjecturen.
Vor allen Dingen fragt sich, ob aera oder era ein
lateinisches Wort sei. Mehrere Kenner des Arabischen
haben hieran zweifeln wollen. Sie bringen es mit dem
1) Hist. Rom. 1. XLVII, c. 28.
2) Ebend. c. 42.
3) Etymol, ling. lat. v. aera.
428 Technische Chronologie.
arabischen — / arrach, datiren, in Verbindung, aus
welcher Radix >,,5 tarich entstanden ist, das für
Epoche, Aere, Chronologie und chronologische
Geschichte gebraucht wird. Jakob Christmann
behauptet geradezu '), dafs das Wort Aere erst mit
dem gleichbedeutenden tarich durch die Araber, also
nach 711 unserer Zeitrechnung, in Spanien in Umlauf
gebracht worden sei. Aus dem Obigen erhellet aber,
dafs er sich irrt, und dafs es nicht arabischen Ur-
sprungs sein könne, so sehr sich auch diese Etymologie
auf den ersten Blick empfehlen mag.
Die gewöhnlichste, schon beim Isidor vorkommende,
Meinung ist, dafs Era allerdings ein lateinisches Wort
sei, wenn man sich gleich über die Entstehung dessel-
ben nicht ganz einigen kann. Man pflegt es folgen-
dermafsen abzuleiten: zuerst sei aera, der Plural von
aes, unter andern für die einzelnen mit Zahlzeichen
kurz ausgedrückten Summen einer Rechnung gebraucht
worden. So in folgendem Fragment des Cicero beim
Nonius?): Quid tu soles, cum rationem a dispensa-
tore accipis, si aerua singula (die einzelnen Posten) pro-
basti, summam, quae ex his confecta sit, non probare?
Dann habe man, aber erst in sehr später Latinität,
das Wort in derselben Bedeutung als Singularis femi-
nini generis genommen °). Nonius sage an einer an-
1) In seinem chronologischen Commentar über das erste Ka-
pitel des Alfergani hinter seiner lateinischen Uebersetzung des-
selben (Frankf. 1590, 8) S. 361.
2) II, 48.
`) Was auch mit andern Wörtern geschah, z. B. mit bi-
blia, ae, für biblia, orum.
CHRISTLICHE VÖLKER. 429
dern Stelle t): Aera numeri nota, und Rufus Festus
im Anfange seines Breviarii rerum gestarum populi Ro-
mani: Morem secutus calculonum, qui ingentes summas
aeris brevioribus exprimunt, res gestas signabo non
eloquar?). Beim Epaphroditus und Vitruvius
Rufus, zweien spät lebenden Gromatikern, finde sich
aera für die bei einer Rechnung gegebene Zahl ge-
setzt’), und Isidor nehme era geradehin für Zahl‘),
zu einer Zeit, wo, wie Vossius‘) sagt, diphthongi
iam in desuetudinem abire coeperunt, praesertim in
Hispaniis, Africa aliisque terris longius ab urbe dissi-
tis. Hieraus sei dann endlich der chronologische Ge-
brauch des Worts entstanden, den Isidor auf folgende
Weise erklärt "1: Era singulorum annorum constituta
est a Caesare Augusto, quando primum censum exegit
ac Romanum orbem descripsit. Dicta autem era ex
eo, quod omnis orbis aes reddere professus est rei-
publicae.
Was Isidor hier von einem Census des römi-
schen Volks unter August sagt, der zur Entstehung der
1) D.A. In dem Fragment des Lucilius, auf das er sich
beruft, ist aera offenbar der Plural.
2) Einige Handschriften lesen aere breviori, was auch Ha-
vercamp in seine Ausgabe aufgenommen hat.
3) Salmasii Zxereitt. Plin. p. 483.
" Etym. VI, 15. Sehr häufig finden sich in spanischen Schrif-
ten des Mittelalters die Kapitel der Bücher und Paragraphen
der Gesetze mit era bezeichnet. S. Du Çange Glossarium
v. aera.
’) A.a.0.
€) Etym.\, 36, wo die Note von Arevalo zu vergleichen ist.
Dasselbe wird de natura rerum c.6 wiederhohlt.
430 Technische Chronologie.
Era Anlafs gegeben, beruht auf einem Mifsverständ-
nisse, wozu die von ihm aufgestellte Etymologie des
Worts Anlafs gegeben haben mag. Nur so. viel ist
gewils, dafs era zu seiner Zeit und schon früher in
den Bedeutungen Zahl und Jahrrechnung ge-
stempelt war.
Ein sehr bemerkenswerther Umstand ist es, dafs von
der spanischen Aere, die doch schon im Jahr 38 v. Chr.
entstanden sein soll, so wie von ihrem Namen, vor den
Zeiten der Westgothen keine Spur wahrgenommen wird.
Man sollte doch meinen, dafs sich der Spanier Paulus
Orosius, der seine Geschichte im Jahr 417 n. Chr.
beendigte, sich ihrer bedient haben müfste, wenn er
sie vorgefunden hätte; allein er zählt nur nach Jah-
ren der Welt, deren er bis auf Christi Geburt 5199
rechnet '), zuweilen auch nach Olympiaden und Jahren
der Stadt Rom.
Man kann sich daher kaum des Gedankens erweh-
ren, den auch schon Mondejar gehabt bat 71. wenn
er ihn gleich bald wieder fallen läfst, dafs die spanische
Aere ursprünglich den Gothen eigenthümlich gewesen
und erst durch sie nach Spanien gebracht worden ist.
Unter dieser Voraussetzung wäre auch das Wort Era,
das sich nur auf eine gezwungene Weise zu einem latei-
nischen machen läfst, ungemein natürlich zu erklären;
denn es würde nun nichts anders sein, als das jera des
Ulfilas°), das jahr, year, aar, âr, der germani-
schen Sprachen. Wenn schon Isidor den Ursprung des
St Sieg La
2) Discurso I S.8.
"1 S. seinen Lucas II, 44; III, 1.
CHRISTLICHE VÖLKER. 431
Worts verkannt hat, so darf uns dies nicht befrem-
den. Die Westgothen machten sich sogleich nach ihrer
Niederlassung auf spanischem Boden die dortige Lan-
dessprache so ganz zu eigen, dafs sich in der heutigen
spanischen Sprache, deren Entstehung aus der lateini-
schen schon der Name Romance zu erkennen gibt,
verhältnifsmäfsig nur sehr wenige germanische Wörter
erhalten haben.
Was die Gothen im Jahr 38 v.Chr. veranlafst
haben mag, eine Aere zu gründen, wird sich bei un-
serer Unbekanntschaft mit ihrer ältern Geschichte kaum
muthmaßslich angeben lassen. Dafs unter den in Thra-
cien wohnenden Geten, die schon zu August’s Zeiten
eine gewisse Wichtigkeit erlangt haben mufsten, weil
derselbe nach Sueton ') eine Verschwägerung mit
Cotiso, ihrem Könige, beabsichtigte, die Gothen
begriffen, oder vielmehr beide Völker nur eins sind,
nehmen Procopius’), Iornandes°), Isidor‘*) und
andere an. Sollten nun vielleicht die Gothen ihre
Jahre von dem Zeitpunkte zu zählen angefangen ha-
ben, wo sie zuerst zu den festen Wohnsitzen gelang-
ten, in denen sie sich bis zur allgemeinen Bewegung
der Völker behaupteten?
Aufser den bisher gedachten, in den bürgerlichen
Gebrauch übergegangenen, Jahrrechnungen haben sich
im Occident einzelne Regenten und Schrifisteller eigen-
thümlicher Aeren bedient, die mit ihnen wieder er-
1) Aug. c. 63.
?) De bello Vand.1,2. De bello Gotthico T, 24.
3) De Getarum sive Gothorum origine et rebus gestis c.5 u.9.
"1 Hist. Gothor. im Anfange.
432 ` Technische Chronologie.
loschen sind. Um hier nur ein paar solcher Particu-
larären zu erwähnen, so fing Karl der Einfältige,
als er sich im Jabr 911 unserer Zeitrechnung des Kö-
nigreichs Lothringen bemächtigt hatte, mit 912 an, die
Jahre unter andern a largiore hereditate indepta
zu zählen. In Bouqueti’s Sammlung‘) finden sich
mehrere Urkunden von ihm, die von dieser Epoche
datirt sind. Gregorius Turonensis rechnet an ver-
schiedenen Stellen seiner Werke vom Tode — a tran-
situ — des heil. Martinus, Bischofs von Tours. In
seiner Historia Francorum °) knüpft er diese
Epoche, welche die katholische Kirche auf den 11. No-
vember setzt, an das Consulat des Atticus und Caesa-
rius, d. i. an das Jahr 397 n. Chr. Aber hiermit stim-
men die übrigen von ihm angegebenen Zeitcharaktere
nicht überein, weder das zweite Jahr des Honorius und
Arcadius, noch das 412te seit Christi Tode — a pas-
sione — noch der Sonntag, an welchem der Transitus
erfolgt sein soll. Nehmen wir Ferie und Datum als
zusammengehörig an, und verbinden damit zwei Stel-
len des Sulpicius Severus°), nach denen der Hei-
lige noch ein paar Jahre über jenes Consulat hinaus
gelebt haben mufs, so erhalten wir das Jahr 400, für
welches sich auch Franciscus Chifflet entscheidet 31.
1) Recueil des Historiens des Gaules et de la France,
Tom. IX. p. 544 ff.
2) 1.I.c.43. Vergl. seine Schrift De miraculis S. Martini
LS
°) Vita B. Martini c.23. Dial: DL, c. 15.
*) In seiner gelehrten Dissertatio de S. Martini Turonensis
temporum ratione (zugleich mit noch zwei andern Abhandlun-
gen), Paris 1676, 8.
CHRISTLICHE VÖLKER. 433
Petavius schwankt zwischen 400 und 401), und
Baronius will, aber gewifs irrig, 402°).
Wir wenden uns nun zu den Jahrrechnungen der
Christen des Orients.
Dahin gehört zuvörderst die seleucidische Aere,
die nach Auflösung des Reichs der Seleuciden, dem sie
die gesetzliche war, sich in vielen Städten Syriens be-
hauptete (1,446), und auch denen, die sich nach er-
langter Autonomie eigenthümlicher Jahrrechnungen be-
dienten, nicht fremd werden konnte, weil sie im ge-
genseiligen Verkehr ein bequemes Reductionsmittel für
alle darbot. -
Aus einer Stelle des Chronicon paschale (1,451)
läfst sich schliefsen, dafs in Syrien, wo wir von Ana-
tolius, Bischof von Laodicea, zuerst den 19jährigen
Cyclus zur Bestimmung des Österfestes angewandt fin-
den (2,226), bei der Festrechnung eben so die seleu-
cidische Aere gebraucht wurde, wie in Aegypten die
diocletianische und im Occident die christliche, und
dies bestätigt auch der dem sechzehnten Jahrhundert
angehörige, arabisch abgefafste, Computus ecclesiae An-
tiochenae, den Scaliger am Ende seines grofsen chro-
nologischen Werks mittheilt °). Dadurch blieb sie den
syrischen Christen geläufig, die sich ihrer, zugleich mit
ihren einheimischen Monaten (1, 430),. wenigstens im
kirchlichen Gebrauch (im bürgerlichen Verkehr rechnen
sie nach der Hedschra und nach arabischen Monaten)
1) Doctr. temp. XI, 41.
2) Annales ecclesiastici bei diesem Jahr. Martyrologium Ro-
manum unter dem 14. November.
3) Emend. temp. S. 107 f.
II. [28]
434 ‚Technische Chronologie.
noch jetzt bedienen. Carsten Niebuhr‘) sah in
einer nestorianischen Kirche zu Mosul das 2055ste Jahr
seit Alexander, in welchem sie erbaut war, mit
dem 1744sten n. Chr. verglichen, Dieses seleucidische
Jahr fing im Herbst 1743 an; die Kirche mufs also
in den ersten neun Monaten des Jahrs 1744 vollendet
worden sein °).
Auch kommt diese Aere nicht selten bei den natio-
nalsyrischen Kirchenscribenten vor. Man sehe die Aus-
züge aus denselben, die Joseph Simon Assemani
in seiner Bibliotheca orientalis gibt. Sie wird hier
entweder mit anno Graecorum oder mit anno regni
Alexandri bezeichnet.
Von dem doppelten Jahranfange des syrischen Jahrs
mit dem 1.September und 1. Oktober ist oben (1, 453)
gehandelt worden. Nach Abu’lfaradsch °) fingen
die Rüm (Byzantiner) seiner Zeit das Jahr mit jenem
Datum, die Syrer mit’ diesem an. Er selbst, als Syrer, _
rechnet vom 1. Thischri oder Oktober. In seiner syri- ‘
schen Chronik‘) vergleicht er den 10. Elul des
Jahrs 1587 der Syrer, den Tag, an welchem er dies
schrieb, mit dem 10. Elul des Jahrs 6785 der Byzan-
tiner. Die Reduction beider Aeren gibt mit Berück-
sichtigung der Verschiedenheit des Jahranfangs, auf die
1) Beschreibung von Arabien 8.111.
2) Es ist nicht nöthig, aus der Zusammenstellung beider Jahr-
zahlen mit Niebuhr den Schlufs zu ziehen, dafs die Aere mit
dem Jahr 311 v.Chr. angefangen habe. Es ist ohne Zweifel
von der gewöhnlichen seleucidischen die Rede, deren Epoche auf
den Herbst des Jahrs 312 v. Chr. trifft (1, 448).
°) Hist. Dynast. 1.VI. p. 98.
"1 8.4.
CHRISTLICHE VÖLKER. 435
er ausdrücklich aufmerksam macht, den 10. Septem-
ber 1276 n. Chr. Nach L’Art de vérifier les dates +)
fangen die Nestorianer und Jakobiten das Jahr noch
jetzt mit dem 4. Oktober, die syrischen Katholiken
hingegen mit dem 1. September an.
Die antiochenische Aere haben die griechisch
schreibenden Syrer Euagrius und Malelas gebraucht,
die nalionalsyrischen Schriftsteller nicht.
Die philippische Aere läfst sich bei keinem
Kirchenseribenten mit Sicherheit nachweisen, Nach
Stephanus Evodius Assemani?) hat sich ihrer
der Verfasser der Acta der heil. Theodota bedient,
wenn er als die Zeit des Märtyrertodes derselben den
Monat September des Jahrs 642 nennt. Zieht man
hievon 324, das Epochenjahr dieser Aere (1, 107), ab,
so erhält man 318, als das entsprechende Jahr nach
Christus, und dies ist, wie Assemani versichert, der
späteste und einzige Zeitpunkt, auf den sich, allen
Umständen nach, diese Begebenheit bringen läfst.
Die eben gedachten beiden syrischen Aeren, die
seleueidische und antiochenische, sind ihrem Ursprunge
nach keine christliche. Eine andere Bewandnifs hat es
mit der diocletianischen, die ihre Entstehung
1) Tom. I. p.45. Es ist verwirrend, wenn sich in der grofsen
chronologischen Tafel dieses Werks das erste Jahr unserer Zeit-
rechnung mit dem 313ten der seleueidischen Aere und mit dem
5509ten der byzantinischen verglichen findet. Jenes fing den
4. Oktober 4 n. Chr., dieses den 1. September 4 v. Chr. an.
Beide Zahlen gehören also nicht zusammen. Man mufs immer
das um 1 kleinere seleucidische Jahr nehmen, um die zusam- °
menstimmenden Jahre beider Aeren zu erhalten.
2) Acta Martyrum Tom. TI. p. 210 ff.
[28°]
436 Technische Chronologie.
höchst wahrscheinlich der Osterrechnung der Alexan-
driner verdankt (2,231). Ihre Epoche, der 29. Au-
gust 284 n. Chr., war, wie Calvisius richtig be-
merkt‘), ein Neumondstag, und dieser Umstand trug
gewifs nicht wenig dazu bei, dafs die alexandrinischen
Urheber des immerwährenden julianischen Kalenders
den neunzehnjährigen Cyclus, den sie an die Stelle des
frühern achtjährigen setzten, an den Regierungsantritt
des Diocletian knüpften, so verhafst auch der Name
dieses Kaisers den ägyptischen Christen seit der schreck-
lichen Verfolgung, die er über sie verhängte, sein
mochte. Defshalb nannten sie diese Acre, die ihnen
allmählig durch die ÖOstertafeln geläufig wurde, und
die sie nach Einführung des Christenthums bis auf die
Zeit der Herrschaft der Araber auch im bürgerlichen
Verkehr gebraucht zu haben scheinen, die Märtyrer-
äre. Noch jetzt dient sie den Kopten zur Anord-
nung ihres Festkalenders. Wie ein an sie gereihtes Da-
tum zu reduciren sei, ist oben in der Zeitrechnung der
Aegypter gelehrt worden (1,164), wo ausführlich von
der ihr zum Grunde liegenden alexandrinischen Jahr-
form gehandelt worden ist.
Von den koptischen Christen ist sie zu den äthio-
pischen oder abessinischen übergegangen, die den
Patriarchen von Aegypten als das Oberhaupt ihrer Kirche
anerkennen. Unter den verschiedenen Aeren, die in der
Einleitung zu dem von Ludolph?) abessinisch und
lateinisch mitgetheilten Festkalender der Aethio-
pier aufgeführt werden, findet sich auch die Mär-
‘) Opus chronologicum unter diesem Jahr.
°?) Commentarius ad suam historiam Aethiopicam p. 385 fl.
CHRISTLICHE VOLKER. gé Chi
tyreräre, deren Epoche auf das Jahr 276 ab Incar-
natione gesetzt wird. Dieses Jahr entspricht unserm
284sten; denn die äthiopischen Christen nehmen mit
den orientalischen Chronologen die Incarnation acht
Jahre später an, als Dionysius. Ihre Hauptäre ist
aber die der Schöpfung, nach der sie bis auf Chri-
stus 5500 Jahre, also bis auf den Anfang unserer Zeit-
rechnung 5492 zählen 71. Um die Jahrzahlen der-
selben auf unsere christlichen zu bringen, mufs man
5492 abziehen. So erhält man für die Jahre 5817
und 6114, in die jener Festkalender das nicänische
Concilium und die Flucht Muhammeds setzt, richtig -
325 und 622 n. Chr.
Der Kalender der äthiopischen Christen stimmt
übrigens in Ansehung der, Jahrepoche, der Dauer der
Monate und der Schalteinrichtung vollkommen mit
dem der Kopten überein; nur die Namen der Monate
weichen ab, wie aus folgender Tafel erhellet °):
Monate
mme mmm
der Aethiopier, der Kopten.
Mascaram Thoth
Tekemt Phaophi
Hedar Athyr
Tachsas 3 Choiak
Ter Tybi
1) Es ist die in Aegypten einheimische Weltäre des Pano-
dorus und Anianus, von der unten, Letizterem gehört auch
die äthiopische Zählungsweise der Jahre ab Incarnatione an.
2) S. den Festkalender bei Ludolph und Beveridge’s In-
stitt. chronol. p. 259.
438 Technische Chronologie.
Monate
m N E,
der Aethiopier, der Kopten.
Jacatit Mechir
Magabit Phamenoth
Mijazia ' Pharmuthi
Ginbot Pachon
Sene Payni
Hamle Epiphi
Nahase Mesori
Ergänzungstage.
Letztere -werden von den Aethiopiern mit dem Namen
Paguemen oder Pagomen bezeichnet, der. offenbar
das entstellte èrayópevar ist. Die Anfänge der Monate
‚im julianischen Kalender sind schon oben (1, 143)
angegeben.
Die armenischen Christen, die Fre sten zu
Karn (Erzerum) im Jahr 622 unserer Zeitrechnung ge-
haltenen Concilium der römischen Kirche angeschlossen
haben, bedienen sich jetzt, wenigstens bei kirchlichen
Verhandlungen, der dionysischen Aere und der juliani-
schen Monate. Es liegt ein zu Constantinopel gedruck-
ter armenischer Kalender auf das Jahr 1789 vor mir,
der ganz übereinstimmig mit unsern Kalendern geord-
net ist. Sie haben aber auch eine eigene Aere und ein-
heimische Monate. Die Aere nimmt nach Schröder!)
: *) Joh. Joach. Schröderi Dissertatio de antiquitate, fa-
tis, indole atque usu linguae Armenicae D. 63. Vor seinem
Thesaurus linguae Armenicae (Amsterdam 4711, 4), dem noch
immer gründlichsten Buche über die Sprache und Litteratur der
Armenier.
CHRISTLICHE VÖLKER. 439
und Villotte'‘) mit dem Jahr 551 n. Chr. ihren An-
fang. Wenn also die Acta des Concili zu Sis vom
19. März des Jahrs 756 der armenischen Aere datirt
sind ?), so erhält man durch Addition von 551 unser
Jahr 1307. Eben so ergibt sich, dafs die Bulle des
armenischen Patriarchen vom 1. December 1153 und |
das Schreiben des Erzbischofs Thomas von 1155, die
Schröder mittheilt’), in die Jahre Christi 1704 und
1706 gehören. Die Namen der Monate lauten bei
dem ebengedachten Gelehrten und bei Villotte ‘), die
sie zugleich armenisch geschrieben geben, wie folgt:
4) Navasardi - 7) Miehieki
2) Huerri 8) Arieki
3) Sahmi 9) Ahki
4) Tre 10) Marieri
5) Kagots 11) Margats
6) Arats 12) Hruetits
Die Monate sind durchgängig dreifsigtägig. Die das Son-
nenjahr ergänzenden Tage werden dem Hruetits an-
gehängt und Aceliacz genannt. Scaliger, der irrig
den Sahmi zum ersten Monat macht, läfst die Epago-
menen dem Huerri folgen’). Bereits der im fünften
Jahrhundert nach Christus lebende Möses von Cho-
rene, der älteste Historiker, ja Schriftsteller, der Ar-
1) Jac. Villotte Dictionarium novum Latino - Armenicum
(Rom 1714, fol.) s. v. Calendarium. Der Verf. hat 25 Jahre als
Missionar in Armenien gelebt.
2) S. Clementis Galani Historia Armena p.440, und
Mansi Collect. Concil. Tom. XXV, p. 139.
3) $.380 und 383 seines Thesaurus.
4) s. v. mensis.
5) Emend. temp. L III, p. 215.
440 Technische Chronologie.
menier,- fängt das Jahr mit dem Navasardi an 71. und
dafs die Stellung der Monate seitdem unverändert ge-
blieben ist, erhellet schon daraus, dafs auch ihm der
Miehieki, oder, wie er ihn nennt, Mehekan, der sechste
nach. dem Navasardi ist ?).
Freret behauptet in seiner Abhandlung De l’an-
nee Arm&@nienne’°), dafs sich die Armenier zu litur-
gischem Behuf aufser dem julianischen Jahr auch eines
aus ihren Monaten zusammengeseizten festen Sonnen-
jahrs bedienen, dessen Anfang durch eine vierjährige
Einschaltung eines sechsten Ergänzungstages mit dem
11. August des julianischen Kalenders verbunden bleibe.
Ich weifs nicht, woher ihm diese Kunde, für die er
keine Art. von 'Zeugnifs beibringt, zugekommen sein
mag. Vergeblich habe ich defshalb alle mir zugäng-
liche Bücher über Geschichte und Litteratur der Ar-
menier nachgeschlagen, und ich mufs daher, bis man
mich vom Gegentheil überzeugt, annehmen, dafs die
ganze Notiz auf einem Mifsverständnisse beruht, das
ich mir freilich nicht zu erklären weifs. Schröder,
auf den er sich sonst überall beruft, sagt nichts wei-
ter, als dafs das aus den Nationalmonaten zusammen-
gesetzte bürgerliche Jahr der Armenier gleich dem
nabonassarischen ein bewegliches Sonnenjahr sei, des-
sen Anfang im Jahr 1710, wo er schrieb, dem 8. Okto-
ber n. St. entsprochen habe. Also die Jahrform der
alten Aegypter und Perser hat noch im Anfange des
"1 Hist. Armena LI c. 63.
"1 1. III, c.67. Weiter finden sich keine Monate bei ihm
erwähnt.
°) Mém. de l’ Acad. des Inscriptions Tome XIX p. 85 ff.
CHRISTLICHE VÖLKER. 441
achtzehnten Jahrhunderts als eine bürgerliche unter den
Armeniern bestanden. Eine merkwürdige Erscheinung!
Im Jahr 1712, einem Schaltjahr, mufste der 1. Nava-
sardi auf den 7. Oktober neuen oder 26. September
alten Stils übergehen, und man findet nun leicht, dafs
er im jetzigen Jahr 1825 auf dem 30. August alten oder
11. September neuen Stils baten müsse, wenn nicht
etwa die Jahrform zugleich mit den ihr eigenthüm-
lichen Monaten seit 1740 erloschen ist, was ich für
sehr wahrscheinlich halte, da in dem obgedachten
armenischen Kalender von keinem beweglichen Jahr
mehr die Rede ist.
Unter der Voraussetzung, dafs es neben dem be-
weglichen bürgerlichen Jahr ein festes liturgisches mit
der erwähnten Epoche gegeben habe, geht Fréret in
weitläufige Erörterungen über die Correspondenz beider,
und über den Ursprung des letztern ein, die natürlich
alle in ihr Nichts zusammensinken, sobald nicht die
Existenz des festen Jahrs nachgewiesen werden kann.
Ich beschränke mich auf zwei Bemerkungen. Erstlich
leidet es keinen Zweifel, dafs die Armenier ihr beweg-
liches Jahr von ihren Nachbaren, den Persern, ent-
lehnt haben, denen sie oft unterworfen waren und
zum Theil noch sind. Zweitens sagt Villotte '), dafs
sie unter ihrem Patriarchen Moses im Jahr 551 n. Chr.,
von wo sie ihre Jahre zählen, ihren Kalender geordnet
haben °). Dies soll wol nichts anders heifsen, als sie
haben damals ihre Festrechnung eingeführt. Da
1) s. v. Calendarium,und im Anhange p. 748.
2) Auch Schröder bemerkt, dafs die Aere zugleich cum
correctione Calendarii eingeführt sei.
442 Technische Chronologie.
sich nun diese mit keinem beweglichen Jahr verträgt,
und sie sich der römischen Kirche vor 622 nicht ge-
nähert haben, so ist es allerdings nicht unwahrschein-
lich, dafs sie ihr bewegliches Jahr zu liturgischem
Behuf durch Einschaltung eines sechsten Ergänzungs-
tages fixirten. Doch können sie auch schon damals
den julianischen Kalender von den Syrern oder Byzan-
tinern entlehnt haben, ohne gerade ihrem beweglichen
eine analoge Einrichtung zu geben. Von dem Allen
. sagt uns aber die Geschichte nichts Sicheres 4).
Aufser obigen Monaten kommen bei den Arme-
niern noch ganz andere vor, deren Namen bei Schrö-
der also lauten:
1) Schams 7) Thiraı
2) Adam 8) Damai
3) Schbat 9) Hamirai
4) Nachai 10) Aram
5) Ghamar 11) Ovdan
6) Nadar 12) Nirhan.
1) In der handschriftlichen Chronik des Armeniers Samuel,
von Fréret $.91 citirt, findet sich die Notiz, dals ein gewisser
Andreas von Constantinopel einen Osterkanon auf 200 Jahre
angefertigt und ihn 23 Jahre nach den Vicennalien des Con-
stantin angefangen habe. Dieses Fest, dessen auch Moses
von Chorene gedenkt (l. II. c.85), wurde nach dem Chro-
nicon Paschale ($.282) unter den Consuln Paulinus und Iulia-
nus in der dreizehnten Indiction, also im Jahr des nicänischen
Concilii, gefeiert, was Eusebius bestätigt. Vita Const. IV, A7.
Somit fing der Osterkanon des Andreas 348 n.Chr. an und
hörte 548 auf. Hätten sich die Armenier bis dahin nach dem-
selben gerichtet, was Samuel anzudeuten scheint, so sahen sie
sich nun in der Nothwendigkeit, die Osterfeier weiter zu regu-
liren. Dies kann 551 geschehen sein. "Welcher Jahrform sie
sich dabei bedienten, wissen wir nicht.
CHRISTLICHE VÖLKER. 443
Die Varianten bei Villotte sind nicht von Bedeu-
tung. Auch diese Monate sind dreifsigtägig und wer-
den durch die Aceliacz ergänzt, und zwar zu einem
festen Sonnenjahr, dessen Anfang auf dem Früh-
lingsäquinoctium haftet. Im Schaltjahr erhält der
Nirhan 31 Tage. Einer solchen Jahrform bedienen sich
die Kaufleute von Sjulfa, einer am Araxes gelegenen,
durch Handel blühenden Stadt‘), die der Hauptsitz
der fast alle Messen Europas besuchenden Armenier zu
sein scheint. Sie kommt ganz mit der dschelaled-
dinischen Jahrform überein, von der unten in der
Zeitrechnung der Perser die Rede sein wird, und ist
ohne Zweifel nur eine Kopie derselben.
Die Jahre werden auf zweierlei Weise gezählt, ent-
weder in einer fortlaufenden Reihe, die man die grofse
Aere nennt, oder in Perioden von 532 Jahren, indem
man von der grofsen Aere so oft 532 wegläfst, als es
angeht und blofs den Ueberschufs in Rechnung bringt,
der dann die kleine Aere heifst. Im Jahr 1710 wurde
nach Schröder das 97ste Jahr der kleinen Aere ge-
zählt. Er hat einen Brief eines \armenischen Kauf-
manns vom 24. Ghamar des Jahrs 87 abdrucken las-
sen ?), der am 10. August 1700 ‘geschrieben sein mufs,
wenn anders der Jahranfang genau dem Tage der Früh-
lingsnachtgleiche entsprochen hat. Jahrform und Aere
scheinen 1082 n. Chr. eingeführt zu sein, drei Jahre
später, als die dschelaleddinische Zeitrechnung; denn
t) Es ist, wenigstens bis zum Jahr 4710, die einzige in Ar-
menien, in der Bücher in der Landessprache gedruckt sind.
S. Schröder p.39 seiner Dissertalio.
2) 8.392 des Thesaurus.
444 Technische Chronologie.
zählen`wir von hier an eine Periode und 97 Jahre vor-
wärts, so gelangen wir zum Jahr 1710. Nach Schrö-
der ist der Erfinder dieser Aere ein gewisser Azarias,
der offenbar dabei eine eigenthümliche Regulirung der
Festrechnung bezweckt hat; denn man wird sich aus
dem Obigen erinnern, dafs 532 die grofse aus der Mul-
tiplicauion der Zahlen 19 und 28 des Mond- und Son-
nencirkels entstandene Osterperiode ist. Ich bedaure sehr,
dafs ich nicht das 1698 zu Amsterdam gedruckte Buch:
Harmonia quintuplicis mensis, Romanorum, Azariae,
Armenorum, Hebraeorum et Muhammedanorum, aus
welchem Schröder seine Notizen geschöpft hat, habe
benutzen können. Es hat den gelehrten armenischen
Erzbischof Thomas zum Verfasser. i
Ich komme nun zu den Weltären der Orien-
taler, einem der verwickeltsten Kapitel der Chrono-
logie, das zuerst durch Van der Hagen’s gründliche
Untersuchungen aufgeklärt worden ist. Den Verfas-
sern des Art de werifier les dates, die Pagi’s un-
richtiger Darstellung folgen '), scheinen die chronologi-
schen Arbeiten dieses holländischen Gelehrten nicht be-
kannt geworden zu sein.
Wenn sich das Schöpfungsjahr des ersten Men-
schen mit Sicherheit ermitteln oder auch nur eine Ver-
einigung über die muthmafßsliche Bestimmung desselben
denken liefse, so würde die Rechnung nach Jahren
des Menschengeschlechts, oder, wenn man will,
nach Jahren der Welt, in der Universalgeschichte
die natürlichste sein. Allein der erste Ring dieser Kette
"1 Man vergleiche ihre Artikel Ère mondaine d’Alexandrie
et d’Antioche Tom. I. p 39 F.
CHRISTLICHE VOLKER. 445
schwebt in der Luft. Alle sogenannte Weltären grün-
den sich auf die im alten Testament vorkommenden Zah-
len. (Auf die Geologie pflegen die Chronologen keine
Rücksicht zu nehmen.) Nun weichen aber der hebräische
und samaritanische Pentateuch und die Septuaginta ge-
rade in den Zahlen bedeutend von einander ab; auch
läfst sich die biblische Geschichte mit der profanen
nicht ohne mancherlei Hypothesen in Verbindung brin-
gen. Man darf sich daher über die Verschiedenheit der
Berechnung der Jahre der Welt bei den älteın und
neuern Chronologen eben nicht wundern. Das Werk
Art de verifier les dates gibt’) eine Tafel der Jahre,
die nach den verschiedenen Ansichten von Adam bis
auf Christus verflossen sein sollen, und hier findet man
nicht weniger als hundert und acht Bestimmungen,
deren Extreme um mehr als 2000 Jahre von einander
entfernt sind. Des-Vignoles sagt gar?), er habe
zweihundert Angaben gesammelt, von denen die gröfste
6984, die kleinste 3483 Jahre von Erschaflung der
Welt bis auf Christus zähle. Um nur ein paar dieser
Bestimmungen anzuführen, die noch den meisten Bei-
fall gefunden haben, so ist das erste Jahr unserer christ-
lichen Aere seit der Schöpfung das 3950ste nach Sca-
liger und Calvisius, das 3984ste nach Petavius, das
4004te nach Usher, das 4182ste nach Frank (1,504).
Man mufs also zu einem gegebenen Jahr der christ-
lichen Aere entweder 3949, oder 3983, oder 4003, oder
t) Discours prelim. der Abtheilung avant Père chrétienne
p- XXVII. Man vergleiche auch die Vorrede zur Allgemei-
nen Welthistorie B.I. S. 100 der deutschen Bearbeitung.
2) In der Vorrede zu seiner Chronologie de l’Histoire sainte.
446 Technische Chronologie.
4181 addiren, wenn man es auf eine dieser vier Rech-
nungen reduciren will. Gatterer zählt in allen sei-
nen Geschichtswerken nach Jahren der Welt, in den
frühern nach Petavius, in den spätern nach Frank.
Nichts kann unbequemer und verwirrender sein, als
eine solche Zählungsweise, die glücklicherweise immer
mehr aus der Mode kommt. Man vergleiche, was
Bredow darüber in seinen Untersuchungen über
einzelne Gegenstände der Geschichte, Geo-
graphie und Chronologie bemerkt‘). Die zweck-
mäfsigste Rechnung bleibt immer noch die nach Jahren
vor und nach Christi Geburt. Die Aeren der Olym-
piaden und der Stadt Rom gehen nicht weit genug
zurück, um die ganze alte Geschichte an sie knüpfen
zu können.
Wenn ich mich für irgend eine jener 108 Be-
stimmungen entscheiden sollte, so wäre es die von
Usher; nur würde ich zu seinen 4004 Jahren noch
zwei hinzufügen. Dieser eben so besonnene als gelehrte
Chronolog, der sehr wohl fühlte, dafs es ein vergeb-
liches Unternehmen sei, die Zahl der von Adam bis
auf Christus verflossenen Jahre auf eine den Beifall er-
zwingende Weise anzugeben, hatte den sehr vernünfti-
gen Gedanken, Christi Geburt gerade in das 4000ste Jahr
der Welt zu setzen, und da er diese Epoche an den
Schlufs des fünften Jahrs vor der Aera vulgaris brachte,
so stellte sich das erste Jahr der letztern auf sein von
der Herbstnachtgleiche gerechnetes 4004te. Nach unsern
Untersuchungen tritt aber die Geburt Christi noch zwei
Jahre weiter zurück, nämlich an den Schlufs des sie-
WR ee
CHRISTLICHE VOLKER. AAT
benten Jahrs vor der Aera vulgaris. Wir erhalten also
nach Usher’s Weise für das erste Jahr der letztern
das 4006te der Welt.
Die Vergleichung der biblischen Chronologie mit
der profanen ist seit Iulius Africanus, einem christ-
lichen Schriftsteller des dritten Jahrhunderts, ein Ge-
genstand vielfältiger Untersuchungen gewesen. Beson-
ders haben sich in dieser Beziehung die ägyptischen
Mönche Panodorus und Anianus ausgezeichnet,
deren Weltäre zu einer besondern Celebrität gelangt
ist. Was wir von ihren Forschungen wissen, verdan-
ken wir einzelnen zerstreuten Fragmenten beim Geor-
gius Syncellus, die Van der Hagen scharfsinnig
zusammengestellt und erläutert hat).
Panodorus, ein Zeitgenosse des Erzbischofs T h eo-
philus von Alexandrien, von dessen Ostertafel oben
(2, 254) gehandelt worden, lebte im Anfange des fünf-
ten Jahrhunderts. Er schrieb eine Chronographie,
deren Hauptzweck war, die Traditionen der Chaldäer
und Aegypter mit der heiligen Schrift in Verbindung
zu bringen. In diesem Werke rechnete er von Adam
bis auf seine Zeit, mit Einschlufs des Episkopats des
im Herbst 412 n. Chr. gestorbenen Theophilus,
5904 Jahre?). Als Aegypter begann er seine Jahre
ohne Zweifel mit dem 1. Thoth der Alexandriner oder
dem 29. August. Es mufs also das erste unserer christ-
1) Dissertationes de cyclis paschalibus S. 65 ff.
?) Syncelli Chronographia p.33. Panodorus wird zwar
an dieser Stelle nicht genannt; aber aus dem weitera Verfolge
erhellet, dafs Syncellus die 5904 Jahre entweder von ihm oder
vom Anianus (beide rechneten nach einerlei Weltäre) ent-
lehnt hat.
448 Technische Chronologie.
lichen Zeitrechnung dem 5493sten seiner Aere ent-
sprochen haben, bis auf den Unterschied von etwa vier
Monaten, um welche dieses früher begann, als jenes.
Da nun Syncellus ausdrücklich versichert *), dafs
er Christi Geburt — myy gäeren ëngem — in das
Jahr 5493 seiner Weltäre brachte, so glaubt Pagi (2,388),
dafs Dionysius, der Urheber unserer Jahrrechnung, in
der Feststellung ihrer Epoche mit ihm übereingestimmt,
ja seine ganze Rechnung von ihm entlehnt habe. Allein
nach Sanclemente’s oben (2,383) vorgetragener sehr
wahrscheinlichen Meinung hat Dionysius Christi Ge-
burt an den Schlufs des ersten Jahrs seiner Aere, mit-
hin ein Jahr später als Panodorus gesetzt. Es ist
jedoch auch möglich, dafs cwrýpros yévynoiç für cwrýpos
odpxwaıs (2,329) zu nehmen ist; dann käme freilich die
Bestimmung des Dionysius mit der des Panodorus
überein, woraus aber immer noch nicht folgen würde,
dafs ersterer den letztern kopirt hat.
Die Chronologen nennen die in Rede stehende
Weltäre gewöhnlich, ich weifs nicht warum, die an-
tiochenische, und setzen den Anfang ihrer. Jahre
auf den 1. September, die Jahrepoche der Antiochener.
Pagi, der sich unter andern dieser Benennung bedient,
sagt selbst, dafs sie auf keiner Autorität irgend eines
Alten beruhe ?). Richtiger ist der Name Kirchen-
jahrrechnung gewählt, den ihr Gatterer beilegt°);
1) 8.327.
2) Haec aera dicitur Antiochena a quibusdam recentio-
ribus, qui nulla quidem veterum auctoritate innituntur, sed
& quibus, cum nihil melius afferre possim, in quaestione de
nomine non discedam. De periodo Graeco- Romana S$. 18.
°) Abrifs der Chronologie S. 89.
CHRISTLICHE VÖLKER. 449
denn sie ist lange, noch von Maximus im siebenten
Jahrhundert, bei der Berechnung des Osterfestes ge-
braucht worden. Wir wollen sie die alexandri-
nische nennen, weil sich ihrer der Aegypter Pano-
dorus zugleich mit der alexandrinischen Jahrform be-
dient hat, und weil sie nach der Chronographie
des Theophanes bei den byzantinischen Schriftstel-
lern diesen Namen geführt haben mufs ').
Um ein alexandrinisches Jahr auf unsere Aere zu `
bringen, ziehe man 5492 oder 5493 ab, je nachdem
man das christliche Jahr sucht, das seinem gröfsten
Theile nach mit dem alexandrinischen übereinstimmt,
oder dasjenige, auf dessen 29. August der Anfang des
alexandrinischen trifft. So fängt das Jahr 7317 am
29. August 1824 an und gehört meistens mit 1825 zu-
sammen. Um hingegen das Jahr der alexandrinischen
Aere zu finden, das in einem gegebenen der unsrigen
beginnt, addire man zum letztern 5493. So ergibt sich,
dafs im Jahr 1825 der christlichen Aere das 7318te der
alexandrinischen anfängt.
In welchen Combinationen die 5492 Jahre begrün-
det sind, die Panodorus bis auf Christi Geburt zählte,
1) Der Titel dieses Werks sagt, es solle die Chronologie von
528 Jahren umfassen, von dem ersten des Diocletian oder dem
5777sten der Welt bis zum 6305ten der Alexandriner oder
6321sten der Römer (Byzantiner). Die Jahre roð weien sind
hier gleichbedeutend mit den Jahren xara zede "Aregavdpeis; mit
beiden Zahlen ist keine andere Jahrrechnung als die des Pano-
dorus gemeint. $.345 und 346 der par. Ausgabe wird der Tod
des Leo Isauricus in das Jahr 6248 der Welt nach den Römern,
und in das Jahr 6232 nach den Aegyptern oder Alexan-
»drinern gesetzt. Es wird das Jahr gemeint, das mit dem
1. September oder 29. August 739 n. Chr. begann.
II. [29]
450 Technische Chronologie.
wissen wir nicht. Vielleicht hat auf ihre Bestimmung
der Ostercyclus der Alexandriner Einflufs gehabt; denn
dafs die Division der Jahrzahl durch 19 zum Rest alle-
mahl die güldene Zahl gibt, scheint kein blofser Zufall
zu sein, Dividiren wir z.B. 7317 durch 19, so erhal-
ten wir zum Rest 2, die güldene Zahl unsers Jahrs 1825,
das mit dem 7317ten gröfstentheils übereinstimmt und
auf das auch das Osterfest desselben trifft.
Diese Eigenschaft der alexandrinischen Aere hat
Pagi zur Construction seiner griechisch -römi-
schen Periode veranlafst. Man sehe seine Abhand-
lung De Periodo Graeco - Romana vor seiner Critica
in Annales Baronii (2,4141), auch besonders mit Er-
läuterungen herausgegeben von Heinrich Leonhard
Schurzfleisch').
Mit dieser Periode, von der die Chronologen viel
Aufhebens, aber gar wenig Gebrauch machen, hat es
folgende Bewandnifs. Die Jahre, nach denen sie zählt,
sind die des Panodorus, jedoch mit der Aenderung,
dafs ihr Anfang, der Gewohnheit des Occidents gemäfßs,
auf den 1. Jauuar, und zwar auf den zunächst vorher-
gehenden verlegt ist, so dafs das Jahr unserer Aere,
das man durch obige Reduction als dasjenige. findet, in
welchem das alexandrinische anfängt, ganz mit demsel-
ben zusammentriflt. So ist das Jahr 7318 mit unserm
1825sten identisch. Wenn man nun eine vorgelegte
Jahrzahl, z. B. die eben gedachte, durch 15 dividirt, so
gibt der Rest 13 unmittelbar die Indiction. Dividirt
man dagegen durch 19 und 28, so mufs man im er-
sten Fall 1 vom Rest 3 subtrahiren und im letztern A
‘) Frankfurt und Leipzig 1716, 4.
CHRISTLICHE VÖLKER. 451
zum Rest 10 addiren, um die güldene Zahl und den
Sonneneirkel zu erhalten (1, 73). Diese Periode leistet
also etwas ähnliches, wie die julianische (1,76), nur dafs
das jedesmahlige Jahr der letztern nicht blofs durch 15,
sondern auch durch 19 und 28 dividirt unmittelbar
die drei chronologischen Charaktere gibt. Wenn die
griechisch-römische Periode sich durch ihren geschicht-
lichen Ursprung empfiehlt, so ist die julianische oflen-
bar bequemer geordnet. Dafs jene bei chronologischen
Rechnungen, z. B. bei Vergleichung von Aeren, auf eine
ähnliche Weise gebraucht werden könne, wie diese, ist
klar. Meines Wissens ist sie aber zu diesem Zweck von
niemand weiter, als von ihrem Urheber benutzt wor-
den. Wir wollen uns also bei dergleichen Reductionen
nicht aufhalten. Wer eine Anleitung dazu suchen sollte,
findet sie bei Schurzfleisch ') und Gatterer’).
Anianus, ein Zeitgenosse des Panodorus, schrieb
ebenfalls eine Chronographie, in die er einen Oster-
eyclus verflocht. Vergleichen wir nämlich alle von
Van der Hagen gesammelte Stellen des Syncellus,
wo von den chronologischen Arbeiten dieses Mönchs
die Rede ist, so sehen: wir, dafs er sein mit Adam be-
ginnendes Werk nach Jahren der Welt und zugleich
nach wiederkehrenden Jahren der grofsen 532jährigen
Österperiode dergestalt geordnet hatte, dafs das erste
Jahr der Welt mit dem Anfange der ersten Periode zu-
sammentraf, und dafs er so bis zum Schlufs der elften
Periode oder bis zum Jahr 5852 fortgegangen war.
Der letztern Periode, auf die Christi Geburt traf,
t) S.125 ff. CC
2) Abrifs der Chronologie S. 91 fl.
[29*]
452 Technische Chronologie.
hatte er eine Ostertafel beigefügt, worin die Tage der
Luna XIV und des Osterfestes nach den Grundsätzen
der Alexandriner bemerkt waren. Diese Tafel galt auch
für die zwölfte und jede folgende Periode.
Man sieht, Vietorius, der in der zweiten Hälfte
des fünften Jahrhunderts unserer Zeitrechnung schrieb,
ist nicht der Erfinder der 532jährigen Periode, die man
gewöhnlich nach ihm benennt (2,278). Selbst dem
Anianus will sie Pagi nicht zuschreiben; denn da
Photius von einem gewissen Metrodorus ein Buch
über das Osterfest anführt‘), worin eine solche
Periode vorgekommen sein soll, die mit Diocletian
begann, so glaubt er?), dafs dies der Philosoph Me-
trodorus sei, dessen Hieronymus’) unter der
277sten Olympiade gedenkt. Allein Van der Hagen
behauptet aus triftigen Gründen *), dafs der Metro-
dorus des Photius viel später gelebt habe.
Wie Anianus die Jahre der Welt zählte, ersehen
wir aus seinen eigenen Worten beim Syncellus°).
„Wenn wir,” sagt er, das Jahr 5816” (in welches er
die Vicennalia des Constantinus setzte) ‚„‚durch 532
„dividiren, so ergibt sich, dafs:bis dahin zehn Perio-
„den und noch 496 Jahre der laufenden elften verflos-
„sen sind. Gehen wir mit diesem Ueberschufs in die
„Ostertafel — eis zët Tod mdrxa rönov —, so finden
„wir, dafs die Luna XIV dem 25sten und der Oster-
1) Cod. CXV.
?) De periodo Graeco- Romana €. 19.
°) In seiner Fortsetzung des eusebianischen Chronicons.
"H De cyclis paschalibus p. 112.
°) Chronographia p. 36.
CHRISTLICHE VÖLKER. 453
„sonntag dem 29. März entspricht.” Diese Charaktere
passen auf das Jahr 324 unserer Zeitrechnung. Wenn
nun dasselbe mit dem 58416ten übereinstimmie, so traf
unser erstes Jahr auf sein 5493stes. Die Aere des
Anianus ist also mit der des Panodorus identisch,
Beide Chronographen zählten von Erschaflung der Welt
bis auf die christliche Epoche 5492 volle Jahre und
noch den Zeitraum, der vom 29. August bis zum 1. Ja-
nuar verfliefst. Nur darin wich der erste wesentlich
von dem letztern ab, dafs er Christi Incarnation nicht
in 5493, sondern acht Jahre später in 5501 setzte.
Der Grund dieser Abweichung liegt meines Erach-
tens darin, dafs er von jener alten Tradition, nach
der Christus das Osterlamm mit den Juden an der
Luna XIV, einem Donnerstage, gegessen hat, an der
Luna XV, einem Freitage, gestorben, und am Tage
seiner Incarnation erstanden ist, nicht abgehen wollte.
So ergab sich ihm das 42ste Jahr unserer Zeitrechnung,
oder das 5534ste seiner Aere, in welchem nach alexan-
drinischer Rechnung die Luna XIV auf den 22sten und
das Osterfest auf den 25. März traf‘). Da nun Chri-
stus nach der gewöhnlichen, auch von ihm beibehal-
tenen, Annahme 33 Jahr alt gelitten hat, so stellte sich
die Incarnatio, von der er dieses Alter rechnete, auf
das Jahr 5501.
Man sieht, in welchen argen Anachronismus Ania-
nus gerielh, um eine Ueberlieferung seiner Kirche in
Ehren zu halten. Das 42ste Jahr unserer Zeitrechnung
ist das zweite des Claudius, und Christus ist nach
*) Den 25. März, als den Tag, auf welchen er die Aufer-
stehung setzte, und zugleich das Jahr 5534, nennt Syncellus
ausdrücklich. S. 35.
454 Technische Chronologie.
Lucas im funfzehnten Jahr des Tiberius, oder doch
nicht lange nachher, gestorben. Offenbar hat er die
zu viel gerechneten Jahre in seiner Chronographie
irgendwo aus der Kaisergeschichte der ersten Jahrhun-
derte, mit der es die spätern griechischen Chronologen
nicht sehr genau nahmen, wieder weggeschnitten.
Nichts desto weniger sind ihm mehrere Byzanti-
ner, als Maximus, Syncellus und Theophanes,
gefolgt. Der erste schrieb zur Zeit des Heraclius
einen von Petavius übersetzten und von Van der
. Hagen (2, 254) ausführlich erläuterten Computus, in
welchem er die Epoche der Incarnation mit grofser Be-
stimmtheit angibt. Sie traf, sagt er‘), im Jahr 5501
der Welt auf die zweite Ferie, die Geburt auf die
vierte. Diese Merkmale passen auf das neunte Jahr
unserer Zeitrechnung, wo der 25. März ein Montag,
der 25. December ein Mitiwoch war. Wenn er dem-
nach von Jahren der Incarnation spricht, so zählt
er sie vom 25. März des Jahrs 9, oder eigentlich von
der zunächst vorhergehenden Jahrepoche, die er als
Byzantiner ohne Zweifel auf den 4. September setzte,
und wir haben somit zu seinen Jahrzahlen acht zu
addiren, wenn wir sie auf die ünsrigen bringen wol-
len. So bezeichnet er das 34ste Jahr des Heraclius,
wo er schrieb, als das 633ste der Incarnation °). Er
meint das Jahr 641 unserer Zeitrechnung, welches das
Siste dieses am 5. Oktober 610 zur Regierung gekom-
menen Kaisers ist.
+) 1.I,c.32. Man sche das Uranologium des Petavius.
"1 A.a.O. I,17 und II, 9 combinirt er es richtig mit der
44ten Indiction.
CHRISTLICHE VÖLKER. 455
Syncellus, der sonst ganz dem Anianus folgt,
weicht nur darin von ihm ab, dafs er die Jahrepoche
auf den nächstfolgenden Tag der Verkündigung verlegt,
wodurch sich die Incarnation, wie er auch selbst sagt,
auf den Anfang des Jahrs 5501 der Welt stellt *). Von
hier an führt er seine Chronographie bis zum
Jahr 5778 der Welt oder 278 der Incarnation fort,
Einzelne in falschen Combinationen gegründete, nicht
aber von einem Schwanken seiner Jahrrechnung her-
rührende, Anomalien abgerechnet, zählt er im Ganzen
immer acht Jahre weniger, als wir. So läfst er den
Antoninus Pius im Jahr 150 der Incarnation seine Re-
gierung antreten, zu der er nach unserer Zeitrechnung
erst 138 gelangte. Beide Jahre sind identisch, wie
schon die Zusammenstellung mit dem zugleich von ihm
erwähnten Jahr 5630 der Welt lehrt. Da er übrigens
seine Jahre um fast sieben Monate später als die bei-
den ägyptischen Mönche anfängt, so mufs man von
seinen Jahrzahlen nur 5492 abziehen, wenn man sie
auf die entsprechenden unserer Aere bringen will.
Eben so rechnet sein Fortseizer Theo phanes.
Dieser macht z.B. das erste Jahr des Diocletian zum
5777sten der Welt und 277sten der Incarnation °),
d.i. zum 285sten unserer Aere, mit welchem es auch
gröfstentheils übereinstimmt. Nur zuweilen schwankt
er um ein Jahr, z.B. wenn er das Concilium von
a ee
ZK BE, Nach der Art, wie er sich ausdrückt, könnte es
scheinen, als wenn schon Anianus die Incarnation auf den
Anfang des Jahrs 5501 gesetzt habe. Man vergleiche aber, was
Van der Hagen hierüber sagt. De cyclis paschalibus p. 86 ff.
?) Chronographia p. 4.
456 Technische Chronologie.
Nicäa in 3146 und das von Chalcedon in 444 setzt ').
Im ersten Fall zählt er ein Jahr zu wenig, im letztern
eins zu viel. Die Indiction, die er gewöhnlich angibt,
dient, seinen Calcul zu recuificiren.
Aus dem Bisherigen erhellet, dafs Petavius voll-
kommen Recht hat, wenn er von der Rechnung der
beiden ägyptischen Mönche sagt”): Jn annis mundi
consentiunt ambo compuli, in annis incarnationis dis-
sentiunt. ` Non debent igitur mundi aerae wel computi
censeri duo, sed unus duntaxat, cuius ad diversos an-
nos Christi !vayspwrrcıs alligatur. So klar er aber auch
den von Scaliger unrichtig dargestellten Gegenstand
aus ‚einander gesetzt hatte, so ist derselbe doch von
spätern Chronologen, namentlich Pagi, aufs neue in
Verwirrung gebracht worden. Die Verfasser des Art de
wverifier les dates, die diesem Chronologen, wie schon
bemerkt worden, folgen, geben in ihrer grofsen Zeit-
tafel zwei Columnen mit den Ueberschriften Ere mon-
daine d’Antioche und Ere mondaine d’Alexandrie, von
denen jene im ersten Jahr unserer Zeitrechnung 5493,
diese 5503 Jahre zählt. Erstere ist die, welche wir die
alexandrinische genannt haben. Letztere gründet
sich auf die ihren Principien nach uns nicht hinläng-
lich bekannte Chronologie des Iulius Africanus. Die-
ser. berühmte in Syrien lebende Chronolog, der seine
Chronik unter den Consuln Gratus und Seleucus,
224 n. Chr., endigte, setzte Christi Menschwerdung ins
Jahr 5500 und seinen Tod ins Jahr 5531 der Welt.
1) S.16 und 90.
?) Par. dissert. VIIL, 1.
CHRISTLICHE VÖLKER. 457
Syncellus, der uns diese Notiz gibt‘), sagt, Afri-
canus habe bei Ansetzung der letztern Epoche um
zwei Jahre gefehlt. Offenbar hielt er diese Aere mit
der des Anianus und Panodorus, nach der er
sonst immer rechnet, für identisch, Petavius ver-
muthet aber?) mit grofser Wahrscheinlichkeit, dafs der
syrische Chronolog die Incarnation eben so wie Cle-
mens Alexandrinus und Eusebius (2,586), ins
dritte Jahr vor unserer Zeitrechnung gesetzt hat. So
kommt unser erstes Jahr mit seinem 5503ten parallel
zu stehen. Dieser Ansicht zufolge zählt seine Aere zehn
Jahre mehr, als die des Anianus und Panodorus.
Zu der Benennung der alexandrinischen, die man
ihr beigelegt hat, ist gar kein Grund vorhanden. Am
schicklichsten wird sie nach ihrem Urheber genannt.
Da wir sie von keinem namhaften Chronologen weiter
gebraucht finden, selbst nicht einmahl von Eusebius,
der sein Chronicon doch sonst grofsentheils aus dem
des Africanus geschöpft hat, so war es ganz un-
nöthig, dafs ihr in jener Zeittafel eine eigene Rubrik
gewidmet wurde.
Pagi gibt sich viel Mühe’), den, wie er sagt,
durch Herwart, Bolland und Petavius verbreite-
ten Irrthum, esse wel fuisse in oriente, qui aera Dio-
nysiana octennio breviori utantur, zu bestreiten. Ich
bekenne gern, dafs ich diesen angeblichen Irrthum
ebenfalls theile. In ` der That, man mufs ein großer.
1) $.326.
2) Var. diss. VII, 2.
3) De periodo Graeco- Romana $.23fl.
458 Technische Chronologie.
Freund von Sophistereien sein, wenn man mit dem
französischen Chronologen das einfache Factum wegde-
monstriren will, dafs Anianus Christi Geburt in das
neunte Jahr der dionysischen Aere gesetzt hat, und
dafs ihm Maximus, Syncellus und Theophanes
in der Zählung der Jahre ab Incarnatione gefolgt sind.
Von einer christlichen Aere des Orients, die
acht Jahre weniger zählt, als die dionysische, kom-
men auch aufser diesen Chronologen zu sichere Spuren
bei byzantinischen Schriftstellern vor, als dafs ihre
Existenz zweifelhaft sein könnte. Um nur noch ein
paar Beispiele ihres Gebrauchs anzuführen, so heifst es
in dem Leben des Euthymius, das Cotelerius
in seine Sammlung aufgenommen bat "1. dieser Heilige
sei am 20. Januar des Jahrs 5965 seit Erschaffung der
Welt und 465 seit der Menschwerdung Christi gestor-
ben. Es wird das Jahr 473 unserer Aere gemeint, in
welches, wie man auch anderswoher weifs, der Tod des
Euthymius gehört. In dem Leben des Sabas von
Cyrillus Scythopolitanus, ebenfalls bei Cotele-
rius?) steht, er sei gestorben am 5. December der zehn-
ten Indiction, im Jahr 6024 dro xrirews xóopov und 524
dad Tas Tod Yeod Aóyov da geären Den ëourdg eu: zal nato
capua oetdesug, Dies ist das Jahr 531 unserer Aere, das
zugleich durch p. C. Lampadii et Orestis anno IE be-
zeichnet wird. Wenn hier nur ein Epochenunterschied
von sieben Jahren einzutreten scheint, so bedenke
man, dafs der Verfasser seine Jahre vom 1. Septem-
1) Ecclesiae Graecae monumenta Tom. TI, p: 293.
?) Tom, IT, p. 353.
CHRISTLICHE VÖLKER, 459
ber zählt. Auch die Consulate pflegen von den byzan-
tinischen Schriftstellern so gerechnet zu werden. Die
Weltäre ist in beiden Fällen eben die, welche wir die
alexandrinische genannt haben‘). Aus dem Obi-
gen (2, 437) wird man sich erinnern, dafs die Abessi-
nier sich ihrer in Verbindung mit eben solchen Jahren
ab Incarnatione bedienen. Die ganze Rechnung mois
ihnen von den Aegyptern zugekommen sein. Merk-
würdig ist es übrigens, dafs an den beiden eben ange-
führten Stellen ganz übereinstimmig die gebrauchte Zeit-
rechnung dem Hippolytus, Epiphanius und einem
Hero Philosophus zugeschrieben wird. Von diesen
müfste sie also Anianus nur entlehnt haben. .
Die beiden bisher gedachten Weltären sind von
Chronographen erfunden und fast ausschliefslich ge-
braucht worden. Eine andere Bewandnifs hat es mit
der constantinoplischen oder byzantinischen
Weltäre, die lange im byzantinischen Reiche und in
Rufsland als die kirchliche und bürgerliche bestanden
hat, und bei den Albanern, Serviern und Neugriechen
t) Auch in der Historia Miscella, die Muratori im ersten
Bande seiner Scriptores rerum Italicarum hat abdrucken lassen,
und die aus Eutropii Breviarium und einer bis 806 n. Chr.
gehenden Fortsetzung besteht, sind die Jahre der byzantinischen
Kaiser von Justinus I an nach der christlichen Aere des Orients
gerechnet. So heifst es 1. X VIII, p. 124, Heraclius habe seine
Regierung anno ab Incarnatione Domini DCII angetreten. Nach
unserer Aere ist dies das Jahr 610. Ein Schwanken von einem
Jahr auf oder ab, das häufig vorkommt, liegt nicht in einer
Unsicherheit der Jahrrechnung, sondern der chronologischen Be-
stimmungen. Auch rührt es zum Theil von der Verschiedenheit
der Jahrepoche her.
460 Technische C hronologıe.
noch immer besteht. Nur die letztern fangen jetzt im
Zustande ihrer Wiedergeburt an, sich bei ihren Ver-
handlungen mit den europäischen Völkern der christ-
lichen Jahrrechnung zu bedienen.
Die byzantinische Weltäre zählt sechzehn Jahre
mehr, als die alexandrinische. Dies erhellet unter an-
dern. aus dem Theophanes, der ein paarmahl einer-
lei Jahr nach beiden angibt. In der Ueberschrift sei-
ner Chronographie heifst es, seine Geschichte gehe
vom ersten Jahr des Diocletian, dem 5777sten der Welt,
bis auf das zweite des Michael, welches das 6305te nach
den Alexandrinern, das 6321ste nach den Rö-
mern (Byzantinern) sei. Den Tod des Leo Isauricus
setzt er‘) in das Jahr 6248 der Römer und 6232 der
Aegypter oder Alexandriner. Vergleicht man, was oben
über die Epoche der alexandrinischen Aere gesagt ist,
so erhellet, dafs die byzantinische bis auf den Anfang
der unsrigen 5508 Jahre zählt. Leo Allatius bestä-
tigt dies, wenn er sich in seiner Abhandlung De do-
minicis et hebdomadibus Graecorum also ausdrückt ?):
Solent Graeci, ut plurimum, immo fere semper, dum an-
nos recensent, non a Christo nato, sed ab orbe ipso
condito numerare. — Calculum ecclesiae orientalis, qui
fere apud omnes solemnis est, et quo omnes non tan-
tum ad dirigenda tempora et festorum indicandas so-
lemnitates, sed inter commercia et congressus familia-
res utuntur, proponam, de aliorum calculis minime
1) S. die Anmerkung zu S. 449.
2) Col. 1494 seines Werks De ecclesiae occidentalis et orien-
talis perpetua consensione. Cöln 1648, 4.
CHRISTLICHE VÖLKER. 461
sollicitus. Is fuerit ab orbe condito ad Christum na-
tum annus 5508 1). Diese Worte leiten eine sehr be-
queme Tafel ein, in der er die Jahre der byzantini-
schen Aere mit denen unserer christlichen von 1 bis
1643 und den Indictionen vergleicht. Hat man keine
solche Reductionstafel zur Hand, so kann folgende Re-
gel ihre Stelle vertreten: man ziehe von der byzantini-
schen Jahrzahl entweder 5508 oder 5509 ab, je nach-
dem man das christliche Jahr verlangt, das seinem gröfs-
ten Theile nach mit dem byzantinischen übereinstimmt,
oder dasjenige, an dessen erstem September das byzan-
tinische seinen Anfang nimmt. Wenn z.B. Cedrenus
den Tod des Constantinus Porphyrogenneta auf
den 9. November des Jahrs 6468 setzt ?), so findet sich,
dafs er das Jahr 959 n. Chr. meint. Um ein Jahr un-
serer Aere auf die byzantinische zu bringen, addire man
zur christlichen Jahrzahl 5509; die Summe gibt das
byzantinische Jahr, das am 1. September des christ-
lichen anfängt. So zählen die Griechen in den ersten
acht Monaten des gegenwärtigen Jahrs 1825 ihr 7333stes,
in den letzten vier ihr 7334stes.
Die Entstehung der byzantinischen Aere liegt im
Dunkeln; “nur so viel ist wahrscheinlich, dafs sie in
t) Ueber das Geburtsjahr Christi nach byzantinischer Aere
scheint sich in der orientalischen Kirche keine feste Meinung .
ausgebildet zu haben. Man vergleiche Van der Hagen’s Ob-
servationes in Chronicon Prosperi p.193. Leo Allatius, der
überall bemüht ist, die Uebereinstimmung der orientalischen Kirche
mit der occidentalischen nachzuweisen, tritt in diesem Punkt der
letztern ohne Weiteres bei.
?) Hist. Tom. Hp 641. Ich citire immer die pariser Aus-
gabe der Scriptt. hist. Byzantınae.
462 Technische Chronologie.
keinen historischen Combinationen begründet ist, son-
dern einen blofs conventionellen Ursprung hat. Die
alexandrinische Aere gab die Indictionen, die im byzan-
tinischen Reiche sehr gebräuchlieh waren, nicht unmit-
telbar durch Division mit 15, sondern um 1 zu klein.
Es kam also nur darauf an, die Jahrzahl um 1 zu ver-
gröfseın. Man fügte aber lieber noch eine ganze In-
diction mehr hinzu, um eine Jahrrechnung zu erhal-
ten, die von jener allzu verschieden war, als dafs beide
leicht verwechselt werden konnten. Zugleich verlegte
man den Anfang des Jahrs vom 1. Thoth oder 29. Au-
gust auf den 1.September, mit welchem die Indictio-
nen begannen.
Die erste Spur der neuen Weltäre findet sich im
Chronicon Paschale, dessen letzter Verfasser (es
scheint mehr als einen zu haben) unter Heraclius
gelebt haben mufs. In diesem Werke werden, wie
schon erwähnt worden (2,442), die Vicennalia des
Constantin in das Consulat des Paulinus und Tulia-
nus gesetzt. Dabei wird eine Uebersicht der: Jahre von
Adam her gegeben, an deren Schlufs es heifst: Aro
yevkrewg xorpov fwg to u Ermpidos Kuygdyrivov ern pwy’,
von Erschaffung der Welt bis auf das zwan-
zigjährige Regierungsfest des Constantinus
5833 Jahre. Zieht man 5508 ab, so erhält man
als das entsprechende Jahr unserer Zeitrechnung das
325ste, dem auch jene Consuln angehören. Diese Aere
herrscht durch das ganze Werk, jedoch mit einigen Ano-
malien, über die Van der Hagen’s gründliche Un-
„tersuchung der Chronologie desselben (2,254) zu ver-
gleichen ist. Wenn es Christi Geburt in das Jahr 5507
CHRISTLICHE VOLKER. 463
setzt '), so meint es keine andere als die gewöhnliche
byzanlinische Aere, Es verschiebt blofs eine Epoche,
die auf die Bestimmung der Weltäre keinen Einflufs
hat. Die Verschiebung ist ganz im Sinn der griechi-
schen Kirchenväter, die Christi Geburt zwei Jahre vor
unserer Zeitrechnung annehmen (2,387). Den Anfang
des Jahrs sétzt es, wie Van der Hagen zeigt, auf die
Frühlingsnachtgleiche. Erst als die Aere in den bür-
gerlichen Gebrauch überging, verlegte man die Jahr-
epoche auf den folgenden 1. September.
Das erste Beispiel eines solchen Gebrauchs gibt mei-
nes Wissens die Synodus Trullana vom Jahr 691
n. Chr. Im dritten Canon dieses zu Constantinopel ge-
haltenen Conciliabuli wird die vierte Indiction mit dem
Jahr 6199 der Welt zusammengestellt ê). Beide endig-
ten sich mit dem 31. August des gedachten christlichen
Jahrs. Vom achten Jahrhundert an kommt die Aere
in Verbindung mit den Indictionen häufig vor. Nach
ihr datirten die Kaiser ihre Novellen, die Patriarchen
ihre Hirtenbriefe.. Auch rechnen nach ihr die spälern
byzantinischen Geschichtschreiber, namentlich Cedre-
nus). Dafs sich ihrer die ziemlich spät lebenden
byzantinischen Chronologen Isaacus Argyrus und
Theodorus Gaza bedienen, wird man leicht er-
achten. Der erste fängt in seinem Computus das
1) 5.189 und an mehreren Stellen.
2) S. Mansi collect. coneil. Tom. XII, p.54 und vergl. Goar’s
Noten zum Theophanes p.546 und Pagi’s Critica in Ann.
Baronii ad ann. 691.
3) Montfaucon bemerkt (Palaeographia Graeca 1.1. c.6
und 7), dafs die byzantinischen Bücherabschreiber nach ihr die
Zeit der Beendigung ihrer Handschriften anzugeben pflegen.
464 Technische Chronologie.
Jahr 6881, von welchem er alle seine Beispiele ent-
lehnt, mit dem Jahr 1372 an, wie güldene Zahl und
Ferie lehren; der andere reducirt das Jahr 6978, wo
er sein kleines Werk. über die Monate beendigte,
selbst auf unser 1470stes 71. |
Mit dem Ritus der griechischen Kirche ist auch
ihre Weltäre zu den Russen übergegangen. Schon
Nestor, ihr ältester Annalıst, der seine Chronik bis
auf seinen vermuthlich im Jahr 1116 erfolgten Tod
fortgeführt hat, gebraucht sie. Man sehe Schlözer’s
Nestor, vor allen aber Hın. Philipp Krug’s kri-
tischen Versuch zur Aufklärung der byzanti-
nischen Chronologen, mit besonderer Rück-
sicht auf die frühere Geschichte Rufslands’?).
Peter der Grofse hat 1700 die europäische Aere und
Jahrepoche eingeführt, jedoch nicht den neuen Kalen-
der, den die griechische Kirche anzunehmen sich bis
jetzt geweigert hat.
Schon viel früher kommen im Orient Spuren eines
Gebrauchs unserer Aere vor, die der Verkehr mit dem
Occident herbeigeführt hat, jedoch nur in Privatakten
und in Verbindung mit den einheimischen Jahrrech-
nungen. Joseph Simon Assemani sagt’), dafs sich
die Syrer ihrer schon seit dem elften Jahrhundert be-
dient haben. Aus dem sechzehnten Jahrhundert hat
man mehrere Briefe constantinoplischer und alexandri-
nischer Patriarchen, die nach ihr datirt sind. Dahin
gehört die sonderbare gegen die gregorianische Kalen-
+) Beide Schriften finden sich im Uranologium des Petavius.
2) Petersburg 1810, 8.
°) Bibliotheca orientalis Tom. T. p. 289. ji
CHRISTLICHE VÖLKER. 465
derverbesserung eingelegte Protestation der griechischen
Kirche, welche von den Patriarchen zu Constantinopel,
Alexandrien und Antiochien unterzeichnet ist‘). Der
20. November 1582 ist hier mit der zehnten Indiction
und dem Jahr 7090 der Welt zusammengestellt, ver-
muthlich durch ein Versehen des Abschreibers oder
Uebersetzers; denn mit dem 1. September 1582 nah-
men schon die elfte Indiction und das Jahr 7091 ihren
Anfang.
Gibbon bedauert’), dafs die byzantinische Welt-
äre nicht in allgemeinen Gebrauch gekommen ist. Sie
scheint ihm vor unserer verworrenen Methode, die
Jahre Christi vor und rückwärts zu rechnen, grofse
Vorzüge zu verdienen. Von den 7300 Jahren, die sie,
als er schrieb, zählte, gehören, sagt er, 3000 der Un-
wissenheit und Finsternifs an; die folgenden 2000 sind
fabelhaft und unsicher; 1000 gehen auf die alte Ge-
schichte vom Ursprunge des persischen Reichs bis auf
den Fall Roms, 1000 auf das Mittelalter und 300
auf den neuern Zustand Europas und des Menschen-
geschlechts.
Hier verdient noch der eigenthümliche Gebrauch
bemerkt zu werden, den die Kirchenväter und Chro-
nographen des Orients von den Olympiaden gemacht
haben. Wenn sie dieselben zugleich mit ihrem bür-
gerlichen Jahr, also um etwa zehn Monate früher be-
gonnen hätten, als es die Feier der olympischen Spiele
t) S. Henrici Hilarii Appendix ad Chronicon Cyprü. Leip-
zig und Frankfurt 1687, 8.
2) History of the decline and fall of the Roman Empire
ch. 40. Tom. IV. p. 121 der londner Ausgabe von 1788.
TI. [30]
466 Technische Chronologie.
mit sich brachte, so dürfte uns dies wenig befremden,
weil sie hierin nur einer allgemeinen Gewohnheit des
Alterthums treu geblieben sein würden (2, 383); allein
sie fingen sie um fast zwei Jahre zu früh an. So
Eusebius in seinem Chronicon und sein Uebersetzer
Hieronymus. Ersterer läfst Ol. 194, 4 mit dem 42sten
Regierungsjahr August’s oder dem 752sten d. St., das
er als Syrer vier Monate früher als die Römer anfing,
parallel laufen '). Er beginnt also Ol. 194,4 mit dem
1. September 751, da hingegen dieses Olympiadenjahr
nach der Rechnung der griechischen Geschichtschrei-
ber, auf welche die oben (1, 375) gegebene Reductions-
regel pafst, erst mit dem Julius 1 v. Chr. oder 753 d. St.
seinen Anfang nimmt. Letzterer zählt bis auf den am
9. August 378 n. Chr. erfolgten Tod des Valens 1155
Olympiadenjahre ê), da doch das 1154ste oder Ol. 289, 2
seit kaum zwei Monaten im Gange war. Das Chroni-
con paschale rechnet die Olympiadenjahre als durch-
gehends den Indictionen gleichlaufend. Nun setzt es °)
den Tod des Iulianus, der auf einem Feldzuge gegen
die Perser im Junius 363 n. Chr. blieb (1, 452), rich-
tig in die sechste Indietion, die mit dem 1. Septem-
ber 362 begann. Dies ist ihm zugleich das vierte Jahr
der 285sten Olympiade, das doch nach der gewöhn-
lichen Rechnung erst mit dem Julius 364 n. Chr. an-
fing. Auch beim Geschichtschreiber Socrates sind die
Olympiaden nicht anders zu nehmen. Calvisius und
Petavius beschuldigen ihn, in diesem Punkt gar keine
‘) Chronicon Vol. II. p. 261 des armenischen Textes.
"1 Opp. Tom. VIII, col. 820.
°) 8.296 ff.
CHRISTLICHE VOLKER. 467
‚feste Regel befolgt zu haben, aber ohne Grund. Die
wenigen Stellen, in denen wirklich Widersprüche vor-
kommen, sind offenbar verderbt.
Wie. diese spätere Olympiadenrechnung entstanden
ist, läfst sich nicht mit Sicherheit nachweisen. Ver-
muthlich hat Tulius Africanus, dem Eusebius und
die übrigen christlichen Chronologen meistens gefolgt
sind, irgend eine Olympiade um ein Jahr verkürzt
und so die Epoche der Olympiadenäre um ein Jahr,
oder, mit Bezug auf den Jahranfang der Syrer, um
fast zwei Jahre weiter zurückgeschoben, als Eratosthe-
nes (1,373). Die Feier der olympischen Spiele ist zwar
erst unter Theodosius gänzlich erloschen (1,377); sie
mochte aber zur Zeit des Africanus schon so schwan-
kend geworden sein, dafs sie seinen Calcul zu recufici-
ren wenig mehr geeignet. war.
Ob die besondere Stellung der attischen Monate,
die wir beim Epiphanius und in dem Menolog bei
Henricus Stephanus antreffen (1,360), nicht viel-
leicht blofs bei den syrischen Griechen gebräuchlich war
und mit der eben erklärten Olympiadenrechnung zusam-
menhing? Noch hat sich kein Zeugnifs eines Schrift-
stellers oder Monument gefunden, das diese Stellung
bei den Athenern selbst aufser Zweifel setzte, ob sie
gleich, wie oben gezeigt worden, ziemlich natürlich
darauf kommen konnten.
Um alle in der Christenheit SEN Zeitrech-
nungen zu erschöpfen , mufs hier noch von der neu-
fränkischen die Rede sein, so wenig sie auch auf
den Namen einer christlichen Anspruch machen darf,
da sie vielmehr ganz auf die Zerstörung des Cultus
berechnet war.
[30*]
468 Technische Chronologie.
Durch ein Dekret vom 5. Oktober 1793 führte
der National- Convent, besonders auf des Deputirten
Romme Betrieb, der auch Berichterstatter in dieser
Angelegenheit war, eine Zeiteintheilung ein, die der
Typus einer ganz neuen Ordnung der Dinge sein sollte.
Der Tag wurde in 10 Stunden, die Stunde in 100 Mi-
nuten, die Minute in 100 Sekunden getheilt. An die
Stelle der siebentägigen Woche trat eine zehntägige, die
Dekade, deren ‚einzelne Tage durch die Benennungen
Primidi, Duodi, Tridi, Quartidi, Quintidi,
Sextidi, Septidi, Octidi, Nonidi, Decadi un-
terschieden wurden. Drei Dekaden bildeten den Mo-
nat, der durchgehends dreifsig Tage erhielt. Zu zwölf
Monaten kamen, wie einst im alexandrinischen und
dschelaleddinischen Jahr, fünf, im Schaltjahr sechs Er-
gänzungstage — jours Epagomenes oder jours com-
plémentaires — genannt. Der Anfang des Jahrs wurde
auf den mit der Mitternacht beginnenden Tag gesetzt,
auf den nach astronomischer Berechnung unter dem.
Meridian der pariser Sternwarte die Herbstnachtgleiche
traf, auf den 22sten oder 23. September. In der Regel
folgte auf drei Gemeinjahre ein Schaltjahr, und dieser
vierjährige Zeitraum sollte Franciade heifsen. Die Mo-
nate erhielten neue bedeutungsvolle Namen, nämlich
Herbstmonate.
. Vendemiaire
Brumaire
Frimaire
Wintermonate.
Nivöse
Pluviöse
Ventöse
CHRISTLICHE VOLKER. 469
Frühlingsmonate.
Germinal
Floreal
Prairial
Sommermonate.
Messidor
Thermidor
Fructidor
Man sieht, dafs je drei, die zu einer Jahrszeit gehören,
eine übereinstimmige Endung haben. Die Jahre wur-
den von der Stiftung der französischen Republik
im Jahr 1792 an gerechnet, eben so, wie die Englän-
der 1648 nach dem ersten Jahr der durch Gottes
Segen errungenen Freiheit datirten.
Die Decimaleintheilung des Tages hat nie in den
Gang kommen wollen, weil man nicht durch einen
Zauberschlag alle Uhren verändern konnte. Die Deka-
den wurden in den öffentlichen Akten und in den Zei-
tungen mehrere Jahre beibehalten; das Volk hörte nie
auf, nach Wochen zu zählen. Die dreifsigtägigen Mo-
nate, die mit den Jahrszeiten beinahe gleichen Schritt
hielten, waren noch das beste an der ganzen neuen
Zeitrechnung. Die Einschaltung tadelten die Sachver-
ständigen vom Anfange an. Es gab für sie gar keine
feste Regel, und es konnten daher die Monatstage des
republikanischen Kalenders nicht immer einerlei Datis
des gregorianischen entsprechen. Man sehe Delam-
bre’s Astronomie').
Zufolge eines durch Napoleon veranlafsten Se-
natsbeschlusses vom 9. September 1805 kehrten die
1) Tom. II. p. 695 fl.
470 Technische Chronologie.
Franzosen am 1. Januar des Jahrs 1806, des vierzehn-
ten ihrer neuen Aere, zum gregorianischen Kalender
zurück. Eine bequeme, von Joh. Fr. Pfaff entwor-
fene, Tafel zur Vergleichung des französischen repu-
blikanischen und des gregorianischen Kalenders vom
22. September 1792 bis zum 31. December 1805 findet
man in Bredow’s Chronik des neunzehnten
Jahrhunderts‘).
1) Am Schlufs des Jahrgangs 1805.
—— ra
Achter Abschnitt.
Zeitrechnung der Araber.
KEEN
Ks allen zu einiger Cultur gelangten. Völkern sind.
die Araber das einzige, welches die Eintheilung der Zeit.
ausschliefslich auf den Lauf des Mondes gründet (1,67).
Sie fangen ihre Monate mit der ersten Erscheinung der
Mondsichel in der Abenddämmerung an, und nennen
die Dauer von zwölf solcher Monate ein Jahr, ohne je
an eine Ausgleichung des Mond- und Sonnenlaufs zu
denken, daher der Anfang ihres Jahrs in einem. Zeit-
raum von etwa 33 der unsrigen rückgängig durch alle
Jahrszeiten wandert.
Diese ohne Zweifel uralte Zeitrechnung ist von
Mohammed sanetionirt und in den von ihm ge-
stifteten Cultus verflochten worden. Natürlich ist. sie
so zu allen den Völkern übergegangen, die sich zum
Islam bekennen, daher sie auch eben so schicklich
die mohammedanische, als die arabische ge-
nannt wird.
Gehen wir zu ihrer nähern Erörterung über, so
ergibt sich zuvörderst als eine nothwendige Folge des
obigen Princips, dafs die Araber den bürgerlichen Tag
mit dem Untergange der Sonne anfangen, `, Die rech-
412 Technische Chronologie.
„nen,” sagt Alfergani'), „den bürgerlichen
„Tag” — sul ess jaum bilailathi, wörtlich den Tag
mit seiner Nacht — ‚‚darum vom Untergange der
„Sonne, weil sie die Monatstage von der Wahrneh-
„mung der ersten Mondphase — jM Aal —
„zählen, und diese Phase beim Untergange der Sonne
„gesehen wird. Bei den Rüm und andern dagegen,
„welche bei ihren Monaten nicht auf die Phase Rück-
„sicht nehmen, geht der Tag vor der Nacht her, und
„es hebt der bürgerliche Tag mit dem Aufgange der
„Sonne an und reicht wieder bis zu ‘ihrem Auf-
a gange” °). Da also bei den Arabern die Nacht im
bürgerlichen Tage vor dem natürlichen hergeht, so hat
sich ihr Sprachgebrauch dahin gebildet, dafs sie ge-
wöhnlich Zeiträume nach Nächten bestimmen und nach
Nächten datiren.
Die im ganzen Occident bis auf die Einführung
der mechanischen Zeitmesser gebräuchlichen veränder-
lichen Stunden, deren ohne Unterschied der Tag- und
Nachtlänge durchgängig zwölf auf den natürlichen Tag
und eben so viel auf die Nacht gerechnet werden (1, 84),
treffen wir auch bei den Arabern an. Sie nennen sie
Zul, Glen el- sáát el- zemänije, welcher Ausdruck
ganz dem griechischen pu xaypızal, Zeitstunden,
1) Elementa astronomica ed. Golii S. 2.
2) Dafs die byzantinischen Griechen und christlichen Syrer,
die hier unter Rüm verstanden werden, ihren Tag mit der Mit-
ternacht anfangen, scheint Alfergani nicht gewulst zu haben.
Ihm schwebten bei diesen. Worten wol vornehmlich die vorislamiti-
schen Perser vor, die ihren Tag mit dem Aufgange der Sonne
begannen.
ARABER. 413
entspricht. Ihre Sonnenuhren haben eine diesen mit
den Jahrszeiten bald zu- bald abnehmenden Stunden
angemessene Einrichtung '). “Unsere ‘Stunden, welche,
den bürgerlichen Tag in 24 gleiche Theile theilend,
ihre Entstehung dem von den Astronomen frühzeitig
gefühlten Bedürfnifs einer gleichförmigen Zeiteinthei-
lung verdanken, werden Juist wloelwdi el-saat èl-
motedile oder zum} lem el- sdat el- mostewije,
gleichförmige Stunden, genannt. Von dem Un-
terschiede beider Arten von Stunden handelt Alfer-
gani’) Ebn Junis erwähnt sie bei Gelegenheit der
von ihm und andern angestellten astronomischen Be-
obachtungen häufig’).
An gröfsern Zeiteinheiten finden wir bei den
Arabern zunächst die Woche — Er usbu — ,. welche
bei ihnen, wie bei den Hebräern, von denen sie
in den Occident übergegangen ist, sieben Tage hält.
„Die Tage,” sagt Alfergani‘), ‚nach‘ denen de
„‚„Monate gezählt werden, sind die sieben, von de-
„nen der erste A>} end jaum el-ahad, erster
„Wochentag, genannt wird. Dieser nimmt mit
„dem Untergange der Sonne am Sabbath — ed
„wm jaum el-sebt — seinen Anfang, und währt
„bis zu ihrem Untergange am ‘folgenden Tage, und
chen so die übrigen Wochentage.” Wir ersehen hier-
1) S. Hrn. Beigel’s gehaltvollen. Aufsatz über die Gno-
monik der Araber im ersten Bande der Fundgruben des
Orients S. 409 f.
El,
2) Notices et extraits des manuscrits de la Bibliothèque
royale. Tom. VIL, p.49 f.
^) An der zuerst angeführten Stelle.
4T4 Technische ` Chronologie.
aus erstlich, dafs die Araber ihre Wochentage um die
halbe Dauer der Nacht früher anfangen, als wir; ein
Umstand, der bei ‘Vergleichung ihrer Wochentage mit
den unsrigen, wozu ihre Geschichtschreiber und Astro-
nomen häufig Gelegenheit geben, nicht aufser Acht zu
lassen ist. Zweitens, dafs der Sonntag bei ihnen wie
bei uns der erste Wochentag ist, welche Art zu zählen
sich ‘eben so, wie die Benennung Sabbath für den
Sonnabend, und der alte Name &;,,e arúbe, Abend,
für den Freitag, aus den Zeiten vor Mohammed her-
schreibt, wo ein grofser Theil von ihnen sich zur jüdı-
schen Religion bekannte. Die folgenden Wochentage bis
zum Donnerstage heifsen a53} end jaum el-ithnain,
der zweite, ES} end jaum el-thalätha, der dritte,
les 3) end jaum el-arbad, der vierte und TAOTE p
jaum el-chamis, der fünfte Wochentag, und der
Freitag Se end jaum el-dschuma, Tag der Zu-
sammenkunft, weil sich an ihm, als an ihrem Feier-
tage, die Mohammedaner zum Gebet in den Moscheen
versammeln.
Die Namen der Monate — säi schuhuir oder
ù) eschhur — sind :
o~ Moharrem
so Safar
J ey Rebtel-awwel
N Sai Rebi el-accher
JS} ln Dschemädi el-awwel
Seil Dschemädi el-accher‘)
t1) Die Namen des fünften und sechsten Monats kommen auch
mit einem A geschrieben vor und werden hiernach, besonders
von den Türken, Dschemädsi ausgesprochen.
ÄArABER. 475
>, Redscheb
van Schabän
La Ramadän oder Ramasän
Mai Schewwäl
šei eh Dsu /l-kade
sl eh Dsu’l-hedsche. |
Sie sind sämmtlich Appellativa''). Einige -haben eine
offenbare Beziehung auf die Jahrszeiten, z.B. Rama-
dän, welches einen heifsen Monat bezeichnet. Diese
Beziehung, die bei der Wandelbarkeit der arabischen
Monate 'befremdend ist, soll nach Dschewhari?) nur
zufällig für das Jahr ihrer Einführung gegolten haben.
Der Name gm, rebi, der im Arabischen gewöhnlich den
Frühling bedeutet, scheint, wie auch Nuweiri bei
Golius sagt, ursprünglich ein Synonym von dws
proventus, ubertas anni, gewesen zu sein. Die
alten Araber sollen nämlich ihr Jahr in sechs Zeiten
getheilt haben, 1) A3 au, rebi el-awwel, proventus
prior, der Kräuter und Blumen; 2) Las saif, aestas;
3) us kaid, aestus; 4) Alt gu, rebi el-thäni, pro-
ventus posterior, nämlich der Früchte, der frühere
Theil des Herbstes, die oruea der Griechen; 5) >
charif, autumnus, das uerözwpov der Griechen; 6) Lo
schitd, hiems. Rebi war mithin zugleich Name zweier
Monate und zweier Jahrszeiten.
Was die Dauer der Monate betrifft, so mufs man
den arabischen Volkskalender von der cyklischen durch
CO
t) Ihre Etymologie gibt Golius S.5ff. seiner Anmerkungen
zum Alfergani nach Dschewhari, Kazwini und andern;
auch Pocock $.181ff. seines Specimen historiae Arabum ed.
White.
2) Specimen a.a. O.
476 Technische Chronologie.
die Astronomen eingeführten Zeitrechnung, welche so-
gleich erklärt werden soll, ‘wohl unterscheiden. Jener,
durch den die Feste bestimmt und die Geschäfte des
bürgerlichen Lebens geordnet werden, gründet sich auf
die unmittelbare Beobachtung der Mondwechsel. Der
Monat nimmt allemahl an dem Abend seinen Anfang,
wo man die Mondsichel in der Dämmerung aus einer
freien Gegend zuerst erblickt, und dauert bis zu ihrer
nächsten Erscheinung, die nicht früher als nach 29 Ta-
gen, und, falls nicht ein bewölkter Himmel ihre Wahr-
nehmung hindert, nicht später als nach 30 eintreten
kann, wenigstens in jenen südlichen Gegenden, die der
Hauptsitz des'Islams sind. In der Sunna, dem Tra-
ditionsgesetz der Mohammedaner, heifst es: ,,Wenn
„euch die erste Phase bedeckt wird, so gebt dem Mo-
„mat das bestimmte Maafs von 30 Tagen” '). Nach
zwöss: A gezählten Monaten fängt man ein neues Jahr
an, das man von der Flucht Mohammed’s von Mekka
nach Medina zählt. Man sieht, dafs dieser Volkskalen-
der an Einfachheit gewinnt, was ihm an Bestimmtheit
abgeht, dafs aber seine Unbestimmtheit nie eine lang-
dauernde Verwirrung zur Folge haben kann, da ihn
der Himmel stets rectificirt.
Es wird nöthig sein, das hier IR durch ein
paar Autoritäten zu erhärten. ,,Die Gesetzkundigen,”
sagt Ulug Begh’), „rechnen die Monate von einer
„Erscheinung der Mondsichel zur andern. Dieses In-
„tervall ist nie länger als 30, nie kürzer als 29 Tage.
„Zwölf solcher Monate nehmen sie für ein. Jahr. Sie
t) S. Golius zum Alfergani $. 14.
2) Epochae celebriores p- 9.
ARABER ` 477
„zählen also nach wahren Mondjahren und Monaten.
— Die Astronomen hingegen geben dem Moharrem 30,
„dem Safar 29 Tage, und auf diese Weise abwech-
„selnd dem einen Monat 30, dem andern 29, bis zu
„Ende des Jahrs. Es sind mithin die Mondjahre und
j, Monate, wonach sie zählen, technische — > All
„istiláhi.” In Niebuhr’s Beschreibung von Ara-
bien heifst es‘): Der Tag, an welchem der Neu-
„mond zuerst gesehen wird, ist der erste Tag des Mo-
„nats. Wenn der Himmel zur Zeit des Neumondes
„etwa mit Wolken bedeckt ist, so kümmert man sich
„nicht viel darum, ob man den Monat einen Tag
„früher oder später anfängt.” Und weiterhin: ,, Die
‚„„Sternkundigen des Sultans zu Constantinopel machen
„alle Jahre einen neuen Almanach, den sie aufgerollt
„beständig bei sich tragen. Bei den Arabern habe ich
„dergleichen nicht gesehen. Ja man bekümmert sich
„sowohl in Aegypten als in Jemen so wenig darum,
„das Publikum von der Jahrszeit zu unterrichten, dafs
„es der Pöbel daselbst kaum 24 Stunden vorher gewils
„„weifs, wenn ein grofser Festtag einfällt.”
Hiebei ist zu bemerken, dafs die Moslemen nur
zwei eigentliche Feste haben, welche von den Arabern
aalt Que id el-für, das Fest der Fastenauflö-
sung, und „ul Au id el-nahr oder hai Sur id
el-kurban, das Opferfest, genannt werden. Jenes
folgt unmittelbar auf den Fastenmonat Ramadin am
4. Schewwäl als ein Freudenfest,; dieses macht den Be-
schlufs der Ceremonien der Pilgerfahrt nach Mekka,
und fällt auf den 10ten des Monats Den ’l-hedsche,
3). 8.109.
GC e Chronologie.
der eben von diesen Fahrten seinen Namen hat. Die
Perser und Türken nennen diese Feste die beiden
Bairäm — plas
Das Schwankende des arabischen Volkskalenders
bemerkt Alfergani mit folgenden Worten: ,,Die Be-
‚„‚obachtung der Mondphase gibt den Monat bald län-
„ger, bald kürzer, so dafs zwei auf einander folgende
, „Monate 30 oder 29 Tage halten können, und der
„Anfang; des Monats, wie ihn die Rechnung und die
„Beobachtung geben, nicht allemahl auf Einen Tag
„trifft, sondern sich beide erst im Verlauf der Zeit
„‚ausgleichen.” Man kann daher, wenn man vermit-
telst der eyklischen Rechnung ein bei den orientalischen
Geschichtschreibern vorkommendes arabisches Datum auf
unsere Zeitrechnung redueirt, bei der Ungewifsheit, ob
es wirklich cyklisch zu nehmen ist, nur dann sicher
sein, dafs man den rechten Tag getroffen hat, wenn
damit der gewöhnlich zugleich angegebene Wochentag
übereinstimmt. Die Abweichung wird indessen höch-
stens einen oder zwei Tage betragen. Eine andere
Bewandnifs hat es mit dem arabischen Datum einer
astronomischen Beobachtung. Ein solches ist allemahl
cyklisch angesetzt, wie die Natur der Sache und auch
die Vergleichung mit dem syrischen, koptischen und
persischen Datum zeigt, welches die arabischen Astro-
nomen zu gröfserer Bestimmtheit neben dem arabischen
zu bemerken pflegen.
Ich komme nun zur Erklärung der cyklischen
Rechnung, von der Alfergani und Ulug Begh
die wesentlichsten Gründe angeben, ohne sie jedoch
erschöpfend auszuführen.
ÄARABER ` 479
Da die Dauer zweier synodischen Monate nahe 59
Tage beträgt, so gibt man den arabischen Monaten
abwechselnd 30 und 29 Tage. Folgende Tafel zeigt,
wie lang hiernach die einzelnen Monate und wie viel
Tage am Ende eines jeden vom Anfange des Jahrs an
verflossen sind.
Tafel I.
Namen der Monate. Dauer.
4) Moharrem 30
2) Safar - 29
4) Belt el-accher 29
5) Dschemädi. el-awwel 30
6) Dschemädi el-accher
7) Redscheb
8) Schabän
9) Ramadän
10) Schewwäl
111 Dsů ’l- kade
| 12) Dsü x hedsche
|
3) Debt el-awwel 30
|
|
Die zwölf Monate des arabischen Jahrs halten also
354 Tage. Aber auf zwölf synodische Monate oder auf
das astronomische Mondjahr gehen 354 Tage
8 St. 48’ 36” (1,66). Vernachlässigt man die Sekun-
den, die sich erst nach 2400 Jahren zu einem Tage
anhäufen, so betragen dreifsig astronomische Mondjahre
gerade 10631 Tage. Da nun dreifsig bürgerliche Mond-
jahre zu 354 Tagen nur 10620 Tage geben, so müssen
480 Technische Chronologie.
im Verlaufe von dreifsig Jahren elf Tage eingeschaltet
werden, um das bürgerliche Jahr mit dem astronomi-
schen in Uebereinstimmung zu bringen oder den An-
fang eines jeden Monats zur ersten Phase zurückzufüh-
ren. Bei dieser Einschaltung wird folgende Regel beob-
achtet: allemahl wenn der Ueberschufs des astronomi-
schen Mondjahrs über das bürgerliche, nämlich 8 Stun-
den 48 Minuten, von Jahr zu Jahr angehäuft, nach
Abzug der ganzen Tage mehr als 12 Stunden beträgt,
wird das Jahr zu 355 Tagen gerechnet. Dies ist, wie
eine leichte Rechnung zeigt, in den Jahren 2, 5, 7, 10,
13, 16, 18, 21, 24, 26 und 29 des 30jährigen Cyclus
der Fall, welche mithin Schaltjahre werden t). Der
Schalttag wird dem letzten Monat zugelegt, der dadurch
30 Tage erhält. Folgende Tafel zeigt, wie viel Tage
hiernach am Ende eines jeden Jahrs des 30jährigen
Cyclus verflossen sind (b. bezeichnet die Schaltjahre).
1) Diese Regel drückt Abu’lhassan Kuschjar also aus:
End rn umeda Jon gie Sri Ze, ei cl
cht a éi Ed wäi cea Il 3 zl sio Ar up
Sa ze Aë) Sin ali E cf däs mal} 9 7e
„‚Der Dsu’l-hedsche hat 29 Tage und 4 und 4 (zusammen 4
„eines Tages; und wenn diese Brüche gröfser als ein halber Tag
„werden, so gibt man dem Dsu’l-hedsche einen Tag mehr, und
„das Jahr erhält 355 Tage. Dies ist das Schaltjahr. Solches ge-
Schicht alle dreifsig Jahre elf mahl.” S.7 der berliner Hand-
schrift seiner LI 3; Zidsch el-dschämi, tabulae univer-
sales, eines astronomisch - chronologischen Werks, das ich öfters
citiren werde.
ARABER 481:
Tafel II.
Tag-
| Jahre. Gei Jahre Teg
summe. "` |summe.
1.1 354 | b.16 | 5670
b. 2.| "og 17 | 6024
3 | 1063| ».18° | 6379
Is. EL AA 19 | 6733
b... 5-1, 4778 20 | 7087
6 | 2126 | b.24 | 7442
(hl 2481 22.|. 7796
| 8 | 2835 23 | 8150
gl 3189 | b.24 | 8505
b.10 | 3544 25 | 8859
(1 1 3898 | b.26 | 9214
9568
| 9922
Ein
Da am Ende des funfzehnten Jahrs der summirte
Ueberschufs gerade zwölf Stunden gibt, so ist es nach
den arabischen Chronologen gleichgültig, ob dieses oder
das folgende zum Schaltjahr gemacht wird '). Im ersten
Fall ist die Tagsumme ‚für das funfzehnte Jahr 5316.
Das Schaltjahr heifst bei den Arabern Saa? kebise,
von der Wurzel ei implere.
Um nun vermittelst des dreifsigjährigen Cyclus die
Neumonde berechnen zu können, kommt es darauf an,
"1 Vergl. Ulug s Epochae celebriores p.9,
TI. [31 ]
482 Technische Chronologie.
ihn richtig an den Himmel zu knüpfen, d.h. eine Aere
zu gebrauchen, die von irgend einem Neumonde zu
zählen anfängt. Die Araber haben hierzu den 1. Mo-
harrem desjenigen Jahrs. gewählt, wo Mohammed
von Mekka nach Medina geflohn ist, und nennen da-
her ihre Jahrrechnung š s) u tdrich el-hedschra,
Aere der Flucht‘). Von dieser Begebenheit dati-
ren sie seit dem Chalifen Omar?) den Anfang ihrer
ehemaligen Weltherrschaft, und wirklich erhielt Mo-
hammed’s Beginnen erst mit ihr eine politische Wich-
tigkeit. Denn nachdem er dreizehn Jahre in der Sulle
zu Mekka gelehrt hatte, wurde der mächtige Stamm
Koreisch, der Beschützer des uralten Tempels zu
Mekka, der Kaaba, zu deren Idolen die heidnischen
Araber seit langer Zeit wallfahrteten, auf ihn aufmerk-
sam. Es fürchtete derselbe durch eine Religion, die
auf das Princip der Einheit Gottes gegründet war, um
seinen Einflufs zu kommen, und fing an, ihren Urhe-
ber zu verfolgen. Von Lebensgefahr bedroht, entwich
er nach Medina, wo er bereits mehrere Anhänger hatte,
worauf er mit den Koreischiden und andern Stämmen,
die seine Lehre anzunehmen sich weigerten, Kriege zu
führen begann, durch die er bald zu einer bedeuten-
den Macht gelangte.
Wir wollen nun die Epoche der Ku oder
den 1. Moharrem des ersten Jahrs der arabischen Zeit-
1) 8,59 hedschra heifst eigentlich abitus a cognatis et ami- -
cis. S. eine Anmerkung von Reiske zu Abu’lfeda’s Annales
Muslemiei Th.I. S.60. Im Koran sind ©» ur mohädschi-
rün Personen, die um der Religion willen, “freiwillig oder ge-
zwungen, von den Ihrigen scheiden.
*) S.Chondemir bei d’Herbelot art. Hegrah.
ÄArABER. 483
rechnung nach den Angaben der orientalischen Schrift-
steller fixiren. Abu’lhassan Kuschjar sagt im zwei-
ten, der syrischen, arabischen und persischen Zeitrech-
nung gewidmeten, Kapitel des ersten Buchs seiner
Zidsch el-dschämi: ,,‚Die Epoche der arabischen Aere
„ist ein Donnerstag, und zwar der Anfang des Jahrs,
„auf welches die Flucht des Propheten trifft. Dieser
„Tag ist der 45. Thamuz des Jahrs 933 Dsi ’l-kar-
„nain”'), d.i. der seleucidischen Aere, Der
entsprechende Tag unserer Zeitrechnung ist-der 15. Ju-
lius 622. Hiemit stimmt das von dem Maroniten Abra-
ham Eechellensis aus dem Arabischen übersetzte
Chronicon orientale, welches sich also ausdrückt ?): Fuit
initium imperii Mosleminorum die Iovis prima Mohar-
rami, quae est decima quinta Tulii et vigesima prima
Abibi, anno ab Alexandro nongentesimo trigesimo ter-
tio. Beim Ulug Begh heifst es’): ,,Die Epoche der
„arabischen Aere ist der Anfang des Moharrem desje-
„nigen Jahrs, wo der Prophet aus Mekka nach Medina
„geflohn ist. Zufolge der mittleren Bewegung des
„Mondes war dies ein Donnerstag, zufolge der Be-
„obachtung (der ersten Phase) hingegen ein Freitag.
„Wir wählen den Donnerstag.” Eben diesen Wochen-
tag nennt Alferganı*), der überdies die Intervalle
zwischen der nabonassarischen, seleucidischen, arabi-
RE AN EE ah
Sen A5 pya zë yuli se ga zale al Bes Dag
Br el larmis ei, ed
2) 6.63 (Paris 1651, fol.)
3) Epochae celebriores 3.7.
ı) 5.6.
EM
484 Technische Chronologie.
schen und jezdegirdischen Aere ganz so angibt, wie es
der Voraussetzung gemäfs ist, dafs auch er den 15. Ju-
lius: 622 zur Epoche der Hedschra macht.
Alle diese Zeugnisse, deren sich, wenn es nöthig
wäre, leicht noch mehr beibringen liefsen, gehen also
darauf hinaus, dafs die Epoche der Hedschra der 15. Ju-
lius 622 ist. Unter den orientalischen Astronomen
ist, wie der belesene Golius in seinen Anmerkun-
gen zum Alfergani versichert‘), Ebn Schatir. aus
Damaskus der einzige, der die Hedschra mit dem den
Mohammedanern heiligen Wochentage, dem Freitage,
anfängt; er soll aber vor seinen astronomischen Tafeln
zur Verhütung alles Mifsverständnisses ausdrücklich be-
merken, dafs er in diesem Punkt von dem gewöhn-
lichen Gebrauch abgewichen sei. Uebrigens versteht es
sich nach dem, was oben über den Anfang des bürger-
liehen Tages bei den Arabern gesagt worden ist, dafs das
gedachte Datum eigentlich vom Untergange der Sonne
am vorhergehenden Abend genommen werden mufs.
Die europäischen Chronologen dagegen machen fast
einstimmig den 16. Julius zur Epoche der Hedschra.
Sie bestimmen sie nämlich so, dafs die cyklische Rech-
nung in der Regel die Tage der ersten Phase gibt, mit
denen man im gemeinen Leben die Monate anfängt,
statt dafs man sich mehr den Conjunctionen nähert,
wenn man den 15. Julius zur Epoche annimmt. Die auf
der vorigen Seite angeführten Worte des Ulug Begh
deuten auf diesen Unterschied hin. Um ihn genauer
zu begründen, habe ich den Neumond des Julius des
Jahrs 622 berechnet. Nach den delambreschen Sonnen-
Si S. 56.
Ann, 485
und mayer-masönschen Mondiafeln finde ich, dafs die
wahre Conjunction unter dem Meridian von Mekka‘)
am 14. Julius Vormittags um 8 U. 17’ m. Z. eingetrof-
fen ist. Unmöglich konnte schon an demselben Abend,
die Mondsichel erscheinen. Erst am 15. Julius wurde
sie in der Abenddämmerung wahrgenommen. Man sieht
also, dafs man entweder den A5ten oder 16. Julius, beide
vom vorhergehenden Abend an gerechnet, zur Epoche
der Hedschra machen müsse, je nachdem man zum
Besiimmungsgrund derselben entweder die Conjunction
oder die erste Phase macht. Jene Epoche ist zu wäh-
len, so oft man das arabische Datum einer astrono-
mischen ‘Beobachtung auf unsere Zeitrechnung zu re-
duciren hat; diese, wenn die cyklische Rechnung mit
den Monderscheinungen und dem Volkskalender über-
einstimmen oder höchstens nur um einen Tag davon
abweichen soll’).
Es ist ein ziemlich allgemeiner Irrthum der euro-
päischen Chronologen, dafs die Epoche der Hedschra
der eigentliche Tag der Flucht Mohammed’s sei.
Schon aus dem Artikel Hegrah bei d’Herbelot kann
man sich eines Bessern belehren. Die. orientalischen
Schriftsteller sind darin einig, dafs die Flucht in den .
+) Ich setze ihn nach den besten Karten (eine astronomische
Bestimmung ist meines Wissens nicht vorhanden) um 2 St. 30
östlich von Paris. '
2) Die mittlere Conjunction ereignete sich zu Mekka be-
reits am 14. Julius um 1 U. 12’ Morgens. Ihr würde der Abend
des 13. Julius näher gewesen sein. Da man nun den Abend des
14ten gewählt hat, so ist man ohne Zweifel von der wahren
Conjunction ausgegangen, obgleich das om) ab beim Ulug
Begh das Gegentheil anzudeuten scheint.
486 Technische Chronologie.
dritten Monat des ersten Jahrs der Hedschra zu setzen sei;
nur das Datum geben sie verschieden an. Abu’lfeda
sagt‘): ;, Die Flucht von Mekka nach Medina erfolgte,
„áls von dem ersten Jahr bereits der Moharrem , der
„„Safar und acht Tage des Rebi el-awwel verflossen
waren `" und weiterhin: ,,Als man beschlossen hatte,
„die Flucht zur Epoche der neuen Zeitrechnung zu
„machen, zählte man von derselben 68 Tage zurück
„bis zum 1.Moharrem, den man für den Anfang der
„Aere nahm.” Nach Abu’lhassan Kuschjar war
der 8. Rebi el-awwel der Tag, an welchem Mohammed
in Medina. einzog?). Ahmed Ben-Jusuf bei Pocock
sagt’): ,,Man hat die Aere um zwei Monate vor der
„Flucht vorgeschoben und sie mit dem Moharrem an-
„„gefangen.”’” Hiernach schiene also Mohammed seine
Flucht am 1. Rebi el-awwel begonnen zu haben, wie
auch Golius aus orientalischen Quellen berichtet *).
Hätte es mit diesen Datis seine Richtigkeit, so würde er
etwa vom 43ten bis zum 20. September des Jahrs 622
unterweges gewesen sein. Noch andere Angaben er-
wähne ich nicht, da die Sache für uns von geringer
Erheblichkeit ist.
1) Annal. Muslem. Tom. I. p. 62.
D en lee. er ll ale ag vlt eng Ap
GR gl vii) end Lou} Als Be Ku). SI
Jad) A) Wenn hier, vermuthlich einer Ueberlieferung zu-
folge, der 8. Rebi el-awwel zu einem Montage gemacht ieh
so mufs entweder das erste Jahr. der Flucht mit dem Frei-
tage angefangen, oder der Safar zu 30: Tagen gerechnet wor-
den sein.
°) Specimen p. 180.
*) Anm. zu Alfergani S. 55.
ÄARABER. Sek
Nachdem wir nun die Einrichtung des arabischen
Schalteirkels und die Epoche der Hedschra kennen ge-
lernt haben, werden wir im Stande sein, jedes arabische
Datum auf unsere Zeitrechnung und umgekehrt zu re-
dueiren. Die Regeln, die dazu von Wolf, Gatterer
und andern Chronologen gegeben werden, haben ganz
das Ansehen von Zauberformeln. Folgendes Verfahren
wird man hoffentlich eben so verständlich als bequem
und sicher finden.
Soll 4) ein arabisches Datum auf die christ-
liche Zeitrechnung gebracht werden, so divi-
dire man die Zahl der verflossenen Jahre durch 30.
Der Quotient gibt die abgelaufenen Schalteirkel und
der Rest die verflossenen Jahre des laufenden an. Da
jeder Schalteirkel 10631 Tage hält, so multiplieire man
den Quotienten in diese Zahl, und addire zum Produkt
die aus Tafel II zu nehmende Tagsumme, welche dem
Rest entspricht. Hiezu rechne man noch die aus Tafel I
zu entlehnende Tagsumme der verflossenen Monate des
laufenden Jahrs, und endlich die Tage des laufenden
Monats. Auf diese Weise hat man sämmtliche auf die
Hedschra von ihrer Epoche bis auf das gegebene Da-
tum einschliefslich gehenden Tage gefunden. Addirt
man hiezu noch die 227015 Tage, die vom 1. Januar
des ersten Jahrs unserer Zeitrechnung bis zum 15. Ju-
lius 622, der Epoche der Hedschra, verflossen sind (wir
wollen sie die Absolutzahl nennen), so erhält man
eine Anzahl Tage, die man auf unsere Jahre und Mo-
nate zu bringen hat. Dies geschieht am bequemsten,
wenn man durch die 1461 Tage einer vierjährigen
Schaltperiode dividirt (jedes vierte Jahr unserer Zeit-
rechnung ist ein Schaltjahr), den Quotienten mit 4
488 Technische Chronologie.
multiplieirt, um die Jahre der verflossenen Schalt-
perioden zu. erhalten, vom Rest der Division so oft
365 abzieht, als es angeht, und für jeden Abzug noch
ein Jahr mehr rechnet. Der Rest der letzten Sub-
traction wird dann den laufenden Tag des julianischen
oder alten Kalenders anzeigen, dem das gegebene ara-
bische Datum entspricht. Zur Reduction desselben kann
man sich der oben (1, 105) gegebenen Tafel bedienen.
Zum Schlufs mufs man noch das julianische Datum in
das gregorianische verwandeln, wenn von der Zeit nach
der Kalenderyerbesserung die Rede ist (1, 104). Ist
z.B. der 4. Delt el-accher des Jahrs 1241 zu reduci-
ren, so steht die Rechnung also: die Zahl 1240 der
_verflossenen Jahre durch 30 dividirt, gibt
zum Quotienten .... 41
zum est Fran 10
BAR 1 O0SE an ans uhren rin e 435874,
Tagsumme für 10 Jahre (Taf. II) = 3544
Tagsumme für 3 Monate (Taf. I) = 89
Tage im Debt el-accher...... = 4
Absolrtizahl... pm rock wen ert, a = 227015
Summe = 666525
Wird diese Zahl durch 1461 dividirt, so erhält man
zum Quotienten..... 456
ZU. ebe gegen 307
Der Quotient mit 4 multiplieirt gibt 1824. Man hat
also 1824 verflossene Jahre und noch 307 Tage. Der
307te Tag des Gemeinjahrs ist der 3. November. Der
4. Rebt el-accher des Jahrs 1241 entspricht mithin dem
3. November alten oder 15. November neuen Stils un-
sers Jahrs 1825. Nimmt man den 16. Julius zur Epoche
der Hedschra, so erhält man den 16. November. Hie-
ARABER. 489
bei mufs man nicht vergessen, was oben über den An-
fang des arabischen Tages. gesagt worden ist; denn dem
4. Rebt el-accher 1241 gehören noch einige Stunden
vom 14ten oder 15. November an, je nachdem man
als das Resultat der Rechnung den 15tien oder 16. No-
vember nimmt. Da sich der wahre Neumond des No-
vembers im Jahr 1825 unter dem Meridian von Mekka
am 10ten um 11 U. 56’ Morg. ereignet hat, die Mond-
sichel also nicht vor dem AAten Abends erschienen ist,
so sieht man, dafs der 4. Rebi el-accher, mit unserm
15. November verglichen, sehr gut mit dem Himmel
übereinstimmt.
Diese Rechnung wird sehr abgekürzt, wenn man
eine Tafel der Anfangstage des arabischen , Jahrs zur
Hand hat. Man findet eine solche unter andern in
. Greaves Ausgabe der Epochae celebriores ‚des `
Begh und im ersten Bande des L’4rt de werifier les
dates. Dort ist der Anfang der Hedschra auf den 15ten,
hier auf den 16. Julius gesetzt.
Noch ein Beispiel wird hier nicht am unrechten
Ort stehen. Es sei der 29. Schewwäl 367, an welchem
Ebn Junis eine Sonnepfnsternifs zu Kahira beobach-
tet hat‘), auf unse Zeitrechnung zu bringen.
‘) Notices et extraits Tom. VII, p. 181.
490 Technische Chronologie.
366 durch 30 dividirt gibt
zum Quotienten... 12
zum Rest ........ 6
RK SE Fe —= 127572
Tagsumme für 6 Jahre.. = 2126
Tagsumme für 9 Monate = 266
Tage im Schewwäl ..... = 29
Absolutzahl 2.2222... = 227015
Summe = 357008
Diese Zahl durch 1461 dividirt, gibt
zum Quotienten.... 244
zum Reit‘. „2... ee 524
Multiplieirt man jenen mit 4, so erhält man 976, und
von diesem läfst sich 365 noch einmahl abziehen. Man
hat also 977 verflossene Jahre und 159 Tage. Der
159ste Tag des Gemeinjahrs ist der 8. Junius. Die
Beobachtung ist mithin am 8. Junius 978 angestellt
worden, welchem Tage auch der zugleich von Ebn
Junis angegebene 19. Chordädmäh ') des 347sten jez-
degirdischen, der 8. Haziran des 1289sten seleucidischen
und der 14. Buneh des 694sten diocletianischen Jahrs
entspricht.
Ebn Junis bemerkt bei dieser Beobachtung wie
gewöhnlich den Wochentag. Um zu verifieiren, ob
sie wirklich, wie er sagt, an einem Sonnabend ge-
macht ist, erwäge man Folgendes. Die Epoche der
Hedschra ist, wie bemerkt worden, nach der Bestim-
mung der arabischen Astronomen, ein Donnerstag oder
die fünfte Ferie. Es wird mithin der achte, funf-
zehnte, zweiundzwanzigste, kurz jeder siebente Tag der-
"1 Hinter Sal ist offenbar „ie aus dem Text gefallen.
ARABER. 491
selben, gleichfalls die fünfte Ferie sein. Wenn man
demnach die bis zu einem gewissen Datum vom An-
fange der Aere verflossenen Tage durch 7 dividirt , so
gibt der Rest 1 allemahl den fünften eat und
es gehören zu
den Resten 1, 2, 3,.4 5,6, 0
die Ferien 5, 6, , 1, 2,3, 4
oder 24, 9, PO G DE
Nun sind bis zum 29. Schewwäl 367 einschliefslich
129993 Tage verflossen, und diese Summe durch 7
dividirt gibt den Rest 3. Der Beobachtungstag war
also wirklich ein Sonnabend. Nimmt man für die
Epoche der Hedschra den Freitag, so entsprechen
den Resten 4, 2, 3, 4, 5, 6,0
die Ferien 6, 7, 1,2, 3, 4,5
oder 9, tn ©; G g, A').
Bei dieser Gelegenheit mufs noch bemerkt werden,
dafs die orientalischen Astronomen, welche gewohnt
sind, neben dem arabischen Datum zugleich das per-
sische , syrische und ägyptische anzugeben, zur Ver-
hütung alles Mifsverständnisses den bürgerlichen Tag
nicht, wie die Araber, vom Untergange der Sonne,
sondern mit den Persern vom Aufgange anfangen und
sämmtliche Data parallel forllaufen lassen. Wenn sie
daher eine in der Nacht angestellte Beobachtung an-
führen, so nennen sie, wenigstens findet es sich so
beim Ebn Junis, ausdrücklich die Ferie des fol-
1) Die Bestimmung der Ferie eines gegebenen Tages der
Hedschra ist, wie man sieht, höchst einfach. Nichts desto we-
niger quält sich Gatterer damit durch vier Octavseiten. Ab-
rifs der Chronologie 5. 202 — 206.
492 Technische C hronologie.
senden Tages. So bemerkt dieser Astronom von einer
zu Kahira im Schewwäl des Jahrs 368 beobachteten
Mondfinsternifs: ,,Sie ereignete sich in der Nacht,
„deren Morgen die fünfte Ferie war,” statt
nach arabischer Weise zu sagen, in der Nacht der fünf-
ten Ferie. Diese Ferie, fährt er fort, war der 25. Ard-
heheschtmäh des 348sten jezdegirdischen, der 15. Jjar
des 1290sten seleucidischen und der 20. Baschnas des
695sten diokletianischen Jahrs. Alle diese Data geben
den 15; Mai 979. Da aber die Beobachtung im An-
fange der Nacht angestellt sein soll, so war ihr
eigentliches Datum der 14. Mai. |
Auch wird es nicht überflüssig sein, hier den
oben (2,472) bemerkten Gebrauch der Araber nach
Nächten zu datiren durch ein paar Beispiele zu
bestätigen. Almakin sagt: der Chalif Ali wurde
tödtlich verwundet „am Freitage, als siebzehn Nächte
des Monats Ramadän verflossen waren” t), d.i. am
17. Ramadän. Eben derselbe bestimmt den Todestag des
Chalifen Almamon wie folgt: er starb ,,am Don-
„nerstage, da noch zwölf Nächte des Redscheb übrig
„ waren” °), also am achtzehnten Tage des Monats,
wenn anders die Dauer desselben wie bet der eyklischen
Rechnung auf dreifsig Tage zu setzen ist.
') gar, eh m > Anz Zeie zo Kt >
Hist. Sarac. p. u
d u
Ib. p. 138. Die bei den arabischen Geschichtschreibern häufig
vorkommende Weise, durch das Verbum ei reliquus fuit einen
Tag nach der Mitte des Monats zu bezeichnen, erinnert an die
ähnliche Zählurigsweise der Griechen und Römer. Hr, Silv. de
Sacy ‚gibt in seiner Grammaire Arabe "Tom Up. u einen
Monat ganz durch datirt. :
Arızen. 493
Um 2) ein christliches Datum in ein ara-
bisches zu verwandeln, wird man leicht ein dem
obigen analoges Verfahren ermitteln. Wir wollen gleich
ein Beispiel in Rechnung nehmen. Es sei der 1. Ja-
nuar 1825 neuen oder 20. December 1824 alten Suls
zu reduciren. Man dividire die verflossenen 1823 Jahre
durch 4, so erhält man zum Quotienten 455 und zum
Rest 3. Jener zeigt die Zahl der abgelaufenen juliani-
schen Schaltperioden von 1461 Tagen und dieser noch
3 Jahre von 365 Tagen an. Man multiplicire also den
Quotienten in 1461 und addire zum Produkt 664755
sowohl die auf drei Jahre gehenden 1095 Tage, als die
355, die vom 1. Januar bis zum 20. December ein-
schliefslich im Schaltjahr enthalten sind. Die Summe
ist 666205 Tage, welche vom Anfange unserer Zeit-
rechnung bis zum 1. Januar 1825 n. St. verfliefsen.
Hievon ziehe man die Absolutzahl 227015 ab, und
man erhält so 439190 Tage, die von der Epoche der
Hedschra bis zum gesuchten arabischen Datum gezählt
werden. Da der arabische Schalteyclus 10631 Tage hält,
so dividire man damit in.439190. Der Quotient ist 44
und der Rest 3319. Jener mit 30 multiplieirt gibt
1230 Jahre, und in 3319 Tagen sind nach Tafel II
9 Jahre und 130 Tage enthalten. Man hat also zu-
sammen 1239 Jahre und 130 Tage. Zieht man von
letztern die 118 ab, die nach Tafel I bis zu Ende des
Rebt el-accher verstreichen, so bleiben 12 als die Tage
des Dschemädi el-awwel übrig, die bis zum gesuchten
Datum gezählt werden. Der 1. Januar 1825 entspricht
mithin dem 12. Dschemädi el-awwel des Jahrs 1240.
Bei der Epoche des 16. Julius erhält man einen Tag
494 Technische Chronologie.
weniger. Man sieht, dafs hier der bei der ersten Auf-
gabe genommene Gang rückwärts gemacht ist.
Wir wollen nun die wenigen Notizen, die sich
über die Geschichte der jetzigen Zeitrechnung der Ara-
ber, so wie über ihre frühern Monate und Aeren, bei
den orientalischen Schriftstellern zerstreut finden, zu-
sammenstellen. Nur mufs sogleich bemerkt werden, dafs
sich aus der Periode vor Mohammed blofs dunkle
Traditionen erhalten haben, indem bis auf wenige Ge-
dichte keine schriftliche Denkmäler aus ihr vorhan-
den sind.
Die Araber hatten ehemals folgende Namen für die
Wochentage vom Sonntage an: Jl Awwel, py „2, Bahün,
„u> Dschebar, ba Debaär, sr Minis, oe, Arúbe,
ai Schijár. Sie werden in einem von Golius an-
geführten Distichon eines alten Dichters erwähnt‘) und
1) Anmerkungen zum Alfergani S 15. Auch Akmed
Ben Jusuf bei Pocock (Specimen hist. Arabum p.308) er-
wähnt sie, nur dafs er HEH statt srl schreibt. Nach eben
demselben haben einige alte Araber den Sonnabend, der für sie
der erste Wochentag gewesen sein soll, AS Al Abdsched, den
Sonntag ; „9 Hawaz, den Montag „b> Hoti, den Dienstag i
Kelamun, den Mittwoch (yaszw Safas, den Donnerstag cai. Ko-
rischet genannt. Die Buchstaben in diesen Namen sind die ur-
sprünglichen 22, welche die Araber mit den übrigen semitischen
Völkern gemein haben, und zwar in ihrer bei eben diesen Völ-
kern gebräuchlichen noch durch ihre Zahlenwerthe angedeute-
ten Ordnung, welche die Araber zum Unterschiede der jetzigen
Abdsched nennen. Der Freitag, für den es damals noch an
Buchstaben mangelte, erhielt den Namen Kane) el-arübe, der
Abend, mit Bezug auf die bei vielen arabischen Stämmen ge-
bräuchliche Feier des Sabbaths. Es ist das 343 ereb der Hebräer,
das mapaoxevy des neuen Testaments.
ARABER. 495
waren vielleicht nur bei einzelnen Stämmen im Ge-
brauch. Dasselbe mag auch von nachstehenden Mo-
natsnamen gelten, die eben dieser Gelehrte auf das
Zeugnifs von Mesudi und Nuveiri als die ursprüng-
lichen’ anführt '):
PT Mütemir. mol Asam.
pP Nadschir. döle Adil.
g> Chawán. Abb Nátil.
giso Sawán. ` dely áil,
Ls, Ritma. 3,» Farna.
5A) Ida. 8, Burek.
Sie sind durch die gegenwärtigen, welche Kelab Ben
Morra, einer der Vorfahren Mohammed’s, eingeführt
haben soll, um den Anfang der Weltherrschaft der
Araber verdrängt worden.
Wie aber auch die Namen der Monate ehemals
gelautet haben mögen, so leidet es keinen Zweifel, dafs
ihr Charakter nie ein anderer als der jetzige gewesen
ist, nur mit dem Unterschiede, dafs man vor Mo-
hammed eine Art von Einschaltung gehabt hat, wo-
durch das Mondjahr mit dem Sonnenjahr ausgeglichen
wurde. Um nämlich für die zur Kaaba wallfahrtenden
Pilger zu sorgen, wurde der Dsü ’l-hedsche, der zu
diesem Besuch bestimmte Monat, durch eine Einschal-
tung auf den Herbst fixirt, welche Jahrszeit wegen der
milden Witterung und wegen des Ueberflusses an Früch-
ten dazu für die bequemste gehalten wurde. Da sich
vor Mohammed viele Araber zur jüdischen Religion be-
kannten, so ist es wahrscheinlich, was auch Dschew-
hari, Ebn Alathir und Makrizi bei Pocock yer-
1) A.a.0.5.4.
496 Technische Chronologie.
sichern "1. dafs man dieses Schaltwesen nach dem jüdi-
schen gemodelt hat, und dafs der Dsü ’I-hedsche, der
zwölfte Monat der Araber, mit dem Elul, dem zwölf-
ten der Juden, zusammenfiel. Der Oberpriester der
Kaaba soll nach Kotbeddin°) die Einschaltung je-
desmahl dem versammelten Volke durch die Formel an-
gekündigt haben: Laf Kult so è sf Lust D „ich
„‚schalte euch in diesem Jahr einen Monat ein.” Mo-
hammed hob diesen Gebrauch in folgendem Verse des
Korans förmlich auf": „Fürwahr die Zahl der Mo-
„nate bei Gott ist zwölf, im Buche Gottes verzeichnet
„an jenem Tage, wo er Himmel und Erde schuf. Vier
„„derselben sind heilig. Das ist der wahre Glaube.”
Was die heiligen Monate betrifft, deren Ob-
servanz hier bestätigt wird, so war es bei den arabi-
schen Stämmen, die grofsentheils vom Raube lebten
und defsfalls fast immerwährende Kriege unter einan-
der führten, von den ältesten Zeiten her gebräuchlich,
im Dsü ’l-hedsche, der, wie eben bemerkt worden,
der Pilgerfahrt nach Mekka gewidmet war, im voran-
gehenden Dsü ’l-kade und im nachfolgenden Mohar-
rem, so wie in dem auf die Mitte des Jahrs treffenden
Redscheb, sich jeder Fehde zu enthalten. Sie nahmen
dann, wie Kazwini sagt, die Spitzen von ihren Lan-
zen, und entsagten allen Feindseligkeiten so gewissen-
haft, dafs jemand dem Mörder seines Vaters oder Bru-
ders begegnen konnte, ohne ihm Leides zuzufügen.
Diese vier Monate waren also „1> hardm, heilig, die
1) Specimen hist. Arabum p. 182.
2) Golius zum Alfergani S. 12.
TI Sur. IX. v. 37.
Ann, 497
übrigen hingegen JA> halál, frei oder profán: Mo-
hammed gebot diesen Unterschied zu beobachten , je-
doch nur in Ansehung derer, die ihn als Propheten
anerkannten; denn die Ungläubigen: gestaltete er zu
jeder Zeit des Jahrs zu bekriegen.
Golius‘) und andere glauben, dafs noch bestimm-
ter, als in dem eben angeführten Verse des Korans, die
Einschaltung eines Monats in den gleich darauf folgen-
den Worten: HRS 300; ml Ws) „fürwahr das Nesi
„ist das cz von tbe untersagt werde.
Allein der ganze Zusammenhang und die Erklärung des
Dschelaleddin bei Maraccı lehrt, dafs hier bei Nest
(von der Wurzel Lei: welche unter andern produ-
cere, retardare heifst) nicht von einer Einschaltung,
sondern von einer Vertauschung des Moharrem mit dem
` Safar die Rede ist, ‚welche sich einige raubsüchtige Ara-
ber, denen drei heilige Monate hinter einander eine
allzu lange Zeit der Ruhe dünkten, zu erlauben pfleg-
ten ?). Diese Stelle des Korans scheint indessen früh-
zeitig mifsverstanden zu sein, wenn anders die Behaup-
tung des Kotbeddin und Mesudi, dafs Nest der
Name des alten Schaltmonats gewesen sei, keine
Autorität weiter für sich hat.
Man wird vielleicht auf den ersten Blick geneigt
sein, zu glauben, dafs das bürgerliche Jahr der Araber
erst in Folge jenes Ausspruchs ihres Gesetzgebers sei-
nen jetzigen Charakter der Wandelbarkeit angenommen
habe, und früherhin ein festes gewesen sei, zumahl da
') A.a.0.
2) Eben so erklärt Golius in seinem Wörterbuch rt
nach Dschewhari.
I. [32]
498 Technische Chronologie.
sich durch diese Voraussetzung die obgedachte Bezie-
hung, in der die Monatsnamen zu den Jahrszeiten
standen (2,475), ziemlich ungezwungen rechtfertigen
läfst. Allein erstens sagen die Orientaler ausdrücklich,
dafs das vor Mohammed gebräuchliche und von ihm
abgeschaffte Schaltwesen blofs zum Behuf der Pilgerrei-
sen eingeführt worden sei, Das bürgerliche Jahr
mufs doch also früher ein. bewegliches gewesen sein,
und es läfst sich gar wohl denken, dafs es ein solches
blieb, als man den Monat der 'Wallfahrten zur Kaaba
auf den Herbst fixirte: Zweitens liefse sich, wenn man
die Allgemeinheit der Einschaltung vor Mohammed an-
nehmen wollte, nicht füglich erklären, woher es komme,
dafs der Anfang des ersten Jahrs der Hedschra aus der
Gegend des Oktobers zur Mitte des Julius zurückge-
wichen ist; man müfste denn gegen alle Wahrschein-
lichkeit voraussetzen, dafs Mohammed schon meh-
rere Jahre vor der Flucht Ansehen und Einflufs genug
gehabt habe, um eine Aenderung in der bürgerlichen
Zeitrechnung bewirken zu können. Endlich müssen die
Araber selbst der Meinung gewesen sein, dafs ihr wan-
delbares Jahr schon vor Einführung des Islams im Ge-
brauch gewesen sei. Nach Almakin nämlich ') ist
Mohammed am 32. Nisan des 882sten Jahrs der seleu-
eidischen Aere, und nach Abu’lfeda?) am 10. Debt
el-awwel geboren. Rechnen wir mit Hülfe des arabi-
schen Schalteirkels bis zum 22. Nisan 882°) oder zum
1) Hist. Sarac. p.2.
°) Annal. Muslem. Tom. I. p. 4.
2) Abu’lfeda macht zuni Geburtsjahr seines Propheten das
Jahr 881 der seleucidischen und 1316 der nabonassarischen Aere,
ÄARABER. 499
22. April 574 n.Chr. zurück, so gelangen wir wirklich
zum 10. Rebî el-awwel. Dieses Zusammentreflen des
syrischen und arabischen Datums, das niemand für zu-
fällig halten wird, mufs sich auf eine Reduction grün-
den, die, wenn sie schon vor der Epoche der Hedschra
angestellt worden ist, die frühere Beweglichkeit des ara-
bischen Jahrs aufser Zweifel setzt, und wenn sie erst
von den spätern Geschichtschreibern herrührt, wenig-
stens beweiset, dafs diese von der frühern Beweglich-
keit überzeugt waren.
Was die Jahrrechnungen der frühern Araber vor
Einführung der Hedschra betrifft, so handelt davon
ein Fragment des Alkodai bei Pocock '), welches im
Allein beide Zahlen sind schon defshalb verdächtig, weil sie nicht
zusammengehören können; denn das erste Jahr fing den 1. Okto-
ber 569 n. Chr. an und das letzte hörte bereits den 2. April 569
auf. Das Jahr 882 beim Almakin stimmt auch zu Moham-
med's Lebensdauer. Er starb nämlich am 12. Rebi el-awwel
des elften Jahrs der Hedschra (Almakin 8.9) und ist nach der
gewöhnlichen Angabe 63 Jahre alt geworden, und zwar Mond-
jahre, die immer von den Arabern gemeint werden, wenn sie
nicht ‘ausdrücklich das Gegentheil bemerken. Geht man aber
vom 12. Rebi el-awwel des elften Jahrs, oder vom 6. Junius 632,
63. cyklische Mondjahre oder 22324 Tage zurück, so kommt man
seinem obgedachten Geburtstage bis auf zwei Tage nahe. Wenn
man in den Schriften des Occidents gewöhnlich das Jahr 569
n. Chr. als das Geburtsjahr Mohammed’s angegeben findet,
so liegt dabei entweder eine Lebensdauer von 65 Jahren, die
ihm einige Araber beilegen (Almakin S. 10), oder der Irrthum
zum Grunde, dafs die 63 Jahre Sonnenjahre sind.
1) Specimen hist. Arabum p. 177. Es verdient hiermit ver-
glichen zu werden Hrn. Silvestre de Sacy’s gehaltvolles Me-
moire sur divers cvenemens de VHistoire des Arabes avant
Mahomet im achtundvierzigsten Bande der Mémoires de l’Aca-
EEN
500 | Technische C hronologie.
Wesentlichen also lautet: ,,Die ehemaligen Völker da-
„trten von wichtigen Begebenheiten und der Regie-
„rung ihrer Könige, z.B. die Ismaeliten (die nörd-
„lichen Araber in Hedschas) von der Erbauung der
„Kaaba, und die Hemjaren (Homeriten, die Be-
„wohner Jemens) nach ihren Königen, den Tobbas.
„Die Ionier und die Römer (1,454) haben nach
„Alexander; die Kopten (Aegypter) zuerst nach
„Nabonassar und nachmals bis auf unsere Zeit
„nach Diocletian; die Magier (die Perser vor Mo-
;„„hammed) erst nach Adam, dann nach Ermordung des
„Darius und dem Regierungsantritt Alexander’s, ferner
„nach dem des Ardeschir (des ersten Sassaniden),
„endlich nach dem des Jezdegird (des letzten Sassa-
„„niden) gerechnet. Die Araber datirten ehemals nach
„dem Jahr des Elephanten und dem Tage des
„Frevels, bis endlich Omar Ben Chattab im sieb-
„zehnten oder achtzehnten Jahr der Hedschra beschlofs,
„die Jahre von der Flucht des Propheten zu zäh-
„len, und zwar vom 1. Moharrem des ersten Jahrs
,, derselben.” 3
Dafs die frühern Araber sehr verschiedene Jahr-
rechnungen gehabt haben, läfst sich bei der losen Ver-
bindung, in der ihre Stämme vor Mohammed unter
einander standen, leicht erachten; auch stimmen alle
Nachrichten ihrer spätern Schriftsteller darin überein..
Nur zwei Aeren scheinen allgemeiner und länger, we-
nigstens in der Gegend von Mekka, gebraucht worden
demie des Inscriptions, und seine Recension der Historia prae-
Cipuorum Arabum regnorum rerumque ab iis gestarum ante
Islamismum im Journal des Savans Januar 1818.
EE 501
zu sein, als die übrigen, nämlich die nach dem Jahr
des Elephanten — sl „le dm el-fil — und dem
Tage des Frevels — e end jaum el-fedschär.
Die Begebenheit, SE zur ersten Anlafs gegeben
hat, findet man von den Auslegern der 105ten Sure
erzählt, welche, El-fil überschrieben, darauf anspielt ').
Abraha, mit dem Beinamen Sdheb el-fil, Herr des
Elephanten, Statthalter von Jemen im Namen des
Königs von Aethiopien und von christlicher Religion,
zog mit einem Heer, worin sich mehrere Elephanten
befanden, gegen Mekka, um den dortigen Tempel mit
seinen Idolen zu zerstören. Ein Wunder soll die Kaaba
gerettet und das Heer vernichtet haben. Dies Ereig-
nifs gehört nach der Versicherung der Araber in das
Geburtsjahr Mohammed’s, also in das Jahr 571 unserer
Zeitrechnung.
Unter dem Tage des Frevels verstehen die Ara-
ber das feindliche Zusammentreffen zweier arabischen
Stämme in einem der obgedachten vier Monate, wo
das Kriegführen für eine gotllose Handlung gehalten
wurde?). Mohammed soll, nach einigen vierzehn,
nach andern zwanzig Jahre alt, an dieser Fehde Theil
genommen haben. Hiernach würde sie entweder in das
Jahr 585 oder 591 n. Chr. zu setzen sein.
Der Gebrauch dieser beiden Aeren war bei weitem
zu eingeschränkt, als dafs man bei der Vereinigung der
Araber zu Einer Religion und Einem Interesse unter
1) S. Sales Anmerkungen zu seiner englischen Uebersetzung
und vergl. Pocock’s Spec. hist. Arabum p.64 und d’Herbelot
v. Abrahah.
2) Abu’lfeda Ann. Muslem. Tom, TI p.20. Golius zum
Alfergani S. 54. Alkodäi bei Pocock Spec: a:a. O.
502 Technische Chronologie.
den ersten Chalifen nicht das Bedürfnifs einer festen
und für alle Moslemen bedeutsamen Jahrrechnung hätte
fühlen sollen. Vielleicht trug das Beispiel der benach-
barten Kopten, die ihre Jahrrechnung von der grofsen
unter Diocletian über ihre Vorfahren ergangenen Ver-
folgung die Märtyreräre nannten, dazu bei, dafs
man nach der Verfolgung Mohammed’s durch die
Koreischiden und seiner Flucht zu datiren beschloßs.
Nach dem oben angeführten Fragment des Alkodai,
so wie nach Ebn Kotaiba') und Abu’lfeda?), war
es der Chalif Omar, welcher der aus dem Mangel einer
festen Aere entstehenden Verwirrung abzuhelfen be-
schlofs, und zuerst die öffentlichen Verhandlungen mit `
dem Jahr der Hedschra zu bezeichnen befahl °).
So war ein bedeutender Schritt zur Anordnung der
arabischen Zeitrechnung geschehen. Ihre völlige Aus-
bildung durch Einführung des Schalteirkels scheint
sie aber erst im dritten Jahrhundert der Hedschra un-
ter dem Chalifen Almamon erhalten zu haben, als
die dazu erforderliche Kenntnifs des Mondlaufs mit der
griechischen Astronomie zu den Arabern übergegangen,
und bei weiterer Bearbeitung derselben das Bedürfnifs
1) S, eine Note von Reiske zum Abu’lfeda Tom. I. p. 16.
?) Ann. Muslem. Tom. T. p. 60.
3) Er benutzte dabei die Einsichten des Persers Harmozan.
Bei dieser Gelegenheit soll man aus dem persischen ;», sl, das
beim Abu’lfeda durch ehdi A lm> Rechnung des
Monats und der Tage übersetzt wird, das Wort „> , 4% mo-
werrach zur Bezeichnung des Begriffs datirt gemacht haben,
woraus ferner das Verbum ; A arrach und das Verbalnomen
25 7 tärich entstanden, deren Bedeutungen schon oben (2, 428)
angegeben sind.
ARABER. 503
einer geregelten und von der unmittelbaren Beobach-
tung der Mondwechsel unabhängigen Zeiteintheilung den
Sternkundigen fühlbar geworden war.
So lange die Araber, in ihrer Halbinsel einge-
schlossen, auf einer niedrigen Stufe der Cultur stan-
den, genügte ihnen ihr bewegliches Jahr vollkommen.
Als sie aber, ihre Grenzen überschreitend, mit gebilde-
tern Völkern in Berührung kamen und allmählig selbst
zu einer höhern bürgerlichen und wissenschaftlichen
Entwickelung gelangten, sahen sie sich häufig in dem
Fall, neben ihrem wandelbaren Mondjahr eine feste,
nach der Sonne geordnete, Zeitrechnung zu gebrauchen.
Sie adoptirten nun das julianische Jahr in den beiden
im Orient gebräuchlichen Formen, der ägyptischen
und syrischen.
Die Namen der ägyptischen Monate, wie
sie uns Ptolemäus und andere Alte überliefert ha-
ben (1,97), scheinen nicht so verderbt zu sein, wie
es wol sonst die fremden Eigennamen zu sein pfle-
gen, die durch die Griechen auf uns gekommen sind.
La Croze‘) hat sie in einer der pariser Bibliothek
angehörigen Handschrift der koptischen Uebersetzung
der Evangelien von der Hand Michael’s, Bischofs von
Damiat, aus dem Jahr 1179 n.Chr. mit koptischen
Buchstaben geschrieben gefunden. Auch werden sie `
hin und wieder in den Auszügen erwähnt, die Zoöga
aus den im horgianischenMuseum aufbewahrten kopti-
schen Handschriften gibt?). ‘Hier lauten sie also:
1 Thesaurus epistol. Tom. II. p. 133.
2?) Catalogus codicum coplicorum manuscriptorum qui in
museo Borgiano Velitris adservantur. Rom 1810, fol. Vergl.
504 Technische Chronologie.
Thout Phamenoth
Paopi Pharmuthi
Athor ` Paschons
Choiak Paoni
Tobi Epep
Mechir Mesore.
Weit mehr sind sie von den Arabern entstellt wor-
den. Einer ihrer ältesten astronomischen Schriftsteller,
der um die Mitte des neunten Jahrhunderts lebende
Alfergani, bemüht sich, sie. dem Ptolemäus so
getreu nachzubilden, als es seine Buchstaben erlau-
ben '). Alle übrigen Araber dagegen schreiben sie ganz
übereinstimmig wie folgt:
vue? Tüt
xL Bäbe
S „lo Hätür
Ss us‘ Kihäk
x Tübe
im Amschir
wlan Bermehät
yon di Bermüde
| ui Baschnas
sis Bûne
wu) Abib
E Mesri.
Sie nennen sie ai „eu schuhür el-kebt, Monate
der Aegypter oder Kopten. Unter 5 kebt: ver-
stehen sie nämlich nicht bois die Nachkommen der
Raphaelis Tukii Audimenta. linguae coptae (Rom 1778, 4)
S. 391 ff.
+) Elem. astron. p: 5.
ARABER. 505
alten Aegypter, die wir Kopten nennen, sondern
auch die alten Aegypter selbst. Das Wort ist zunächst
von der Stadt und dem Nomos Koptos entlehnt, wo
die Ueberbleibsel des alten Volks noch jetzt grofsen-
theils wohnen. Der Name Koptos selbst aber hängt
mit dem des Volks und Landes zusammen.
Das Wort 2rayöusvar, womit Ptolemäus Zë
Plutarch die Ergänzungstage bezeichnen, schreibt
Alfergani, der es für ein ägyptisches hält, Lets
abügomena. Nach La Croze nennen die Kopten diese
fünf Tage Pi abot enkugi, den kleinen Monat, und
hiervon ist das arabische äs) e43) el-schehr el-saghir
in dem von Selden ans Licht gezogenen, arabisch abge-
fafsten, Fesikalender der Kopten die Ueberseizung ').
Scaliger behauptet?), die Epagomenen wären von
den alten Aegyptern Nesi genannt worden und führ-
ten diesen Namen bei den Kopten noch jetzt. Sal-
masius°), der ihm beipflichtet, übersetzt dies durch
dies assumptieü. Jablonski‘) dagegen ist der Mei-
1) Selden theilt in seinem Werke de Synedrüs 1. III. c. 15
zwei Verzeichnisse der koptischen Feste in arabischer Sprache
mit. Das erste legt er dem Araber Abu’laibsan Achmed
Calcasendi bei. Das zweite ungleich vollständigere gehört
einem ungenannten Christen an, und findet sich am Schlusse
einer im Jahr 1286 n. Chr. geschriebenen arabischen Ueber-
setzung der Evangelien. Beide sind nach dem koptischen Kalen-
lender geordnet. Das letztere hat Ludolph seinem äthiopischen
beigefügt (2,436).
2) Emend. temp. 1. III. p. 494.
3) Epist. LX.
+) Opuscula ed. Te Water Tom. I. p. 160.
506 Technische Chronologie.
nung, dafs das Wort Nesi erst von den Arabern zu
den Kopten übergegangen sei. Die Araber nennen näm-
lich die fünf Ergänzungstage der Aegypter und Perser,
so wie den bei ihren heidnischen Vorfahren gebräuch-
lichen Schaltmonat (2, 497), El-nesi. Es ist auch wirk-
lich viel wahrscheinlicher, dafs die Kopten dieses Wort
von den Arabeın, deren Sprache allmählig ganz die
ihrige geworden ist, angenommen haben, als dafs es
die Araber aus dem ‘Altägyptischen entlehnt haben soll-
ten. Noch andere arabische Benennungen für jene
Ergänzungstage sind Rz el-lawahik, adhaerentes,
5,1; el=-zdide, redundantes, und KÉ md) el- muste-
rake , furtivi. Letzteres haben die spätern Griechen
‚durch Aen übersetzt ').
Dafs die diocletianische Aere von den Kopten
die Märtyreräre genannt werde, ist oben (1, 163;
2,456). schon bemerkt worden. Hievon ist das al
gilt tárích el-schohada der Araber die Uebersetzung.
Diese Benennung kommt nicht selten vor, z. B. beim
Almakın, wenn er von seinen Glaubensgenossen, den
Christen, spricht. Noch gewöhnlicher findet sich a
at tdrich el-kebt, Aere der Kopten, und ul
wnslulalss tärich dikletjdnus, Aere des Diocletian..
Von den arabischen» Astronomen, die zu gröfserer
Bestimmtheit ihre Beobachtungen nach mehr als einer
Aere zu datiren pflegen, ist meines Wissens der in
‚Aegypten lebende Ebn Junis der einzige, der sich
der diocletianischen bedient. Alfergani’und Albat-
tani erwähnen zwar die Monate aber nicht die Aere
‘) Golius zum Alfergani p. 45.
ARABER. 507
der Kopten‘). Abu’lhassan Kuschjar und Ulug
Begh zählen sie nicht zu den in der Astronomie ge-
bräuchlichen, wohin sie nur die arabische, persische
und syrische rechnen.
Dagegen kommt sie fast in allen Takwims (1,74) `
der Morgenländer vor, z. B. in dem, welchen Matthias
Friedrich Beck unter dem Titel: Ephemerides Persa-
rum per totum annum iuxta epochas celebriores orien-
tis, Alexandream, Christi, Diocletiani, Hegirae, Jesde-
girdicam et Gelalaeam bekannt gemacht und erläutert
hat (Augsb. 1696, fol.) Hier wird der Adar des 1999sten
Jahrs der seleucidischen Aere, d.i. der März a. St. un-
sers Jahrs 1688, richtig verglichen mit dem Bermehät
des 1404ten Jahrs weis esige A ez ahdei Dikjänus,
seit der Inauguration des Diocletianus (der
Name ist, wie man sieht, verstümmelt). Hr. Navoni?)
hatte einen türkischen Kalender vor Augen, worin eben
so richtig der Adar 2120 oder der März a. St. 1809 mit
dem Bermehät 1525 zusammengestellt war. `
In allen solchen Kalendern sind den Datis des
arabischen Mondjahrs die des syrischen und koptischen
‚Sonnenjahrs beigesetzt. Man begreift leicht; dafs die
Moslemen, wenigstens aufser den Grenzen. Arabiens,
das Sonnenjahr nicht entbehren können und dafs sie
genöthigt sind, zwischen demselben und ihrem Mond-
jahr immerwährende Vergleichungen anzustellen. Dies
t): Das 32ste Kapitel der Scientia stellarum des letztern ist
chronologischen Inhalts, aber in der lateinischen Uebersetzung,
die davon allein gedruckt ist, auf eine barbarische Weise ent-
stellt. Das Original scheint nicht mehr zu existiren.
2) Fundgruben des Orients B. IV. 5.357.
508 Technische C hronologie.
wird mehr als sonst irgendwo in einem Lande, wie
Aegypten, der Fall sein müssen, dessen ganze Existenz
durch die periodischen Ueberschwemmungen des Nils,
also durch das Sonnenjahr bedingt wird. Im ersten
Bande der Notices et extraits werden von Hrn. Sil-
vestre de Sacy Auszüge aus der ägyptischen Ge-
schichte des in der ersten Hälfte des siebzehnten Jahr-
hunderts lebenden Schemseddin Mohammed gege-
ben. In diesem findet sich ein Ruralkalender, worin
der Wechsel des natürlichen Zustandes des Landes
durch alle Monate des koptischen Jahrs verfolgt, z. B.
der Aufgang des Sirius, der den Aegyptern noch jetzt
von Wichtigkeit sein mufs, auf eben das Datum ge-
setzt wird "1. an welchem ihn die alten Aegypter
beobachtet haben, nämlich auf den 26. Epiphi oder
20. Julius a. St. (1, 129). Hierdurch bestätigt sich, was
Niebuhr in seiner Reisebeschreibung sagt?), dafs
sich die Aegypter bei ihren Beobachtungen über das
Wachsthum des Nils noch immer nach dem koptischen
Kalender riehten. In Makrizi’s noch nicht vollstän-
dig gedruckter Beschreibung Aegyptens kommt ein
Kapitel unter dem Titel 3 PIC EV Ziel sc? ZA
sl LUG Säll Reduction des Sonnenjahrs
auf das arabische Mondjahr vor, wovon mir Hr.
Freytag bei seinem Aufenthalt in Paris eine Abschrift
zu machen die Gefälligkeit gehabt hat. Das Sonnen-
jahr heifst hier y>),> charadschije, von > cha-
radsch, Grundsteuer, weil die Zahlung derselben
von den Jahrszeiten abhängig ist. Das Mondjahr führt
1) S. 263.
?) TRES. 125.
ArABER. 509
den Namen Salle hilälije, weil es durch die Mond-
phasen — JW hildl — bestimmt wird. Die eigentlichen
Benennungen für Sonnen- und Mondjahr sind Kst
mt el-sana el-schemsije, und 5} Ziwi el- sana
el-kamarije, von maŭ schems, Sonne und „3 kamar
Mond.
Die syrischen Monate heifsen bei den Arabern
gewöhnlich e» J) „4% schuhür el-rim, Monate der
Römer (1,454). Die Namen derselben (1, 430) lau-
ten beim Ulug Begh +) wie folgt:
ëch ée? Tischrin el-awwel
EN a Tischrin el-accher
J 45% Känün el-awwel
GH 535% Känün el-accher
bus Schebät
AN Adär oder Adsär
obs Nisän
4 (är oder Ajär
> Hazirän
BE Tamüz
© Ahb
Acal Eilül.
Für el-accher, der letztere, findet sich beim Alfer-
gani’) el-ıhäni, der zweite. Man sieht, es sind
dies die den Syrern eigenthümlichen Namen, nicht die
ihnen von den Macedoniern zugeführten. Der Gehalt
der Monate ist bei den Arabern, wie bei den Syrern,
ganz der der julianischen vom Oktober an gerechnet,
wie schon aus der unbedingten Zusammenstellung des
1). Epochae celebriores p. 47.
be
510 Technische : Chronologie.
Schebat mit dem Februar beim Alfergani erhellet.
Er sagt, das Jahr, worin der Schebat 29 Tage habe,
heifse Sai kebise, Schaltjahr. Der Parallelismus
gilt aber blofs vom alten Kalender; der neue ist den
Morgenländern fremd. So ist der heutige 24. Oktober
neuen oder 12. Oktober alten Stils der 12. Tischrin
el-awwel.
Der eben gedachte Astronom EEN nach
einem ihm eigenthümlichen Sprachgebrauch unter , 44%
ob schuhür el-sirjänijün, Monate der Syrer
und pad jse schuhür el-rúm, Monate der Römer.
Beides sind ihm die julianischen, zuerst unter ihren
syrischen eben angeführten Benennungen, und dann
unter den römischen wesyleis Januarius, westy m3
Februarius u.s. w. Die Araber nehmen von diesen
römischen Namen sonst keine Notiz.
Zugleich mit den Monaten der Syrer gebrauchen
sie auch häufig die Hauptäre derselben, die seleuci-
dische. Sie nennen sie e JÌ ali tárích el-rim, Aere
der Römer, wofür der persisch schreibende Ulug
Begh ew) di táríchi rúmi, römische Aere sagt,
oder AKu) au, tärich Iskender, Aere Alexan der’s,
oder SÉ ER a tärich di oder det 'lkarnain, Aere
des ee , was wieder so viel als Aere
Alexander’s besen soll. Alexander führt nämlich
im Koran ') den Namen osi der Zweige-
hörnte, entweder weil er als angeblicher Sohn Jupiter
Ammons auf den Münzen gehörnt abgebildet. worden
ist, oder weil er, wie sich Abu ’lfaradsch ausdrückt 2),
"1 Sure XVIII, v.85 ff. Vergl. die Anmerkung von Maracci.
?) Dynast. VI, p. 96. `
ARABER 511
im Besitz der beiden Hörner der Sonne,‘ des Orients
und Oecidents, war. Ob übrigens die Benennung Aere
Alexander’s auf einem chronologischen Mifsgriff be-
ruht, oder ob sie schon von den Seleuciden in summi
ducis et victoris memoriam ac honorem, wie Golius
meint *), gebraucht worden ist, sei dahingestellt. Meh-
rere Orientaler sind durch sie verführt worden, die se-
leucidischen Jahre vom Regierungsantritt oder von
der Expedition Alexander’s zu datiren ê). Das
Wahre findet sich beim Abu’lfaradsch und Ulug
Dech, Die Worte des erstern sind bereits oben (1,449)
angeführt worden. Der letztere sagt’): ,,Die seleuci-
„„dische Aere hebt zwölf Jahre nach dem Tode Alexan-
„„der’s, des Sohns des Philippus, des Griechen, an.”
Dafs die arabischen Astronomen, namentlich Ebn
Junis, neben andern Zeitrechnungen auch die syrische
gebrauchen, ist schon bemerkt worden, Die Kalender-
macher im Orient ermangeln nie, dieselbe mit der ara-
bischen zu vergleichen. Hieronymus Welsch hat
einen immerwährenden, nach den syrischen Monaten
geordneten, Kalender in Kupfer stechen lassen, und
mit einem sehr gelehrten Commentar versehen, der
alles mögliche, nur nicht den Kalender selbst erläu-
tert, von welchem er nicht einmahl eine lateinische
1) Zum Alfergani S. 57.
2) Z.B. Mesudi in dem von De Guignes im ersten Bande der
Notices et extraits gegebenen Auszuge aus seinen Al z2 E
goldenen Wiesen, 5.31, und der Verf. der von Beck heraus-
gegebenen Ephemeride.
a E WE $
512 Technische Chronologie. |
Uebersetzung gibt '). Einen andern ganz ähnlich ein-
gerichteten Kalender hatte Beck vor Augen. Er theilt
daraus einen Monat im Original und in der Ueber-
setzung mit °).
CH Commentarius in Rusname Naurus sive tabulae aequi-
noctiales novi Persarum et Turcarum anni. Augsburg 1676, 4.
Ueber die Unwissenheit des Herausgebers macht Hr. de Sacy sehr
gegründete Bemerkungen. Journal des Savans 1816, p. 242.
2) Ephem. Pers. p. 2.
eto
0 ED o Oo
Neunter Abschnitt.
Zeitrechnung der Perser.
AVVA UUI
D. Perser gebrauchen heut zu Tage mit allen übri-
gen Bekennern des Islams die arabischen Monate und
die*Aere der Flucht. Von einer eigenthümlichen Zeit-
rechnung konnte bei ihnen nur in der frühern Periode
ihrer Selbständigkeit die Rede sein, vor dem Unter-
gange der Dynastie der Sassaniden im siebenten Jahr-
hundert nach Christus. Aus diesem Zeitraum sind von
ihnen keine schriftliche Denkmäler vorhanden, einige
von Herın Silvestre de Sacy in seinen Mémoires
sur diverses Antiquités de la Perse erklärte Steinschrif-
ten und zum Theil vielleicht die durch An quetil du
Perron aus Indien gebrachten Zendbücher ausge-
nommen, welche jedoch -über chronologische Gegen-
stände keine Auskunft geben. Wir werden also, wenn
wir uns über die Zeitrechnung der alten Perser unter-
richten wollen, die klassischen Schriftsteller, und falls
uns auch diese ohne Belehrung lassen sollten, die ara-
bischen und neupersischen zu befragen haben.
Bei den erstern findet sıch in der That nichts
weiter hieher Gehöriges, als folgende gelegentlich an-
gebrachte Notiz beim Gurtius'): Magi proximi (im
FEDA
II. [33]
514 Technische Chronologie.
Heereszuge der Perser) patrium carmen canebant. Ma-
gos trecenti et sexaginta quinque iuvenes sequebantur,
punicis amiculis welati, diebus totius anni pares nu-
mero; quippe Persis in totidem dies descriptus est an-
| nus — eine Stelle, auf die ich unten zurückkom-
men werde.
Bei diesem Mangel an Nachrichten gleichzeitiger
Schriftsteller sehen wir uns auf die mohammedanischen
beschränkt. Der älteste, welcher von einer eigenen
persischen Zeitrechnung redet, scheint der im Anfange
unsers neunten Jahrhunderts unter dem Chalifen Al-
mamon lebende arabische Astronom Alfergani zu
sein. Er berichtet uns im. ersten Abschnitt seiner
Sternkunde‘), dafs die Perser ein bewegliches Jahr
von 365 Tagen hatten, das aus zwölf dreifsigtägigen
Monaten und fünf Ergänzungstagen bestand, dafs letz-
tere zwischen den achten und neunten Monat einge-
schoben wurden, dafs jeder Monatstag seinen eigenen
Namen führte, und dafs die Jahre von der Regierung
Jezdegird’s, des letzten sassanidischen Königs, ge-
zählt werden.
Von dieser Zeitrechnung, die sich durch eine be-
sondere Einfachheit empfiehlt, haben die meisten ara-
bischen Astronomen bei ihren Beobachtungen und in
ihren Tafeln Gebrauch gemacht, zumahl da sie der
altägyptischen,, an die sie durch den Almagest des
Ptiolemäus gewöhnt waren, analog ist. Um sie der-
selben noch analoger und zugleich geschmeidiger zu
machen, versetzte man späterhin die Ergänzungstage
an den Schlufs,.des Jahrs. Hier fanden sie Ulug
1) SA und 6.
PERSER 515
Begh') und Schah Choldschi?) im funfzehnten
Jahrhundert, die letzten namhaften Astronomen des
Orients. s
Wir wollen sogleich die Terminologie und das Tech-
nische dieser für die Geschichte der Sternkunde wichtig
gewordenen Zeitrechnung kennen lernen. Die Namen
der Monate und die Summen der am Ende eines jeden
verflossenen Tage des Jahrs sind folgende "1:
> 1) Ferwerdin....... 30
Luis) 2) Ardbehescht..... 60 ;
De 3); Gkordäd u.a , 00
TREE: EE
Sop 3) Mordäd..... u 180
A 6 Sehari: aszeta. 27180
4 a MTE Aei HELT
Sf apart .. 240
Ergänzungstage... 245
A D Ader oder Adser... 275
Ge: 40): Dei Se su er Zub
og 11) Bahmen ......... 335
Aa liiui 12) Asfendärmed..... 365 :
Werden die Ergänzungstage ans Ende des Jahıs
gesetzt, so ändern sich die Tagsummen vom neunten
Monat an auf nachstehende Weise:
1) Epochae celebriores p. 23.
2) S. das Fragment seiner Z’abulae universales, welches Hyde
in seiner Historia religionis veterum Persarum 5.204 mittheilt.
3) Die Namen lauten hier so, wie sie sich bei den Arabern
Alfergani und Ebn Junis finden. Es kommen mehrere Va-
rianten vor. Für Mordäd steht im Zend-Avesta Amerdad.
Für Asfendärmed findet sich auch Aa Sefendärmed
und On fol Sependärmed. Letztere Schreibart ist die
ersische.
S [33°]
516 Technische Chronologie.
9) Aderisuir ih inc 270
10) Dei... EEE Pte Se 300
11 Baier cr e 330
42) Asfendärmed..... 360
Ergänzungstage... 365
Die bei den semitischen Völkern gebräuchliche und
von ihnen zu uns übergegangene Eintheilung der Zeit in
Wochen kannten die alten Perser nicht.: Sie gaben da-
für einem jeden Monatstage seinen eigenen Namen, der
beim Datiren gewöhnlich statt der Zahl des Tages gesetzt
wurde; wenigstens. findet es sich so bei den orientali-
schen Astronomen. ` Diese Namen sind folgende '):
jy 1 Hormuz a 16) Mihr
ey 2) Bahmen Vin 17) Serüsch
ww) 3) Ardbehescht ën 18) Resch
are 4) Schahrir o 19) Ferwerdin
Aan 5) Asfendärmed pie 20) Bahräm
Aë Di Chordäd el, 21) Ram
Staa 7) Mordäd ob 22) Båd
„el 8) Deibäder agM 23) Deibadin
„21 9) Ader ¿y9 24) Din
cl 10) Abän 9) 25) Ard
zœ 11) Chor Sl) 26) Aschtäd
sw» 412) Mäh om! 27) Asmän
3.13) DE Sul; 28) Zämjäd
äs: 14) Dschusch Mm 29) Märesfend
5 45) Deibamihr vd 30) Aniran.
1) Ich gebe sie so, wie sie beim Alfergani lauten. Für
Hormus findet sich auch Sn Hormuzd oder Say) Or-
muzd. Für Chor und Resch steht im Zend-Avesta Chor-
schid und Raschne-Rast. Für ës. schreiben die Perser
US gusch, noch andere Abweichungen nicht zu gedenken.
PERSER. 517
Man sieht, dafs unter, den Namen der Monatstage
die der Monate wiederkehren. Um Verwechslungen zu
verhüten, verband man die übereinstimmigen Namen
gewöhnlich mit den Wörtern sù mäh, Monat, und
jy ris, Tag. So bezeichnet slais,» Ferwerdin-
mäh den ersten Monat, und säin Ferwerdinrüz
den neunzehnten Tag des Monats. Mit Ausnahme von
Hormuz und Dei, Prädikaten des höchsten Princips
des Guten, sind sämmtliche Namen der Monate, so wie
der Monatstage, von den Izeds oder Genien entlehnt,
die nach Zoroaster’s Religion das Reich des Hor-
muz bilden und den einzelnen Monaten und. Tagen
vorstehen '). Deibäder, Deibamihr und Deiba-
din sagen so viel als Dei, auf welchen Ader, Mihr
und Din folgen. Bemerkenswerth ist es, dafs der
erste, achte, funfzehnte. und dreiundzwanzigste Tag in
fast gleichen Intervallen mit dem Namen des höchsten
Wesens bezeichnet sind, Diese Einschnitte geben eine
wochenähnliche Eintheilung. Jeder Tag war in dem
Monat, dessen Namen mit dem seinigen übereinkam,
ein Festtag, z.B. der neunzehnte des ersten Monats,
der zweite des elfien u. s. w. ?)
Die Ergänzungstage werden von den Arabern und
arabisch schreibenden Persern, eben so wie die ägypti-
schen (2,506), Sms el-musterake, die verstohl-
nen, genannt, und von Alfergani mit dem persi-
schen, ganz dem griechischen !rayöusvaı entsprechenden,
1} S. Darstellung des Lehrbegriffs der alten Perser.
Zend-Avesta, nach Kleuker’s Bearbeitung, Th. I. $. 15 ff;
vergl. mit Th. II. S. 286 ff. |
?) S. das Fragment des Nidam-eddin bei Golius. Zum
Alfergani $.40. '
518 Technische Chronologie.
Worte wll) enderdschähät bezeichnet‘). In dem
Buche Izeschne der Parsen heifsen die Ergänzungs-
tage Ferwardian?). Nach Alfergani wurden die
zehn Tage vom 26. Abän bis zum Schlufs der Ergän-
zungslage „SW, e Ferwerdidschän genannt. Nach
einem Citat bei Hyde’) sind sie von den alten Per-
sern festlich begangen worden. Auch die Ergänzungs-
tage hatten ihre eigenen Namen, die sehr verschie-
den geschrieben vorkommen, Beim Alfergani lau-
ten sie also:
aus) 41) Ahnud
i ai 2) Aschnud
Aa häënl 3) Asfendmed
zë) 4) Achsehuter
oriy un, 5) Wahescht wascht‘),
mit überall hinzugesetztem sL> dscháh, welches für das
persische al gháh, Zeit, steht.
Die Aere, deren sich die orientalischen Astrono-
men bedienen, so oft sie nach persischen Monaten da-
tiren, ist die jezdegirdische, Son $ alt tärichi
jezdegird’), auch, zugleich mit der ganzen Zeitrech-
1) Eigentlich „Est endergähän, tempora insilicia.
2) Zend-Avesta Th. T. S. 107.
3) S. 248.
*) Den letztern Namen gibt Golius in seiner Uebersetzung
blofs durch Wahescht, und in eben dieser Form erkennen ihn
Meninski und Richardson in ihren Wörterbüchern an. Aber
auch Abu’lhassan Kuschjar hat (S.9 der berl. Handschrift)
ënn che, was nach den beigesetzten Vokalzeichen Wahisch-
tauschet auszusprechen ist.
°) Ich sage Jezdegird, nicht Jezdedschird, der persi-
schen Schreibart 22 On gemäfs.
PERSER 519
nung, un al tdrich el-färs oder ech SI tärichi
färsi, die per et genannt. Sie nimmt mit dem
Regierungsantritt Jezdegird’s, nicht, wie Scaliger,
Petavius und andere irrig sagen, mit seinem Tode
ihren Anfang.
Jezdegird, der dritte seines Namens, Sohn des
Scherijar und Enkel des Chosru Perwis, gelangte
im Jahr 632 unserer Zeitrechnung auf den Thron der
Sassaniden, den innere Zerrüttungen längst erschüttert
hatten, und den er daher auch nur kurze Zeit gegen
den fanatischen Eroberungseifer der Mohammedaner zu
behaupten vermochte. Im Jahr 15 der Hedschra oder
636 n. Chr. verlor er durch die entscheidende Schlacht bei
Kadesije seine Hauptstadt Madäin mit dem gröfsten
Theil seiner Staaten. Er irrte noch mehrere Jahre in
den Provinzen am Oxus umher, bis er 651 durch
Meuchelmord seinen Tod fand. Die Perser waren un-
terdessen von den Siegern zur Annahme des Islams ge-
zwungen worden. Der Feuerdienst behielt nur noch
wenige unter Druck und. Verachtung lebende Anhän-
ger, deren Abkömmlinge, die sogenannten Parsen oder
Gebern, ihm noch jetzt im südlichen Persien und im
westlichen Indien huldigen.
Hyde‘) und Anquetil?) versichern, dafs so
dem Zeugnisse der orientalischen Geschichtschreiber
Jezdegird am Tage Hörmuz im Monat Ferwerdin des
ersten Jahrs der nach ihm benannten Aere, also gerade
mit dem Anfange derselben, zur Regierung gelangt ist.
1) 8.186,
?) Untersuchungen über das Zeitalter Zoroaster’s.
Zend-Avesta, Anhang B. I. Abth. I. $.356.
520 Technische Chronologie.
Abu’lhassan Kuschjar sagt: Die Epoche der per-
„sischen Aere trifft auf einen Dinstag, und zwar auf
„den ersten Tag des Jahrs, worin Jezdegird König
„geworden jet, Es war dies der 22. Rebt el-awwel
„des elften Jahrs der Hedschra oder der 16. Haziran
„des 943sten Jahrs der seleucidischen Aere” +). Die
Reduction gibt den 16. Junius 632 unserer Zeitrech-
nung. Auf eben dieses Datum führt die Angabe des
Alfergani, dafs der Zwischenraum zwischen den sehr
genau bekannten Epochen Nabonassar’s und Jezde-
gird’s 1379 persische Jahre und 3 Monate betragen
hat, mehrere ähnliche Bestimmungen bei Ulug Begh
und andern nicht zu gedenken.
Da nun die Epoche der persischen Aere und die
Form der Jahre, nach denen sie zählt, bekannt ist,
so kommt es auf eine Regel an, nach der wir ein
persisches Datum auf unsere Zeitrechnung zu reduci-
ren haben. |
Man multiplicire die Zahl der verflossenen persi-
schen Jahre mit 365, und addire zum Produkt sowohl
die Tagsumme der abgelaufenen Monate des gegebenen
Jabrs, als die Tage des laufenden, nebst den 230639
Tagen, die vom Anfange unserer Aere bis auf den
16. Junius 632, der Epoche der persischen, verflossen
i) Säll eng Al DEI nt We
Pain zë oa usis A zë, Sa Leef =: we
en) (>s) (elek ssl sie (>| iw de
eya ii SN Za Es Or EN) als Kim. S.8 der ber-
liner Handschrift. Das eingeschlossene Wort habe ich aus Go-
lius Anmerkungen zum Alfergani ergänzt, wo $.30 die Stelle
mit einigen Varianten angeführt wird.
PERSER. 521
sind, welche Zahl wir die Absoiutzahl nennen wol-
len. Die Summe gibt eine Anzahl: Tage, welche auf
unsere Jahre und Monate zu bringen sind. Es sei z.B,
der 22. Adermäh des Jahrs 346, an welchem Ebn Junis
eine Sonnenfinsternifs beobachtet hat'), zu reduciren.
Die Rechnung steht also:
GÄR wt AR ea KAN AN
Tage bis zum Ader = 245
Tage im Ader.... =. 22
Absolutzahl.....»- =. 230639
Summe = 356831
Wird diese Zahl durch 1461, die Tagsumme einer `
vierjährigen julianischen Schaltperiode, dividirt, so er-
hält man i
zum Quotienten .... 244
und zum Rest...... 347.
Der Quotient mit 4 multiplicirt gibt 976. Man hat
also 976 vertlossene Jahre und 347 Tage des 977sten;
die Beobachtung ist mithin (1, 103) am 13. Decem-
ber 977 angestellt worden, an welchem sich auch wirk-
lich eine Sonnenfinsternifs ereignet hat. Hr. Caussin,
der Uebersetzer, schreibt den 12. December, wozu ihn
das beigesetzte arabische Datum verleitet hat. Es mufs
aber offenbar der 29. Rebi el-accher des Jahrs 367 der
Hedschra statt des 28sten gelesen werden, wie auch
der zugleich bemerkte Wochentag lehrt, der ein, Don-
nerstag gewesen sein soll. Da nämlich die Epoche der
persischen Aere ein Dinstag ist, ‚so darf man nur die
Zahl der von ihr abgelaufenen Tage durch 7 dividi-
ren, wo dann
1) Notices et extraits Tom. VII. p. 179.
522 Technische C hronologie.
zu den Resten 1, ‘2, 3, 4, 5, 6, 0
die Ferien"; 4,’ 56,7 2
oder g, ¥, 2%, 9, tn ©, C
gehören. In vorliegendem Fall gibt 126192 durch 7
dividirt den Rest 3; der Wochentag ist mithin der
Donnerstag.
Bei dieser Beobachtung gibt Ebn Junis blofs das
arabische und persiche Datum an. Nicht selten nennt
er auch das syrische und ägyptische, z. B. bei der Con-
junction des Jupiter und Saturn, die er zu Kahira Frei-
tags den 23. Safar des Jahrs 398 der Hedschra, den
28. Abänmäh des Jahrs 376 des Jezdegird, den 7. Tisch-
rin el-accher des Jahrs 1319 des Zweigehörnten und
den 10. Hatur des Jahrs 724 des Diokletian beobachtet
hat‘). Der 7. Tischrin el-accher des Jahrs 1319 der
seleucidischen Aere ist der 7. November 1007 n. Chr.
und man findet nach den im Obigen vorgetragenen
Regeln leicht, dafs eben diesem Tage auch die übrigen
Data entsprechen und dafs der Tag der Beobachtung
ein Freitag war.
‘Wollte man umgekehrt ein Datum der christlichen
Aere auf die persische bringen, so würde man von der ,
Gesammitzahl der Tage der erstern die Absolutzahl 230639
abzuziehen und den Rest auf Jahre und Monate der letz-
tern zu bringen haben. So findet man, dafs der 1. Ja-
nuar des gegenwärtigen Jahrs 1825 der 13. Mordädmäh
des 1194sten jezdegirdischen ist.
Greaves gibt in seiner schätzbaren, mit grofser
Genauigkeit gearbeiteten Vergleichungstafel der vornehm-
sten orientalischen Aeren, die er seiner Ausgabe und
1) 5.228.
PERSER. ! B23
Uebersetzung der Epochae celebriores des Ulug Begh
angehängt hat (2, 489), auch die Reihe der: persischen
Jahre mit Bemerkung des julianischen Datums und der
Ferie des Neurüz.
Beim Gebrauch der oben (2, 515) gegebenen Mo-
natstafel mufs man wissen, ob der Astronom, der ein
persisches Datum angibt, die Ergänzungstage ans Ende
des achten oder zwölften Monats setzt. Von Ebn Junis
gilt das erste. Golius führt nämlich aus ihm eine
Beobachtung der Schiefe der Ekliptik an, welche ‚im
„„237sten Jahr des Jezdegird am dritten der fünf am
‚„‚Abänmäh hangenden Tage” gemacht worden ist‘).
Die Reduction gibt den 16. December 868 n. Chr.
Hier ist noch die Frage zu beantworten, mit welcher
Tagszeit die alten Perser ihren bürgerlichen Tag —
in ihrer Sprache: AA schebänrüz — angefangen ha-
ben. Eine bestimmte Angabe findet sich hierüber nicht.
Da aber Ulug Begh sagt’), dafs die Astronomen
seines Reichs den Tag mit dem Mittage, due Araber
und übrigen Mohammedaner mit dem Abend und die
Nichtaraber mit dem Morgen anfingen, so mufs er bei
den letztern wol zunächst an die Perser gedacht haben,
die ihm so nahe waren und in deren Sprache er schrieb.
Dies ist um so wahrscheinlicher, da sie vor Annahme
des Islam Anbeter der Sonne waren. Es leidet daher wol
keinen Zweifel, dafs die alten: Perser ihren bürgerlichen
Tag, wie Plinius von ihren Nachbarn den Babylo-
niern versichert (1, 100), inter dugs solis exortus ge-
nommen haben.
1) Noten zum Alfergani S. 68.
"1 Epochae celebr: 8.3.
524 Technische Chronologie.
Neben dem bisher beschriebenen beweglichen
Jahr finden wir bei den Persern seit dem elften Jahr-
hundert unserer Zeitrechnung ein festes Sonnenjahr
von ganz ähnlicher Form und gleichen Monatsnamen,
von welchem, als einer merkwürdigen chronologischen
Erscheinung; ich hier so ausführlich handeln will, als es
die mir zu Gebot stehenden Hülfsmittel erlauben 731.
Chardin sagt in seiner Reise nach Persien ?):
„Als im Jahr 465 der Hedschra der Sultan Dschelal-
„eddin gerade am Tage der Frühlingsnachtgleiche zur
„Regierung kam, so nahmen die Astronomen seines
„Reichs daher Gelegenheit ihm vorzustellen, dafs die
vn Vorsehung dies so gefügt habe, damit er den uralten
„Gebrauch des persischen Volks, den Anfang des Jahrs
„durch ein Fest zu feiern, wiederherstellen möge. Der
„König genehmigte den Vorschlag, und seitdem feiert
„man in Persien den Eintritt der Sonne in den Wid-
der als ein bürgerliches Fest. Man nennt es Neurizi
„sultäni, das königliche Neujahr, um es von dem
„„Neujahrstage des mohammedanischen Jahrs zu unter-
„scheiden. Die Astronomen begeben sich, prächtig ge-
„„kleidet, in den königlichen Pallast oder in die Woh-
„nung des Statthalters ein paar Stunden vor dem Aequi-
„noctium, um den Augenblick desselben zu beobachten,
„welches mit dem Astrolabium an einem erhabenen
„Ort geschieht, und auf ihr gegebenes Zeichen läfst
„man Artilleriesalyen und eine rauschende Musik er-
*) Zu diesen zähle ich nicht Ludovici du Four de Lon-
Suerge Abhandlung De anno Persarum, die sich in seiner
Sammlung chronologischer Abhandlungen (1,394) findet. Es ist
eine ziemlich gehaltlose Compilation aus Golius und andern.
°) Tom. II, p.263 d.n. A. Schon von $.249 an zu vergleichen.
Perser. 525
„tönen. Das Fest dauert :gewöhnlich drei Tage, am
„Hofe acht, und es ist. das einzige, das man aufser
„den am mohammedanischen Kalender haftenden reli-
„‚glosen feiert.”
So weit Chardin. Dafs den Persern der sulta-
nische Neurüz ein Volksfest sei, versichern mit ihm
übereinstimmig alle übrigen Reisebeschreiber. Was aber `
das Factum betrifft, das zur Einführung oder Wieder-
erneuerung dieses Festes Anlafs gegeben haben soll, so
erscheint es aus dem Grunde zweifelhaft, weil die nach
dem Sultan Dschelal-eddin benannte Aere erst einige
Jahre nach seiner Thronbesteigung ihren Anfang ge-
nommen hat.
Abu’l-fetah Melek-Schah, Sohn des Alp
Arslan, von seinen Unterthanen unter dem Namen
Dschelal-eddaulet we eddin, Glorie des Staats
und der Religion, proklamirt, war der dritte Sul-
tan aus der Dynastie der Seldschuken von Iran,
die von 429 bis 595 der Hedschra über den gröfsten
Theil des jetzigen Persiens und einige benachbarte Län-
der geherrscht haben. Seine Staaten reichten von An-
tiochien bis Urkend in Turkistan. Er gelangte im
Jahr 465 der Hedschra oder 1072 n. Chr. zur Regie-
rung, und starb im zwanzigsten Jahr derselben mit `
dem Ruhm eines der ausgezeichnetsten Männer des
Orients, den er mit seinem bis auf diesen Tag von
den Dichtern und im Munde des Volks gepriesenen
Vezier Nidam-elmulk theilt‘),
Die Zeitrechnung, die nach ihm Jl al? táríchi
dscheläli oder „Mm meliki oder A, sultáni heifst,
1) S. d’Herbelot Art. Malekschah.
526 Technische: C hronologie.
findet sich meine Wissens bei keinem orientalischen
Schriftsteller ganz erschöpfend dargestellt. Die Um-
stände ihrer. Einführung ‘und ihres Gebrauchs liegen
fast ganz im Dunkel. Nur das Technische ergibt sich
ziemlich vollständig, wenn man zwei von Golius')
und Hyde?) mitgetheilte Fragmente des Kotb-eddin
und Schah Choldschi und das von ihr handelnde
fünfte Kapitel des Ulug Begh mit einander ver-
gleicht, Das Wesentlichste, was man hier findet, ist
‚Folgendes.
Acht Astronomen, unter denen Omar Alcheijam
auch als Dichter bekannt ist, vereinigten sich unter
der unmittelbaren Theilnahme des Sultans Dschelal-
eddin Melek-Schah zur Einführung einer neuen Zeit-
und Jahrrechnung. Zur Epoche derselben wählten sie
den 10. Ramadän 474 der Hedschra oder den 15. Adar
1390 der seleueidischen Aere oder endlich den 19. Fer-
werdinmäh 448 seit Jezdegird, einen Freitag, d.i. den
45. März 1079 n. Chr., den Tag des Eintritts der Sonne
in den Widder, und sie setzten fest, dafs der Neurüz
allemahl der Tag der Frühlingsnachtgleiche sein solle.
Die Jahre sind demnach wahre Sonnenjahre. Auch
die Monate sollten nach der ersten Bestimmung wahre
Sonnenmonate sein, indem man den Eintritt der Sonne
in jedes Zeichen, also die Dauer eines jeden Monats,
astronomisch berechnen wollte. Man fand es aber für
die Verfertigung der Kalender bequemer, die Monate
eyklisch zu nehmen, indem man einem jeden 30 Tage
beilegte und die fünf überschüssigen Tage ans Ende des
‘) Noten zum Alfergani S. 32.
?) Hist. relig. vet. Pers. p. 209.
PERSER. 527
zwölften Monats setzte. So kommt also die Form der
Monate mit der der alten persischen überein. ‚Auch
ihre Namen behielt man ‚bei. Zum Unterschiede fügt
man denselben die Wörter FEB kadim, alt, und >
dscheläli bei, z. B. Ferwerdinmahi kadim und dsche-
láli. Von vier zu vier Jahren werden“ sechs: Ergän-
zungstage gerechnet. Da aber der Ueberschufs des Son-
nenjahrs über 365 Tage keinen vollen Vierteltag. aus-
macht, so läfst man die Einschaltung, wenn sie eini-
gemahl hinter einander auf das vierte Jahr getroffen
ist, einmahl auf das fünfte fallen.
Bei dieser Notiz drängen sich sogleich einem je-
den, der sie aufmerksam erwägt, folgende Fragen auf:
1) was gab Veranlassung, gerade das Jahr 1079 unse-
rer Zeitrechnung, das siebente von Melek-Schah’s Re-
gierung, zur Epoche einer nach ihm zu benennenden
Aere zu machen? 2) Auf welche Weise hat man den
Anfang des Jahrs bestimmt, durch eine feste Schalt-
methode, oder durch jedesmahlige Berechnung der
Frühlingsnachtgleiche? 3) Welcher Gebrauch ist von
der ganzen Zeitrechnung gemacht worden?
= Die erste Frage beantworten folgende Worte des
Schah Choldschi: ‚‚Zur Epoche oder zum 1. Fer-
„werdinmähi dscheläli des ersten Jahrs dieser Zeit-
„rechnung hat man einen Tag gewählt, mit dessen
„Anfang die Sonne zum Frühlingspunkt gelangt ist,
„und dieser Tag war der 10.Ramadän” ') u.s. w. Man
1) Im Text steht, wie die Vergleichung mit den übrigen Datis
zeigt, mg der 9. Ramadän, es sei denn, dafs Schah Choldschi,
gegen die Gewohnheit der orientalischen Astronomen, die Epoche
der Hedschra nicht auf den 15ten, sondern auf den 16. Julius 622
gesetzt hat (2, 484).
528 Technische Chronologie.
sieht also, dafs die Epoche der dschelalischen Aere durch
kein historisches, sondern durch ein rein astronomisches
Factum "bestimmt worden ist. Wie man den Augen-
blick der Frühlingsnachtgleiche gefunden hat, ob durch
Beobachtung oder Rechnung, wissen wir nicht; ver-
muthlich auf letzterem Wege. Dem sei wie ihm wolle,
gewifs ist es, dafs sie sich im Jahr 1079 zu Ispahan,
der Residenz der seldschukischen Sultane, zu der Tages-
zeit ereignet hat, die dem Schah Choldschi höchst
wahrscheinlich für den Anfang des bürgerlichen Tages
der Perser galt (2, 523). Ich finde nämlich nach den
delambreschen Sonnentafeln, dafs sie unter dem Meri-
dian dieser Stadt, 3 Stunden 18 Minuten östlich von Pa-
ris‘), am 15. März um 6 U. 31’ Morgens mittlerer Zeit,
also bald nach Aufgang der Sonne, eingetreten ist.
Nach Ulug Begh haben einige die Aere um drei
Jahre früher, nämlich mit dem 5. Schabän des Jahrs 468
der Hedschra oder dem 13. März 1076, angefangen. Er
verwirft aber diese Bestimmung, und mit Recht; denn
die Frühlingsnachtgleiche, von welcher der Anfang der
Aere, so wie aller ihrer Jahre, abhängt, traf 1076 nicht
auf den A3ten, sondern auf den 14. März. Diese auf-
fallende Verschiedenheit zu erklären, dient eine Stelle
der Annalen des ’Abu’lfeda, wo es beim Jahr 467
der Hedschra heifst ?): ‚‚In diesem Jahr setzten Melek-
„Schah und Nidam-elmulk mit Zuziehung meh-
„‚rerer Astronomen den Neurüz auf den Eintritt der
*) Nach John Macdonald Kinneir's Geographical me-
moir of the Persian Empire (London 18143) liegt Ispahan 51°
50’ östlich von Greenwich, was den obigen Zeitunterschied gibt.
2) Tom. III. p. 236.
Perser. 529
„Sonne in den Widder, da er vorher der Mitte der
‚„‚Fische entsprochen hatte. In eben diesem Jahr grün-
‚„„dete der Sultan mit grofsen Kosten die Sternwarte),
„bei deren Einrichtung er mehrere geschickte Männer,
„unter andern den Ibrahim Alcheijam, den Abu
„Modaffer Isfarani (vielleicht Isfahani) und Mai-
„mun Ben Nadschib aus Waset zu Rathe gezogen
„hatte. Sie bestand bis zum Tode des Sultans im
„Jahr 485, wo sie einging.” Man ersieht hieraus,
dafs, während einige die Aere im Jahr 471 begannen,
wo die Sonne bald nach ihrem Aufgange in den Wid-
der trat, andere ihre Epoche ein paar Jahre zurück-
setzten, nämlich bis zur Vollendung der von Melek-
Schah errichteten Sternwarte. Offenbar ist die erste
Bestimmungsart dem Geist der ganzen Zeitrechnung an-
gemessener, daher sie auch die allgemeinere geworden
ist. Statt des Jahrs 468 beim Ulug Begh nennt hier
Abu’lfeda und mit ihm Ebn Schonah bei d’Her-
belot?) das Jahr 467, ob durch einen Irrthum, oder
ob es gar dreierlei Bestimmungen des Epochenjahrs gab,
läfst sich nicht entscheiden. Vielleicht fand die Ver-
sammlung der Astronomen im Jahr 467 Statt, in Folge
deren der Neurüz erst 468 auf den Eintritt der Sonne
in den Widder gesetzt werden sollte, wofür man nach-
her aus astronomischen Gründen das Jahr 474 nahm.
Dafs der altpersische Neurûz keinesweges immer auf der
Mitte der Fische haftete, wie es Abu’Ifeda anzudeuten
scheint, sondern nur gerade zur Zeit der Einführung
‘) Für vue scheint 2,» gelesen werden zu müssen.
?) Art. Moctadi.
II. [34]
530 'echnische Chronologie.
des dschelalischen Jahrs, bedarf kaum einer Erinnerung.
Das bewegliche persische Jahr fing damals mit dem
25. Februar an.
Was zweitens den Punkt der Einschaltung be-
trifft, so läfst sich wol nach der Art, wie sich Kotb-
eddin, Schah Choldschi und Ulug Begh darüber
äufsern, nicht bezweifeln, dafs der Anfang des Jahrs ur-
sprünglich cyklisch, nicht astronomisch, bestimmt wor-
den ist. Der erste sagt: „‚Man ist darin übereinge-
„kommen, dafs die Einschaltung eines Tages, wenn sie
„‚sieben oder achtmahl hintereinander im vierten Jahr
„Statt gefunden, einmahl auf das fünfte treffen soll.”
Heifst dies, man hat erst siebenmahl hintereinander
nach vier und dann einmahl nach fünf, ferner acht-
mahl hintereinander nach vier und dann einmahl wie-
der nach fünf Jahren, und so abwechselnd, also in
70 Jahren 17 Tage eingeschaltet, so wird, die mittlere
Länge des Sonnenjahrs zu 365 Tagen 5 St. 48’ 48” an-
genommen, in 1575 Jahren ein Tag zu viel gerechnet.
Schah Choldschi drückt sich eben so aus. Ulug
Begh dagegen spricht von einer sechs oder siebenmahl
nach vier Jahren zu wiederhohlenden Einschaltung, wor-
aus unter derselben Voraussetzung folgen würde, dafs
man alle 62. Jahre 15 Tage eingeschaltet hätte, was in
3487 Jahren einen Tag zu wenig gibt. Man sieht
also, dafs schon in dieser Hinsicht die gregorianische
Schaltmethode, die erst in 3600 Jahren um einen Tag
vom Himmel abweicht (2, 305), der dschelalischen vor-
‚zuziehen ist, ihrer gröfsern Einfachheit nicht zu geden-
ken. Ich kann daher in Gatterer’s Bewunderung
des dschelalischen Jahrs nicht einstimmen. „Es ist
PERSER. 531
„dies,” sagt er‘), ‚das beste bürgerliche Sonnenjahr
„unter allen, die je vorhanden gewesen sind. Zwar ist
„es, astronomisch angeschlagen, um einige Sekunden
„länger, als das tropische Jahr nach der Angabe unse-
„rer heutigen Astronomen ; aber bürgerlich angewandt
„ist es ohne allen Fehler. Von der julianischen Jahr-
„form ist es in der Einschaltungsart himmelweit ver-
„schieden; denn nicht immer, wie bei uns, wird der
‚„‚Schalttag alle vier Jahre beigefügt, sondern wenn
„man sechs oder siebenmahl die Einschaltung in je-
— dem vierten Jahr vorgenommen hat, so wird sie nach-
„her einmahl auf das fünfte verlegt. Also bleibt der
„, Neurus beständig auf der Frühlingsnachtgleiche ste-
„hen, auf welche zuerst der Anfang dieses herrlichen
‚„‚Sonnenjahrs gesetzt worden ist. Welche Erscheinung!
„Mitten in Asien, in dem Reiche der seldschukischen
„Türken, ist schon ein halbes Jahrtausend vor Gre-
„gor XIII ein besseres Sonnenjahr, als unser gregoria-
„nisches ist, eingeführt worden. "
Ohne meine Erinnerung sieht ein jeder, der über
das Wesen einer guten bürgerlichen Zeitrechnung nach-
gedacht hat, wie wenig dieses Lob der dschelalischen
Schaltmethode begründet ist. Sie ist so verwickelt und
auf eine Reihe Jahre vor- und rückwärts so schwer an-
zuwenden, dafs man ihr gewifs bald die astronomische
Berechnung des Jahranfangs vorgezogen haben wird.
Geschah dies, so hatte man eine Zeitrechnung, die mit
der französisch-republikanischen in der Jahrform, sa
wie in der Besiimmungsart des Neujahrstages, völlig
übereinkam, und blofs darin von ihr abwich, dafs man
1) Abrifs der Chronologie S. 240.
[34°]
532 Technische Chronologie.
in Persien das Jahr mit der Frühlings-, in Frankreich
hingegen mit der Herbstnachtgleiche anfing (2, 468).
Ulug Begh gibt eine Anleitung zu einer solchen
Berechnung, die hier erklärt zu werden verdient. Er
nimmt die mittlere Länge des dschelalischen Jahrs zu
365 Tagen und 1471 3377 77° 327° Sexagesimalthei-
len, d.i. zu 365 Tagen 5 St. 49 und etwa 15” an, und
entwirft hiernach folgende Tafel der in ganzen dsche-
lalischen Jahren enthaltenen Tage und Theilen von
Tagen '):
Jahre. | Tage. Jahre. Tage.
1 365, 243 60 | 21914, 552
2 730, 485 70 | 25566, 977
3 1095, 728 80 | 29219, 403
A 1460, 970 90 | 32871, 828
5 1826,243| 100 | 36524, 253
6 2191,455| 200 | 73048, 507 |)
7 2556, 698| 300 109572, 760
8 2921, 940 | 400 1146097, 014
9 3287,183| 500 |14182621, 267
| 10 | 3652,425| 600 |219145, 521|
j| 20 7304,851| 700 |255669, 774|
30 |10957,276| 800 |292194, 028
| 40 |14609, 701 | 900 1328718, 281
50 |18262, 127| 1000 1365242, 535
1) Ich habe die Sexagesimaltheile auf die uns geläufigern De-
cimaltheile reducirt, von denen drei Stellen zu gegenwärtigem
Behuf vollkommen genügen.
PERSER: 533
Soll nun cin Datum, sei es der seleucidischen , christ-
lichen, arabischen oder jezdegirdischen Zeitrechnung,
auf die dschelalische gebracht werden, so berechne man
die bis auf das gegebene Datum einschliefslich verflos-
senen Tage der zugehörigen Aere, ziehe davon die zwi-
schen den Epochen beider Aeren liegenden Tage ab,
und verwandele den Rest mit Hülfe vorstehender Tafel
in Jahre und Monate, letztere zu 30 Tagen gerechnet.
Die übrig bleibenden Tage mit dem Deeimalbruch, der
noch für einen ganzen Tag zu nehmen ist, geben dann
den laufenden Tag des laufenden Monats der dschelali-
schen Aere. Ihre Epoche ist der 15. März 1079 n. Chr.
Sie fängt also später an als
die seleucidische um 507497 Tage,
die christliche - 393812 -
die arabische - 166797 -
die jezdegirdische - 163173 -
Es sei z.B. der heutige 17. August neuen oder 5. Au-
gust alten Stils unsers 1825sten Jahrs auf die dschela-
lische Zeitrechnung zu bringen. Man dividire 1824,
die Zahl der verflossenen Jahre, durch 4, so erhält
man zum Quotienten 456. Diesen Quotienten, der die
Zahl der abgelaufenen julianischen Schaltperioden be-
zeichnet, multiplicire man mit 1461 und addire zum
Produkt die bis zum 5. August einschliefslich abgelau-
fenen 217 Tage des Jahrs 1825. Von der Summe,
welche 666433 Tage beträgt, ziehe man das Epochen-
intervall 395812 ab, so bleiben 272621 Tage zu redu-
ciren übrig. Dies geschieht nach der Tafel also:
534 Technische Chronologie.
272621 Tage
255669, 774 = 700 Jahre
16951, 226
14609, 701 = 40 Jahre
2341, 525 mas
2191, 455 = - 6. Jahre
150, 070
150 = 5 Monate.
0, 070
Man findet also 746 Jahre 5 Monate und einen Tag,
also den 1. Schahrir des 747sten Jahrs.
Diese Rechnung kann, wie Ulug Begh bemerkt,
um einen Tag schwanken. Hat man daher durch sie
das dschelalische Datum vorläufig bestimmt, so mufs
man, um es genau zu erhalten, für den Tag, auf den
der zurückgerechnete 1. Ferwerdinmäh trifft, den Ort
der Sonne suchen, und wenn sich dann ergibt, dafs
sie nicht an demselben Tage, sondern am vorhergehen-
den oder nachfolgenden, in den Widder getreten ist,
so hat man dem gemäfs das erhaltene Datum zu be-
richtigen. Im vorliegenden Fall, wo der 1. Schahrir-
mäh dem 17. August n.St. entsprechen soll, findet sich
für den 1. Ferwerdinmäh der 20. März, und es ist nun
die Frage, ob dieser Tag als Neurüz des dschelalischen
Jahrs beizubehalten ist oder nicht. Es kommt hier
alles auf den Terminus a quo des Neurüz an. Dieser
ist nach Ulug Begh’s und Schah Choldschi’s Ver-
sicherung ') von Melek-Schah’s Astronomen also fest-
‘) Letzterer drückt sich also aus: jp) sio „la = Joi
bsf 3» O j hi wa 2 A m) A8 cl AU,
w, wë, initium weris et neuruz sultanei dies est,
Perser. 535
gestellt worden, dafs allemahıl derjenige bürgerliche Tag,
dessen Mittag dem Eintritt der Sonne in den Widder
zunächst folgt, für den Neurüz genommen werden soll.
Nun hat die Sonne in diesem Jahr unter dem Meridian
von Ispahan den Widder am 21. März um 0 U. 41
Morg. w. Z. erreicht; es ist also der 21. März der Neu-
růz und der 17. August’der 30. Mordädmäh des Jahrs 747
der dschelalischen Aere. Nach der altpersischen Zeitrech-
nung erhält man für den 17. August 1825 den 19. As-
fendärmedmäh des Jahrs 1194 seit Jezdegird.
Soll umgekehrt ein Tag der dschelalischen Aere auf
eine der vier obgedachten Zeitrechnungen reducirt wer-
den, so geht man, wie Ulug Begh richtig bemerkt,
dabei nur dann ganz sicher, wenn zugleich der Wochen-
tag gegeben ist. Denn hat man die Tagsumme der
dschelalischen Aere vermittelst der Tafel gefunden, so
kann solche um einen Tag, schwanken. Man prüft sie
dann durch die gegebene Ferie. Die Epoche der Aere
ist ein Freitag. Dividirt man also die Tagsumme durch 7,
so gehören
zu den Resten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 0
die Ferien 6, 7, 1, 2,3, 4,5
oder 9, P, Gef dx Se %
Weicht nun die so gefundene Ferie von der gegebenen
um einen Tag ab, so mufs man zuvörderst die Tag-
summe berichtigen, ehe man weiter rechnet. Auch für
diesen Fall stehe hier ein Exempel. Welchem Tage
unserer Zeitrechnung entspricht der 1. Ferwerdinmähi
in cuius meridie sol in arietem ingressus est, nicht,
wie Hyde p.244 überseizt, ingreditur, was einen fal-
schen Sinn gibt.
536 Technische Chronologie.
dscheläli des Jahrs 609, ein Freitag? Nach der Ta-
fel sind
600 Jahre = 219145, 521 Tage
8 — mer 20041. 040 -
Summe = 222067, 461 Tage.
Wird der Decimalbruch für einen ganzen Tag genom-
men und noch ein Tag für das beginnende 609te Jahr
gerechnet, so hat man die Tagsumme 222069, welche
sich bei der Prüfung durch die Ferie richtig bewährt.
Addirt man nun das Epochenintervall 395812, so erge-
ben sich in Allem 615881 seit Anfang unserer Aere
verflossene Tage, welche reducirt den 11. März alten
oder 21. März neuen Stils des Jahrs 1687 geben.
Was endlich noch den Gebrauch anlangt, der
von der dschelalischen Zeitrechnung gemacht worden
ist, so wissen wir davon wenig bestimmtes. Ich zwei-
fele indessen nicht, ob ich gleich kein ausdrückliches
Zeugnifs dafür beibringen kann, dafs man sich ihrer
während der Herrschaft der seldschukischen Sultane bei
Erhebung der Staatsgefälle und andern von den Zeiten
des Sonnenjahrs abhangenden Geschäften neben der ara-
bischen Zeitrechnung wirklich bedient hat‘). Bei den
‘) Hadschi Chalfa läfst dies ahnen, wenn er sich in der
Einleitung zu seinen chronologischen Tafeln, wo er von
verschiedenen Zeitrechnungen, und unter diesen auch von der
dschelalischen kurz handelt, folgendermafsen ausdrückt: ,,Acht
„der vortrefllichsten Männer ihrer Zeit, unter andern Omar
„Cheijam und Abderrahman Chazim, stellten dem Sultan
„Dschelal-eddin Melek-Schah vor, dafs, wenn man von
„der bei der persischen Zeitrechnung gebräuchlichen Vernach-
»„lässigung des Schalttages abgehen und dagegen den griechi-
„schen (julianischen) gebrauchen wollte, dies für die Einnah-
„men der Steuereinnehmer und für den Landesschatz von gröfs-
Perser. 537
häufigen Staatsumwälzungen, wodurch Persien seitdem
erschüttert worden ist, mag sie zwar bald aufgehört
haben, die öffentlichen Verhandlungen zu leiten; da
man aber fortfuhr, den Neurüz zu feiern, so konnte
sie nie ganz unter dem Volke erlöschen, zumahl da
man bei dem Gebrauch der durch alle Jahrszeiten wan-
dernden arabischen Monate das Bedürfnifs, sich nach
der Sonne zu orientiren, lebhaft fühlen mufste. Und
wirklich treffen wir sie, wenn auch nicht bei den Ge-
schichtschreibern, doch bei den Dichtern und andern
Volksschriftstellern der Perser nicht selten an. Wenn
z.B. Sadi in seinem Gulistan die Idee der schönsten
Jahrszeit bei seinen Lesern mit wenig Worten wek-
ken will, so sagt er, es war der erste Tag des Ardbe-
heschtmähi dscheläli '). Auch erscheinen im Morgen-
lande fortwährend Kalender, welche die dschelalischen
und syrischen Sonnenmonate mit den arabischen Mond-
monaten vergleichen und zeigen, in welchem Verhält-
nifs die letztern, nach denen man im gemeinen Leben
gewöhnlich datirt, zu den Jahrszeiten stehen.
Ein solcher Kalender ist es, den Beck unter dem
Titel Ephemerides Persarum herausgegeben hat (2, 507).
Es sind darin die dschelalischen, syrischen, arabischen,
jezdegirdischen und koptischen Monate neben einander
gestellt, doch so, dafs die ersten die Hauptrolle spie-
len; denn es ist eigentlich ein vollständig durchgeführ-
ter dschelalischer Kalender auf das 609te Jahr der Aere,
„tem Nutzen sein werde.” $.Von Diez Denkwürdigkeiten
von Asien Th. Il. S. 395.
1) Vorrede $.13 der londner Ausgabe, $.22 der des Gen-
tius. Die Notiz, die dieser Herausgeber S. 547 vom dschelali-
schen Jahr gibt, enthält verschiedenes Unrichtige.
538 Technische Chronologie.
vom 11. März a. St. 1687 bis dahin 1688. Nicht durch-
gängig ist der Verfasser den von den orientalischen Astro-
nomen angenommenen chronologischen Principien getreu
geblieben. Den Neurüz oder 1. Ferwerdinmäh hat er,
wie wir gesehen haben richtig, auf den 11. Adar oder
März gesetzt; aber der 14. Adar ist mit dem 7. Dsche-
mädi el-awwel des Jahrs 1098 der Hedschra verglichen,
da ihm doch nach der cyklischen Theorie der Ste ent-
sprach. Mit dem 1. Moharrem kommt wieder alles ins
Geleise, indem das gedachte Jahr, das achtzehnte des
arabischen Schalteirkels, zum Gemeinjahr gemacht wird.
Dem 609ten dschelalischen Jahr sind sechs Ergänzungs-
tage statt fünf gegeben worden, wodurch der Anfang
des 610ten auf den zweiten Mittag nach der Br
nachtgleiche geschoben wird.
Greaves gibt in seiner oben (2, 489) gedachten
Vergleichungstafel der orientalischen Aeren auch die
dschelalischen Jahre in einer Columne mit der Ueber-
schrift: Anni Epochae Gelalaeae solares ab aequinoctio
verno, sive a meridie proxime sequenti ingressum so-
lis in arietem in horizonte Chowarezmiorum.
Die letzten Worte beruhen auf einem Irrthum. Er
batté etwas von einem „Slän,te> 5o) si neurüzi cho-
wärezmschähi gehört, den er mit dem neurizi sultáni
verwechselt. Jener trat neunzehn Tage später ein als
dieser. Hyde sagt‘), er habe einen zu Constantinopel
verfertigten Kalender vor sich, worin beim 19. Ferwer-
dinmähi dscheläli angemerkt stehe: neurdzi chowdrezm-
schähi. Eben dies findet sich an eben diesem Tage
in den Kalendern bei Beck und Welsch. Ueber
2) S. 211.
Perser. 539
diesem Neurüz ruht ein tiefes Dunkel. Offenbar hat er
seinen Namen von einem der Sultane aus der Dynastie
von Chowarezm oder Charezm. Es ist dies eine
bekannte Proyinz, bei den Griechen Xwgaruin genannt,
in Osten des kaspischen Meers zu beiden Seiten des
Oxus, welche während des zwölften und der ersten
Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts unserer Zeitrech-
nung ihre unabhängigen Regenten gehabt hat. Von
einem derselben hat jener Neurüz ohne Zweifel seinen
Namen. Was zu seiner Einführung Anlafs gegeben,
und ob er mit einer eigenen Aere zusammengehangen
hat, finde ich nirgends bemerkt.
Um kurz zusammenzufassen, was ich bisher über
die Zeitrechnung der Perser gesagt habe, so treffen wir
bei ihnen aufser dem arabischen Mondjahr, das sie mit
allen Mohammedanern gemein haben, ein zwiefaches
Sonnenjahr an, ein bewegliches, das allmählig alle
Jahrszeiten durchläuft, und ein festes, dessen Anfang
auf der Frühlingsnachtgleiche haftet. Das feste, ist im
elften Jahrhundert unserer Zeitrechnung durch eine der
iulianischen ähnliche Einschaltung aus dem beweglichen
entstanden, mit dem es übrigens ganz übereinkommt ;
das bewegliche finden wir von den arabischen Astrono-
men schon seit dem neunten Jahrhundert gebraucht.
Unmöglich haben es diese erst gebildet. Die eigen-
thümlichen Namen seiner Monate und Monatstage, und
die eigenthümliche nach einem Sassaniden benannte
Aere, an die es geknüpft ist, zeigen allein schon, wenn
es auch keine andere Beweise für seine frühere Existenz
gäbe, dafs es sich aus der Zeit vor Einführung des
Islams herschreibt, wo es ein bürgerliches gewesen
sein mufs.
540 Technische C hronologie.
Aus den oben (2,515) angeführten Worten des
Curtius scheint zu folgen, dafs es schon zu Alexan-
der’s Zeit im Gebrauch war. Allein wenn die alten
Perser auch wirklich kein Jahr gerade von 365 Tagen,
sondern ein durch irgend eine Einschaltung fixirtes hat-
ten, so würde darum die Zahl der Jünglinge, die im
Heer des Darius den Magiern folgten, wol eben so we-
nig eine andere gewesen sein, als die Art, wie sich der
Geschichtschreiber ausdrückt.
Und in der That hat sich unter den mohamme-
danischen Persern die Tradition erhalten, dafs ihre Vor-
fahren zu der Zeit, wo sie sich noch zur Religion des
Zoroaster bekannten, ein festes Sonnenjahr von
einer besondern Einrichtung gehabt haben.
Aus religiosen Grundsätzen, sagt Nidam-eddin
bei Golius‘), mieden die Perser im Heidenthum,
einen einzelnen Tag einzuschalten. Den Grund gibt
Mesudi an. Sie unterschieden die Tage in glückliche
und unglückliche, und scheuten sich durch Einschaltung
eines einzelnen die letztern an die Stelle der ersiern zu
schieben. Auch stand nach Kotb-eddin ein jeder Tag
unter dem Schutz eines besondern an ihm verehrten Ge-
nius, dergestalt, dafs man die ganze Oekonomie des Ge-
setzes zu verwirren geglaubt haben würde, wenn man
einen Tag aufser der Ordnung eingeschaltet hätte. Und
doch sollte das Jahr fixirt werden, weil die meisten Feste
an bestimmte Jahrszeiten geknüpft waren. Wie man
sich geholfen, lehren uns eben diese Schriftsteller und
1) Anmerk. zum Alfergani S.27ff., wo auch die angezo-
genen Stellen des Mesudi und Kotb-eddin, den er gewöhnlich
Philosophus Schirasita nennt, vorkommen.
Perser. 541
Schah Choldschi'). Das Jahr, sagen sie, war ganz
von der Beschaffenheit, wie wir es bei den orientali-
schen Astronomen gebraucht finden, ein bewegliches
Sonnenjahr von 365 Tagen, dessen Anfang dem des
festen mit jedem vierten Jahr um einen Tag voreilte.
Man schaltete daher alle 120 Jahre einen Monat von
dreifsig Tagen ein, wodurch man den Neurüz immer
zu demselben Tage des Sonnenjahrs zurückführte, von
welchem er ursprünglich ausgegangen war, so dafs 120
persische Jahre ihrer Dauer nach mit eben so vielen
julianischen übereinstimmten. Der Schaltmonat rückte
jedesmahl um einen Monat vorwärts, so dafs er jetzt
zwischen den ersten und zweiten, nach 120 Jahren zwi-
schen den zweiten und dritten u.s. w. eingeschoben
wurde, wo er dann allemahl den Namen desjenigen
Monats erhielt, dem er zunächst folgte. Er durchlief
mithin in 12 mahl 120 oder 1440 Jahren das ganze per-
sische Jahr. Die Ergänzungstage wurden immer dem
Schaltmonat angehängt, und folgten in den Gemeinjah-
ren demjenigen Monat, von welchem der letzte einge-
schaltete seinen Namen erhalten hatte.
Diese Schaltmethode bestand, wie jene Schrifistel-
ler versichern, bis zum Untergange des Reichs der
Sassaniden. Als der letzte derselben, Jezdegird,
den Thron bestieg, war die Reihe des Einschaltens an
den Abänmäh gekommen, mit dem nun die Ergän-
zungstage verbunden blieben; denn die Zeitrechnung
hörte bald nachher auf, eine bürgerliche zu sein, und
niemand dachte weiter an die Einschaltung, welche
die Astronomen selbst absichtlich vernächlässigt haben
‘) Hyde S. 203.
542 Technische Chronologie.
mögen, um das persische Jahr mit dem von Pto-
lemäus gebrauchten ägyptischen übereinstimmig zu
machen.
Nach dieser Darstellung hatten also die Perser vor
Jezdegird eine zwiefache Schaltperiode, eine kleinere
von 120 und eine grofse von 1440 Jahren. Letztere
heifst beim Kotb-eddin und Schah Choldschi
ums p9 dewr el-kebs, Schalteyclus. Der erstern
gibt Scaliger den persischen Namen | äs? SW '), oder,
wie er hätte.schreiben sollen, „lu Ja sáli chodaji,
das göttliche Jahr, -welchen Ausdruck jedoch Hyde
in keinem orientalischen Buche gefunden haben will.
Nach dem Ferhenk-dschihangiri des Fachr-eddin
wurde der Schaltmonat & pr? bihterek, der bessere,
genannt. Man glaubte, dafs er dem Könige, auf dessen
Regierung er fiel, Glück und Auszeichnung bringe ?).
Der Abänmäh ist. der achte persische Monat. Hatte
also der Schaltmonat seine Wanderung durch das per-
sische Jahr mit dem ersten Monat angefangen, und sie
nach obigem Princip regelmäfsig fortgesetzt, so waren,
als er bis zum Abänmäh vorgerückt war, seit dem An-
fange des grofsen Schalteyclus 8 mahl 120 oder 960 Jahre
verflossen, wie dies auch Kotb-eddin ausdrücklich be-
merkt. Nimmt man nun an, dafs gerade mit Jezde-
gird’s Regierungsantritt im Jahr 632 n. Chr. die achte
kleinere Schaltperiode zu Ende lief, so traf der Anfang
der grofsen auf das Jahr 329 v. Chr., wo Alexander
nach Darius Ermordung und Bessus Hinrichtung so
eben zum ruhigen Besitz von Persien gelangt war.
‘) Emend. temp. 1. III. p.208 und 293.
?) Hyde S. 207.
PERSER: 543
Fréret ist daher in seiner Abhandlung Sur P’ancienne
année des Perses *) geneigt, dieses Anfangsjahr des Cy-
clus als die époque précise du règne légitime et reconnu
d’ Alexandre sur la Perse anzusehen.
Allein nicht’ zu gedenken, dafs aus Kotb-eddin’s
und Schah Choldschi’s Worten mit Sicherheit nichts
weiter zu folgern ist, als dafs der Schaltmonat bis zum
Abänmäh vorgerückt war, als die persische Zeitrechnung
im bürgerlichen Gebrauch erlosch, ohne gerade mit
Jezdegird’s Regierungsantritt selbst dies Ziel erreicht
zu haben ?), was ist auf das Zeugnifs von. Schriftstel-
lern unsers vierzehnten und funfzehnten Jahrhunderts
zu bauen, wenn von so entfernten Zeiten die Rede ist,
von denen sich schwerlich etwas mehr als eine dunkle
Tradition zu ihnen fortgepflanzt hatte?
1) Mém. de l’Academie des Inscriptions. Tom. XVI, p. 233 f.
2) Der Kenner des Arabischen und Persischen urtheile hier-
über selbst. Kotb-eddin äufsert sich also: zu sam Us
N béi ci Zei
ell And pya Bin mb an Sall, A „Als sich die Jahr-
„rechnung mit Jezdegird Ben-Schehrijar Ben-Kesra er-
„neute, war der Schaltmonat bereits zum Abänmäh vorgerückt,
„so dafs 960 Jahre von der Schaltperiode verflossen waren.”
Beim Schah Choldschi heifst es: >; rien Ai ob; g
E. deg. ën pE Sola Er
De daw, slbh us“ uaga Ai Zei sol ur „Zur
„Zeit als die Regierung an Jezdegird Ben-Scherijar Ben-
„Kesra, den letzten König von Persien, gelangt war, hatte es
„sich so getroffen, dafs die Reihe des Einschaltens an den
„„Abänmäh gekommen war.” Die letzte Stelle ist etwas ent-
scheidender, als die erste, beweiset aber doch auch nicht mit
völliger Bestimmtheit, dafs Jezdegird gerade im Schaltjahr den
Thron bestiegen hat, als worauf die ganze Bündigkeit von Fré-
ret’s Schlüssen beruht.
544 ` Technische : Chronologie.
Fréret geht in seinen Schlüssen noch weiter. Da
nämlich Kotb-eddin und andere den König Dschem-
schid zum Urheber der persischen Jahrform machen,
was nichts weiter sagen soll, als dafs sie uralt ist —
denn der fabelhafte Dschemschid ist für die Perser
ein Numa Pompilius —, so nimmt er daher Gele-
genheit, mit der Einführung der persischen Schaltein-
richtung noch eine ganze Periode von 1440 Jahren
weiter zurück zu gehen und sie ins Jahr 1769 v. Chr.
zu setzen, ohne zu fühlen, wie unwahrscheinlich es sei,
dafs in einer so entfernten Zeit schon das dieser Schalt-
periode wesentlich zum Grunde liegende julianische Jahr
bekannt gewesen sein, und einerlei Jahrform und Schalt-
methode sich dritthalb tausend Jahre lang, so viele Re-
volutionen des persischen Reichs hindurch, unverändert
und in ununterbrochen regelmäfsigem Gebrauch erhal-
ten haben soll.
Ich gestehe, dafs Kotb-eddin’s und Schah Chol-
dschi’s Darstellung des altpersischen Jahrs unüberwind-
liche Schwierigkeiten für mich hat. Die Epoche der
jezdegirdischen Aere trifft auf den Junius. War also
‚ der Ferwerdinmäh der erste Monat des festen, erst seit
Jezdegird beweglich gewordenen, persischen Jahrs,
so fiel der Neurüz auf den Sommer. Es deutet aber
alles darauf hin, dafs das Neujahrsfest nicht blofs seit
Dschelal-eddin Melek-Schah, sondern seit der
ältesten Zeit um die Frühlingsnachtgleiche gefeiert wor-
den ist. Ich citire zuerst den Artikel Neurüz aus
d’Herbelot, der wenigstens in so fern Aufmerksam-
keit verdient, als er zeigt, was die Tradition im Orient
über diesen Punkt sagte „N eurüz heifst bei den Per-
„Sern der erste Tag des Jahrs, sowohl im alten Kalen-
PERSER. 545
der, dem jezdegirdischen, als im neuen, dem dschelali-
„schen. Die persischen Schriftsteller berichten, Dehem-
„schid, ein König ihrer ältesten Dynastie, der Pischda-
— dier, habe die Feier des Neurüz angeordnet, welche
„noch bis jetzt bei den Persern gebräuchlich ist, ob
„sie gleich Mohammedaner sind und sich als solche
‚„„des aräbischen Mondjahrs bedienen müssen. Dieser
„erste Tag wurde auf den Anfang des Frühlings, den
„, Eintritt der Sonne in den Widder, fixirt, daher man
„ihn auch öfters \u> ;,,.5 neurizi hamal, den Neu-
„rüz des Widders, nennt, um ihn von dem e ai
EE neurizi mizdn, dem Neurüz der Wage, zu
„unterscheiden. Nach eben jenen Schriftstellern soll
„nämlich Feridun, aus derselben Dynastie, das Fest
lä Mihrgán angeordnet und es auf den Eintritt
„der Sonne in die Wage gesetzt haben.”
Beweisender als das Zeugnifs der persischen Ge-
schichtschreiber ist das der heiligen Bücher der Par-
sen, die unstreitig in eine ungleich frühere Periode
gehören, wenn man sie auch in ihrer gegenwärtigen
Gestalt nicht dem Zoroaster selbst beizulegen geneigt
sein wird. Nach diesen beziehen sich die altpersischen
Feste sämmtlich auf gewisse grofse Begebenheiten und
Erscheinungen»in der Natur und Schöpfung, die durch
die verschiedenen Jahrszeiten angedeutet werden. Die
heiligsten von allen sind Neurüz und Mihrgän oder
die Mithrafeier; jenes ist ein Frühlings-, dieses ein
Herbstfest ‘).
1) S. Kurze Darstellung des Lehrbegriffs der alten
Perser und ihres heiligen Dienstes. Zend-Avesta der
deutschen Ausgabe Th. I. S. 50.
ee [35]
546 Technische Chronologie.
Ueberdies scheint der Grundsatz, nach welchem
die Religion Zoroaster’s nicht die Einschaltung eines
einzelnen Tages erlaubt haben soll, eben so nothwendig
auf die Einschaltung eines Monats angewendet werden zu
müssen. Dieser Meinung sind auch die Desturs oder
parsischen Gelehrten in Kerman in einem von Anque-
til‘) bekannt gemachten Schreiben an die Desturs in
Surate, datirt vom Tage Bâd des Abänmäh im Jahr 1111
seit Jezdegird oder vom 23. Ardbeheschtmäh 664 seit
Dschelal-eddin, d.i. vom 12. Mai n. St. 1742. Die
Parsen in Indien fingen damals und noch zwanzig Jahre
nachher, als Niebuhr sie besuchte”), ihr Jahr um
einen Monat später an, als ihre Glaubensgenossen in
Kerman. Darüber werden sie von den Schreibern jenes
Briefes zur Rede gestellt, welche diesen Zeitunterschied
einer Einschaltung beimessen. ,,Der Unterschied eines
„Monats zwischen uns und euch,” sagen sie, ist ein
„Fehler. — Einige behaupten, die Einschaltung stehe
„in Zoroaster’s Gesetz. Dies ist ungegründet. Sie
„ist vielmehr mit demselben ganz unverträglich. —
„Welche Unglücksfälle unser Volk auch betroffen haben
„mögen, so haben wir uns hierin doch nie geirrt.”
Aus diesen Gründen nun weifs ich mich in keine
andere Ansicht der altpersischen Zeitrechnung zu fin-
den, als in eine solche, nach der das Jahr ein beweg-
liches von 365 Tagen ohne alle Einschaltung war und
der Neurüz dennoch ein Frühlingsfest blieb. Beides
scheint auf den ersten Blick unvereinbar. Es gibt aber
1) S. Kleukers Anhang zum Zend-Avesta Th.I. Abth. I.
85351,
*) Reisebeschreibung Th. U. S. 48.
PERSER 547
gleichwol einen Weg, auf welchem sich beide Bedin-
gungen erfüllen und zugleich alle Schwierigkeiten he-
ben lassen.
Zuvörderst mufs ich eine Stelle aus dem hand-
schriftlich in der königlichen Bibliothek zu Berlin auf-
bewahrten astronomischen Werke des Abu’lhassan
Kuschjar anführen. Sie lautet in der Uebersetzung
also '): Die Namen der (persischen) Monate sind be-
„kannt. Jeder derselben hat 30 Tage, mit Ausnahme
‚„„des Asfendärmedmäh, auf den 35 gerechnet werden.
„Auf das ganze Jahr gehen also 365 Tage. Die fünf
„„überzähligen des Asfendärmedmäh werden El-mus-
„terake genannt. Es hat damit folgende Bewandnifs.
„Das persische Jahr: ist etwa um einen Vierteltag kür-
„zer als das Sonnenjahr. In vier Jahren gibt dies
„einen Tag und in 120 Jahren einen Monat. Dem
„zufolge ‚schalteten die Perser vor Alters alle 120 Jahre
„einen Monat ein, so dafs das Jahr 13 Monate erhielt;
Sie zählten den ersten Monat des Jahrs zweimahl, ein-
„mahl im Anfange und einmahl am Ende des Jahrs,
„und hängten die fünf überschüssigen Tage dem ein-
‚„‚„geschalteten Monat an. Der erste Monat des Jahrs
„war derjenige, in welchem die Sonne in den Widder
„trat. Die fünf (überschüssigen) Tage und der An-
„fang des Jahrs rückten mit jeden 120 Jahren um
„einen Monat weiter. Zur Zeit des Kesra Ben Ko-
„bad Anuschirwan erreichte die Sonne den Wid-
„der im Adermäh, und die fünf Tage hatten ihren
*) B.I.c.2.$.8. Die Worte des Originals werde ich unten
in den Erläuterungen und Zusätzen mittheilen.
EM
548 Technische Chronologie.
„Sitz am Ende des Abän. Als 120 Jahre nachher die
„Dynastie der Perser erlosch und die Herrschaft der
„Araber über sie begann, so sorgte niemand weiter
„für die Beobachtung der festgesetzten Regel, und es
„verblieben die fünf Tage am Ende des Abänmäh, und
„zwar bis zum Jahr 375 der jezdegirdischen Aere, wo
„die Sonne am ersten Tage des Ferwerdinmäh in den
‚„„Widder trat, und nun wurden die fünf Tage an das
„Ende des Asfendärmedmäh gesetzt.”
Diese Worte geben zwei ganz verschiedene Ansich-
ten der altpersischen Zeitrechnung, die durchaus nicht
neben einander bestehen können. Denn wurde alle `
120 Jahre ein Monat von 30 Tagen eingeschaltet, so
war das Jahr ein festes Sonnenjahr, wenigstens in dem
Sinne, .in welchem das julianische ein solches heifsen
mag. Die Sonne, mufste mit geringer Aenderung in
einerlei Monat den Widder erreichen, und die Reihe
ihres Eintritis in denselben konnte keinesweges alle
120 Jahre an einen neuen Monat kommen. Ich glaube
daher, dafs die erste Ansicht, nach der alle 120 Jahre
ein Monat eingeschaltet worden sein soll, auf einem
Mifsverständnifs beruht, und dafs man sich von der
Einrichtung des alten persischen Jahrs und von den
seit Jezdegird mit demselben vorgegangenen Verän-
derungen folgende Vorstellung zu machen habe.
Das Jahr der Perser hielt, wie das der Aegypter,
durchgängig und ohne alle Einschaltung 12 dreifsig-
tägige Monate und fünf Ergänzungstage, welche dem
letzten Monat angehängt wurden. Der Anfang des
Jahrs, der Neurüz, den man festlich beging, sollte be-
ständig auf den Frühling treffen. Da man nun fand,
PERSER. 549
dafs er mit Bezug auf die Nachtgleichen alle 120 Jahre
um etwa 30 Tage zurückwich '), so schob man ihn nach
Verlauf dieses Zeitraums um einen Monat vorwärts, so
dafs er jetzt auf den Ferwerdinmäh, nach 120 Jahren .
auf den Ardbeheschtmäh u. s. w. traf. Das Jahr, das
der Versetzung zunächst voranging, hatte, wie man
sieht, dreizehn Monate, indem es mit einerlei Monat,
3. B. dem Ferwerdinmäh, anfing und endigte. Der drei-
zehnte Monat, den man nur sehr uneigentlich einen
Schaltmonat nennen kann, wurde Bihterek genannt.
Die fünf Ergänzungstage gingen immer zunächst vor
dem Neurüz her und wanderten mit ihm in 1440 Jah-
ren durch alle Monate. Zur Zeit des Nuschirwan,
des gröfsten sassanidischen Königs, welcher um die Mitte
des sechsten Jahrhunderts unserer Zeitrechnung regierte,
ging der Neurüz auf den Adermäh über, und die Er-
gänzungstage hafteten auf dem Abänmäh f). Jener hätte
hiernächst auf den Deimäh verlegt werden sollen. Allein
im Jahr 636 n. Chr. vernichteten die Mohammedaner
mit der Herrschaft der Sassaniden die Religion der Ma-
gier. Die wenigen Perser, die dieser treu blieben, be-
dienten sich zwar noch immer der alten Zeitrechnung,
ohne jedoch auf die richtige Verschiebung des Neurüz
bedacht zu sein. Zugleich zählten sie einem uralten
1) Genau genommen um 29, so dafs der Wechsel des Neurüz
eigentlich erst nach 124 Jahren hätte eintreten sollen.
2) Auch im Ferhenk-dschihangiri findet sich die Notiz, dafs
unter Nuschirwan ein Wechsel des Neurüz erfolgt sei, nur dafs
irrig der Ardbehescht statt des Abän genannt ist (Hyde 5.207).
Fréret ($.259) verwirft diese Nachricht, weil sie nicht in sein
System pafst.
550 Technische Chronologie.
Gebrauch des persischen Volks gemäfs, von dem uns
Schah Choldschi in der mehrmahls angezogenen
Stelle, und Alkodai in einem oben (2, 499) ange-
führten Fragment unterrichten, die Jahre von der
Thronbesteigung des letzten Königs, die nach den per-
sischen Geschichtschreibern am ersten Tage des Ferwer-
dinmäh erfolgt war. Dieser Monat, als der erste der
Aere, wurde nun zugleich als der erste des Jahrs ange-
sehen, was er bei der frühern Wandelbarkeit des Neu-
rüz seit Jahrhunderten nicht gewesen war. Als die Ara-
ber seit dem Chalifen Almansor sich der Astronomie
befleifsigten, fanden sie das wandelbare persische Jahr
mit der jezdegirdischen Aere sehr bequem zu ihren Be-
rechnungen,, und sie bedienten sich desselben um so
lieber, da Ptolemäus, ihr Lehrer, eine ganz ähnliche
Zeitrechnung gebraucht hatte und die nabonassarische
Aere für sie von keiner Bedeutsamkeit war. Die Er-
gänzungstage liefs man an der Stelle, wo man sie fand.
Erst im 375sten Jahr der jezdegirdischen Aere oder im
1006ten der unsrigen, wo der erste Ferwerdinmäh auf
die Frühlingsnachtgleiche traf, die damals dem 15. März
des julianischen Kalenders entsprach, vereinigten sich
die Astronomen dahin, die Ergänzungstage ans Ende
des Asfendärmedmäh zu setzen, den man schon längst
als den letzten Monat im Jahr anzusehen gewohnt war.
Im Jahr 448 seit Jezdegird endlich, oder 1079 n. Chr.,
wo der Ferwerdinmäh bereits 18 Tage vor der Frühlings-
nachtgleiche anfing, erneute der Sultan Dschelal-
eddin Melek-Schah das alte Neurüzfest, und setzte
es auf den Tag der Nachtgleiche selbst, da es ursprüng-
lich nicht gerade an demselben, sondern nur in dessen
PERSER. 551
Nähe gefeiert worden war. Zugleich wurde eine Zeit-
rechnung eingeführt, durch die es auf diesem Tëlee
befestigt blieb.
In dem Fragment des Alkodai heifst es, die Ma-
gier oder alten Perser hätten ihre Jahre nach dem
Regierungsantritte Alexander’s und weiterhin nach
dem des Ardeschir gezählt. Von diesen Jahrrech-
nungen findet sich zwar bei den einheimischen Schrift-
stellern nirgends eine Andeutung weiter; dafs aber die
erste unter den Arsaciden und die andere unter den
Sassaniden wirklich im Gebrauch gewesen sei, läfst
sich nicht bezweifeln.
Die Parther machten sich unter den Gebrüdern
Arsaces und Tiridates, die einander in der Regie-
rung folgten, von den Seleuciden unabhängig. Es ge-
schah dies unter Antiochus II, nach Iustinus ')
Lucio Manlio Vulsone, M. Attilio Regulo Coss., also im
Jahr 498 d. St., 256 v. Chr. Von diesem Zeitpunkte
an sind, wie Vaillant?) und Frölich ?) glauben, die
Jahre auf den Münzen der Arsaciden gerechnet, deren
aus allen Zeiten ihrer Dynastie eine bedeutende Anzahl
auf uns gekommen ist. Allein die Jahre 491, 508,
510, 520 und 524, die sich auf den spätern finden,
sagen dieser Ansicht nicht zu, indem sie über das
Jahr 979 d. St. oder 226 n. Chr., wo die Dynastie der
Sassaniden begann, hinausgehen. Zwar meint Vail-
lant, dafs Münzen mit dem Namen Arsaces, den
1) Hist. XLI, 4.
"1 Arsacidarum imperium sive regnum Parthorum historia
ad fidem numismatum adcommodata. Paris 1725, 4.
°) Regum veterum numismata anecdota. Wien 1752, 4.
552 . Technische Chronologie.
alle parthische` Regenten führten, noch unter den Sassa-
niden geschlagen sein könnten und dafs z. B. eine mit
dem Jahr 508 eigentlich dem sassanidischen Könige
Sapor oder Schahpur I angehöre. Um aber die
Unstatthaftigkeit dieser Hypothese aufser Zweifel zu
setzen, darf nur bemerkt werden, dafs sich späterhin
Münzen mit dem Namen Arsaces Pacorus vom
Jahr 510 und Arsaces Volagases vom Jahr 524
gefunden haben, die man doch keinem Sassaniden bei-
legen wird. Es ist daher die von Fréret‘) aufge-
stellte Vermuthung, dafs die Jahrzahlen auf den arsa-
cidischen Münzen sich auf die seleueidische Aere
mit dem Epochenjahr 311 v.Chr. (1, 223) beziehen, viel
glaublicher, und es sind ihr daher auch Pellerin?),
` Barthélemy?) und Eckhel‘) beigetreten. Die Jahr-
. zahlen kommen blofs auf den arsacidischen Tetradrach-
men vor (die Drachmen, welche die eigentliche Landes-
münze ausmachten, enthalten dergleichen nicht); und
da man diese Tetradrachmen fast nur an den Ufern
des Tigris zu Mosul, Bagdad und Bassora findet, wie
Sestini, der an Ort und Stelle gewesen ist, bezeugt, so
glaubt Eckhel, dafs sie hauptsächlich in den griechi-
schen Städten Mesopotamiens, die den Parthern zinsbar
waren, geschlagen worden sind, und in diesem Falle
würde der Gebrauch der seleucidischen Aere unter einer
Dynastie, die sich von den Seleuciden losgerissen hatte,
1) Mém. de l’Academie des Inscriptions Tom. XIX. p.110.
2) Melange de diverses médailles Tom. T, p. 148 und Sup-
plement Tom. II. p. 11.
°) Mem. de l’Academie des Inscriptions Tom. XXXII. p.611.
*) Doctr. Numm. P. 1. Vol. II. p: 546 ff.
Perser. 553
um so weniger befremdend sein. Ob es nothwendig
sei, die Aere gerade mit dem Jahr 311 v.Chr. anzu-
fangen und ob hier nicht die gewöhnliche seleueidische
Aere vom Jahr 312 genommen werden könne, wage ich
nicht zu entscheiden. Eckhel sagt: Istud aerae Par-
thieae exordium nondum sic est stabilitum, ut neces-
sario ex citato anno pendeat, et expectandae plurium
suppetiae nummorum. Uebrigens haben die arsacidi-
schen Münzen das Eigenthümliche, dafs sich nicht blofs
Jahre, sondern auch Monate auf ihnen bemerkt finden,
jedoch wieder nur auf den Tetradrachmen. Es sind die
syromacedonischen. Eckhel weiset sie alle zwölf auf
diesen Münzen nach ').
In einer syrischen Handschrift der vatikanischen Bi-
bliothek, welche die Geschichte der persischen Märtyrer
unter Schahpur II enthält, heifst es von Simeon
Barsabo&, dem Bischofe von Seleucia und Ctesiphon,
er sei den Märtyrertod gestorben im 117ten Jahr des
Reichs der Perser, im 34sten dieses Königs "1, Das Da-
tum wird nicht ausdrücklich genaunt, läfst sich aber
leicht folgern. Nach derselben Handschrift nämlich
wurde der Perser Ustazad, Schahpur’s Pflegevater,
an der Luna XIII des Nisan oder April, dem Donners-
tage vor Ostern — feria quinta hebdomadae magnae
Azymorum — gemartert, und dies geschah nach Sozo-
menus?) am Tage vor Simeon’s Hinrichtung. Dieser
1). S. 548. ;
2) Josephi Simonis Assemani Bibliotheca Orientalis
Vol. I. p.2®. Stephani Evodii Assemani Acta marty-.
rum orientalium et occidentalium, Vol. I. p. 145 und 38.
3) Hist. eccl. TII, 10.
554 Technische Chronologie.
starb also am Charfreitage. In einer andern Hand-
schrift, ebenfalls die persischen Märtyrer betreffend,
heifst es'): Anno regni Alexandri sexcentesimo quin-
quagesimo quinto, qui est a crucifixione Domini no-
stri ducentesimus nonagesimus sextus; regni vero Per-
sarum centesimo decimo septimo, Saporis autem regis
Hormisdae filii trigesimo primo, posteaquam beatus
Constantinus Romanorum imperator decessit, quaerens
Sapores occasionem belli adversus eiusdem filios, qui
adolescentiam nondum excesserant, assiduas incursio-
nes in ditionem Romanorum faciebat. Qua de causa
in Dei famulos, qui subditas sibi terras incolebant,
graviori indies odio ferebatur u.s.w. Das Jahr 655
und der Charfreitag, als das Jahr und der Tag des
Märtyrertodes des heil. Simeon, werden auch noch in
einer dritten syrischen Handschrift genannt °).
Es leidet keinen Zweifel, dafs die persische
Aere, deren 117tes Jahr hier in Rede steht, mit, der
Dynastie der Sassaniden beginnt, deren neunter Re-
gent Schahpur IL war, und es kommt nun darauf
an, ihre Epoche zu fixiren.
Agathias Scholasticus sagt im Leben des
Kaisers Iustinian°), der Perser Ardeschir, oder,
wie er ihn nennt, Artaxares, habe, nachdem er den
König der Parther getödtet, die Herrschaft über Persien
an sich gebracht, und dies sei geschehen im Jahr 538
des Alexander von Macedonien, im vierten des
1) Bibl. Orient. l. c. Acta BEER praef. p. LXXIX.
?) Bibl. Orient. Le
°) LIV.p.134 der pariser Ausgabe in der Sammlung der
Scriptt. hist. Byzant.
PERSER. 555
anderù Alexander, des Sohns der Mammäa —
Bartpov ` Adsgdyðpov Ts Maupaiase Das 538ste Jahr der
seleucidischen Aere begann 226 n. Chr., und Alexan-
der Severus gelangte 222 zur Regierung (2, 216).
Fing nun das erste Jahr der persischen Aere im 538sten
der seleueidischen an, so konnte das 147te der erstern
dem 655sten der letztern entsprechen, und diese bei-
den Jahre finden wir ausdrücklich in den syrischen
Handschriften als zusammengehörig verbunden. Das
655ste der seleucidischen Aere nahm aber 343 n. Chr.
seinen Anfang; es ist also die Marter des heil. Simeon
in 344 zu ‚setzen, und hierzu stimmt auch der ange-
gebene Todestag. Stephan Assemani bemerkt näm-
lich '), in den syrischen Märtyreracten -werde nach den
Tagen des Mondmonats datt 71. warum? sei ihm nicht
ganz klar. Verisimile tamen est, sagt er, id consulto
peractum in gratiam wvetustissimorum Ecclesiae Calen-
dariorum, in quibus, sicuti annuus Paschatis dies ex
lunaribus periodis eruitur, ita et sanctorum natalia lu-
naribus mensium diebus consignantur. Wenn also der
Tod des Ustazad auf die Luna XIII des Nisan gesetzt
wird, so heifst das, er starb an dem Tage vor dem Voll-
monde des Aprils; denn der Vollmond ist den Alten im-
mer Luna XIV. Nach kirchlicher Rechnung traf aber
im Jahr 344 die Luna XIV auf den A3ten und Ostern
auf den 15. April; die Luna XII entsprach mithin dem
1) Acta martyrum Nol.I.p.41.
2) So ist Vol. I. p. 59 von der quinta luna mensis Maii, p.79
von die tertia decima lunae Novembris, p.94 von der luna
vigesima Februarii die Rede, wo die Tage immer von dem Neu-
monde gerechnet sind, der auf den jedesmaligen Monat trifft.
556 Technische Chronologie.
grünen Donnerstage und der Todestag des Simeon
dem Charfreitage. So hängt alles sehr gut zusammen.
Wenn die Kopten und Syrer das Andenken an den
Märtyrertod des heil. Simeon am 14ten, die Griechen
am 17ten und die römische Kirche am 21. April feiern,
so darf uns dies nicht irre machen. Ex die cultus
sanctorum, sagt Pagi'), annus eorum emortualis de-
duci non potest, nisi ille aliunde constet. l
Joseph Assemani?) will den Märtyrertod des
Simeon ins Jahr 330 n. Chr. bringen, weil Sozo-
menus, Theophanes, Theodoretus und Euse-
bius ihn unter Constantin setzen, der 337 starb,
und weil das Jahr 330 seit Christus das 296ste seit
seinem Tode sei, der nach der gewöhnlichen Annahme
in seinem 34sten Jahr erfolgt ist. Allein auch abge-
sehen davon, dafs die dionysische Aere die Jahre nicht
richtig von Christi Geburt zählt, traf im Jahr 330
Ostern auf den 19. April, und weder die Luna XIII
des April noch der 15. April selbst fallen mit dem grü-
nen Donnerstage zusammen. Auch hat es nirgends eine
eigentliche Aere der Kreuzigung Christi gegeben; der
Syrer also, der vom 296sten Jahr seit der Kreuzigung
spricht, konnte sich leicht verrechnen, dahingegen nicht
zu glauben ist, dafs er sich in der Angabe des Jahrs
der seleueidischen Aere geirrt haben sollte, die fast all-
gemein in Syrien gebraucht wurde. Sozomenus’)
und Theophanes‘) stellen allerdings die Sache so
1) Critica in Ann. Baronii beim Jahr 525.
?) Bibl. Orient. I. p. 4.
3) Hist. eccl. II, 15.
‘) Beim Jahr 5817.
PERSER. 557
dar, als habe Constantin bei der Hinrichtung des
Simeon noch gelebt, was ihm Veranlassung gegeben,
an den Schahpur zu schreiben und sich der Christen
anzunehmen. Dieser Irrthum war aber um so natür-
licher, da, wie die Acta Martyrum des Stephan
Assemani lehren, schon früher, im achtzehnten Jahr
dieses Königs, eine Christenverfolgung in Persien Statt
gefunden hatte, die zu dem Schreiben des Constan-
tin, worin gar keine einzelne, den Simeon oder an-
dere Märtyrer betreffende, Umstände vorkommen, Anlafs
gegeben haben konnte. Theodoretus') und Euse-
bius?) gedenken zwar auch des Briefes an Schahpur,
erwähnen aber den Märtyrertod des Simeon gar nicht.
Hätte Joseph Assemani Recht, so gehörte die Epoche
der sassanidischen Dynastie ins Jahr 213 n. Chr. ; Wo-
hin sie auf keinen Fall zu setzen ist.
Stephanus Assemani dagegen will den Tod des
Simeon ins Jahr 341, und die Epoche der Dynastie
ins Jahr 223 n. Chr. bringen. Er geht davon aus, dafs
Calvisius und Petavius den Tod des Schahpur ins
Jahr 380 n. Chr. setzen, und dafs dieser König 70 Jahre
gelebt und regiert habe’), sein 3Astes Jahr also dem
341sten unserer Aere entspreche. Allein das Todes-
jahr 380 des Königs ist nichts weniger als verbürgt.
Er weifs sich bei dieser Hypothese, die gar nichts wei-
t) Hist. ecel. I. 24.
2) Vita Constant. l. IV. c. 8,9.
2) Er kam, wie Mirchond berichtet, als anerkannter König
auf die Welt, da sein Vater Hormuz eine schwangere Gemalinn
und keine Kinder hinterlassen hatte. S. Hın. Silv. de Sacy’s
Memoires sur diverses Antiquites de la Perse p. 305.
558 Technische Chronologie.
ter für sich bat, nicht anders zu helfen, als dafs er
die Zahl 655 in den syrischen Handschriften gewaltsam
ändert.
Verhehlen wollen wir uns übrigens nicht, dafs
die Regierungsjahre der acht ersten Sassaniden, wie sie
Agathias einzeln angibt, zusammenaddirt nur 82 aus-
machen, dafs also das 3iste des Schahpur das 113te,
nicht das '117te der sassanidischen Dynastie ist, und
dafs Abu’lfaradsch ') den Anfang derselben in das
dritte des Alexander Severus und 542ste der seleu-
eidischen Aere, also in das 230ste n. Chr. setzt. Es
liefsen sich noch mehr dergleichen Divergenzen anfüh-
ren, die aber alle nur bestätigen, was schon Stephan
Assemani bemerkt’): De initio dynastiae, quam Saxa-
nitarum dicunt, mira est Graecorum Latinorumque se-
rioris aevi scriptorum dissensio. Der Leser wird indes-
sen mit mir urtheilen, dafs das 538ste Jahr der seleu-
cidischen Aere als das erste des Ardeschir verbunden
mit dem vierten des Alexander Severus bei Aga-
thias, und das 117te der Perser, als das Todesjahr des
heil. Simeon, zusammengestellt mit dem 655sten der
seleucidischen Aere bei den syrischen Martyrologen, eine
starke Präsumption für den Anfang der sassanidischen
Dynastie im Jahr 226 n. Chr. geben.
1) Hist. Dyn. VII. p. 126. .
2) Acta Martyrum praef. p. LXXVI.
— o CD Gët
Zehnter Abschnitt.
Zeitrechnung der Türken.
D. türkische Volkskalender stimmt ganz mit dem
arabischen überein, ist also eben so einfach, aber auch
eben so schwankend (2, 475). Neben demselben bedie-
nen sich die gebildetern Türken, denen die genauere
Kenntnifs der Zeiten des Mond- und Sonnenjahrs ein
Bedürfnifs ist, einer Zeitrechnung, die künstlich genug
aus der mohammedanischen und christlichen zusammen-
gesetzt ist und hier mit einiger Ausführlichkeit erörtert
zu werden verdient.
Zuvörderst theilen sie den Tag nach europäischer
Weise in 24 gleiche Stunden, die sie vom Untergange
der Sonne, der Epoche ihres bürgerlichen Tages, in
zwei Absätzen zu je 12 zählen und durch Hinzufügung
der persischen Wörter _ı% scheb, Nacht, und ; zo TUZ,
Tag, von einander unterscheiden. Dafs die Uhren,
wenn sie mit diesen Stunden gleichen Schritt halten
sollen, täglich oder wenigstens ein paarmal wöchentlich
gestellt werden müssen, bei zunehmender Tagslänge vor,
bei abnehmender zurück, versteht sich (1, 83). Auch
begreift man leicht, dafs die Stunde des Aufgangs der
Sonne unmittelbar durch die Dauer der Nacht, und
die Stunde des Mittags durch die Dauer des natür-
560 Technische Chronologie,
lichen Tages dergestalt bestimmt wird, dafs man nur
die Hälfte derselben von 12 abzuziehen hat. Die Ze
des Mittags ist nach türkischer Uhr die des Aufgangs
der Sonne nach europäischer.
Im Verlaufe des bürgerlichen Tages sind den Tür-
ken besonders die Zeiten der fünf vom Gesetz vor-
geschriebenen Gebete wichtig. Diese Gebete heifsen :
Leila Lo sabah nemazi, Leila Xs) oile nemazi,
jls AK ikindi nemazi, sis phil achscham
nemazi und Lila , eet jatsi nemazi. Das erste wird
beim Anbruch des Tages, das zweite Mittags, das dritte
in der Mitte zwischen Mittag und Sonnenuntergang,
das vierte gleich nach Sonnenuntergang und das fünfte
ein bis anderthalb Stunden nach dem vierten unmittel-
bar vor dem Schlafengehen gehalten. Man sieht, dafs
sie schon dieser Gebete wegen eines nach dem Sonnen-
lauf geordneten Kalenders nicht entbehren können.
Die Wochentage (2,473) sprechen sie Ahad,
Esnein, Salasa, Erbua, Chamis, Dschuma und
Sebt aus. Sie zählen sie, wie alle Moslemen, nach
dem Vorgange der Juden und Christen, vom Ahad an,
der unserm Sonntage entspricht:
Sie haben zweierlei Monate, Mond- und Son-
nenmonate. Die ersten bilden das religiose und bür-
gerliche Jahr. Es sind die arabischen, welche bei
ihnen also lauten:
Muharrem ` Redscheb
Safer Schaban
Rebiül-ewwel Ramasan
Rebiül-achir Schewal
Dschemasiül-ewwel Silkade
Dschemasiül-achir Silhidsche.
Türken. 561
H
Die Jahre zählen sie nach der allen Moslemen ge-
meinschaftlichen Hedschra. Den Sonnenmonaten
legen sie folgende Namen bei:
Azer oder Mart Eilul
Nissan Teschrini-ewwel
Ajar oder Mais Teschrini-sani
Hasiran Kianuni-ewwel
Timus Kianuni-sani
Ab oder Agustus Schubat.
vl Mart, uw Mais und weimet Agustus sind aus
dem europäischen Kalender entlehnt, die übrigen aus
dem syrischen (2, 509). Die Sonnenmonate laufen bei
ihnen, wie bei den Russen und orientalischen Christen,
mit den alten oder julianischen parallel, bleiben also
in diesem Jahrhundert um 12 Tage hinter den unsri-
gen zurück. Das Sonnenjahr fangen sie mit dem März
an. Ist es ein Schaltjahr, so endigt es sich mit dem
Schalttage, dem. 29. Schubat oder Februar, woraus folgt,
dafs ihnen diejenigen Jahre unserer Aere Schaltjahre
sein müssen, die zunächst vor unsern Schaltjahren her-
gehen, z.B. 1823 und 1827. Uebrigens bedienen sie
sich unserer Jahrzahlen nicht, es sei denn etwa im Ver-
kehr mit den Christen. Wenn sie ein Sonnenjahr be-
zeichnen wollen, in welchen Fall sie selten kommen,
so nennen sie das Jahr der Hedschra, auf welches sein
Anfang trifft. Bei ihren Schriftstellern findet sich zu-
weilen das Jahr der seleucidischen Aere — zul
, egen N tarichi iskienderi rumi — erwähnt.
Sie haben zweierlei Kalender, einen jährlichen
und einen auf eine gröfsere oder kleinere Reihe von
Jahren gestellten, den man einen immerwährenden
nennen kann, weil die Regeln, die ihm zum Grunde
II. [36]
562 - Technische Chronologie.
liegen; keine Aenderung erleiden. : Jenem geben sie den
arabischen Namen wi SI takwim, tabellarische An-
ordnung, diesem den persischen sali; o) rus - name,
Tagebuch. Die Einrichtung beider ist wesentlich ver-
schieden. In dem Takwim werden die ersten Phasen,
mit denen die arabisch -türkischen Monate anfangen,
nach den cassinischen Tafeln, von denen es eine tür-
kische Uebersetzung gibt, in dem Rus-name dagegen
nach einer cyklischen Theorie angesetzt.
Herr Navoni, dem wir gründliche Untersuchun-
gen über die arabisch-türkische Zeitrechnung verdan-
ken t), gibt eine ausführliche Beschreibung eines im-
merwährenden mit dem Jahr 1224 der Hedschra an-
fangenden Kalenders. Ich habe einen der diezischen,
jetzt königlichen, Sammlung angehörigen, ähnlich ein-
gerichteten, nur etwas anders geordneten und mit einem
andern Jahr beginnenden, Rus-name vor Augen, des-
sen Inhalt ich, dankbar die Arbeit meines Vorgängers
benutzend, hier mittheilen und erläutern will. Was
ich darüber zu sagen gedenke, wird eine Uebersicht
über das Kalenderwesen der Türken geben, so weit es
für uns Europäer von Interesse sein kann.
Dieser Rus-name ist auf einem 29 Zoll langen
und vierthalb Zoll breiten aufgerollten Pergamentstrei-
fen sauber geschrieben und zerfällt in funfzehn Abthei-
lungen oder Tafeln.
1) Unter dem Titel: Rouz-name ou Calendrier perpétuel
des Turcs, avec des remarques et des exemples sur la ma-
nière de compter les lunaisons, et avec des tables pour
trouver la correspondance des dates entre l’ere turque et
Uère vulgaire. Fundgruben des Orients B. IV. S. 38,127
und 253.
TÜRKEN. j 563
Die erste besteht aus zwei Reihen von sechs klei-
nen Quadraten, welche die Namen der arabisch - türki-
schen Monate nebst der Angabe enthalten, mit welchem
Wochentäge ein jeder beginnt, wenn der Anfang des
ersten auf den siebenten Wochentag oder Sonnabend `
trifft. Diese Tafel ist folgende:
Muharrem. Safar. ` Rebi 1. Rebi II.
7 2 A 5
Dschemasi T. Dschemasi II. Redscheb. Schaban.
6 d 2 4
Ramasan. Schewwal. Silkade. Silhidsche.
5° 7 E ' 3
Aus den Zahlen ergibt sich leicht, dafs die Länge
der Monate abwechselnd zu 30 und 29 Tagen ge-
rechpet ist.
Die zweite besteht aus folgenden acht Zahlen:
BRETT ee IE
welehe zu erkennen geben, dafs, wenn irgend ein tür-
kisches Jahr mit dem ersten Wochentage beginnt, das
zweite mit dem fünften, das dritte mit dem dritten,
das vierte -mit dem siebenten u.s. w. seinen Anfang
nimmt. Da das Jahr der Moslemen entweder 354 oder
355 Tage, also nur entweder vier oder fünf Tage über
eine volle Wochenzahl hält, so ersieht man aus den
Intervallen der Zahlen, dafs das zweite, fünfte und sie-
bente Jahr zu 355 Tagen gerechnet sind. Diese Tafel
wird nach Herrn Kern: LA së Jh dschedweli
gurre nüma, Tafel der Neumond - Anzeiger,
genannt.
Die dritte gibt in sieben kleinen Quadraten die
Namen der Wocheutage vom Ahad oder Sonntage an
mit der Nummer derselben von 1 bis 7.
[36°]
ke A
564 Technische Chronologie.
Was den Gebrauch dieser drei Tafeln anlangt, so
ist. Folgendes zu, bemerken. Die cyklische Theorie der
Türken ist nicht, wie die der Araber, auf einen dreifsig-
jährigen Cyclus, sondern auf einen achtjährigen ge
gründet. Da nämlich der erste, aus 10631 Tagen be-
stehend (2, 479), keine volle Wochenzahl hält und: sich
defshalb nicht zur Grundlage eines immerwährenden
Kalenders eignet, so ist an seine Stelle der letztere ge-
setzt worden, der, wenn gleich minder genau, diesen
Vortheil gewährt. Er besteht aus fünf Gemeinjahren
zu 354 und drei Schaltjahren zu 355 Tagen, zusammen
aus 2835 Tagen oder 407 Wochen. Die Dauer des astro-
nomischen Mondjahrs zu 354 Tagen 8 St. 48’ 36” acht-
mahl genommen gibt nur 2834 Tage 22 St. 28’ 48”.
Der Cyclus ist also um 1 St. 31’ 42” zu lang, welcher
Ueberschufs sich nach 126 Jahren zu einem Tage an-
häuft. Sein Urheber scheint der in der letztern Hälfte
des siebzehnten Jahrhunderts lebende Türke Daren-
deli Mehemed Efendi zu sein, der dem Rus-name
seine jetzige Form gegeben haben soll 71. Wenn dieser,
wie zu vermuthen steht, seinen Cyclus übereinstimmig
mit dem dreifsigjährigen geordnet hat, so müssen sich
beide seitdem um einen Tag verschoben haben, und
dies lehrt auch ihre Vergleichung. Ehe wir aber eine
solche anstellen, müssen wir sehen, wie man vermit-
telst des Rus-name die Anfangstage der türkischen Mo-
nate findet.
Die Zahlen der ersten Tafel wollen wir nach der
Weise der europäischen Chronologen Regulares, die
` der zweiten Concurrentes nennen. Letztere zeigen,
1) Navoni $,46 und 66.
TÜRKEN. 505
wie man schon aus ihrer Anzahl vermuthet haben wird,
eigentlich an, mit welchem Wochentage die einzelnen
Jahre des achtjährigen Cyclus ihren Anfang nehmen.
Um nun den Wochentag zu erhalten, mit welchem
irgend ein Monat in irgend einem Jahr des Cyclus be-
ginnt, mufs man den aus der zweiten Tafel zu ent-
nehmenden Concurrens des Jahrs zu dem Regularis des
Monats ‘in der ersten Tafel addiren und von der
Summe nöthigenfalls 7 abziehen. Verlangt man z. B.
den Wochentag, mit welchem der Ramasan im sieben-
ten Jahr des Cyclus anfängt, so addire man die Zah-
len 6 und 5 und subtrahire von der Summe 7. Der
Rest 4 gibt nach der dritten Tafel den Mittwoch. Um
diese höchst einfache Rechnung noch mehr zu verein-
fachen, sind den Wochentagen in der dritten Tafel
auch die Zahlen 8:bis 14 beigeschrieben , so dafs es
des Abzuges von 7 nicht bedarf.
Man sieht, dafs die bisher beschriebenen drei Ta-
feln des Rus-name bei der sinnreichen Einrichtung,
die ihnen ihr Urheber gegeben hat, den Türken in
den Stand setzen, sich mit grofser Leichtigkeit für je-
des einzelne Jahr einen in Wochen getheilten Kalender
entwerfen zu können, sobald er nur weils, wie der
achtjährige Cyclus mit seiner bürgerlichen Aere, der
Hedschra, zusammenhängt. Zu diesem Ende findet sich
in dem Rus-name allemahl das Jahr der Hedschra,
worin die Abschrift genommen ist, über der zugehöri-
gen Zahl der zweiten Tafel bemerkt. So steht in dem
diezischen Exemplar über der Zahl 1 das Jahr 1199,
zum Zeichen, dafs dasselbe das erste des achtjährigen
Cyclus ist. Da 1199 durch 8 dividirt den Rest 7 gibt,
so entsprechen
566 Technische- Chronologie.
den Besten. A 3. A A. 5 GI
die, Jahre: A A 56 "7.5 L- 2%
Z.B. das jetzt laufende 1240ste Jahr der Hedschra ist
das zweite des achtjährigen Cyclus. — Schade nur, dafs
der Rus-name die Anfangstage der Monate nicht für
immer übereinstimmig mit dem Himmel gibt! Alle
126 Jahre müssen die Zahlen der zweiten Tafel um eine
Einheit vermindert werden, wenn sie mit dem dreifsig-
` jährigen COyelus, der sich. erst in dritthalbtausend Jah-
ren um einen Tag verschiebt, in Einklang bleiben sol-
len. Für die jetzige Zeit sind sie also zu stellen:
ee |
Um dem Leser Gelegenheit zu geben, das Verhält-
nifs beider Cykel zu einander und zum Himmel- be-
quem übersehen zu können, setze ich bier die Wochen-
tage her, mit denen die Monate des Jahrs 1240 im
acht- und im dreifsigjährigen Cyclus anfangen, nebst
Bemerkung des Zeitpunkts der wahren Conjunction un-
ter dem Meridian von Constantinopel.
567
TÜRKEN:
Zon enn -~ me
OK A a A E L ES ire
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THe TEMAN
Paai maa
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WIILIE ya
‘94e uo W
Erwägt man, dafs die Moslemen ihre bürgerlichen
Tage mit dem Untergange der Sonne anfangen, z. B. den
junction gibt und der Rus-name sich mehr den ersten
Sonntag am Abend unsers Sonnabends, so sicht man,
dafs der 30jährige Cyclus meistens die Tage der Con-
568 Technische Chronologie.
Phasen nähert. Setzt man die Epoche der Hedschra
auf den 16. Julius (2, 484), so stimmt der Rus-name
für die jetzige Zeit mit dem 30jährigen Cyclus voll-
kommen und mit den Phasen grofsentheils überein,
und hierin liegt ohne Zweifel der Grund, warum sich
die europäischen Chronologen fast allgemein für diesen
Epochentag erklären.
Der Takwim oder jährliche Kalie der Tür-
ken, welcher die Tage der ersten Phase, bei deren Be-
stimmung es auf die jedesmahlige Lage der Mondbahn
am Westhimmel ankommt, nach astronomischer Be-
rechnung gibt (2, 562), mufs öfters vom Rus-name ab-
weichen, wie auch eine von Hrn. Navoni') angestellte
Vergleichung beider für ein bestimmtes Jahr lehrt. Hier
entsteht nun die Frage, nach welchem Kalender die
Türken in dergleichen Fällen eigentlich datiren. Dies
scheint ihnen ziemlich gleichgültig zu sein, wie schon
daraus erhellet, dafs sie sich in dem Falle, wo ihre
Religion eine genaue Datirung erfordert, weder nach
dem Rus-name, noch nach dem Takwim, sondern un-
mittelbar nach dem Himmel richten, so dafs sie an die-
sem gleichsam noch einen dritten Kalender haben. Sie
müssen nämlich ihre geseizmäfsigen Fasten mit dem
Untergange der Sonne an dem Tage anfangen, wo sich
der neue Mond des Ramasan zuerst in der Abenddäm-
merung zeigt, und ihr Bairamfest mit der ersten Phase
des folgenden Monats Schewwal feiern. Hiebei verlas-
sen sie sich auf keine Rechnung. Um sich im voraus
des Tages zu versichern, wo der neue Mond des Ra-
masan gesehen werden sollte, im Fall dann etwa trübe
Witterung eintreten möchte, fangen sie ihre Beobach-
1) $.142.
Türken. 569
tungen schon zwei Monate früher an. Zu dem Ende
begibt man sich in den vornehmsten Städten des Reichs,
Constantinopel, Adrianopel und anderswo, bereits am
27. Dschemasiül-achir auf die Anhöhen, um den neuen
Mond des Redscheb zu erwarten. Sobald man die Sichel
gesehen hat, geht man zum Kadsi oder Richter des
Orts, der beauftragt ist, die Aussagen der Beobachter
zu vergleichen und das darüber aufgenommene Proto-
koll, Ilam genannt, an den Stambol Efendisi oder
Policeipräsidenten der Hauptstadı zu senden. Eben so
verfihrt man mit dem Neumonde des Schaban. Hier-
nach bestimmt der Stambol Efendisi den ersten Tag
des Ramasan, indem er von der letzten Beobachtung
im Schaban 30 Tage vorwärts zählt, ohne auf den Ka-
lender des Münedschim Baschi oder ersten Astrono-
men, die mindeste Rücksicht zu nehmen. Dieser erste
Ramasan nun wird mm Augenblick seines Anfanges, d.i.
unmittelbar nach Untergang der Sonne, dem Volke
durch Artilleriesalven und Erleuchtung sämmtlicher Mi-
narets verkündigt. Die Beobachtungen, die .den Anfang
des Ramasan gegeben haben, dienen bei trüber Witte-
rung auch zur Bestimmung des Bairamfestes'). Auf
diese Weise ist es sehr wohl möglich, dafs es drei ver-
schiedene Anfänge für die Monate vom Redscheb "bis
Schewwal geben könne, ‘einen cyklischen, einen astro-
nomisch bestimmten ‘und einen beobachteten. Wenn
man daher ein türkisches Datum auf unsere Zeitrech-
nung zu bringen hat, so mufs man, um seiner Sache
gewifs zu sein, zugleich den Wochentag kennen, den
die Türken glücklicherweise selten bei einem Datum
zu bemerken vergessen.
t) Navoni $.48.
570 Technische C hronologie.
Die drei Tafeln des Rus-name, die bisher er-
klärt worden sind, beziehen sich auf das arabisch - tür-
kische Mondjahr. Die übrigen betreffen das Son-
nenjahr.
Die vierte enthält folgende 28 in einer Linie
geschriebene Ziffern :
1198
1.23461124567.28457129852713456
Ueber der äufsersten zur Linken ') steht die Jahr-
zahl 1198.
Die fünfte gibt in zwölf kleinen Vierecken die
' Namen der Monate des Sonnenjahrs mit daneben ge-
setzten Ziffern wie folgt:
SEEETEEZEECEER
ERR CH
I BEITESETEREBERS
S H, Sr, BBSS Ze
. saa ann va here
er. S be A EI
28:3%&
GER
ew "CES
a e SÉ en, ne Di 7555
Mit den Zahlen dieser beiden Tafeln hat es fol-
gende Bewandnifs. Wie wir oben (2,185) gesehen
haben, kehren die Wochentage im julianischen Kalen-
der. erst nach 28 Jahren, dem sogenanfiten Sonnen-
cirkel, in ihr ursprüngliches Verhältnifs zu den Mo-
natstagen zurück. Die 28 Zahlen der vierten Tafel sind
nun so geordnet, dafs, wenn irgend ein Jahr mit dem
Wochentage, den die erste Zahl angibt, seinen Anfang `
' nimmt, die folgenden 27 mit den Wochentagen begin-
nen, welche der Reihe nach durch die übrigen 27 Zah-
"1 Im Original zur Rechten.
TÜRKEN. 571
len bezeichnet werden. Voran steht in dem jedes-
mahligen Rus-name diejenige Zahl, wodurch man die
Wochentage des Sonnenjahrs findet, dessen Anfang auf
das darüber gesetzte Jahr der Hedschra trifft, hier also
des Jahrs, das vom 1. März 1784 a. St. bis dahin 1785
reicht; denn das Jahr 1198 fängt 1783 mit dem 14. No-
vember a, St, an. Hier macht 1 den Anfang, und ad=-
dirt man diese Zahl zu derjenigen, die dem jedes-
mahligen Monat beigeschrieben ist, so erhält man den
Wochentag, mit welchem der Monat seinen Anfang
nimmt. So beginnt im Jahr 1784 der alte März mit
dem Freitag, der April mit dem Montag, der Mai mit
dem Mittwoch u.s. w. Die Zahlen in der Monatstafel
bleiben immer dieselben; nur von den 28 Zahlen des
Sonneneirkels gehört zu jedem Jahr eine andere, zu
1785 die zweite, zu 1786 die dritte u. s. w.
Die sechste Tafel des Rus-name soll die Tage
des Sonnenjahrs angeben, auf welche durch alle Jahre
des 19jährigen Mondcirkels,: oder, wie wir uns auszu-
drücken pflegen, für jede güldene Zahl, die mitt-
leren Neumonde elen, Sie ist also unserm im-
merwährenden julianischen Kalender (2, 194)
analog, nur dafs im Rus-name unter dem Neumonde
nicht die Conjunction, sondern die ein oder ein paar
Tage später eintretende erste Phase zu verstehen ist,
mit der die arabisch- türkischen Monate ihren Anfang
zu nehmen pflegen. Von dem.Gebrauch dieser Tafel
soll sogleich das Nöthige gesagt werden, wenn wir erst
gesehen haben, wie die Türken ihre güldenen Zahlen
bestimmen. Für jetzt bemerke ich nur, dafs als Titel
der sechsten Tafel zugleich die fünfte dient. Jene be-
steht nämlich aus 13 Spalten, von denen die erste die
Ueberschrift jiw J> dschedweli sal, Jahrtafel,
572 Technische. C hronologie.
hat, und die übrigen 12 mit den Monaten des Son-
nenjahrs vom Mart an bezeichnet sind.
Die siebente eben so angeordnete Tafel soll die
Stunden der mittleren Neumonde durch alle Jahre
und Monate des neunzehnjährigen Cyclus anzeigen; da
aber 235 synodische Monate in ihrer mittleren Dauer
um anderthalb Stunden kürzer als 19 julianische Jahre
sind, die Stunden der mittleren Neumonde sich also von
einem 19jährigen Cyclus zum andern verschieben, so
ist es widersinnig, sie in einem immerwährenden Ka-
lender angeben zu wollen, zumal da hier nicht von
den Conjunctionen, die sich zu jeder Stunde” ereignen
können, sondern von den ersten Phasen die Rede ist,
die allemahl nach Sonnenuntergang gesehen werden.
Es ist ganz unbegreiflich, was sich der Urheber des
Rus-name dabei gedacht haben mag '). Durch drei
untereinander gesetzte Striche werden die Tages-, und
durch einen einzigen etwas längern Strich die Nacht-
stunden (2, 559) angedeutet.
Die achte Tafel ist in zehn Spalten 'abgetheilt.
Die erste mit dem Titel vg ze horufi hafta, die
sieben Buchstaben, enthält dieselben, hier mit
Buchstaben angedeuteten, 28 Zahlen untereinander, die
in der vierten Tafel nebeneinander stehen ?). Diese Zah-
1) Der Abt Toderini behauptet auf die Autorität des Für-
sten Cantimir, der Rus-name des Darendeli Mehemed
Efendi gebe den Tag, die Stunde, ja sogar die Minute ei-
ner jeden Lunation mit Genauigkeit an! Letteratura turchesca
Tom. I. p. 160. Nicht einmahl für die Tage gibt es einen im-
merwährenden Kalender; denn der Mondcirkel verschiebt sich
alle 310 Jahre um einen Tas (2, 198).
*) Die sieben Buchstaben , die immer wiederkehren, sind
Es, = S=hs=5,y=6,53=7 (2,494).
TÜRKEN. 573
len sind roth geschrieben, nur jede vierte, die einem
Schaltjahr angehört, schwarz. Die zweite Spalte, a pi
Jp) tarichi ewwel, erste Jahrtafel, betitelt, gibt die
Jahre von 1198 bis 1226. In der 24sten Reihe stehen
die Jahrzahlen 1221 und 1222 neben einander, die eine
schwarz, die andere roth, zum Zeichen, dafs diese bei-
den Jahre der Hedschra in einerlei Sonnenjahr anfan-
gen, nämlich zwischen dem 1. März 1806 und dem
1. März 1807 a. St., jenes am 8. März, dieses am 26. Fe-
bruar. Die dritte Spalte mit der Ueberschrift A sal,
Jahr, enthält die güldenen Zahlen. So zeigt die Zahl 15
neben 1198 an, dafs das Sonnenjahr, welches 1198 der
Hedschra oder 1784 n. Chr. anfängt, das funfzehnte des
türkischen Mondcirkels ist. Die vierte Spalte, aäl deu
medchali adser, Eintritt des März, betitelt, gibt den
Monat des arabisch-türkischen Jahrs, auf den der An-
fang des Sonnenjahrs trifft. Neben 1198 z. B. steht der
Buchstabe 5 welcher anzeigt, dafs der 1. März a. St. un-
sers 1784sten Jahrs auf den Rebiül-achir fällt. Die Mo-
nate sind hier durch folgende Abbreviaturen angedeutet:
Muharrem vi Redscheb
wo Safar Lë Schaban
i Rebiül- ewwel «a Ramasan
, Rebiül-achir A Schewwal
L> Dschemasiül-ewwel 15 Silkade
— Dschemasiül - achir A Silhidsche.
Die fünfte, sechste und siebente Spalte, so wie die achte,
neunte und zehnte, enthalten die Fortsetzung der zweiten,
dritten und vierten bis zum Jahr 1283 der Hedschra oder
1866 unserer Zeitrechnung, als so weit unser Rus-name
unmittelbar zu gebrauchen ist. Die fünfte ist AR a b
tarichi sani, zweite Jahrtafel, die achte aJ aU
tarichi salis, dritte Jahrtafel, überschrieben,
574 Technische Chronologie.
Mit Hülfe der bisherigen Tafeln sind wir nun im
Stande, für jedes türkische Sonnenjahr bis 1283 der
Hedschra einen Kalender zu entwerfen, der den Wochen-
tag, mit dem jeder Monat anfängt, den mittleren auf
jeden Monat treflenden Neumond (dieses Wort im tür-
kischen Sinn genommen) und den Wochentag enthält,
dem der Anfang eines: jeden zugehörigen arabisch -tür-
kischen Monats entspricht. Soll z. B. ein solcher für das
Sonnenjahr vom 1. März 1825 bis dahin 1826 construirt
werden, so mufs man zuerst das Jahr der Hedschra
suchen, auf welches der Anfang dieses Sonnenjahrs trifft:
Hat man keine Tafel der arabischen Jahre zur Hand,
so mufs man eine oben (2, 495) aufgestellte Regel in
Anwendung bringen. Auf eine oder die andere Weise
findet sich das Jahr 1240. Diesem gehört nach der
achten Tafel die Zahl 3 des Sonneneirkels und die gül-
dene Zahl 18 an. Mit Hülfe der ersten er geben sich
aus der vierten und fünften Tafel folgende Anfänge der
- Monate des Sonnenjahrs:
März © Julius be November ©
April % August MM December g
Ma o September $ Januar Q
Junius Ç Oktober 2% Februar Q,
welches anch wirklich die Wochentage sind, mit denen
nach dem alten Kalender die Monate in dem gedach-
ten Zeitraum beginnen.
Unser Jahr 1825 hat die güldene Zahl: 2. Da nun
die des türkischen Kalenders 18 ist, so erhellet, dafs
man von unserer güldenen Zahl 3 abzuziehen habe, um
sie in die türkische zu verwandeln. Es scheint also
der türkische Mondeirkel nur eine Kopie desjenigen zu
sein, den die europäischen Chronologen lunaris nen-
nen (2,237). Nach der sechsten Tafel gehören der
Türken. 575
güldenen Zahl 18 die Data 9, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 4,50,
29, 28, 27 an, d. i; im Verlauf des gedachten Sonnen-
.jahrs sollen nach dem alten Kalender die Neumonde
treffen auf den
9. März 2. September
7. April 1. und 31. Oktober
6. Mai 80. November
5. Junius 29. December
4. Julius 28. Januar
3. August 27. Februar.
Vergleicht man hiermit die Tage der wirklichen Neu-
monde im alten Kalender, so ergibt sich, dafs die tür-
kischen ein oder zwei Tage später eintreffen, wie es
auch das Wesen derselben mit sich bringt. Hiebei be-
merke ich noch, dafs in der sechsten Tafel neben der
güldenen Zahl 15 unter dem Monat Schubat oder Fe-
bruar das Wort Alz chali, leer, steht, wodurch an-
gezeigt werden soll, dafs auf den 2Stägigen Februar des
funfzehnten Jahrs des Mondcirkels (1823) gar kein Neu-
mond trifft.
Die cyklischen Neumonde oder vielmehr ersten Pha-
sen sollten eigentlich die Anfänge der arabisch -türkischen
Monate sein. Berechnet man aber aus den drei ersten
Tafeln die Anfänge der hieher gehörigen Monate der
Jahre 1240 und 1241 der Hedschra oder des zweiten
und dritten des achtjährigen Cyclus vom Schaban an `
(der Anfang des in Rede stehenden Sonnenjahrs trifft
nach der achten Tafel auf den Redscheb), so findet
sich mehrmals eine Abweichung von einem Tage, um
welchen die Anfänge der Monate später als die cykli-
schen Phasen eintreffen. ` Wozu also die cyklischen
Neumonde eigentlich nützen sollen, ist schwer zu
sagen.
576 Technische Chronologie.
Die neunte Tafel gibt von fünf zu fünf Ta-
gen des Sonnenjahrs in fünf Spalten an: Pr gib tului
fedschr, den Anbruch der E E ES
Lä Sal? tului schems, den Aufgang der Ph
nö, wakti suhr, die Mittagszeit; ap und,
wakti asr, die Mitte zwischen Mittag und Son-
nenuntergang, und Lie ws, wakti ischa, die
Stunde des letzten Gebets. Die Hälfte des Jahrs
vom Winter- zum Sommersolstitium findet sich rechts
von oben nach unten, die andere links von unten nach
` oben, so dafs immer zwei Tage, die gleichen Abstand
von einerlei Sonnenwende haben, rege gegenüber
stehen, z. B. der 10. Mart, der Tag der Frühlingsnacht-
gleiche, dem 11. Eilul, dem Tage der Herbstnachtgleiche.
Vom Wesen der türkischen Stunden ist schon die Rede
gewesen. Da sie gleichförmige sind und in zwei Ab-
sätzen zu je zwölf gezählt werden, so darf man sich
nicht wundern, den Anbruch der Morgendämmerung
um die Gegend des Wintersolstitiums mit einer Ta-
gesstunde angesetzt zu sehen. `
Von ähnlicher Anordnung sind die sechs letzten
Tafeln des Rus-name. Sie geben für jeden Tag des
Sonnenjahrs den Grad der Ekliptik, die Dauer
des Tages und der Nacht und die Stunde —
vnelw saat — und Minute — süss dakike — folgen-
der Zeiten: 1) des Mittags; 2) der Zeit, die in der
neunten Tafel wakti asr genannt ist und hier Al „os
asr-ewwel, der erste Asr, heifst, womit 3) A7 pas
asr-sani, der zweite Asr, zusammenhängt. Der erste
Asr ist die Zeit eines der fünf vom Gesetz vorgeschrie-
benen Gebete. Der zweite wird zu Mekka noch als eine
sechste Zeit des Gebets beobachtet, und dient auch an-
derswo den frommen Moslemen als Aushülfe, wenn sie
Türken. 577
das zweite und dritte Tagesgebet versäumt haben; sie
können dann das Mittagsgebet zwischen den Zeiten Asr-
ewwel und Asr-sani, und das des Asr-ewwel zur Zeit
Asr-sani halten. Der Zwischenraum zwischen den bei-
den Asr beträgt nach Verschiedenheit der Jahrszeiten
36 bis 69 Minuten. 4) Lëe ischa, die Zeit des letz-
‚ten Gebets; 5) Slwa) imsak, Abstinenz, d.i. die
Zeit, wo man im Ramasan (der durch alle Jahrszeiten
kreiset) vor Anbruch des Tages sich des Essens und
Trinkens zu enthalten anfangen mufs; 6) «Us kible,
die Zeit, wo die Sonne zu Constantinopel und in der
Umgegend nach der Richtung von Mekka steht, wo-
hin sich der betende Moslem überall zu wenden hat;
7) sw» zahwe, eine mittlere Zeit zwischen Aufgang
der Sonne und Mittag, auf welcher keine besondere
Verpflichtung haftet.
Am Rande des Rus-name findet sich eine kleine
Tafel mit der Ueberschrift whs „LI ejami nahissat,
unglückliche Tage, an denen man bei Uebernahme
eines Geschäfts Unglück befürchtet. Im Muharrem sind
es der dritte und siebente, im Safer der zweite und
einundzwanzigste u.s.w. Was sonst am Rande umher-
steht, mufs ich übergehen, da es in der mir unbekann-
ten türkischen Sprache geschrieben ist. So viel ich aus
einer mir etwas dunkeln Uebersetzung ersehe, die mir
Hr. v. Diez davon zu machen sich die Mühe gegeben
hat, sind es meistens meteorologische und astrologische `
Bemerkungen, die für uns kein Interesse haben, z. B.
wann die erste und letzte Alteweiber-Kälte eintreten,
wann die Galle und das Phlegma herrschen und der-
gleichen mehr.
Noch bemerke ich, dafs in den Takwims oder
jährlichen Kalendern der Türken, die aus den astrono-
II. [37]
578 Technische Chronologie.
mischen Tafeln berechnet werden (2, 562), das arabische,
syrische und koptische Datum des Tages, an welchem
die Sonne in den Widder tritt, oben an zu stehen
pflegt. Hr. Navoni hatte einen solchen Takwim. auf
das Jahr 1224 der Hedschra vor Augen '), in welchem
die Frühlingsnachtgleiche auf den 5. Safer gesetzt und
dieses Datum mit dem 9.Azer des Jahrs 2120 der
griechischen (seleucidischen) und dem 13. Bermehat des
Jahrs 1525 der koptischen (diocletianischen) Aere ver-
glichen war. Es ist der 9. März a.St. unsers Jahrs 1809
gemeint, an welchem wirklich der Eintritt der Sonne
in den Widder erfolgt ist. Die türkischen Kalender-
macher nennen diesen Tag nach persischer Weise Neu-
rusi sultani und fangen gewöhnlich mit ihm ihr
Sonnenjahr an. Man hat demnach ein astronomi-
sches und bürgerliches Sonnenjahr der Türken
zu unterscheiden. Letzteres fängt, wie wir gesehen ha-
ben, acht bis neun Tage früher an, als ersteres.
Ich hatte die Absicht, in diesem Abschnitte auch
von der Zeitrechnung der alten Tataren zu han-
deln, die uns Ulug Begh in seinem oft citirten Werke
unter der Benennung , 23 Uz af tdrichi Chatá we
Igir kennen lehrt. Um aber die mir bei diesem Hand-
buche gesteckten Grenzen nicht allzuweit zu überschrei-
ten, begnüge ich mich, den Liebhaber chronologischer
Untersuchungen auf diese ganz eigenthümliche Zeit-
rechnung aufmerksam gemacht zu haben.
1) 8.57.
— DI
Erläuterungen und Zusätze.
u u u rn
[377]
eg
(e Ga SA?
- Erläuterungen und Zusätze
zum
ersten Bande.
OMAR
S.49. D. Umlaufszeit ist bis jetzt nur
von zweien mit Sicherheit bekannt. — Zu den
beiden hier angeführten Kometen, von denen der
zweite im Jahr 1825 an der Stelle, wo man ihn er-
wartete, wieder gesehen worden, ist yor Kurzem noch
ein dritter gekommen, den man bis jetzt dreimahl,
1772, 1805 und 1826 beobachtet hat. Ueber die Iden-
utät kann kein Zweifel obwalten. Er erleidet aber so
starke Störungen, dafs sich seine Umlaufszeit nicht mit
Bestimmtheit angeben läfst. Von 1772 his 1805 hat er
fünf und von 1805 bis 1826 drei Umläufe gemacht, so
dafs seine Umlaufszeit im Mittel etwa 6% Jahre beträgt.
S.57. Wird unten an einem Beispiel ge-
zeigt werden. — Die Data der jährlichen‘ Auf- und
Untergänge des Regulus, wie sie im Text angegeben
sind (1,51), werden auf folgende Weise gefunden. In der
umstehenden Figur sei S4N der Meridian, SON der
östliche Horizont, ZOO der Aequator, ECF die Eklip-
tik, R der aufgehende Stern, RB seine Abweichung
und BC seine Entfernung vom Herbstäquinoctialpunkt
im Aequator gerechnet.
582 Erläuterungen
Für unsere Zeit ist AB=12?° 50, BC= 30° 33, die
Schiefe der Ekliptik C=23° 28, für Berlin die Aequa-
torhöhe ROB=37° 2%. Zuvörderst ist
tg ROB : tg RB =r: sin OB.
lg tg 12° 56'= 9,361053
Dek. Erg. lg tg 37° 29% = 0,115281
lg sin 17° 25 = 9, 476334
Es ist also OC = OB + BC = 47° 58. Ist ferner OI
senkrecht auf ECF, so hat man
r:cos C= tg OC: tg IC
r: sin C= sin OC : sin OI
r: tg C= cos OC: cot COT.
lg cos 23° 28'= 9,962508
lg tg 47° 58' = 10,045055
lg tg 45° 30 = 10,007563
lg sin 23° 289'= 9,600118
lg sin 47° 58'= 9,870846
lg sin 17° 1% = 9,470964
lg tg 23° 28 = 9,637614
lg cos 47° 58'= 9,825791
lg cot 73° 489'= 9,463402
und Zusätze. 583
DOI = COI — COD = 36° 1%. In dem rechtwinkligen
Dreieck DOI ist ,
r :cos IO = sin DOI : cos ODI
r:sin JO = tg DOI: tg ID.
lg cos 17° 12’ = 9,980130
lg sin 36° 19 = 9,1172503
lg cos 55° 33' = 9, 752633
lg sin 17° 12' = 9, 470964
lg tg 36° 19 = 9,866300
lg tg 12° 16' = 9,337264
DC=IC— ID ss AAT LA, Es ist also die Länge der
Sonne beim wahren Frühaufgange des Sterns
180° — 33° 14’ = 146° 46 = 26° 46’, also ihre Länge
beim wahren Spätaufgange 26° es 40. Jene er-
reicht sie in einem Jahr, welches die Mitte zweier
Schaltjahre hält, z. B. 1826, am 20. August, diese am
15. Februar. Ist H der Ort der Sonne zur Zeit des
scheinbaren Frühaufganges des Sterns und ihre senk-
rechte Tiefe GH unter dem Horizont oder der Sehungs-
bogen des Sterns = is: so hat man
sin GDH : sin GH =r: siù DH.
lgsın 14° = 97280599
Dek. Erg. lg sin 55° 33' = 0, 083746
lg sin 13° 23' = 9, 364345
Mithin ist die Länge der Sonne beim scheinba-
ren Frühaufgange des Sterns 26° N 40 + 15° 23’
es JD ny H, und diese erreicht sie am 3. September.
Für den scheinbaren Spätaufgang mufs GH = 7° gesetzt
werden; dann hat man
Le am 7°- =9,085895
Dek: Erg. Je sin 55° 33’= 0,083746
lgsin 8°50=9, 169641
584 Erläuterungen
Dieser Bogen mufs von der Länge der Sonne beim
wahren Spätaufgange, nämlich 26° x 46', abgezogen wer-
den, und so ergibt sich zur Länge der Sonne beim
scheinbaren Spätaufgange des Sterns 18° x 10',
und diese Länge erreicht sie am 7. Februar.
Um die Tage der Untergänge zu erhalten, sei ANITA
der Westhorizont und R der untergehende Stern, übri-
gens aber alles auf gleiche Weise bezeichnet.
Vermittelst der gedachten Proportionen findet sich
IFB =17°-25' CWI=61°- 5
BC = 50° 33' DIVI = 115° 26
WC=153° 8 WDI= 15° 27
IC=12% IDSA
a SCHEER DC= 31° 15
Hieraus ergibt sich die Länge der Sonne beim wah-
ren Spätuntergange 28° Q45, und beim wahren
Frühuntergange 28° zs An. Jene erreicht sie den
22. August, diese den 17. Februar. Für 11° Sehungs-
bogen ist GH = 45° 45’ und für 7° =27° 13%. Es ist
also die Länge der Sonne beim scheinbaren Spätun-
tergange 15°50', und beim scheinbaren Früh- `
und Zusätze. 585
untergange 25° X 58'; jene hat sie den 5. Julius,
diese den 17. März.
Will man die bei den Alten vorkommenden Auf-
und Untergänge berechnen, so kommt es dabei auf fol-
gende Umstände an: 1) auf die Polhöhe. Die Rech-
nung wird für drei Polhöhen anzustellen sein, für die
von Rom, von Athen und von Alexandrien. Die erste
ist 41° 5%, die zweite 38°, die dritte 31° 111. Sosi-
genes, der astronomische Rathgeber Cäsar’s, ein
Alexandriner, scheint mehrere Auf- und Untergänge
. ohne Reduction aus dem ägyptischen Kalender in den
römischen gesetzt zu haben, und es wird daher, wenn
die aus Cäsar’s Kalender enllehnten Angaben bei
Ovid, Plinius und Columella zu grell von dem
abweichen, was die Polhöhe Roms erfordert, zunächst
auf die von Alexandrien zurückgegangen werden müs-
sen. 2) Auf die Vorrückung der Nachtgleichen.
Man wird besonders für drei Epochen zu rechnen ha-
ben, für die Zeit des Cäsar (44 v. Chr.), für die des
Meton und Hippocrates (432 v. Chr.) und für die
des Hesiodus (800 v.Chr.). Im ersten Fall sind von
den jetzigen Längen der Sterne 26° 5’, im zweiten
31° 28°, im dritten 36° 36’ abzuziehen. Aus den Län-
gen und unveränderten Breiten müssen dann die ge-
raden Aufsteigungen und Abweichungen hergeleitet wer-
den. 3) Auf die Schiefe der Ekliptik. Diese ist
nach den astronomischen Tafeln für die erste Zeit auf
23° 43’, für die zweite auf 25° 46, für die dritte auf
23° 49 zu setzen. 4) Auf den Sehungsbogen. Von
dem Sehungsbogen der Sterne erster und zweiter Gröfse,
die hier hauptsächlich in Betracht kommen, ist oben (1,54)
gehandelt worden. Da aber von den Alten auch mit-
586 — rläuterungen
unter Sterne dritter Gröfse, z. B. die des Delphins, ja
vierter, wie die des Bechers, erwähnt werden, so kann
man den Sehungsbogen für jene zu 16 und 10, für
diese zu 17 und 14 Grad annehmen. 5) Auf den dem
jedesmahligen Ort der Sonne entsprechenden Monats-
tag. Dieser mufs aus den astronomischen Tafeln be-
rechnet werden. Da es indessen hier nur auf ganze
Tage ankommt, so kann man sich der oben (1, 58) für
die drei gedachten Zeiten angegebenen Tage der Früh-
lingsnachtgleiche bedienen. Findet sich z. B., dafs zur
Zeit des Hesiodus der Frühaufgang des Arktur bei
einer Länge von 16° np 17’ erfolgt sein soll, so er-
reicht die Sonne diese jetzt den 9. September neuen
oder 28. August alten Stils,“ und da die Jahrpunkte
damals 20 bis 21 Tage später im Kalender eintrafen,
als jetzt, so mufs statt des 28. August der 17te oder
18. September als der Tag gesetzt werden, der zur
Zeit dieses Dichters dasselbe Verhältnifs zur Nacht-
gleiche hatte.
S. 68. Auch die Merikangn hatten wesent-
lich das julianische Jahr. — Die Nachrichten,
welche sich in den ältern spanischen Schriftstellern über
die Zeitrechnung der ‚Mexikaner finden, sind unsicher
und widersprechend. Erst in neuern Zeiten ist die-
ser Gegenstand durch die gründlichen Untersuchungen
des Mexikaners D. Antonio Leone Gama aufge-
klärt worden, in einem Werke, das er auf Veranlassung
eines im Jahr 1790 zu Mexiko, gefundenen, den Ka-
lender der alten Mexikaner darstellenden, Reliefs in
Basalt geschrieben hat. Es führt in der italiänischen
Uebersetzung, die ich vor mir habe, den Titel: Saggio
dell’ Astronomia, Cronologia e Mitologia degli antichi
und Zusätze. 587
Messicani (Rom 1804, 8). ‚Eine nach diesem Werke
gearbeitete und mit interessanten Rückblicken auf die
Zeitrechnung der ostasiatischen Völker begleitete Ueber-
sicht über das mexikanische Kalenderwesen gibt- Herr
Alex. yv. Humboldt in seinen Fues des Cordilleres
et monumens des peuples indigènes de l'Amérique von
S. 125 bis 194. y
S.77. Eine Aufgabe der unbestimmten
Analytik.— Es sei x die Zahl, welche durch 28 divi-
dirt den Rest 10, durch 19 dividirt den Rest 2 und
durch 15 dividirt den Rest 4 gibt. Zuvörderst mufs
also ” eine ganze Zahl sein. Diese = 4 gesetzt,
hat veer Gier, Es soll ferner 72 oder zur!
A ern " eine ae ‚Zahl sein. Ist dies eine solche,
so ist es auch 2 und wird die letztere mit B be-
u, B-8 8
zeichnet, so hat.man A SE =?2B-+ +. Dies soll
eine ganze Zahl sein, folglich mufs auch — eine
solche sein, und bezeichnet man dieselbe mit C, so
hat man B=9C-+-38. Substituirt man diesen Werth
in den von 4, so erhält man 4=19 C+ 16, und setzt
man diesen Werth von 4 in den von Fa so entsteht
x= 532 C+ 458. Es soll aber wieder Z Zoi oder $? ZE
=355C+30 + a eine ganze Zahl sein. Ist di eine
solche, so ist es auch 4, und wird diese Zahl mit
D bezeichnet, so hat man C= 2D+7 24, Dies soll
eine ganze Zahl sein; es ist also auch = SS = E eine ganze
Zahl, mithin D=7 E+4. Setzt man diesen Werth
von D in den für C, so erhält man C=415E-+8,
und substituirt man diesen Werth von C wieder in die
Gleichung x = 532 C + 458, so ergibt sich
x=7980 E + 4714.
588 Erläuterungen
In diese Gleichung kann man nun nacheinander für E
alle mögliche ganze Zahlen mit Einschlufs der O setzen,
und erhält so für x alle die Zahlen, welche der an-
fänglich gesetzten Bedingung Genüge leisten. Am ein-
fachsten ist es, für E den Werth O zu nehmen. Man
erhält dann für x den Werth, welcher der ersten noch
nicht abgelaufenen julianischen Periode entspricht, näm-
lich 4714.
S.78. Aus den delambreschen Sonnenta-
feln.— Gatterer gibt in seinem Abrifs der Chro-
nologie $.25 fl. eine dreifache Art, die Jahrpunkte zu
berechnen, die des Beveridge, des Strauch und
seine eigene. Es ist aber mit solchen Rechnungen
nichts anzufangen, wenn man diese Zeiten auch nur
bis auf einige Stunden genau zu erhalten wünscht, und
man mufs sich durch den Anschein von Schärfe, den
er in seinen Calcul bringt, nicht täuschen lassen. Ver-
langte man die mittleren Jahrpunkte, ich meine die Zei-
ten, wo die Sonne zufolge ihrer mittleren (gleichförmi-
gen) Bewegung in die vier Hauptpunkte ihrer Bahn
tritt, so könnte man allenfalls nach Beveridge’s,
Strauch’s oder Gatterer’s Methode rechnen; kommt
es aber auf die wahren Zeitpunkte dieses Eintritts an,
und noch dazu für sehr entfernte Epochen, so mufs
man sie mit Hülfe astronomischer Tafeln suchen; denn
da die grofse Axe der Sonnenbahn beweglich ist, so
wird ihre Mittelpunktsgleichung in den vier Jahrpunk-
ten allmählig eine andere (1, 35).
$.92. ’Euavrds, annus, Jahr. — ’Evaurds leitet
schon Plato im Cratylus‘) von de &aurw ab, wenn
+) P.410 ed. Steph.
und Zusätze. 589
er gleich dabei an keinen Kreislauf denkt. Lydus
sagt '): ZupmAnposnevos (ó ènavros) ‘adis eis Foz dya-
cpe, xal zeideg ènavros wWvondeIm. mapd TÒ Ev Fous xi=
yelYaı. Aus dieser Etymologie hat man sich das xpo-
viwv Zei maAauovs Eyuavroog beim Aristophanes zu er-
klären ?). Eben dahin deuten die Epitheta mepitporéwy,
mepırsAhöpsvos und wepımAöusvos, die Homer so häufig
gebraucht, wenn er vom Jahr spricht (1,260), und das
römische annus vertens, nach Censorinus?) die Be-
nennung des tropischen Jahrs. Von gleicher Kraft
ist das altgriechische Avxdßas, das sich ein paarmahl
beim Homer‘), besonders aber auf Münzen und In-
schriften findet, und nichts anders, als Sonnen- oder
Lichtgang sein kann. Es liegt dabei vermuthlich
einerlei Stammwort mit dem lateinischen lux zum
Grunde f). Das römische annus bezeichnet seinem Ur-
sprunge nach ebenfalls nichts anders als einen Kreis-
lauf. Annulus ist davon eben so das Deminutiv, wie
circulus vom gleichbedeutenden circus °). Schon dem
Virgil schwebte diese Etymologie vor, wenn er sagt’):
„... Redit agricolis labor actus in orbem,
Atque in se sua per vestigia volvitur annus.
Das hebräische mw schanah hängt mit dem gleichlauten-
den Verbo zusammen, das unter andern wiederhohlen,
1) De mens. p.29. Vergl. Etym. Magn. s. v. &viaurog.
2) Ranae v. 350.
ZK ei8,
1) Od. &,161;5 T, 306.
5) Vergl. Macrob. Sat. I, 17.
6) Varro L. L.V. p.32. Macrob. Sat. I, 14.
7) Georg. II, 401.
590 Erläuterungen
zum zweitenmahl thun heifst. Das deutsche Jahr
und englische year steht vermuthlich mit dem altdeut-
schen, noch’ im Schwedischen gebräuchlichen, yra, krei-
sen, griechisch uge, in Verbindung.
S.96. Um zuvörderst das Factum aufser
Zweifel zu setzen. — Ich berufe mich nicht auf den
Ring des Osymandyas, in welchem Herr Creuzer
und andere ein Symbol des 365 tägigen Jahrs sehen.
Diodor spricht nämlich ') bei Gelegenheit des zu The-
ben befindlichen Grabmals des Königs Osymandyas
von einem zu demselben gehörigen goldenen Ringe, der
bei einer Dicke von einer Elle (xvs, anderthalb Fufs)
einen Umfang von 365 Ellen mit eben so vielen Abthei-
lungen gehabt haben soll, auf welchem die Auf- und
Untergänge der Sterne für alle Tage des Jahrs bemerkt
waren. Strabo’) nennt diesen alten König Ismandes
und sagt, es sei derselbe, der bei den Griechen Mem-
non heifse. Die ganze Nachricht von diesem Ringe, der
schon seit Cambyses nicht mehr existirt haben soll,
klingt sehr fabelhaft, auch wenn man annehmen wollte,
dafs er nur von vergoldeter Bronze war, und dafs die
365 Ellen nicht buchstäblich, sondern in einem ähn-
lichen Sinn zu nehmen sind, wie wir das Wort Grad ge-
brauchen. Was ihn, wenigstens als Symbol des 365tägi-
gen Jahrs, besonders verdächtig macht, sind die Auf-
und Untergänge der Sterne, die darauf angegeben ge-
wesen sein sollen. Bei der geringsten Bekanntschaft mit
diesen Erscheinungen mufsten die ägyptischen Priester
wissen, dafs sie alle vier Jahre ihre Stellen im beweg-
1) 1,49.
2) 1. XVII, p. 813.
und Zusätze. 591
lichen Jahr ändern, dafs also ein solches Parapegma
nur auf wenige Jahre zu gebrauchen sei.
S.102. Die Regeln, die zu diesem Ende von
den Chronologen gegeben werden. — Die Con-
naissance des Tems stellt unter den Artieles princi-
paux du Calendrier die seit der Epoche der nabonas-
sarischen Aere verflossenen julianischen Jahre,
Hrn. Bode’s astronomisches Jahrbuch hingegen
das anfangende nabonassarische auf. Wenn z.B.
im Jahrgange 1792 jener Ephemeriden steht: année de
l’ Epoque de Nabonassar depuis Février .... 2539, so
heifst das: im Februar (nämlich am 26sten a. St.) des
Jahrs 1792 sind seit der Epoche der nabonassarischen Aere
2538 julianische Jahre abgelaufen, und das Jahr 1792
kommt gröfstentheils mit dem 2539sten überein. Im
Jahrbuch 1792 dagegen ist vom 2541sten nabonassari-
schen Jahr die Rede, welches am 12. Junius a. St.
(nicht, wie es daselbst heifst, am Aöten) seinen Anfang
nimmt. Dieser Unterschied von zwei Jahren wird im
Jahrbuch 1807 $. 261 ganz unrichtig erklärt.
5.126. Dasselbe, nur verschieden ausge-
sprochene, Wort. — Bochart behauptet‘), Sothis
habe in der altägyptischen Sprache einen Hund be-
deutet. Jablonski erklärt dies für einen Irrthum ?),
und vermuthlich mit Recht. Daraus folgt aber nicht,
dafs die Aegypter den Sirius und die Sterngruppe, zu
der er gehört, nicht unter dem Bilde eines Hundes
dargestellt haben sollten. Jablonski bezweifelt dies,
besonders wegen folgender Aeufserung des Achilles
1) Hierozoicon p: 691 ed. 1675. `
2) Pantheon Aegyptiacum l. TII, c. 2. S. 9.
593. Erläuterungen
Tatius‘): „Man findet bei verschiedenen Nationen
„verschiedene Namen der Gestirne. Auf der ägypti-
„schen Sphäre gibt es keinen Drachen, keine Bären,
„keinen Cepheus.” Aber auch keinen Hund? Datz die
Sterngruppe, zu der Sirius gehört, von den Aegyptern
wirklich unter diesem Bilde dargestellt worden sei, be-
weiset eine andere Stelle, die wenigstens eben so viel
Autorität hat. ,,Die Aegypter,” sagt Aelian ?), ‚‚ver-
„ehren den Hund, weil, wenn das Hundsgestirn auf-
„geht, gewissermafsen auch der Nil aufgeht, um das
„ägyptische Land zu bewässern.” Diese Verehrung
leuchtet auch unverkennbar aus ihrer ganzen mit Astro-
nomie so sehr gemischten Götterlehre hervor, in der
sich unverkennliche Beziehungen auf ein solches Bild
finden. Man denke nur an den Anubis latrator,
den Begleiter von Osiris und Isis. Nach Jablonski,
der überall im Koptischen nach Etymologien altägypti-
scher Namen hascht, soll Sothis einen Zeitanfang
bedeuten. Ich mafse mir darüber kein Urtheil an, da
ich dieser Sprache nicht kundig bin. Es will mir aber
nicht einleuchten, dafs die Aegypter, die alles in Sym-
bole hüllten, dem Sirius einen Namen gegeben haben
sollten, der ihrer Phantasie kein Bild vorschob. — Merk-
würdig scheint mir die Uebereinstimmung des Namens,
den der Nil bei den Aethiopiern geführt haben soll, mit
dem des Hundssterns bei den Griechen. Dionysius.
der Erdbeschreiber versichert nämlich °), er heifse bei `
1) Isagoge in Arati Phaenomena p.94 des Uranologü von
Petavius.
2) Hist. Anim. X, 45.
°) v.223. Vergl. Plin. H. N.V,10. Steph. Byz. v. Zunyn und
Eustath. zuin citirten Verse des Dionysius.
und Zusätze. 593
jenem Volke Siris — Zù — und werde erst von den
Einwohnern Syene’s, d.i. bei seinem Eintritt in Aegyp-
ten, Nil genannt. Dafs Zeirıos oder eigentlich Zei
(diese Form findet sich beim Suidas) ein der griechi-
schen Sprache ursprünglich fremdes Wort sei, haben
Grotius‘) und Selden?) längst gesagt, und sie ha-
ben ohne Zweifel Recht. Woher es eigentlich stammen
möge, lasse ich dahingestellt sein?); auf jeden Fall
scheint es mir bei der Beziehung, in welcher der Auf-
gang des Sirius zum periodischen Steigen des Nils ent-
schieden stand, dafs die Namen Siris und Sirius einen
gemeinschaftllichen Ursprung haben. Ein sonderbarer
Zufall ist es, dafs die Buchstaben des Worts NEIAOZE
nach ihrem Zahlenwerth addirt 365 geben, so dafs das
Wort eine symbolische Bezeichnung des Jahrs zu sein
schiene. Diese Bemerkung ist schon im Alterthum ge-
macht worden *). Allein es stamme, woher es wolle,
die Endung OÈ ist unstreitig eine griechische.
S.131. Dies war in den Jahren 2782 und
1322 vor und 139 n.Chr. der Fall.— Des-Vigno-
les sagt’), der Anfang der Hundssternperiode sei in die
1) In Arati Phaen. v. 331.
2) De DIs Syris Synt. I, 4. ;
2) Es hängt vermuthlich mit dem hebräischen “mw Schichor
zusammen, womit Jeremias II, 18 deutlich der Nil bezeichnet
wird. Dies Wort stammt von der Wurzel “mw nigrum esse.
Auch Plutarch, oder wer der Verfasser des Buchs de fluviis
sein mag, sagt c. de Nilo, dafs dieser Flufs ehemahls Mia,
der schwarze, genannt worden sei.. Vergl. Servius ad Virg.
Georg. IV, 291.
‘) Heliodori Aethiop. l. IX. p. 456 ed. Lugd.
5) Chronol. de VHist. Sainte Tom. TI. p. 680.
I. [38]
594 Erläuterungen
Jahre 1325 vor und 136 n. Chr. zu setzen; denn dies
wären die Jahre, wo der 1. Thoth, der immer vier Jahre
hintereinander auf demselben julianischen Datum haftet,
vom 2isten zum 20. Julius übergegangen sei. Censo-
rinus habe sich also um drei Jahre geirrt. Diese An-
sicht hat sich in mehrere Bücher fortgepflanzt. Es
kommt hier aber nicht auf dergleichen theoretische Be-
merkungen, sondern lediglich auf das Factum an, dafs
Censorinus das Jahr 139 n. Chr. zur Epoche der
sich erneuenden Periode, und das Jahr 258, worin er
schrieb, zu ihrem hundertsten macht. Man kann doch
wol voraussetzen, dafs er, der sich überall so genau
von den Aeren der Vorwelt unterrichtet zeigt, wissen
mufste, wie man die Jahre der Hundssternperiode in
Aegypten zählte. Wir wollen uns also an seiner Aus-
sage halten, und dies um so mehr, da auch die Resul-
tate der Rechnung damit übereinstimmen.
S. 132. Um einen Tag später in der Mor-
gendämmerung erscheinen sahn. — Die Erschei-
nung konnte nach dem Zustande der Atmosphäre zu-
weilen einen Tag früher oder später ‚erfolgen, zumal
da nach der Versicherung der Reisenden, besonders des
Hrn. Nouet, der als Astronom der französischen Expe-
dition nach Aegypten beigewohnt hat‘), der Horizont
Aegyptens dunstig und den astronomischen Beobachtun-
gen nicht besonders günstig ist. Wenn also Hephä-
stion in dem oben (1, 125) erwähnten Fragment sagt,
die ägyptischen Weisen hätten den Aufgang des Sirius
am 25. Epiphi des alexandrinischen Jahrs (am 19. Julius)
+) Memoire sur les antiquités de Denderah, in den Oeu-
vres de Volney, Tom. V, p. 425.
und Zusätze. 595
beobachtet, und wenn es beim Solinus“) heifst: quod
tempus (die Zeit des Frühaufganges des Sirius) sacer-
dotes natalem mundi iudicarunt, Gd est inter tertium
decimum Cal. Augustas et undecimum (zwischen dem
20sten und 22. Julius), so widersprechen beide dem
Censorinus gerade nicht, der ja nur sagt: quo tem-
pore solet canicula in Aegypto facere exortum. Es
konnte aber bei fortgesetzter Beobachtung dieses Phä-
nomens den Aegyptern unmöglich die Bemerkung ent-
gehen, dafs es sich im Durchschnitt alle vier Jahre um
einen Tag später in ihrem Kalender zeigte.
S.161. Die sie nun, man weifs nicht ge-
nau bei welcher Veranlassung, in der diocle-
tianischen erhielten. — Athanasius Kircher?)
macht den Diocletian zum Urheber des festen ägyp-
tischen Jahrs, das seiner Meinung nach bis auf ihn
beweglich geblieben war. Wenn diese Behauptung, die
er mit grofser Zuversicht ohne Beweis hinstellt, ge-
gründet wäre, so erklärte sich die Entstehung der dio-
cletianischen Aere von selbst. Er irrt sich aber, was
ihm nicht selten begegnet, daher seine mit tiefer Ge-
lehrsamkeit geschriebenen Werke mit grofsem Mifs-
trauen zu gebrauchen sind.
S.182. Also eine ganze Hundssternperiode
hindurch.— Syncellus, der von dieser Tafel spricht,
sagt °), sie umfasse droxardzacıy Alyurriand évo Erous, die
Zeit, in der sich Ein ägyptisches Jahr er-
neuere. Bemerkenswerth ist die Benennung, die er
1) Polyh. c. 32.
2) Prodrom. Copt. c. 2.
3) Chronogr. p. 207.
[38*]
596 Erläuterungen
hier der Hundssternperiode beizulegen scheint.
Vielleicht hat er aber so geschrieben oder schreiben
wollen, wie an einer andern Stelle), wo er denselben
Ausdruck ohne Sud: gebraucht, und unter droxardzarıs
die Rückkehr des beweglichen 1. Thoth oder Jahran-
fangs zu demselben Punkt des Sonnenjahrs oder eigent-
lich zum Frühaufgange des Hundssterns versteht.
S.183. Die Phönixperiode.— Hier wäre der
Ort gewesen, von einem dreifsigjährigen Cyclus zu
reden, der in der Inschrift von Rosette erwähnt
wird. Ptolemäus Epiphanes nämlich, zu dessen
Ehren sie errichtet worden (1,123), erhält in der zwei-
ten Zeile unter andern das Prädikat xúpros TpLaxovrasıy-
plöwv nagcrep d "Hbwusos d u£yas, „Herr der dreifsigjäh-
„rigen. Cykel, wie Hephästus der Grofse” (Phtha, die
- Hauptgottheit von Memphis). Ich bekenne aber gern,
dafs ich von diesem Gyclus eben so wenig, wie einer
der bisherigen Ausleger ?), einen Zusammenhang mit
den übrigen Zeitkreisen der Aegypter und überhaupt
mit ihrer ganzen Zeitrechnung abzusehen vermochte,
und daher in Erwartung künftiger Aufschlüsse lieber
schwieg. Jetzt hat nun ein Gelehrter das Räthsel zu
lösen versucht); mit welchem Erfolge, mag der Leser
entscheiden. Aus den bestimmten Zeugnissen des Dio-
dor und Strabo (1,176) und aus mancherlei zerstreu-
ten Andeutungen geht hervor, dafs die ägyptischen
1) S. 264.
”) S. Hrn. Drumann’s historisch-antiquarische Un-
tersuchungen über Aegypten oder die Inschrift von
Rosette (Königsberg 1823, 8) S. AA
°) Hallische Litteratur- Zeitung 1826 Nr. 73.
und Zusätze. 597.
Hierophanten das bewegliche bürgerliche Jahr mit dem
durch die Erscheinungen des Sirius bedingten. festen
auszugleichen bemüht waren und zu dem Ende unter
andern die Hundssternperiode ersonnen hatten. Es ist
mehr als wahrscheinlich, dafs auch die 500jährige Phö-
nixperiode dahin zu deuten ist, und dafs es noch. klei-
` nere Cykel von ähnlicher Bestimmung gab. Nun sagt
jener Gelehrte: „Ueber die Art der Einschaltung, ent-
„schied der König, doch so, dafs er seinem Schwure
„getreu !) in der astrologischen Einrichtung des Kalen-
„ders nichts ändern durfte, das heifst, in der ange-
„nommenen Folge der Planetenherrschaft, worauf sich
der Kreis der siebentägigen Woche gründete ?). Sollte
„diese Folge der Planetenherrschaft nicht gestört wer-
„den, so durfte man nie einen einzelnen Tag ein-
„schalten, wie es durch Iulius Cäsar eingeführt ist;
„sondern so wie die Perser alle 120 Jahre einen Mo-
„nat von 30 Tagen einschalteten, um ihr Jahr mit
, dem julianischen auszugleichen, so scheinen die Aegyp-
„ter alle 30 Jahre eine Woche von sieben Tagen. ein-
„geschaltet zu haben, wodurch die fünf. Ergänzungs-
„tage zu einem sogenannten kleinen Monat anwuch-
„sen. Freilich wurde so in jeder dreifsigjährigen Pe-
„riode ein halber Tag zu wenig eingeschaltet, welches
„in 14 solcher Perioden wieder eine Woche betrug. `
‚Nehmen wir nun an, dafs in jeder A5ten Periode
„zwei Wochen statt einer eingeschaltet wurden, < wo-
„durch alles wieder An. das gehörige. Geleis kam, und
„dafs. Herodotus eine solche Periode mit seiner Gene-
’) 8. oben I, 9.
— EUR;
598 Erläuterungen
j ration“ verwechselte, deren drei auf ein Jahrhundert
j gehen, so füllen 15 solcher Perioden 500 Jahre, welche
;‚Herodotus zu einer Phönixperiode rechnet. Diese
‚„„Periode ist demnach als eine Regulirung des Jahrs
„anzuschen, wenn die Kalenderzeit von der wahren
„Zeit zw sehr abgewichen war” u.s.w. Hiebei ist
zu erinnern: nach 44 dreifsigjährigen Perioden oder
420 Jahren wurde’ allerdings das bewegliche Jahr mit
dem festen vollkommen ausgeglichen, d.h. der 1. Thoth
der Priester zu demselben Tage des julianischen Jahrs
zurückgeführt, von welchem der 1. Thoth des bürger-
lichen ausgegangen war. Sollte aber das Princip wol
gehörig- begründet sein, dafs nur immer eine Woche,
kein einzelner Tag eingeschaltet werden durfte? Die
Woche war dem bürgerlichen Jahr von 365 Tagen
nicht 'commensurabel; es rückten also die einzelnen
Tage des Jahrs auf immer andere Wochentage, und es
wurde mithin der vom Jahr unabhängige Cyclus der
Woche nebst der Folge der Planetenherrschaft durch die
Einschaltung eines einzelnen Tages oder einer beliebigen
Zahl von Tagen keinesweges gestört. Die Nothwen-
digkeit eines 30jährigen Cyclus und einer 420jähri-
gen Periode: leuchtet daher nicht en. Die Möglich-
keit indessen, dafs die ägyptischen Priester unter an-
dern »Ausgleichungscykeln auch einen solchen dreifsig-
jährigen hatten, kann nicht mn Abrede gestellt werden.
Dafs aber Herodot aus der 420jährigen Periode durch
ein blofses Mifsverständnifs eine 500jährige gebildet
haben “sollte, ist om so unwahrscheinlicher, da auch
Tacitus von einer 500jährigen Dauer der Phönixpe-
riode spricht — de numero annorum aart traduntur:
maxime vulgatum quingentorum spatium —
und Zusätze. 599
was er schwerlich blofs auf Herodot’s Autorität ge-
schrieben hat. Die Akten sind also immer noch nicht
als geschlossen anzusehen.
S.197. Er lebte unter Antiochus Soter,
dem zweiten Seleuciden. — Berosus selbst gab
sich in seinem Geschichtswerke für einen Zeitgenossen
Alexander’s von Macedonien aus +). Tatian sagt):
„Berosus ein Babylonier und Priester des Belus, zur
‚Zeit Alexander’s lebend, widmete dem Antiochus, dem
„dritten nach diesem, seine aus drei Büchern beste-
„ hende chaldäische Geschichte.” Hier ist unstreilig vom
Antiochus Soter die Rede, der dem Seleucus Nica-
tor in der Regierung folgte, also, den Alexander mit-
gerechnet, der dritte macedonische König in Syrien
war. Von den Lebensumständen des Berosus wissen
wir wenig. Nach Vitruv?) hat er sich auf der Insel
Cos niedergelassen und daselbst eine Schule eröffnet,
in der er die Griechen mit der Astrologie der Chaldäer
bekannt machte. Nach Plinius *) errichteten ihm die
Athener öffentlich im Gymnasium eine Statue mit ver-
goldeter Zunge, offenbar seiner astrologischen Weissa-
gungen halber, die wegen ihrer Neuheit auf die für
alles Neue eingenommenen Athener einen grofsen Ein-
druck gemacht haben mögen. Er unterrichtete aber die
Griechen nicht blofs mündlich, sondern auch schrift-
lich. Sein in griechischer Sprache abgefafstes Werk
e Eusebii Chronicon nach dem armenischen Text Vol. I. p. 17.
Syncelli Chron. p.14 und 28.
2) Oratio ad Graecos p.125 ed. Oxon.
Ze D
*) H.N.VD, 37.
600 Erläuterungen
führte den Titel BaßvAwuard 71. Er handelte darin, wie
Syncellus berichtet 71. vom Himmel, von der Erde,
vom Meere, von der Geschichte der alten babyloni-
schen Könige, von der Lage und Fruchtbarkeit Baby-
lons u. s. w. mit einer gewissen Pralerei, die deutlich
zu erkennen gab, dafs seine Absicht dahin ging, die
Chaldäer als das älteste Volk der Erde darzustellen.
Wenn Iosephus einem Fragment von ihm folgende
Worte vorausschickt °): ,, Mein Zeuge ist Berosus,
„ein Chaldäer von Geschlecht und allen Gelehrten
„durch die Schriften bekannt, die er über Astronomie
„und Philosophie der Chaldäer in griechischer Sprache
„herausgegeben hat,” so sieht man, er war zugleich
Astronom, Philosoph und Geschichtschreiber. War es
aber wirklich Eine Person, die diese Prädikate in sich
vereinigte? Hieran zweifeln Riccioli und Weidler,
und nach ihnen mehrere. Besonders hat sich Bailly
zu erweisen bemüht, dafs der Astronom Berosus
von dem Geschichtschreiber zu unterscheiden sei,
und dafs jener viel früher als dieser gelebt habe. Be-
rosus, sagt er‘), hat sich nur durch absurde Meinun-
gen bekannt gemacht, wohin die Erklärung gehört, die
1) So citiren es Athenäus 1.XIV.p.639 und Syncellus
Chron. p 28. Der letztere führt es auch unter dem Titel Sai,
daiz dpxarohoyia auf. Tatian nennt es Kahðalwv feopio, Eine
Sammlung seiner ächten Fragmente findet man in Fabricii Bibl.
Gr. Tom. XIV. p. 175 ff. d.a. A.
?) Chron: p.14.
°) Contra Apionem 1.1. c. 19.
*) Hist. de Astronomie ancienne. Eclaircissemens LIN.
S. XXXV f.
und Zusätze. 601
er nach Plutarch t) und Vitruv’) von den Finster-
nissen und Phasen des Mondes gegeben hat. Wir müs-
sen ihn also weit zurücksetzen, um die Ehre der baby-
lonischen Astronomie zu retten. Es fragt sich aber, ob
uns diese Schriftsteller die Meinungen des Berosus ge-
treu und aus eigener Ansicht seiner Werke mitgetheilt
haben. Und wäre dies auch wirklich der Fall, so wird
niemand so unbillig sein, von den Einsichten -eines
einzigen Astronomen oder vielmehr Astrologen auf die
Sternkunde aller andern Chaldäer schliefsen zu wollen.
Dann ist Berosus, bemerkt Bailly weiter, nach
Vitruv der Erfinder der Sonnenuhren. ` Dn nun
„Herodot versichert (1, 85.233), dafs die Griechen
„von den Babyloniern den Polos, d.i. die Sonnen-
„uhr, erhalten haben, so ist es sehr wahrscheinlich,
„dafs er die Erfindung des Berosus vor Augen ge-
„habt, also später als dieser gelebt hat.” Vitruv macht
aber keinesweges diesen Babylonier zum Erfinder der
Sonnenuhren überhaupt, sondern legt ihm blofs das
Hemicyclium bei, eine von den mancherlei Sonnen-
uhren, von denen er handelt). Man sollte meinen, die
Identität des Astronomen und Geschichtschreibers Be-
rosus würde durch den einzigen Umstand aufser Zwei-
fel gesetzt, dafs die Alten nirgends eine Verschiedenheit
beider ahnen lassen.
S. 228. Wird vermuthlich die Sache aufs
Klare bringen. — Wenn man den zweiten in-
zwischen erschienenen Theil von Herrn Buttmann’s
1) De plac. phil. IL, 29.
SA
?) IX,9.
602 Erläuterungen
Lexilogus vergleicht, so wird man sich in dieser Er-
wartung, nicht getäuscht finden.
S.255. Ohne zahlreichen Stellen Gewalt an-
zuthun.— Für die, welche durch Scaliger’s Geist
und Gelehrsamkeit geblendet, seiner Theorie des griechi-
schen Jahrs, auch nach Petavii sonnenklarer Widerle-
gung derselben, noch immer Glauben schenken, will ich
hier an ein paar Beispielen zeigen, wie ungründlich der
grofse Alterthumsforscher bei ihrer Entwerfung verfah-
ren ist. Diodor redet‘) von der Verstümmelung der
Hermen, deren man den Alcibiades beschuldigte. Bei
der darüber angestellten Untersuchung sagt jemand aus,
er habe rì voyunvig, am ersten Monatstage”), mit-
ten in der Nacht einige Personen in das Haus eines
Bürgers gehen sehen, und unter diesen auch den Alci-
biades. Auf die Frage, wie er in der Nacht die Ge-
sichter habe erkennen können, antwortete er: mpos ro
tic ceýyns da, beim Mondlicht. Dieser Stelle be-
dient sich Scaliger’), um zu beweisen, dafs die bür-
gerlichen Monate der Griechen nicht nach dem Monde
abgemessen waren; denn sonst, meint er, hätte nicht
zur Zeit des Neumondes vom Mondlicht die Rede sein
können. Unglücklicherweise beachtet er aber nicht die
vom Diodor hinzugefügten Worte: OÎroç Aën e avrov
EgeNfyEag narslıevaueyos süp£$n, „,so erschien er, sich selbst
„überführend, als Lügner” *). Man sieht also, dafs aus
1) XIII, 2.
2) Nach Plutarch (Alcib. c. 20) war die Frevelthat Zuns xat
vtaç, am Tage der Conjunction, verübt worden.
3) Emend. temp. 1. I. p. 23.
*) Beim Plutarch, wo die Sache übrigens eben so erzählt
wird, heifst es: ZeddAu top nayros.
und Zusätze. 603
der Stelle gerade das Gegentheil von dem folgt, was
er in ihr findet. Im Leben des Camillus *) zeigt
Plutarch, dafs der Boödromion den Griechen immer
ein siegbringender Monat gewesen sei. ,, Am sechsten,
„sagt er, siegten sie bei Marathon, am dritten bei
„Platää und Mycale, und am fünften vom Ende bei
„Arbela über die Perser; am Vollmondstage des Boe-
„„dromion erfochten die Athener unter Anführung des
„‚Chabrias bei Naxos einen Sieg zur See.” Diese Stelle
lautet in den ältern Ausgaben wie fölgt: Toro Ò ad md-
Am Ilpoai Wd: Bondponußvog Erin Vër èv Maea äu, Tpirn
Ò Au Marua dpa xal repl MurdAny Zerdäugan dd Tüv
“Errrvuw. zum d bYlvovros èv LAcfdho: ’Ayıvaloı zur
mel Ndgov Evinwy vaupaxlav, Ze Kaßplas Esparniyei, tod Bon-
Öponuövog mepi tyy mavceAnvoy. Bei einiger Aufmerksam-
keit sieht man, dafs hinter "RAA ein Komma, hin-
ter ’ApßrAocıs ein Kolon, und hinter ’AYıyalcoı ein dt
stehen muß. Scaliger nimmt aber die Interpunction
so, wie er sie vorfand, und zieht das Datum neumen di
b&iyoyrog mit den Worten mepi Ty» maygeAnyoy zusammen,
um auch diese Stelle für sich zu gebrauchen. Auf eine
ganz unbegreifliche Weise bezieht er die letziern Worte
auf einerlei Schlacht, im ersten Buch ?) auf den Sieg des
Chabrias bei Naxos, im fünften °) auf den des Alexander
bei Arbela. — Ich benutze diese Gelegenheit, um von
den chronologischen Werken der beiden Heroen dieses
Fachs, des Scaliger und Petavius, eine kurze Notiz
zu geben. Josephus Scaliger schrieb am Ende des
010:
erbei
3N 8. 421.
i
604 Erläuterungen
sechzehnten Jahrhunderts sein gelehrtes Opus de emen-
datione temporum, dessen beste Ausgabe die genfer vom
Jahr 1629 ist. Ueberdies bearbeitete er die Fragmente
der Chronik des Eusebius unter dem Titel The-
saurus temporum, und begleitete sie mit ausführlichen
chronologischen Untersuchungen, die er Isagogiei chro-
nologiae canones betitelt hat (zweitè Ausgabe, Amster-
dam 1658, fol.). In beiden Werken hat er einen Schatz
von chronologischer Gelehrsamkeit niedergelegt, viele
Punkte der Zeitrechnung ins Licht gesetzt, und über-
haupt zuerst gezeigt, wie Gegenstände dieser Art zu be-
handeln sind. Bei aller Gelehrsamkeit und allem Scharf-
sinn indessen hat er sich viele bedeutende Irrthümer zu
Schulden kommen lassen, die seiner lebhaften, zu Hypo-
thesen geneigten Phantasie und der Beschränktheit sei-
ner astronomischen Kenntnisse zuzuschreiben sind. Auf
seine Schultern trat Dionysius Petavius, der mit
gleicher Gelehrsamkeit und nicht geringerem Scharf-
sinn einen ruhigern Prüfungsgeist und einen ungleich
gröfsern Vorrath astronomischer Kenntnisse verband. In
seinem ganz auf die Widerlegung der Emendatio tem-
porum gerichteten, aber doch ganz darauf gegründeten
Opus de doctrina temporum sind viele Hauptpunkte der
Chronologie aufs Reine gebracht, und es ist daher eine
Fundgrube geworden, aus der die spätern chronologi-
schen Schriftsteller geschöpft haben. Noch immer ist
indessen eine bedeutende Nachlese ‘übrig geblieben für
die Forscher, die sich durch keine Autorität leiten las-
sen wollen. Die beste Ausgabe ist die antwerper vom
Jahr 1703 in drei Foliobänden, von denen der.dritte eine
schätzbare Sammlung kleiner astronomischer ‘Schriften
in griechischer Sprache unter dem Titel Uranologium,
und Zusätze. 605
und eine Menge einzelner in die Chronologie und Ge-
schichte der Astronomie einschlagender Untersuchungen
unter dem Titel Fariae dissertationes sive auclarium
operis de Doctrina temporum enthält. Sein Rationa-
rium temporum, welches öfters gedruckt ist, unter an-
dern Leiden 1724, 8, gibt die Resultate seiner chrono-
logischen Untersuchungen in Form eines Handbuchs der
Geschichte, das lange das beste in diesem. Fache gewe-
sen ist, und wegen des Chronologischen noch immer
verglichen zu werden verdient.
S. 305. Eine Schöpfung des Cleostratus aus
Tenedos. — Wenn von der wissenschaftlichen Anord-
nung und Ausbildung der Octaöteris, wie sie uns Ge-
minus beschreibt (1, 294), und wie sie der Zeit-
rechnung der meisten griechischen Völkerschaften zur
Grundlage gedient haben mufs, die Rede ist, so haben
wir keine Ursache, die Notiz beim Censorinus (1, 300),
dafs sie eine Schöpfung des fünf bis sechsthalbhundert
Jahre vor Christus lebenden Cleostratus sei, in Zwei-
fel zu ziehen. Aber die Wahrnehmung, dafs 99 Mond-
monate nahe mit acht tropischen Jahren übereinstimmen,
und dafs dieser Zeitraum der kürzste sei, in welchem
sich die Erscheinungen des Mondes mit dem Sonnen-
jahre ausgleichen, ist gewifs sehr früh in Griechenland
gemacht und für die Zeitrechnung benutzt worden. ` Es
waren dazu blofs gesunde Augen, fast gar keine astro-
nomische Vorkenntnisse erforderlich; denn man durfte
nur von Jahr zu Jahr den kürzsten oder längsten Mit-
tagsschatten, den die höchst einfache Vorrichtung des
Gnomons gab, mit dem Lichte des Mondes vergleichen,
um sehr bald zu finden, dafs alle acht Jahre der Voll-
mond bis auf eine Kleinigkeit zum Tage des einen oder
606 ' Erläuterungen
des andern zurückkehrt. Auch gibt es Spuren genug
von dem frühzeitigen Dasein der Octaäteris als eines
Ausgleichungseyclus für die beiden Zeiträume, wodurch
die Feier der griechischen Feste bedingt wurde, des
Mondmonats und des Sonnenjahrs (1, 256). Ich darf
hier nur an die heiligen Spiele der Hellenen erinnern.
Die, olympischen wurden abwechselnd nach 49 und
50 Monaten beim Vollmonde gefeiert (1, 366). Es lag
ihnen also die achtjährige Periode zum Grunde, die
man, so gut es sich thun liefs, in zwei vierjährige
zerschnitt, wohl wissend, dafs die Tetraäöteris kein
Ausgleichungseyclus sei, wofür sie Censorinus irrig
genommen hat (1,273). Die pythischen Spiele wur-
den ursprünglich alle acht Jahre gefeiert, wie der Scho-
liast zum Pindar') und Censorinus versichern.
Der letztere sagt bei Gelegenheit der Octaäteris?):
Ob hoc multae in Graecia religiones hoc intervallo tem-
poris summa cacrimonia coluntur. Delphis quoque ludi,
qui vocantur Pythia, post octavum annum olim confi-
ciebantur. Von den nemeischen wissen wir, dafs es
eine Sommer- und eine Winternemeade gab, von
denen jene nach Corsini und Hrn. Böckh "1 auf den
Anfang des vierten, diese auf die Mitte des zweiten
olympischen Jahrs traf. Die Feier war also wesentlich
1) 5.298 nach Hrn. Böckh’s Ausgabe. Vergl. Schol. Ambros.
in Od. y. 2671 ed. Buttmann p. 98.
2), c.18. Vergl. Plut. Quaest. Graecae XI.
3) Man vergleiche des letztern Abhandlung über die Zeit-
verhältnisse der demosthenischen Rede gegen Midias
-in den Schriften der berliner Akademie aus den Jah-
. ren 14848 und 1819, hist. phil. Klasse S. 92 ff., wo vieles hieher
gehörige gesammelt und scharfsinnig zusammengestellt ist.
und Zusätze. ` 607
wieder auf die Octaöteris gegründet, wenn sie gleich in
trieterischen Zwischenräumen wiederkehrte. Bei dieser
Gelegenheit spreche ich meine Ueberzeugung dahin aus,
dafs nicht, wie Geminus und Censorinus glauben,
die Triöteris auf die Octaeteris, sondern die letzte auf
die erste geleitet hat. Die Octaöteris war der eigent-
liche Ausgleichungseyclus, den man, um zum Debut der
Feier gewisser Feste und Spiele kürzere Zeiträume zu
gewinnen, in vierjährige und zweijährige Abschnitte
theilte, ohne jedoch von denselben für die bürgerliche
Zeitrechnung Gebrauch zu machen; denn bei der Te-
traöteris findet gar keine, bei der Trieteris nur eine |
höchst unvollkommene Ausgleichung Statt. Wer dar-
auf ausgeht, wird in den Mythen und Festen der Hel-
lenen Hindeutungen genug auf die Octaöteris wahr-
nehmen können. So mufste Cadmus für die Tödtung
des Drachen dem Ares ein ewiges (cyklisch wieder-
kehrendes) Jahr — d'Suen Eviavrov — von acht gewöhn-
lichen Jahren dienen, und Apollo nach Erlegung des
Python acht Jahre landflüchtig werden, bis er mit
dem Lorbeerzweige gesühnt heimkehrte '). Wollte man`
hier die Zahl acht für bedeutungslos halten, so darf
nur an die Daphnephorien, ein dem Apollo ennae-
terisch oder octaeterisch (beides ist einerlei) zu Theben.
gefeiertes Fest erinnert werden, dessen chronologische Be-
deutung klar zu Tage liegt 21. Bei dem festlichen Auf-
zuge wurde ein mit Lorbeer und Blumen geschmückter
1) Auf diese Spuren der alten Periode hat zuerst Hr. Müller
hingewiesen. Orchomenos und die Minyer S. 218 u. 219.
2) S..die Auszüge aus der Chrestomathie des Proclus bei
Photius 8.988 und Hrn. Böckh’s Fragmenta Pindari S. 590.
608 Erläuterungen
Olivenstab getragen, auf welchem sich eine eherne
Kugel befand; von dieser herab hingen kleinere Ku-
geln, und in der Mitte des Stabes war noch eine kleine
Kugel befestigt. Oben purpurne Bänder, unten eine
safranfarbige Umkleidung. Die obere Kugel deutete die
Sonne, die untere den Mond an; die kleineren stellten
Gestirne und Sterne, und die Bänder, deren 365 wa-
ren, das Sonnenjahr vor. Ueberhaupt treten bei nähe-
rer Untersuchung mannigfache chronologische Ideen aus
den Mythen der Griechen hervor. Wenn z. B. Pau-
sanias!) der alten Sage gedenkt, dafs in Elis zuerst
Aëthlius regiert und dessen Sohn Endymion mit
der Luna funfzig Töchter gezeugt haben soll, so deu-
tet, wie Hr. Böckh treffend bemerkt ?), der Name des
alten Königs die olympischen Spiele und die Zahl der
Töchter des Endymion das Intervall ihrer Feier an.
Die sieben Heerden von je funfzig Rindern und Scha-
fen des Sonnengottes auf der Insel Thrinakia, welche
die Sonnennymphe Phaäthusa und die Mondnymphe
Lampetia weiden und deren Verletzung den Gefähr-
ten des Ulysses so theuer zu stehen kam "1, scheinen
auf die runde Zahl der Tage des Mondjahrs anzuspie-
len, wie schon die alten Ausleger bemerken.
$.313. Dieser Athener machte die Ent-
deckung.— Hr. Laplace sagt in seiner Exposition
du systeme du monde, worin er eine meisterhafte Ueber-
sicht der Geschichte der Astronomie gibt, die Chinesen
hätten den 19jährigen Cyclus bereits sechzehn Jahr-
ch be
?) Ad Olymp. II. p. 138.
°) Od. XII, 127 ff. Vergl, Eustathius.
und Zusätze. 609
hunderte vor Meton gekannt‘). Er bringt aber eben
so wenig wie Bailly irgend ein Zeugnifs für diese
Behauptung bei, von deren Zuverlässigkeit gewils je-
der seiner Leser gern die Ueberzeugung gewonnen ha-
ben würde. Es hat allerdings seine Richtigkeit, dafs
die Chinesen heut zu Tage den 19jährigen Cyclus bei
ihrer Zeitrechnung gebrauchen; sollte man aber wirk-
lich zu der Annahme berechtiget sein, dafs dies schon
2000 Jahr v. Chr. geschah? Ich bekenne gern, dafs
ich mich zu den Zweiflern zähle.
$S.360. Mit der Annahme des julianischen
Kalenders scheint auch der Hekatombäon aus
der Gegend der Sommerwende in die der
Herbstnachtgleiche geschoben zu sein. — Die
Tafel des Henricus Stephanus, auf welche sich diese
Voraussetzung gründet, ist vielleicht nie im eigentlichen
Griechenland gebraucht worden, sondern blofs bei den
asiatischen Griechen, die ihr Jahr im Herbst anfingen.
Unter den Schriftstellern ist der syrische Kirchenyater
Epiphanius der einzige, der die attischen Monate auf
diese Weise rechnet; auch ist es faktisch, dafs die Syrer
den Anfang der Olympiadenjahre auf den 1. September
gesetzt haben (2, 466). So schob sich natürlich auch
der Hekatombäon, in welchem die Olympiaden eigent-
lich begannen, auf den September.
58.364. Zeitrechnung der Böoter.— In
einer orchomenischen Inschrift bei Meletius?) wer-
- den die Monate Theiluthius und Alalcomenius genannt.
Da nun letzterer ein allgemein böotischer war, so glaubt
1) $.365 der vierten Ausgabe,
2) Tewypadla S. 342.
TI. [39]
610 Erläuterungen -
Ar. Müller‘), dafs auch der Theiluthius ein solcher
gewesen sei und dafs überhaupt die orchomenisch-
chäroneischen Monate nicht von den allgemein böoti-
schen verschieden waren. Der Hippodromius und der
Panemus der Böoter waren mit dem Hekatombäon und
Metageitnion der Athener identisch. Entsprach der Da-
matrius dem Pyanepsion und der Alaleomenius dem
Mämakterion, wie das Zeugnifs des Plutarch nicht
bezweifeln läfst, so mufs, nach der entschiedenen Stel-
lung der beiden attischen Monate, der Damatrius dem
Alalecomenius vorangesetzt werden. Die Lücke füllt nun
vermuthlich der Theiluthius als dem Boedromion ana-
log aus. Noch ein paar böotische Monatsnamen kom-
men in Inschriften vor, aber corrumpirt; auch weifs
man nicht, wie sie zu ordnen sind. Hr. Böckh wird
hoffentlich in seinem Thesaurus Inscriptionum
die Sache aufs Reine bringen.
S.368. Panemus.— Der Panemus der Corin-
ther war höchst wahrscheinlich mit dem Panemus der
Macedonier und dem der Böoter identisch. Da
nun letzterer nach Plutarch (1, 365) dem Metageit-
nion der Athener entsprach, so kann er in dem Briefe
des Philippus (1,395) nur zufolge der Verschieden-
heit der Einschaltung mit dem Boedromion der Athe-
ner und Lous der Macedonier zusammengetroflen sein,
so dafs dieses Zusammentreffen Ausnahme, nicht Re-
gel war.
S.430. Dafs die syromacedonischen Monate
ihrem Gehalt und ihrer Stellung nach mit
den römischen wirklich vollkommen über-
') Orchomenos und die Minyer 8.473.
und Zusätze. 611
einstimmten.— Hr. Halma (helt in seiner Dis-
sertation sur les mois des Anciens') aus der Hand-
schrift 2394 der pariser Bibliothek einen Kalender mit,
worin die Monate der Römer, Hellenen und Alexandri-
ner das ganze Jahr hindurch mit einander verglichen
sind. Hier laufen gleichfalls die hellenischen Monate
den römischen vollkommen parallel, der Gorpiäus dem `
September, der Hypexberetäus dem Oktober u.s. w. Zur
Probe setze ich den Anfang des ersten Monats her:
Elaphebolion.
Römer. Griechen. Alexandriner.
ee ae
September. Gorpiäus. Thoth.
Calendae 1 4
IV 2 5
II A D
II 4 1
Nonae 5 8
VII 6 9
VII Ke 10
NI 8 11
NV 9 12
IV 10 13
III 14 14
II 12 - 15
Idus 13 16
Sonderbar ist hier die Zusammenstellung der attischen
Monate mit den römischen, hellenischen ünd alexan-
drinischen. Durch welche Revolution sollte wol der
1) Chronologie de Ptolémée p.40.
[39 *]
612 Erläuterungen
Elaphebolion in die Gegend des Septembers, der Heka-
tombäon in die des Januars gekommen sein? Die Sache
läfst sich nur durch ein Versehen des unstreitig sehr
spät lebenden Urhebers des Kalenders erklären. Er
wufste, dafs der Hekatombäon der erste Monat des
attischen Jahrs sei, und stellte ihn daher ohne Wei-
teres mit dem ersten Monat des römischen zusammen.
Wenn er den Anthesterion vor den Poseideon setzt, so
theilt er diesen Irrthum mit dem gleichfalls sehr spät
lebenden Theodorus Gaza, der die attischen Monate
so ordnet '):
Hekatombäon Poseideon
Metageitnion Gamelion
_ Boedromion Elaphebolion
Mämakterion Munychion
Pyanepsion Thargelion
Anthesterion Skirophorion.
Wegen des Pyanepsion und Mämakterion, über deren
Stellung man gestritten hat (1,275), wird sich niemand
auf seine Autorität berufen wollen. Auch in einem
Menologium, das Hr. Halma in seiner Abhandlung
Sur les mois Macedoniens aus der Handschrift 1630
der pariser Bibliothek mittheilt °), und worin die Mo-
nate der Römer, Hebräer, Aegypter, Hellenen (Syrer),
Athener und Macedonier zusammengestellt sind, ist der
Hekatombäon mit dem Januar verglichen. Als Monate
der letztern finden sich die Namen der zwölf Him-
melszeichen (1, 425).
1) S. seine kleine Schrift Mep? pëmay in Petavii Urano-
log. p. 154.
°) Hypothèses de Ptolemee p.12. `
und Zusätze. ` 613
S. 481. A Mos, XXIII, 15 stehen der Singu-
lar rop schabbath und der Plural ma» schab-
bathoth in verschiedenen Bedeutungen neben
einander. — Ueber die Auslegung des nawn namana mi- .
macharaih haschabbath, vom Morgen des Sabbath,
waren schon die Pharisäer und Baithosäer') ver-
schiedener Meinung. Die erstern nahmen schabbath,
wie es hier im Text geschehen ist, für den ersten Tag
des: Festes der ungesäuerten Brote, die letztern dagegen
in seiner gewöhnlichen Bedeutung für den siebenten
Wochentag, so dafs das Omer nicht am zweiten Tage
des gedachten Festes, sondern erst am Tage nach dem
zunächst eintretenden Sabbath dargebracht werden sollte.
Jene legten auf ihre Erklärung ein so grofses Gewicht,
dafs sie anordneten, das Omer solle mit besonderer
Feierlichkeit und in Gegenwart vieles Volkes am vor-
hergehenden Abend beim Untergange der Sonne ge-
schnitten werden, wobei die Schnitter die Anwesenden
dreimahl fragen mufsten: ist das Sabbath? und die An-
wesenden eben so oft antworten: ja das ist Sabbath!
Alles dies findet sich weitläufig im Thalmud erzählt.
PM’nachoth Bl. 65 und 66. Auch der chaldäische
Uebersetzer theilt diese Ansicht; denn er gibt reg
an dieser Stelle durch wa nan joma toba, guter
Tag d.i. Festtag, da er sonst das hebräische rop
schabbath immer durch das gleichbedeutende chal-
1) Unter diesen werden gewöhnlich die Sadducäer verstan-
den. Aber nach dem Meor Enajim des Rabbi Asaria und nach
Herrn Dr. Bellermann’s Geschichtlichen Nachrichten
aus dem Alterthume über Essäer und Therapeuten
(Berlin 1821, 8) sind es die Essäer.
614 Erläuterungen
däische saaw schabbatha ausdrückt. Diese Notiz ver-
danke ich Herrn Auerbach.
S. 491. Auch findet sich nirgends im alten
Testament die Dauer eines Monats angege-
ben. — Aus der Steigerung: „Nicht einen Tag, nicht
„zwei, nicht fünf, nicht zehn, nicht zwanzig Tage,
„sondern einen Monat lang” (4. Mos. XI, 19, 20), und
aus den dreifsig Tagen, die um Aaron und. Moses ge-
trauert wurde (4. Mos. XX, 29; 5. Mos, XXXIV, 8)
könnte man mit Des-Vignoles schliefsen wollen, dafs
der Monat der alten Hebräer durchgehends dreifsig
Tage gehalten habe, also kein eigentlicher Mondmo-
nat gewesen sei; ich glaube aber, dafs daraus für den
hebräischen Monat eben so wenig zu folgern sei, wie
aus ähnlichen Andeutungen griechischer Schriftsteller
für den griechischen (1, 263).
$S.496. War es schon in der Nacht gesche-
hen. — Die Stelle 5. Mos. XVI, 1 ist, wie Hr. Auer-
bach bemerkt, mit 4. Mos. XXXIII, 3 keinesweges in
einem solchen Widerspruche, wie es im Text nach
Luther und den übrigen Interpreten dargestellt ist;
denn sie mufs so gefafst werden: ‚‚Beobachte den Mo-
„nat Abib und feiere ein Passah dem Ewigen, dei-
„nem Gott, in der Nacht; denn im Abib hat dich
„Gott aus Aegypten geführt.” Die Nacht zwischen dem
44ten und 15. Nisan von been haarbaim (1,485) an
war das mob pesach; erst mit dem Morgen des 15ten —
nosy nomaa mimacharath hapesach — begann das Fest
der ungesäuerten Brote (3. Mos. XXIII, 5, 6).
S.523. In einer zu Berenice gefundenen
Inschrift. — Die Worte ¿mi ouAAoyov rs annyornylas,
und Zusätze. 615
zur Zeit der Laubhüttenversammlung, gehen
höchst wahrscheinlich auf das Schemini azereth, den
achten Tag des Laubhüttenfestes (1,564). Ent-
sprach der 22. Thischri dem 25. Phaophi, so traf der
1. Thischri auf den 1. Oktober des julianischen Kalen-
ders, und das Datum pafst noch besser in den jetzigen
cyklischen Kalender der Juden, als unter der Voraus-
setzung, dafs der erste Tag des Laubhüttenfestes ge-
meint ist. Auf keinen Fall kann aber die Inschrift in
das Jahr 25 n. Chr. gehören. Denn in diesem fiel der
Neumond des Thischri auf den 10ten, und der Anfang
dieses Monats auf den 11ten oder 12. September. Das
in der Inschrift erwähnte Jahr mufs sich also auf irgend
eine Lokaläre beziehen, deren Epoche sich schwerlich
ausmitteln lassen wird.
S. 524. In der zweiten Periode der hebräi-
schen Zeitrechnung. — Aus dieser schreibt sich
nach dem Thalmud (Succa Bl. 44—46) auch das Ho-
sana rabba (1,564). Das sıswin hosana ist aus dem
Psalm‘CXVIIIL, 25 vorkommenden Ausrufe N3 por
hoschiah-na, hilf doch! entstanden, welchen man
vorzüglich an.dem siebenten Tage des Laubhüttenfestes
bei Umgehung des Altars hören läfst.
S.571. Auch spricht Epiphanius von einem
84jährigen Cyclus. — Petavius') und Kepler’)
haben an dieser Stelle des Epiphanius ihren Scharf-
sinn versucht, Letzterer findet sie sehr dunkel. Es
scheint auch fast, als wenn der Kirchenyater sich selbst
1) Doctr. temp. TI, 29.
2) Eccl. chron. p.477 und 207.
616 Erläuterungen
nicht recht verstanden und etwas von einem 84 jähri-
gen Cyclus der Römer gehört habe, was er durch
einen Mifsgriff auf die Juden deutet.
$.575. Die Bestimmungsweise ihrer Feste
über alle Willkühr zu erheben. — In dem Buche
Haibbur des Rabbi Abraham Hanassi (1,577) wer-
den folgende Worte des Rabbi Isaac Bar Baruch
eitirt: „Wir müssen den ganzen Calcul, nach welchem
„wir rechnen, als eine Ueberlieferung, gleichsam als
„einen Zaun ansehen, den unsere Lehrer, wie sie es
„für angemessen hielten, um uns her gezogen haben.
„Wir beobachten denselben und halten fest daran, als
„wäre er uns (merke dieses wohl!) vom Sinai aus
„überliefert; denn wir sind verpflichtet, alle ihre An-
„ordnungen eben so wie die Gesetze zu beobachten,
„die uns Moses, unser Lehrer, gegeben hat.”
Erläuterungen und Zusätze
zum
zweiten Bande.
S. 12. Sexta quies lassis, septima finis ett, —
Es verdient hier folgendes sehr gelungene Epigramm
der Anthologie‘) angeführt zu werden:
ES doa noxgog ikaysraraı ai È per aurds
Todunarı Georg ZHOI Atyoucı Bporcis.
"1 Vol. II, p. 199 ed. Brunck.
3 und Zusätze. 617
Die Buchstaben, womit das Wort ZHOI lebe geschrie-
ben ist, sind die Zahlzeichen 7, 8, 9, 10. Sechs Stun-
den, sagt der Dichter, sind zur Arbeit vollkommen hin-
länglich; die folgenden, mit ihren Zeichen geschrieben,
rufen den Sterblichen Geniefse! zu. |
S.14. Dafs sie sich das ganze Jahr hin-
durch stündlich leerten. — Bei aller Vervielfäl-
tigung solcher Mittel unter den Kaisern blieb in Ver-
gleichung mit den unsrigen der Gebrauch der Zeitmes-
ser bei den Römern immer höchst beschränkt. Auf dem
Lande mochten sie vollends selten sein. Palladius
gibt in seinem Werke über den Landbau am Schlusse
eines jeden Monats eine Tafel der Länge des Schattens
in Fufsen. So sagt er am Ende der Ianuarius: Hic
mensis in horarum spatio cum Decembri mense conye-
nit, quarum sic mensura colligitur:
Hora I et XI pedes XXIX
Hora II et X pedes XIX
Hora III et IX pedes XV
Hora IV et IIX pedes XII
Hora V et VII pedes X
Hora VI pedes IX.
Dieselbe Tafel steht am Ende des Decembers. Um die
Zahlen dieser und aller übrigen Schattentafeln prüfen
zu können, müfsten wir sowohl mit der Polhöhe, die
allen, und mit der Declination, die jeder einzelnen
zum Grunde liegt, als auch mit der Höhe des Schat-
tenstifts und mit seiner Richtung gegen die Schatten-
ebene bekannt sein. Aber niemand belehrt uns hier-
über. -Es käme also darauf an, ob sich nicht irgend
eine Voraussetzung machen liefse, die sämmtliche Zah-
, len auch nur annäherungsweise darstellte. Ich habe
618 Erläuterungen
mich vergeblich bemüht, auf eine solche zu kommen
und glaube wenigstens so viel mit Sicherheit behaupten
zu dürfen, dafs von keinem vertikalen Gnomon und
von keiner horizontalen Schattenebene, an die jeder
zuerst denkt, die Rede sein könne. Wer ähnliche Ver-
suche anstellen will, vergleiche ein Mémoire des Herrn
Letronne sur une table horaire qui se trouve dans
le temple égyptien de Taphis en Nubie im siebzehnten
Bande der Annales des voyages, de la geographie et de
U’histoire der Herren Eyries und Malte-Brun.
S.27. Dennoch sei es fern von uns, ihn
für etwas mehr als einen lusus ingenii aus-
geben zu wollen. — Zu diesen divergenten Ansich-
ten ist neuerdings noch die des Herrn Dr. Gotthilf
Heinrich Schubert gekommen. In seinem geniali-
schen Werke: Die Urwelt und die Fixsterne')
handelt ein Abschnitt von einer merkwürdigen
Uebereinstimmung in der Zeitrechnung aller
Völker, worin er darzuthun sucht, dafs neben dem
Erdjahr — in der gemeinen Sprache Sonnenjahr —
bei allen alten Völkern ein aus zehn periodischen
Mondmonaten (1, 42) oder etwa Dreivierteln eines Erd-
jahrs bestehendes Menschenjahr im Gebrauch gewe-
sen sei, das er defshalb so nennt, weil es die Zeit ist,
die der ungeborne Mensch unter dem Herzen der Mut-
ter ruht. Was er über die Entstehung dieses Men-
schenjahrs sagt, macht seine Hypothese nicht besonders
wahrscheinlich. Allein das ‘Verhältnifs von A zu 4,
welches sich unter allerlei Zahlen findet, die hin und
wieder von den alten Schriftstellern als Einen Zeit-
+) Dresden 1822, 8.
und Zusätze. 619
raum bezeichnend erwähnt werden, scheint auf den
ersten Blick dafür zu zeugen. Ich führe ein paar Bei-
spiele mit seinen eigenen Worten an: „Von Abrahams
‚„‚Geburt bis zum Einfall der Amazonen in Asien zählte
„‚Eusebius nur 929 Jahre, während nach einer beim
„, P. Orosius sich findenden Angabe jener Einfall auf 1234
„nach Abrahams Geburt zu setzen wäre. 929 volle Jahre
„sind 1238 cyklische. Eben so soll, nach einer andern
„Stelle beim Eusebius, Aristarch von der Zerstörung
‚„„Trojas bis zur Auswanderung der Ionier aus Attika
„nach Kleinasien nur gegen 100 Jahre gerechnet ha-
„ben; nach andern Angaben kommen bis dahin gegen
„140 heraus.” — So grofs aber auch die Ueberzeu-
gung sein mag, die viele solcher Zusammenstellungen
bei einigen seiner Leser hervorgebracht haben mögen,
so lege ich doch wenig Gewicht auf sie; denn ich zwei-
fele gar nicht, dafs sich auf demselben Wege, beson-
ders mit Zuziehung der bei den Zahlen so häufig vor-
kommenden Varianten, ein Jahr von jeder andern An-
zahl periodischer Monate darthun lassen werde. Dei
„den alten Römern,” sagt Herr Schubert, ,wurde
„das Sonnenjahr, das sie gar wohl kannten, um die
„‚Wintersonnenwende im Januar begonnen, das zehn-
„monatliche im März. Das letztere zählte dann nur
„bis zum December, endete mithin zugleich mit dem
„Sonnenjahre: Die hierauf folgenden Monate Januar
„und Februar hatten ihren Namen von dem Beherr-
„scher des alten Friedensreiches Tanus, und von den
„Göttern der Unterwelt, erinnernd hierdurch an die
‚„„Ruhemonate des vom Nil bedeckten Aegyptens, wäh-
„rend deren Osiris in der Unterwelt verweilte.” Wie
man sieht ist dies wesentlich die oben (2, 22) erwähnte
620 Erläuterungen
Meinung des Servius. Hiernach war ja aber das
zehnmonatliche Jahr eben so gut ein festes, wie das
Sonnenjahr, nur mit dem Unterschiede, dafs letzteres
sich unmittelbar nach seinem Ablauf erneute, während
ersteres, durch zwei nicht zu ihm gezählte Monate
unterbrochen, gleichsam ruhte. Und doch sollen die
Römer, ohne Rücksicht auf diese Pause, das zehnmo-
natliche Jahr eben so gut zur Ausmessung der Zeit ge-
braucht haben, wie das Sonnenjahr, selbst noch tief
in ihre Republik hinein. So sollen die 700 Jahre, von
denen der Dichter Ennius in seinen Annalen sprach:
Seplingenti sunt paulo plus aut minus anni,
Augusto augurio postquam incluta condita Roma’st,
und die ihm Varro (der doch, sollte man meinen,
wol wissen mufste, woran er war) als einen argen
Mifsgrifl anrechnete (2, 151), zehnmonatliche sein, die
5822 Sonnenjahre geben. — ‚‚Aber ungleich allgemei-
„ner und älter,” so fährt Herr Schubert fort, „als
„„das Rechnen nach jenem künstlichen aus zehn Sonnen-
„monaten oder 304 Tagen bestehenden Jahre, scheint
„das nach dem viel naturgemäfsern aus zehn periodi-
„schen Mondläufen oder drei Vierteljahren bestehenden
„„eyklischen Jahre im ganzen Alterthum gewesen zu sein,
„selbst bei den ältesten Römern. Denn während die
„Dauer eines Säculums späterhin 110 Jahre betrug,
„wurde, wie uns die Aufseher der sibyllinischen Bücher
„berichten, die erste Säcularfeier nach Vertreibung der
„Könige im Jahr 298, oder nach der richtigern Zeit-
„rechnung des Fabius 294, seit Erbauung der Stadt be-
» gangen. Aber 294 Dreivierteljahrscykel betragen 220
„wirkliche Jahre; es wurde mithin, auf die auch spä-
„terhin in Gewohnheit gebliebene Weise, das zweite
und Zusätze. 621
,„„Säculum von 110 Jahren genau im 294sten eyklischen
„Jahre beendigt.” Welche Combinationen! Also da man `
a.u.294 sagte, zählte man erst 220 wirkliche Jahre. Die
Epoche der Erbauung rückt uns hiernach um sehr viel
näher, als man gewöhnlich annimmt. Und wann hat
man denn nun angefangen, nach wirklichen Jahren zu
zählen? Kann dies etwa nicht ausgemittelt werden, so ist
klar, dafs sich jede beliebige Hypothese über das Jahr
der Gründung Roms aufstellen läfst, und dafs die ältere
römische Geschichte eine wächserne Nase ist, die. jeder
nach Gefallen drehen kann. ,
S. 130.. Die römischen Rechtsgelehrten war-
fen die Frage auf, ob von den beiden Tagen,
die a.d. sextum Cal. Martias hiefsen, der prior oder
der posterior, d.i. der dem März nähere oder
der entferntere, als das bissextum zu betrach-
ten sei. — Diese Frage warfen sie wol eigentlich nicht
auf; denn die Stelle des Schalttages war ihnen gewifs `
sehr bekannt. Sie erklärten sich blofs über die recht-
liche Bedeutung der beiden Tage. Man hat sie sehr
mifsverstanden, Puteanus‘) gibt dem Schalttage seine
richtige Stelle, glaubt aber, das prior und posterior un-
richtig deutend, dafs sich Celsus geirrt habe. Cocceji?)
nimmt den 25. Februar für den Schalttag, ebenfalls das
posterior falsch interpretirend. Die richtige Erklärung
von prior und posterior gibt Hr. Dr. Koch in seinen
Belehrungen über Mündigkeit zum Testiren,
Civilzeitecomputation und Schalttag?), auf
1) De bissexto c. 12.
2?) Ius civile controversum l. IV. tit. 4. quaest. 4.
3) Giefsen 1796, 8.
622 Erläuterungen
welche Schrift ich durch Hrn. v. Savigny erst aufmerk-
sam gemacht worden bin, als Obiges bereits gedruckt
war. Ich bemerke hiebei noch, dafs einige irrig den
letzten oder 29. Februar für den Schalttag halten. In
unsern Kalendern steht der Schalttag noch immer an
der Stelle, die ihm Iulius Cäsar angewiesen hat,
nämlich zwischen dem 23sten und 25. Februar. Letz-
terer ist der Matthiastag, der im Gemeinjahr dem
24sten entspricht und im Schaltjahr zugleich mit den
übrigen Tagen des Februars um eine Stelle vorwärts
rückt. Der Schalttag wird von keinem Heiligen be-
nannt. Im Schaltjahr datirten die Römer ohne Zwei-
fel also:
23.a.d. VII. Calendas Martias.
24. a. d. bissextum C. M.
25.a.d.VI.C.M.
Miu
Von den beiden Tagen, die durch a. d. bissextum und
sextum unterschieden werden, nannten sie bei ihrer
retrograden Datirungsweise den dem März nähern prior,
den entferntern, also den dies intercalaris, posterior.
Nach der im Text angeführten Stelle des Celsus könnte
man meinen, dafs beide Tage zusammengenommen bis-
sextum” hiefsen. Es war aber blofs der Schalttag,
der diesen Namen führte. So heifst es beim Censo-
rinus: Dies unus, ubi mensis quondam solebat, post
terminalia. intercalatur, quod nunc bissextum voca-
tur; beim Macrobius: unum diem — idque bissex-
tum censuit nominandum; beim Augustinus‘): unum
diem, quem necesse est intercalari excurso quadriennio,
e De trinit. 1. IV. c. 4.
und Zusätze. 623
quod bissextum wocant. Isidor und Dionysius
Exiguus sagen bissextus.
S.185. Zur Erläuterung eines bei Mainz
gefundenen alten heidnischen Altars mit acht
Götzenbildern. — Dieser die Woche symbolisirende
Altar ist in seiner Art ein einziges Monument. Rings
umher sind auf dem runden Stein die Brustbilder von
Saturnus, Apollo (Sonne), Diana (Mond), Mars,
Mercurius, Iupiter und Venus, an ihren Attribu-
ten kenntlich, ausgehauen. Zwischen Venus und Sa-
turn (also nicht gerade am Ende der Woche) steht ein
Genius in ganzer Figur mit einem Füllhorn. Der ganze
Altar ist 32 Zoll hoch und hat 194 Zoll im Durch-
messer. Er mufs in eine Zeit gehören, wo die Woche
im römischen Reich schon sehr bekannt und gebräuch-
lich, aber das Christerthum noch nicht eingeführt war,
etwa in das dritte Jahrhundert unserer Zeitrechnung
oder in den Anfang des vierten.
S.480. Eines astronomisch-chronologi-
schen Werks, das ich öfters citiren werde. —
Der vollständige Name des Autors, wie ihn die Vorrede
gibt, ist Au ri en Js Be s Abu’lhassan
Kuschjar Sohn Laban’s aus Dschilan. Golius,
der ihn in seinen Anmerkungen zum Alfergani
einigemahl eitirt, nennt ihn Kuschian Giläus. Nur
S.210, wo er ihn bei Gelegenheit der Provinz Dschilan
erwähnt, schreibt er den Namen mit arabischen Buch-
staben richtig. Der Titel des Werks, den ich in der
berliner Handschrift vermisse, lautet bei Golius sac)
U Tabulae universales. Es ist eine Samm-
lung astronomischer Tafeln mit Erläuterungen und einer
chronologischen Einleitung. Hr. Silvestre de Sacy,
624 Erläuterungen
den ich um eine Notiz von diesem Buche gebeten habe,
sagt mir, dafs es Hadschi Chalfa unter dem Titel
zu au GER US kitdb el-zidsch el-dschämi we-
e? bálig anführe, und dafs es sich auch in der leidner
Bibliothek finde (Nr. 1167 S. 457 des gedruckten Kata-
logs). Ohne Zweifel sind die astronomischen Tafeln des
Cuschiar Ben-Laban Algili, deren die Biblioth.
Arab. Hispan. Escurial, des Casiri Tom. I. p. 348 ge-
denkt, dasselbe Werk. Auch bemerkt Herr de Sacy,
dafs es d’Herbelot zweimahl erwähnt, in den Arti-
keln Zig’ algiame u albaleg und Zig’ Kouschiar Ben
Kenan al-Khaili, wofür Ben Laban Aldschili zu lesen
ist. Nach dem letztern soll der Verfasser ums Jahr 450
der Hedschra gelebt haben, also nach der Mitte unsers
elften Jahrhunderts. Die Handschrift der Königl. Biblio-
thek zu Berlin ist unter den orientalischen in Quarto
die 401ste., Sie ist leider nicht vollständig; denn von
dem ersten der fünf Bücher fehlt eine ganze Reihe
Kapitel.
S.547. Die Worte des Originals werde ich
unten mittheilen. — gù E dis, Kinn ogi Luis
Lei iliy wem Sb da-hakhäëcl ze ln „Al
dt A Ben Eens RL Ziel
Kama} md! o Lä m) Lat ESCHE WED)
K ef jua Lgi en er Zu r j EL; Leg eg,
cl ppi Bi vais le R Ven ës ed vin Ras
KA ein a SE Uecht Laaf ili eao
Te zäe AR al? sta Lei
gaer Lë: ah Top. Sat. dé Be |
Ria A ng Joly m Al ed ve sa PEN
doly Saul unika ML ee gh
und Zusätze. 625
wei A ai ee ee ee re ia
u a La o ën cl ve che
ade wël Le ul Kaya Zeus lu] JA
Lët sbb, ét Ai AN d Sa oben Se
rn u ee vis) Ze
Ss) Kali, az gu Al dal DIS Sail
ri nd ca end del e Ae, we ke
Gi daach Zë sl A Raa
Aus demselben wenig bekannten Werke des Abu’l-
hassan Kuschjar, aus welchem dieses Fragment
entlehnt ist, will ich hier, einem’ oben (1, 156) gege-
benen Versprechen gemäß, in der Urschrift und einer
treuen Uebersetzung noch ein zweites Bruchstück mit-
theilen, worin die verschiedenen den Morgenländern be-
kannt gewordenen und zum Theil bei ihnen gebräuch-
lichen Aeren zusammengestellt und mit einander ver-
glichen sind. Es befindet sich gleich zu Anfange seiner
Tabulae universales S.4 der berliner Handschrift und
lautet also: Loy us ls ln SS ee
EEE pa dt cs éis oui Af emp
vlg ak, Gbb ayt LES Ae baisu
aaa Seel o a
Ais aa olsy lso din ëb aglis
LI eb oa Kiss Xen end Anl st. Ss NOS
Lëeslz Ae sec pldi aale eil za el ve
Mel del ve u) sw Gaz zë sall véi
uni Zéi zc) Aë Ak Säit sio dm start lm
Er) Er EEN wa eil LE „al
LA ‚Ken Lal: er Sl a end dolo äh vele BE
eich Lei BC ah gës waahh ee Säz)
[40]
626 Erläuterungen
Cd Ces ua Ka ces end de
LA oa Erd del 1,3} end cyto gët ps del Kaal
Ryan) Saz) BH (zë g boas ALE EEN
Sul, , Ai boy uam Zare Kali Lol Ae ell
2 Sai lan ole rl ale Kim namen irae
a leg Ss zë Kl äs See > url
Per: See xias SE end vk 0% Se Jh cpl
See ei ee oya E Lei IR bahi
BEEN eh DR Kal ls u. END Klo, Kim oe
rer BAN cyi ii (su ne) en, NT Aë
z> o> Kla oya Reslwdi Kimdi del eaid end kW
L Boma voa Els eech Le Ah ESS PIE N KEN Fan
Sa Sin (aeg al, Kalaro EN ind a u
ep dÄ Salo pya sD ame Sa Lana py atmis Rd,
ele Adi Logale ur vi (mas A Soin Li ce
HI RO] u > Aa gii pH sS b og end
Ki un Säi GE RAS in ran SÉ ls
Sur mr wesualss Ge Kal 4a Wwy KAL EN
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und Zusälze. 627
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„Erstes Kapitel von den Anfängen der alten
„Aeren und wie viel Jahre und Tage je zwei
„derselben von einander entfernt sind. Die
„berühmten, von den Alten aufgezeichneten, Aeren
„sind: die der Sündfluth, des Bochtenasr, des Bilibus,
des Dsi ’lkarnain, des Agustus, des Dikletjanus, der
„Flucht und des Jezdegird.”
„Die Aere der Sündfluth — tärich el-tifän —
„ist von den Urhebern der alten astronomischen Ta-
„feln, z.B. der Sendhend und Schah, gebraucht wor-
„den. Sie beginnt mit einem Freitage beim An-
„fange der Ueberschwemmung zur Zeit Noah’s des Pro-
„‚pheten, Friede sei über ihn! und zwar mit dem Zeit-
„punkt, wo die eben aufgehende Sonne zufolge der
„„mittleren Bewegung im Anfange des Widders mit dem
„Monde in Conjunction war, auch die übrigen Plane-
„ten um diesen Punkt her standen. Auf diese Aere
„werden alle späteren bezogen.”
„Die Aere des Bochtenasr (Nabonassar). Es -
„ist dies Bochtenasr der erste, einer der Könige Baby-
„Jons. Die Epoche ist ein Mittwoch. An sie knüpft
„„Ptolemäus in seinem Almagest‘ die mittleren Oerter.
der Planeten, so wie er die Oerter der Fixsterne
„auf den Anfang des Jahrs 886 dieser Aere, den er-
„sten Tag der Regierung des Abtinus, bezieht. Die
„‚ Epochentage der Sündfluth und des Bochtenasr sind
[40%]
628 Erläuterungen
„um 860172 Tage oder um 2356 persisch-ägyptische
„Jahre zu 365 Tagen und noch um 252 volle Tage
„, von einander entfernt.”
„Die Aere des Bilibus (Philippus). Es ist dies
„der Bilibus,- der unter dem Namen des Erbauers
„bekannt ist und vor Alexander’s des Macedoniers Tode
„gelebt hat. Nach dieser Aere hat der Alexandriner
„Theon seine Tafeln geordnet, die den Namen Kanon
„führen. Ihre Epoche ist ein Sonntag. Zwischen ihr
„und der Aere der Sündfluth liegen 1014854 Tage,
„welche 2780 Jahre und 134 volle. Tage geben.”
„Die Aere des Dsu ’Ikarnain. Dies ist der
‚Name, unter welchem Alexander der zweite be-
sn kannt ist. Die Epoche seiner Aere ist ein Montag und
„zwar der Anfang des siebenten Jahrs seiner Regierung,
„wo er aus Macedonien in die weite Welt auszog, um
„seine grofsen Eroberungen zu machen. Zwischen
„diesem Montage und der Epoche der Sündfluth lie-
„gen 1019273 Tage oder 2792 Jahre und 193 Tage.”
„Die Aere des Agustus. Es ist dies einer der
„römischen Könige, unter dessen Regierung Jesus,
„Maria’s Sohn, über beide sei Friede! geboren wurde.
„Die Epoche seiner Aere ist ein Donnerstag. Zwischen
„diesem Tage und der Epoche der Sündfluth liegen
„1122316 Tage oder 3074 Jahre und 306 Tage.”
„Die Aere des Dikletjanus, eines der christ-
„lichen Könige. Der Epochentag ist ein Mittwoch, bis
„zu welchem von der Sündfluth 1236639 Tage oder
3,9388 Jahre und 19 Tage verflossen sind.”
„Die Aere der Flucht. Es ist dies die Flucht _
„des Propheten Mohammed, Friede und Erbarmen Got-
und Z Genfer 629
„tes sei über ihn! von Mekka nach Medina, wo er
„Montags den 8. Rebt el-awwel: seinen Einzug hielt.
„Die Aere wird aber mit dem Eintritt des Jahrs an-
„gefangen, nämlich mit dem 4. Moharrem, welcher
„ein Donnerstag war. Zwischen dieser Aere und der
„Sündfluth liegen 1359973 Tage oder 3725 Jahre und
„348 Tage.”
„Die Aere Jezdegird’s. Es ist dies Jezdegird
„Sohn Scheriar’s Enkel Kesra’s, der letzte persische
„‚ König. Die Aere fängt mit dem Jahr an, in welchem
„er den Thron bestieg, und zwar mit einem Dins-
„tage, zwischen welchem und der Aere der Sündfluth
,— 1963597 Tage oder 3735 Jahre und 322 Tage liegen.”
Zur Erläuterung bemerke ich Folgendes. Die Aere
der Sündfluth, die hier zu einem Terminus a quo
für alle übrigen gemacht wird, soll 860172 Tage weiter
zurückgehen als die nabonassarische. Da nun die letz-
tere mit dem 26. Februar des Jahrs 747 v. Chr. an-
fängt (1, 98), so entspricht die Epoche der erstern dem
18. Februar 3102 v. Chr. Der Eintritt der Sonne in den
Widder mufste aber in diesem Jahr um die Mitte des
Aprils erfolgen. Man sieht also, wie unsicher sie bei
aller anscheinenden Genauigkeit bestimmt: ist. Von den
Tafeln: Send Hend und Schah weifs ich nichts zu
berichten. Die ersten erwähnt d’Herbelot in dem
Artikel Zig’, wo er die Titel vieler astronomischen
Tafeln anführt, nicht; die letztern sollen nach unserm
Text zu den ältern gehören, was von den Zig’ schahi
und alschahi, die d’Herbelot nennt, nicht gilt.
Unter Send Hend verstehen die Araber die Hindus,
unter Send die nähern am Indus, unter Hend die
630 Erläuterungen
entferntern am Ganges. Die Hindus betrachten sie aber
als die Urheber der Astronomie und als ihre ersten
Lehrer in derselben.
Den frühern babylonischen König Nabonassar,
nach dem Ptolemäus die Aere benennt, die er in
seinem Almagest gebraucht, verwechseln die Araber ge-
wöhnlich mit dem spätern Nebucadnezar, den sie
unter dem Namen Bochtenasr kennen. Unser Ver-
fasser unterscheidet beide, indem er den, von welchem
die Aere den Namen hat, Bochtenasr den ersten
nennt. Die Araber lernten diese Aere aus dem Alma-
gest kennen, daher sie beim Alfergani 3 a) Ga
Su} vi? die Aere der Aegypter im Buche
El-medschisti heifst. Sie haben sie aber bei ihren
astronomischen Beobachtungen nicht gebraucht. Was
hier von Anknüpfung der Oerter der Fixsterne an die
nabonassarische Aere gesagt wird, hat seine Richtig-
keit‘); nur mufs 885, nach dm Kanon der Kö-
nige das erste Regierungsjahr des Antoninus, für
886 gelesen werden. Aus Antoninus ist in unserm
Text durch Versetzung eines Punkts Abtoninus und
hieraus weiter Abtinus geworden.
Die Aere des Philippus hat ihren Namen von
Alexander’s Bruder Philippus Aridäus, nicht, wie
einige irrig geglaubt haben, von seinem Vater (1,106).
Durch das LJ nu, bekannt unter dem Namen
Erbauer, wird das griechische «ring, conditor, aus-
gedrückt, ein Epitheton, das Ptolemäus und Theon,
1) Man vergleiche das siebente Buch des Almagest Th. II.
5.30 nach Hrn. Halma’s Ausgabe. `
und Zusätze. - 631 -
die beide in Alexandrien gelebt haben, dem Alexander
beizulegen pflegen (1,107). Ptolemäus sagt in der
Vorrede zu seinen Roude: mpöxeipor'), er habe in die-
sen Tafeln die Epochen der Himmelskörper auf den
1. Thoth des ersten Jahrs des Philippus, der dem
Alexander dem Erbauer in der Regierung ge-
folgt sei — Bialanov ob per "ArkEmdpov TO ariony —
angesetzt. Dieses Epithet nun ist von den Orientalern,
wie man hier sieht, irrig auf den Philippus überge-
tragen worden. Ohne Zweifel haben sie dabei gerade
' diese von ihnen falsch gefafste Stelle des Ptolemäus
vor Augen gehabt. Dafs der Bilibus vor Alexander’s
Tod gesetzt wird, geschieht defshalb, weil diese Aere
an zwölf Jahre früher anfängt, als die nach Alexander
benannte seleucidische (1,449). Eigentlich sollte die
philippische den Namen Alexander’s führen, da sie
mit dessen Tode beginnt. Alfergani nennt sie zu,
unse tärich Filifüs, die Aere des Philipp, und
wu: dp ef fl Sat die Aere der Aegyp-
ter in den Tafeln des Ptolemäus, nämlich in
den eben erwähnten Kavóveç. pöxeıpcoı. Ueber dieses
‚Werk hat Theon der Alexandriner commentirt, daher
es ihm im Text fälschlich zugeschrieben wird. Wenn
man das für die nabonassarische Aere angegebene In-
teryvall von dem für die philippische abzieht, so er-
hält man als Intervall beider 423 ägyptische Jahre und
267 Tage statt der 424 vollen Jahre, um welche beide
von einander entfernt sind. Die Epoche der letztern
wird also unrichtig um 98 Tage zu früh auf den 6. Aú-
1) 8. 3 nach Hrn. Halma’s Ausgabe (1, 109).
632 + Erläuterungen
gust 324 v. Chr. gesetzt, da sie dem 12. November die-
ses Jahrs entspricht (1, 107).. Die Araber haben übrigens
die philippische Aere eben so wenig gebraucht, wie die
nabonassarische.
Die Aere des Dan ’lkarnain ist hier richtig
bestimmt. Nur ist es ein Irrthum, wenn ihre Epoche
auf den Anfang des siebenten Regierungsjahrs Alexan-
der’s gesetzt wird. Dafs die Morgenländer von zwei
Alexandern, beide mit dem Beinamen Dsi ’lkarnain,
sprechen, kann man aus dem Artikel Escander bei
d’Herbelot ersehen.
Die Aere des August (1,154) ‚erwähnt meines
Wissens aufser unserm Verfasser kein Morgenländer wei-
ter.. Sie ist den Arabern vermuthlich durch die astro-
nomische Inschrift bekannt geworden, die Ptolemäus
an einer Säule des Serapistempels zu Canopus hatte an-
bringen lassen, und die Bulialdus in seiner Astrono-
mia Philolaica und neuerdings Hr. Halma in seinen
Hypothèses de Ptolemee') aus dem Manuscript Nr. 2390
der königl. Bibliothek zu Paris mitgetheilt haben. In
dieser Inschrift hatte Ptolemäus die mittleren Oerter
der Sonne, des Mondes und der Planeten eben so für `
den Anfang der Regierung des Augustus angesetzt, wie
im Almagest für den Anfang der nabonassarischen
und in den Handtafeln für den Anfang der philippi-
schen Aere (1,115). Ihre Epoche ist hier übrigens un-
richtig bestimmt; denn zieht man das Interyall für
die nabonassarische Aere von dem für die Aere August’s
ab, so erhält man 718 Jahre und 74 Tage, statt der
1) 8.57. i
und Zusätze. 633
vollen 718 Jahre, um welche beide von einander ent-
fernt sind, so dafs die Epoche, die dem 31. August des
Jahrs 30 v. Chr. entspricht (1,155), auf den 13. No-
vember dieses Jahrs rückt.
Eben so unrichtig ist die diocletianische Aere
bestimmt; denn die 376467 Tage, um welche sie spä-
ter als die mabonassarische angesetzt ist, geben für
ihre Epoche den 12. November 284 n. Chr. statt des
29. August (1,163). `
Die Aeren der Flucht und des Jezdegird
sind richtig fixirt.
—— HI DI
Verbesserungen,
Erster Band.
Seite 98, Note" Zeile) lies &rayopevaı statt: Erayopever.
102 Zeile 19 1. 1448638 st. 1448658.
110
172
266
330
428
456
Seite 45
115
197
327
345
363
20
13
21
16
8
We
18
Zeile 16
6
H
13
A
14
st. sind unter der Presse, l. sind 1823 und 1825 er-
schienen.
l. Sonnenaufgang st. Sonnenuntergang.
l. zählen st, abmessen,
l. des st. der.
l. des st. das. 3
von unten ist das Wort erst auszustreichen.
La Cheap Che e
L nbw bbm Zeile schalem oder "ma bb Aallel gamar, das
ganze Hallel,
l. früher st. später.
v. u. l n Chr st. v Chr.
Zweiter Band.
lies entwickelt.
ist nicht auszustreichen.
v.u. l. Duranti st. Durantis,
l. beidemahl mensis XI.
1. 534 st. 434.
ist das Komma hinter Rolandinus wegzustreichen.
Register.
A bessinier, Monate und Aere.
Abib oder Achrenmonat der Hebräer
Sonnenzeiger des Achas.
Schlacht bei Actium. piy
Aktische Aere . . a
Aegypter, ihre Te
Namen und Form ihrer Monate.
ihr Tagesanfang .
kannten frühzeitig die beet Ae Woche S
am EE E
I, 486
I, 484
1.153
21,156, 470
re ll, 93
e 1,97
. 1,100, 181
I, 178
benannten die Tage derselben nach den 7 Planeten . 1,180
hatten früh ein bewegliches Sonnenjahr
I, 94
zählten im bürgerlichen Leben nach Regentenjahren . 1,109
haben früh den Vierteltag gekannt.
I, 93, 473
den sie erst unter der Herrschaft der Römer zur Ein-
theilung der bürgerlichen Zeit benutzten . . 1,140
ihr angebliches Siriusjahr . —
ihre Hundssternperiode. . 2...
ihre übrigen Zeitkreise. .
Aegusinoctien- vu... o
Aequinoctialstunden . . ..»
Aere, Begriff ;
Entstehung dieser ois
Aere der Sündfluth bei den EE
der Olympiaden .
des Varro . e DT
des Cato oder Dionysius Be
des Nabonassar
Su eg ed
Be LAT a 27
. 1,178. Il, 596
LA?
I, gp
1,74
II, 427
11, 627
Garg
II, 154 e
1, 160} 3
Log 11, 627
des Philippus (Jahre seit E P Tode) 1, 106,449, II, 435, 628
636 Register.
Aere der Seleuciden . . . . ea:
Gebrauch dieser Aere bei dën Heben ee 55
bei den syrischen. Christen ew 3... 45,.433
bei den Araber» "Se Ne Lack U; 510,628
Vorkommen in den Büchern der Makkabäer. . . 1,530
auf den Münzen der Arsaciden . ee, I,552
der: Chalet
der. Antiochier . FH Tr a FF se. 1,459, 0,435
TallenieBenar Ee DEEP EEE
spaxische . E ZE Ee
des Augustus bei den Acgyptern wn: Römern I, 154. IL, 628
bei dat Syrem `. — Cuba ter? se 470
christliche oder dionysische, aera brgce dreh, scho 15305
ihre ‚Verbreitung. im Oceident ... . we re LI 375
ihr Verhältnifs zu den andern Hauptären. . . . 11,382
ihre Unstehligkeit, 2 Wr scan Seu u A dl EE
ihr Gebrauch im Orient . . . lt EE
eigenthümliche der orientalischen E seh keiss?
dioclettanische Ee Me 161
Entstehung derselben . . .» 2... 1, 162. II, 231, 436
Gebrauch bei den koptischen und abessinischen
Christen, +. sit ea. ei. a 35
beisden!-Arabern. "elek hard ull5065528
arwienischer" nn rer en ran sun A 25,
arabische, s. Hedschra.
persische unter den Sassaniden . » 2 22.2... 11,554
seit Jezdegird ..... a ade
dschelaleddinische oder äschaikkische E 11,526
Acra Pampeiana bei den Numismatikern. . . . 1,458, 468
Caesariana
Aeren der Schöpfung, s. Weltären.
Acthiopier s. Abessinier.
Tulius Africanus, Chronik und Rechnungsweise: .. 1,456,467
Jahrider. Akarnaner lien eab nalen 162
Akronychischer Aufgang ..... ee
Alexander’s des Grofsen Geet BK e S A
Regierungszeit E E E
Todesjahr ale EEE
unmittelbare Nachfolger banrol d Aen BAD Latz
‚Register. 637
Alexandrinische Zeitrechnung ee ed
Erstes Vorkommen derselben. e, LA44
Geschichte ihrer Einführung‘. vr, m, en 453
Almanach, ein anderes Wort für Kalender... . 1,73
Anatolius führte den ei a in die Oster-
rechnung ein. . . V pf Sud aeS Bb 826
sein Österkanon .. . . re EFF TEST
der ihm untergeschobene Kaya SE, R00
Anianus, EE und Osterkanon..- . anne TRASA
gebrauchte zuerst die 532jährige Österperiode . . . 11,278
wie sich seine Rechnung von der des Panodorus un-
terscheidt . . . er Spa MASS
Anaximander führte den guten ein eng mafs mit
demselben zuerst die Schiefe der Ekliptik . . 1,234
Anaximenes führte die Sonnenuhren in Griechen-
hnd em ee ED, I, 235
Annales EB SE e RE "tt RE, CS AE EE de
Was ante diem beim Diss bedeutet “Sm, 1,497
Antiochener fingen das Jahr mit Dës 1. Bept, an . 1,453
ihre aera gedet EES RE n in GOAS
Ihre aeratAotiaca FAT Gi eg, TO
Zatekeere, > nnn 5 Prmch#15 7,482
Araber, ihre grenge vitman MEA een ihre Jahr-
un DH. Aug
AE d ar are) air STE
ihre cyklische-Rechmung +... 4.128 rat demm
ihr Sonnenjahr er un, ae "TE Sos
Nachrichten von ihrer ältesten Zöitrdekrhiig en 494,
Sekeh Ber Arbelan nme ara, Bere 347
Archonten der Athener -i -. ù +... Mm 1,369
JahriderArkadıer 2.5. eg! 0 1,62
Zeitrechnung der Armenier . . . y vi me SS
Anfang der Dynastie der Ar saciden oder Bere Aert
Monate und Kalender der Asianer . . . . 72.20, LMA
Kalender und Aere der Askaloniten . . „ 1,438, 473
Athener, ihr Tagesanfang. . . 2 ....2..°2 880, 100
ihre Monefe — u 2. u 220. e m 127557860. 115,609
ihr Jahranfang . : E 7 Lé
wie sie ihre Jahre zählten. EN
638 Register.
Jährliche Auf- und Untergänge der Fixsteme . . 1,50
Berechnung derselben . . . E E dE
Augustus Geburt; Tod und SEN setz 12
stellt den richtigen julianisch. Kalend. wieder her 1,160, II, 132
Zeit, wo er Aegypten zu einer römischen Provinz machte 1,153
gibt einem römischen Monat seinen Namen . . 1,153. II, 134
Festum azymorum . . rer seele
Babylonier, ihre Zaned rd een nei A
ihr Tagesanfang . « are 8000, 224
sind nach Herodot die Tree deng Butedangaghate
lung des Tages und der Sonnenuhren . . 1,85, 224
ihre Monate finden "eich nirgends genannt . . =. I, 202
haben nach der gewöhnlichen Annahme einerlei Zeit-
rechnung mit den Aegyptern gehabt. . . . 1,203
scheinen aber im. bürgerlichen Leben nach Mondmo-
naten und Mondperioden gerechnet zu haben . 1,205
bedienten sich unter- den Seleuciden der macedoni-
schen Monate . . ne na
(Vergl. den Artikel Chaldäer).
Was die Chronologen babylonische Stunden nennen 1,85
Dauer der babylonischen Gefangenschaft . . . 1,530
Das Bairamfest der Mohammedaner . . . . u, 478, 568
Flavius Basilius Iunior, der letzte Consul . . . . D,146
Jahre post consulatum Basilii gezählt. . . . . . 1,345
Beda lieferte eine Östertafel auf 532 Jahre . . . . 11,291
Der Babylonier Berosus schrieb ein griechisches Werk
über die Alterthümer seines Volks . . . . 1,197
sein Zeitalter, und ob der Geschichtschreiber von
dem Astronomen gleiches Namens zu unter-
scheiden sei . . . eine A er
hat nach Zeitkreisen drei BEE BERN Bit
ob er als Urheber des Regentenkanons zu betrol
tén Seli RE ffe ish Ee
Bissextum, der Schalttag i in Cäsar's era se 151295028
Bithynier, Monate und Kalııder Le Ae oh BE re
Böoter fingen ihr Jahr um die Winterwende an . . L, 364
ihre Monate . . . 7 T 609
Bostrenser oder petr sche E EH ihr Kalender . . 1,437
BIER oe ee 1,415
Register. 639
Bysius, Name des Monats, in welchem. die pythischen
Spiele gefeiert wurden `, eene Le 287
Byzantinische Weltäre . . . rege Aus - 11,259
Calendae im alten römischen Mondiihe rennt
Calendarium bei den Römern: . . Ds: ach 73
Callippus verbessert den metonschen Geh 1,299, 344
sein Kalender. . . . ont wor 363
Ànnus canicularis s. ouside:
Cappadocier, Monate und Kalender . . . . LA
Tul. Cäsar verbessert die röm. Zeitrechnung I, 65,160,167. II, 118
entlehnt den Vierteltag aus Aegypten . . . . 1,440. 11, 118
sein Edikt über die Kalenderreform . . . . HU. 123
Einrichtung seines Sonnenjahrs . . . . .~. . 1,124, 144
seine Fasi . . . vi anere H 135,440
Zeitumstände der BE Ve TPE)
M. Porcius Cato bestimmt das Jahr der Erbauung Roms II, 157
Catonische Aere . . . u wis ETELE IEN]
Wann Censorinus scheken Zeg, d'en I, 108; 375. II, 153
Chaldäer, Priesterkaste zu Babylon . . 2. 2... L, 195
ihre astronomischen Beobachtungen . . .. 1,195, 222, 338
hohes -Alter derselben... = ar I asus
brachten die Astrologie in ein System . . 1,197
kannten die Bëss? eet des Mondes St
genau. . en 10
und das Bnina zu l 365% Tagen ver o oier- siu 27 1;
ihre Mondperioden . . . . T, 211
müssen sich bei ihren Bagteiltenegg dës Lenné
Sonnenjahrs bedient haben . . . 2.2... 1219
wie sie die Zeit einer Beobachtung bestimmten . . 1,225
Chaldäische Aere . . . d 3 1,223
Periode, auch Periode der EE gueret x L, 47, 206
Chronologische Charaktere s. Zeitmerkmale.
Charakter des Monats, Jahrs und ar u
ir hebräischen Kalender . . . I, 544
Charwoche, Charfreitag . . N see 10
Charops erster zehnjähriger Gees: der Xiba use - 1,369
Chinesen ;.ihte'Stunden .. wir non her Së
gebrauchen die siebentägige Woche . . . .. .. 18
den 19jährigen Cyclus . . „222022 00...11,608
640 Register,
Christus starb am 44. Nisan der Hebräer . . . . 1515
verschiedene Meinungen über das Jahr seiner Geburt
und-ssm To san in,
Untersuchungen über sein Geburtsjahr . . .. = 11,388
über‘ sein Todesjahr . .. .. a zë ur 2
Zeitrechnung der christlichen Völker hagun ee E 475
Wie das Chronicon paschale rechnet... .. I, 350, 354, 462
Chronologie, mathematische, historische, technische .. 1,5
Cicero’s Consulat nach dem richtigen julianischen Ka-
int Bittner: ID 109
Cilicier, ihre Jahrform . . s ZSS
Circenses haben. auf die TORTE CS ‚Osterkeieri in
der. lateinischen Kirche Einflufs gehabt . . . 11,266
e GE EE REEL e E Kl RESCH
Clavis E EE
Räthsel des Cleobulus. . . . 3 evirt a258
Cleostratus Urheber der CSN Se Oetag, ;
teriseitvé. anori Äer SO SOS. H605
Clepsydrae bei den Griechen‘ ae TE, 230
bei: den Römern: Ta 7: napos oatesi een Kë
IL, 299
Computus.
Concurrentes e e A, II, 261
Zeitverhältnisse der ra Co: onstantin’s . SIL, 352,361
Constantinoplische Weltäre s. byzantinische.
Consuln, wie es nach Verlegung des Kaisersitzes in
den Orient ‚mit der. Wahl derselben gehalten
wurde Ar ee ta data ee Al
letzte im Occident und im TREO ih; gema 11, 345
Verzeichnisse derselben . > . . . I, 159. IT, 146, 167, 238
Consulat;-Anfaug desselben `. 203. 9454: 2467
Erlöschung . . .: za bb ann Si
in seiner spätesten Gestalt en ne A L i RE
Verschiedene Anfänge des P BEET EE Em II, 148
Monate der Corceyräer und Oorinther.. . ek 368. 1]; 610
Mit Goröbus Sieg nimmt die Olympiadearechnung ih-
ren Anfang . . . A tan E ke
Cre on erster era: eponymůs .: ar ut, 1,369
Creter, Monate und Kalender . . 2.0 en 1,426
Ctesibius Erfinder der Wasseruhren . . ~- 1,230.11,9
Register. 641
Cyclus; Cirkel, Zeitkreis . . . - Ten A
wie man unter Cyclus u. Periode zu ante pflege 1,71
zweijähriger der Griechen s. Triöteris.
vierjähriger s. Tetraäteris.
achtjähriger der Griechen s. Octaëteris.
der Türken . . ve een) EE eh
zwölfjähriger der Chaldäer RE e ee Kä
neunzehnjähriger s. Enneadecaöteris.
dreifsigjähriger der Araber innen as „ 11,479,:502
in der Inschrift von Rosette `... ee, H,596
decemnovennalis und lunaris . . .. zen. 1,237
(die Zeitkreise, die hier nicht EM ge suche
man unter Periode).
Cyprier, Monate-und Kalender . . „ 2 a0. 1,427
Cyrillus, seine Österreden . . . er 11,209
seine das Osterfest betreffenden Schriften. 20, 1,258, 264
seine 9öjährige Ostertafel. . . . .» : „1,259, 262
Damascener fingen ihr Jahr im Bedklihge m an. . 1,413,437
Darius II (Nothus) Regierungsantritt Bar Tod... een MEA
Darius III (Godomannus) Todesjahr . e, 1,122
Decemvirn, Jahre und Dauer ihrer Verwaltung . II, 95, 165
geben der römischen Zeitrechnung eine neue Gestalt . II, 67
Decennalia. . . . EEE NER 5" 211,353
Dekaden des sischischen Monats Bee, 2 77 eme
Zeitrechnung der Delphier . . . A
Democritus, Urheber einer 82jährigen SW 18305
lieferte ein damit zusammenhangendes Parapegma. . 1,357
Des-Vignoles Hypothese eines 360 tägigen Jahrs I, 69, 187, 259
Diocletian, sein Regierungsantrilt . . >.. .-. +. 1,1463
gibt einer ägyptischen Aere seinen Namen . - 1,161. II, 234
seine Christenverfolgung Re 22. 0.,.1,162, 460
Dionysius, Urheber einer eigenthümlichen Zeitrech-.
nung und eines an die Zeichen der Ekliptik
geknüpften Kalenders. . . d ut
Dionysius von Halicarnafs Bastioun CH Zeit der
Effekt, 2 until AE
seine Chronologie . . . A anna IE,4706
Achtjähriger Osterkanon des Dionysius, Bischofs von
Alexandrien . . . . SE REES
U. [41]
642 Register.
Dionysius Exiguus setzt die Ostertafel des Cyrillus
auf'95 Jahre fort- =. 00%.» 0% e e e Da 260, 286
allmählige Einführung derselben
seine chronologischen Schriften `, sinso so 2...
Urheber der deg vulgaris `, .
setzt Christi Geburt: an den Schlufs = ersten em
seiner Aere.
Dionysische Periode . . . ee $
Dioscurus, Name des een ee
Dodwell’s Untersuchungen über die römische Zeit-
rechnung . S we e
Dominicus oder Asia xupiaxn, ER von
dies solis .
Dan ’lkarnain, der E EH "Name Kassier
des Grofsen bei den Arabern
Dschelal-eddin. lie
die nach ihm benannte Zeitrechnung .
Wie die Chronik von Edessa rechnet . . .
Begriff des Einschaltens . . far
Eleer, ihre mit den Ölympiaderr ren genide
Zeitrechnung .
Embolismus .
IL, 293
II, 286
II, 366
II, 381
11, 292
1,399
II, 93
II, 178
II, 510
II, 525
IL, 526
L 454
I, 66
1, 366
II, 265
Enneadecaeteris Se Lie CS DE, 77 E
ob er den Chaldäern bekannt gewesen
I, 210
von Meton in die griech. Zeitrechnung eingeführt 1,298, 309
ob dieser. ihn erfunden . . |. AT he, Hp
ob und wann er zu Athen PETER worden . . 1,317, 322
Epoche . 1,328
Construction . 1,329
dient dem jetzigen dischen Kelada zur Grund-
Pen ooi EE 1,542, 575,579
eben so der Këschte CH Christen cat (EE
ist zuerst von Anatolius dazu gebraucht worden
die Epochen des christlichen und jüdischen Cyclus
UI, 226
sind fast um drei Jahre verschieden . . I, 584. IT, 237
Wie Ennius die Erbauungszeit Roms bestimmt hat
IL, 151
Epagomenen.der Aegypter `... 2,98 1,505
Einführung derselben
Berkhessinier `, et ae ern
1,187
II, 438
‚Register. 643
Epagomenen der Armenier . » „22.22.02... 11439
deg Uetee Gi Ar nt
Epakte, im ältesten patini Se das Mond-
Seege 239250
im Osterkanon des Dionysius am 22. März. zi w. 11,264
Julianische Epakten. . . ae At da
Gregorianischer Erukismerulene See e HESE oe
Ephenistiden erer weg, e are 73
Kalenider.der-Ephesieriun. er tan eg
Ephoren der Lacedämonier . . art. rl
Epoche, bürgerliche und ES de a, SE
in welchem Sinn die griechischen Astronomen. dieses
Wort genommen. e, 1.0 ER er seid
nicht mit Aere zu verwechseln . . . . 1,71
(Die Epochen der verschiedenen Aeren ent? unter RK
sen nachzusehen).
Eponymi und Pseudeponymi. e, 1,369, 370
Era, die spanische Jahrrechnung. . . "méi Hg
Bruchstück aus Eratosthenes ee Kanon 1,373
Erebi bei den Hebräen . 2. 2 2 vn 2 2 m 200. L483.
schabbath, mapaoxeun, Rüsttag . sss 2 22 2.201516
peeh Än Rue ar ee deeg
Ergänzungstage s. Epagomenen.
Beete e pS o E Ee
Erntezeit, äunzog, bei den Griechen bag aal 1,242
Euctemon Theilnehmer an Meton’s EE E
Arbeiten -snene Tr air le vu leg
Verfasser eines Parapegma . . WE LEE AR
Wie Eudoxus Parapegma, das bei de Griki in be-
sonderem Ansehen stand, angeordnet gewesen . I, 354
Ob Eusebius um die Osterrechnung der Alexandriner
Verdienste. bet int Ehe u, ı 232
Fasten dëp Hebräer is een = me nel 0 wn. LEET
der Chrega x user AN WISE serie
Bastl , =. ee a Ze se ee 73
des Julius Cäsar TE EEE CC
des Ovidius en a et, hs
Capitolini s "erof hands, lie ee
Consulares eines Ungenannten `... 11,238
[41°]
644 . ‚Register.
Februarius war lange der letzte Monat der Römer . II, 54
Entstehung der Benennung. Feriae für Wochentage . II, 180
Die Ferie zu finden, eines christlichen Datums . . . II, 183
enes ere EE RA a, A een IE AGO
eines persischen a ge gelten leg
eines: dschelalschen ere ur EEE as
Feriae latinae . .. — ës GER IL, 111
Fest der ungesäuerten "ec bei den Hebräern 25 1, 496, 515
Verzeichnifs der hebräischen Fest- und Fasttage. . 1,563
Verdoppelung der hebräischen Feste . . EECH
M. Flavius , Gehülfe Cäsar’s bei der Kaktıder reform II, 119
Eloraliasmi spag ae rn ren EC)
Calculus Florentinus.. . . a. 2 11,329,38%
` Französische Zeitrechnung in = En » 1,65. 11, 467
Frühling und Fr le anne nach der Bestimmung
der Griechen; 4- = 2. sr eeenusthsunsch 23,246
Frühlingsvollmond . ..... nee: Au
Gallier zählten nach Nächten und theilten ihre Zeit
. nach dem Mondlauf . . . . I, 84
Gamelion war in ältern Zeiten der erste eil bé Monat I, 286
Bützäer ; ihr. Kalender ` +» zei Zee u
ihre Aere . . . deeg
Tulianisches Be e EENEG EET EE
Kalender des Geminus. . . rr 17
Germanen zählten nach Nächten st ER E E E
ordneten ihre Zeit nach dem Mondlauf . . . LL 84,90
Gnomon in der Kirche des heil. Petronius zu Bologna II, 301
Gnomonen der Alten. a ee er 26
der: Griechen insbesondere . » „722... 0.. 1,232
Gnomonik der Alten und Neuen `. +.. = = II, 233
Anno Gratiae. . . ES HE 1
Gregor XII verbessert den RER Baloia JC 6,301
Gregorianischer Kalender oder neuer Stil . . 1,74. IL, 304
Grischen,-ihre-Tageszeiten =. u. sa AN a ge er ART
ihrer Nacht wachen. EE EN
ihre Stunden FETT De EES
ihre Jahrszeiten . . . : SÉ Ee
allgemeiner Charakter ihrer Jahre ES Monate .. 1,254, 310
Verschiedenheit ihrer Monate . . . <. =.=. . 1,262
‚Register. 645
Griechen, allmählige Gestaltung ihrer cyklischen Zeit-
rechnung: a erden > Tee
ihr Kalenderwesen . . . are er i 20T
Annahme des julianischen Else e Eo a LE,
ihre Jahrrechnungen. 2... 0... I, 369
Güldene Zahlen — 75: 7 sr Fame 1, 12. II, 197
Hadrian’s Regierungsantrit » © 2 2 2 0.00. 11199
Hamansfest der Hebräer s. Purim. h
Harpalus verbessert die Octaeteris . . » +. + 1,300, 308
Hebdomas e ER ERT een dr ET 895480
azymorum oder passionis > » = 2 2.2.2.0. 1,210
Hebräer, ihre Zeitrechnung `... . 147
ihre Woche und Sabbathfier . » » 2 . . . 1,480,538
er eng 7 iur et een
ihre Fageszeiten.. 2 , 0... eg D
ihre Nachtwachen "2 2.0. 2 2... 1486
ihre Stundeneimtheilung `. .. 2... une e 1,538
hatten von Alters her Mondmonate. . . . 1,488
Namen einiger ihrer ältesten Monate . . . . « 1, 486,494
ihr "ältesies Jahr > HER re eat rer
ihre Jahrszeiten . e I, 494
Supper, Jee EE EE, 563
ihre jetzigen Monate . eene , 15509
REES teg 1005
ihr STEE gë engel ln "Nr ye Gu ZE
ihre jetzige Jahrform . . . se serie age. test
Erklärung ihrer cyklischen Tekni vd weigert DAS
wann und wie dieselbe entstanden ist. . 1,569
ihre Jahrrechnungen Beer S 1, 501, 329,542, 568
Hedschra (Hegira) der dne Stel ©. 11,482
zwiefache Epoche derselben . . » > A 483, 484, 568
Zeit ihrer Einführung . . anu a aa
Hekatombäon, erster Monat de aktiocheni Jahrs . „ 1,285
wenigstens, seit OL72,3 . - «2. ue er 5291
spätere Versetzung . . E E
HWelakim und Regaim der Hebräer ie ande 82,538
Heliacischer Auf- und Untergang der Sterne. - « 1,54
Monate und Kalender der Heliopoliter . » = . . 1440
Hellenen s. Griechen.
646 Register.
Das florentiner Hemerologium. . . 2. 2.2... 2,410
Hendecas . . . ; 11,234
Herbst in unserm Sinn E Worte Men Stee riedha
unbekannt . . . en ie BAS
entstand erst zur Zeit des ee = wie sein
Anfang bestimmt wurde . .. . . , L250
Herodes, des sogenannten Grolsen, Zeitverhältnisie II, 389, 391
seine Söhne und Nachfolger. . . . Sue "Es 11151071)
Herodot gibt uns die erste Nachricht vom ihm
Reg NEE A E ER I, 96
spielt auf die Hundssternperiode an » . . 2... 1137
Hesekiel’s.Jahrrechnung . . .. esoe ee 1,536
Hesiodus Jahrszeiten . . ez Zen ll
kennt schon die Eintheilung SS Bee in drei Se
Eer Meteo A 1.257
Rabbi Hillel, . Urheber Ser em RER Zeit-
riag ee teg een E66
Hipparch’s Besthrupung dei SEET 7 E 607
des synodischen Monats . . Fr ana, 2975542
entdeckt die Vorrückung der Nachtgteichen se FB
gebraucht bei seinen Beobachtungen das bewegliche
ägyptische Jahr. . . s ee Kë
die griech. Monate und die kallippisehe Paide 1,170, 344
verbessert letztere . . RE Ee
fängt den Tag mit der Mitternacht an. Weit
rechnet nach Jahren seit Alexander’'s Tode. . . . 1,406
seine Theorie des Sonnenlaufs . . . „2. L91
Urheber der astronomischen Tafeln . . . . `. 1,212, 329
sein Kalender. . . a erg, Ir
Osterkanon des ipBolF eis FRE ech ri re
Homer: Tährsgeilen., ugeet main aa ae
scin Jahr ein tropisches . . nr 15200
Hora, öpe, Gebrauch dieses Wort ts für "Stunde wordas6 KSE
Horae aequinochales, 2.2.2 FREI Eee Tu
temporales. . . . e e REES e EE
Horen, Symbole der J verts ee: 1, 248
Horologium, ällgemeine Benennung der Send aha
Wasseruhren der Alten . . . . . . 1230.11,7
KEE ci
Register. 647
Hundsstern, Frühaufgang bei den Aeg Ste 1,125,129. II, 594
kena Homer raus a ee as I, 244
Bach -Motin ent EE Dee 4 328
Hundssterapezidde sem a aE 124
Jahre ihrer Erneuerung `, e 1,128. 11,593
wann und wie sie entstanden ist » x» 2 = 2.0... 1,132
Vorkommen bei den Alten . . 2 2.2 22.02...1133
kleinere des Des- Vignoles’. e 2 2 200.00. 1,186
Hundstage. . s: er er E
Jahr bedeutet, gleich äng "ege Wörterni in fast allen
R eine periodische Wiederkehr . . . 11,588
siderisches und tropisches.. » wen. 1,32, 35
festes und bewegliches . d rs re 2 ce ces can a 567
ylisches. eu. Nr ee ee nd 68
julianischs . . ee PN
Jahranfang od. Johesssche, EE d. Er 1,452. 11, 434
zwiefacher der Hebräer . .. . rer ECH?
drechen, der Römer ër all in e 15460
der Christen mit dem 4. März . . . 102 2.02... 11,326
mit dem 1. Januar, a circumcisione `... . à
mit dem 25. December, a nativitate .
mit dem 25. März, a conceptione oder ab annun= 11, 329
tiatione
mit dem Osterfest s PE EA A
mit dem 1. teg geegent 1359, pk
Jahrpunkte — « u we aut
Verschiebung BR im ialisruchen Kalender . . 1,78
Jahrrechnungen der Griechen . e 1,369
desiisyrischen. Städte. imi zieren See I, 445, 457
LE E
der Römer . . ST E Pi: D
der christlichen Völker He Oncidents E | E
des Omonte e Are en ie e d. oe ee
der Araber a welt u A 499
der Perser. . . E e e mm EE
der orientalischen own E BE
Jahrszeiten, physische und astronomische . » » . 124
Ibbur, das Schaltwesen der Hebräer . . . . . 1,539, 575
Jakobiten, ihr Jahranfang `... Los 1,435
648 | Register.
Seit wann der Ianuarius. der erste Monat des römi-
schen Jahrs geworden ist II, 50
Japanische Stunden 1,85
Idus, Stelle in den römischen Monaten, SE ursprüng-
liche Bedeutung. .. . ei er
Jerusalem, Belagerung und Er cubung unter Nebucad-
nezar und Titus. : I, 528
Jezdegird, der letzte KEE König, gibt einer
Aere seinen Namen 5 II, 518
Incarnatio domini, Osia oapxwoig > » . UL, 290. 290
Anno ab Incarnatione ut. 11,373
Incarnations-Aere des geg ep ett wt A ele — BE
Indictionen ee IL, 347
Erstes Vorkommen en en Zi II, 352
dreifacher Anfang . II, 359
Indietionscurkel 5 srines trans 1,72
Interlunium . i I, 280
Jobeljahr und EE SR? š smi BA
Iosephus rechnet nach hebräischen Bee $ mit mace-
donischen Benennungen . EI I, 400
Iphitus erneuert die p eken Spielen I 2 a I, 374
Isidorus setzt die Ostertafel des Dionysius fort . IL, 290
Juden s. Hebräer.
Der Monat Iulius, vormahls Quintilis, wird nach Iulius
Cäsar benannt . . 11,434 :
dultähnierhe Aero- e-a ara os nee II, 1341
Julianische Periode I, 76
Iulianus, Zeit seines Todes „me 2 e Liss, 461
Fest der Kalenden . . . .
Kalender
alter oder kaider ist nur SE?
II, 334
bei den griechischen Christen im Gebrauch `, Loes 11, 324
neuer oder gregorianischer II, 304
Epochen seiner Einführung 11, 321
verbesserter . . SE E
immerwährender TTS ATRE . . 1,194, 293
verschiebt sich alle 310 Jahre um einen Tag 11,198
immerwährender gregorianischer 11, 307
Ballen `. 2er ep 1,563
‚Register. 649
Kalender der Griechen, s. Parapegma.
Einrichtung der römischen Kalender . .11,126, 136, 138, 140
auf uns gekommene römische . . . 2... 11,135, 139
Kalenderstreit . . . re en LU. 323
Kalenderverbesserung im SEN REST
von wem zuerst angeregt. . re 1299
von Gregor XIII zu Stande BERE SE 301
worn sie,.bestand nn e ae A ER Eet
Kalenderwesen.der Griechen . 2. 2.2. sn E309
Kanon der Regenten, auch mathematischer oder astro-
nomischer genannt. >. . e . L109
seine Anordnung nach Jahren der EEE gege
und philippischen Aere . . . 2.00. Li4
wie er.die Jahre der Regenten zählt . . . . 1,147
rührt seiner ersten Anlage nach von den dbeldätschen
Astronomen her und ist von den griechischen
fortgeführt worden ue Tëscht ech 1,222
Kapitolinische DEER ee ET | Br
Jahr der. Karer . . . ee zer
Karneia, ein Hauptfest dek Eilenger Ss. oi T363
Die Zeitrechnung der Karthager ist uns giefen un-
bekannt EE u re 6
Kir see ee en se IL Ae
Kopten. . .. š ee TESA
gebrauchen e jatt i "EE J T EE, d
und die diocletianische Aere tinisno io m o- rem 15436
Kosmischer Untergang der Steme . 2 2. 2.0.0. 1,352
Lacedämonier, Monate und Jahranfang >. ». = L, 362
hatten einen andern Schalteyclus als die Athener . . 1,363
wie sie-ihre Jahre zählten .. 2... um a" o Lä
Aere von. Laodicea .. un. me ee 1,457, 468
Laterculus paschalis centum annorum . . .. .11,273, 296
Laubhüttenfest der Hebräer . -» -. -e -. .1,499,523, 563
Lenäon oder Lenäus ein Monat der Jmier . . . L416
Lenäen . - Zoe age E R
Des Papstes DR Briefe über die Oa aum eae 11,266
Schlacht bei Leuctra . . 2 tee 365, 384
Aloys. Lilius der eigentliche Urheber d. gi Kalend. 11,301
der daher auch wol der lilianische heifst. - . . 11,304
650 Register.
Chronologie des Livius. . . E EE
Losungsfest der Hebräer s. SEN
Luach, Tafel, hebräischer Name des Kalenders . . . 1,563
Luna XIV, Tag des Oster-Vollmondes. . . . . . 1,198
Lustrum, schwankender Gebrauch dieses Worts . .. 11,77
Zahl der .zu Rom gefeierten Lustra . . 2. 2. ...D1,80
Erstes des Savas Tullas..u0:s. u DR N
eeneg Bar Dr ler FEB ES EST 35
Macedonier, ihre- Monata. uni a rare
fingen das Jahr mit dem Dius an. . 2.2.2.2... 1,394
hatten ein gebundenes Mondjahr . 2 2.2.2.2... 1,395
ihre Monate wurden durch Alexander’s Eroberung weit
über Asien verbreitet und nachmahls in Son-
nenmönate umigeprägt ru... er warte un. 1,397
Name des Schaltmonats . . . ei 399
Frühzeitig eingetretene ERSTEN ERT in SS Stel-
Äre „der. Monate... „er age > 02
Das macedonische Sonnenjahr ist vom EEE
GOEN
und fing um. die Herbstnachtgleiche an
in Kleinasien mit dem Diuss . . » 2 200.2... 143
in Syrien mit dem Hyperberetäus . . . , 1,430
Machsor katan und gadol, der Mond- und Garner
cirkel bei den Hebräern . . . 1,562
Zeitrechnung in den Büchern der Makkabäer i 398, 44T, 5314
Mämak terion, fünfter Monat der Athener, nicht vierter 1,275
Manethon schrieb über die Hundssternperiode und
scheint sich derselben in seiner Geschichte be-
et Bechet e ee et Eë
Schlacht bei Marathon. . . . vi: win Lët
Martius erster Monat des ältern ER Ten gerade
Märtyreräre, eine andere Benennung für die diocle-
Haiche aR öl et: Lage eg
Wie Maximus in seinem Gang die Jahre zählt . II, 454
Mensis hängt mit dem griechischen wv und pels. zusam-
men und bezeichnet ursprünglich einen Mond-
monat. ar ea See er eare Be
Mensis primus für paschalis . . . . rest 13925
Mercedonius, Name des römischen Sahle lI, 36,56
Register, 651
Mercedonius, kann in der uns bekannten Form dem
römischen Mondjahr nicht angehört haben. . 1,37
Meridies bei den ältern Römern. . . "Zeck,
Meton, sein neunzehnjähriger Cyclus trat bei geg Athe-
nern an die Stelle der Octaöteris . » . . 1,297, 301
ob er als Urheber desselben zu betrachten sei 1,298, 313. II, 608
lieferte. einen nach den Erscheinungen der Fichten
geordneten Kalender . 2.2... HJ 314, 357, 359
beobachtete mit. Euctemon das Sonnensolstitium, an
das er Cyclus und Kalender knüpfte. . . I, 100, 326
Zeitrechnung der Mexikaner. . . . . . 163,68. I, 586
Mihrgan oder Mithrafeier der Perser . . .. . II, 545
Minjan schtaroth, Name der seleucidischen Acre bei
den Hebräen . . en anne 530565
Mischna, Zeit ihrer ye a Er ET gans, 573
Mohammed, Geburts- und Todeszeit . -. » -. . . I,498
Mohammedanische Zeitrechnung . » »... H. 471
Moled der Hebräer -. . . EE bl
Gebrauch desselben zur See déi Autoga und
der Dauer des hebräischen Jakis a e
Vier Monarchien der ältern Universalhistoriker . L-1109
Monat, synodischer, -periodischer. . ~ 2... . 142
Dauer "dek eebe Gg E ee yA, 579
des letzten. . — 7 ie dh
der periodische wird in oe Zeitrechnung gar nicht
gebratcht.: E un. R E E60
TE eher a ET a E tel
eakonitischer. ` 2: "eg tu 46
Monate der Aegypter . . » ze 1971503
Stellung derselben im ee Jahrani, a 1448
volle und hohle bei. den Griechen = ~ » = 2... .1,266
bei den Rome SR ie rer 33
der Athener . . ~ E EE
Eintheilung derselben in SE Dekada REH I, 279
rückgängige Zählung der Tage in der letzten Dekade I, 280
welcher Tag in de Höhlen Monaten ausgemerzt
BT ET: 1,282
Vergleichung mit den unsrigen . e, e, 1292
der! Liavedämonier- u orig 0,362
652 Register,
Monate der Böoter . 2 2 2.2 220.200 . 1,364.11, 609
der Ever a a TEE JE 3,366
der Delphier . . . Se EE bat An DOE
der Coreyräer und Coins: SEE a SC
der Macedonier . . . . I, 393
Vergleichung derselben mit CS kobra beim
Josephus ` ` Aer Je Ae Bra tue er
Umprägung in Sönnenmonate. © 2 2 > <. ~ . 1,409
dev; Asianer wre ah EHE Seal
dersBphesier os creaa air A. ei EE
dep Bithyniae AT ET ai en EE
dem Orsterr ue EE ET EE BB
der Cypha sso Ee Je RE 1,427
der Syrer . : .» u E? 130. 11, 509
liefen eben, mit Udon EE SESCH 1,430. IL, 610
de Zenger. "e" e Ziermbéiii Zitt rad a: — ÄR
der Tyrier. == .. A E ESE AA E 1.435
. der peträischen Asche SS "See ee bat
der Gazäer und Askaloniten ee e, 1,438
der: Heliopöhter. "Ss ee wei Lech ` 520
der: Coppedode nn ee Ferner wie en
der Hebraer-.. r vor gene 1,509
kommen zuerst in den Ges dër Bac tation ES?
fafsten Büchern des alten Testaments vor . . Lag
wurden lange durch unmittelbare Ansicht der ersten
Mondphase Restau a ha 542
mangelhafte und volle me. Ka Bet
mittlere Dauer -a . . ee I, 542
der Römer, und zwar die SSES 10 des ES II,18
die des Numai: t an enrenerde rt nur uiid
die des Cäsar... .. e er Kë
letztere werden von fast m dipi Völkern
gebraucht... ` ve ar a sf geed A290
ihre Eintheilung nach Gide, Bee und Idus hat
sich lange im Mittelalter erhalten. . . . H. 2103
der Abssnieshs Tr ar Ae e eet, 337
der! Armenien. a. oa u a (oe LN a a, A
ger. Araber; jetzige, +". aut. von in ee JE 474
ehemahlige u... u tn E95
Register. 653
Monate der Deen w ann ERTL: 6515
der Türken . . RE Ze ee
aus den Zeichen Es Ekliptik gebildete ebe idee yawo
Mondeirkól oe e a ën 72, KEE
Möndgleichuüg.. e +. m re oe oe ei Een 32
Möndjahr ic. ckt HIER FE 61
Dover deselben eege deed, gert GE
a E Ee E Ee e
das gebundene . . . x ee 0
Mondmonate, EEE Ce länger liche 1,90
letztere werden in der Regel abwechselnd zu 30 ad
29 Tagen gerechnet `. : . EE 3: 160
Die beiden wichtigsten Märten EE AR
LE gë a PE
Mondviertel . . Be er EE EES
Mondzeiger s. Epakte,
Moses, Urheber der ältesten Zeitrechnung der Hebräer 1,479
rechnet nach Geschlechtern . . . Se Eege
Musterake, arabische Benennung der asien der
Aegypter und Perser . . . od ar RT:
Nabonassar, König von Babylon, me oner Aere
seinen Namens: s w a A u meer 98
ob er Stifter einer Dynastie gewesen > » » . » . 1,220
Nachtwachen bei den Griechen. m ss e + +. L231
beiden; Hehraeru a wa ve N ee ri
bei den Römern. . . IE "e ET e EENG
Anno a Nativitate Christi Ee EECH
De la Nauze’s Hypothese über die betik ECH
St geprinte 4 Zeg, . . 11,93
Wann der gëeent des Ne Ben tigtist . 1,124
Nemeische Spiele . . . . AEN IL, 606
Des Nero und seiner drei aan Nachfolger
Todestage. ei Er er ir
Neros, eine chaldäische Perie Kn euer
Nesi, angebliche u der ägyptischen Epago-
menen e H EBENEN, 505
Nestorianer, därege degt, vn "AER Aa
Neufränkische Zeitrechnung s., französische.
654 Register. e
Neujehi fest der Hebräer. . . . eier er, 498 RR
Neuruz, erster Tag des Jahrs, bei den alten Persern
Sin -Benttag o alien TI ser ort
Neuss lan RE a ee nen er E Eng
chowarezinschahl: ` — e ` am ie eo um. eat EE
Nicänisches Concilium . . . RER EN ANE OD
Nil, Anfang seines periodischen Sage EN N BL
Nisan, erster Monat des hebräischen Kirchenjahrs . . 1,510
Nonae bezeichneten im ältesten römischen Kalender den
Tag des ersten Viertels . o a oo = > s 1,39,42
quintanae und septimanae 2 22 22.00... IE39,46
Enstehung dieser Benennung . . 2... . II, 129
Novumvla, erster Monatstag der Griechen. . . . . «1,268
in der Regel Tag der ersten Phase So see Hier: 14279
kommt auch von andern Zeitanfängen gebraucht vor. 1,172
Numidier, zählen ihre Zeit nach Nächten . < . . L84
Nosndi nass sah re nee ar meh II, 136
Octaëteris oder Enneaöteris der Griechen und der
Athener insbesondere . . . 2... 1, 294,300, 304
ein 'uralter Zeitkreis =» +. Toomi new Bh
allmahlige Verbesserungen, ees 296
Einrichtung und Stellung. . . . . Fe 99:
Oenopides, Urheber einer 59jährigen Periode ee E
Ogdoas . . - f SN SEI ee SEEN
Olympische Spiele Zeit See Feier E E ehe
Stiftung - ; e ee Sege 1,372
Erlöschung . . . en ee ae 1,377
Verzeichnifs der TN Rue. © eer E ae
Olympiadenrechnung kam spät in Cebmuch.. Gite
ihr Urheber der Geschichischreiber Timäus. . . . 1,378
eigenthümliche der griechischen Kirchenväter . . . 11,465
Omer der Hebräer «2 ee oe e 1,487. II, 613
Otientalischedarn r r vr 3. Ek
Tafel: derselben; zn serien een ze Meb22
Entstehung des Worts Ostern mimmi niiden: L 516
Östercyclus der Alexandriner. S. Enneadecaeteris.
Osterfest der aen s. Passah.
der Christen + ynia ag eur aa: ën dë
Register. 655
Osterfest, Principien seiner Feier in der griechischen
Kirche und nachmals in der ganzen Christen-
BEI ende EZ
in der lateinischen er 20 ee,
bei den alten Britten . . u ee ne 295
trifft zuweilen mit dem fischen zusammen . ... 11,320
wie man das Datum desselben finde
im julianischen Kalender, e een wv Ha 109
im eregemgianischen. EE e wm eisen e äidë
Geschichte der Feier . : à 11,200
die wichtigsten darüber Ges d gr M a und
lateinischen Kirche gewechselten Schriften . . 11,253
untergeschobene . . . E E EE
Östergrenze, terminus SEN UE EE e E
Tafel der he oder julianischn . . . 11,199
der gregorianischen . . . .» NETT
Osterperiode, 84jährige der er Kirche BEL
932jährige. deg eos eeng u a 5
Österreden, homiliae paschales. . . . 2... HU. 209
Östertafeln, die 112jährige des Hippolytus. . „. . 11,219
die 84jährige der lateinischen Kirche. . . . » . 11,249
die :95 jährige: des .Gyrillus.»: cith wii Erster 259
des Dionysius. . ee ee 11,286
die 532jährige des Boda EE eeneg Ja = e 11,291
Der Ring ds Osymandyas s - >...» „aan II, 590
Jahr der Otaheiter. . . ae; er
Palilia oder Parilia, isa Sec ED A. A
Palmyra gebrauchte die seleueidische Aere . . . . 144
Panodorus Chronographie. und Welüre . . . . . 11,447
Papyrusrollen mit chronologischen Datis . „ . 1,123, 124
Parapegmen oder Kalender der Griechen . . , . 1317
dergleichen wurden von vielen bearbeitet . . .. . 11,359
unter andern von Meton und Eudoxus, deren Kalender
sich in besonderem Ansehen erhielten . . IL, 343,354
die allein auf uns gekommenen des Geminus und
Biolemäusi green ebene. 2148575358
Parasceve, napaouen : « ee 516. II, 211
Verlegung der Parentalia vom SZ uarius auf den
Decembers a s. a 40200 ale) u eg
656 Register.
Parischer Marmor oder Marmorchronik
zählt die Jahre von der Sommerwende
ihr Epochenjahr Ol. 129,4 . ...
Parther s. Arsaciden.
Paschasinus Sendschreiben an Leo
Passah, Pesach der Hebräer . .
der Christen s. Osterfest.
Passahstreitigkeiten. . . ~
Anno a Passione. p
Peloponnesischer Krieg, Anfang
Ende Kin dr ER
Periode. 3
julianische . e
46 jährige der Gr E
des Hippolytus
2/jährige der Römer
25 jährige der Aegypter, SE eis .
59jährige des Philolaus und Oenopides
I 28 "2
1,381
1, 382
II, 265
e 1, 495, 500, 514, 566
H, 202
II, 412
. 1,286, 371
1,121
1,74
1,76
. 1,296, 308
IL, 213
. 11, 69, 91
1, 182
. 1,301, 302
76jährige des Callippus, eine Verbesserung des meton-
schen Cyelus .
ihre Epoche
. 1,299, 344
I, 345
hält gleichen Schritt mit Kg Gefalen Jahr... 15349
bür "gerlichen Gebrauch .
1,351
dinti zur Grundlage der FE Öster-
rechnung . ,
82jährige des Democritus .
S4jährige, von den Hebräern gett ;
II, 236
. I, 301, 303
I; 571. II, 243, 615
diente zur Regulirung des Osterfestes in der latei-
nischen Kirche .
II, 238
Anordnung des auf sie gegr Ata ER . I, 245
Gebrauch auf den brittischen Inseln
442jährige des Hippolytus
120jährige der alten Perser . . »
160jährige der griechischen Astronomen .
304jährige des Hipparch .
500jährige der ägyptischen Aimat > Phönixpe-
riode $
532jährige des eN Ae TECH
Güü jährige der Ghaldäer
11, 296
. . 1,222
PR Ve
Z 5, 296, 308
; . 1,301,352
73 5483
. 11, 277, 451
I, 210
‚Register. 657
Periode, 1440jährige der alten Perser. . . pl, BAS
1460jährige der Aegypter s. EEN
36525jährige der ägyptischen Astronomen . . . . 1,191
griechisch -römische des Pagi. . + € vie | FR 77:
(Die Zeitkreise, die hier nicht eiwähnt: sind, suche
man unter Cyclus).
Pentecoste; Pfingsten.. wre unsern SER zn. ba RE
Perser, ihre Zeitrechnung. . - TE GE
ihre der alten ägyptischen analoge Een ai TE 514
3hr&iMonate eh ee s erdiyıtsehrse 25175513
haben statt der Woche eigene en für die einzel-
nen Monatstage-. =s +. e mä % IL, 516
ihre Epagomenen .. . un affer E 515,517
`~ veränderte Stellung gett p Aur "äerer" „U, 548) 550
Aere ihrer beweglichen Jahre . . 0 ... 1,5418
fingen ihren -bürgerlichen Tag mit Bette an «11,523
erhielten durch Dschelal-eddin ein festes Sonnenjahr II, 524
haben schon vor Mohammed ein solches gehabt . . TI, 540
ihre Schaltperioden. von 120 und 1440 Jahren... IL, 542
muthmafsliche Beschaffenheit ihres frühern Schaltwesens II, 548
Persische Könige im Regentenkanon 2.2.2... 1,1142
Peruaner hatten die siebentägige Woche. e -1,88
Petavius Verdienste um die Chronologie . . = «° ~ II, 604
Phaeinus stellte zuerst meteorolog. Beobachtungen an TI, 314
Schlacht. iber: Pharsalus =) eo, RID sr ze 11,967
Phasen des Mondes... ... E E C)
Philippus Aridäus gibt einer E seinen ben. . 1,106
Philolaus, Urheber einer Se Periode . . . 1,301
Phönixperiode . kish. 424,183
Fabius Pictor, ältester. romiger “Geschichtschjeikür . I1,147
scine Bestimmung der use? Roms.. s. IL, 152
Calculus Pisanus. ... Ru, UI, 330, 342, 384
Planetenstunden, WE? disho: pelnai 47,284 ST
Schlacht bei Platää.. un Le be SS]
Pilaton s achter ET 238
Geburtstag. - . ut sa, 837
Der Frühauf- und SEN de Piejdden bezeich- i
nete den Griechen den Anfang des Sommers
und: Winters... ».. , Mobs PUES mer 241, 312
Il. [42]
658 Register.
Polybius, Bestimmung der Erbauungszeit Roms . 1.162
Willkühr der Pontifices beim Einschalten `. 11,97, 117,131
Posaunenfest der Hebräer . . . 255.031: 2322
Poseideon, Name des .attischen Schpltmionaia tee
Jabre post consulatum, perd edy ümareiav . - 1,472. 11,344
Präcession s. Vorrückung der Nachtgleichen.
Probus, erstes. Jahr seiner Regierung .... . . 1,458.11, 228
Prosper Aquitanus hat die 84jährige Osterperiode der
lateinischen Kirche modifieirt > s> s 0. » 11,272
Proterius Sendschreiben an. Leo `, ee eu. 145267
Protopaschitenlt; zi nons A rama Wenn Zeie «HERNE
Prytänien.der Athmer. i so sene «wrawiilanmlä es 1,288
Dauer jeder einzelnen... .. .. .+ riet KABI
wie es im. Schaltjahr damit RER Sieden, poikani
spätere Gestaltung derselben. . » 2 “2... 1,343,354
Prytanenjahr fing mit dem Hecatombäon an . . .. 1,290
Ptolemäus Lagi tritt zu Gunsten seines Sohns Phila-
delphus in den Privatstand ... 2 2.2.2... 1,357
Ptolemäus Epiphanes, Regierungsantritt . . . : .
Euergetes II, Regierungszeit „N... ua) alias } 1, 123
Soter, Regierungsantritt . . . -» LT DEE GET
Wie Sailen Piolemäus in seinem Sinta rechnet I, 97,445
aufser dem beweglichen Jahr der Aegypter hat er sich
auch des festen der Alexandriner bedient . . 1,149
fängt als Astronom. den Tag mit dem Mittage an . 1,30, 102
Serhankländltäfeln. e an. een naher EE
sein Fizsternkalender > sur win u E ha
Purimfest. der Hebräer. . . Kan Sc $ 525, 540,565
Pyanepsion vierter, nicht fünfter Monat der Athener .1,275
Pythische'Spiele neues en win .1,367. 1,606
Quadragesima . wei eelere) sine ganrt Man
LE E Tee er E E EC
Quartadecimaner . 2 2.0.2200 0080. 1, DIS, H O08
Quinquennalia. ..... de te AH DEER
Ramasan, Fastenmonat der Türken. es ren
Östertafel von Ravenna . . E 389
Regentenkanon s. Kanon der iin
Wie die Regentenjahre im Almagest und Kanon der
Könige gezählt werden . ne se amate bns 1,117
Register. 659
Regifugium . . . EE ; Br
Die Formel Regnante Christo e al WEE, ed
Regulares .. .. . vc a ‚re. Ja See
Verbesserter Weiher ie EEE
Aosch chodesch. .. .. WIN vi Sure 037540
haschanah, Neujahrsfest .der Hebräer ee etz "erën
Die Erbauungszeit Roms. wird schr verschieden ange-
ER re EE e ARE TEE ER
Drei Hauptbestimmungen, die
Gesetten pe hl er un TEN
Gar en A ein ar rt
Beraten VO
Römer, ihre Zeitrechnung . . - I1,3
fingen den Tag mit der Mitternacht an Se? 80, 100. 1, 3,46
theilten die Nacht, so wie den tree E in
je vier gleiche Theile. . . - . v 1,6
erhielten die Sonnen- und Wasseruhren zugleich mit
dem Worte hora von den Griechen . .. . . U,7,9
ihre Zeitrechnung blieb bis zum Jahr 709 d. St. schwan-
kenia E Ca A
vier Perioden derselben . . . . 2,15
das Jahr des Romulus war nach CN aa rogellos . II,16
es soll aus zehn Monaten und 304 Tagen, nach einigen
Nachrichten aus zwölf Monaten und 360 Tagen
bestanden haben. . . . 2 2 2. 0..21,17,19
wie sich die Alten hierüber äufsen. . . ... . IL 20
Ansichten der neuern Gelehrten. . <. ..... I, 23, 648
wahrscheinliche Beschaffenheit des zehnmonatl. Jahrs . 11,29
das Jahr des Numa war ein Mondjahr von 355 Tagen . 11,34
die Monatstage wurden in drei Absätzen und in rück-
gängiger Ordnung gezählt e, 11,4
das Mondjahr mufs ein gebundenes ee: sein... 1,47
Ursprung des Schaltwesens . . . E EE
das alte Mondjahr fing mit dem März an. ac e H 0
unter den Decemvirn war das Jahr ein cyklisches
Sonnenjahr mit einem Schaltmonat: von 22 und
23 Tagen. . . ur, ge er AE
wie beim Eë? dente dätirt we e ele, 4, 59
das Schaltwesen war vom griechischen kopirt . . . 1,65
KN
660 Register.
Römer, Beschaffenheit des Schalteyclus . . . 11,68
‚ Widerlegung mehrerer hierüber aufgestellten Erben
thesen, besonders der des Scaliger. .. ..... H,71
erst Iulius Cäsar gab. dem Jahr eine feste Einrichtung 11,117
Wesen und . Umstände seiner Reform .. e s e e, 11,119
wie nan .datirt. wurde gëllt se ER 26
Jahrrechnungensidosina doa. dm. emo Sr, 44
Römer-Zinszahl.-. ss m a we ee EE gn
Römische Könige et S EES giän SERGI
Regenten im Kanon der Könige we en Ee SE
Inschrift von Rosette. .. s .. s- .. .. 1,109, 123,397: II, 596
Bet e paschales. „= Zeg 2 2% vi kierch, 289
Was die Araber unter Rum (Römer) EH ét ei Eë
Runenkalender . ss hens 3 II, 181
Russen gebrauchen die europäische a er noch KC
Siten Kalender a. n AORE ieg "eise, I, 464
Rus-name der Türken. so. 2... E wn erger
Sabbatum, odßßarov, für Woche gebraucht . vegan e -L A81
seit Anfang der christlichen Aere im römischen Reiche
sehr ‚bekannt.a en e ee er po ee
Ufa, secunda a. sabbati. ss ze um 7érzb weine 79
Sablhathfollens ugi ob le En Te AR
Sabbathjahn Ju ‚wie T LO Tau ruht ve za 482,502
SaeculumsderiRömer alas, Terz BN polone mi. UI, 82
Sichlatjahr. — — we = we nal Debuiiisd. 209
Schlacht bei Salamis. . e . ER E T EA
Salaminier mm. Cypern- oelënmdgegt dio ägyptischän
Moksktetinzosnter sch tl Seng Kan
Saltus ame 02% oor ze. 1577 BEAT, zer us e 235
Samosata, Aere u... E RE his
Sanhedrin zu ls wie er die ER be-
slimmte u=, Ist ei?
welche Rücksichten ihn bei > want da r Schaljahre
leiteten : „ns. „nah Hr, am ipte, paie 9571
Aera sapharensis s. nr, gebr 95
Saros, eine chaldäische Moridpariode ir lea, 207, 241
dafs es, wie man. geglaubt hat, die Periode der Fin-
sternisse war, wird bezweifelt `, = = =. 1213
Anfang der Dynastie der Bassaniden : : > ~ ..... 11,554
Register. 661
Saturni dies, Synonym von Sabbatum `. 2... 11,477
wurde von vielen Römern gefeiert. ve ee 1,178
Scaliger’s: Verdienste um die Chronologie =. . ~ . 11,603
falsche Theorie des griechischen Jahrs . - I, 254. II, 602
unrichtige Hypothese über das frühere römische Schalt-
wesen . . BEST IE ee A
Schabüoth s. Weckönkieh ' :
Schaltjahr, Schaltmonat;- Schalttag .. . . 1... 166
Schaltjahre der christlichen Aere u. 0. E "A
Schaltmonat der Griechen e, 1,264
der Athener insbesondere . » u. m st. . 1275
der geg av a a a wn LEE ET 7539
deit Römer; Nameni wisp "äimgnëzek oa" Zait nest 6
ee A wn e e tg aile 1 PAS N i
EE, ATZE Lag. piesi, rt ar 58h
in dem Osteroyelus da: Christen Ian e een. 1,237
Schaltregel, gregorianische .- .- ao “+ „= .- .. .2 11,303
Schalttag des Iulius Cäsar- .- .- .- .: .- „. 11,129, 187, 621
der Alexandriner. . . u EE
Schattenlängen BES zur iaiia bei den
Ge E EES
bei den Römern . s, sens te 617
Schatzung zur Zeit der Geburt Christi SINE. „580 081,:394
Schiefe-der Blamage rn 25, 11,585
Abnahme derselben ı „=. mn br ld s o AD
zuerst-von Anaximander: gemessen . ee, 1,235
Schuschan purim der Hebräer .. see, 1,526, 565
Sehungsbogen A due Lë, 429114585
Seleucia in Pierien, jeden BE, 1 {15725 g ESB
Arrea y PAREEN n deet PATS
Seleucus Nicator ed ES sgrliche Reich. . . 1445
die nach ihm benannte Aere, s. unter Aere,
Septimana, &ßdonds, schebua . » ... 2... 1,480. IE, 484
Sibyllinische Bücher . TEE ET
Sideraljahr s. Jahr.
Kalender der Sidonier. . . ,%, BE. EE
Significare, Emionualveıv, ein metzokolögischer Kunst-
ausdruckr sr, ET NR 12201,.318:358
‘Jahre des Hohenpriesters RT ah sen great
662 Register.
Siris; Name des Sirius: bei den ER pbo wgs "A "Bb
Sirius s. Hundsstern.
Siriusjahr, angebliches'der gen Aeegpter —, 7e - T,
592
171
Socradtes<Todesjahr.: esisi vr eren eiis ern 377,381
Solarium findet sich auch von Wasseruhren gebraucht I,
Solon’s muthmafsliche Verdienste um die Zeitrechnung
der--Athener u oo ee,
Unterredung, mit Croesus. . “en. ee.
Solstitium, Sonnenwende. » s e e ec. L
Sommers-Anfang. bei den Griechen . . x = » -
Mittlere Bewegung der Sonne. ee
Scaheichkile. an e 1,172. II,
‘wie man ihn für ein EE Jahr Endes Zeg
Sonnengleichung......:....» . ee eu,
Sonnenjahr ist frühzeitig gebei der Grenzen eines
Vierteltages. bekannt gewsn e, L
‚67
ee che I
das feste . d
das bewegliche oder wandernde iekahr) ; SS I,
das cyklischa. ». » nn. Ann 3
Bonnenmonat, ....». N" Ñ,
astronomischer und bürgerlicher. a an EC ib A
Sonuentag, wahrer.) su ee da e I,
mittlerer .. .. .».. See re
Sonnenuhren, alte SE neuere .. 2.3: em praia
Einführung bei den Griechen . eene L
bei den Römern .. - LEET E
Sonnenzeit, wahre und inira Se TEEN Sei tr tiy
Sonntagsfeier bei den frühern Christen. . . „1,178,
wird durch Theodosius geboten. e H
Sonntagsbuchstaben. . „2... „ 1,185, 289,
Tafel derselben sati aaa Se (an kb, sand di er A
wie sie mit den Concurrentes zusammenhangen . . I,
Sosigenes, Gehülfe Cäsar’s. bei seiner Kalenderverbes-
serung. . » Ec Nu ae
Sossos, eine chaldäische Periode. .. % er
Sothis oder Seth (Thoth), Name des Hundasterns bei
den Aegypten . . « e degebzgénn - ; I,
Ursprung dieses Wotts ee e H
8
266
271
17
241
I, 36
185
189
311
61
68
63
91
36
38
232
234
$
36
200
140
373
188
262
119
211
126
591
‚Register.
Sothische Periode s. Hundssternperiode.
Spätsommer, orwpa, der Griechen . . » »
Stern der, Weisen ‚zur rer des Geburtsjahrs
‚Christi benutzt . . » erh
Die jährlichen Auf-.und Unter SS eg ee dien-
ten den Alten zu. Signalen. der Jahrszeilen
Sterntag und Sternzeit sos = = «+
SOL, alter und. Heuer. incest will? odanda elt
Stilus curiae Romanaei ee
Ernie ne en a a
Hispapaé a hs Zoch
curiae und ecclesiasticus im Gegensatz `. e
communis s ... Scarsi SIN epis EI
Stunden,, europäische .
itäliänische». -e e. o. gn sl ders gie ‚weite
habylonische .. ae nn ee ne
hebräisthe..- span abet gë Laet teen a E
663
1,243
II, 399
1,241
(E
1,74
Il, 335
IL, 337
11,339
II, 340
11, 344
1,82
1,33
1,85
L 537
TEREE 22. an EE D re
gleichfär ige. "A ue wurd wre iee eie
veränderliche oder Planetenstunden `, : . © s
waren den Babyloniern frühzeitig bekannt ~ . » -
I, 82
I, 84
I, 224
kamen vón diesen zu den Griechen. ... =» - 1,85,238
und weiter zu den Römern —
waren den Hebräern bis auf die Eolsionisbe Gefan-
. genschaft unbekannt . 2 ee 200%
Süccoth s. Laubhüttenfest.
Wie Syncellus die Jahre der Welt und der Incarna-
yon zb aa ug
Syrer fingen ihr Jahr, um die EPE RE an: A
einige mit dem Oktober, andere mit dem September .
der letztere Jahranfang schreibt sich von den Indictio-:
nen her
hatten unter den ee ein Mondjahr, an. dessen
Stelle unter den Römern. ein Sonnenjahr mit
mancherlei Abweichungen trat.
gebrauchten die seleucidische Aere . . .
die sehr verschiedenen Aeren der syrischen Städte =
tiren sich ‚meistens von erlangter Autonomie .
Syzygien `. . + e line
11,10
1,485
11,455
1,431
1,452
I, 454
I, 433
L 446
I, 458
1,39
664 ‚Register.
Tag, natürlicher und bürgerlicker . . . . . < 1,29,79
verschiedene Anfänge des letzten . . . ` L 20. 80, 100
Tagsminuten der Chronologn . . ©... 0 ..1L8
Tagszeiten der-Griechen wTM em, 1,227
der Hebmeragmn us ya TERN USA
der Römer. . . V east: "11,410
Takwim, die ER Seege dis Blend I, 74. II, 562
Tärich, das arabische. Wort für Epoche und Aere II,428, 502
el-kebt oder el-schohada, die diocletianische Aere . II, 506
el-rüm oder det ’Ikarnain, die seleucidische Aere . . 11,510
Jezdegird oder el-fars, die persische Aere- . «+ . . 1,518
Zeitrechnung der alten Tataren angedeutet . . . . 11,578
Zeit der Zerstörung des ersten ae der Hebräer I, 528, 529
der REES SS PREGIS u 530
Tempelweihe, em Fest der Hebräen ee er or, 52h, 564
Ludi Terentini - so~ . e EES EC
Terminalia, A dan, letzte ES est im -römi-
schen Kalender „ © » viele
Tetraëteris, vzerjahtigen Zeitkreis der riseg I, 273. 11, 606
Thales lernte in ee das bewegliche Sonnenjahr
kennen . Eh 3 ORT
verkündigt den See eine ET EE I, 209. IL, 166
‘soll zuerst Untersuchungen über die Sonnenwenden
` und Nachtgleichen angestellt haben . . . 1,247
Thekuphen- oder Jahrpunkte der Hebräer . . ... 1,550
weichen jetzt sehr vom Himmel ab . . 2... 271,554
Urheber der Thekuphenrechnung ek: - I, 573
Theophanes, wie er in seiner Chronographie eler II, 455
Theophilus, seine Osterreden ' Sc? SI GC 716209
seine Ostertafel und der dazu eher Eege Go 1547,71
Thischri, erster Monat des ae Jahrs‘ der
- Hebräer > . a eet Ee
Thoth; erster"Monat' das: keypiischört Sal wette 15975126
fester ‘der Alexandriner `. . u... 1,44
wie derselbe mit dem "20. August der Woner in Ver-
Jundung zekommen `. FIAT EN
Thucydides macht seine Jahr einschnitie mit! Frühling
- und’ Herbst `... goy ER et
Tiberius funfzehntes Besigrungihn presa RoS
‚Register. 665
Tiberius Todesjahr `... wenn nee
Timäus aus Sicilien, . Urheber E Olympiadenrech-
nung. .. ». he antenni muii hr WITS
seine Bestimmung ge ee A Roms 4. 1. 1,152
Timocharis .astronomische Beobachtungen e H 277,344, 349
Fitus’ Todestag wis yi ondi Zu echte zl, le 8 nn letiä
Anno traheationis sinn miopa wam ar 1873
Trajans Todestag: ni" tweet vu 7 Gh Aug weg „ii
Ami a transitu S. Martini si.: e, u 432
Triakas, Name. des letzten Tages des feiifihischen Mo- :
Hals TIER ri Te in ERI
Tritennal12...0, Donner die 353
Trieteris, zweijähriger Acte Ex EE 1,269. II, 607
Trinundinum, ein Zeitraum von. siebzehn Tagen © ~ 11,137
Tripolis, .Aeren....-. el enee we e ASK sd
Triumphe, Data dk zii let kies, 99
Türken, ihre Stunden und ihr Bësse, td, W559
die Zeiten ihrer fünf. gesetzlichen Gebete `, ..I1,560,576
ihre Wochentage und Mondmonate:\ u...» 2.1 211,560
gebrauchen die Hedschra . „1... diisi Be
ihr Sonnenmonat und ihr Sonnenjahr ee,
Einrichtung. ihres -Takwim ‚und Rus-name .. .. 1,562
wie sie ihren . Fastenmonat und ihr Bairamfest be-
BREI ee en ee e "e re, RL, Se
Tyrier, ihr Kolender- erde
ihre Aere .. .. .. .- CEET Se)
Umbrer, Anfang ihres Metti, Tages `. . 1,80, 100
Untergang; EZE und kosmischer . .: . 0." 1,51, 52
ut ah ehr 22a Ne 16 WE 3.236, 1,466
Varro’s Bestimmung des Erbanutigiahih omi rä vIn doz
die nach ihm TE Mes ar gieda HL63
Veadar, der Schaltmonat der Ber, nel... 21539
In, 561
Ver sacrum. . . e TI, 102
Versammlung, Auakihye Sief, SS aide
festes . . . er Lët GAS
Versöhnungstag der Hebräe. lee 1,499, 523,563
Vespasian’s: Proclamation und Keser #2], 1185419
Wicennalia. o - eu. ade oionn 353
666 Register.
Vicennalia des Constantin `. ee, UE 442, 462
Victorius; sein Canon paschalis ; ee, 11,275
die nach ihm benannte Periode.. .. ...... 0... I, 277
seine Zeitrechnung . ds CW at
Gebrauch seines Canon gece doe Vid II, 284
Wierteltag, den Aegyptern ‚frühzeitig bekamit Doh 1, 61,140
von Julius Cäsar aus Aegypten edit A0 pi 140. II, 118
Vollmond, dıxopnuia,. der vierzehnte Monatstag Së den
‚Griechen .. . NEE AD
Vorrückung der Nüchtglsichug ET Te 2706585
ob sie den Aegyptern bekannt gewesen ... . . . 1,192
Wasseruhren der Griechen `. 15230
deg Römer ee 78
Weltäre im Allgemeinen `, ee, H. AAA
der Hebräer . — TE eu X EE
wie sich dieselbe ER re eg DB
des Calvisius, Petavius, Usher und Frank . . IL AAS
des Panodorus, alexandrmische. . . 2. 2.2... H,447
wird irrig die antiochenische genannt . . . . . D 448
des Anianus, identisch mit. der des Panodorus. . . 1,452
des Iulius Africanus, unschicklich die alexandrinische
genannt... es et, et ` AER
byzantinische oder constantinopolische Eu 9
ihr Ursprung . - BE Eet
bürgerlicher SEET im byzantinischen Reiche . 11,463
bei den Russen. .. . dee E EE
Winters Anfang bei den Biei sr I, 242
Witterungsanzeigen, èmonpaciar, in den alenen
der Griechen und Römer. .. .. .... ..1,314. II, 140
Woche, Entstehung dieser Benennung. . . II, 183
die siebentägige, eine Unterabtheilung des alini
Monats‘... ac abe es
ihre allgemeine Verbreitung .. .. . 1,87
in die älteste Gesetzgebung der Bahrüer SE CS
ten. z E Leg
scheint allen KE eg Völkern ee gewesen zu
seyn. “ua Guter aian mn 5 {770 ER EER 90 7,2
namentlich den ER a ne EN TE
‚Register, 667
H
Woche war vor Einführung des Christenthums auser ` ,
Judäa nirgends im bürgerlichen Gebrauch `, . 1,180
astrologischer. Gebrauch derselben .. » o 1478
die Astrologen benannten die Tage derselben nach den ` ` `
sieben Planeten... +... use + 1,179:14477,623
achttägige der Römer, Nundinae ee, 11,136
wich unter Constantin der siebentägigen. - ——— -— 11,438
Wochenfest der Hebräer. . - nn 1, 497,521, 567
Wochentage, Zählung bei den Hebräern re RE
Dei Geer Be a Tech free Ae ec EE
ba den- Tëlee . ee EE Dee ah HEN 30)
ihre Namen in den germanischen Bouschet, ee E EC
Zeichen der Ekliptik in Kleinasien als Monatsnamen
gebraucht . I, 425
Zeit, Zeitraum, Zeitpunkt . ee Aë EN
wahre, mittlere . . . ege ehe. 26
Zeitgleichung, gelen Katie 1,37
a Zeitkunde, Chronologie: nr
Zeitkreiss-Cyclus, Periode, iu... 2. DR H 71
Zeitmerkmale . .„. a... Eë E" e
Zeitmessung auf den Fall des Szeen BR:
det sisir% Sue. IL, 5
Zeitrechnung, ägyptische Kenn, AE . 19
alexandrinische . . . ee EE, , ` ER
des Dionysius KR a CEET CSS
der Babylonier . . . EE
der Griechen, besonders ge ES el EC Eer 1
der Macedoniers.. u ie EE 0
De 9
Ge a a EE, ie" EE ag
der ältern . . . N N ENTE
der neuern oder J dig: NENG, zu, EE
der Römer N EE ët E
unter Bomalası.. ia et ee - 1,46
seit Nama- Popular +15
weit den, Tepe er e Set, IL. eg
se a a Dt
der christlichen Völker’ v. Ta: in. er os 1,175
668 ‚Register.
Zeitrechnung. der Araber oder Mohammedaner g
der ältern'vor Mohammed» e,
der Perser. - .» ren g
des Dschelal- oddini ab art yi d'rlëreugnznngl Ia
caden alon su oror nr A
deg Mesieangp `. e-ren so DAU e a "RE:
Zeitstunden .
Zinszahl, s. Römer- Zinszahl.
——r CD Cen
IL, 474
IL, 494
11, 543
II, 524
11,559
II, 586
1,87
Verzeichnifs
der wichtigern chronologischen Werke und Abhand-
lungen, welche bei diesem Handbuche benutzt
worden sind *).
KA?
Åbu'lfaradsch. Historia orientalis (oder Dynastia-
rum) arabice et latine ab Eduardo Pocockio. Ox-
ford 1672, 2 B. in 4.
Abu’lhassan Kuschjar. Zidsch el-dschami, Manuscr. II, 623
Albert. Abrégé chronologique de l'histoire Romaine . 11,109
Alfergani. Elementa astronomica cum notis Jacobi i
Golii. Amsterdam 1669, 4. Das erste Kapitel ist
chronologischen Inhalts.
Leo Allatius. De mensura temporum . » . .- . 1,239
De dominicis et hebdomadibus Graecorum . - . . LU, App
Almagest s. Ptolemäus.
Almeloveen. Fasti Romanorum consulares . . . II, 146
Ambrosius. Epistola ad Episcopos ge Aemiliam con-
stitutos . . 5 II, 256
Art de vérifier les dit SEH o en Bande, deg
in drei. Paris 1783, folio. Neuste Ausgabe in
zwei Abtheilungen, die eine unter dem Titel: `
Art .... depuis la naissance de Notre-Seigneur,
19 B., die andere unter dem Titel: Art :---
avant l'ère chrétienne, 5 Bd. in 8.
Audriehi. Institutiones antiquarae . . . 2... L Au
Averani. Dissertatio de mensibus Aegyptiorum . . 1,97
Bainbridge. ` Caniculara k ees e L124
Beck. Ephemerides Persarum. . . 2 2... . 1,507
*) Wenn die Titel schon im Ze vollständig angeführt sind, so ist dahin verwiesen
worden,
I. [43]
wtf, Fe... Ich LA NEE Agen,
670 Register.
Beda. De temporum ratione.
Diese und andere chronologische Schriften von Beda
sind von Noviomagus (Bronchorst) besonders her-
ausgegeben worden . ... : Se
Beer. Abhandlungddl zur Ah CR alten Zeit-
rechnung Ki Geschichte. Leipzig 1752, 8.
Beigel. Ueber die Gnomonik der Araber . e
Bendavid. Zur Berechnung und Geschichte des jüdi-
schen Kalenders vi Bez are "— ee
Beveridge. Institutionum chronologiearum Viet duo
Bianchini. De calendario et cyclo Sarah a Vee
Biot. Recherches sur plusieurs points de l'astronomie
Egyptienne bay aaa mul. E
Blondel. De formulae Regnante Christo in veterum
monuments usu . . Gëss í d
Bredow. Untersuchungen über che ioiii
der alten Geschichte; Geographie und Ehrunelteis
Altona 1800— 2, 2B. in 8.
Bucherius,. De doctrina temporum . 2... .
Buhle. Calendarium Palaestinae oeconomieum . .
Beek Calkoen. Dissertatio de horologus veterum scio-
thericis~ <- eg + erchüsmeh P ;
Calvisius. Opus chr saa mit einer SE RT
nologica . «20s en mt mpgemelt Art DER
De vero nativitalis Christi annò Ñ is slois
Censorinus.. De die natali mit Noten von Tinian
brog. Ausgabe von Havercamp. Leiden 1743, 8.
Champollion-Figeac. Annales des Lagides ou chro-
nologie des Rois Grecs d'Égypte. Darts 4819,
2 Bände i mm 8.
Supplement zu diesem Werke 2 2.2...
Christmann. Chronologischer Commentar- über den
Alfergani. ... ; iboi sid
Chronicon Paschale a eN iio e Heraclii im-
peratoris annum vicesimum. In der Sammlung der
Scriptt. hist. Byzant. Wird auch unter den Titeln
Fasti Siculi und Chronicon Alęxandrinum citirt-
Clavius. Romani Calendarii a Gregorio XIII restituti
explicatio .
II, 291
II, 374
1,572
I, 487
1,233
11,378
II, 405
11, 302
Register.
Corsini. Fasti Atticis Florenz 1744 — 56, AB. in 4.
Dissertationes agonisticae. Florenz 1747, 4.
Cyrillus; Prologus paschalis. ees H,
Des-Vignoles. Chronologie de l’histoire sainte. Ber-
lin. 1738, 2 B. in 4. j
Dionysius Exiguus. Epistola ad Petronium `, . .
Epistola ad Bonifacium . e 2 a ab oai
Argumenta de titulis paschalibus . . . so
Dissertatio de hebdomade gentilium `... H,
Dodwell. De veteribus Graecorum Romanorumque cyclis 1,
Dissertationes Cyprianicae. Oxford 1684, 8. Der Ap-
pendix ist für die Chronologie wichtig.
Chronik von Edessa `. io. girai il,
Eusebius. Thesaurus temporum. Bianki Pamphili Se
nicorum canonum libri duo interprete Hieronymo.
Eiusdem Eusebii utriusque partis chronicorum ca-
nonum reliquiae Graecae. Opera et studio Josephi
Scaligeri, Eiusdem Scaligeri isagogicorum chrono-
logiae canonum libri tres. -Erste Ausgabe, Lei-
den 1606, zweite, Amsterdam 4658, fol.
Die armenische Uebersetzung des ganzen Werks mit
einer lateinischen zur Seile unter dem Titel: Eu-
scht Chronicon bipartitum, adnotationibus auctum,
Graccis fragmentis exornatum, opera P. Jo. Baptistae
Aucher. Venedig 1818, 2 B. in 4. Blofs lateinisch
von Zohrab und Mai. Mailand 4818, 4.
Fabricius. Menologium sive libellus de mensibus . . M,
Fasti Capitolmi . . canza ehe IL,
Ferner. De antiquitate Gatti Bui E goa
Foggini. Fastorum anni Romani a Verrio Flacco or-
dinatorum reliquiae . s. 0... - Con M
Frank. Novum systema. chronologiae FE SE
Fréret. Oeuvres complètes, Paris 1796, 20 B. in 12.
Grofsentheils chronologischen Inhalıs. Die ein-
zelnen Abhandlungen stehen fast sämmtlich in
den Mémoires de l'Acad. des Inscriptions.
Fuchs. Abhandlung von en Wochentägen so: . H,
Gama. Saggio dell’ astronomia, cronologia e mitologia
degli anten Messicani ` "een e H.
.
nal
—
EI
190
168
EN
135
504
183
586
672 ‚Register.
Gassendi. Romanum calendarium compendiose expo-
shum ee A = .
Gatterer. Abrifs gé Ukvosielogler Göttingen 1777, 8 A
Gaza. De mensibus. Im Uranologium des Petavius.
Geminus. Isagoge in Arati phaenomena. Unter an-
dern in Petavii Uranologium und Herrn Halma’s
Chronologie de Ptolémée abgedruckt.
Lilius Gyraldus. De annis et mensibus . .
Van der Hagen. Observationes in Theonis fastos
Graetögs PORT TER Lë NEE
Dissertationes de eyclis paschalibus . . . . .
Observationes in Prosperi Chronicon. . . . .
Observationes in veterum patrum et pontificum pro-
logos et epistolas paschals. ee,
Observationes in Heraclii methodum paschalem
(Diese fünf Werke sind anonym erschienen).
Halma. Chronologie de Ptölemee. Paris 1819, in 4.
Hypothèses et époques des planètes de Cl. Pto-
lémée et Hypotyposes de Proclus. Paris 1820, 4.
Beide Werke enthalten mehrere chronologische Ab-
handlungen.
Tables manuelles de Ptolémée et de Theon jusqu’à
present inedites. Paris 1822— 25, 3 B. in 4.
Haltaus. Calendarium medii aevi . Ze,
Hamberger. Dissertatio de epochae dëtt ortu
et autore. — -s £ ` š
Helwig. E ange zur piling we Bast in ES
Diere ee Se
Hemerologium Florentinum . . . . RE.
Herwart. Admiranda ethnicae aloi maia Ac-
cessit exacta temporum ratio 3
Hippolytus. Opera ed. Fabricii. Im ersten Binde fin-
den sich die den-Österkanon erläuternden Abhand-
Jungen von Bianchini, Vignolius und a Turre.
Horrebow. In veterum patrum aliquot monumenta pa-
schalia breves annotaliones . x
Actorum circa reformationem Calendarii narratio e
storica
II, 302
1,427
I, 110
II, 206
II, 245
II, 253
II, 254
II, 318
II, 381
II, 318
I, 410
II, 395
IL, 214
II, 255
I, 323
‚Register.
v. Humboldt. Vues des Cordillöres. Enthält eine aus-
führliche Abhandlung über die Zeitrechnung der
Mexikaner `. . . Fo
Jackson. Chronologische ie thümer der ältesten Kö-
nigreiche, übersetzt von Windheim. Nürn-
berg 1756, 4.
Jan. Historia eycli Dionysiani
Historia aerae christianae
Kanon der Regenten. x 2 2 22...
Kepler. De Iesu Christi vero anno natalitio .
De vero anno quo Dei filius humanam naturam as-
sumpsit H e ëch? tf
Dr. Koch. Belek über EN zum Testi-
ren, EC und Schalttag . —
Meier Kornick. System der EEG
Krug. Kritischer Versuch zur Aufklärung der byzan-
tinischen Chronologen `, . 2 2 22.0.
Wilh. Langius. De amnis Christ `, . 2 2 2.2.
Larcher. Mémoire sur le Phoenix ou Recherches sur
les périodes des Égyptiens . STERA
Letronne. Recherches pour servir à l'histoire de PE-
gypte pendant la domination des Grecs et des
Romanse T Ber
Longuerue. E is variis oS et anni
forma veterum .
Laurentius Lydus. TER de E SI Nicol.
Schow. Lips. 1794, 8.
Mabillon. De re diplomatica. Grofsentheils chronologi-
schen Inhalts 4
P. Magnan. Problema de anno nativitatis Christi 5
Maimonides. Kiddusch hachodesch . er
Marsham. Canon chronicus Aegyptiacus, Ebraicus,
Graecus. London 1672, 4. und öfters.
Martini. Abhandlung von den Sonnenuhren der Alten
Michaelis. Commentationes in societate regia scientia-
rum Gottingensi praelectae. Zum Theil chrono-
logischen Inhalts anesso gr era).
Paulus von Middelburg. Paulina, sive de reeta Pa-
schae celebratione .
613
I, 587
II, 241
II, 365
1,109
II, 404
II, 405
II, 621
I, 559
II, 464
11, 74
1, 137
I, 144
I, 394
11, 327
11, 398
1,512
1,233
1,487
II, 300
674 Register,
Marques de Mondejar. Obras chronologicas .
Mosheim. De rebus Christianorum ante Constantinum
Magnum commentar il
De la Nauze. Histoire du Calendrier Gerben
Le Calendrier. Romain depuis les Decemvirs jusqu’à
la correction de Jules César. In den Mémoires de
l’Academie des Inscriptions. Tom. XIV, XVI und
XXVI.
Navoni. Rouz-namé ou Colendvier perpétuel des Turcs
Neander. Erläuterungen über die Veranlassung und
Beschaffenheit der ältesten Passahstreitigkeiten
Nordmeyer. Calendarium Aegypti oeconomicum .
Noris. Annus et epochae Syromacedonum
Angehängt die Abhandlungen:
De fastis consularibus Anonymi.
De paschali latinorum: cyclo.
De cyclo paschali Ravennate.
De nummo Herodis. Antipae.
Cenotaphia Pisana. Im dritten Bande seiner Werke
(Verona.1729,. 5 B. in Fol.)
Pagi. Critica in Annales Baronii ©...
Dissertatio hypalica . » g
Periodus Graeco-Romana .. . .
Onuphrius Panvinius. Fastorum libri Vie et in San
commentarii. Venedig 1558, fol.
Die parische Chronik. .
Petavius. Opus de doetrina Gar ag Wisel
Paris 1627, 2 B. fol.
Uranologium et Variace dissertationes ad Uranolögium
sive auctarium operis de doctrina temporum. Paris
1630, fol.
In der antwerper Ausgabe von 4703 sind beide
Werke in drei Foliobänden vereint.
Rationarium temporum.: Paris 1633, 2 B. 12. und
nachher öfters.
Petitus. Eclogae chronologicae
Pilgram. Calendarium chronologieum. .
Pocock. Specimen historiae: Arabum. Enthält vid ES?
nologische Untersuchungen. . 2. >
11,426
11,562
1, 201
1, 125
1, 400
II, 414
IL, 146
II, 388
1430
1,254
11,318
IL 475
‚Register.
Pontedera. Antiquitatum Latinarum Graecarumque
E Ee E A
Prosper Aquitanus. Chronicon . . e > = >
Proterius. Sendschreiben an Leo s: e x...
Ptolemäus. Ma$nuarıxn oder neydiy ovvraßız. Die Ara-
ber scheinen psyisn gelesen zu haben, woraus mit
Hinzufügung des Artikels Almagest entstanden ist.
Ein vollständiges. Lehrgebäude der Astronomie der
Alten, für die Chronologie sehr wichtig. Die erste
Ausgabe Basel 1538, fol. enthält zugleich den Com-
mentar von Theon. Erst neuerdings ist eine zweite
Ausgabe mit einer französischen Uebersetzung von
Herrn Halma unter dem Titel: Composition ma-
thématique de Claude Ptolémée erschienen, Paris
1813, 2 B. in 4.
Puteanus, De nundinis Romanis.
De bissexto. Beide Schriften finden sich im achten
Bande des Thesaurus von Grävius.
Relandus. Fasti consulares ad illustrationem codicis
Iustinianei. ac- Theodosiani ~ o anshi an 22,
Rhode. Versuch über das Alter des Thierkreises . .
Inschrift von Rosette sms aan
Saint-Martin. Nouvelles Recherches sur l'époque de
la mort d'Alexandre et sur la chronologie des
Piolemeesagegamz UN eigen R
Sanclemente. De vulgaris aerae emendatione .
Exercitatio chronologica de anno dominicae passionis
Scaliger. Opus de emendatione temporum. Erste Aus-
gabe, Paris 1583, vollständigste Genf 1629, PL;
Thesaurus temporum, s. Eusebius.
Nils Schenmark. Computus ecclesiasticus, inritad À 2
väl efter den gamla som nya stylen.
Schott. Momentum constitutionis Nicaenae de be s
II, 206
celebrandi paschatis We Ee, SE
Schurzfleisch. Ausgabe und Erläuterung der Perio-
dus Graeco-Romana des Pagi.
Seger. Annus Romanus
Sepulveda. De correctione anni mensiumque Roma-
norum 2.5
. H D D D D D
675
11,25
11,242
IL 267
IT, 146
I, 175
II, 596
I, 409
1,456
11,413
el
s
, T 324
IL, Aan
1,72
II, 426
676 Register.
Sigonius. Fasti consulares ac triumphi acti a Romulo
usque ad Tiberium Ge, a Sn. a. Wine:
Syncellus. Chronographia. In der Sammlung der
Scriptt. hist. Byzantinae.
Taffinus. De veterum Romanorum anno saeculari.
Ueber denselben Gegenstand haben Onuphrius
Panvinius, Turretin, Gesner und Ayrmann ge-
schrieben ma habe eat, o
Theophanes. Chronographia. In der Sammlung der
Scriptt. hist. Byzantinae.
Trewenschröder. Fasti Romanorum Liviani . . .
Ulug Begh. Epochae celebriores. ee
Usher. Annales veteris et novi testamenti. Angehängt:
De Macedonum et Asianorum anno solari disser-
tatio. Vollständigste Ausgabe, Genf 1722, fol.
Van Vaassen. Animadversionum historico - criticarum
ad Fastos Romanorum sacros fragmenta .
Walch. Decreti Nicaeni de paschate explicatio .
Waser. Historisch-diplomatisches Jahrbuch zur Prü-
fung der Urkunden . ee
Welsch, Commentarius in Rusname Naurus.
Wernsdorff. Dissertatio de gentilium sabbato .
Christ. Wolf. Elementa chronologica. In seinen Ele-
mentis matheseos universae. Halle 1730, AB. in 4.
Wurm. Astronomische Beiträge zur genäherten Bestim-
mung des Geburts- und Todesjahrs Jesu .
11, 168
U, 89
II, 164
I, 450
II, 138
II, 206
II, 318
I, 512
II, 176
II, 413
Gedruckt in der Druckerei der Königl. Akademie der Wissenschaften.
"OTANOX
zyszczanie
E a? SE